Wir haben es – wenn Sie die Verhältnisse nehmen – von 2002 mit Ist-Ausgaben in der Hauptgruppe 4 von 7 000 271 000 Euro zu 2007 mit Ist-Ausgaben 6 000 232 000 Euro – jetzt muss man wieder die Kita und
ähnliches herausrechnen, das ist klar – geschafft, durch Solidarpakt, beamtenrechtliche Maßnahmen und durch Stellenabbau über 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Das müssen Sie uns erst einmal nachmachen, wenn Sie hier als Besserwisser auftreten.
Das haben wir nicht nur mit der Rasenmähermethode geschafft, sondern haben gerade ätzende Debatten auch in den Einzelausschüssen zu der Personalausstattung einzelner Bereiche geführt. Wir haben mitnichten gesagt, dass generell überall gespart werden soll, sondern haben gesagt, dass in dem Bereich Polizei eine Zielzahl festgesetzt werden soll, die sich an der einzig vergleichbaren Großstadt in Deutschland orientiert, an Hamburg plus Hauptstadt. Im Bereich Feuerwehr haben wir eine entsprechende Zielzahl festgesetzt. Im Bereich Bildung, bei den Lehrern, haben wir eine entsprechende Zielzahl unter Berücksichtigung besonderer sozialer Brennpunkte und unter Berücksichtigung der Integrationspolitik auch in der Schule festgesetzt. Das geht durch die Reihen durch.
Wer hier behauptet, es gäbe keine Personalpolitik und keine Personalentwicklungspolitik, muss die Jahre in den Ausschüssen gefehlt und nicht mitdiskutiert haben.
Ich habe anfänglich Herrn Ratzmanns Begründungen mit großer Spannung zugehört. Bei Herrn Graf habe ich auch zugehört. Ich habe gelernt, dass ich hier laufend mit fehlender Rechtstreue arbeite. Das Wort hat mich etwas verwirrt. Ich habe gespannt zugehört, was die Grünen sagen. Ich versuche, einmal zusammenzufassen, was die Grünen zur Personalentwicklung der nächsten Jahre sagen.
Erstens hat er gesagt, im Hinblick auf Überalterung und demografische Entwicklung müsse es mehr Neueinstellungen geben. Zweitens hat er gesagt, insgesamt müsse weniger ausgegeben und mit den Mitarbeitern ein neuer Solidarpakt geschlossen werden. Drittens hat er gesagt, dass den Mitarbeitern mehr gezahlt werden müsse. Das ist die Quadratur des Kreises, die hier vorgetragen worden ist.
Jetzt möchte ich noch etwas zu vier Punkten sagen. Der erste Punkt fällt mir am leichtesten. Es geht um die Beihilfe. Das haben wir falsch gemacht. Da haben wir individuelle Fehler gemacht. Insbesondere die von uns gut gemeinte Abschlagszahlung hat eben nicht dazu geführt, dass man mit der Abschlagszahlung den Mitarbeitern unproblematisch Geld gibt, sondern zu einer Doppelbearbeitung und zusätzlichen Rückständen geführt, weil die Akte zweimal in die Hand genommen und zweimal bearbeitet werden musste. Das haben wir falsch gemacht. Das ist eine einfache Feststellung und ein einfaches Zugeständnis.
Wir haben aber auch seit einem Jahr versucht, in vielen Bereichen der Beihilfe durch zusätzliche Personalzustellung, durch Veränderung der Abläufe und ähnliches die Sachbearbeitung der Beihilfe zu vereinfachen. Wir haben Gutachten von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie hat uns bestätigt, dass die Mitarbeiter der Berliner Beihilfe im Schnitt mehr Fälle bearbeiten als in der Hamburger Beihilfestelle. Das heißt, es liegt nicht an den Mitarbeitern, dass wir dort in Bedrängnis gekommen sind, sondern schlicht am Zusammentreffen von einigen Umständen und an einer Fehlreaktion von uns.
Der zweite Grund betrifft den Stellenpool. Ich dachte, wir wären uns einig gewesen, dass man, wenn man Aufgaben nicht mehr benötigt, sich darüber Gedanken macht, was man mit den Mitarbeitern tut. Dazu haben wir gemeinsam das Stellenpoolgesetz diskutiert und initiiert. Die FDP vertritt eine andere Position. Das akzeptiere ich. Die FDP hätte 2003 gesagt, 15 000 Mitarbeitern wird betriebsbedingt gekündigt. Insofern, Herr Jotzo, haben wir versagt, unsozial zu sein. Darauf bin ich stolz.
Wir haben 15 000 Mitarbeiter behalten, obwohl man sie unter ganz strengen Maßstäben betriebsbedingt eventuell hätte kündigen können. Der Stellenpool funktioniert. Da gibt es Macken, das wissen alle. Da braucht man nichts zu beschönigen. Im Großen und Ganzen erfüllt er seine Funktion, Mitarbeiter umzusetzen oder anders einzusetzen.
Jetzt haben wir ein Sonderproblem bei den Beamten. Natürlich haben wir alle gewusst, dass es mit den Beamten eventuell auch rechtliche Probleme geben kann. Deshalb den Schwanz einzukneifen und es nicht zu wagen, halte ich für völlig verkehrt. Wir haben in der Föderalismusreform ausdrücklich in Artikel 33 die Fortentwicklung des Beamtenrechts. Was soll das denn? Soll ich einen Beamten, für den ich keinen Job mehr habe, mit dem bisherigen Job weiterbeschäftigen und sagen, er solle herumsitzen und nichts tun? Wir müssen uns schon Gedanken machen, ob die jetzige Interpretation des Beamtenrechts durch einen Großteil der Rechtsprechung für die Arbeit in einem künftig modernen Staat und die Flexibilisierung noch möglich ist.
Das ist schön, Herr Senator, auch wenn Sie mir vorhin schon ausdrücklich nicht zugehört haben. Sie sprachen eben von Beamten, für die es keinen Job mehr gibt. Wie
bewerten Sie das im Verhältnis zu den ehemaligen Beamten des Landesamtes für offene Vermögensfragen, die nach ihrer Versetzung in den Stellenpool im Rahmen eines Übergangseinsatzes genau auf ihre alten Arbeitsplätze wieder zurückversetzt worden sind? Sie hatten doch noch einen Job für sie.
Herr Kollege Schruoffeneger! Wir haben die Situation bei manchen Fragestellungen, wo wir die Arbeitsabläufe verändern, dass wir diese Arbeitsabläufe perspektivisch verändern und eine Zeitlang gegebenenfalls eine Beschäftigungsmöglichkeit für die Mitarbeiter haben. Dann kommt es zu den Übergangseinsätzen, die auf der bisherigen Beschäftigungsstelle stattfinden. Auf lange Sicht fällt dieser Job weg. Das ist der Sinn, dass er so identifiziert worden ist. Das haben wir in vielen anderen Bereichen auch.
Wir haben aber die ganz normale Situation, dass wir bei der Zusammenlegung von Ämtern oder ähnlichem eben Mitarbeiter haben, die doppelt vorhanden sind. Für diese doppelt vorhandenen Mitarbeiter muss es ein flexibles Instrument geben, um ihnen eine andere Tätigkeit, notfalls auch Übergangseinsätze, zu geben. Ich bestreite ganz einfach, dass es mit dem Status eines Beamten auf Dauer nicht zu vereinbaren ist, ihn anderweitig einzusetzen, wenn er nichts mehr zu tun hat und vom Volk bezahlt wird. Das bestreite ich einfach. Das muss so sein.
Ansonsten müssen wir terminologisch genau aufpassen. Natürlich ist das Stellenpoolgesetz vom Bundesverwaltungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt worden. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nicht die Kompetenz. Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, im Beteiligungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz sind in dem einen Fall nicht genügend Akten vorgelegt worden. In dem anderen Fall hat die Erörterung mit dem Personalrat nicht lange genug gedauert. Das sind die beiden Punkte, weswegen aufgehoben wurde – übrigens das Letzte im Widerspruch zu einer anderen Entscheidung eines anderen Senats desselben Gerichts. Sie haben aber als obiter dictum, das wird sich auch in den Urteilsgründen finden – da bin ich ganz sicher –, ausführlich dargestellt, dass nach ihrer Meinung das Stellenpoolgesetz gegen Artikel 33 verstößt. Aber die Entscheidungsbefugnis darüber hat letztlich nur das Bundesverfassungsgericht. Man muss sich überlegen – es wird jetzt höchstwahrscheinlich weitere Verfahren geben –, wo die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Verfassungsgericht vorliegt. Dann bleibt abzuwarten, was dabei herauskommt.
Zweiter Punkt: Altersstufen. Dazu muss man, glaube ich, tief in unser Tarifrecht einsteigen. Wir haben seit Jahrzehnten mit dem Bundesangestelltentarifvertrag – übrigens heute auch noch für alle Beamtenbesoldungen quer durch die Republik – Altersstufen. Ich habe das immer für eine problematische Regelung gehalten. Auch hier im Haus habe ich, glaube ich, schon einmal gesagt: Das ist
Für mich ist überhaupt nicht einzusehen, dass ein 30Jähriger, der in seiner voller Kraft arbeitet, weniger bekommt als der 50-Jährige, der in seiner vollen Kraft arbeitet.
Dennoch glauben wir, dass das Urteil einen Strickfehler hat, wenn es meint, dass, wenn eine Vorschrift nicht mit dem Gleichheitsgesetz vereinbar ist, automatisch nach der Höchststufe gezahlt wird. Wenn eine Vereinbarung nichtig ist, dann ist nach § 612 BGB die angemessene Vergütung festzulegen, nicht die Höchststufe zu nehmen.
Es ist übrigens nicht nur eine Berliner Regelung. Es gilt auch für den gesamten TV-L. Dort haben sie zwar jetzt die Erfahrungsstufen, aber sie haben 80 oder 90 Prozent des jetzt tätigen Personals in den anderen Ländern und beim Bund mit ihren Lebensaltersstufen überführt mit der Konsequenz, dass die Altersdiskriminierung im TV-L genauso fortwirkt und nur erst bei künftig einzustellenden Leuten keine Rolle mehr spielt.
Es wird eine spannende Frage, ob das ein lebensnahes Urteil ist, dass das Landesarbeitsgericht gefällt hat. Ich schelte das Gericht nicht. Es hat sich dazu Gedanken gemacht. Nur darf es doch wohl möglich sein, zu sagen: Wir halten den Gedanken für falsch. Deshalb gehen wir in die Revision.
Ein Hinweis: Für einen ganz erheblichen Teil der Beschäftigten des Landes Berlin haben wir den TV-L vereinbart, nämlich für die angestellten Lehrer mit einem Tarifvertrag, der zum 1. September 2008 in Kraft getreten ist. Soviel zu unserem schlechten Verhältnis zu den Gewerkschaften!
Das lag an der GEW und den Lehrergewerkschaften, weil der Kollege Gewerkschaftsvorsitzender, als wir den Anwendungstarifvertrag abgeschlossen haben, auf einer Fahrradtour in Polen und nicht in der Lage war, eine Mitteilung zu machen, ob er nun zustimmt oder nicht.
Es lag jedenfalls nicht an uns. Wir haben ihnen angeboten, einen Tarifvertrag abzuschließen; sie haben es nicht gemacht.
Letzte Anmerkung – zum Tarifvertrag und zu den Tarifvertragsverhandlungen: Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin, und zwar die tarifbeschäftigten noch stärker als die Beamten, haben einen sehr hohen – und einen schmerzlichen – Beitrag zur Konsolidierung dieses Haushalts geleistet, und zwar aus der Überlegung heraus, die ich vorhin dargestellt habe, 15 000 Leute nicht auf die Straße zu setzen. Dass das den einzelnen bitter ankommt, auch noch verbunden mit Einkommenseinbußen, die sich aus Teuerungen ergeben, das kann ich alles nachvollziehen. Da ist nichts von sozialer Kälte, die man gegenüber den Leuten zeige. Aber wir sind in der Verpflichtung, nicht auf Pump für die Zukunft zu leben, wie das früher der Fall war.
Dementsprechend können wir nicht Geschenke machen, die dann irgendjemand anderes später bezahlen soll. Das geht zulasten unserer Kinder. – Das ist die Ideologie, mit der wir angetreten sind. Wir wollen den Leuten nicht vormachen, wir könnten ihnen etwas geben, was ihren Kindern später wieder wegnehmen müssten. Das ist eine einfache Fragestellung. Deshalb haben wir gesagt, wir haben bei der Tarifvertragsverhandlung bestimmte Spielräume. Diese Angebote wurde den Gewerkschaften gemacht. Übrigens gab es auch Angebote mit Nachhaltigkeit. Das letzte Angebot waren 50 Euro ab dem 1. April 2009. Das sind für die Wenigverdienenden 2,9 Prozent! – Das haben die Gewerkschaften abgelehnt, sind aufgestanden und haben gesagt: Mit uns kann nicht mehr gesprochen werden.
Erst dann haben wir uns entschlossen, die Schritte einzuleiten, die heute auch mit einem zur Abstimmung stehenden Gesetz, dem Sonderzahlungsgesetz, geführt haben. Wir werden mit den Gewerkschaften wieder reden. Wir können auch mit ihnen reden. Es ist mitnichten so, dass alle Tischtücher zerschnitten sind. Man soll keine falsche Theatralik hineinbringen. Wir werden mit ihnen über die Zeit nach 2010 reden, welche Perspektiven es gibt, um die Mitarbeiter des Landes Berlin sukzessive wieder an die Gehaltsstruktur in anderen Bundesländern heranzuführen. Darüber werden wir mit ihnen sprechen. Darüber werden wir nach meiner Einschätzung mit ihnen einen Tarifvertrag abschließen. Insofern haben wir eine Personalpolitik. Wir: ja. – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Senator! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt für eine Redezeit von zwei Minuten der Kollege Goetze das Wort. – Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es denn so wäre, dass es eine Personalpolitik dieses Senats gäbe, die im Interesse des Personals aktiv wäre, gäbe es keine Streiks. Es wird aber gestreikt. Seit vielen Monaten sind die Imagewerte des Senats bei den Gewerkschaften und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Keller. Es gibt Auseinandersetzungen um den Stellenpool. All das wäre nicht der Fall, wenn es diese behauptete angeblich so schöne Personalpolitik des Senats gäbe.
Nein, das, was Frau Seelig am Beispiel des Stellenpools ausgeführt hat, ist tatsächlich Realität. Sie hat, zwar in der üblichen Art, dass man über den politischen Mitbewerber herzieht, aber einen wahren Satz gesagt. Sie hat gesagt, beim Stellenpool brauche man eine bessere Qualifizierung, eine passgenauere Vermittlung, da müsse man nachsteuern. – Das sind alles keine Beweise dafür, dass die Sache mit dem Stellenpool optimal läuft, sondern eher dafür, dass dort so gut wie nichts klappt.