fen hatte. Nur ist das jetzt vorbei. Jetzt haben wir Haushaltsdebatten und einen erklärten Notstand.
trag „Berliner Märchentage durch Basisfinanzierung absichern“ ein. Sie wollten Gutes tun, das gestehe ich Ihnen zu – haben allerdings den Fakt ignoriert, dass Ihr Anliegen eigentlich in die Haushaltsberatungen gehört und Ihre Gegenfinanzierung nicht funktioniert. Ihr Antrag kam zu früh.
ten Gesamtberliner Kulturprojekte nach dem Fall der Mauer betrachtet werden. Erstmalig wurden sie 1990 von der Neuen Gesellschaft für Literatur (NGL) als ca. einwöchige Veranstaltung v. a. in Bibliotheken durchgeführt. Hauptzielgruppe waren schon immer Kinder und Jugendliche. Aus diesem Grund wurden die Märchentage bislang auch für die Durchführung kostenloser Bibliotheksveran
staltungen für Kinder mit einem Landeszuschuss gefördert. Sie sind nicht wegzudenkender Bestandteil der Berliner Kinder- und Jugendkulturlandschaft.
regelmäßig so viele Kinder an wie die „Märchentage“. Zwei Drittel der Besucherinnen und Besucher sind Kinder!
analog der „Langen Nacht der Museen“ – Nachfolger in anderen Bundesländern. Die nachfolgenden Daten sollen nur einen kleinen Einblick in die Dimensionen der Veranstaltung geben:
De facto handelt es sich nicht nur um „Märchentage“ – diese wurden inzwischen zu einem der bedeutendsten international wirkenden deutschen Literaturfestivals. Sie sind ein international wahrgenommenes Markenzeichen Berlins geworden – von der Veranstaltungsbreite und der erreichten Zahl der Adressaten durchaus der Berlinale vergleichbar. Integraler Bestandteil ist ein alljährlich stattfindendes, hochkarätig besetztes zweitägiges Fachkolloquium, das in enger Kooperation mit den diversen wissenschaftlichen Einrichtungen der Stadt organisiert wird.
chentage“, der Neuen Gesellschaft für Literatur, veränderten sich die Rahmenbedingungen für die „Märchentage“ schlagartig. 2005 sind die „Märchentage“ vollständig von Drittmitteln abhängig – lediglich aus dem Einzelplan 10 – Bildung, Jugend und Sport – stehen 22 400 € als fester Zuschuss zweckgebunden zur Verfügung. Einen erheblichen Sockelbetrag des Gesamtfinanzierungsvolumens macht jedoch ein Lottozuschuss in Höhe von 414 000 € aus.
äußerst problematisch – auch wenn ich mit großer Sicherheit davon ausgehe, dass im Falle der Einreichung eines Lotto-Antrages durch den Märchenland e. V. der Beirat der DKLB selbstverständlich auch für das Jahr 2006 die Förderung in der bisherigen Höhe fortsetzen wird – für Lottomittel gilt das Jährlichkeitsprinzip. Drittmittelabhängige Träger geraten so in eine zwickmühlenähnliche Situation: Sponsoren fragen immer nach dem Anteil der öffentlichen Hand.
sisfinanzierung für die „Märchentage“ perspektivisch zu realisieren ist. Mit aus dem Ärmel geschüttelten Anträgen, wie dem CDU-Papier ist das nicht zu machen. Der Kultursenator hat dem Fachausschuss zugesagt, vor der
ter mit diesem Problem befassen müssen. Und ich mache darauf aufmerksam, dass es sich um ein klassisches ressortübergreifendes Problem handelt, das auch nur ressortübergreifend gelöst werden kann: Der Bereich von Senator Böger ist da genauso gefragt wie Senatskanzlei und Senatskulturverwaltung.
Grundbaustein jeglicher ästhetischer und humanitätsformender Erziehung. Auch darum gebührt den „Märchentagen“ die erhöhte Aufmerksamkeit dieses Hauses. Und bei fast 42 % leseabstinenten Kindern in Deutschland gehört dies ganz oben auf unsere politische Prioritätenliste.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich ein paar Erläuterungen. Erlauben Sie mir eine Darstellung der Ergebnisse der Ausschussberatung. Zum Antrag der Fraktion der CDU hat der Kulturausschuss mehrheitlich gegen FDP bei Enthaltung der CDU eine Neufassung mit neuer Überschrift, Drucksache 15/3875, empfohlen. Diese Fassung wurde nicht in die Beratung und Beschlussfassung des Hauptausschusses übernommen. Ein Änderungsantrag der Grünen im Hauptausschuss wurde abgelehnt. In der Schlussabstimmung über den Ursprungsantrag der CDU, Drucksache 15/3541, wurde dieser mit den Stimmen der SPD, sechs Stimmen der PDS und der FDP gegen die CDU, die Grünen und eine Stimme der PDS ebenfalls abgelehnt.
Nun kommen wir zu unserer Abstimmung. Wird die Neufassung des Kulturausschusses als Änderungsantrag angesehen, beziehungsweise wird diese Fassung von einer Fraktion als Änderungsantrag übernommen? – Mir wurde signalisiert, dass die Grünen dieses tun möchten. Dann lasse ich zunächst darüber abstimmen. Wer also diesem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und Grünen und eine Stimme der PDS. Die Gegenprobe! – Danke schön! Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltung? – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zu dem Antrag der Fraktion der CDU empfiehlt der Hauptausschuss, wie bereits erwähnt, die Ablehnung. Wer jedoch dem Antrag der CDU, Drucksache 15/3541, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind die Fraktionen der Grünen und der CDU. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung EuroBundMedienBerlBra Drs 15/3913 Antrag der SPD, der PDS und der Grünen Drs 15/3730
Beratung wird nicht gewünscht. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von FDP bei Enthaltung der CDU die Annahme. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind PDS, SPD und Grüne. Die Gegenprobe! – Die FDP. Stimmenthaltung? – Die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Hier bittet die Fraktion der CDU um die Überweisung der lfd. Nummer 3 – VO-Nr. 15/244, Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Widerspruchsverfahren in juristischen Staatsprüfungen, an den Rechtsausschuss. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Das Haus hat damit von den beiden anderen Verordnungen Kenntnis genommen.