Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass die deutsche Schabe, um die es geht, besonders gut in einem warmen Klima gedeiht, das durchgängig 24 Grad C haben soll. Erst in diesem warmen Klima kann sie ihre Existenz auf Dauer erhalten. Wenn das nicht gewährleistet ist, gelingt dies nicht. Da um die Mülldeponie herum, insbesondere nach dem Brand, dieses Klima am ehesten gewährleistet ist, schätzen auch die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen, dass die Schaben nicht den Marsch nach Berlin antreten werden.

Jetzt ist der Kollege Buchholz mit einer weiteren Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön, Herr Kollege Buchholz!

Frau Senatorin Junge-Reyer! Sie haben soeben auf die rechtlichen Verzögerungen hinge

wiesen, die sich in der Praxis ergeben, bis von Amts wegen gegen Überlagerung von Müll vorgegangen werden kann. Darum meine Frage: Welche Möglichkeiten hätten Sie, wenn zum Beispiel in Berlin eine solche Überlagerung auftreten würde? Was könnten Sie hier tun, und wie schnell könnten Sie dies tun? Könnten Sie auch bei Gefahr im Verzuge handeln?

Danke schön! – Frau Kollegin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Buchholz! Genau wie in diesem Fall wäre dies eine behördliche Anordnung zur Beseitigung. Für den Fall, dass Rechtsmittel eingelegt werden, würde sehr kurzfristig, so wie auch in diesem Fall, im einstweiligen Verfahren entschieden. Bei einer Durchsetzung des Rechtsanspruchs, der dann von der betroffenen Firma oder dem Eigentümer nicht selbst vollzogen werden würde, käme gegebenenfalls eine Ersatzvornahme in Frage. Allerdings gehe ich davon aus, dass wir zurzeit eine solche Situation in Berlin nicht haben.

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Jantzen ist nun mit der letzten Frage zu diesem Thema an der Reihe.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage geht an Frau Knake-Werner: Sie haben darauf hingewiesen, dass es äußerst schwierig ist, einzuschätzen, wie weit die dort ausgetretenen Schadstoffe in ihrer Zusammensetzung, auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen, gesundheitsschädigend sind. Ich frage im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes: Wie weit sind die Gesundheitsbehörden bei den Genehmigungsverfahren sowie den laufenden Überprüfungen solcher Deponien beteiligt?

Frau Dr. Knake-Werner – bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind an der Überprüfung ähnlicher Deponien über das LAGetSi beteiligt. Dort werden diese Betriebe regelmäßig in die Überprüfung mit einbezogen. Insofern wissen wir sehr genau Bescheid, was sich auf den Berliner Mülldeponien abspielt. Wir sind allerdings nicht mit den Brandenburger Deponien befasst. Dies ist auch naheliegend.

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Tromp von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Wirtschaftliche Schieflage der Wohnungsbaugesellschaft Mitte –WBM –

Bitte schön, Herr Tromp!

Herr Präsident! Wehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Vor dem Hintergrund, dass der Senat durch ein Schreiben eines ehemaligen WBM-Managers frühzeitig über die wirtschaftliche Schieflage der WBM informiert war, fragen wir, was hat der Senat in den zurückliegenden Jahren unternommen, um die wirtschaftlichen Aktivitäten der WBM zu ordnen?

2. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die Mieter der WBM nicht letztlich die Leidtragenden der wirtschaftlichen Schieflage der WBM sind?

Frau Junge-Reyer antwortet für den Senat. – Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Tromp! Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem erwähnten Schreiben ein in der Presse in den letzten Tagen zitiertes Schreiben eines ehemaligen Prokuristen einer Tochtergesellschaft der Wohnungsbaugesellschaft Mitte aus dem Jahre 2001 meinen, mit dem im Übrigen weder der Regierende Bürgermeister noch ich befasst gewesen sind.

In diesem Schreiben geht es allerdings nicht um die Darstellung der finanziellen Schieflage der Wohnungsbaugesellschaft Mitte, sondern es geht um die Auffassung dieses ehemaligen Mitarbeiters der Wohnungsbaugesellschaft Mitte bzw. der Tochtergesellschaft zum Wert von Wohnungen, die im Rahmen eines Verkaufsvorgangs nach dem Altschuldenhilfegesetz veräußert worden sind. Es handelt sich um einen Geschäftsvorgang der Wohnungsbaugesellschaft aus dem Jahre 1995, bei dem es darum ging, die nach dem Altschuldenhilfegesetz für die im Ostteil der Stadt gelegenen Wohnungsbaugesellschaften erforderliche Veräußerungsquote von 15 % des Wohnungsbestandes möglichst im Rahmen der mieternahen Privatisierung zu erreichen.

Zu diesem Zweck hat die Wohnungsbaugesellschaft Mitte zunächst einen Dritten beauftragt, für einige ausgewählte Bestände die Bereitschaft der Mieter zum Erwerb ihrer Wohnungen zu erkunden. Für einige Wohnungsbestände fielen die Erkundigungen hinsichtlich eines Wohnungserwerbs sehr negativ aus, so dass die Wohnungsbaugesellschaft Mitte zu entscheiden hatte, entweder andere Bestände für einen sehr zeitaufwändigen Verkauf an die Mieter in Wohnungseigentum umzuwandeln oder den Anforderungen des Altschuldengesetzes dadurch gerecht zu werden, dass Wohnungsbestände en bloc an so genannte Zwischenerwerber veräußert werden. Hierzu gab es sehr klare Regelungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, wann derartige Verkäufe als mieternahe Privatisierungen von der KfW anerkannt werden.

Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte hat sich daraufhin entschlossen, unter Beachtung dieser Vorgaben die in

Rede stehenden Objekte in Mitte an einen Zwischenerwerber zu veräußern. Der Verkauf und die Bedingungen dieser Verkäufe sind von der Kreditanstalt für Wiederaufbau untersucht und als vereinbar mit dem Altschuldenhilfegesetz erklärt worden. Für die Wohnungsbausgesellschaft war dies in zweierlei Hinsicht von Bedeutung.

Erstens: Neben den Einzelprivatisierungen an anderer Stelle haben diese Verkäufe den wesentlichen Beitrag dazu geleistet, die 15-prozentige Veräußerungsquote zu erfüllen, und damit die Teilentlastung von Altschulden, die auf den Objekten lagen, bewirkt. Zweitens hat ein schneller Verkauf zur Folge gehabt, dass die Erlösabführungen aus dem Verkaufsergebnis an die Kreditanstalt für Wiederaufbau gering gehalten werden konnten. Das Altschuldenhilfegesetz sah nämlich bei Erlösen steigende Abführungsquoten an die Kreditanstalt für Wiederaufbau vor, je später die Objekte veräußert werden. Deshalb war ein Vertragsabschluss seinerzeit noch im Dezember 1995 für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte von großer Bedeutung.

Ein Verkauf größerer Wohnungsbestände en bloc unterliegt bekanntlich anderen Rahmenbedingungen als eine zeitaufwändige Einzelprivatisierung. Dies führt jeweils zu unterschiedlichen Marktpreisen und Verkehrswerten. Daraus ist kein Verlustgeschäft für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte zu konstruieren.

Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte hat ihre Vorgehensweise im Übrigen in diesem Einzelfall nicht nur durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sondern auch durch eine externe Rechtsberatung rechtlich bewerten lassen. Diese Bewertung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Rechtsauffassung der Wohnungsbaugesellschaft nicht anzuzweifeln ist. Dies zum ersten Teil Ihrer Fragestellung.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation der Wohnungsbaugesellschaft Mitte ist darauf hinzuweisen, dass in den Aufsichtsgremien der Wohnungsbaugesellschaft die Situation des Unternehmens intensiv beraten wird, insbesondere in den letzten zwei Jahren. Es gab bereits am Mittwoch in der Sitzung des Hauptausschusses ausführlich Gelegenheit, eine Diskussion zur Situation der Wohnungsbaugesellschaft Mitte zu führen. Ergebnis der Beratungen innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft waren insbesondere erhebliche Veräußerungen von Wohnungsbeständen in den letzten zwei bzw. drei Jahren, und selbstverständlich wurde insbesondere die Effizienz der Unternehmensstrukturen durch den Aufsichtsrat in die Prüfung gestellt.

Die vorgenommene Bewertung ist seit dem Frühjahr dieses Jahres durch die neue Geschäftsführung, die zur genauen Analyse der Situation eine weitere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen hat und vor allem die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kerngeschäftes der Hausbewirtschaftung vorgenommen hat, ergänzt worden. Diese Bewertung kam zu neuen, be

sorgniserregenderen Bewertungen der Finanzlage der Wohnungsbaugesellschaft Mitte, als dies bisher der Fall gewesen war. Zurzeit erstellt die Geschäftsführung unter Mitwirkung dieser Prüfungsgesellschaft einen Maßnahmekatalog zur weiteren Konsolidierung der Wohnungsbaugesellschaft. Darüber wird voraussichtlich der Aufsichtsrat in Kürze beraten.

Der Senat hat – wie Sie wissen – durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst und Young im Jahr 2003 zunächst empfohlen, strategische Kennzahlen für ein neues Controlling der Unternehmen einzurichten, und dann im Jahr 2004 eingeführt. Im August des Jahres 2004 hat der Senat erstmals Zielvorgaben für die Wohnungsbaugesellschaften formuliert – mit wesentlichen strategischen Elementen für ein zukünftiges wirtschaftliches Handeln – und dies den Geschäftsführungen und Vorständen sowie den Aufsichtsräten zur Vorgabe für die weitere wirtschaftliche Tätigkeit gemacht. Dazu gehören dezidiert für alle Wohnungsbaugesellschaften – auch für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte – die Neubewertung der Immobilienbestände anhand einer Portfolioanalyse, die präzise Aussagen für die wirtschaftliche Rentabilität der einzelnen Objekte zulassen soll, die klare Begrenzung der Unternehmen auf das Kerngeschäft der Hausbewirtschaftung

[Beifall der Frau Abg. Hämmerling (Grüne)]

und die Abkehr von neuen Projekten und Geschäftsfeldern. Gleichzeitig wurde das Controlling des operativen Geschäfts auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentriert und neu aufgestellt. Die vergleichsweise hohe Verschuldung von Wohnungsunternehmen muss nach den Vorgaben des Senats sehr deutlich reduziert werden.

Dieses Ziel und auch die anderen Ziele werden von den Gesellschaften intensiv angestrebt. Dazu gehört auch, dass ich gemeinsam mit dem Senator für Finanzen wie schon im letzten Herbst auch jetzt in diesen Tagen mit jeder einzelnen Wohnungsbaugesellschaft, mit den Geschäftsführenden, mit den Vorständen und mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats jeweils einzelne Gespräche zur Situation der Wohnungsbaugesellschaften führe – so auch mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte vor etwa 14 Tagen. Im August dieses Jahres ist also bereits mit den Geschäftsführungen bzw. mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ein so genanntes Gesellschaftergespräch geführt worden, bei dem wir der Wohnungsbaugesellschaft sehr dezidiert aufgegeben haben, was sie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation tun soll. Dazu gehört selbstverständlich der Abbau der das Unternehmen belastenden Kosten, um – das sage ich hier auch sehr deutlich – möglicherweise notwendige Verkäufe von Wohnungsbeständen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.

Die Maßnahmen sind Ihnen ebenfalls bereits im Hauptausschuss geschildert worden. Dazu gehört auch der Abbau von Personal in einer relevanten Größenordnung, und zwar auf das erforderliche Maß zur Bewirtschaftung der Bestände der Wohnungsbaugesellschaft. Es gehört

dazu eine Begrenzung des notwendigen Instandhaltungsaufwandes, die Finanzierung des Notwendigen zur Verwaltung der Wohnungen, die Vereinbarung von anderen und neuen Zinskonditionen und selbstverständlich das Bemühen, mit den Banken geeignete Zins- bzw. Tilgungsstreckungen zu erreichen. Diese Aufgaben werden zurzeit von der Geschäftsführung durchgeführt.

Die dezidierten Vorgaben, die wir in diesen Gesprächen der Geschäftsführung gegeben haben, werden zurzeit bearbeitet, und wir haben verabredet, dass wir uns in Kürze gemeinsam über die Vorschläge, die Vorstellungen und hoffentlich die ersten Erfolge einer solchen Konsolidierungsstrategie wiederum an einen Tisch setzen und dezidiert verfolgen, wie die weitere Entwicklung der Gesellschaft einzuordnen ist.

Die Mieterinnen und Mieter sind in keiner Weise durch eine solche Situation gefährdet – weder durch den damaligen Vorgang aus 1995 noch durch die jetzige Situation, die einen erheblichen Beitrag zur Sicherung gerade der Mietverhältnisse der Mieterinnen und Mieter leisten wird. Wir werden sehr deutlich und sehr nachhaltig verfolgen, ob und in welchem Umfang die Bemühungen in kurzer Zeit zu einem Erfolg der wirtschaftlichen Konsolidierung der Wohnungsbaugesellschaft führen.

Kollege Tromp hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Die Ausflüge der WBM jenseits ihres Kerngeschäftes der Hausverwaltung waren politisch motiviert, indem die WBM Stadtentwicklungsprojekte vornehmen musste, die der Senat angeregt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, inwiefern Sie bereit sind, hierbei auch politische Verantwortung zu übernehmen, da diese politisch motivierten Stadtentwicklungsprojekte letztendlich erheblich zur wirtschaftlichen Schieflage mit beigetragen haben.

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Tromp! Wir könnten uns jetzt darüber miteinander unterhalten, wann möglicherweise einer meiner Vorgänger im Bauressort, nämlich Herr Klemann, eine solche Verantwortung für die Wohnungsbaugesellschaften gehabt hat.

[Tromp (CDU): Und Herr Strieder! – Frau Senftleben (FDP): Gut, dass Herr Strieder nicht hier ist! – Dr. Lindner (FDP): Sie überspringen den Rest!]

Ich halte es für müßig, einen solchen Versuch zu unternehmen. Lassen Sie uns lieber zur Kenntnis nehmen – und ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen –, dass wir mit den Beschlüssen, die der Senat zu Beginn des Jahres 2004 und dann im August des Jahres 2004 getroffen hat, und mit der Konkretisierung dieser Beschlüsse eine steuerungsrelevante Strategie gegenüber den Wohnungsbaugesellschaften eingeführt haben, die dazu führt, dass

wir jetzt einen Überblick über die Situation des Portfolios, des jeweils einzelnen Bestandes bekommen! Das ist sicherlich noch nicht überall hinreichend, aber es gibt uns doch die Möglichkeit, z. B. die Fragen der Instandhaltung, der Mietenentwicklung und des Leerstandes sehr genau zu analysieren.

Wir sind entschlossen, gemeinsam mit den jeweils Verantwortlichen in den Aufsichtsräten, aber in Ausfüllung der Funktion des Gesellschafters, des Landes Berlin, hier genau zu klären – in jedem Einzelfall, bezogen auf jede Wohnungsbaugesellschaft –, ob und in welchem Umfang die Konsolidierungsbemühungen mit hinreichender Sicherheit und mit hinreichender Energie von den jeweiligen Geschäftsführungen und Vorständen vorangetrieben werden. Diese Verantwortung habe ich, und ich versichere Ihnen: Ich nehme sie wahr. – Dadurch, dass ich sie wahrnehme, Herr Tromp, kommt es dazu, dass wir nunmehr in den Gesprächen, die ich Ihnen geschildert habe, in dem ein oder anderen Fall sehr deutlich sagen, was zukünftig von einer Wohnungsbaugesellschaft erwartet wird und welche Art der Geschäftsführung der Gesellschafter nicht wünscht.

[Beifall bei der SPD]

Nun hat Kollege Schruoffeneger das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wenn man das hört, gewinnt man den Eindruck, dass die Aufsichtsratsmitglieder – auch die des Landes Berlin – in den letzten Jahren tief und fest geschlafen haben. Das werden wir im Haupt- und im Vermögensausschuss diskutieren.

Ich frage Sie zu einem anderen Punkt, der bisher nicht so sehr im Zentrum der öffentlichen Debatte stand: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – also Ihre Senatsverwaltung – Versorgungsverträge mit den mittlerweile aus guten Gründen entlassenen Geschäftsführern akzeptiert, die dazu führen, dass wir nach deren Ausscheiden nicht nur 160 000 € zusätzlich für die ausgeschiedenen Geschäftsführer an die Rentenversicherung und die Versorgungskasse überweisen müssen, sondern auch noch 160 000 € zusätzlich für die Ehefrau eines Geschäftsführers, was ein durchaus unübliches Verfahren ist?

[Heiterkeit]

Frau Senatorin Junge-Reyer, Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Sie werden verstehen, dass ich Ihnen zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung mit einem einzelnen Geschäftsführer oder möglicherweise zwei Geschäftsführungen öffentlich nichts darstellen kann.