Dann brauchen wir eine Grundsatzregelung, dass die Netze in staatliches Eigentum überführt werden und damit für alle Unternehmen Infrastruktur zu den gleichen Konditionen bereitgestellt wird. Das wäre eine saubere ordnungspolitische Lösung, aber nicht, das einem anderen privaten Betreiber zu übergeben. Das bringt uns nicht weiter. Das ist wieder eine typische grüne Scheinlösung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Herr Senator! Ich möchte vorwiegend auf Sie eingehen. Zunächst noch ein Satz auch in Richtung Ihrer Fraktion. Sie empfehlen: Weg vom privaten Oligopol, zurück zum staatlichen Monopol! – Das wollen wir nicht. Das ist keine vernünftige Lösung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist eine sozialistische Lösung, keine freie und keine Lösung für das Volk.
Wir haben mit dem Energiewirtschaftsgesetz zur Zeit von Günter Rexrodt als Wirtschaftminister den ersten und richtigen Anstoß zur Liberalisierung staatlicher Monopole gegeben. Das war richtig und vernünftig. Es hätte nur fortgeführt werden müssen, und da hat die Nachfolgeregierung versagt. Es ist insoweit richtig, was gesagt wurde.
[Beifall bei der FDP – Stefan Liebich (Linksfraktion): Das hätte doch Ihre Regierung machen können!]
Frau Eichstädt-Bohlig, seien Sie vorsichtig mit dem Begriff Lüge! Dann kommt gleich der Kollege Müller und wird Sie morgen einen Pöbelpolitiker nennen. Seien Sie vorsichtig mit solchen Ausdrücken hier! Davor kann ich nur warnen. Wenn blasse Politiker hilflos werden, dann kommen sie mit solchen Vorwürfen.
Jetzt aber zu Ihnen, Herr Senator Wolf. Sie sagten als Erstes, das ist das einzig Ernstzunehmende gewesen, was außer unseren Beiträgen gesagt wurde: Kontrolle nur der Vertriebskosten. Kontrolle und Genehmigungspflicht erstreckt sich nur auf die Vertriebskosten. – Das ist ja insoweit richtig. Aber wenn Sie durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf positiv Kenntnis erlangen, dass sich die Kalkulationsgrundlagen geändert haben, die dem Bescheid zugrunde liegen, dann müssen Sie natürlich handeln. Sie müssen die Netzkosten nicht prüfen, aber wenn Sie Kenntnis erlangen, dass falsche Netzkosten, nicht genehmigte Netzpreise, zur Kalkulationsgrundlage gemacht werden, dann haben Sie die Möglichkeit, insoweit Ihre Genehmigung zu widerrufen. Das ist schon möglich, und das haben Sie nicht gemacht.
Sie haben vorhin gesagt, Sie haben aufgefordert, die abgesenkten Netzkosten an die Verbraucher weiterzugeben. Ich habe hier eine Aufstellung „Administrierte Preise“, die dem Hauptausschuss zuging. Das ist die Quelle der Zahlen, die ich Ihnen jetzt vorlese. Prozentuale Steigerung der Strompreise gegenüber dem Vorjahr: 2003 zu 2002 0 %; 2004 0 %; 2005 – da kommen wir zu den von Ihnen genehmigten – 5 %; 2006 1,2 % Steigerung. Wir haben keine Weitergabe an die Verbraucher gehabt. Die haben im Folgejahr wieder eine Steigerung der Strompreise erfahren, und im Jahr 2007 sollen es weitere 6,5 %
sein. Das sind also in gerade mal drei Jahren zusammen 12,7 % Steigerung. Das ist unzumutbar für unsere Bürgerinnen und Bürger. Da kann man sich hier nicht auf diese Weise herausreden.
Eine völlig überzogene Steigerung. Und da wäre die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom vergangenen Jahr, die gestern bekräftigt wurde, für Sie eine Möglichkeit gewesen, an diese Genehmigung noch einmal heranzugehen.
Die Initiative Nordrhein-Westfalens schließlich haben Sie kritisiert, sie sei nicht vollständig zielführend gewesen. Für so etwas gibt es aber die Möglichkeit, Änderungsanträge beizubringen, mit Änderungen in dem von Ihnen genannten Sinn zu verbessern. Das haben Sie nicht gemacht. Sie sind ein Ankündigungssenator und haben es versäumt, die nötigen Schritte zusammen mit anderen Landesregierungen zum Wohle der Verbraucher zu ergreifen. Das ist zu wenig und zu billig, zu sagen, man muss das Kartellrecht in irgendeiner Zukunft ändern, und mit dem Finger auf andere zu deuten. Das macht Ihre Partei regelmäßig in letzter Zeit.
Das habe ich gestern wieder mit den Kollegen bei der Gewerkschaft der Steuerbeamten erfahren. Da stellt sich auch die Kollegin von der PDS-Fraktion hin und sagt: Die Einkommen im öffentlichen Dienst müssen steigen. – Das erleben wir immer wieder, dass Ihre Politiker auf irgendwelchen Veranstaltungen Forderungen erheben, aber der Senat und die Senatoren, die unter derselben Flagge segeln, nichts tun. Das ist scheinheilig, und das lassen wir nicht durchgehen.
Ich sage Ihnen in den verbleibenden 30 Sekunden drei konkrete Schritte, die gemacht werden müssen. Die Netzagentur muss personell aufgestockt werden. Ich sage Ihnen mal die Zahlen: Gerade mal ein Dutzend Prüfer für 250 Stromnetze und 160 Gasnetze – die sind völlig überfordert. Die sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von einem halben Jahr die Prüfungsvorgänge abzuschließen. Die haben jetzt noch Vorgänge, die anderthalb Jahre zurückliegen. Das ist nicht deren Bummelei, sondern die sind personell unterbesetzt. Hier ist auf jeden Fall Initiative zu ergreifen, dass aufgestockt wird.
Zweiter Punkt: Einführung einer strom- und gasspezifischen Handelsaufsicht. Auch die ist erforderlich nach dem Vorbild der Warenterminmärkte. Hier brauchen wir eine zusätzliche Aufsicht. – Natürlich, Herr Wolf, ist hier der Staat gefragt. Niemand Vernünftiges, der sich liberal nennt, wird sagen, dass es irgendwo einen Dschungel geben muss. Natürlich braucht ein Markt Regeln, und die versagen Sie hier dem Markt.
Der letzte Punkt ist die Trennung von Netz und Erzeugung und Vertrieb. Herr Wolf, es ist populistisch, wenn
Sie sagen, das muss zum Staat zurück. Darüber hätte man sich damals unterhalten können. Aber jetzt müssen Sie eine Lösung vorschlagen, die nicht in die Richtung Enteignung geht. Das wäre verfassungswidrig, das wissen Sie ganz genau. Wir müssen an einer Lösung arbeiten, wie wir wenigstens dazu kommen, dass es nicht mehr im selben Konzern, geschweige denn im selben Betrieb Netze, Vertrieb und Betrieb auf der anderen Seite gibt. Wenn wir da ein Stückchen weiterkommen, ist den Verbrauchern mehr geholfen als durch linkspopulistische Ankündigungen von Lafontaine, Gysi und anderen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit hat die Aktuelle Stunde ihre Erledigung gefunden.
Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der FDP. – Herr Kollege Gersch, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Rauchen beschäftigt uns schon eine ganze Weile. Aber wer noch nicht müde geworden ist, die Debatte um das Rauchen und Nichtrauchen zu verfolgen, dem stellt sich inzwischen die Frage: Wer wird der nächste Sündenbock, wenn wir die Raucher aus unserem Alltag verbannt haben?
Danke, das finde ich gut. – Aber wer darf für andere entscheiden, ab wann etwas gesund und gefährlich ist? – Man kann sich auch bei Tabak nicht der Feststellung erwehren, dass dies ein Genussmittel ist und somit auch Raucher Anspruch auf den Konsum dessen haben, ebenso
wie die meisten von uns auch nicht auf all die anderen vermeintlich schädlichen Nahrungsmittel verzichten können und wollen. Und nach unserer Vorstellung soll das niemals so werden.
Dennoch kann Rauchen, wie vieles andere auch, gesundheitsschädlich sein. Deshalb bin auch ich für Suchtprävention und Aufklärung. Aber es gibt in diesem Bereich bereits viele Angebote, sodass es nicht zwingend davon mehr geben muss. Vielmehr sollten bestehende Angebote immer wieder auf ihre Wirksamkeit geprüft und weiterentwickelt werden.
Dass Rauchen aber die Nebenwirkung des unfreiwilligen Passivrauchens mit sich bringt, wird niemand bestreiten, ebenso wenig wie die Tatsache, dass extremes Passivrauchen erhebliche Gefahren für die Gesundheit birgt. Deshalb ist Rücksicht gegenüber Nichtrauchern geboten und eine sinnvolle und umsichtige gesetzliche Regelung erforderlich. Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es diese bereits, sodass eine Erweiterung nicht notwendig ist. Die Liberalen lehnen diese Fülle von Verboten ab. Vielmehr benötigen wir eine Regelung, um Nichtraucher im gesellschaftlichen Alltag zu schützen. Dazu ist es wichtig, den richtigen Weg einzuschlagen, und dieser kann nur einer sein: ein liberaler.
Dieser kann nicht sein, die Raucher und Raucherinnen aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen und sie nur auf dieses Laster zu reduzieren. Ich gehe davon aus, Sie stimmen mir zu, die Diskussion vor dem Hintergrund einer zunehmend unsachlichen und vor allem emotionalen Ausschlachtung der Problematik wieder auf den wesentlichen Punkt zu lenken, den Schutz der Nichtraucher.
Mit unserem Gesetzentwurf ist dazu eine liberale Regelung gelungen. Vor allem wird Nichtraucherschutz praktikabel gestaltet, ohne bürokratischen Irrsinn und ein undurchschaubares Geflecht von Einzelregelungen zu schaffen. Außerdem ermöglicht das Gesetz ein tolerantes Miteinander, sodass die Interessen von Nichtrauchern und Rauchern gewürdigt werden.
Mit dieser Regelung ist eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und dem Grundrecht auf freie Berufsausübung gelungen. Ich sehe, dass dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu Recht eine höhere Bedeutung beigemessen wird. Deshalb besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Aber auch dieses ist so lebenswirklich gestaltet, dass es beispielsweise den Universitäten ermöglicht, Raucherinseln beizubehalten. Ebenso müssen Menschen in der letzten Lebensphase die Möglichkeit haben, ihre Zigarette zu rauchen, so wie andere Wunschkost bekommen.
Was nutzt uns ein Gesetz, das letztlich unterwandert wird, weil es mit dem Alltag der Menschen unserer Stadt nicht vereinbar ist.