Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

aggressive Billiganbieter am Markt sind und bleiben werden;

regionale Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen resignieren.

Vorschlag für Berlin wäre, die Wertgrenzen heraufzusetzen.

Freihändige Vergabe bis 30 000 € ohne gesonderte Einzelfallprüfung, zur Vermeidung von Bevorzugung einzelner Bieter muss der Wettbewerb zugrunde liegen.

Beschränkte Ausschreibung bis 75 000 € bei Ausbau-, Stuck- und Malerarbeiten, 150 000 € bei Hochbau-, Rohbau- und Maurerarbeiten, 300000 € bei Tiefbauarbeiten, an die Betriebe der Region und angrenzenden Gemeinden. Durch öffentlichen Teilnahmewettbewerb ist die Transparenz zu gewährleisten.

Hat das Vergabegesetz zur Senkung der Schwarzarbeit beigetragen? Grundsätzlich nicht! Besser wäre die Einführung der Chipkarte im Baugewerbe.

Forderung: Die gemeinsame Arbeit mit der SPD bzw. allen Parteien am Pilotprojekt Berlin-Brandenburg – Chipkarte auf dem Bau sichtbar tragen, Passbild, Name und SV-Nummer erfassen – fortführen.

Seit März 2006 – Chipkartenblockade. Herr Wirtschaftssenator Wolf, Sie werden zum Schutzpatron der Schwarzarbeiter, weil Sie die Kontrolle auf den Personalausweis beschränken wollen. – September 2006 – CDU Brandenburg macht sich stark für die Chipkarte. Herbst 2006 – Arbeitsminister Müntefering äußert plötzlich Zweifel an der Umsetzung des Projekts. Seitdem ging bei vielen die Orientierung verloren. Es lohnt sich an Bayern, NRW und Sachsen-Anhalt zu orientieren.

Fazit: Meine Fraktion ist aus den vorgenannten Gründen für die Abschaffung dieses Vergabegesetzes. Wettbewerbshemmende Vorschriften und Gesetze, verfehlte Wirtschaftspolitik können wir uns heute auch in Berlin nicht mehr leisten!

Die FDP-Fraktion bringt heute einen Gesetzesentwurf in das Abgeordnetenhaus ein, mit dem die Aufhebung des Berliner Vergabegesetzes beschlossen werden soll.

Ich will daran erinnern: Das Berliner Gesetz stand zuletzt vor einem knappen Jahr im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses – nicht nur in Berlin, sondern in der gesamten Republik. Im Juli 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden, ob Teile unseres Gesetzes verfassungskonform sind. Das Gericht fasste einen Beschluss, der nicht nur die Übereinstimmung des Berliner Gesetzes mit dem Grundgesetz feststellte, sondern grundsätzliche Aussagen zu Vergabegesetzen beinhaltete. Vergabegesetze, so das Gericht, sollen dazu dienen, Wettbewerbsverzerrungen in den im Gesetz definierten Branchen entgegenzuwirken und die Belastungen der sozialen Sicherungssysteme zu mildern – so nachzulesen im Beschluss vom 11. Juli 2007 mit dem Aktenzeichen 1 BvL 4/00.

Klagegegenstand war im Übrigen nicht das Gesetz in seiner Gesamtheit, sondern explizit die Bindung von Bauaufträgen an eine Tariftreueerklärung im Bereich des Straßenbaus. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht in

seinem Beschluss grundsätzliche Aussagen zu Tariftreueerklärungen getroffen. Sie hätten, so wiederum das Gericht, einen „Gemeinwohlbelang“, dienten der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer und würden damit – Zitat – „eine überragende Bedeutung besitzen“.

Und genau das ist natürlich die Aufgabe eines Vergabegesetzes, das Sie mit Ihrem Antrag abschaffen wollen. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass in den letzten Jahren Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt – Sie vergessen zu erwähnen: mit schwarz-gelben Mehrheiten – ihre Vergabegesetze abgeschaffte haben. Allerdings haben beispielsweise die Bundesländer Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Saarland eigene Gesetze mit Tariftreueerklärungen, Sachsen und Thüringen ohne eine solche.

Der Geltungsbereich der Tariftreueerklärungen unterscheidet sich allerdings. Während in Berlin vor allem das Bauhauptgewerbe und Teile des Baunebengewerbes erfasst werden, gilt das entsprechende Gesetz in SchleswigHolstein für die gesamte Bauwirtschaft und für die Bereiche Schienenpersonennahverkehr und Abfallentsorgungswirtschaft.

Aus dem Gesagten ergibt sich natürlich, dass wir den Antrag der FDP ablehnen werden. Die Koalition wird im Gegenteil in naher Zukunft eine Erweiterung der Vergabekriterien in Angriff nehmen. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung tariflicher Standards. Es ist erfreulich, dass allein die Ankündigung bewirkt hat, dass die PIN AG, bisher ohne Tarifvertrag, inzwischen Tarifverhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften aufgenommen. Eine Diskussion über Tariftreue und tarifliche Standards ist nicht zu trennen von der Diskussion über einen gesetzlichen Mindestlohn. Auch hier wird die Koalition demnächst aktiv werden.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie an den Hauptausschuss. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Die lfd. Nr. 9 hat bereits durch die Konsensliste ihre Erledigung gefunden. Die lfd. Nr. 10 habe ich bereits als Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Tagesordnungspunkt 4 a aufgerufen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

a) I. Lesung

Berliner Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit

Antrag der FDP Drs 16/0440

b) Beschlussempfehlung

Gesetzesinitiative zum Nichtraucher/-innenschutz

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/0395 Antrag der Grünen Drs 16/0251

c) Beschlussempfehlung

Präventionskonzept gegen Tabakabhängigkeit

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/0397 Antrag der Grünen Drs 16/0397

Diese Anträge sind vertagt.

Die

lfd. Nr. 12 a:

I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin

Antrag der SPD, der CDU, der Linksfraktion, der Grünen und der FDP Drs 16/0441

ist bereits durch die Konsensliste erledigt und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen worden. Leider existieren von der verteilten Drucksache 16/0441 zwei unterschiedliche Versionen. Der Koalitionsantrag war lediglich die Vorstufe zum FünfFraktionen-Antrag. Dieser Fünf-Fraktionen-Antrag ist die offizielle Drucksache 16/0441.

Die lfd. Nr. 12 b hatten wir vorgezogen und bereits hinter den Prioritäten aufgerufen. Die Wahlen unter der lfd. Nr. 13 haben wir vorgenommen – teilweise –, und sie sind auch insoweit erledigt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Wahl

Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Berliner Gewerkschaften zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen

Wahlvorlage Drs 16/0374

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Die Namen der Kandidaten und ihrer Stellvertreter entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen, und zwar jetzt. – Danke schön! Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? – Auch keine Enthaltungen! Dann sind die dort Genannten gewählt.

Die lfd. Nrn. 15 und 16 sind durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 17 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4 c.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18:

a) Beschlussempfehlung

Erhalt der Bundesdruckerei in Berlin-Kreuzberg

Beschlussempfehlung WiTechFrau Drs 16/0372 Antrag der CDU Drs 16/0219

b) Beschlussempfehlung

Standort und Arbeitsplätze der Bundesdruckerei müssen in Berlin bleiben