Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt ist Frau Ströver mit einer Nachfrage an der Reihe. – Drücken Sie bitte auf den Knopf, das macht es uns einfacher! Jetzt haben Sie das Wort – bitte!
Ich hoffe, dass bei einem Kampf um die Bühnen – Sie kämpfen für zwei Bühnen und um den Status quo – nicht vergessen wird, dass es hier um private Vereinbarungen geht. Zum einen muss die Miete bezahlt werden können. Dies gilt auch für beide Bühnen. Zum zweiten hat ein Investor, der zweistellige Millionenbeträge für eine bessere Verwertung seiner Immobilie investieren will, eigene Interessen. Dieses muss in Übereinstimmung gebracht werden. Die juristische Lage ist sehr einseitig zu Gunsten der Investoren. Das weiß auch die Familie Woelffer. Aus dieser Lage heraus kann man zwar Maximalpositionen formulieren, sollte jedoch auch Kompromissbereitschaft zeigen. Darum geht es jetzt.
Ziel muss es sein, dass am Kurfürstendamm Theater gespielt wird. Es wäre schön, wenn es mit zwei Bühnen gelänge. Ob das für eine langfristige Entwicklung der Woelffer-Bühnen wirtschaftlich eine Perspektive wäre, ist eine andere Frage. Sie kennen Sich gut aus. Sie kennen auch die Besucherzahlen sowie die besondere Situation. Das müssen wir hier nicht lange erörtern. Es ist an der Stelle auch gar nicht der Punkt, darüber zu sprechen. Es geht um eine langfristige Perspektive für die WoelfferBühnen am Standort Kurfürstendamm. Nach meiner Einschätzung gibt es Möglichkeiten. Es werden sich aber dann – wie es bei Vertragsverhandlungen oft der Fall ist – keine Optimalpositionen weder von der einen, noch von der anderen Seite durchsetzen lassen.
Jetzt noch einmal zu den schulischen Voraussetzungen: Sie müssen mindestens Realschulabschluss oder erweiterten Hauptschulabschluss oder Abschluss der 10. Klasse POS beziehungsweise einen gleichwertigen, anerkannten Bildungsstand haben.
Vor den Prüfungen trifft die Polizeibehörde eine Vorauswahl. Die Vorauswahl wird nach einem festgelegten Notenschnitt der Zeugniszensuren getroffen. Die Vorgabe des Notendurchschnitts entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die zusätzlich erfolgreich an der im Rahmen der Integrationsinitiative des Senats durchgeführten Trainingsmaßnahme öffentlicher Dienst – Schwerpunkt Polizei teilgenommen haben. An dieser Maßnahme beteiligt sich auch der Türkische Bund Berlin. Wir haben diese Maßnahme auch einmal zusammen mit dem Arbeitsamt durchgeführt – wenn Sie sich erinnern. Bewerber aus dem Integrationsbereich machen noch eine zusätzliche längere Schulung. Diese wird bei uns zusammen mit den Noten des ohnehin gegebenen Schulabschlusses für die Vorauswahl als ausreichend erachtet.
1. Welche Mindestvoraussetzungen muss ein Bewerber bei der Berliner Polizei erfüllen, der eine Ausbildung für den mittleren oder den gehobenen Dienst bei der Schutz- bzw. der Kriminalpolizei absolvieren möchte, um für den Einstellungstest zugelassen zu werden, und kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden?
2. Welche Mindestleistungen in schriftlicher, mündlicher und sportlicher Hinsicht muss ein Bewerber bei dem Einstellungstest erbringen, um mit einer Einstellung rechnen zu können, und kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden?
Danke schön, Herr Kollege Abgeordneter! – Jetzt hat der Innensenator Herr Dr. Körting das Wort und auch das Mikrofon. – Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Zur Frage 1: Um in den Polizeivollzugsdienst eingestellt werden zu können, müssen alle Bewerber unabhängig vom mittleren oder gehobenen Dienst eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Bürger eines Mitgliedslandes der EU sein. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung von Berlin eintreten.
Das ist nicht gleichwertig, deshalb habe ich das bewusst gesagt. Es gibt ein paar Voraussetzungen, die nicht fundamental, aber für die Erfüllung der Aufgaben sinnvoll sind.
Nein, Frau Senftleben, Sie hätten nur eine schwierige! – Sie müssen eine schriftliche, sportliche und mündliche Eingangsprüfung bestehen. Sie müssen nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich sein und einen einwandfreien Leumund haben. Sie müssen den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen nachweisen. Diese kann beim mittleren Dienst bis zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres nachgereicht werden, beim gehobenen Dienst bis zum Ende des ersten Semesters. Und die
Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren Polizeivollzugsdienst müssen einen Schwimmfähigkeitsnachweis besitzen. Sie müssen 16 bis 24 Jahre alt sein.
Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst dürfen höchstens 31 Jahre alt sein. Sie müssen die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzen oder erwerben. Das versteht sich von selbst, weil sie an einer Fachhochschule ausgebildet werden.
Bewerber und Bewerberinnen nichtdeutscher Herkunft, die noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Aber Sie müssen spätestens mit Bestehen der Laufbahnprüfung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sonst besteht keine Möglichkeit, sie zu übernehmen.
Jetzt komme ich zu Ihrer Frage nach den Mindestleistungen und den Einstellungstests. Diese Frage ist mündlich etwas kompliziert zu beantworten; die Antwort ist relativ detailliert. – Der schriftliche Einstellungstest für den mittleren Dienst setzt sich aus einem Diktat, einem staatsbürgerkundlichen Fragebogen und einem Fragebogen für Merkaufgaben zusammen. Das Diktat wird für jeden Einstellungstest neu konzipiert. Die Fehlerquote richtet sich nach Länge und Schwierigkeit des jeweiligen Textes.
Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, wie viele Fehler Sie machen dürfen. Das entscheidet die Polizeibehörde bei den zu stellenden Fragen nach dem Schwierigkeitsgrad. Bei der Staatsbürgerkunde dürfen Sie einen Teil der Fragen falsch beantworten, bei dem Diktat kann ich Ihnen nicht sagen, wie viele Kommafehler Sie machen dürfen. Ich verlasse mich darauf, dass das ordnungsgemäß bei der Polizeibehörde geprüft wird.
Herr Kollege Henkel! Ich dachte, es sei Ihnen darum gegangen, ausführlich etwas über die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst zu erfahren. Die Frage danach habe ich beantwortet. Ich habe auch nichts ins Lächerliche gezogen. Ich habe nur deutlich gemacht, dass es Grundvoraussetzungen gibt wie die deutsche Staatsangehörigkeit, wie einen Schulabschluss in ganz bestimmter qualifizierter Form – ohne Schulabschluss geht gar nichts –, und habe darauf hingewiesen, dass es entsprechend den besonderen Erfordernissen, die Polizei hat – was die körperliche Leistungsfähigkeit im Einsatz betrifft oder Ähnliches –, Anforderungen gibt, die in anderen Berufsfeldern nicht so gegeben sind. Das betrifft auch das Schwimmzeugnis, die Größe oder Ähnliches. Das ist bei Polizei anders, verständlicherweise anders, es ist auch bei Bundeswehr anders.
Der schriftliche Einstellungstest für den gehobenen Dienst besteht ebenfalls aus einem Diktat, das entsprechend höhere Anforderungen stellt, einem staatsbürgerkundlichen Fragebogen, einem Fragebogen für Merkaufgaben und der Aufgabe einer sachgerechten Textwiedergabe. Wie beim mittleren Dienst ist auch hier das Diktat Ausschlussgrund – wenn Sie das Diktat nicht bestehen, sind Sie „draußen“ –, während bei den anderen Tests teilweise auch eine Kombination möglich ist. Außerdem müssen die Bewerber und Bewerberinnen für beide Laufbahnen eine Sportprüfung absolvieren – 2 000-m-Lauf nach Zeitvorgabe. Ich weiß die Zeit nicht, die sie laufen müssen. Auch das wird von der Polizeibehörde nach ordnungsgemäßen Kriterien festgelegt, differenziert nach Frauen und nach Männern. Außerdem müssen die Beteiligten einen Hindernisparcours ohne Zeitvorgabe durchlaufen. Für den 2 000-m-Lauf besteht eine Wiederholungsmöglichkeit.
In der mündlichen Eignungsprüfung wird die persönliche, soziale und kognitive Kompetenz eines Bewerbers beziehungsweise einer Bewerberin beurteilt. Weiterer Bestandteil ist eine Gruppendiskussion zu einem vorgegebenen Thema. Für den gehobenen Dienst ist für jeden Teilnehmer die Lösung eines vorgegebenen Falls vorgesehen. Abschließend werden strukturierte Einzelinterviews geführt. Die Kommission wertet die mündlichen Tests nach vorgegebenen Bewertungskriterien aus, wobei das persönliche Erscheinungsbild des Bewerbers auch eine gewisse Rolle spielt.
Grundsätzlich sind von allen Bewerbern die Mindestleistungen für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst zu erbringen. Eine Abweichung im begründeten Ausnahmefall ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nicht ausgeschlossen. Sie wissen, dass es für alle Beamtenlaufbahnen mit Zustimmung des Landespersonalausschusses auch Ausnahmen geben kann, so dass Bewerber beispielsweise auch einmal mit 32 Jahren oder mit 27 eingestellt werden können. Für bestimmte Voraussetzungen sind Ausnahmen nicht möglich. Das betrifft insbesondere das Erbringen von Mindestleistungen, beispielsweise beim Diktat. Das betrifft auch die Frage der Staatsangehörigkeit. Darin gibt es keine Ausnahme.
Vielen Dank! – Herr Senator! Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Sie versucht haben, sowohl die Fragen als auch die Antworten ein Stück weit ins Lächerliche zu ziehen. Wir werden in Erwägung ziehen, in der nächsten Sitzung des Innenausschusses eine Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs zu beantragen. Sie wissen genau, worauf die Fragen zielen, Herr Kollege Körting, und haben sich um die Beantwortung der Fragen gedrückt. – Ich frage Sie deshalb noch einmal: Welche Voraussetzungen mussten Absolventen der so genannten interkulturellen Trainingsmaß
nahme für Jugendliche mit Migrationshintergrund – öffentlicher Dienst, insbesondere Polizei – erfüllen, um zum Einstellungstest für den Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden?
Die Zensuren, die Zeiten, das alles haben Sie lächerlich gemacht. Aber genau das ist das Thema. Wenn Sie die Frage hier nicht beantworten können, werden wir sie im Innenausschuss noch einmal stellen. Denn es gibt offensichtlich sehr wohl Unterschiede. Den Numerus clausus haben Sie zum Beispiel nicht erwähnt.
Die Frage nach denjenigen mit Integrationshintergrund habe ich Ihnen beantwortet. Der Polizeipräsident hat – und dafür bin ich ihm sehr dankbar – noch einmal gezielt eine Anzeige geschaltet, um Bewerber mit Migrationshintergrund auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, dass man sich, wenn man türkische Eltern hat, für den öffentlichen Dienst genauso gut bewerben kann wie jeder andere Bürger dieser Stadt. Ich halte es für wichtig, dass darauf hingewiesen wird und dass das gemacht wird.
Diese Bewerber müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die anderen Bewerber: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und alle anderen Bedingungen erfüllen, die ich genannt habe.
Die Frage nach der Vorauswahl nach dem Notendurchschnitt habe ich beantwortet, wobei ich Ihrer Frage nicht ansehen konnte, worauf Sie hinzielten. Soweit es den Notendurchschnitt betrifft, habe ich geantwortet, dass von dem Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts abgesehen wird, wenn die Bewerber sich in einer zusätz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Leder! Wir können alle außerordentlich froh sein, dass in der Jury eine hochqualifizierte Auswahl getroffen worden ist. Mit dem Büro Heinle, Wischer und Partner und dem Landschaftsarchitekten Heinz Hallmann in Berlin ist ein Entwurf mit einem Gebäude ausgewählt worden, dass in der Architektursprache „zurückhaltend“ genannt werden kann. Es entspricht vor allen Dingen aber den Anforderungen der Ausschreibung, Räume und Möglichkeiten für eine Ausstellung zu schaffen, mit der die Stiftung ihrem Anliegen zur Gestaltung eigener Aussagefähigkeit und Aussagekraft nachkommen kann. Dies soll einerseits in architektonisch bescheidener Weise geschehen, aber doch in Räumen, die für Kinder und Jugendliche, für Gruppen, für internationale Besucher aus aller Welt an diesem Ort anhand der Exponate Nachdenken ermöglichen, das diesem Ort angemessen ist.
Wir haben mit der Gestaltung der Räume der Bibliothek, aber auch mit den Arbeitsräumen, die dort geschaffen werden können, hervorragende Bedingungen für die Arbeit der Stiftung und für die Nutzung der Schätze dieser Bibliothek. Der Entwurf hat mit außerordentlichem Respekt den bisherigen Ausstellungsgraben betrachtet, der in seiner Gestalt erhalten werden soll, selbstverständlich geschützt vor der Witterung. Wir haben auch einen hohen Respekt vor den vorhandenen und dann wieder in besonderer Weise geschützten Bodendenkmalen, so dass ich glaube, dass wir insgesamt in Bezug auf die Bedingungen, unter denen künftig gearbeitet und nachgedacht werden kann, für das Land Berlin und weit darüber hinaus eine gute Auswahl getroffen haben.
lichen Maßnahme, sozusagen in einer Nachschulung, qualifiziert haben. Wenn sie die Nachschulung bestanden haben, kommen sie in die Vorauswahl. – Ich weiß nicht, wie viele Bewerbungen wir haben, 6 000 oder so. – Dann wird nach Notenschnitt vielleicht ein Bewerberpotential von ca. 1 500 übrigbleiben. Die Bewerber, die sich nachqualifiziert haben, sind darin enthalten, auch wenn sie ursprünglich einen etwas schlechteren Schulabschluss gehabt haben.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt hat der Kollege Birk eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Kollege Birk! Sie haben das Wort!
Ich frage Sie, Herr Senator, vor dem Hintergrund des Alltags eines Polizisten oder einer Polizistin: Enthalten die schriftlichen und mündlichen Einstellungstests auch Fragen zur interkulturellen Kompetenz? Wenn nicht – wollen Sie das ändern?
Herr Kollege! Polizei, und zwar sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst, wird bei uns gezielt in interkultureller Kompetenz ausgebildet. Das heißt, sie werden im Rahmen der Ausbildung mit diesen Fragen vertraut gemacht, wie übrigens auch mit Grundfragen, die sich aus dem ASOG ergeben wie Wegweisungsrecht von prügelnden Ehemännern oder Ähnlichem. All dies ist Bestandteil der Ausbildung, nicht aber automatisch Bestandteil des Diktats, das die Bewerber machen müssen. Insofern gehe ich davon aus, dass die interkulturelle Kompetenz noch nicht geprüft wird, wenn es darum geht, ob jemand die Grundvoraussetzung erfüllt. Da halte ich jeden Bewerber für bildbar und fortbildbar durch zwei Jahre Ausbildung für den mittleren Dienst oder drei Jahre Ausbildung für den gehobenen Dienst.
Danke schön, Herr Senator! – Durch Zeitablauf hat die Fragestunde ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Fragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.