Protokoll der Sitzung vom 30.04.2009

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass unserer Auseinandersetzung hier ist die vierte Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags zwischen Berlin und Brandenburg. Ich staune, dass wir an dieser Stelle so heftig streiten. Ich hätte mich gefreut, wenn wir selbiges zum zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht hätten, der in seiner Bedeutung viel weitreichender und bedeutsamer war. Das hat die Opposition vermieden. Das ist natürlich ein schwierigeres Thema gewesen. Heute betrifft es nur die beiden Länder Berlin und Brandenburg. Herr Goiny! Das muss ich Ihnen sagen: Ihre Partei, die CDU, ist in Brandenburg mitbeteiligt und trägt die ganze Sache mit. Also kann es so schlimm dann doch nicht sein.

Um auf ein paar Zahlen einzugehen: Es geht um die Verteilung von Rundfunkgebühren. Der Anteil, den die Medienanstalt behält, ist ca. 1,7 Prozent. Es geht also um insgesamt 9,5 Millionen Euro, die von den 27,5 Prozent direkt an den RBB abgeführt werden. Ich habe diese zwei Prozent immer für zu hoch gehalten und staune, dass gerade Frau Ströver, die das meines Erachtens auch kritisiert hat, an dieser Stelle vorwirft, bei der Verteilung aktiver zu werden, zumal es sich hier um Dinge handelt, die seit Längerem in der Region gang und gäbe sind. Alle drei geförderten Teile, Rundfunkorchester und -chöre GmbH mit 900 000 Euro, Electronic Media School, Filmorchester Babelsberg und Filmförderung, sind schon seit Längerem dabei. Gerade beim Filmorchester Babelsberg freue ich mich persönlich sehr, dass es uns gelingt, für die Region dieses Orchester zu sichern, das eine große Tradition hat. Ich denke, das ist auch kulturpolitisch gewollt, Frau Ströver. Ich bin erstaunt, dass Sie sich dagegen sträuben. Ich hätte ich nicht gewusst, wie wir das im Kulturhaushalt unterbringen und sichern könnten. Aus dieser Sicht nehmen wir Geld, was bei der Medienanstalt vorhanden ist, und nutzen es für einen kulturpolitisch wichtigen Zweck. Dasselbe trifft für die Filmförderung, die Media School und die ROC GmbH zu, alles Dinge, die wir wollen.

Kritik gibt es an der Teilnahme der aufsichtführenden Behörde an den Sitzungen. Leider kam diese Kritik erst, nachdem Berlin und Brandenburg das in den Regierungen schon unterzeichnet hatten. Für mich war es, ehrlich gesagt, beim Lesen nicht das große Thema, auch weil es gang und gäbe war, dass die aufsichtführende Behörde an den Sitzungen des Medienrates teilnimmt, also sozusagen Gewohnheitsrecht. Jetzt hat es Protest hervorgerufen, und das hat den verantwortlichen Staatssekretär Appel – die Medienaufsicht führt gegenwärtig Brandenburg – zu einer Protokollnotiz im Hauptausschuss in Brandenburg veranlasst. Ich möchte sie vorlesen, damit sie auch bei uns im Protokoll steht – mit Erlaubnis des Präsidenten. Er erklärte:

Bei dieser Änderung des Medienstaatsvertrages wird zuweilen der Eindruck erweckt, die Staats- und Senatskanzleien wollten Druck auf den Medienrat ausüben und seine beratend prägende Kollegialität in Frage stellen. Das ist nicht beabsichtigt. Es geht vielmehr darum, den Informationsfluss zwischen dem Medienrat und Kanzleien zu institutionalisieren. Das sei besser als viele Briefe hin und her wechseln zu lassen. Bei der Wahrnehmung der Möglichkeiten der Teilnahme werden die Kanzleichefin und der Kanzleichef selbstverständlich die Staatsferne der Einrichtungen wahren.

[Mirco Dragowski (FDP): Lächerlich!]

Frau Ströver, ich kann mit dieser Protokollnotiz zunächst leben, die Staatsferne des Rundfunks muss in ihrem Grundsatz in jedem Fall erhalten bleiben, Betriebsgeheimnisse der Rundfunkveranstalter sollten selbstverständlich gewahrt werden. Das werden die Senats- und Staatskanzleien auch anerkennen.

Wenn nötig, müssen wir das im Fünften Änderungsstaatsvertrag – der steht ja schon durch die Veränderung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags auf der Tagesordnung – näher konkretisieren, wann die Rechtsaufsicht teilnehmen kann und wann nicht. Für so eine Diskussion bin ich auch offen.

[Mirco Dragowski (FDP): Sind Sie auch staatsfern?]

Ich bin auch staatsfern. – Ich kann mit diesem Vertrag gegenwärtig leben und hoffe, dass auch der Offene Kanal an Profil gewinnt und ein Gewinn für unsere Region wird, so dass wir mit gutem Gewissen seine Profilierung weiterhin begleiten können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Danke schön, Frau Kollegin Dr. Hiller! – Für die FDPFraktion hat nunmehr der Kollege Dragowski das Wort. – Bitte schön, Herr Dragowski!

[Zuruf von Alice Ströver (Grüne)]

Ja, Frau Kollegin Ströver, aber physisch bin ich teilweise anwesend,

[Lars Oberg (SPD): Teilweise!]

insoweit werde ich mich jetzt auch für meine Fraktion zum Medienthema äußern – Herr Kollege Oberg, warten Sie es mal ab!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vierte Staatsvertrag schafft Regelungen, die in den meisten anderen Bundesländern schon gängige Praxis sind. Hier geht es also nicht darum, das Rad neu zu erfinden, es geht darum, Arbeitsweise und Arbeitsauftrag der Medienanstalt Berlin Brandenburg vor dem Hintergrund neu zu definieren, dass nun die ZAK zentral den Medienmarkt regelt und die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg in ihrer Medienkompetenz verbessert werden soll. Darüber hinaus sehen die revidierten Zuständigkeiten der Medienanstalt Berlin Brandenburg vor, dass Überschüsse komplett für die Filmförderung verwendet werden sollen. Licht und Schatten also, die ich als Positiv- und Negativliste kurz darstellen möchte.

Einige Punkte bewerten wir positiv: Die Neuregelung der auf die Medienanstalt Berlin Brandenburg entfallenden Rundfunkgebühren in Form eines Vorwegabzugs, 72,5 Prozent im Verhältnis zu 27,5 Prozent an den RBB. Die komfortable finanzielle Ausstattung der Medienanstalt Berlin Brandenburg bleibt erhalten, der Vorwegabzug bedeutet für die MABB keine Einbuße. Die Medienanstalt Berlin Brandenburg hat bisher mehr Überschüsse als nötig abgeliefert, und der RBB hat ein Einnahmeplus in garantierter Höhe; er profitiert von den Überschüssen nur noch bei Senderechten für die geförderten Filme, die erhöhte Planungssicherheit dürfte diesen Nachteil aber aufwiegen.

Dem Land Brandenburg wird durch den in Babelsberg angesiedelten Ausbildungskanal mehr Medienkompetenz zugewiesen – das dient dem föderalen Gedanken. Die Personalkosten können sich nach dem neuen Staatsvertrag wegen der Erleichterung der privatrechtlichen Gründung positiv entwickeln. Wir begrüßen ausdrücklich, dass für alle neuen Vorhaben private Rechtsformen vorgesehen sind. So wird durch diesen Staatsvertrag eine privatrechtliche Ausgründung des Offenen Kanals Berlin möglich, dessen Profil als Bürgerkanal für alle Anbieter wir als Fraktion schätzen und erhalten wollen.

[Beifall bei der FDP und der CDU]

Es gibt aber auch Kritikpunkte von unserer Seite.

[Alice Ströver (Grüne): Endlich!]

Ja, Frau Kollegin Ströver, negative Punkte haben wir auch. – Ein systematisches Problem stellt die Filmförderungsbindung der Überschüsse dar, da hier Gebührenmittel für steuerfinanzierte Zwecke eingesetzt werden. Der Offene Kanal soll ein stärkeres Profil im Sinne des Bil

Bildungs-, Kultur- und Informationsauftrages entwickeln, im Klartext: Der Offene Kanal mutiert zur öffentlichrechtlichen Spielwiese des RBB. Eine solche Entwicklung lehnt die FDP-Fraktion ab.

[Beifall bei der FDP]

Vor dem Hintergrund der Schaffung eines neuen Ausbildungskanals in Babelsberg ist eine Doppelung des Bildungsauftrages als erweitertes soziokulturelles Projekt zu befürchten. Die Medienanstalt Berlin Brandenburg hat gegen den Vertrag nichts einzuwenden, bis auf die Tatsache, dass die politische Seite durch die obligatorische Teilnahme an allen Sitzungen deutlichen Machtzuwachs erhält. Auch wir als FDP-Fraktion sehen in dieser Teilnahme eine Gefährdung der bisher üblichen Beratungskultur. Diese gilt es nach dem Gebot der Staatsferne zu erhalten, das hat der Senat zugesagt, und das werden wir auch kritisch beobachten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben es dargestellt – viel Licht, viel Schatten. Aus dem Grund werden wir uns bei der Abstimmung zu diesem Staatsvertrag enthalten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Der Medienausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP die Annahme des Gesetzes, Drucksache 16/2104. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz zum dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks angenommen.

Die lfd. Nummer 8 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 5 d.

Ich komme zu

lfd. Nr. 9:

I. Lesung

Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – ASOG – zur Ausweitung der Möglichkeiten der Videoüberwachung

Antrag der CDU Drs 16/2266

Eine Beratung wird nicht mehr gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Innenausschuss. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Die lfd. Nummer 10 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter dem Tagesordnungspunkt 5 b.

Ich komme zu

lfd. Nr. 10 A:

Dringliche Nachwahl

Ein Mitglied sowie seinen Stellvertreter für den Ausschuss für Verfassungsschutz

Wahlvorlage Drs 16/0040 – alt –

Die FDP-Fraktion hat darum gebeten, dass das bisherige Mitglied und der Stellvertreter ihre Funktionen tauschen. Mitglied im Ausschuss für Verfassungsschutz soll nunmehr der Abgeordnete Dr. Sebastian Kluckert werden und der Abgeordnete Björn Jotzo sein Stellvertreter. – Zu diesem Vorschlag der Fraktion der FDP höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Beiden Kollegen Dank und weiterhin erfolgreiche Arbeit!

Die

lfd. Nr. 11:

Große Anfrage sowie schriftliche Antwort des Senats

Viel Geld im märkischen Sand, wenig Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln – wie zukunftsfähig ist die ÖPNV-Anbindung von BBI?

Große Anfrage der CDU und Antwort des Senats Drsn 16/1929 und 16/2187

ist für heute auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertagt, da die fachpolitische Sprecherin, Frau Hämmerling, erkrankt ist. Ich bitte, Frau Hämmerling herzliche Genesungswünsche im Namen des gesamten Hauses auszurichten.

[Beifall]

Wir kommen zu

lfd. Nr. 12:

Große Anfrage