denn eine solche Anklageerhebung suggeriert leider den Eindruck, in dieser Stadt regierten Schurken.
Wenn es allerdings zu einer Verurteilung kommt, haben die Herren Strieder und Sarrazin für den Schaden zu haften, die sie im Land Berlin angerichtet haben,
Nach Artikel 91 der Verfassung von Berlin, übrigens die Verfassung, die wir alle bei der Wahl 1995 mit verabschiedet haben, hat der Senat kein Ermessen. Er muss die Ansprüche geltend machen, wenn es zu einer Verurteilung kommt,
weil dann nachgewiesen ist, dass diese beiden Herren dem Land Berlin schuldhaft Schaden zugefügt haben. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Das ist dann auch gut so! Denn es geht nicht um ihr privates Geld. Es geht um Steuergelder, und Sie als Senat sind Treuhänder dieser Steuergelder. Wenn Sie mit dem Geld nicht ordnungsgemäß umgehen, haben Sie zu haften wie jeder andere, der sich einer Untreue strafbar macht. Das finde ich richtig.
Ich habe vorhin schon Ihre Kollegen gehört, die erklärt haben, sie würden den Antrag zurückweisen. – Nur weiter so! Ich sage Ihnen nur eines, und das sehr deutlich: Für den Fall, dass Sie für das Land Berlin auf Ansprüche verzichten, die dem Land Berlin zustehen, prognostiziere ich Ihnen schon heute, dass Sie sich dann selbst einer Untreue strafbar machen und selbst dafür regresspflichtig gemacht werden,
Danke schön, Herr Kollege Braun! – Das Wort für die Fraktion der SPD hat nunmehr der Kollege Zimmermann. – Bitte schön, Herr Zimmermann!
Wir wissen inzwischen, dass Sie sich in Ihrer politischen Hilflosigkeit gern in Rechtsstreitigkeiten flüchten. Nun tragen Sie aber auch noch solche Rechtsstreitigkeiten ins Haus. Wir haben für vieles Verständnis, aber wir werden es nicht zulassen, dass Sie dieses Parlament in einen Gerichtssaal umfunktionieren.
Dann werfen Sie nonchalant Artikel 91 der Verfassung in den Saal, ohne überhaupt irgendeinen Beleg für einen schuldhaften Rechtsverstoß des Senators zu benennen und zu zeigen. Wo ist eigentlich Ihr Vorwurf in der Sache? – Dazu schweigen Sie sich aus. Sie begnügen sich damit, Hausnummern in die Welt zu setzen, ohne dies in irgendeiner Form zu substantiieren, und das ist aus meiner Sicht unzulässig.
Woraus soll eigentlich eine Schadenersatzpflicht rühren? Wo ist die Pflichtverletzung? Wo ist der Vermögensschaden? Wo ist der Vorsatz?
Ja, Herr Gram! Wo ist der Schaden? Da wir hier kein erkennendes Gericht sind, sind lange Rechtsausführungen sicherlich deplatziert. Aber eines will ich sagen: Dem Finanzsenator ist weder pflichtwidriges Handeln noch Verursachung eines Vermögensschadens zuzusprechen. Das ist das, was Sie hier insinuieren, aber es ist durch nichts belegt, weil Sie einer Fehlinterpretation der Verfassung unterliegen. Wenn die Zustimmung des Senators zur Zahlung der IBB von 1,5 Millionen € an das Tempodrom eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht wäre, dann wäre doch wohl die Ablehnung einer solchen Zahlung durch den Senator erst recht eine solche Verletzung. Die dann drohende Inanspruchnahme der Bürgschaft über
Wenn man sich – das möchte ich zum Ende noch einmal sagen – erinnert, wie der Senat insgesamt mit rechtlichen Bedingungen auch der Landeshaushaltsordnung umgeht, hat man schon den Eindruck, dass man hier etwas stärker kontrollieren und vielleicht auch einmal Regressfragen stellen muss. Erinnern wir uns an eine der ersten Taten des Finanzsenators, das Gutachten Hay Group, an die Ausschreibung. Es gab eigentlich keine so richtig. Herr Sarrazin hat das sehr offensiv verteidigt. Er hat gesagt, dass die Verwaltung schnell umgebaut werden musste. Er brauchte jemanden, von dem er wusste, dass er das gut begutachtet. Er hat eine Sache, die rechtlich sicherlich nicht in Ordnung war, politisch, sachlich verteidigt. Das war keine Frage von Regress.
Es zeigt aber schon einen etwas variablen Umgang mit den rechtlichen Regelungen, die wir hier in Berlin haben. Wenn man diesen variablen Umgang nicht irgendwann einmal bremst, führt er eben auch mal zu finanziellen Schäden. Es ist so, dass anscheinend aus der Geschichte Tempodrom nicht gelernt wurde. Wir haben gestern im Hauptausschuss einen Vorgang in vertraulicher Sitzung beraten, deswegen halte ich mich ein wenig zurück. Es ist im Juli, vor fünf Monaten, von dem für Bürgschaften zuständigen Ausschuss der Investitionsbank ein Verzicht von 3 Millionen € ausgesprochen worden, 3 Millionen €, die ein Investor nicht an das Land Berlin oder die Investitionsbank zurückzahlen musste. Auch hier gab es kein Sanierungskonzept, keine Konsolidierungsplanung, keine Wirtschaftlichkeitsprognose. Das sind alles Dinge, die einen sehr stark an das Tempodrom erinnern. So hat es da auch angefangen. Es gab Zahlungen und Verpflichtungen, ohne zu wissen, wie es eigentlich enden soll. Das ist für mich ein Beleg, dass es immer noch läuft. Deswegen muss man dieses Stoppsignal setzen und persönliche Verantwortlichkeiten klären und unabhängig von strafrechtlichen Fragen auch die zivilrechtlichen und damit auch die Regressfrage klären. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das brauchte eigentlich keine Anträge. Schade, dass es hier nötig ist.
10 Millionen €, für deren Erteilung Herr Sarrazin übrigens nicht verantwortlich war, wäre ja wohl zu Lasten des Landeshaushalts gegangen. Das zeigt, dass Ihr ganzer Ansatz in der Interpretation der Verfassung jeglicher verfassungsrechtlichen Logik widerspricht. Nach Ihrer Logik wären die beiden allein möglichen Entscheidungen des Senators – Ja zur Zahlung oder Nein zur Zahlung – beides Untreue, ein wirklich seltsames Ergebnis, was Sie uns hier vortragen.
Sie reden von einer Schadensersatzpflicht eines Senators, obwohl das Verfahren vor Gericht noch nicht einmal eröffnet ist und obwohl Sie noch mitten in Ihren eigenen Ermittlungen Ihres Untersuchungsausschusses stecken. Ein leichtfertiger Umgang mit diesen Fragen wird der Sache nicht gerecht, Herr Braun.
Nur einmal unterstellt, Ihre Rechtsauffassung wäre richtig, so droht jedenfalls auch gegenwärtig keine Verjährung. Verjährung träte ein am 31. Dezember 2005. Das ist genügend Zeit, den Fortgang der Verfahren abzuwarten. Sie stellen nicht nur einen sachlich abwegigen Antrag, Sie stellen ihn auch noch zur Unzeit. Was Sie wollen, ist eindeutig. Sie wollen versuchen, die Arbeit des Finanzsenators zu skandalisieren und das mit äußerst fragwürdigen Mitteln. Es wird Ihnen nicht gelingen. Es wird Ihnen angesichts eines Finanzsenators, der seit Beginn seiner Amtszeit versucht, finanziellen Schaden vom Land abzuwenden, und angesichts eines Senats, der damit beschäftigt ist, die Folgen der Rundumsorglospolitik der vergangenen Jahre zu beseitigen, nicht gelingen. – Danke schön!
Danke schön, Herr Kollege Zimmermann! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat nunmehr der Kollege Schruoffeneger. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist schon eine traurige Debatte, die hier gerade geführt wird. Sie ist traurig deswegen, weil man hier über Selbstverständlichkeiten diskutiert in einer Art und Weise, als ob es die Revolution in Berlin wäre oder als ob das Strafrechtsverfahren schon beendet wäre. Jeder normale Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin im Land Berlin ist für bestimmte Handlungen, die er oder sie tut, schadensersatzpflichtig. Jedes Mal wird ein Verfahren eingeleitet im Land Berlin. Dann wird geklärt, ob es eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht gibt oder nicht. Dieses Verfahren wird auch dann eingeleitet, wenn keine strafrechtlichen Verfahren laufen.
Warum kann man das nicht hier in aller Ruhe tun? Man muss eigentlich gar keinen Antrag stellen. Ich erwarte vom Senat, dass er so etwas von allein prüft. Es scheint im Land Berlin schwierig zu sein. Ich erwarte aber auch von einer Regierungskoalition, dass sie eine solche Prüfung zulässt und hier nicht irgendeinen großen Wirbel veranstaltet, auch schon juristische Urteile fertig hat, Herr
Zimmermann, bevor sich ein Gericht damit befasst hat. Es ist gerade Sinn einer solchen Prüfung zu klären, ob es zivilrechtliche Ansprüche gibt oder nicht.
Es gab beispielsweise auch schon einmal Stadträte, die zahlen mussten. Da liefen auch nicht immer Strafverfahren parallel. Die Frage, ob es ein Strafverfahren gibt oder nicht ist eine ganz andere als die Frage nach Regresspflichten, persönlicher Haftung für Entscheidungen.
Danke schön, Herr Kollege Schruoffeneger! – Für die Fraktion der PDS hat nunmehr der Kollege Wechselberg das Wort. – Bitte schön, Herr Wechselberg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man weiß gar nicht, worüber man sich mehr aufregen soll: Die Selbstgefälligkeit, mit der die Grünen hier antreten, bei der ersten Rettungsaktion waren Ihre
Deshalb wird dieser Antrag auch ohne lange Debatte – es erscheint mir sogar sinnvoll, dies heute hier in einer
Sofortabstimmung zu tun – schlichtweg versenkt. Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass wir mit Ihnen auch nur im Ansatz eine Diskussion darüber führen, Schadensersatzansprüche individuell geltend zu machen. Selbst wenn man sich einmal auf Ihre Logik einließe, bevor ein Gericht auch nur einen Eröffnungsbeschluss gefasst hat und dann in einer Situation, in der inzwischen weite Teile der Öffentlichkeit längst begriffen haben, dass das, was die Staatsanwaltschaft in ihrer überaus mutigen juristischen Konstruktion zu dieser Anklage geführt hat, muss jedem klar werden, dass dies so nicht haltbar ist. Das können Sie im „Tagesspiegel“ oder in der „Berliner Morgenpost“ nachlesen. Sämtliche Kommentatoren kommen zum gleichen Schluss. Dieser Versuch der Staatsanwaltschaft, dem Sie hier in der politischen Linie folgen, ist für sich genommen einfach ein völlig aussichtsloser Versuch.
Sie kriminalisieren politisches Verhalten und politische Abwägungsentscheidungen. Sie wollen daraus einen Untreuetatbestand machen, dass der Senator eine Abwägungsentscheidung zwischen dem Schaden, der für das Land Berlin entstanden wäre, wenn die Bürgschaft fällig geworden wäre, und der Frage, ob man noch einmal Geld in die Hand nimmt, getroffen hat. Das sind Entscheidungen, die wir in Berlin am laufenden Band fällen müssen und wo wir nicht zulassen, dass die dem Strafrecht anheim fallen oder einer Bagatellisierung von Recht, so, wie Sie sie hier betreiben.
Senatoren noch voll in Verantwortung für die Freigabe von Sanierungsmitteln, und heute stellen Sie sich hier hin und deklarieren es zur größten Selbstverständlichkeit der Welt, dass gegen Senatsmitglieder, die genauso gehandelt haben, wie Sie es seinerzeit getan haben, nicht nur entsprechende Strafverfahren einzuleiten sind, sondern stellen sich auch noch hin und fordern hier die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Das ist ein Maß an Doppelmoral, das Sie diesem Haus zumuten, das ich mir zumindest nicht ohne Weiteres bieten lasse. Das ist selbstgefällig und einfach voll daneben.