Protokoll der Sitzung vom 09.03.2006

zu würdigen. Um es ganz deutlich zu machen: Die Aufnahme der Hauptstadtklausel in das Grundgesetz wäre hervorragend für unsere Stadt, für alle Berlinerinnen und Berliner. Dieser Punkt ist von entscheidender Bedeutung bei der Gesamtabwägung aus Berliner Sicht. Die Hauptstadtklausel konkretisiert und präzisiert die Verantwortung des Bundes für die Bundeshauptstadt im Verhältnis zu Berlin. Dies wäre nach der Entscheidung von Bundesregierung und Bundestag, Berlin zum Parlaments- und Regierungssitz zu machen, die wichtigste Entscheidung im Sinne Berlins. Dass dies Bestandteil des Reformpakets ist, ist ein persönlicher Erfolg des Regierenden Bürgermeisters, Klaus Wowereit, für den wir ihm danken!

Wir sehen bei dem jetzt vorliegenden Verhandlungsstand eine Menge Licht, aber auch viel Schatten. Die Debatte über das Gesamtpaket läuft schon eine Weile, aber sie ist noch nicht beendet. Das begrüßen wir. Eine Gesamtabwägung der Reform muss und wird im Bundestag stattfinden. Dort wird am Ende entschieden, ob das Gesamtgewicht der Einzelkritiken schwerwiegend genug ist, um das Paket erneut zu beerdigen und bei dem von allen kritisierten Status quo zu bleiben. Letzteres wäre nicht im Sinne der Transparenz von Politik, und auch nicht im Sinne Berlins. Aber auch nach dieser Reform würde es erheblichen Handlungsbedarf geben. Um gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herstellen zu können, bedarf es weiterer Schritte. Dazu zählt die Herstellung eines sozialräumlichen Ausgleichs im Bundesgebiet durch Länderneugliederungen, dazu zählt eine Reform der Länderfinanzverfassung, einschließlich einer auf Umverteilung setzenden Steuerreform. Nur so können wir gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland sichern. Dafür werden wir kämpfen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

fassungslage so ist, dass die Länder in Bildungsfragen selbst entscheiden können. Sinnvoll ist sie deswegen noch lange nicht.

Die Konsequenz von PISA kann doch nicht darin bestehen, die Bildung nun vollends den Ländern zu überlassen. Von den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik wird erwartet, dass sie länderübergreifend mobil sind. Andererseits wird für die Kinder in jedem Bundesland ein anderes Hochschulsystem geboten. In Berlin soll künftig nach skandinavischem Vorbild länger gemeinsam gelernt werden. Hier gibt es den Ethikunterricht. Hier gibt es eine flexible Schuleingangsphase. Hier gibt es keine Studiengebühren. In Hessen gibt es Studiengebühren, in Bayern eine Auslese nach der 4. Klasse – das alles ist jetzt schon nicht sinnvoll. Statt sich davon zu verabschieden, hat sich nun leider die CDU/CSU damit durchgesetzt, dass dieser Wahnsinn Methode wird. Und deshalb unterstützen wir unseren Wissenschaftssenator Thomas Flierl, der anlässlich der Senatsbefassung mit dem Thema festgehalten hat, dass es auch für die Berliner Hochschulen problematisch ist, wenn z. B. für die Schaffung von Studienplätzen zur Bewältigung des so genannten Studentenbergs und für die Frauenförderung der Bund nicht mehr mit Bundesmitteln helfen kann, weil er keine Stellen, sondern ausschließlich Forschungsprojekte fördern darf.

Weitere Kritikpunkte sind nicht originell, sondern schon mehrfach genannt worden; ich will sie noch einmal unterstreichen. Zunächst die Entkoppelung von Strafrecht und Strafvollzug: Dem Rechtausschuss unseres Hauses ist zuzustimmen, wenn er meint, die Entkopplung von Strafrecht und Strafvollzugsrecht könne zu erheblichen individuellen Ungerechtigkeiten führen, die hundertjährige Rechtseinheit im Bereich des Strafrechts dürfe aus fachpolitischer Sicht nicht preisgegeben werden.

Auch die Föderalisierung des Umweltrechts oder der Regeln für die Pflege im Heim werfen berechtigte Fragen auf. So gilt generell: Die Abschaffung der Rahmengesetzgebung und die Neuordnung der konkurrierenden Gesetzgebung erhöhen die Gefahren von Flickenteppichlösungen und nicht die Chancen für einen fairen Wettbewerb um die beste Lösung im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Deshalb gibt es ja zu diesen Punkten bei allen Bundestagsfraktionen, ich glaube außer bei der CDU/CSU, Diskussionsbedarf. Deshalb hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck umfassende Anhörungen und Ausschussberatungen angekündigt. Allerdings – das muss ich auch sagen – mit Blick auf den Umgang mit der Opposition gestern im Bildungsausschuss hoffe ich, dass das auch ernst gemeint ist. Denn das ist der richtige Weg. Wer ein Reformwerk dieses Ausmaßes beschließen will, der muss sich, so kompliziert das ist, den nötigen Debatten stellen. Ich sage ganz klar: Verbesserungen des bisherigen Verhandlungsstandes sind nicht nur sin a

[Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD]

[Beifall bei der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Kollege Liebich! – Es folgt die Fraktion der FDP. Das Wort hat der Herr Kollege Dr. Lindner. – Bitte schön!

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Wenn ich heute schlecht gelaunt wäre, würde ich sagen, dass wir über einen mickrigen Kompromiss diskutieren. Da ich aber ein freundlicher Mensch bin, sage ich: Das ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber, Kollege Zimmer, man kann natürlich seine eigenen Ansprüche so weit nach unten schreiben, schrauben,

[Ratzmann (Grüne): „Schreiben“ ist gut!]

dass selbst ein Bungalow irgendwann ein Hochhaus wird. Ein Jahrhundertwerk werde ich Ihnen gleich vortragen,

[Heiterkeit]

das, was erforderlich wäre, um in diesem Land zu einer wirklichen Föderalismusreform zu kommen.

Dann waren es eben 5 Pfennig. Aber da war der Pfennig auch nichts wert, Herr Liebich. – Wenn Sie das wollen, müssen Sie das klar sagen. Das ist aber keinesfalls das, was wir uns vorstellen. Wir wollen die Berücksichtigung der Lasten einer Region. Es muss aber gleichzeitig ein Anreiz bestehen, der momentan nicht existiert, Wirtschaftskraft zu generieren, um anschließend in den Profit solcher Anstrengungen zu gelangen. Daran mangelt es momentan. Wir brauchen das aber, das sieht man gerade an einem Land wie Berlin. Darin bestünde eine riesige Chance. Dort wo es gemacht wird, sind gerade schwächere Regionen in der Lage, durch Niedrigsteuern für Industrie- und Dienstleistungsansiedlungen Anreize zu schaffen, um nach vorn zu kommen. Im Unterschied zu saturierten Regionen, die die Lasten zu tragen haben. Solche Chancen kann man natürlich nicht ergreifen, wenn man einen Kurs fährt wie Sie ihn in der Wirtschaftspolitik in Berlin betreiben.

Nächstes Stichwort: Steuerautonomie. Das ist eine ganz wichtige Frage. Wir müssen dafür sorgen, dass künftig die Gebietskörperschaft, der das Steueraufkommen zusteht, die Gesetzgebungskompetenz zumindest in Bezug auf den Hebesatz erlangt. Auch hier zeigen Beispiele aus der Schweiz, den USA und anderen föderalen Systemen, dass das Ansporn ist und eine verlässlichere Größe, als an einem Gesamttopf beteiligt zu werden, den man selbst gar nicht steuern kann. Und der in der Regel von größeren, saturierteren Ländern bestimmt wird. Wir haben hierzu Vorschläge gemacht, wie beispielsweise gegen Abschaffung der Gewerbesteuer die Kommunen und die Länder eigene Zuschläge nach entsprechender vorheriger Absenkung an der Einkommen- und Körperschaftsteuer haben können. Das ist eine viel verlässlichere Einnahme als die konjunkturabhängige Gewerbesteuer. Wir haben Vorschläge dazu gemacht, wie der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer auf 12 % erhöht werden könnte. Auch dies sind Vorschläge, die der Entflechtung und dem Wettbewerb dienen, und die für die Länder und Gemeinden zu verlässlicheren Größen führen.

Die Dinge, die erledigt sind, weisen größtenteils in die richtige Richtung: Beamtenrecht, Umweltrecht, Strafvollzug. Bei letztgenanntem kann ich den Kollegen von der SPD und Herrn Liebich nicht verstehen. Ich finde es überhaupt nicht problematisch, dass den Ländern, die die Zuständigkeit für den gesamten präventiven Polizeibereich haben, die Kompetenz für den Strafvollzug gegeben werden soll. Ich halte das für durchaus machbar und vernünftig.

Zur Hauptstadtfunktion: Der Kollege Ratzmann hat hierzu Richtiges gesagt. Es ist ein guter Anfang, es muss aber noch deutlich vervollständigt werden. Es ist noch nichts dadurch erreicht, dass etwas in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Die Debatte gerade mit den großen Flächenstaaten – wie Bayern, NordrheinWestfalen und Baden-Württemberg, die alle sehr selbstbewusst auftreten – darüber, was eine Hauptstadt ihnen als Spiegel dieses Landes im Außenverhältnis nutzen kann, steht noch aus.

[Beifall bei der FDP – Beifall des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Deshalb sind alle Folgefragen, in welcher Weise beispielsweise Hauptstadtkultur mitzufinanzieren ist, noch offen. Hier stehen wir allenfalls am Anfang. Wir haben deshalb allenfalls das erste Jahr eines Jahrhundertwerkes.

Der entscheidende Punkt ist andiskutiert worden: die zweite Stufe, die Finanzverfassungsreform. Hier hätte ich mir, Herr Regierender Bürgermeister, von Ihnen erhofft – vielleicht kommt es gleich in Ihrer Rede –, dass man zumindest Grundzüge dessen vorstellt, was man sich von solch einer Finanzverfassungsreform erwartet. Ich spreche jetzt nicht über einzelne Steuersätze, das wäre unseriös, denn dafür fehlen noch die Daten, aber ich hätte eine Aussage darüber erwartet, in welche Richtung das Ihrer Ansicht nach gehen soll. Ich werde dies jetzt für meine Fraktion darstellen.

Zunächst einmal brauchen wir eine Neuordnung des Steuersystems, eine Umwandlung des lähmenden kooperativen Föderalismus in einen modernen Wettbewerbsföderalismus. Hier, Herr Liebich, gibt es einen fundamentalen Unterschied zwischen uns.

[Liebich (Linkspartei.PDS): Ja!]

Natürlich ist auch die FDP-Fraktion der Auffassung, dass wir einen gerechten Lastenausgleich in Deutschland dort haben müssen, wo unterschiedliche Lasten in den Regionen vorhanden sind – auf Grund historischer Gegebenheiten, industrieller Entwicklungen, aktueller Fragen wie Häfen, Flughäfen und ähnliches. Aber eine Festlegung im Grundgesetz, die dazu führt, dass wir eine Nivellierung nach unten, auf das niedrigste Niveau haben, das ist mit uns nicht zu machen.

[Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Liebich (Linkspartei.PDS)]

Ich sehe auch nicht den Vorteil darin. Ich weiß nicht, was Sie mit einheitlichen Lebensverhältnissen meinen. Soll

das bedeuten, dass das Brötchen überall 30 Cent kostet – so, wie es früher in Ihrem Zentralstaat, genannt Deutsche Demokratische Republik, üblich war?

[Liebich (Linkspartei.PDS): 5 Pfennig!]

[Beifall bei der FDP]

[Beifall bei der FDP]

Nächster Punkt: Das Konnexitätsprinzip muss in das Grundgesetz aufgenommen werden. Wer bestellt, bezahlt. Bund und Länder dürfen Gemeinden nur noch per Gesetz zu Ausgaben verpflichten, wenn auch eine entsprechende Finanzierung durch den Gesetzgeber sichergestellt wird. Das ist gerade für Berlin ebenfalls eine entscheidende Frage.

Wir haben über die Fragen der Finanzverfassung hinaus natürlich auch noch weitere Forderungen und offene Probleme, über die wir nicht hinwegsehen können. Wir haben trotz dieses ersten Schritts immer noch einen erheblichen Anteil zustimmungspflichtiger Gesetze, konkurrie

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am letzten Montag haben in einer Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz, in einer Sondersitzung des Bundeskabinetts und in den Fraktionssitzungen der Koalitionsfraktionen alle drei Ebenen die Reform des Föderalismus beraten. Im Deutschen Bundestag und im Bundesrat sind parallel die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes – immerhin 25 Grundgesetzartikel sollen geändert werden –, das Föderalismusbegleitgesetz und die Entschließung zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht worden. Wir haben diese Gesetzentwürfe als Land Berlin stellvertretend für andere Länder mit den Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen und Bayern als Vierländerantrag in den Bundesrat eingebracht. Diese Gesetzentwürfe werden morgen im Bundesrat zum ersten Mal beraten.

rende Gesetzgebung. Die Forderung ist klar: Das muss abgeschafft werden. Es darf im Ergebnis keine konkurrierende Gesetzgebung mehr geben. Das hat mit Föderalismus nichts zu tun, das ist „Machtvermatschung“. Das gibt es in anderen föderalen Staaten auch nicht. Entweder ist der Bund zuständig oder das Land, aber nicht beide. Deshalb ist die Forderung klar: weg damit! – Dann erledigt sich das Thema Bundesrat auch weitestgehend. Der kann noch fortexistieren für Grundgesetzänderungen, bestimmte Staatsverträge, die die Grundlagen beider betreffen, aber als Institution, als dauerhafte Einrichtung für Bundesgesetze, gehört er abgeschafft.

[Beifall bei der FDP]

Länderreform – auch das ist noch nicht ein Stück vorangekommen. Da ist Berlin mit Brandenburg in einer Position, dass wenigstens das Ziel einer Länderfusion postuliert wird. Aber wenn ich lese, dass Bremen genauso pleite ist wie Berlin, aber – gerade einmal so groß wie zwei Berliner Bezirke – für sich reklamiert, als eigener Staat existieren zu können, dann fehlen mir die Worte dafür. Gleiches gilt für Länder wie das Saarland. Das ist wesentlich und gehört zu einer Jahrhundertreform.

Zum Schluss will ich als Landespolitiker erwähnen, dass es nicht in unserem Interesse sein kann, wenn Landesparlamente und Landesregierungen nur darauf hinarbeiten, die Rechte der Länder zu stärken – Hauptsache, man wird selbst stark. Das ist nicht vernünftig. Die FDP steht für Subsidiarität. Es gibt genügend Beispiele, wo es sinnvoll ist, damit die Länder zu befassen. Dazu zählen die Beamtenbesoldung und der Ladenschluss, der schon längst in Landeszuständigkeit gehört. Aber es gibt andere Dinge. Bei der Bildung dürfen wir nicht zur Kleinstaaterei übergehen.

[Beifall bei der FDP und den Grünen]

Wir verlieren als großes Land in Europa, aber auch weltweit im Wettbewerb. Noch gravierender ist die Zuständigkeit für Europa, die EU-Vertretung. Da haben wir kein gemeinsames Interesse mit Bayern oder NordrheinWestfalen, dass es eine Vertretung bei der EU durch einzelne Bundesländer gibt. Das ist nicht sinnvoll.

[Beifall bei der FDP und den Grünen]

Wir verlieren gegenüber Großbritannien, Frankreich und anderen an Geltung und an Einfluss, wenn in diesen Fragen Partikularinteressen einzelner Bundesländer vor das gesamtstaatliche Interesse gehen. Wenn wir diese Punkte in einer vernünftigen Weise anpacken, wenn wir hier deutliche Schritte nach vorne kommen, dann können wir auch vom Jahrhundertwerk sprechen. Der Anfang ist gemacht. Alle sind eingeladen mitzuwirken, dass es nur ein Anfang ist und wir uns jetzt nicht entspannt zurücklehnen und sagen: Das war schon das große Werk. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Dr. Lindner! – Das Wort hat jetzt der Senat. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Mit der Einbringung dieser Gesetzestexte ist ein großes Werk gelungen. Ob das ein Jahrhundertwerk ist, das kann jeder selbst beurteilen. Aber ich glaube, es ist ein großes Werk. Wir haben zwei Jahre lang darüber diskutiert – in der aktuellen Föderalismusdebatte. Es hat davor schon mehrere Ansätze gegeben, die gescheitert sind. Wir wissen alle, wie enttäuscht wir waren, als der erste Anlauf im Dezember 2004 zunächst gescheitert ist. Es war fast ein Wunder, dass dies überhaupt noch einmal aufgegriffen wurde.

[Zuruf der Frau Abg. Paus (Grüne)]

Deshalb glaube ich unter Abwägung aller Umstände, dass es eine notwendige und umfangreiche Reform ist. Diese Reform wird dazu dienen, dass die Aufgaben, die besser vom Land durchgeführt werden können, zum Land kommen und dass die Aufgaben, die besser durch den Bund wahrgenommen werden können, beim Bund bleiben und dass es nicht diese Vermischung gibt. Es ist das Ziel, etwas für die Bürgerinnen und Bürger zu tun, klare Zuständigkeiten und klare Erkenntnisse zu schaffen, wer etwas zu verantworten hat und diese Verantwortung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen hat.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS – Beifall des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Ich bedanke mich für die Unterstützung, die das Land Berlin in den Beratungen der Kommission hatte. Die wesentlichen Texte, die jetzt eingebracht worden sind, sind nicht im Zuge der Koalitionsvereinbarung Ende letzten Jahres entwickelt worden, sondern durch die Föderalismuskommission. Ich bedanke mich auch ausdrücklich beim Kollegen Ratzmann, der als Vertreter in dieser Kommission war, der nicht nur die Berliner Interessen wahrgenommen hat, sondern auch immer bereit war, bei den anderen inhaltlichen Themen mitzuarbeiten.

Wir haben gemeinsam die Änderung des Grundgesetzartikels 22 erreicht. Was bislang immer ein bisschen versteckt am Ende des Textes stand, steht jetzt im Antrag zur Änderung des Grundgesetzes an zentraler Stelle. Artikel 22 soll wie folgt geändert werden: