Protokoll der Sitzung vom 09.03.2006

gungen, denen wir uns nicht anschließen können. – Wenn wir dieses Provisorium beenden wollen, dann ist der Staatsvertrag in der Form – auch geschichtlich gesehen – die adäquate Form. Das können Sie dort auch wunderbar nachlesen. In der Kurzfassung steht es drin.

Das Wesen eines Vertrags ist doch letztlich – nur deswegen schließt man einen –, dass die Vertragsparteien, so viele daran beteiligt sind, in irgendeiner Form meinen, daraus Vorteile zu ziehen. Sonst macht man keinen Vertrag. Ein Vorteil für die Evangelische Kirche – das wurde ja dargestellt – besteht sicherlich in der Planungssicherheit dadurch, dass es eine Rechtssicherheit gibt. – Herr Schruoffeneger, wenn Sie meinen, nur die Quantität der sich kirchlich zugehörig Fühlenden würde etwas über die Qualität aussagen, dann ist mir das zu kurz gegriffen. Ich will Ihnen ein paar Vorteile für das Land darstellen, die unter dem Aspekt der Sonderseelsorge nur ganz kurz erwähnt werden. Es ist schon etwas sehr Besonderes, dass hier von Menschen in der Diakonie, und zwar Diakonie in dem Sinne, dass man sich einem Menschen zuwendet, weil er Mensch ist, und nicht absichtsvoll, um etwas zu erreichen – das ist auch das Wesen von kirchlicher Diakonie –, Krankenhaus- und Hospizarbeit geleistet wird, dass Alten- und Pflegeheime besucht und die Leute dort betreut werden. Ein Punkt, der gerade auch den Grünen sehr am Herzen liegen sollte

gen ist mir wichtig. Das uns heute vorliegende Vertragswerk hat auch in meiner Fraktion durchaus kontroverse Debatten hervorgerufen. Wir sind damit noch nicht am Ende. Wir brauchen Antworten auf diese Fragen.

Konsistorialpräsident Seelemann teilt übrigens nicht die Meinung, Herr Apelt, dass der Staatskirchenvertrag als Kompromiss zu Lasten der Kirchen ginge. Er äußerte:

Wir fallen mit dem Vertrag nicht hinter das bisher Erreichte zurück, aber wir können Dinge absichern, die bisher noch nicht fixiert sind, und verbessern unsere Situation.

Herr Kollege Apelt sollte die Zeitschrift „Die Kirche“ lesen. Ich empfehle die Nummer vom 12. Februar 2006.

Enden möchte ich mit Matthäus 22,21. Die Pharisäer suchten Jesus mit der Frage zu provozieren, ob man denn dem Kaiser Steuern zahlen solle oder nicht. „Da sprach er zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ – Der Herr sagte nicht: Gebt Gott den Zins. – Er sagte: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. – Johannes 18,36 – zum Nachlesen. Er wusste um den Sinn einer strikten Trennung von Staat und Kirche. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD – Wansner (CDU): Du sollst Gott nicht lästern!]

Danke schön! – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, bitte ich dringend darum, Herr Czaja, Herr Niedergesäß, dass Sie uns wenigstens wieder Ihr nettes Gesicht zuwenden – die Vorderseite meine ich, klar! Danke schön! – Das betrifft auch alle anderen, auch Herrn Zackenfels. – Es gibt Abgeordnete, die kriegen das nicht mal mit. Vielleicht können wir den Geräuschpegel insgesamt wieder ein bisschen senken. Es ist schwierig für uns, geschweige denn für die Rednerin oder den Redner. – Herr Thiel, Sie haben jetzt das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch schön, dass sich an solchen Staatsverträgen noch etwas Stimmung im Saal auftut.

Herr Schruoffeneger, ich muss Frau Fugmann-Heesing zustimmen. Ich weiß auch nicht, was Sie mit Ihrem Beitrag hier liefern wollten. Im Grunde genommen ist es doch relativ einfach.

[Zuruf von den Grünen]

[Eßer (Grüne): Gegen die Form haben wir nichts, aber gegen den Inhalt!]

Zum anderen: Wir werden uns über die Inhalte sicherlich in den Ausschüssen noch auseinander setzen. Auch dazu habe ich Fragen. Aber ich weiß, wir haben am Ende des Tages eine Möglichkeit: Wir lehnen den Vertrag so ab, oder wir stimmen ihm zu. Mehr Möglichkeiten haben wir nicht, weil es hier exekutives und nicht legislatives Handeln ist, wo wir eingreifen können. Aber das wissen Sie wahrscheinlich genauso gut wie ich.

[Ratzmann (Grüne): Die Zustimmung ist kein legislatives Handeln?]

[Zurufe von den Grünen]

lassen Sie mich doch zu Ende reden! –, ist doch sicherlich die Gefängnisseelsorge. Hier wird versucht, gemeinsam etwas für die Resozialisierung von Menschen zu tun. Etwas, was wir hoffentlich nie in Anspruch nehmen müssen, was aber auch durch die Kirchen geleistet wird, ist die Notfallseelsorge. All diese Formen werden durch diesen möglichen Vertrag mit abgesichert und auf Perspektiven hin angelegt.

[Beifall bei der FDP]

Wenn ich die Verpflichtungen, die wir eingehen, indem wir diesem Vertrag ggf. zustimmen, gegen die Vorteile abwäge, die uns dieser Vertrag bringt – vor allen Dingen durch das Gut der Rechtssicherheit –, dann sind wir zumindest zurzeit der Überzeugung, dass dieser Vertrag es verdient, ernsthaft – in den Punkten sicherlich kontrovers, aber wohlwollend – diskutiert zu werden. Wir freuen uns auf die Auseinandersetzung in den Ausschüssen und können jetzt schon sagen, dass wir glauben, dass

Ich eröffne die II. Lesung und schlage auch hier vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen miteinander zu verbinden. Ich höre keinen Widerspruch und rufe somit auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragraphen 1 und 2 gemäß Drucksache 15/4594.

Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt auch hier einstimmig die Annahme. Wer der Drucksache 15/4594 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Damit ist auch dieses Gesetz einstimmig angenommen.

die Richtung eine richtige ist, die wir unterstützen. – Danke schön!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten sowie an den Hauptausschuss. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.

Die Fraktion der Grünen beantragt zusätzlich die mitberatende Überweisung an den Rechtsausschuss und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer der zusätzlichen Überweisung an die beiden genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die FDP und die Regierungsfraktionen. Enthaltung? – Das ist die CDUFraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 5:

a) II. Lesung

Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/4731 Antrag der SPD, der CDU, der PDS, der FDP und der Grünen Drs 15/2515

b) II. Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz)

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/4732 Antrag der SPD, der CDU, der PDS, der FDP und der Grünen Drs 15/2516

Ich eröffne die II. Lesungen, schlage vor, die Einzelberatungen der jeweils zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschriften, die Einleitungen sowie jeweils die Artikel I und II gemäß den Drucksachen 15/4731 und 15/4732.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt jeweils einstimmig die Annahme. Zur Änderung der Verfassung bedarf es der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses. Ich lasse also abstimmen. Wer dem Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin gemäß Drucksache 15/4731 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Das ist eine deutliche Zweidrittelmehrheit, nämlich eine Einstimmigkeit. Damit haben wir einstimmig diesem Gesetz zugestimmt.

[Beifall bei der SPD]

Wer nun dem Gesetz zur Änderung des Petitionsgesetzes gemäß Drucksache 15/4732 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Die

Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Auch das war einstimmig. Damit haben wir auch diesem Gesetz einstimmig zugestimmt. – Jetzt könnten die, die möchten, klatschen. Jetzt kommt es nicht.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 6:

II. Lesung

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung der Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Beschlussempfehlung GesSozMiVer Drs 15/4733 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4594

Wir kommen zur

lfd. Nr. 6 A:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg sowie zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg vom 20. November 1995 über die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte – Mahngerichtsvertrag –

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/4824 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/4593

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung, schlage vor, die Einzelberatungen der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe somit auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß Drucksache 15/4593.

Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer der Vorlage seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieses Gesetz einstimmig angenommen.