Protokoll der Sitzung vom 01.09.2005

[Beifall bei der SPD, der Linkspartei.PDS und den Grünen – Dr. Lindner (FDP): Stimmt doch gar nicht!]

Ihr Antrag ist grenzenlos.

[Dr. Lindner (FDP): Nein, das ist er nicht!]

In Ihrem Antrag fordern Sie eine Bundesratsinitiative, die eine generelle Freigabe der Einfuhr, Gewinnung und Verwendung embryonaler Stammzellen ermöglicht.

[Beifall bei der CDU, der SPD und der PDS]

Das Ganze ist ein verwickeltes Knäuel aus ethischen, religiösen, naturwissenschaftlichen, kulturellen und juristischen Fragen, und die Methode Gordischer Knoten taugt hier gar nicht. Und das Wort „Innovationsbremse“ vergesse ich sofort. Ich liebe den Liberalismus viel zu sehr, um ihn hier ernst zu nehmen.

Ich weiß sehr wohl, dass jede Entscheidung in dieser Frage immer eine Gratwanderung ist, in der wir abwägen müssen zwischen dem Embryonenschutz und der Hoffnung Kranker auf neue Heilmethoden. Ich will auch gar nicht ausschließen, dass es irgendwann Erkenntnisse geben könnte, die eine neue Abwägung und eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich machen könnten. Aber zurzeit weist die wissenschaftliche Entwicklung eher in eine andere Richtung. Gerade erst ist die Umwandlung von adulten Stammzellen in andere Gewebezellen gelungen. – Übrigens sind es deutsche Wissenschaftler der RWTH Aachen gewesen, denen diese Umwandlung gelungen ist. – Und US-Forscher haben aus voll entwickelten Hautzellen embryonale Stammzellen entwickelt. Das heißt, die Medizin geht neue Wege. Das heißt auch, für Ihren Antrag gibt es zurzeit gar keine Notwendigkeit.

[Vereinzelter Beifall bei der Linkspartei.PDS]

Es geht der FDP, sagt sie, um die Freiheit der Forschung. Sie sagt, wissenschaftsfeindliche Forschungspolitik darf es nicht geben. Da sind wir ganz einer Meinung. Aber das Grundgesetz, Artikel 5, gewährt umfassende Wissenschaftsfreiheit mit der Einschränkung, die wir alle für richtig halten, dass diese Freiheit nicht von der Bindung an die zentralen Verfassungswerte entbindet. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – das ist nicht nur so ein Satz, sondern die Antwort unserer Verfassung auf das entsetzliche 20. Jahrhundert in seinem ersten Teil.

Die einen sagen, da ist ein El Dorado der Stammzellenforschung, der Gentechnologie, der Embryonenforschung. Da tut sich ungeheuer etwas im Fortschritt. Da müssen wir dabei sein. Die anderen sagen, das ist ein Horror, wir rutschen hinein in den gentechnologisch zusammengebauten Menschen, in eine Höllensphäre unbegrenzter Manipulationsmöglichkeiten. Und die normative Kraft des Faktischen leuchtet herüber aus der Welt. Da gibt es das, was in Asien passiert. Das Klonen von Embryonen gelingt. Das sind in der Tat Kulturen, die eine andere ethische Tradition haben als wir. Die Frage ist nur, ob uns das irgendwie davon frei macht, dass wir unserer eigenen ethischen Tradition doch treu bleiben müssen.

[Beifall bei der SPD, der Linkspartei.PDS und den Grünen – Dr. Lindner FDP): Das stimmt doch gar nicht, das wissen Sie ganz genau!]

Herr Lindner, noch eine Anmerkung: Dieser Antrag kommt von der FDP. Die FDP sitzt in einer Landesregierung.

[Schmidt (FDP): In fünf!]

Der Justizminister dieser Landesregierung hat, als es um das Stammzellengesetz ging, im rheinland-pfälzischen Landtag gesagt, dass Rheinland-Pfalz dem Stammzellengesetz zustimmen wird. Warum gehen Sie nicht den Weg über Ihre Regierungsbeteiligung, eine solche Bundesratsinitiative einzubringen? – Ich sage Ihnen, warum: Weil Sie ganz genau wissen, dass es für eine solche Bundesratsinitiative keine Mehrheit geben wird, weil selbst der von Ihnen gewünschte Partner auf Bundesebene, die CDU, einem solchen Antrag nicht zustimmen würde.

Schon 1990 hat das Embryonenschutzgesetz Forschung und Verbrauch an Embryonen in weitem Umfang verboten und damit strafbar gemacht. Man kann darüber streiten, ob dieses Gesetz, das am 30. Januar 2002 im Bundestag diskutiert worden ist, wirklich auf diese ganze Welt globalisierter Forschung passt, aber ich finde, das ist eine zweitrangige Frage gegenüber der zentralen moralischen Frage, um die es geht.

Würden Sie zum Schluss kommen?

Die CDU/CSU-Fraktion hat 2003 noch einmal als Antwort auf das, was sich in der EU tut, klar gesagt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, dass

Noch einen Satz! – Ich finde, dass das Thema embryonale Stammzellenforschung zu wichtig für unsere Gesellschaft ist und zu viele ethische Fragen berührt, als dass man es für Showanträge missbrauchen sollte. – Vielen Dank!

verbrauchende Embryonenforschung als Instrumentalisierung menschlichen Lebens, als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Recht auf Leben [Beifall bei der SPD, der Linkspartei.PDS und den Grünen]

verstanden wird. Wir sind da im Konsens mit den Kirchen, deren sehr langzeitiges Gedächtnis über das Auf und Ab der Menschheit wir uns hier durchaus nahe gelegen sein lassen sollten.

Danke schön, Frau Kollegin Fugmann-Heesing! – Das Wort für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Abgeordnete Prof. Stölzl. – Bitte schön, Herr Prof. Stölzl! Sie haben das Wort!

Was da passiert, Herr Lindner, ist nicht irgendeine Fußnote der Wissenschaftsgeschichte, sondern wir leben in unserer Generation in einer dramatischen Grenze, an einer Schwelle, die Millionen Jahre unveränderlicher bio

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob noch jemand im Raum mein Unbehagen teilt, dass wir eine solche Menschheitsfrage im Fünfminutentakt abhandeln sollen.

logisch konstanter Humanität in Frage stellt durch Forschung. Darf der Mensch alles, was er kann? – darum geht es doch. Die Geschichte lehrt, dass Wissenschaft, die auf keinem allgemeinen Konsens über das Humane beruht, überhaupt nicht gegen die unterschiedlichen Formen der Hybris gefeit ist. Die kennen wir aus der Geschichte.

Meine Fraktion ist nicht gewillt, diese Verkürzung der Debatte mitzumachen, und plädiert nachdrücklich dafür, bei einer solchen Debatte, wenn Sie als Berliner Liberale an einer solchen ernsthaft interessiert sind, die entsprechenden Akteure und wichtige Institutionen wie Forscherinnen und Forscher, unsere universitäre Medizin, die Kirchen, Frauenverbände etc. einzubeziehen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt unmissverständlich die Unantastbarkeit der Würde jedes einzelnen Menschen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz regelt zudem praktische Lösungswege im Hinblick auf die krankheitswertige Unfruchtbarkeit der Frau und die Verhinderung überzähliger Embryonen. Im FDP-Antrag wird darüber hinaus das deutsche Stammzellengesetz selbst zitiert. Solche Regelungen zur Begrenzung der Fortpflanzungsmedizin gibt es im angelsächsischen Raum nicht. Die FDP diskutiert das als Wettbewerbsnachteil. Ich sehe dies nicht so. Doch selbst, wenn man dem folgen würde, ginge es um mehr. Ich zitiere sinngemäß aus der Stammzellendebatte des Deutschen Bundestags vom 31. Januar 2002, und zwar die damalige grüne Bundestagsabgeordnete Monika Knoche:

Im zweiten Teil des „Faust“ bastelt dieser Famulus von Faust, Herr Wagner, einen Homunculus, sagt, der Mensch sei viel zu schade, natürlich reproduziert zu werden, „höhern, höhern Ursprung“ sollte er haben. Und genau 100 Jahre nach Goethes Tod hat Aldous Huxley – übrigens in Berlin spielen lassend – seine „Schöne neue Welt“ begonnen. Lesen Sie einmal nach, das beginnt 600 Jahre nach unserer Zeitrechnung in der „Brut- und Normzentrale, Berlin-Dahlem“. Dort werden Menschen geklont, sozial optimal verwertbar gemacht und für abgestufte Qualifizierung produziert. Das ist ein Horror, natürlich, aber 1949 hat Huxley Bilanz gezogen, wie weit wir schon sind, und sagte: 600 Jahre sind viel zu viel, in 100 Jahren sind wir schon so weit, dass wir Kinder in Flaschen machen können. – Wieder hat er sich geirrt, nach 50 Jahren war es schon so weit, dass die Wissenschaft das kann, was wir moralisch nicht wollen können.

Darum meine ich, es ist doch gut Zeit. Skeptiker sind keine Wissenschaftsfeinde. Und Nachdenken, Abwägen, mehr Wissen, die Forschung über die embryonale Frühstadien des menschlichen Lebens Anhören, das geht doch alles rapide voran. Ich finde nicht, dass wir etwas übers Knie brechen müssen. Es geht hier wirklich um den Kern des Selbstverständnisses der abendländische Kultur, die Einzigartigkeit und Unantastbarkeit des Individuums in allen Stadien seines Lebens, von der Wiege bis zu unserem Ende. Wenn wir uns über diesen Kern einig sind, dann wird auch die Anpassung aller von diesem moralischem Zentrum abgeleiteten Rechtsnormen an die Wissenschaftsentwicklung im Konsens möglich sein. Ich bitte doch darum, dass wir uns um diesen Konsens bemühen. Das ist ein Thema, das nun wirklich überhaupt nicht für parteipolische Konfrontation taugt. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU, der SPD, der Linkspartei.PDS und den Grünen]

Das waren auf die Sekunde genau 5 Minuten. – Jetzt hat für die Fraktion der Linkspartei.PDS der Kollege Hoff das Wort. – Bitte schön, Herr Hoff!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute mit der Drucksache 15/4166 ein Antrag der FDP-Fraktion für eine Bundesratsinitiative zur Ermöglichung der embryonalen Stammzellenforschung in Deutschland vor. Ich habe, genauso wie meine Vorrednerin und mein Vorredner, erhebliche Probleme mit der Art, wie die FDP mit diesem hochsensiblen Thema als Quasi-Wahlkampfkampagnenthema umgeht. Ich habe ein noch größeres Problem mit der inhaltlichen Argumentation der FDP, die sich unter dem Gesichtspunkt potentieller Heilungschancen schwerster Krankheiten, vor allem aber der Wettbewerbsfähigkeit

des Standorts Berlin und Deutschland um jede ethische Fragestellung herummogelt.

[Hoffmann (CDU): Die Kirchen! Ausgerechnet die Linkspartei!]

Es geht um die Frage, ob künftig die Forschungsfreiheit, die Freiheit, an der Embryonenvernutzung teilzuhaben, höher zu werten ist als die Unverfügbarkeit des Embryos selbst.

Ich zitiere wiederum Frau Knoche, eine der Einreicherinnen des damaligen Antrags „Schutz der Menschenwürde angesichts der biomedizinischen Möglichkeiten – kein Import embryonaler Stammzellen“:

Der Embryo, um den es geht, ist durch künstliche Befruchtung in die Welt gekommen. Er ist herzeigbar, er ist handhabbar, und schon werden Begehrlichkeiten an ihm wach, die darauf abzielen, ihn nicht in den Uterus der Frau zu transplantieren, sondern aus ihm ein Produkt herzustellen. Jeder Embryo, ob er sich im Körper der Frau oder in der Petrischale befindet, hat die gleiche aus sich selbst kommende Kraft, sich als Mensch zu entwickeln, zur Person zu werden. Wer hier die Auffassung vertritt, der Embryo sei, wenn er die Gebärmutter nicht erreiche, auch kein Mensch, der entfernt sich weit vom menschlichen Rechtsverständnis unserer Verfassung.

Der frühere liberale Bundesjustizminister Schmidt-Jorzig wies damals widersprechend, zu Recht, darauf hin,

dass insbesondere diejenigen wie ich, die für ein Verbot der embryonalen Stammzellenforschung eintreten, in dem Dilemma stehen, diese Position mit einer wie auch immer konditionierten Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Übereinstimmung zu bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Ich hoffe, Ihnen mit meinem Beitrag die ethischen Dimensionen Ihres Antrags verdeutlicht zu haben, die bei Ihnen nur unterkomlex vorhanden zu sein scheinen. Es geht bei diesem Thema nicht um die technische oder medizinische Machbarkeit, sondern um die Frage, inwieweit die technischen Möglichkeiten gesellschaftlich wünschenswert sind. Dazu haben sie gestern in Ihrer Pressemitteilung, in Ihrem Antrag und heute in der Debatte nichts gesagt. Nicht nur als Agnostiker, sondern vor allem als Ethiker ist das für mich ein Problem. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Die PDS-Abgeordnete Maier konkretisierte damals, dass ihrer Meinung nach

nicht nur die Verschmelzung von Ei und Samen den Lebensbeginn und die Schutzwürdigkeit begründen, sondern dass der zweite Schritt ein ebenso elementarer ist, die Einnistung in die Gebärmutter und die Entscheidung der Frau für eine Schwangerschaft.

Vor diesem Hintergrund plädiert sie für ein Konzept der abgestuften Schutzwürdigkeit des Lebens. Ich teile diese Beschreibung bei aller Schwierigkeit, die sich damit verbindet. Denn im Symposion des Landtags RheinlandPfalz „Was kann, was darf der Mensch?“ zu aktuellen Fragen der Bioethik am 16. Oktober 2001 führte Prof. Bauer von der Universität Heidelberg aus:

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

Auch auf den Punkt genau 5 Minuten. – Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Paus das Wort. – Bitte schön, Frau Paus! Wer die Menschenwürde empirisch messbar machen wollte, der hätte sie gerade dadurch bereits verletzt, denn sie ist ihrer Struktur nach keine empirische Größe wie Gewicht, Intelligenz oder Bewusstsein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schmidt! Sie haben in Ihrem Wortbeitrag darauf hingewiesen, dass Wissenschaft und Forschung Geld kosten, dass aber Ihr Antrag umsonst zu haben sei. Ich glaube, die bisherige Debatte hat deutlich gemacht, dass es sehr viel kosten würde, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil er an den Grundfesten unserer Gesellschaft rüttelt und ethische und moralische Fragen aufwirft, und deswegen will ich Ihnen empfehlen, die andere Variante für den Forschungsstandort Deutschland, die nichts kostet, zu wählen, nämlich aufzuhören, den Forschungsstandort ständig schlecht zu reden, sondern sich daran zu beteiligen, das, was wir haben, mit positiv darzustellen. Gerade auch in der Stammzellenforschung braucht sich Deutschland nicht zu verstecken.

Ich meine jedoch, dass aus der Zustimmung zu Maier immer noch nicht die Zulässigkeit der embryonalen Stammzellforschung folgt, denn Frau Maier begründete ihr damaliges Ja zum Antrag für eine verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin mit Dürrenmatts „Die Physiker“. Dürrenmatt kommt zu der Schlussfolgerung, dass eine Erkenntnis, die einmal in der Welt ist, nicht ungeschehen gemacht werden kann. Man müsse lernen, mit dieser Erkenntnis zu leben. – Ich verstehe dies als einen Fortschrittsoptimismus, den ich explizit nicht teile, denn gerade die Erkenntnis kann uns dazu führen, zu entscheiden, was wir wollen und was wir eben nicht wollen. An der embryonalen Stammzellforschung hängt aus Gründen der immunologischen Abstoßung des Transplantats die Entscheidung über das therapeutische Klonen und mit Blick auf die Definition vom Beginn des Lebens auch die Sterbehilfe als Frage über das Ende des Lebens. Schwerer wiegt für mich deshalb das Argument, dass ein Ja zum Leben ein Ja zur Heilung einschließt, und Menschenwürde kann, wie Herr Hintze von der CDU damals im Bundestag sagte,

Forschung und Wissenschaft können nicht außerhalb jeglicher ethischer und moralischer Überlegungen betrieben werden. Menschenwürde und Menschenrechte haben klaren Vorrang vor Forschung und Verwertungsinteressen. Deshalb lehnen auch wir die verbrauchende Forschung mit embryonalen Stammzellen ebenso ab wie beispielsweise die fremdnützige Forschung an nicht Einwilligungsfähigen. Die Entscheidung in solchen ethischen Grundfragen ist keine Frage der Zugehörigkeit zu Parteien oder Fraktionen, sondern zuvorderst eine des persönlichen Gewissens. Das ist eben nicht forschungsskeptisch oder restriktiv, wie Sie es in Ihrer Begründung behaupten. nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassung verletzt werden.

Dem ist jedoch abschließend zweierlei entgegenzuhalten. 1. Die embryonale Stammzellenforschung befindet sich in einem Grundlagenforschungsstadium. Niemand weiß, ob sich ihre Heilserwartungen je erfüllen werden. 2. Doch selbst, um dies herauszufinden, gäbe es eine Alternative, die Forschung an adulten Stammzellen. Würde Nabelschnurblut von jedem Neugeborenen entnommen, könnte für jeden Menschen eine Heilungsoption gefunden werden. Hinzu kommt die Aufgabe der Krankheitsprävention und die Förderung der unterausgestatteten Krankheitspräventionsforschung, wie Kollegin Nickel damals für die Fraktion der Grünen ausführte.

Erst recht nicht stimmt die von Ihnen aufgestellte Behauptung, durch das Stammzellgesetz würde schwerkranken Menschen die Hoffnung auf Linderung oder Heilung versagt, denn hier wird unlauter der Eindruck erweckt, der medizinische Fortschritt sei in jedem Moment zu erwarten, und die Bundesrepublik habe sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen und wegen Bedenkenträgerei zum Leidwesen der Forschung und erst recht der Betroffenen ausgeklinkt. Das hat mit der Realität definitiv nichts zu tun, denn jeder, der aufmerksam die Veröffentlichungen in diesem Bereich liest, wird feststellen und weiß, dass es Unfug ist. Die derzeitige Forschung im Bereich der embryonalen Stammzellen bewegt sich komplett auf dem Niveau der Grundlagenforschung. Die verbrauchende For

schung mit embryonalen Stammzellen wird auch anderswo kritisch gesehen. Sonst gäbe es nicht vielfache Versuche, adulte Stammzellen zu verwenden oder aus bereits spezialisierten Zellen erwachsene Stammzellen „zurückzuzüchten“, wie z. B. die „New York Times“ am 24. August aus Harvard berichtete. Es waren erfolgreiche Versuche im Rahmen entsprechender Forschungsansätze, worauf Frau Fugmann-Heesing bereits hinwies.