Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

über Ihr Verständnis des Abgeordnetendaseins.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Joachim Esser (Grüne): Hessen!]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zackenfels! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Goetze das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eigentlich erwartet, dass der Senat bei dieser Rederunde vertreten ist, aber weder der zuständige Senator noch seine beiden Staatssekretäre halten das für nötig. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, denn immerhin ist der Gesetzesentwurf, den wir heute beschließen werden, eine ziemliche Klatsche für den Senat. Deswegen können wir durchaus verstehen, weshalb Sie dieser Debatte nicht folgen wollen.

Als wir die Senatsvorlage erhalten haben, hatten wir üble Vermutungen, was für ein Beschluss tatsächlich gefasst wird. Es hat sich aber gezeigt, dass die Haltung der Abgeordneten quer durch alle Fraktionen zu der Art und Weise, wie Finanzsenator Sarrazin und seine Staatssekretäre in den vergangenen Monaten mit dem Parlament umgegangen sind, so nachhaltig und eindeutig ist, dass man sich weitestgehend zu einer konsensualen Sicht der Dinge durchringen konnte.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der FDP]

Mit der Vorlage wurden zunächst einmal völlig unterschiedliche Sachverhalte – nämlich haushaltstechnische Regelungen der LHO und die Aufhebung der Beförderungsverbote nach den Haushaltsstrukturgesetzen 1996 und 1997 – verknüpft, ein eigentlich total abwegiger Vorgang. Der Senat hat damit die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes benutzt, um das Parlament zu nötigen, seiner mangelhaft vorbereiteten Gesetzesvorlage was die LHO-Texte betraf, zuzustimmen.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Wir haben den Senat zu kritisieren, weil sein Gesetzentwurf offensichtlich verfassungswidrige Bestimmungen enthalten hat, zum Beispiel zu § 37 LHO. Wir erwarten von einer Landesregierung, dass die Rechtsförmigkeit eines Gesetzentwurfs ordnungsgemäß geprüft wird, was offenbar nicht geschehen ist. Das Parlament hat eine Vorlage erhalten, von der man vermuten muss, dass sie direkt aus dem Dilettantenstadl gekommen ist. Deshalb ist sie auch so nachhaltig vom Parlament verändert worden.

Wir bedauern, dass die Koalition unseren Antrag zur Senkung der Verschuldungsgrenze nicht mitgetragen hat und hätten dies angesichts der aktuellen Finanzkrise als deutliches Signal empfunden, dass der Senat noch stärker als bisher die Verschuldung abbauen muss. Das wird offenbar nicht gewünscht.

[Beifall bei der CDU]

Nun zur Problematik der Grundstücksgeschäfte, die die Öffentlichkeit – der Kollege Zackenfels hat es angespro

chen – in den letzten Monaten bewegt hat. Wir haben in den letzten Wochen die bittere Erkenntnis gewonnen, dass der Senat offenbar die demokratischen Spielregeln einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Verfassungsorgane nicht mehr beachten will, sondern – zumindest in einigen Einzelfällen – seine Pläne ohne parlamentarische Kontrolle am Parlament vorbei realisiert. Beispiele hierfür sind für uns die Zusatzvereinbarung zum Hauptstadtvertrag in Sachen Übernahme Tempelhof, der Golfplatz Wannsee und der Museumsbau am Humboldthafen. In allen drei Fällen ist der Senat erhebliche Verpflichtungen eingegangen bzw. hat er erhebliche Vermögenswerte veräußert, ohne die Ermächtigung des Gesetzgebers zu haben. Er hat mit dieser Missachtung des Parlaments mehrfach und vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen unsere demokratische Grundordnung verstoßen. Das konnte man ihm nicht durchgehen lassen. Das war offenbar Haltung im gesamten Parlament. Dafür bin ich auch den Koalitionsfraktionen sehr dankbar.

Wir haben deshalb wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Koalition bezüglich der Grundstücksgeschäfte einen eigenen Vorschlag gemacht hat, der sich an unseren Vorstellungen weitestgehend orientiert und mit dem die Rechte des Parlaments deutlich gestärkt wurden. Wir hätten es allerdings gern gesehen, wenn der Vermögensausschuss zusätzlich noch ein Selbstbefassungsrecht bekommen hätte, aber das war offenbar nicht möglich. Wir haben aber nach wie vor diese Forderung und werden deshalb auch dem diesbezüglichen Änderungsantrag der Grünen zustimmen.

[Beifall bei der CDU]

Abschließend sei dem Hauptpersonalrat gedankt, der uns noch am Dienstag mit seinen Hinweisen zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten geholfen hat und die wir noch kurzfristig in unseren Antrag aufgenommen haben. Wir danken für diese Unterstützung und hätten gerne in der Beschlussempfehlung diese Inhalte auch gesehen. Leider war das wegen der ablehnenden Haltung der Koalition nicht möglich. Nicht alles, was möglich war in Richtung Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, konnte auch durchgesetzt werden. Schade, sagen wir. Aber vielleicht gibt es noch einen zweiten Anlauf. Zum Zweiten müssen wir feststellen, dass der Senat mit seinen Vorstellungen –

Entschuldigung, Herr Goetze! – Ich weise darauf hin, dass Ihre Redezeit bereits beendet ist. – Bitte kommen Sie zum Schluss!

zu einem nicht rechtsförmigen Verfahren in etlichen Details nicht durchgedrungen ist. Deswegen ist es erstaunlicherweise – aber so etwas soll auch einmal vorkommen – in gewisser Weise heute eine Stunde des Parlaments. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Wechselberg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist in der Tat ein Tag, an dem wir ein wichtiges Rahmengesetz für das Land Berlin verabschieden. Auch ich empfinde es so, dass mit der Stärkung parlamentarischer Rechte der richtige Weg gegangen wird. Ich finde allerdings auch, dass hier ein etwas kleinlicher Tonfall in die Diskussion eingestreut wird, den wir an dieser Stelle eigentlich gar nicht nötig haben. Das ist vor allem der Punkt des sogenannten Selbstbefassungsrechts. Unsere Abwägung in unserer Fraktion und auch die Debatte, die wir mit den Kolleginnen und Kollegen geführt haben, ob das Parlament ein Selbstbefassungsrecht braucht, ist viel weniger davon geprägt gewesen, dass das eine die besonders weitgehende Form der parlamentarischen Rechte gewesen sei und das andere, was wir jetzt machen, nämlich die 3 Millionen Euro Wertgrenze für die Befassung des Parlaments, die weniger weitreichende. Die Frage, die wir uns gestellt haben, ist: Was ist denn das Praktikable? Was ist das Sinnvolle für dieses Haus? Bis wohin geht man in der Ausweitung parlamentarischer Kontrolle? An welcher Stelle beschränkt man sich, weil man sich beschränken muss? – Ein Parlament, das versucht, sich mit seinen Mitteln vollständig an die Stelle der Exekutive zu setzen, und kein hinreichendes Vertrauen darin hat, dass die Exekutive im geschäftsförmigen Handeln, in der Immobilienwirtschaft, in der Abwicklung von Verträgen ein hinreichendes Maß an inhaltlicher und tatsächlicher Konsistenz aufweist, macht einen gravierenden Fehler, vor allem macht es sich selbst tendenziell handlungsunfähig. Das wollten wir an dieser Stelle nicht.

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und der FDP]

In dieser schwierigen Abwägung zwischen dem immer immanenten Bedarf eines Parlaments, möglichst viel zu wissen und möglichst viel entscheiden zu wollen und dies an bestimmten Stellen der Exekutive überlassen zu wollen und auch überlassen zu müssen, weil es eben Exekutivaufgabe ist, Verträge auszuhandeln und Grundstücksgeschäfte zu tätigen, und nicht die Aufgabe des Parlaments, in dieser Abwägung haben sich die Koalitionsfraktionen dafür entschieden, zwar die Kontrolldichte des Parlaments zu erhöhen und seine Reichweite zu vergrößern, aber sich nicht an die Stelle der Exekutive zu stellen. Wir glauben auch nicht, dass das durch gewisse Vorfälle, auf die schon Bezug genommen wurde, gerechtfertigt ist. Wir müssen ein Vertrauen aufbringen, dass die zuständige Exekutive korrekt handelt und dass sie dies im Interesse des Landes Berlin tut. Und das haben wir auch. Wir werden allerdings an bestimmten Stellen genauer hingucken, und zwar vor allem dann, wenn Wertgrenzen, Vertragslaufzeiten

bei Erbbaurechten und die Größen von Grundstücken, bspw. bei Umlandgrundstücken oder aber die besondere städtebauliche Bedeutung von Grundstücken dies nahelegen, dass das Parlament das tut. Wir glauben, dass bei 3 Millionen Euro eine Grenze gezogen ist, wo die wichtigen Grundstücke, die wichtigen Geschäfte, die wichtigen Fragen auch tatsächlich dieses Parlament in angemessener Form erreichen.

Es wäre sicherlich auch – und das war zumindest bei uns in der Debatte, ich wundere mich ein bisschen, dass das hier überhaupt keine Rolle gespielt hat – durchaus ein Punkt – wir zumindest wollen es tun –, an dem wir die Gelegenheit nutzen, auch in den kommenden Monaten noch einmal grundsätzlicher über die Immobilienwirtschaft im Land Berlin nachzudenken und über die Frage, welchen Anforderungen sie eigentlich zu genügen hat. Wir haben in den letzten Jahren Grundstückspolitik und vor allem auch Grundstücksverkaufspolitik so nach dem Motto von oben herab gemacht. Es sollte verkauft werden, was verkauft werden kann. Wir stellen jetzt über den Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds, über die Gesamtbetrachtung dieses Feldes fest, dass sich da qualitativ durchaus etwas ändert. Der Immobilienmarkt im Land Berlin verändert sich. Das Portfolio, das wir als Land anzubieten haben, verändert sich. Je weniger Grundstücke wir zu verkaufen haben und je schwergängiger der Markt wird, desto drängender wird vielleicht auch, sich nochmals die Frage zu stellen, ob wir tatsächlich alles unter dem Gesichtspunkt der schnellen Kasse und des raschen Cashs verkaufen wollen oder ob kultur-, sozial- und stadtentwicklungspolitische Aspekte, die wir beispielsweise seinerzeit dem Liegenschaftsfonds durchaus auch in sein Stammbuch geschrieben haben, nochmals ein höheres Gewicht erhalten sollten. Auch in dieser Hinsicht sollten wir überprüfen, wie wir in der Immobilienwirtschaft aufgestellt sind, wie diese Grundsätze beispielsweise auch im Liegenschaftsfonds Berlin durchgesetzt werden können, wie der Anteil –

Entschuldigung, Herr Wechselberg! – Ich weise darauf hin, dass Ihre Redezeit beendet ist. – Bitte kommen Sie zum Schluss!

Letzter Satz! – wie diese gemeinwohlorientierten Grundsätze nicht mehr nur im Promillebereich unserer Grundstücksgeschäfte einen Widerhall finden, sondern vielleicht einen einstelligen Prozentbereich erreichen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wechselberg! – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Meyer das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst den Dank von Herrn Zackenfels zurückgeben, sowohl an Sie und Ihre Fraktion als auch an Herrn Wechselberg und die Linke. Die Ausschussberatungen waren in der Tat sehr konstruktiv. Man muss auch von unserer Seite festhalten, dass das Gröbste in der Senatsvorlage letztlich konsensual herausgestrichen wurde, vor allem die Frage, wie mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben umgegangen wird, die obligatorische Ausschreibung im Bereich der Daseinsvorsorge hat Herr Zackenfels ebenfalls schon erwähnt und vor allem auch die Möglichkeit der Beteiligung von Bezirken an privatrechtlichen Unternehmen. Das war uns als FDP-Fraktion wichtig, dass das aus der Vorlage herauskommt, und das haben wir gestern letztlich alle konsensual so beschlossen.

Wir werden auch dieser geänderten Novelle nicht zustimmen können, weil vor allem noch zwei Punkte drin sind, denen wir kritisch gegenüberstehen. Das eine ist – das ist heute noch gar nicht angesprochen worden – das letztendlich klammheimliche Verabschieden vom Ansatz des Globalsummenmodells auch in der Hauptverwaltung. Das hatte Herr Sarrazin schon eingeleitet. Nach unserer Auffassung hätte man das trotzdem in der LHO drinlassen können und sich eher bemühen sollen, die Ansätze, die in den letzten Haushaltsberatungen immer nur rudimentär von der Verwaltung versucht wurden, eher strenger zu kontrollieren und vielleicht zu besseren Ergebnissen in den nächsten Haushaltsberatungen zu kommen.

Der Hauptgrund, weswegen wir dieser LHO-Änderung nicht zustimmen können, ist § 64. Die Grundstücksgeschäfte sind von allen Vorrednern bereits angesprochen worden. Nach Auffassung der FDP-Fraktion hat sich auch die Wertgrenze von 5 Millionen Euro, die bisher in der LHO steht, so bewährt.

Wir sind der Auffassung, dass die Reduzierung auf 3 Millionen Euro, die von Rot-Rot vorgeschlagen wurde, in der Form nicht nötig war. Wir sind auch der Auffassung – anders als Herr Wechselberg –, dass das, was noch an zusätzlichen Befassungsrechten des Abgeordnetenhauses mit der gesamtstädtischen Bedeutung etc. hineinnominiert wurde, eigentlich eher ein Placebo ist. Das wissen Sie auch. Das sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Der Senat wird diese genauso auslegen, wie wir in den Ausschussberatungen mitunter von Herrn Sarrazin erstaunliche Auslegungen bekommen, sodass wenn die Senatsverwaltung für Finanzen nicht möchte, dass das Abgeordnetenhaus sich damit beschäftigt, es sicher auch durch diesen Passus in der Landeshaushaltsordnung dazu nicht gezwungen werden wird.

Zum Selbstbefassungsrecht wurde ebenfalls schon einiges gesagt. Auch wir lehnen diesen Ansatz der Grünen und der CDU ab, letztlich mit einer ähnlichen Begründung, wie Herr Wechselberg hier ausgeführt hat. Es ist originär exekutives Handeln, Grundstücke zu verkaufen. Wir sind

nicht der Auffassung, dass wir ein Vertrauen in die Exekutive haben müssen, sind aber der Meinung, dass es eine Frage des Gewaltenteilungsprinzips ist,

[Beifall bei der FDP]

dass auf der einen Seite die Exekutive steht, die mit einer Mehrheit des Parlaments gewählt worden ist. Deswegen muss die Exekutive mit dieser Mehrheit im Parlament auch umgehen können. Es ist nicht die Aufgabe des Abgeordnetenhauses und der Legislative, jedes einzelne Geschäft zu begleiten. Das führt in der Tat zu kleinteiligen Beratungen und letztlich dazu, dass sich die Ausschüsse – vor allem der Vermögensausschuss, der Hauptausschuss – mit wesentlichen Punkten nicht mehr beschäftigen können. Gerade das Beispiel Golfplatz Wannsee hat nach unserer Auffassung sehr gut gezeigt, wie einfach ein Selbstbefassungsrecht dazu einlädt, mit Neidkampagnen in der Stadt über einzelne Immobiliengeschäfte herzuziehen. Da haben sich die CDU und auch die Grünen nicht mit Ruhm bekleckert.

[Beifall bei der FDP]

Es gibt aber noch einen weiteren, nämlich formalen Grund, weswegen der Antrag der Grünen, wie er uns vorliegt – selbst wenn man für ein Selbstbefassungsrecht eintreten würde –, nicht zustimmungsfähig ist. In der jetzt vorliegenden Fassung der Landeshaushaltsordnung kennt das Abgeordnetenhaus eigentlich gar nicht die Grundstücksgeschäfte, die unterhalb der jetzt vereinbarten Wertgrenzen zur Veräußerung in der Senatsverwaltung liegen. Das heißt also, das Abgeordnetenhaus kann sich eigentlich gar nicht per Selbstbefassungsrecht mit einzelnen Grundstücksgeschäften beschäftigen, sondern sich erst im Nachgang, wenn darüber berichtet wurde. Deswegen ist der Antrag zu verkürzt formuliert. Deswegen wäre er auch aus formalen Gründen abzulehnen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der Grünen abstimmen. Wer der Drucksache 16/1996-1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und die CDU-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Letzteres war die Mehrheit. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag von SPD und Linksfraktion abstimmen. Wer dem Antrag Drucksache 16/1996-2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Grünen und die CDU-Fraktion. Das ist schon einmal eine Mehrheit. Die Gegenprobe! Enthaltungen? – Das ist die FDPFraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Zur Beschlussvorlage Drucksache 16/1851 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Grünen die Annahme mit Änderungen gemäß der Drucksache 16/1996. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP-Fraktion. Enthaltungen? – Das sind die Grünen. Damit ist diese Beschlussvorlage angenommen und das Sechste Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf der Basis der Drucksachen 16/1851, 16/1996 und 16/1996-2 so beschlossen.

Zum CDU-Antrag Drucksache 16/1544 empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die Grünen und die FDPFraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Zum weiteren CDU-Antrag Drucksache 16/1612 empfiehlt der Haupausschuss ebenfalls die Ablehnung, und zwar mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der Grünen. Wer dem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDUFraktion und die Fraktion der Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Lfd. Nrn. 5 bis 7 stehen auf der Konsensliste.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 8:

Große Anfrage

Eine Schule für alle oder für alle eine Schule?