Meine Frage hat sich eher an die Senatorin für Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet. Da Sie, Frau Knake-Werner, die Frage beantwortet haben, geht meine Zusatzfrage jetzt an Sie: Haben Sie Erkenntnisse darüber, in welcher Form die Flusssäure auftaucht – wenn bereits der Vertrieb illegal ist –, denn Sie haben darauf hingewiesen, dass der Umgang auch für die Anwender mit Gesundheitsgefahren verbunden ist?
Die Frage kann auch Frau Junge-Reyer beantworten. Es ist immer der gesamte Senat gefragt. Der Senat muss wissen, wer antwortet. – Dann hat Frau Junge-Reyer das Wort. – Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Da offensichtlich der Kenntnisstand im Senat noch verbesserungswürdig ist, lautet meine Frage: Wird sich der Senat bei dem im Frühjahr in Berlin stattfindenden Kongress zu Bekämpfung des Graffiti-Unwesens einbringen und versuchen, entsprechende Informationen zu erlangen – wie beispielsweise die, dass in München Flusssäure bereits im Jahr 2002 benutzt worden ist –, um das Unwesen besser bekämpfen zu können?
Wir sind auch alle beteiligt. – Herr Kaczmarek! Natürlich wird der Senat mit verschiedenen Mitarbeitern der Senatsverwaltungen an diesem Kongress beteiligt sein, weil wir ein hohes Interesse an der Aufklärung haben.
Wenn ich mir eine Anmerkung zu der Frage von Herrn von Lüdeke gestatten darf: Eines der Instrumente, das wir einsetzen wollen, ist eine bessere Videoüberwachung in der U-Bahn. Ich bin gespannt, wie sich die FDPFraktion dazu verhalten wird. Bislang höre ich von Ihnen im Grundsatz immer nur, Sie wollten das nicht. Gleichzeitig erheben Sie hier den Vorwurf, wir würden nichts tun.
Ich kann Ihnen jetzt keine einzelnen Zahlen nennen. Dazu müssten Sie einen Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik werfen, die wir Ihrem Kollegen Ritzmann überreicht haben. Darin steht auch etwas zum öffentlichen Personennahverkehr.
Generell ist es so, dass wir bei Sachbeschädigungen – das umfasst insbesondere auch Graffiti – eine Aufklärungsquote von 22 % haben. Dazu kann man sagen, dass das keine gute Quote ist. Aber gerade Sachbeschädigungen durch Graffiti sind mit unendlichen Schwierigkeiten bei der Aufklärung verbunden, weil die Täter die Anonymität, die Nacht und die Gelegenheit, wenn keiner da ist, nutzen. Zudem ist es äußerst schwierig, dem einzelnen Täter nachzuweisen, selbst wenn wir wissen, dass er ein bestimmtes Tag – wie es im Graffiti-Deutsch heißt – verwendet, dass dieses Zeichen an der Hausmauer von ihm stammt und nicht von jemand anderem. Die Polizei hat dazu im Rahmen der Direktion IV eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet, die Berlinweit tätig ist. Diese Ermittlungsgruppe hat bei den Mehrfachtätern eine Aufklärungsquote von mehr als 60 %. Damit können wir uns aus meiner Sicht sehen lassen.
Die Mündliche Anfrage Nr. 3 ist zurückgezogen worden. Damit ist Frau Dr. Hiller an der Reihe mit der Frage über
1. Ist der Senat dem Beschluss des Abgeordnetenhauses, am 18. März zum Gedenken an die Märzgefallenen von 1848 Gebäude des Landes Berlin zu beflaggen, nachgekommen, und wenn ja, welche Gebäude betraf das?
2. Wenn nein, warum ist dies entgegen der Ankündigung aus der Senatsverwaltung für Inneres auf Drucksache 15/4883, eine entsprechende Anordnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Beflaggungsverordnung zu erteilen, nicht geschehen, und wie stellt der Senat in den kommenden Jahren die Umsetzung des Beschlusses sicher?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Hiller! Der Senat ist dem Beschluss des Abgeordnetenhauses nachgekommen. Mit einem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres vom 13. März 2006 wurde die allgemeine Beflaggung für den 18. März 2006 angeordnet. Was dann zu machen ist, steht in der Beflaggungsverordnung. Es bedeutet, dass alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden, sowie die Verkehrsmittel der Berliner Verkehrsbetriebe zu beflaggen sind. Die Beflaggung darf unterbleiben, soweit es sich um Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung oder um Gebäude oder Gebäudeteile handelt, die zur Beflaggung nicht geeignet sind – das entscheidet die jeweilige Dienststelle – oder überwiegend dem Privatgebrauch dienen.
Für die kommenden Jahre werden wir sicherstellen – das war wegen der Kürze der Zeit nicht möglich –, dass der 18. März explizit in den Beflaggungskalender aufgenommen wird. Damit dürfte sichergestellt sein, dass auch die letzte Dienststelle davon Kenntnis erlangt. Vielleicht war es in diesem Jahr etwas zu kurzfristig.
Vielen Dank, Herr Senator! Nun habe ich nicht überall kontrolliert, ob beflaggt worden ist. Das können Sie sicher nachvollziehen. Mir ist aber aufgefallen, dass dies gerade an dem Veranstaltungsort, dem Platz des 18. März, nicht der Fall war. Können Sie mir erklären, weshalb gerade dort?
Frau Kollegin Dr. Hiller! Ich glaube, ich habe Ihre Frage präzise beantwortet. Es werden Gebäude und Gebäudeteile beflaggt, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin benutzt werden. Das heißt, es werden nicht Plätze beflaggt, wie beispielsweise der Ernst-Reuter-Platz. Dazu werden Beflaggungen auf Grund anderer Anlässe angeordnet. Es werden vielmehr Dienstgebäude beflaggt.
Ich habe keine Erinnerung an ein Dienstgebäude am Platz des 18. März. Ich erinnere mich dort an das Brandenburger Tor, aber an kein Dienstgebäude einer Dienststelle.
Der Senat hat entschieden – wir haben dies am Dienstag an das Unternehmen weitergegeben –, dass er das Sanierungskonzept grundsätzlich unterstützt und dass er da
von ausgeht, dass in diesem Jahr zunächst nur 3 000 Wohnungen verkauft werden und dass weitere Verkäufe nur dann erfolgen, wenn alle übrigen Wege ausgeschöpft sind. Er hat außerdem gesagt, dass er, falls dies notwendig wäre – wir gehen aber davon aus, dass dies nicht der Fall ist –, das Unternehmen auch gegebenenfalls mit weiteren Hilfen unterstützen würde. Aber, wie gesagt, es ist im Augenblick nicht absehbar, dass dies jetzt notwendig wäre.
Haben Sie die Absicht, ein anderes Sanierungskonzept vorzulegen, oder ist es nur eine Verschiebung bis nach der Wahl, die Verkäufe so lange auszusetzen? Das Interessante ist, Sie sollen ein Gesamtkonzept vorlegen. Werden Sie bis zum Ende des Jahres noch ein Gesamtkonzept vorlegen, so dass diese Verkäufe vielleicht irgendwann nicht nötig sind und nicht nur verschoben werden?
Es ist ja ein Gesamtkonzept da, das auch bekannt ist. Es sieht den Verkauf von so vielen Wohnungen vor, dass es am Ende ausreicht, um das Unternehmen zu sanieren. Das Konzept geht davon aus, dass man bis zu 15 700 Wohnungen verkaufen muss. Wie viele Wohnungen man tatsächlich verkaufen muss, wird davon abhängen, wie die übrigen Maßnahmen zum Kostenabbau greifen. Ich habe bereits vor einiger Zeit gesagt und bleibe dabei, dass aus meiner Sicht ein Verkauf von 8 000 bis 11 000 Wohnungen im Endergebnis ausreichend sein wird. Jetzt ist entschieden, dass zunächst 3 000 Wohnungen verkauft werden. Was das mit der Wahl zu tun hat, ist mir nicht ganz ersichtlich, Frau Abgeordnete.
Da das Brandenburger Tor eine Immobilie des Landes Berlin ist, wollte ich Sie fragen, ob Sie künftig dafür sorgen werden, dass auch vor dem Brandenburger Tor und damit am Platz des 18. März am 18. März geflaggt wird wie an anderen öffentlichen Orten und Dienststellen des Landes Berlin auch.
Ich kann Ihre Anregung an den Bezirk Mitte von Berlin weitergeben. Ansonsten werden wir die übrigen Immobilien des Landes Berlin, die nicht Dienstgebäude sind, natürlich nicht in eine Beflaggung einbeziehen. Wir haben eine Beflaggungsordnung, die sieht vor, dass wir bestimmte Gebäude mit Flaggen versehen. Sie sieht nicht vor, dass wir quer durch die Stadt alle Gebäude und Grundstücke, die irgendwann einmal dem Land Berlin gehört haben oder gehören, beflaggen – tut mir Leid.
1. Gibt es bereits eine Einigung zwischen den Banken und der Wohnungsbaugesellschaft Mitte zu ihrer Rettung aus der Insolvenz, und wenn ja, welches Sanierungskonzept liegt dieser Einigung zu Grunde, wenn nein, welche Gründe verhinderten die Einigung?
2. Was ist der Inhalt der Gesellschaftererklärung zur WBM, inwieweit weicht sie von dem vorhergehenden Senatsbeschluss zur WBM ab, und welche weiteren Maßnahmen sind zur Rettung der WBM geplant?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt eine Einigung, Frau Abgeordnete Oesterheld, von der vergangenen Woche. Darin haben sich die Banken und das Unternehmen geeinigt, dass das vom Unternehmen vorgelegte Konzept zur Sanierung innerhalb der nächsten beiden Jahre umgesetzt wird. Sie haben sich ferner darüber geeinigt, dass die Banken zunächst für ein Jahr Tilgungen aussetzen; das war Teil des Pakets. Nach einem Jahr werden sie schauen, wie es dann steht, und über weitere Aussetzungen entscheiden.