Wir Grünen werben dafür, den Gesundheitsfonds in seiner aktuellen Ausführung zum Jahresbeginn 2009 nicht wirksam werden zu lassen. Besser wäre es, stattdessen die grüne Bürgerversicherung einzuführen,
denn das Konzept der grünen Bürgerversicherung sorgt für soziale Gerechtigkeit, stärkt die Nachhaltigkeit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen und ermöglicht erhebliche Beitragssenkungen. – Als dies 2004 diskutiert wurde, wurde von Sachverständigen gesagt, der Beitrag könne bei 12,8 Prozent oder darunter liegen. – Sie ist familiengerecht, sorgt für mehr Wettbewerb und belastet nicht den Faktor Arbeit einseitig auf der Arbeitnehmerseite.
Die von mir jetzt aufgezeigten Problembeispiele werden, so oder so begründet, auch von allen Parteienvertretern in Bund und Ländern angeführt. Dennoch soll dieser Monsterfonds im nächsten Jahr starten. Wir Grünen finden das falsch und fordern, die Einführung des Gesundheitsfonds zum Januar 2009 zu stoppen. Eine Reform des Risikostrukturausgleichs durch eine Orientierung am tatsächlichen Gesundheitszustand der Versicherten ist längst überfällig und muss endlich umgesetzt werden, denn sie ist schon 2001 im Bund beschlossen worden. Deshalb fordern wir, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich endlich umzusetzen und den anderen Hokuspokus einfach zu lassen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kosche! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Die Fraktion der SPD verzichtet heute auf die Benennung einer Priorität unter dem Tagesordnungspunkt 4 e.
Ich eröffne die II. Lesung, schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 16/1104 auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung empfiehlt einstimmig die Annahme des Ge
setzes Drucksache 16/1104. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und die Fraktion der FDP. Damit ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik angenommen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes Erstes Sonderzahlungsänderungsgesetz – 1. SZÄndG)
Ich eröffne die II. Lesung, schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 16/1711 auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich abstimmen können. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzes. Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes angenommen.
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Finanzierung des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetz)
Ich eröffne die II. Lesung, schlage vor, die Einzelberatung der vier Paragrafen miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 4 Drucksache 16/1712 auf. – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um Beratung gebeten. Es
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden heute gegen dieses Gesetz bezüglich der Finanzierungsstruktur des Flughafenneubaus stimmen, und ich will das kurz begründen.
Zur Vorgeschichte: Vor einigen Jahren – es sind schon fast 20 – hatten sich die Länder Berlin und Brandenburg und der Bund darauf verständigt, einen neuen Flughafen in Schönefeld zu bauen. Es sollte eine private Finanzierung geben, das war Konsens. Diese private Finanzierung ist dann gescheitert, und die nächste Regelung war: Okay, wir als öffentliche Hand bauen selbst, und den Betrieb danach werden wir privatisieren. – So weit, so gut! Das war die Ausgangslage bis vor 14 Tagen.
Jetzt ist plötzlich alles ganz anders. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird statt einer 80-prozentigen Ausfallbürgschaft nun eine 100-prozentige selbstschuldnerische Bürgschaft gegeben. In der Öffentlichkeit wird aber nur kommuniziert, dass es eine Erhöhung der Bürgschaft von 80 auf 100 Prozent gegeben habe. Dies sei eine Bedingung der Banken gewesen – angesichts der jetzigen Finanzierungskrise nachvollziehbar. Wenn man all das jetzt nicht täte, dann würden die Finanzierungskosten deutlich steigen.
Entschuldigung, Herr Schruoffeneger! – Meine Damen und Herren! Jetzt hat Herr Schruoffeneger das Wort und niemand anders. Bitte setzen Sie sich auf Ihre Plätze! Wenn Sie Gespräche führen müssen, die nicht zu vermeiden sind, dann bitte außerhalb des Plenarsaals! – Ich glaube, insbesondere die Kollegen der SPD-Fraktion sind dazu aufgefordert.
Die kleine, aber wesentliche Veränderung einer Ausfallbürgschaft hin zu einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wurde öffentlich nicht kommuniziert. Dies erfuhr man erst vor 14 Tagen, als der Senat diesen Gesetzentwurf hier eingebracht hat. In der Begründung des Gesetzes heißt es – ich zitiere –:
Und mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf erstes Anfordern von 100 Prozent des Kreditbetrags ist ein ungleich höheres Risiko verbunden.
Richtig! – Was heißt das nun für die Grundstruktur des Betriebs? – Bund, Berlin und Brandenburg können zwar
nach zwei Jahren die geplante Privatisierung des Betriebs einleiten. Sie hätten dann aber weiterhin die volle Haftung, 100 Prozent. Herr Wowereit hat dazu gestern völlig nachvollziehbar und vernünftig erklärt, niemand, weder der Bund noch Brandenburg und erst recht nicht Berlin und er persönlich, würden so unvernünftig oder verrückt sein, den Einfluss auf das operative Geschäft aufzugeben, wenn man doch selbst voll im finanziellen Risiko hänge.
Das heißt, mit diesem Gesetz wird innerhalb von 14 Tagen die gesamte 15-jährige Diskussion um die Betreiberstruktur des Flughafens auf den Kopf gestellt. Eine Privatisierung ist damit faktisch nicht mehr möglich, zumindest ist sie wesentlich erschwert.
Man kann das tun, aber dann muss man entsprechend transparente Entscheidungsgrundlagen liefern. Der Verzicht auf diese Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft, das Beibehalten einer Ausfallbürgschaft, hätte deutlich höhere Finanzierungskosten zur Folge, ermöglicht aber Privatisierungserlöse in fünf bis sechs Jahren. Die selbstschuldnerische Bürgschaft verursacht jetzt in der Bauphase geringere Finanzierungskosten, aber sie verhindert Privatisierungserlöse in den nächsten 30 Jahren. Oder aber die Bürgschaft muss abgelöst werden, und jeder weiß: Das würde noch viel teurer werden, als gleich darauf zu verzichten.
Dazu kommt: Wer die Privatisierung jetzt ausschließt, und das passiert nach unserer Ansicht mit dieser Vertragskonstruktion, sichert die absurde Gesellschafterstruktur, die letztendlich auf Dauer keine Ideallösung ist, dies alles ohne seriöse öffentliche Diskussion in einem 14tägigen Prozess mit einer nach außen hin vorgeschobenen anderen Begründung.
Wir haben gestern den Vorschlag gemacht, die Entscheidung zu vertagen. Vor einer Entscheidung des Bundes, die erst für Mitte November vorgesehen ist, passiert sowieso nichts. Wir hätten also die Zeit, eine seriöse öffentliche Diskussion zu führen. Die Eile, die hier an den Tag gelegt wird, hat nur einen Sinn, den Bund unter Druck zu setzen, seinerseits auf die Abwägung pro oder contra selbstschuldnerischer Bürgschaft zu verzichten und das auch nach dem Prinzip Augen zu und durch möglichst schnell abnicken. Wir glauben, dass es so nicht geht, dass es eine grundsätzliche Frage ist, ob das Land Berlin in dieser Gesellschafterstruktur weiterhin auf absehbare Zeit die Betreiberfunktion des Flughafens ausnutzt. Das kann man nicht in einem solchen Ad-hoc-Verfahren klären, erst recht nicht ohne seriöse Abwägung der finanziellen Vor- und Nachteile.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schruoffeneger! – Bevor ich dem Herrn Abgeordneten Zackenfels von der SPDFraktion das Wort erteile, begrüße ich ganz herzlich
Vertreterinnen und Vertreter der Vereinigung Berliner Handelsrichter, die auf der Zuhörertribüne Platz genommen haben. – Herzlich willkommen in unserem Haus!