Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Sie werden verstehen, dass ich Ihnen zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung mit einem einzelnen Geschäftsführer oder möglicherweise zwei Geschäftsführungen öffentlich nichts darstellen kann.
Ich versichere Ihnen aber, Herr Schruoffeneger, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung weder mit der
Genehmigung solcher Verträge noch mit der Betrachtung oder der irgendwie gearteten Ausgestaltung solcher Verträge befasst gewesen ist. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuletzt im Jahr 2000 gebeten worden ist, sich an einem Senatsbeschluss zu orientieren, der sich damals mit der Frage auseinander gesetzt hat, ob und in welchem Umfang... Damals geschah dies anhand eines Gutachtens, und einige kennen dies noch aus alten Geschichten. Ich sehe, Sie nicken. Darin hat eine beratende Gesellschaft dargestellt, welche Marktüblichkeit bei der Gestaltung von Gehältern und Bezügen für Geschäftsführungen von Wohnungsbaugesellschaften gilt.
Die Einzelheiten einer solchen Vertragsgestaltung obliegen den jeweiligen Aufsichtsräten und nicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Sie wissen das, Herr Schruoffeneger.
Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Regierende Bürgermeister die Tatsache, dass der Kultursenator seine Festansprache zum 50. Jahrestag der Wiedereröffnung der Staatsoper Unter den Linden missbraucht hat, um offen und unverhohlen den Nichtabriss des Palastes der Republik und den Verzicht auf den Schlossneubau zu fordern?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich weiß nicht, was der Kultursenator dort im Einzelnen gesagt hat. Ich kenne aber die Position des Senats in der Sache: Dieser hat beschlossen – das ist in Übereinstimmung mit dem Eigentümer, dem Bund, geschehen –, den Palast der Republik abzureißen. Dabei bleibt es auch. Auf der anderen Seite ist auch hinlänglich bekannt, dass der Kultursenator eine andere Auffassung dazu hat. Die hat er schon mehrmals kundgetan. Aber der Senat steht zu dem Abriss.
Wenn Sie das ständige Absentieren des Senators Flierl von Beschlüssen des Senats rekapitulieren – bei der Hochschulfinanzierung, der Charité und jetzt beim Abriss –, dann frage ich Sie: Ist es nicht irgendwann einmal an der Zeit, sich das nicht mehr bieten
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich begrüße immer, wenn das Abgeordnetenhaus dem Regierenden Bürgermeister stärkere Kompetenzen einräumen will. Ich freue mich auf die Beschlusslage zur Richtlinienkompetenz.
1. Wie beurteilt der Senat die Planungen der BVG, im Jahr 2006 die Fahrpreise erneut anzuheben, liegen der Genehmigungsbehörde entsprechende Anträge schon vor, und wie wird mit diesen ggf. verfahren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Eine solche Planung der BVG ist dem Senat nicht bekannt. Weder dem Senat noch dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg oder der Genehmigungsbehörde liegen entsprechende Anträge auf Genehmigung von Fahrpreisänderungen im Jahr 2006 durch die BVG vor. Ich gehe davon aus, dass sich irgendwo ein Mitarbeiter der BVG in einem wie auch immer geschützten Raum zu einer solchen Spekulation geäußert hat. Das ist weder eine Planung noch ein Antrag.
Bei den Verhandlungen mit der BVG zu den Tariferhöhungen zum August dieses Jahres sind sowohl mit der BVG als auch mit dem die Verhandlungen mitbestimmenden Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Verabredungen getroffen worden. Wir haben damals eine Erhöhung um etwa 3,8 % insgesamt über alle Tarife akzeptiert und haben dies ausdrücklich mit der Verabredung getan, keine Erhöhungen im Jahr 2006 vorzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass sich die BVG an solche Absprachen halten wird.
In den vergangenen Jahren gab es – darauf muss man in diesem Zusammenhang verweisen – nach einem deutli
chen Rückgang Ende der 90er Jahre wieder eine sehr erfreuliche Entwicklung der Fahrgastzahlen. Darauf hat die BVG selbst hingewiesen. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass sie, insbesondere auf Grund des im Dezember 2004 eingeführten neuen Konzeptes und der steigenden Besucherzahlen, damit rechnet, wiederholt steigende Tarifeinnahmen und Fahrgastzuwächse verzeichnen zu können, die nicht auf Tariferhöhungen beruhen.
Es wiederspräche dem verkehrspolitischen Konzept des Senats, in dieser Situation zu dulden, dass Nutzer des ÖPNV durch Tariferhöhungen zur Nutzung anderer, individueller Verkehrsmittel gedrängt würden. Dieser kann meiner Einschätzung nach auch dadurch erheblich begrenzt werden, dass die BVG und die Verkehrsbetriebe attraktive Preise für ihre Kundinnen und Kunden bieten.
Wir erwarten, dass sich die Einnahmen, die die BVG auf diese Weise erzielen kann, positiv auf das Betriebsergebnis auswirken. Deshalb ist derzeit nicht nachzuvollziehen, warum es solche Überlegungen geben könnte. Ich glaube, dass sich auch die BVG im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Überlegungen – auch wenn sie manchmal in einer Situation ist, die man mit einem Monopolisten vergleichen könnte –, wenn sie auf der einen oder anderen Seite Ausgabensteigerungen hat, mit Ausgabenreduzierungen an anderen Stellen auseinander setzen muss. Sie muss sich überlegen, wie sie dazu beitragen kann, Einnahmeerhöhungen dadurch zu erzielen, dass sie ihre Kundinnen und Kunden an sich bindet.
Die BVG kann solche Anträge ja nicht allein stellen. Ist an Sie von der S-Bahn oder dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ein Ansinnen auf Fahrpreiserhöhungen herangetragen worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gaebler! Bisher war das in keiner Weise der Fall. Im Gegenteil: Ich habe öffentliche Äußerungen – gestern oder heute in der Presse – zur Kenntnis genommen, die eher in eine gegenteilige Richtung weisen.
Frau Junge-Reyer! Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen den Gedankenspielen bei der BVG über eine erneute Preiserhöhung und der Fehlspekulation beim U-Bahn-Fernsehen „Berliner Fenster“? Wie wollen Sie ausschließen, dass, wenn im nächsten Jahr, dem Wahljahr, keine Preiserhöhung stattfindet, im übernächsten Jahr mit doppelter Wucht zugeschlagen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, ob und in welchem Geschäftsfeld die BVG erfolgreich ist – beim „Berliner Fenster“ ist sie nicht erfolgreich –, kann sich nicht unmittelbar auf die Tarifgestaltung auswirken. Die Tarifgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin kann nicht von einer solchen Einzelfrage, einer einzelnen Kennziffer im Unternehmen abhängig gemacht werden. Vielmehr bedarf es der grundsätzlichen Überlegung, ob und in welchem Umfang es gelingt, zusätzliche Kunden – ich meine insbesondere Stammkunden, die wir bei den letzten Tariferhöhungen besonders belastet haben – an sich zu binden. Kunden, die ein Jahresabonnement kaufen, müssen die Sicherheit habe, dass es für den verabredeten Zeitraum und darüber hinaus eine Verabredung zum Unterlassen von Preiserhöhungen gibt. Ein Stück Vertrauen der Kundinnen und Kunden darauf, dass solche Absprachen eingehalten werden, ist auch für die BVG eine Frage der Qualität ihres Angebots und eine Frage des betriebswirtschaftlichen Erfolgs. Die BVG braucht zahlende Kundinnen und Kunden.
Jetzt geht es mit einer Anfrage der Abgeordneten Baba von der Fraktion Linkspartei.PDS weiter, und zwar zum Thema
1. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat nach dem Urteil der 7. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach in einem konkreten Fall bei der Besetzung einer Stelle die Auswahlentscheidung unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung bei Beamtinnen und Beamten rechtswidrig gewesen sei?