Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Doch wenn wir es alle wirklich ernst meinen mit dem Schutz der Nichtraucher, dann darf dieses Gesetz kein zahnloser Tiger bleiben. Aber, ich fürchte, genau an dieser Stelle wird es hapern, Frau Senatorin! Denn gerade die Ämter, die diesen Schutz mit umsetzen bzw. kontrollieren sollen, sind hoffnungslos unterbesetzt. Da hilft auch die vorgesehene Aufstockung des Personals – 50 für alle Berliner Ordnungsämter – nicht grundlegend weiter. Und bedenken Sie: Vielfach gehen die zuständigen Mitarbeiter für diesen Bereich gerade dann in ihren wohlverdienten Feierabend, wenn die fröhliche Qualmerei in den Kneipen erst so richtig losgeht. Daher muss die Beratung über dieses Gesetz nicht nur die theoretischen Ziele und Maßnahmen, sondern auch die praktische Umsetzung beinhalten.

Viele Monate wollte Frau Lompscher den Berlinern deutlich machen, dass Berlin Vorreiter im Nichtraucherschutz ist. Dieses ehrenwerte Ziel hat sie leider meilenweit verfehlt. Viele andere Bundesländer haben schon in den vergangenen Monaten ihre Gesetze zum Nichtraucherschutz in Kraft gesetzt. Frau Lompscher glänzte durch Ankündigungen. Wollen wir hoffen, dass bei der Umsetzung des Gesetzes nicht ein ähnliches Ergebnis zu verzeichnen ist!

Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion) [zu Protokoll ge- geben]:

Und so kommt es dann doch so langsam zum Ende: Die Senatorin legt heute ihr Nichtraucherschutzgesetz zur I. Lesung vor.

Um es noch einmal klar zu sagen: Es ist ein Nichtraucherschutzgesetz. Vor wenigen Jahren wäre ein solches Gesetz noch undenkbar gewesen. Es hat lange gedauert, bis die wissenschaftliche Erkenntnis, dass auch das Passivrauchen massive Gesundheitsschäden verursacht, gesellschaftlicher Konsens wurde und es hat noch einmal gedauert, bis aus dieser Erkenntnis politischer Handlungsbedarf abgeleitet wurde. Und als es dann endlich konkret werden sollte, waren da schließlich auch noch die CDUMinisterpräsidenten mit ihren eingesprungenen Pirouetten und verhinderten über die Diskussion aller möglichen Sonderwege und Einzelbestimmungen ein bundesweites, einheitliches Nichtraucherschutzgesetz. Die Kleinstaaterei feiert auch in dieser Frage zunächst fröhliche Urständ. Das alles hat Zeit gekostet und so relativiert sich natürlich die Kritik an der Dauer des Verfahrens in Berlin.

Wir haben eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt und als die nicht kam, haben wir zumindest versucht uns mit Brandenburg ins Einvernehmen zu setzen, um möglichst einheitliche Regelungen zweier Nachbarländer zu schaffen, was auch weitestgehend gelungen ist. Hat aber Zeit gekostet. Und auch die Diskussionen in den Fraktionen verliefen ja zum Teil zäh und wurden durch die NikotinEntzugserscheinungen bei dem einen oder anderen auch nicht gerade einfacher.

Ich kann mich noch sehr gut an die Girlanden aus Rauchringen erinnern, die hier argumentatorisch in die Luft geblasen wurden, als die Initiative ergriffen wurde, mit einem rauchfreien Abgeordnetenhaus mit gutem Beispiel voran zugehen. Oh je! Da war sie wieder: Die Garde der Bedenkenträger, die immer aufmarschiert, wenn aus vermeintlich konsentierter Einsicht konkretes Handeln werden soll. Missionarische Anrufe, eifernde E-Mails mit seitenlangen Anhängen, gutgemeinte Ratschläge und dazu rauchende Kolleginnen und Kollegen, eine solide Mischung, die Zeit frisst.

Nun haben wir das Gesetz und wie immer bei einer solchen Gemengelage ist es natürlich ein Kompromiss. Zugestanden allen Kritikern, aber ein Kompromiss mit – bitte schön – auch ganz viel Konsequenz darin. Wir haben ja die Diskussion auch in den eigenen Reihen zum Teil sehr kontrovers geführt. Ich gestehe, mir bleiben Bedenken bei den abgetrennten Räumen und ich bin mal gespannt, wie das dann im wirklichen Leben aussieht.

Nach wie vor halte ich die damit verbundene Ungleichbehandlung für einen verfassungsrechtlichen Schwachpunkt dieses Gesetzes. Ein großer Erfolg ist es aber, dass es gelungen ist, die zunächst von der Verwaltung geplanten „lüftungstechnischen Anlagen“ aus dem Gesetzentwurf zu entfernen. Mit den so dezidiert aufgeführten Ausnahmeregelungen hatte ich, zugegeben, Probleme und habe mich schon gefragt, ob das so detailliert wirklich sinnvoll und notwendig ist.

Die Gesundheitsverwaltung hat diese Regelungen aber wohl in Abstimmung mit den anderen Verwaltungen nach ausgiebigen Diskussionen aufgenommen, weil es anders nicht durchsetzbar schien. Aber ich muss dennoch mal sagen: Warum nun gerade auf einer Theaterbühne, wo nichts echt ist, ausgerechnet authentisch geraucht werden muss, erschließt sich mir nur bedingt. Aber rauchende Helden sind halt immer noch wohl die authentischeren Helden und das ist das eigentliche Problem, das wir auch über die besten Gesetze und schärfsten Verbote nicht gelöst kriegen. Gegen Unvernunft ist nun mal kein Kraut gewachsen und für die Unvernunft gibt’s den Tabak.

Und deshalb mein Appell an die Kritiker, denen wir nicht weit genug gegangen sind: Dieses Nichtraucherschutzgesetz ist ja nicht das Ende der Diskussion. Betrachten Sie dieses Gesetz als den Einstieg in den Weg zur Lösung, nicht als die Lösung selbst.

Und hier relativiert sich auch die Diskussion um die Umsetzung des Gesetzes, wer soll wie und wo kontrollieren. Ja, wir brauchen mehr Personal für mehr Aufgaben in unseren Ordnungsämtern, da befinden wir uns auch in der Diskussion. Aber die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz für den Nichtraucherschutz erreichen wir doch nicht über diese Aufstockung des Personals der Ordnungsämter. Entscheidend kann nicht eine wie auch immer geartete, noch so rigide gesetzliche Regelung sein, entscheidend sind Aufklärung und gesellschaftlich gelebte Prävention im weitesten Sinne und in der Verantwortung eines jeden. Und hier sollten und müssen wir politisch nachlegen.

Ich kann mit diesem Gesetz leben und vielleicht ja auch durch dieses Gesetz sogar ein bisschen länger.

Das Jahr 2007 fing gut an für den Nichtraucherschutz in Berlin: Die neue Gesundheitssenatorin Lompscher forderte im Januar „einen besonders strengen Nichtraucherschutz“. Sie plädierte für ein „totales Rauchverbot in Gaststätte“. Begründung: „Alles andere wäre eine Wettbewerbsverzerrung, weil die Gastronomen sehr unterschiedliche Möglichkeiten hätten, ein abgetrenntes Raucherzimmer einzurichten“. Außerdem befürchtete sie – damals –, „dass durch Ausnahmen der Nichtraucherschutz langsam ausgehöhlt werden könnte“. Und noch im Februar erwog Frau Lompscher: „Wenn (die Entscheidungen der Länderchefs) nicht ausreichen sollten, werde ich mich dafür einsetzen, dass Berlin einen mutigen Schritt für einen umfassenden Nichtraucherschutz wagt“.

Wir sind nun heute hier, um diesen „mutigen Schritt“ in der I. Lesung des rot-roten Nichtraucherschutzgesetzes zu bewerten: Es ist ein umfassendes Gesetzeswerk das alle öffentlichen Gebäude einbezieht. Wir würden es begrüßen, dass der Nichtraucher/-innenschutz spezialgesetzlich – d. h. speziell für Kitas, für Krankenhäuser etc. – geregelt wird, weil damit das Vor-Ort-Prinzip besser zur Geltung kommen könnte. Aber das nur am Rande.

Ich möchte mit den Ausnahmen des Schutzes beginnen, die das Gesetzt macht: In Gaststätten soll nun doch in abgeschlossenen Nebenräumen geraucht werden dürfen. Wie dicht sollen diese Nebenräume denn sein, wenn ich mal fragen darf? Darf denn da die Tür geöffnet werden? Und bleibt der Rauch auch schön im Nebenraum, wenn die Tür offen steht, oder entweicht der etwa in die Gaststätte? Und wer soll denn da die Raucher/-innen bedienen? Und putzen die Menschen, die in den „Nebenräumen“ rauchen, diese selber? Und wo lassen die ihre Kinder, wenn sie in den Nebenräumen sitzen?

Wir lehnen diese Nebenräumeraucherpolitik ab. Immer schon! Ganz besonders und vor allem die Nebenräume in Sportgaststätten, denn wir wollen, dass mit dem EUweiten Nichtraucher/-innenschutz eine Generation heranwächst, die gesund leben cool findet. Ich wünsche mir, dass gesund leben Lifestyle wird, für alle jungen Menschen in Europa, und dazu passt es nicht, dass dort, wo sich viele Jugendliche aufhalten – in Sportstätten –, geraucht wird. Da geht Berlin einen falschen Weg.

Vor allem aber kritisiere ich die Ausnahmen bei den Gesundheitseinrichtungen unserer Stadt, also die Ausnahmeregelung Nr. 5. Hier bin ich mit der Wirkung dieser Ausnahmen überhaupt nicht einverstanden, denn es heißt hier bei dieser Ausnahmenregelung: „...in besonders ausgewiesenen Räumen im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Psychiatrie und der Palliativmedizin.“ Es heißt nicht: nur in den Bereichen der Psychiatrie und der Palliativmedizin.

Es ist Ihr politischer Wille, Frau Lompscher, dass durch jede Krankenhausleitung wieder Raucherräume eingerichtet werden können, jeder Chefarzt kann für sich selber und für andere Räume zum Rauchen ausweisen. Das ist eine falsche Politik, ein falsches Signal ! Das sind die Dinge, die im Gesetzentwurf falsch sind.

Aber ich möchte auch über die Bereiche reden, die nicht im Berliner Gesetzentwurf stehen aber zu einem umfassenden Nichtraucher/-innenschutz gehören:

Qualmfreie Kinderspielplätze: Im Bezirk FriedrichshainKreuzberg sind 10 Kinderspielplätze untersucht worden. Das Ergebnis: Es wird auf den Spielplätzen gequalmt, was die Lunge hergibt, und es liegen massenhaft Kippen – sozusagen – für die Kinder bereit. Der Giftnotruf Berlin befasst sich über 260 Mal im Jahr mit der Frage der Vergiftung durch das Verschlucken von Zigaretten/Kippen bei Kindern bis zu 6 Jahren! Dabei wären qualmfreie Kinderspielplätze so einfach zu regeln für ganz Berlin, Frau Lompscher – mit der Kollegin Stadtentwicklungssenatorin zusammen. Z. B. das Grünanlagengesetz bekäme in § 6 eine Ziffer mehr, und die würde lauten:(6) „ Das Rauchen auf und in der näheren Umgebung von Kinderspielplätzen ist verboten“ – und fertig. Ich weiß, eigentlich sind die Bezirke zuständig, aber sie könnten ja auch mal unterstützt werden.

Und es gibt zusätzlich noch viele Orte in Berlin, wo gar nichts geregelt ist: Wie sieht es mit dem Schutz aus in den Hotels der Stadt, den Bierzelten, den Einkaufszentren, dem öffentlichen Verkehr der Schifffahrt und der Flughäfen in Berlin? Der Nichtraucher/-innenschutz ist so löchrig wie eine Käse, und die von Ihnen an dieser Stelle als Argument genannte „Einheitlichkeit“ mit den anderen Bundesländern stimmt erstens nicht – und ist aus Berliner Sicht nichts wert, wenn dadurch der Schutz der Berliner/innen geringer wird!

Überprüfung bzw. Einhaltung des Nichtraucher/ -innenschutzes: Auch darüber müssen wir uns hier unterhalten. Die schöne neue Welt aufschreiben und dann niemanden haben, der diese auch überprüft, das ist politischer Unsinn! Die Polizei wird für den Nichtraucher/ -innenschutz keine extra Streife gehen können. Da bleiben die bezirklichen Ordnungsämter und die haben entweder um 20.00 Uhr Feierabend oder nicht genügend Personal für Schichtdienst.

Fazit: Das ist nicht das, Frau Senatorin, was von Ihnen zu Beginn des Jahres versprochen wurde, ein mutiger Schritt. Es ist ein löchriges Gesetz mit falschen Signalen, und es ist nicht umfassend, vor allem nicht, was die Kleinsten in unserer Gesellschaft betrifft. Viele Organisationen und Menschen in unsere Stadt sind weiter beim umfassenden Schutz als Sie, z. B. die Vivantes-Kliniken, die in allen ihren Häusern bis 2008 komplett rauchfrei sind. Und auch viele Sportvereine, die von sich aus das Rauchverbot auf ihren Anlagen ausgesprochen haben.

Es wäre schön, Frau Senatorin, wenn Sie mit der Berliner Bevölkerung in Sachen Nichtraucher/-innenschutz Schritt halten würden – wenn es denn zum mutigen Schritt nicht reicht !

Die lfd. Nr. 7 war Priorität der Fraktion der CDU unter dem Tagesordnungspunkt 4 c. Die lfd. Nr. 8 hatten wir nach der Aktuellen Stunde, Tagesordnungspunkt 3, aufgerufen. Die lfd. Nrn. 9 bis 15 stehen auf unserer Konsensliste. Die lfd. Nr. 16 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 4 e.

Jetzt komme ich zur

lfd. Nr. 17:

Beschlussempfehlung

Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2005

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/0710 Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 15/5340

Zur zusätzlichen mündlichen Erläuterung bzw. Stellungnahme haben nunmehr – jeweils mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten – die Vorsitzende des Unterausschus

ses Datenschutz und Informationsfreiheit und der Berliner Datenschutzbeauftragte das Wort. – Frau Abgeordnete Seelig, Sie haben als Vorsitzende das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Die Tatsache, dass aus dem Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit die vergleichsweise geringe Zahl von drei Empfehlungen in das Plenum gekommen ist, lässt nicht erkennen, dass der umfangreiche Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2005 umfassend diskutiert wurde. Die Empfehlungen wurden einstimmig beschlossen. Alle Beteiligten, die Fraktionen, Herr Dr. Dix und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses, aber auch die Senatsverwaltung haben sich darum bemüht, im Ausschuss zügig und konstruktiv zu Ergebnissen gekommen – auch wenn nicht alles automatisch gut ist, wenn es in eine Rechtsform gegossen wurde; das ist die Krux, die wir mit dem Datenschutzrecht aben. h Die Zeiten sind für den Datenschutz nicht einfacher geworden. Ich gehe jetzt nicht auf den Sicherheitsbereich ein, weil ich nicht für mich oder meine Fraktion, sondern für den gesamten Ausschuss rede und mir durchaus bewusst ist, wie unterschiedlich die Positionen der Fraktionen zu neuer Terrorgesetzgebung etc. sind.

Deshalb will ich nur darauf hinweisen, dass es mir wichtig ist, dass bei Sachfragen im Datenschutzausschuss möglichst einvernehmlich ein Ergebnis erzielt wird und wir bei allem produktiven Streit im Sinn des Datenschutzes abstimmen können.

Doch allein die Rasanz der Entwicklung von Informationstechnik, die wir im Moment haben, macht deutlich, dass die Aufgaben des Datenschutzes nicht geringer geworden sind. Denken wir an die Entwicklung der Informationstechnik, der Datenkomprimierung auf Chips aller Art, die Entwicklung von Technologien wie RFID und auch die Sorglosigkeit einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit ihren persönlichen Daten.

Die Empfehlungen, die Ihnen vorliegen, betreffen Bereiche aus dem täglichen Leben, von denen sehr viele Menschen betroffen sind. Insofern wird damit noch einmal deutlich, dass es nicht nur um Eingriffe in diese informationelle Selbstbestimmung, mit denen Sicherheit für Leib und Leben versprochen wird, geht, sondern auch das Krankenhaus, den öffentlichen Nahverkehr und die Jobcenter, wo der Datenschutz heute eine immense Rolle spielt. Wenn damit ein kleiner Beitrag geleistet würde, um mehr Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren – was zu dieser späten Stunde unwahrscheinlich ist –, wären wir einen guten Schritt weiter gekommen. Aber ich bin mir sicher, dass sowohl alle Ausschussmitglieder wie auch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weiter daran arbeiten werden. Deswegen möchte ich mich hier im Namen des Ausschusses insbesondere bei Dr. Dix

und nicht zuletzt bei unserem Ausschussassistenten, Herrn Baer, bedanken. – Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Danke schön, Frau Seelig! – Zuerst einmal möchte ich Herrn Dr. Dix in unserem Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! Danke für die Arbeit!

[Allgemeiner Beifall]

Jetzt, Herr Dr. Dix, haben Sie das Wort. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erfreulicherweise können Sie heute über den Jahresbericht 2005 unserer Behörde abschließend beraten. Erfreulich ist das deshalb, weil der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung Anfang dieser Woche die entsprechenden Beschlussempfehlungen abgeben konnte, obwohl sich das Abgeordnetenhaus und seine Ausschüsse erst im vergangenen Herbst neu konstituiert haben. Möglich gemacht hat das – und das hat Frau Seelig schon mit Recht hervorgehoben – die konzentrierte und konstruktive Behandlung des Berichts und der Senatsstellungnahme im Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich möchte allen Mitgliedern dieses Unterausschusses an dieser Stelle dafür herzlich danken.

Die Ihnen vorliegenden Empfehlungen betreffen zum einen die datenschutzgerechte Gestaltung des Stoffwechsel- und Hörscreenings bei Neugeborenen, anderseits die gesetzeskonforme Anforderung von Kontoauszügen durch die Jobcenter und drittens das fehlende Qualitätsmanagement bei den Berliner Verkehrsbetrieben in einem sehr speziellen Bereich, nämlich beim Abruf von Meldedaten zur Kontrolle von Schwarzfahrenden. Ich würde mir wünschen, dass die Berliner Verkehrsbetriebe den Datenschutz nicht als lästige Mehrarbeit behandeln, sondern sie sollten ihn als Qualitätsmerkmal ihrer Dienstleistungen auffassen,

[Beifall]

wie sie es übrigens im Bereich des Electronic ticketing schon tun.

In diesem Zusammenhang möchte ich etwas zum umstrittenen Thema Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr sagen. Mit dem heute in I. Lesung behandelten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeirechts und des Datenschutzrechts sollen hierfür neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Ohne den Ausschussberatungen hierzu vorgreifen zu wollen, möchte ich eines unterstreichen: Der künftige Rechtsrahmen für die Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr sollte möglichst einheitlich gestaltet werden und sich an dem Konzept orientieren, das die Deutsche Bahn zusammen mit der Bundespolizei mit unserer Zustimmung als Aufsichtsbehörde seit

Jahren praktiziert. Die Fahrgäste in Berlin würden es nicht verstehen, wenn z. B. im U-Bahnhof Stadtmitte nach anderen Regeln und extensiver videografiert würde als im Berliner Hauptbahnhof. Noch wichtiger aber ist die Erkenntnis, dass Kameras keine Menschen ersetzen können, auch wenn sie weniger Geld kosten.

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, den Grünen und der FDP]

Es nützt dem Fahrgast als Opfer einer Straftat wenig, wenn er weiß, dass der Täter bald gefasst wird. Die präventive Wirkung von Videoüberwachung wird – das zeigen alle vorhandenen Untersuchungen –, bei schweren Straftaten allgemein überschätzt. Deshalb macht Videoüberwachung nur Sinn als Teil eines Sicherheitskonzepts, das ein schnelles Eingreifen in Gefahrensituationen bindend vorschreibt. Ich werde mich für eine solche Regelung einsetzen.

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, den Grünen und der FDP]