Schluss, denn dann bekommt der Senat die beschlossenen Pläne noch mal und schaut noch mal, ob auch alles nach Recht und Gesetz gemacht worden ist. Und weil das Juristen vom Senat machen, werden die dafür auch besser bezahlt.
Das dauert dann noch mal zwei Monate, und dann endlich steht im Gesetzblatt, dass der Bebauungsplan Gesetz geworden ist.
Nun haben die Grünen vorgeschlagen, dass die letzte Prüfung durch den Senat wegfallen soll. Denn warum sollen die Juristen vom Senat so viel klüger sein als die vom Bezirk, zumal sich alle an die gleichen verabredeten Vorschriften halten müssen? – Auch die Bezirksbürgermeister sahen das so. Aber da hatten leider die Regierungsfraktionen und die CDU den Vorschlag im Ausschuss schon abgelehnt. Das ist besonders ärgerlich, da durch neue Bestimmungen der Europäischen Union im Baugesetzbuch bis 20. Juli 2006 alle B-Pläne abgeschlossen sein müssen, die vor dem 20. Juli 2004 begonnen wurden, sonst geht das ganze beschriebene Verfahren wieder von vorne los.
Und noch etwas ist seltsam: Da gibt es in Berlin eine Art Chamäleonsenator. Der wechselt manchmal das Ressort, so, wie er sich gerade fühlt. Mal fühlt er sich ein bisschen als Bildungssenator, mal ein bisschen als Gesundheitssenator, aber als Stadtentwicklungssenator kann er sich lange nicht mehr gefühlt haben, sonst wäre ihm aufgefallen, dass durch diese Doppelarbeit und womöglich die wiederholten Doppelarbeiten die arme Stadt Berlin eine Menge Geld zum Fenster rauswirft. – Vielen Dank!
Ich empfehle dem Kollegen, neben der „Sendung mit der Maus“ auch die Kindersendung „Wissen macht Ah!“ anzusehen. Die ist etwas realistischer, insbesondere was den Ablauf von Verfahren betrifft. Denn es ist nicht richtig, hier so zu tun, als dauerten Bebauungspläne immer mehrere Jahre. Das gibt es zwar in der Tat, und manchmal liegt das an den Bezirken – früher hat es auch manchmal an den Senatsverwaltungen gelegen –, aber das ist dann auch hausgemacht. Sie bekommen einen Bebauungsplan, wenn Sie hinterher sind, richtig ranklotzen und mit den entsprechenden Gruppen arbeiten, durchaus in einem dreiviertel Jahr hin.
Was ist der eigentliche Gegenstand? – Dass der Bebauungsplan angezeigt werden soll, um zu prüfen, ob gesamtstädtische Belange betroffen sind oder andere Bereiche wie das Planwerk Innenstadt, wird selbst von den Grünen nicht bestritten. Dann sagen Sie in der netten, freundlichen Schilderung eines Märchenonkels – wir hatten ja gerade die Märchentage –, dass dann Anhörungen stattfinden, bei denen diese und jene etwas sagen können. Das sind in der Tat alles Verfahrensweisen, die nach dem Baugesetzbuch vorgegeben sind, und dann hat das Bezirksamt die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger abzuwägen. Das ist genau der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren und aus dem die Probleme erwachsen, wenn hinterher das Klageverfahren – § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung – läuft. Die Senatsverwaltung weist vor diesem Hintergrund zu Recht darauf hin, dass sie das nicht allein den bezirklichen Planungsjuristen überlassen will. Sie will gerne auch einmal auf die Unterlagen schauen und sehen, wie sich das Ganze über den Bezirk hinaus verhält. Wir sind nämlich eine Einheitsgemeinde, und es kann passieren, dass in einem Bezirk etwas völlig „weggewogen“ wird, das in anderen Bezirken grundsätzlich immer genehmigt wird. Insofern ist das eine notwendige Sache.
Sie haben heute nicht die Kritik vorgebracht, die Frau Oesterheld beim Einbringen der Vorlage geäußert hat, nämlich dass beim Senat bei der zweiten Prüfung manchmal andere Gesichtspunkte als rechtliche eine Rolle spielen. Die Senatorin hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass dies nicht Gegenstand dieser Prüfung sein sollte. Das ist damit ausgeräumt. Wir können daher Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn eine solche Rechtsprüfung ist weiterhin notwendig.
Vielen Dank, Herr Kollege Schimmler! – Nun hat für die CDU-Fraktion der Kollege Dr. Heide das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rekapituliere, dass die CDU im Ausschuss diesen Antrag nicht abgelehnt hat. Vielmehr haben wir uns enthalten. Der Grund dafür war, dass ich auf der einen Seite das sehe, was auch Sie sehen, nämlich eine Rechtsunsicherheit. Es wurde hier bereits darauf hingewiesen, dass ein Teil der Bebauungspläne, wenn auch kein großer, beanstandet wurde. Auf der anderen Seite sehe ich ein großes Problem auf uns zukommen, und dieses Problem besteht darin, dass im Sommer sämtliche nicht abgeschlossenen Verfahren dadurch abgeschlossen werden, dass wir keine Festsetzung der Bebauungspläne bekommen. Die Pläne, die geleistete Arbeit, die Gutachten, die Anhörung der öffentlichen Träger, die Debatte mit ihnen und die entsprechende Abwägung und die Debatte in den Bezirksverordnetenversammlungen wären damit reif für den Mülleimer. Gegenüber den Leuten, die sich lange darüber unterhalten haben und die Abwägung aus guten Gründen vorgenommen haben, ist das kein guter Stil. Wir
bekommen dadurch auch Rechtssicherheit. Es kann nicht sein, dass wir in Berlin langjährige Verfahren haben, aber die Bebauungspläne letztlich nicht festsetzen.
Herr Schimmler! Ich gebe Ihnen Recht, dass wir ein Problem haben. Wir haben mit Sicherheit dadurch ein Problem, dass es in Einzelfällen sein kann und sinnvoll ist, dass die Senatsverwaltung noch einmal darauf guckt. Das ist insbesondere bei Gebieten von gesamtstädtischer Bedeutung der Fall oder auch bei – ich nenne es einmal so – neuralgischen Inhalten, die eventuell der Samtgemeinde auf die Füße fallen können. Ich glaube aber, dass wir auf Grund eines entsprechenden Beschlusses bei uns im Ausschuss die Möglichkeit haben, dass genau an dieser Stelle noch einmal eine Überprüfung stattfindet.
Wir haben uns bislang als Ausschuss immer bemüht, Bebauungspläne, die uns von der Senatsverwaltung als dringlich dargestellt werden, innerhalb von Wochenfrist erstens zu behandeln und zweitens zu verabschieden. Dafür bedanke ich mich bei den Kollegen, das läuft alles sehr kooperativ. Wir haben aber auch gesehen, dass es eine Vielzahl von Plänen gibt, die wir einfach durchwinken könnten. Deshalb glaube ich, dass man im Endeffekt eine Abwägung vornehmen muss. Ich habe mich darüber lange mit unseren Baustadträten unterhalten, die vor Ort diese Flut von Bebauungsplänen sehen, die wir noch durch das Parlament und vor allem die Hauptverwaltung bekommen müssen. Wir können deshalb diesem Antrag zustimmen und uns damit anfreunden, dass man für einen begrenzten Zeitraum auf die Rechtsprüfung durch die Hauptverwaltung verzichtet. Deshalb kündige ich jetzt die Zustimmung meiner Fraktion an. – Herzlichen Dank!
Danke schön, Herr Dr. Heide! – Die Linkspartei.PDS folgt, Herr Dr. Nelken hat das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Birk! Es war heute Ihre erste Rede hier im Haus. Aus meiner Sicht war es eine etwas undankbare Aufgabe. Sie haben Sie mit sehr viel Humor gelöst. Aber bei der „Sendung mit der Maus“ habe ich noch nie erlebt, dass man dort versucht hat, Verwaltungsvorgänge zu erklären, sondern sich dort eher gegenständlichen Dingen widmet. Dadurch hat man den Eindruck, dass man bei der Sache ist. Diesen Eindruck hatte ich bei Ihrer Rede leider nicht.
Der Antrag der Grünen – er ist im Ausschuss ausführlich behandelt worden, leider waren Sie nicht dabei – ist in jeder Hinsicht falsch. Deshalb wundert mich die heute erklärte Zustimmung des Kollegen Heide. Erstens behaupten Sie, es gebe eine Doppelbeschäftigung. Auf Grund von § 5 BauGB findet eine völlig andere Prüfung statt als nach § 6 BauGB. Es wird also kein Vorgang doppelt geprüft, eine Rechtsprüfung nach § 5 ist etwas anderes als die Prüfung nach § 6. Sie haben gesagt, in allen Bezirken gebe es Planungsjuristen. Leider stimmt es nicht
mehr, dass alle Bezirke über ausreichend Planungsjuristen verfügen. Nun könnte man fordern, die Bezirke besser auszustatten. Hier stellt sich die Frage, ob man einen Pool für komplizierte Prozesse einrichtet. Es geht an dieser Stelle aber um Normen und Rechtsetzung – darauf ist bereits hingewiesen worden –, was unter Umständen entsprechende Verfahren nach sich zieht. Dabei ist der Beklagte nicht der Bezirk X oder Y, sondern die Gemeinde Berlin. Damit sind wir bei dem eigentlichen Problem. Es handelt sich um ein verwaltungsrechtliches Problem. Berlin ist eine Einheitsgemeinde – ich habe nicht gehört, dass die Grünen das abschaffen wollen – was Folgen hat sowohl für Verfahren nach Baugesetzbuch als auch nach Verwaltungsrecht. Die Gemeinde ist Normgeber und nicht der Bezirk. Das Problem einer einheitlichen Normgebung ist zugegebenermaßen nicht sehr elegant gelöst mit dieser nochmaligen Rechtsprüfung. Wenn Sie aber daran etwas ändern wollen, müssen Sie eine andere, eine rechtskonforme Lösung vorschlagen, die die einheitliche Rechtsetzung sicherstellt. Die habe ich von Ihnen aber nicht gehört. Zu sagen, wir schaffen die Rechtsprüfung ab, schafft das Problem nicht aus der Welt. Auch der Vorschlag, es nur vorübergehend außer Kraft zu setzen, löst das Problem der Einheitsgemeinde nicht. Deshalb wäre etwas mehr Fachwissen im Planungsrecht geboten, anstelle der launigen Bemerkungen.
Jetzt komme ich zu dem wahren Grund der Grünen. Auch der ist im Ausschuss genannt worden. Es ist moniert worden, dass die Senatsverwaltung nicht nur eine Rechtsprüfung vornehme, sondern diese missbrauche und versuche inhaltlich zu intervenieren. Dazu sage ich: Wenn man gegen Missbrauch vorgehen will – ich unterstelle, dass es ihn gibt, kann das aber nicht beurteilen –, kann man nicht einfach das Gesetz ändern und den missliebigen Paragrafen streichen, sondern muss den Missbrauch bekämpfen.
Ein weiterer Punkt – den haben Sie nicht angesprochen, das Problem ist aber in der Stadt hinlänglich bekannt –: In dem Moment, wo es Beanstandungen gibt, wird das Verfahren ausgesetzt und die Zwei-Monats-Frist gilt nicht mehr. Ich stimme Ihnen zu, dass es Probleme gibt, die gelöst werden müssen. Durch das Streichen der Rechtsprüfung löst man aber das Problem nicht. Es ist wie so oft: Gut gemeint, aber das Problem nicht richtig beschrieben. Ein bisschen mehr Eindringen in die Sachzusammenhänge wäre bei den Grünen manchmal hilfreich. – Ich danke!
Danke schön, Herr Kollege Dr. Nelken! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Birk. – Bitte schön! Drei Minuten Redezeit steht Ihnen zur Verfügung.
Ich möchte nicht gleich am Anfang als nicht fachwissend dastehen. Ich bin lange genug in der BVV und im
Stadtentwicklungsausschuss gewesen, um zu wissen, wie diese Vorgänge funktionieren. Der Senat behält unabhängig von dieser Prüfung weiterhin die Rechtsaufsicht.
Es gibt auch andere Vorgänge in der Verwaltung, auf die der Senat nicht abschließend noch einmal mit Juristen schaut. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen, die ich vorhin etwas humorvoll angesprochen habe, Herr Nelken, die aber gesetzt sind. Wir haben die Ziele der Raumordnung, den Flächenutzungsplan und die Berücksichtigung von beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepten beziehungsweise städtebaulichen Planungen. All dies liegt den Bezirken, den Juristen in den Bezirken vor. Weshalb – das war vorhin eine ernsthafte Frage – sollen die Juristen in den Bezirken weniger klug sein als die auf Landesebene? – Es ist auch nicht so, dass die Dinge im Geheimen stattfinden, es wird öffentlich ausgelegt. Wenn der Senat glaubt, eingreifen zu müssen, hat er dazu im Verfahren laufend die Möglichkeit. Die Verfahren dauern zum Teil jahrelang und deshalb ist unser Vorschlag fachlich begründet. Andernfalls hätten sich die Bezirksbürgermeister nicht in der Mehrheit unserem Vorschlag angeschlossen, natürlich unter Berücksichtigung des Fachwissens der zuständigen Stadträte.
Herr Birk! Ich beginne mit dem letzten Punkt, den Bezirksbürgermeistern. Deren Sitzungen sind manchmal eine launige Veranstaltung. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, was der Rat der Bürgermeister in seiner Weisheit beschlossen hat:
Der Rat der Bürgermeister stimmt dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen vom Grundsatz her zu. Ohne sich die Formulierungen des Beschlusstextes sowie die Antragsbegründung zu eigen zu machen, begrüßt der Rat der Bürgermeister die Gesetzesinitiative als notwendigen Schritt zur Straffung des Verwaltungshandelns und zum Abbau von Doppelarbeit.
Auch Sie haben die Stellungnahmen der Bezirke gelesen. Sie haben ein Problem, das ist unbestritten. Ich habe das Problem vorhin beschrieben. Deshalb stimmen Sie auch nicht der Sache zu, sondern einem Schritt in die richtige Richtung und dem Grunde nach. Die Bezirke wissen genau, dass das Problem durch diesen Gesetzentwurf nicht gelöst wird. Berlin als Einheitsgemeinde ist Normengeber. Ein B-Plan ist eine Normgebung. Das bedeutet, dass wir rein verfahrenstechnisch diesen Akt der Normsetzung garantieren müssen. In einer 750-SeelenGemeinde in Brandenburg beispielsweise kann das Gemeindeparlament selbst einen B-Plan aufstellen. Dieser Plan muss nicht zur Rechtsprüfung in eine übergeordnete Behörde gegeben werden, denn die Gemeinde selbst ist der Normgeber. Genau dieses Problem müssen wir in Berlin klären. Wenn wir es im Verwaltungsverfahren
nicht so haben wollen, wie es jetzt geregelt ist, müssen wir es anders regeln. Denn Sie behaupten ja, dass das jetzige Verfahren dem Missbrauch zugänglich ist und die Sache verschleppt. Also müssen Sie entweder die Fristen ändern oder andere Formen der Zustimmung für das Verfahren finden, aber am Ende muss im Verfahren sichergestellt sein, dass die Gemeinde Berlin der Normgeber ist. Mehr verlange ich nicht.
Danke schön, Herr Kollege Nelken! – Jetzt geht es weiter mit Herrn von Lüdeke von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr von Lüdeke, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein unheimlich „mitreißendes“ Thema, wie man merkt. Es könnte auch in Dialoge ausarten. Nein, Herr Birk, diese Lach- und Sachgeschichten, die Sie hier vorgetragen haben, sind nicht angebracht. Das Thema ist nicht zum Lachen. Es ist eher eine Sachgeschichte, ein ziemlich dröges Thema. Es wundert mich – wir haben uns im Ausschuss schon lang und breit darüber unterhalten –, dass man die Debatte noch einmal hier im Plenum führen muss. Ich weiß nicht, ob das etwas bringt.
Ich komme nun zu Ihrem Antrag. Es soll keine Doppelarbeit zwischen Senat und den Bezirken bei den BPlänen geben. Wenn es um die Vermeidung von Doppelarbeiten zwischen Senat und Bezirken geht, haben Sie uns natürlich sofort auf der Seite. Das ist gar keine Frage. Deshalb unterstützen wir Ihren Antrag. Das haben wir auch schon im Ausschuss gesagt. Wir freuen uns, dass sich die CDU inzwischen auch anschließt. Es ist wirklich eine gute Sache, wenn es die ganze Sache recht kurz fasst.
Es haben meine Vorredner schon gesagt: Die Planungshoheit in Berlin gehört der Einheitsgemeinde Berlin und nicht dem Bezirk. Das muss man bei dieser Diskussion immer wieder klarstellen. Die Bezirke sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der Landes- und Kommunalverwaltungen. Mit der Erstellung von BPlänen sind sie – so gesehen – nur beliehen. Im Interesse einer möglichst schlanken Planung und schlanker Planungsverfahren muss es liegen, die so genannte Rechtsprüfung der B-Pläne auch den Bezirken zu übertragen. Wenn man ihnen schon die B-Pläne anvertraut, kann man ihnen auch die Rechtsprüfung anvertrauen.
Wir können darüber streiten, ob es richtig ist, ihnen die B-Pläne anzuvertrauen. Das haben wir aber gelöst. Das tun sie. Dann sollen sie es bitte auch prüfen.
Insgesamt aber ist der Antrag der Grünen etwas kurz gefasst. Mit einer echten Verwaltungsreform, wie man sie in diesem Bereich durchführen könnte, hat es nur wenig zu tun. Es trifft nur eine kleine Facette des ganzen möglichen Spektrums, das man umreißen könnte. Der wirkliche Reformbedarf, der in dem Rahmen liegt, liegt eigentlich in der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Hauptver
Wie groß der Reformbedarf ist, zeigt unter anderem unser Antrag Berliner Stadtplanung vereinfachen. Dort haben wir dies in aller Breite einmal ausgeführt. Ich erinnere daran, dass es gilt, das unübersichtliche Planungssystem Berlins mit Stadtentwicklungsplänen, Bereichsentwicklungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten, Planwerk Innenstadt zusätzlich diverse Fachplanungen neben den bundesgesetzlich vorgeschriebenen räumlichen Planungen zu bereinigen. Dieser ganze Umfang muss bereinigt werden.
So bedarf beispielsweise – das haben wir im Ausschuss schon festgestellt – die bezirkliche Bereichsentwicklungsplanung in Zukunft keiner eigenen Regelung mehr. Der Katalog für das Vorliegen dringender Gesamtinteressen Berlins als Voraussetzung des Eingriffs nach § 13 a Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes muss bereinigt werden. Die Verfahren zur Festlegung von Gebieten von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung für B-Pläne des Senats sind aus unserer Sicht viel zu aufwändig. In Zukunft sollte die Festlegung durch den Senat ohne Befassung des Rats der Bürgermeister erfolgen. Was ist denn der Fall? – Das Parlament ist bei der Aufstellung der B-Pläne ohnehin beteiligt. Wozu bedarf es dann noch des Rats der Bürgermeister?