So bedarf beispielsweise – das haben wir im Ausschuss schon festgestellt – die bezirkliche Bereichsentwicklungsplanung in Zukunft keiner eigenen Regelung mehr. Der Katalog für das Vorliegen dringender Gesamtinteressen Berlins als Voraussetzung des Eingriffs nach § 13 a Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes muss bereinigt werden. Die Verfahren zur Festlegung von Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung für B-Pläne des Senats sind aus unserer Sicht viel zu aufwändig. In Zukunft sollte die Festlegung durch den Senat ohne Befassung des Rats der Bürgermeister erfolgen. Was ist denn der Fall? – Das Parlament ist bei der Aufstellung der B-Pläne ohnehin beteiligt. Wozu bedarf es dann noch des Rats der Bürgermeister?
Bei Verfahren, die dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigen können, unterrichten bisweilen die Bezirke die Hauptverwaltung sehr spät. Es wurden dann schon Festlegungen getroffen. Gesamtstädtische Interessen sind berührt. Es muss gesetzlich geregelt werden, dass diese Information früher erfolgt, damit sich die Verwaltungsebene nicht immer ins Gehege kommt. Das sollte unverzüglich geschehen. Dann klappt das auch reibungslos.
Das waren ein paar Kostproben aus dem, was man eigentlich als Gesamtreform machen kann. Wir unterstützen aber auch Ihre kleine Reform und hoffen, dass Sie sich zukünftig unseren Reformvorschlägen, die wir unterbreiten, auch etwas leichter nähern. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege von Lüdeke! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass wir zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und der FDP bei Enthaltung der CDU die Ablehnung des Antrags Drucksache 15/4240. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, die FDP und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die SPD und die Linkspartei. PDS.
Ergänzung des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) in § 24 Patientenversorgung – in der Fassung vom 1. 3. 2001, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 12. 2003
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 15/4427. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, so dass wir zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Drucksache 15/4037 in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 15/4427. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das sind alle Fraktionen. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Enthaltungen und Gegenstimmen sehe ich nicht.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 15/4188. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme der Gesetzesvorlage Drucksache 15/4188. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind SPD und die Linkspartei.PDS. – Die Gegenstimmen! Das sind keine. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. – Jetzt kommen die Enthaltungen von der CDU, der FDP und den Grünen. Danke schön!
Hierzu gibt es zum einen den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/4193-1, den Änderungsantrag der Fraktion der Grünen Drucksache 15/4193-2 sowie den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/4193-3. Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 31 Paragraphen zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die §§ 1 bis 31, Drucksache 15/4193, sowie die Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 15/4487.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU in Person des Fraktionsvorsitzenden Herrn Zimmer. – Bitte schön, Herr Zimmer, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Neuordnung der Universitätsmedizin in Berlin ist ein Prozess, den wir nach einem Versuch der Schließung des UKBF nach einem Vorschaltgesetz nach Expertenkommissionsanhörung nun zu einem vorläufigen parlamentarischen Abschluss bringen wollen und sollen.
Drei Leitlinien müssen uns in unseren Überlegungen bei der Konstruktion der Zukunft der Charité bewegen. Das ist zum einen die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das ist mit Blick auf die Haushalte sowohl des Landes Berlin als auch des Bundes auch zukünftig für wissenschaftliche Einrichtungen von herausragender Bedeutung. Zum zweiten ist es die wissenschaftliche Exzellenz. Drittens geht es um die Bedeutung für den Standort Berlin. Wir sind uns alle einig darin, dass Gesundheit, Life-Sciences, Forschung auf dem Gebiet dessen, was sich um Menschenleben, Wachsen, Älterwerden rankt, von ganz entscheidender Bedeutung für Berlin ist.
Das Eine wird es ohne das Andere nicht geben. Es wird keine wissenschaftliche Exzellenz geben, ohne dass die Charité auf gesunden wirtschaftlichen Füßen steht. Der Standort Berlin wird seine Expertise dort nicht ausbauen, seine Potentiale nicht nutzen können, wenn die Charité nicht auch eine gesicherte Zukunft hat. Das Gesetz, dass uns die Koalition nun vorlegt, tut der Charité an der Stelle keinen Gefallen. Es ist im Gegenteil ein Hemmschuh für die notwendigen Entwicklungen und Veränderungen der Hochschulmedizin in Berlin.
Sie zwängen die Charité in ein enges Korsett. Sie wollen keine unternehmerische Freiheit in der Charité. Das halten wir für falsch. Ich sagte es bereits: Wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit ist ein ganz entscheidendes Kriterium für die Zukunft der Charité. Sie versuchen, das alles mit einer Menge Lyrik innerhalb des Gesetzes zu überdecken. Wir haben am Anfang erst einmal eine Präambel, die sehr lichtvolle Ausführungen über das, was eigentlich in der Charité passieren soll, enthält. Niemand hat etwas gegen Präambeln, Herr Dr. Flemming, aber sie nutzen nichts, wenn nicht die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich die Charité auch in diese Richtung entwickelt.
Sie versuchen bis ins letzte Detail hinein, die zukünftige Struktur der Charité zu regeln. Richtig ist, die Charité will zukünftig eine Zentrenstruktur haben. Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden. Aber muss man denn alles, bis hin zu den Zentrumskonferenzen, quasi bis in das hinein, was eigentlich eine Satzung oder gar eine Geschäftsordnung hergeben müsste, in einem Gesetz regeln? – Ich glaube, dass man das nicht muss, ich glaube sogar, dass das falsch ist. Nutzt es denn etwas, dass man versucht, den Corporate-Governance-Kodex mit einem Verweis in dem Gesetz – auf eine Art und Weise, die rechtstechnisch unüblich ist, aber vielleicht gut aussieht – für die Charité verpflichtend zu machen? – Wenn man wenigstens die Gelegenheit gehabt hätte, die Grundsätze des CorporateGovernance-Kodexes tatsächlich in der Organisation der Charité unterzubringen! Wir haben eine Änderung zum Gesetzentwurf vorgelegt, in dem gerade diese Voraussetzungen geschaffen werden. Wir wollen die Kompetenz und das Verhältnis von Aufsichtsrat und Vorstand nach den Empfehlungen des Corporate-Governance-Kodexes gestalten. Danach leitet der Vorstand das Unternehmen in eigener Verantwortung. In Ihrer Konstruktion hat der Vorstand nicht die notwendigen Freiheiten, die er dafür braucht. Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und beschränkt sich dabei auf die Geschäfte, wo es notwendig ist. Was Sie wollen, ist eine so enge Verschränkung mit dem Aufsichtsrat, dass der Vorstand vom Prinzip her nur noch eine rein ausführende Funktion hat.
Und da wir gerade beim Vorstand sind, kommen wir zum zweiten Punkt, zur wissenschaftlichen Exzellenz. Es ist geradezu unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, aus dem Aufsichtsrat der Charité, einer Gliedkörperschaft von Humboldt-Universität und Freier Universität, die Universitätspräsidenten auszuschließen. Wir haben mit beratender Stimme sogar die Frauenvertretung im Aufsichtsrat, wogegen im Allgemeinen nichts einzuwenden ist. Sollen sie meinetwegen auch im Aufsichtsrat sitzen! Aber zu behaupten, dort hätten die Präsidenten nichts zu suchen, weil die Universitäten nun nicht mehr für die Charité bzw. deren wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg hafteten, verkennt völlig die Funktion des Aufsichtsrats. Wenn es denn so wäre, bräuchten Sie dort auch keine wissenschaftlichen Experten, weil es dann nur darum ginge, dass die Anteilseigner darauf achten, dass ihr Geld ordentlich ausgegeben wird. Dann reicht es in der Tat, dass Sie Herrn Flierl und Herrn Sarrazin da hin
einsetzen. Dann wäre die Sache erledigt, aber damit wäre im Übrigen auch die Charité erledigt. Denn einen Hintergedanken haben Sie doch ganz offensichtlich dabei, wenn Sie auch per Gesetz festschreiben wollen, dass der Wissenschaftssenator gleichzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende ist. Was Sie wollen, ist, die Charité in Zukunft noch weiter aus dem universitären Umfeld herauszulösen, sie möglicherweise gänzlich aus den beiden Universitäten zu entfernen. Was folgt daraus? – Sie würde ihren Status als Volluniversität verlieren, und wir haben einen wunderbaren Einstieg in das, wovon Herr Sarrazin schon lange träumt: das Ganze zusammengeschrumpft in eine Berliner Universität mit niedrigen Studentenzahlen, mit niedriger Attraktivität für Wissenschaft und Forschung, international wie national, aber möglicherweise kostengünstiger. – Da machen wir nicht mit.
Der dritte Punkt ist ganz entscheidend. Für den Standort Berlin ist die Charité von herausragender Bedeutung, nicht nur wegen der 14 000 Beschäftigten, nicht nur wegen der Notwendigkeit für die Berlinerinnen und Berliner, eine gute Gesundheitsversorgung zu erbringen, sondern weil wir uns in Berlin auch darüber Gedanken machen müssen, wie wir insgesamt die Frage unserer Gesundheitsversorgung regeln. Wir haben zwei große Gesundheitsanbieter. Wir haben Vivantes auf der einen und die Charité auf der anderen Seite. Das Verhältnis ist überhaupt nicht geklärt. – An der Stelle haben wir gerade über B-Pläne diskutiert.
Vielen Dank, Herr Doering! – Der Präsident hat es freundlicherweise noch nicht angemerkt. Ich komme zu meinem letzten Satz. – Wir haben in Berlin die durchschnittlich höchsten Krankenhauskosten bundesweit. Wenn man sich eine Universitätsmedizin in der Größenordnung leisten will, ist es sicherlich auch notwendig, dass es teurer ist, aber wir müssen Möglichkeiten finden, auch dort die Kapazitäten zu einem vernünftigen Ausgleich zu bringen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, dass die Charité auch in den Landeskrankenhausplan gehört, damit man dort wenigstens die gesetzlichen Möglichkeit hat, entsprechende Instrumentarien anzuwenden. Das wollen Sie nicht.
Ich sage Ihnen eines, Sie haben es selbst in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses eingeräumt: Sie werden früher oder später nachbessern müssen. Es wäre besser gewesen, Sie hätten es gleich richtig gemacht. Besinnen Sie sich eines Besseren und gehen Sie auf unsere Vorschläge ein, die im Übrigen einhellig von allen fachlichen Anzuhörenden in der Ausschusssitzung unterstützt worden sind. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Zimmer! – Das Wort für die Fraktion der SPD hat der Kollege Flemming. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer! Ihre Rahmenbemerkungen teilen wir an vielen Stellen – das ist gar nicht neu –, die Fragen: Wie geht die Krankenversorgung in Berlin weiter? Wie geht es zwischen Charité und Vivantes weiter? – Aber wir haben heute ein anderes Thema, nämlich das Universitätsmedizingesetz. Bei der I. Lesung haben wir erklärt, dass dieses Gesetz vor allem dem Anliegen des Vorstands und des Aufsichtsrats zur gesetzlichen Änderung der inneren Struktur, nämlich der Einrichtung von Zentren, dienen soll. Das war das primäre Ziel. Notwendige Änderungen der vorhandenen Grundstrukturen, zum Beispiel, dass die Charité an zwei Universitäten angebunden ist, dass sie eine Gliedkörperschaft ist, standen weder bei der Charité noch bei der Opposition zur Disposition. Allerdings werden und wurden – von Ihnen ganz besonders – die sich daraus ergebenden Tatsachen und Notwendigkeiten rechtlich negiert oder auch einfach vergessen.
Eine Körperschaft wie die Charité dient primär den Interessen der Mitglieder, also den Hochschullehrern, den Studenten und dem wissenschaftlichen oder sonstigen Personal. Diese müssen an den Entscheidungen und der Leitung maßgeblich beteiligt sein. Ein Krankenhaus – wie die Charité es auch ist – dient hoffentlich nicht primär den Mitgliedern, sondern den Patienten, hat also andere Aufgaben. Dies unter einen Hut zu bekommen, bringt rechtlich eine komplizierte Struktur mit sich. Die hier vorgestellte Struktur gewährleistet die Freiheit von Forschung und Lehre auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Führung eines Unternehmens der Charité. Die Krankenhausversorgung ist damit gesichert. Um dies abzusichern, haben wir den Gesetzentwurf absichtlich noch einmal dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst vorgelegt. Er hat gesagt, dass das gesichert ist, was sehr schwierig ist; in anderen Ländern gab es Klagen.
Leider haben das die Oppositionsparteien mit ihren Änderungsanträgen nicht getan. – Wenn die CDU Ihren Änderungsantrag dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst vorgelegt hätten, wäre kaum irgendein Wort übriggeblieben. In Ihrem ersten Entwurf hatten Sie alles gestrichen, was Sie nicht verstanden hatten. Das war fast alles. Gestern haben Sie bereits gemerkt: Es wäre vielleicht ganz gut, wenn es einen Fakultätsrat gäbe. Heute kommen Sie schon damit: Es muss auch eine Fakultätsleitung geben. – Ich verstehe Sie. Wenn Sie Ihren ersten Entwurf an die Öffentlichkeit gebracht hätten, hätte das zumindest Kopfschütteln, wenn nicht sogar Unverständnis eingebracht. Deswegen bringen Sie einen neuen. Der von heute ist gut durchgearbeitet. Sie haben viel aufgenommen. Man merkt auch, woher er kommt. Ich gehe auf einen Punkt ein: Beim hauptamtlichen Dekan übernehmen Sie alles, aber die mögliche Abwahl lassen Sie weg. – Ein Schelm, wer Schlimmes dabei denkt! Der Autor Ihres Antrags ist relativ schnell zu erkennen. – Die anderen Vorstandsmitglieder können weiterhin abgelöst werden, der Dekan in fünf Jahren nicht mehr. Das ist verdächtig.
Mit Schreiben vom April diesen Jahres hat die Charitéleitung die Koalitionsfraktionen gebeten, bestimmte Dinge einzuhalten. Ich möchte mit der Genehmigung des Präsidenten daraus vorlesen: