Darf ich fragen: Haben sich die Beisitzer mit ihrem Votum entsprechend eingetragen? – Das ist der Fall.
Darf ich die Beisitzer bitten, in den Raum dort zu gehen? – Wir unterbrechen die Sitzung für fünf Minuten, bis wir das Ergebnis haben.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen und die Gespräche im Saal einzustellen. – Jetzt sitzen alle, und ich habe Ihr ungeteiltes Gehör. Wir müssen das Ganze noch einmal üben, damit es besser klappt. Ich bitte Sie darum – das ist wesentlich –, durch die Zähltüren einzeln, der Reihe nach und geordnet einzutreten. Wir bilden einmal ein Schlange, wie das in England üblich ist. Es geht nicht anders, da offenbar erfolgreich versucht wurde, die Beisitzer zu verwirren.
Wer von den Abgeordneten aus dem Saal hinaus- und wieder hineingegangen ist, kann ihn bis zum Ende des Auszählvorgangs nicht mehr verlassen. Das gilt auch für Senatoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von draußen darf derweil niemand hereinkommen. Das Wichtigste ist, beim Hereintreten einzeln durch die Türen zu gehen, um den Beisitzern das Geschäft nicht zu erschweren. Sie wissen: Es gibt die Türen für Ja, Nein und Enthaltung. – Jetzt wird die Abstimmung wiederholt. Ich bitte alle Abgeordneten, den Saal zu verlassen.
Haben nun alle Abgeordneten den Saal verlassen und die Beisitzer an den Türen Posten bezogen? – Gut! Ich darf die Abgeordneten dann bitten, durch die Ja-, Nein- und Enthaltungstüren den Saal wieder zu betreten, und die Beisitzer, mit dem Zählen anzufangen.
Haben alle Abgeordneten die Gelegenheit zur Abstimmung wahrgenommen? – Alles okay? – Gut! Dann ist der Zählvorgang abgeschlossen, und ich bitte die Beisitzer, herzukommen, unser Votum entgegenzunehmen und das Ergebnis hinten im Raum festzustellen. Wir geben noch unser Votum ab. Insoweit ist der Vorgang noch nicht ganz abgeschlossen.
Nehmen Sie bitte Platz! – Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung über die Aktuelle Stunde bekannt – das Ergebnis des Hammelsprunges –:
Dann möchte ich Sie auf die Ihnen vorliegende Konsensliste hinweisen. Ein Verzeichnis der Dringlichkeiten gibt es heute nicht.
Für die heutige Sitzung liegen folgende Entschuldigungen von Senatsmitgliedern vor: Frau Senatorin Dr. KnakeWerner wird von ca. 15.15 bis 17.30 Uhr abwesend sein, um zum Bundesrichterwahlausschuss zu gehen. Senatorin von der Aue wird ab ca. 14.30 Uhr abwesend sein und nach der Besprechung dann zum Plenum zurückkehren. Grund ist die Vorbesprechung bei Bundesministerin Zypries und anschließend Bundesrichterwahlausschuss. Der Regierende Bürgermeister wird ab ca. 19.45 Uhr abwesend sein, um zur Vorbesprechung der A-Länder für die Sitzung des Bundesrates zu gehen.
Ich möchte darum bitten, dass wieder etwas Ruhe in den Saal einkehrt, bevor Frau Radziwill beginnt. Die Gesprä
che sollten am besten außerhalb oder jedenfalls ganz am Rande des Plenums stattfinden. – Bitte, Frau Radziwill!
1. Konnte die Rahmenvereinbarung über die Einrichtung der Pflegestützpunkte mit den beteiligten Kassen abgeschlossen werden, und welche Eckpunkte regelt die Vereinbarung?
2. Wie viele Pflegestützpunkte wird es in Berlin geben, und an welchen Standorten werden sie eingerichtet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Radziwill! Ja, das Land Berlin und die Kranken- und Pflegekassen haben sich auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Berlin verständigt. Das hat ein bisschen gedauert, denn es waren auch sehr viele beteiligte Partner mit am Tisch. Aber es war ein sehr konstruktiver Prozess, und ich bin sehr froh, dass wir jetzt diese Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben. Die Rahmenvereinbarung regelt die Aufgaben der Pflegestützpunkte, die Finanzierung und selbstverständlich auch die Standorte. Wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein, weil zentrale Forderungen eingelöst worden sind, über die wir auch eine ganze Weile miteinander gestritten haben.
Erstens wird es uns gelingen, eine wohnortnahe, umfassende Informations- und Beratungsstruktur zu allen Fragen rund um die Pflege zu gewährleisten.
Zweitens: Die seit zwei Jahrzehnten in Berlin erfolgreich arbeitenden Koordinierungsstellen rund um das Altern mit einem ungeheuren Erfahrungsschatz werden in diese Beratungs- und Informationsstruktur integriert, und – das Wichtige dabei ist – sie bereichern durchaus das Beratungsangebot der künftigen Pflegestützpunkte ganz entscheidend.
Darüber hinaus besteht die Aufgabe aller Pflegestützpunkte vor allen Dingen darin, die wohnortnahe Versorgung in den Bereichen um die künftigen Pflegestützpunkte herum zu koordinieren und zu vernetzen. Auch das ist ein ganz Aspekt der zukünftigen Arbeit. Über die Fragen muss regelmäßig auch mit den Bezirksstadträten verhandelt werden.
Drittens ist die gemeinsame Trägerschaft der Pflegestützpunkte vom Land Berlin und den Pflegekassen gesichert. Wir haben uns als Träger gemeinsam auf ein gemeinsames Steuerungsgremium geeinigt. Wir haben uns darauf
geeinigt, einen Fachbeirat einzurichten. Es gibt natürlich auch eine verbindliche Vereinbarung über die Konzeption und vor allem auch über die Mindeststandards der künftigen Pflegestützpunkte. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Bis Juli dieses Jahres werden 24 Pflegestützpunkte in Berlin eingerichtet. „Wohnortnah“ war eine der wichtigen Auflagen, die das Land Berlin gemacht hat. Für die Bezirke Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick war allerdings mit dieser ersten Entscheidung die Sicherung einer ausreichend wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung aller rat- und hilfesuchenden Berlinerinnen und Berliner nicht gewährleistet. Deshalb haben wir nachverhandelt. Die Kranken- und Pflegekassen haben sich daraufhin verpflichtet, über die bis zum Sommer 2009 einzurichtenden Pflegestützpunkte – 24 eben – hinaus zum Ende des Jahres drei weitere Pflegestützpunkte in den von mir genannten Bezirken zu schaffen. Damit ist gewährleistet, dass wir nunmehr in allen Bezirken eine Mindestausstattung von zwei Pflegestützpunkten haben werden. Das ist eine gute Aussicht. Am Ende des Jahres werden es insgesamt 28 sein. Damit haben wir eine vernünftige Grundlage zur Versorgung der Hilfe- und Pflegebedürftigen älteren Berliner Bevölkerung geschaffen.
Vielen Dank für die Antwort! Es ist bis jetzt wirklich ein Erfolgserlebnis. Ich gehe davon aus, dass die Bezirke bei den Verhandlungen und Umsetzungen eingebunden sind. In welchen anderen Bundesländern gibt es bereits schon funktionierende Pflegestützpunkte? Wo steht Berlin in diesem Ranking?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Radziwill! Die Standorte liegen mit Name und Adresse fest – das hatten Sie vorhin auch gefragt. Die kann man abfragen; darüber kann man sich informieren. Wir haben Informationen über den Fortgang der Diskussion in den anderen Bundesländern. Grundlage dieser ganzen Debatte war das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das Mitte letzten Jahres verabschiedet worden ist. Nach unserer Übersicht gibt es bislang Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz. Dort gab es eine sehr ausgebaute und entwickelte Beratungsstruktur vorab. Darauf ist zurückgegriffen worden. Es gibt
zwei Pflegestützpunkte in Bremen, einen in Bremerhaven. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher noch keine Arbeit mit den Pflegestützpunkten. Es gibt in drei Bundesländern, in Bayern, in Thüringen und Sachsen die Entscheidung, keine Pflegestützpunkte einzurichten. Rahmenverträge, vergleichbar mit dem unseren, gibt es inzwischen in Baden-Württemberg, in Hamburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Soweit kann ich Ihnen eine Übersicht geben. Ich glaube, wir stehen ganz gut da. Ich bin froh darüber, vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.