Was ist mit dem Schutz der Menschen, die in der Gastronomie arbeiten? Das sind Sie von der rot-roten Koalition schon so oft gefragt worden. Sie sind die Antwort aber regelmäßig schuldig geblieben. Jetzt gebe ich Ihnen die Antwort aus der vorher erwähnten Studie: Der Zwang zur Arbeit in den Raucherräumen verstößt gegen das Recht der Beschäftigten auf körperliche Unversehrtheit. So sieht Ihre Gesundheits- und Sozialpolitik aus. Das lehnen wir ab.
Unsere Kinder bekommen immer noch nicht genug Schutz durch das rot-rote Gesetz. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind Kinderspielplätze untersucht worden. Das Ergebnis: Auf den Spielplätzen liegen massenhaft Kippen für die Kinder bereit. Die Giftnotzentrale Berlin befasste sich im letzten Jahr über 260 Mal mit Vergiftungen durch das Verschlucken von Zigaretten bei Kindern auf Spielplätzen. Das Argument von Rot-Rot, Kinderspielplätze nicht in das Gesetz einzubeziehen, lautet: Es passt nicht in die Rechtssystematik. – Das ist abenteuerlich. Bayern bezieht seine Festzelte in den Schutz ein. Bei uns passt es nicht in die Rechtssystematik. Wir fordern qualmfreie Kinderspielplätze und werden deswegen – obwohl Sie uns nicht erwähnt haben, Herr Czaja – dem Änderungsantrag der CDU zustimmen.
Frau Senatorin! Sie halten immer noch an den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nichtraucherschutz zum Nachteil des Schutzes der Berlinerinnen und Berliner fest. Diese Ergebnisse sind aber so gesundheitsschädlich, dass viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen längst ausge
schert sind und weitergehende Schutzbestimmungen in ihre Ländergesetze aufgenommen haben. Vorbildlich ist die bayerische Position: keine Ausnahme beim Nichtraucherschutz in Gaststätten. Die Bayern haben mit ihrer Laptop- und Lederhosenpolitik schon immer das Maximum für ihre Landsleute im Blick gehabt. Machen wir im Norden heute hier eine Ausnahme: Folgen wir den Bayern!
Der FDP-Antrag ist noch gesundheitsschädlicher als der rot-rote Gesetzentwurf. Dem können wir nicht zustimmen.
Da ich als letzte Rednerin zu diesem Thema spreche und da ich im Frühjahr den Anstoß dazu gegeben habe, möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Abgeordnetenhauses für das eindrucksvolle Logo in der Eingangshalle bedanken. Sie haben uns damit unterstützt und unsere Vorbildfunktion eindrucksvoll ausgefüllt. Ich bedanke mich auch dafür, dass Sie die Monsteraschenbecher so schnell weggeräumt haben und unser Haus jetzt vorbildlich aussieht. Ich bitte unseren Präsidenten, diesen Dank zu überbringen. – Vielen Dank!
Damit komme ich zum FDP-Antrag Drucksache 16/0440. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Ich lasse nun über das Nichtraucherschutzgesetz auf der Basis der Senatsvorlage abstimmen. Dazu liegt zunächst der Änderungsantrag der CDU Drucksache 16/0716-1 vor. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind FDP, SPD und Linksfraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt, da ich keine Enthaltungen sehe.
Dann komme ich zum Änderungsantrag der SPD und der Linken Drucksache 16/0716-2. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, die Grünen und die Linke. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag angenommen.
Dann kommt der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen Drucksache 16/0716-3. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind Linksfraktion, SPD, FDP und CDU. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussvorlage des Senats mit der Drucksachennummer 16/716 unter Berücksichtigung der Änderung gemäß Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 16/925. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist von der Fraktion der FDP die namentliche Abstimmung beantragt worden.
Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. – Das geschieht bereits. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorn. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen, wie § 71 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorsieht. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums in Person von Frau Grosse, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Zuvor werden die Urnenschlitze durch Präsidiumsmitglieder abgedeckt. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden fünf Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind: eine Urne für die JaStimmen, eine Urne für die Nein-Stimmen, eine Urne für die Enthaltungen und zwei Urnen für die beiden nicht benötigten Karten und für die nicht mehr benötigten Umschläge, mit denen die drei Stimmkarten ausgegeben werden. Das ist ein neues Verfahren.
Ich bitte nunmehr, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Aber bevor Sie das tun, Frau Grosse, bitte ich Frau Müller und Frau Senftleben, die Stimmzettel auszugeben. Dies tun Frau Dr. Schulze und Frau Hämmerling bitte an dem anderen Tisch. Nun kann es losgehen. Frau Grosse, bitte! – Noch keine Stimmzettel? Die kommen gleich. Jetzt sind sie da.
Darf ich fragen, ob alle, die im Saal sind, abgegeben haben? – Ich frage jetzt, ob alle abgegeben haben, die im Saal sind. – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Beisitzer, auszuzählen. Wir machen derweil schon weiter.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD in Person von Frau Dr. KochUnterseher. – Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen kennt – so möchte ich gern meinen Beitrag zum Thema Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre beginnen – den Techno-Club hier in Berlin? – Ich habe das mit Absicht nicht englisch ausgesprochen. Die meisten von Ihnen kennen ihn wahrscheinlich nicht.
ich bedanke mich besonders bei den Kolleginnen von der Grünen-Fraktion – dient nicht dem „Abtanzen“ unter ohrenbetäubenden Bedingungen, nein, er dient dazu, die Zahl weiblicher Studierender in natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern an der Technischen Universität zu erhöhen. Dieser Techno-Club ist ein Produkt des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre.
Es gibt viele weitere Beispiele, was dieses Berliner Programm schon gefördert hat. Ich nenne nur kurz vier weitere. Da gibt es das Mentoring-Programm an der UdK für das Berufsziel Professorin an der Kunsthochschule. Da gibt es Gastprofessuren an der Hanns-Eisler-Hochschule für Musik, etwa für Sprecherziehung, für Komposition usw. Da gibt es geschlechterforschungsbezogene interdisziplinäre Projekte an der Charité und geschlechterbezogene wirtschaftswissenschaftliche Forschungsförderung an der FHTW mit Promotionsförderung für drei Frauen. Ich könnte Ihnen noch viele weitere Beispiele aufzählen.
Warum schildere ich Ihnen diese Einzelfälle? – Ich möchte gern, dass Sie einen Begriff, eine Vorstellung davon gewinnen, was Förderung von Chancengleichheit für Frauen in der Berliner Wissenschaftslandschaft bereits bewirkt hat und bewirken kann.
Seit 2001 ist die Wissenschafts- und Forschungslandschaft hier in Berlin durch dieses Programm verändert, qualifiziert und bereichert worden.
Es sind bis Ende 2006 über 350 Frauen durch Programmmaßnahmen auf dem Weg zu ihrer Qualifikation oder Professur unterstützt worden.
Wie wichtig ist der Koalition die Stärkung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre? – Das ist heute die entscheidende politische Frage, und sie ist ganz einfach zu beantworten: Sie ist für uns von herausragender Bedeutung. Das erkennen Sie zum einen daran – ich erinnere an die 35 Millionen € in den Jahren von 2008 bis 2011 –, dass einer der drei Schwerpunkte in der Ausbildungsoffensive unseres Masterplans die Sicherung und der Ausbau der Chancengleichheit ist. Das ist nicht weniger als eines der Kennzeichen unserer Wissenschaftspolitik in Berlin, und darauf sind wir stolz.
Im Einzelplan 10 – Wissenschaft und Forschung – sind jeweils 1,5 Millionen € in den nächsten Jahren – 2008 bis 2011 – für die Aufstockung des Berliner Programms, das ansonsten beim Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen ressortiert und was gemeinsam verantwortet und geplant wird, vorgesehen. Der Schwerpunkt dabei werden Maßnahmen vorgezogener Berufungen sein. Wir sehen hier also so etwas wie einen freundlichen politischen Zangengriff, den wir machen: einerseits die Hochschulverträge, die die Frauenförderung weiterhin konkret betreiben und belohnen, und zum anderen das Berliner Programm. Das ist gut so, und das wollen wir weiter machen.
Wozu – das wäre die nächste Frage – ist denn die Politik einer Förderung einer Chancengleichheit von Frauen weiterhin zukünftig wichtig? Haben wir nicht schon eine Menge erreicht? – Ja! Das haben wir. Wenn wir uns die neuesten Zahlen von Frauen auf Professuren anschauen, sehen wir: 21,2 Prozent der Professuren in Berlin sind von Frauen besetzt. Das ist eine gigantische Zahl, die deutschlandweit unerreicht ist. Hier sind wir Spitze in ganz Deutschland. 2005 lag die Zahl noch unter 20 Prozent, 2000 lag sie bei 13,5 Prozent – das ist erst vor sieben Jahren gewesen –, und ich möchte im Vergleich dazu nur eine Zahl für den Bund nennen: Der Bund hatte damals zehn Prozent der Professuren, die von Frauen besetzt waren. Also wir in Berlin sind seit etlichen Jahren besser als der Bundesdurchschnitt, aber es bleibt dennoch viel zu tun. Es ist klar – wenn wir 21,2 Prozent haben –, was noch fehlt und was noch aufzufüttern wäre.
Viele Fächerkulturen an Hochschulen und Universitäten sind von der Denkweise her noch traditionell. Es gibt immer noch viele Fächer, wo Frauen auf dem Weg von der Studentin zur professoralen Reife – in Anführungsstrichen – verschwinden. Das gilt nicht nur für Technikfächer, sondern auch für Fächer wie Geschichte und Philosophie.
Danke! Ich komme zu meinem letzten Punkt. – Deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Er ist politisch so unbestreitbar gut – Frau Schillhaneck, ich erinnere an Ihre Fragen –, dass Sie schwerlich etwas anderes tun können, als hier zuzustimmen. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Koch-Unterseher! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Zimmer das Wort. – Bitte sehr!