Protokoll der Sitzung vom 28.04.2005

ben. Insofern ist dies keine Notlösung, sondern ein durchaus gangbarer Weg, aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens Menschen mit entsprechender Qualifizierung in die Schule zu bekommen.

Das stellt natürlich auch ganz besondere Ansprüche an das berufsbegleitende Referendariat. Für die, die das in Anspruch nehmen, stellt es im Übrigen auch eine erhebliche persönliche Belastung dar. Diese Reform ordnet sich in die gesamte Veränderung der Lehrerausbildung ein. Wir zielen darauf – auch wenn Herr Goetze das anders verstehen will –, die Qualifizierung und Professionalität des Lehrerberufs weiter zu steigern, indem die Berufswissenschaften von Anfang an im Bachelorstudium weiter gestärkt werden und auch der Praxisbezug von Anfang an verstärkt wird. Mit dieser komplizierten Anforderung muss auch eine Verbesserung der Studierbarkeit verbunden sein. Wie lange sich Studien gerade in der Lehrerausbildung hinziehen, haben wir bereits bei anderer Gelegenheit erörtert. Es darf künftig nicht hingenommen werden, dass z. B. Anmeldezeiten zu Prüfungen endlos lang dauern und das ganze Studium verzögern. All diese Dinge müssen mitgeregelt werden – wahrlich keine einfache Aufgabe. Natürlich bestehen wir darauf, dass derjenige, der über den neuen Studienweg, die konsekutiven Studiengänge, in die Berliner Schule kommt, als Lehrer einen Masterabschluss haben muss. Das heißt aber nicht, dass er als Bachelor über Pädagogik, Psychologie und die anderen Berufswissenschaften etwa nichts gehört haben sollte – ganz im Gegenteil, wie gesagt, von Anfang an.

In Berlin hat offenbar die Lehrerbildung derzeit keine gute Institution. Wir streben deshalb an, in der Perspektive möglichst ein Zentrum zu bilden, die Universitäten schlagen im Moment vor, mehrere Zentren für Lehrerbildung zu bilden, um auch für die Lehrerstudierenden ein Zuhause zu haben, wo sie ihre Erfahrungen austauschen können, viele studienorganisatorische Maßnahmen abwickeln können.

Zu bedenken ist bei der Kritik, die von Herrn Goetze geäußert wurde, dass er wahrscheinlich außer Acht gelassen hat, dass in der Studienreform auch eine Verkürzung des Referendariats steckt, die zu beachten ist bei allem, was man darum herum an Einstiegsmöglichkeiten entwickelt. Größere Praxisphasen im Studium erleichtern auch die Berufseinstiegsphase, eine Idee, der wir sehr anhängen und von der wir noch hoffen, dass wir sie entwickeln können – das Prinzip einer Berufseinstiegsphase vom Abschluss der Studiums über das Referendariat und den Weg in die Lehrertätigkeit. Wir werden diesem Antrag zustimmen, und wir werden alles daran setzen, Bedingungen zu schaffen, damit diese Seiteneinsteigerregelung für die Berliner Schule in guter Qualität greifen kann. – Vielen Dank!

[Beifall bei der PDS und der SPD]

Für die FDP-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Senftleben das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Herren! Meine Damen! Mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, den dringenden fachlichen Bedarf an Lehrkräften schnell und unbürokratisch, aber auch qualitativ angemessen zu decken. Das gilt insbesondere für den berufsbildenden Bereich, aber natürlich auch für Mangelfächer. Die Mangelfächer können wir uns in Berlin nicht einfach wegwünschen. Das sind nun mal Latein, Englisch, Informatik, Physik. Mit diesen Regelungen zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst holt Berlin das nach, lieber Kollege Goetze, was in anderen Bundesländern längst gang und gäbe ist – auch in den CDU-regierten Bundesländern.

[Frau Dr. Tesch (SPD): Das ist vernünftig!]

Was ist neu an diesem Gesetz? – Absolventen kommen nach ihrem 1. Staatsexamen in die Schulen und nehmen gleichzeitig am Vorbereitungsdienst teil, arbeiten aber in dieser Zeit ganz regulär auch ohne 2. Staatsprüfung, die dann nach Ablauf von 2 Jahren stattfindet. Außerdem gibt es künftig Lehrkräften ohne Lehrbefähigung, aber dafür mit Hochschulabschluss die Möglichkeit, neben ihrer Tätigkeit als Lehrer den Vorbereitungsdienst zu absolvieren. Auch wenn wir heute das Gesetz verabschieden, der reguläre Weg der Lehrerausbildung, sprich 1. Staatsexamen, Referendariat, 2. Staatsexamen, bleibt der reguläre und erhält auch absoluten Vorrang. Das will ich hier auch einmal ganz deutlich sagen. Dieses Gesetz erlaubt lediglich, bestehende Versorgungslücken schnell zu schließen. Dies ist notwendig, insbesondere wenn wir an die Berufsschulen denken. Es zeigen auch die Diskussionen über den eklatanten Unterrichtsausfall an Berliner Schulen, der entweder fachfremd unterrichtet wird oder ausfällt oder hier und da schon einmal von Eltern übernommen wird, dass gravierender Handlungsbedarf besteht.

[Beifall bei der FDP]

Die Probleme, die ich hier angesprochen habe, werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings nicht in Gänze gelöst – da hat die CDU völlig Recht. Nötig ist hier erstens eine grundsätzliche Verbesserung der Lehrerausbildung, und zweitens – darüber gibt es überhaupt kein Vertun – sind Neueinstellungen in diesem Bereich notwendig. Die Lehrerpensionswelle kommt, der Senat muss aufpassen, dass sie ihn nicht überrollt. Er muss hier in die Pflicht genommen werden.

Die FDP hat im Übrigen im Rahmen der Diskussion um die Reform der Lehrerausbildung einen Antrag eingebracht, um für die Absolventen mit einem Bachelorabschluss überhaupt ein Berufsbild herzustellen, und zwar ein sinnvolles Berufsbild, nämlich den Schul- bzw. Lernassistenten. Diese Lernassistenten werden an unseren Schulen dringend gebraucht, gerade wenn es um individuelle Förderung geht, die wir alle befürworten. Sie unterstützen den Unterricht, um so eine gezielte Förderung der Kinder zu ermöglichen, und dies ist nicht nur angesichts der vorherrschenden Problemlage unerlässlich. Dies ist notwendig, um die pädagogischen Anforderungen zu

Frau Schaub

erfüllen. Das haben inzwischen auch SPD und PDS eingesehen, das freut uns ganz besonders.

Bei den Grünen kann ich allerdings nur feststellen: Sie lehnen alles ab. Ihr Rezept heißt Planwirtschaft. Sie wollen in die Hochschulautonomie eingreifen, Platzzahlen vergeben. Sie bedienen Ihre Lobby mit Garantien und zementieren bestehende Besitzansprüche. Das kann nicht die Lösung sein.

[Beifall bei der FDP]

Die Liberalen wollen die Flexibilisierung: erstens einen Ausstieg aus der Bindung an das Beamtentum und zweitens eine Differenzierung der pädagogischen Berufe und der Einsatzmöglichkeiten. Wir sind überzeugt: Auf unterschiedliche Bedürfnisse muss unterschiedlich reagiert werden. Das ist nur mit größerer Flexibilität, größeren Spielräumen zu erreichen. Ein kleiner, ein ganz geringer Spielraum wird durch dieses Gesetz eröffnet. Deswegen werden wir diesem Gesetz heute zustimmen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Grünen die Annahme der Vorlage Drucksache 15/3552 unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Drucksache 15/3867. Wer dem Gesetz so seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und Grünen angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 6 A:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und anderer Gesetze

Beschlussempfehlungen JugFamSchulSport und Haupt Drs 15/3914 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3440

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen, wie ich sehe.–

Ich eröffne somit die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 10 Artikel zu verbinden. Ich höre auch hierzu keinen Widerspruch. –

Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis X, Drucksache 15/3440, unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3914. Eine Beratung wird nicht gewünscht. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, Grünen und FDP die Annahme der Vorlage. Wer dem Gesetz seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regie

rungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Damit ist dies gegen die Stimmen der Opposition so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 7 bis 9 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Die lfd. Nr. 10 wurde als Priorität von SPD und PDS bereits als Tagesordnungspunkt 4 a aufgerufen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 11:

Große Anfrage

Charité und Vivantes: Konfrontation oder Kooperation?

Große Anfrage der FDP Drs 15/3547

Die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage liegt Ihnen bereits seit unserer letzten Sitzung vor 14 Tagen vor.

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage durch Frau Sen Dr. Knake-Werner vom 12. April 2005

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre

Große Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die beschlossenen Konsolidierungs- und Sanie

rungsmaßnahmen werden die Effizienz der Vivantes GmbH steigern. Ziel ist die Erlös- und Kostenbasis um rund 185 Millionen € zu verbessern. Entsprechende Rationalisierungspotenziale sind bis zum Jahr 2008 analysiert worden. Bisher wurde bereits ein Sozialpakt vereinbart, der eine Rückführung der Personalkosten auf das Niveau des Bundesdurchschnitts und eine Anpassung der Personalstärke auf ca. 9.000 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) gestattet. Ferner erfolgte die Umwandlung bestehender Verbindlichkeiten in Höhe von 230 Millionen € in Eigenkapital mit einem ergebnisverbessernden Effekt durch reduzierte Zinslast. Weiterhin wurde ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt, das aus den nachfolgenden wesentlichen Kernbestandteilen besteht:

Erlössicherung

Optimierung im nicht medizinischer Bereich

Optimierung medizinische Prozesse

Strukturoptimierung

Optimierung von Einheiten außerhalb des Kernberei

ches

Personalmanagement

Sanierungsprogramm Controlling

Kommunikation

Einführung eines Krankenhausinformationssystems