Heidi Knake-Werner
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Danke, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Der Senat hält den besseren Schutz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern für dringend geboten, denn wir machen die Erfahrung, dass Leiharbeit zunehmend reguläre Beschäftigung ersetzt. Das ist immer damit verbunden, dass soziale und arbeitsrechtliche Standards unterlaufen werden. Deshalb bietet sich die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an. Es war gut und richtig, dass die Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin im Bundesrat eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht haben bzw. auf den Weg bringen wollten. Das muss ich jetzt vorsichtig sagen. Das ist nötig, um den Schutz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu erhöhen. Da ist erstens notwendig, dass für Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaften der Grundsatz des equal pay gilt. Das heißt also gleiches Geld für gleiche Arbeit, und zwar muss das ohne Einschränkung künftig im Gesetz verankert werden.
Durch die heute im Gesetz enthaltenen Ausnahmemöglichkeiten kann von diesem Gleichbehandlungsgebot abgewichen werden. Das hat zur Folge, das erstens in den letzten Jahren der Anteil der Leiharbeitskräfte enorm zugenommen hat. Auch in Berlin haben wir seit Mitte 2005 einen Anstieg von über 100 Prozent. Das heißt, die Zahl hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Gleichzeitig haben wir im Zuge der Wirtschaftskrise eine entsprechende Entlassungswelle in dem Bereich, und gleichzeitig – das ist an dieser Stelle besonders wichtig – ist der Lohnabstand zwischen Stammbelegschaften und denjenigen, die als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt sind, deutlich größer geworden. Der DGB hat festgestellt, dass über alle Branchen gerechnet die Differenz bei 29 Prozent liegt. In einzelnen Bereichen verdienen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zu 50 Prozent weniger als die Stammkräfte.
Nun zu dem zweiten Punkt: Wichtig erscheint es mir, dass die Verleihzeit begrenzt wird, und zwar auf höchstens 24 Monate, und dass die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die bei den Entleihfirmen angestellt sind, nicht nur für die Entleihzeit angestellt werden dürfen, sondern dort fest anzustellen sind.
Drittens gehört nach unserer Auffassung die Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz. Denn solange wir in Berlin nicht den gesetzlichen Mindestlohn haben, scheint es notwendig, gerade die Niedriglohnbranchen mit Lohnmindeststandards auszustatten, und das wäre über das Entsendegesetz gut möglich.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist aus meiner Sicht sehr zu bedauern, dass der gemeinsame Antrag, der genau auf die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gezielt hat, im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit bekommen hat. Das ist umso bedauerlicher, weil die Fehl
Fehlentwicklungen der Leiharbeit unübersehbar sind. Ganz wesentlich ist hierfür der Abschluss von Niedriglohntarifen verantwortlich, die aufgrund der Tariföffnungsklausel im Gesetz möglich geworden sind, die aber gleichzeitig das Gleichbehandlungsgebot aushebeln. Das sind Tarifverträge, die vor allem von den sogenannten christlichen Gewerkschaften wie dem CGZP mit den Arbeitgebern der Leiharbeitsbranche abgeschlossen werden.
Danach liegt der Lohn für Leiharbeitskräfte bei 6 Euro, und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die zum Beispiel in der Metallindustrie tätig sind, bekommen damit etwa die Hälfte dessen, was die Stammkräfte im selben Betrieb verdienen, nämlich 11,82 Euro. Das ist ein nicht zu akzeptierender Zustand. Deshalb ist es notwendig, hier zu Änderungen zu kommen. Das ist ein Missbrauch der gesetzlichen Tariföffnungsklausel, der so vom Gesetzgeber auch nicht gewünscht war.
Deshalb ist es konsequent, dass das Land Berlin gegenwärtig die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit gerichtlich überprüfen lässt. Die CGZP steht im Verdacht, dass ihre Tarifverträge bloße Gefälligkeitstarifverträge sind. Das Arbeitsgericht in Berlin hat in der ersten Instanz dem Antrag Berlins recht gegeben.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Dragowski! Ich hatte Ihre Frage schon nach den ersten drei Worten verstanden. Ich kann das nicht nachvollziehen, weil ich nicht der Auffassung bin, dass es richtig ist, Dumpinglöhne in den unterschiedlichsten Bereichen festzuschreiben. Das tun die Leiharbeitsfirmen mit solchen Tarifverträgen. Das sind Dumpinglöhne, die zum Beispiel in der Metallindustrie, aber auch in vielen anderen Bereichen auf diese Weise in die Betriebe hineingetragen werden. Das führt zu gespaltenen Belegschaften. Das finde ich falsch, und deshalb denke ich, muss man dagegen vorgehen.
Vielen Dank, Frau Grosse! Dann tragen wir mal alle dazu bei, dass andere Verhältnisse im Bundesrat entstehen! Im Übrigen: Solange Rot-Rot in Berlin regiert, bin ich sicher, dass eine weitere Initiative in Richtung Bundesrat gestartet wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Villbrandt! Zu Ihrer ersten Frage: Nein! Die Menschen mit Behinderung sind natürlich nicht im S-Bahnchaos vergessen worden. Dennoch können wir natürlich nicht ausschließen, dass die Situation für sie ganz besonders schwierig ist. Menschen mit Behinderung, die auf die Nutzung der S-Bahn angewiesen sind, weil sie zur Arbeit, ihren Arzt aufsuchen oder an einer Therapie teilnehmen müssen, können in der aktuellen Situation verstärkt in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, wenn sie
nicht die Möglichkeit haben, auf andere Beförderungsarten auszuweichen. Das kann Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern in besonderer Weise betreffen, aber auch andere Menschen mit Gehbehinderung.
Ich habe die Hoffnung, dass durch die zunehmende Barrierefreiheit der BVG die Mehrzahl der Betroffenen die Chance hat, eine alternative Beförderungsmöglichkeit im ÖPNV zu finden. Wenn es sich um Freizeitfahrten handelt – das ist der Bereich, der besonders in meiner Zuständigkeit liegt –, steht den Berechtigten natürlich der Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben den Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen schon bei den ersten Problemen in der S-Bahn verstärkt. Das haben wir weiter ausgebaut, damit eine intensivere Nutzung möglich wird. Es gibt ein zusätzliches Angebot an Fahrzeugen. Der Betreiber ist aufgefordert worden, dass er bei steigendem Bedarf entsprechend schnell reagieren und Maßnahmen mit meinem Haus absprechen soll.
Darüber hinaus haben wir uns mit der BVG auf einen verstärkten Einsatz und vor allen Dingen einen zielgerichteten Einsatz von Mobilitätshelferinnen und -helfern verständigt. Die Fahrgastbetreuer der BVG sind an vielen Knotenpunkten des öffentlichen Personennahverkehrs im Einsatz. Auch die Fahrgastbetreuer können Menschen mit Einschränkungen, hilfebedürftige Menschen in Bus und Bahn begleiten. Ähnlich ist es mit den Mobilitätshelferinnen und -helfern des VBB. Auch hier konnte die Maßnahme aufgestockt werden. Auch hier ist die Unterstützung für Hilfebedürftige in der aktuellen Situation gewährleistet.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Villbrandt! Es ist nach wie vor gerade für die Rollstuhlfahrer und -innen ein Problem. Das will ich auch nicht wegdiskutieren. Wir haben gemacht, was notwendig ist. Wir haben gesagt, dass wir den Fahrzeugpool der größeren Nachfrage anpassen wollen. Aber wir machen eine andere Erfahrung, die ich als bedrückend empfinde: Zurzeit nimmt die Nachfrage ab. Ich habe den Eindruck, dass viele Rollstuhlfahrer und -innen sich nicht mehr auf die Straße wagen, sich im Augenblick nicht in den öffentlichen Personennahverkehr begeben. Das bedauere ich, darauf muss stärker geachtet werden.
Es ist sinnvoll, dass diese Frage an meine kompetente Kollegin Frau Junge-Reyer gestellt wird, weil sie diese sicherlich im Blick hat und auch öffentlich erklärt hat, dass das Geld für Barrierefreiheit eingesetzt wird. Es gibt in diesem Ressort einen Plan darüber, welche Maßnahmen in Angriff genommen werden sollen. Sie kann Ihnen sicher detailliertere Auskünfte geben, als ich das im Augenblick kann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wolf! Ja, wir haben in der Tat sozusagen eine neue Etappe der Kampagne “Berlin braucht dich!“ gemeinsam – Herr Körting und ich, aber auch mit einer Reihe von Partnerinnen und Partnern aus der Berliner Wirtschaft – auf den Weg gebracht.
Diese Kampagne gibt es seit 2006. Worum geht es dabei? – Es geht darum, möglichst vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine Ausbildungschance im öffentlichen Dienst zu eröffnen und ihnen dort einen Ausbildungsplatz zu geben. Wir haben im Jahr 2006 8,6 Prozent Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Ausbildung gehabt und im Jahr 2008 immerhin schon 14,3 Prozent. Das ist eine gute Entwicklung, aber sie ist uns noch nicht gut genug. Deshalb haben wir jetzt eine nächste Etappe eingeleitet. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Berliner Bevölkerung beträgt immerhin 25 Prozent, und wir sind der Auffassung, dass sich dies auch im öffentlichen Dienst, in den Krankenhäusern, in den Unternehmen mit Landesbeteiligung, im öffentlichen Personennahverkehr und in allen relevanten wirtschaftlichen Bereichen unserer Stadt widerspiegeln muss.
Was ist das Neue daran? – Wir haben zusätzlich zum öffentlichen Dienst Landesunternehmen und Unternehmen mit Landesbeteiligung in diese Kampagne mit einbezogen. Das ist ein wichtiger Fortschritt, weil sich damit nicht nur das Ausbildungsplatzvolumen erheblich erweitert, sondern auch das Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten und von Berufsfeldern. Das macht nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern auch die anderen Unternehmen für junge Menschen mit Migrationshintergrund attraktiv. Deshalb wollen wir unter ihnen dafür werben, dass sie sich für den öffentlichen Dienst, aber auch für die anderen Angebote, die wir ihnen machen, interessieren, sich bewerben und das als attraktives Zukunftsfeld für sich entdecken. Wir haben in der Kampagne eine Reihe von Jugendlichen, die schon den Weg in den öffentlichen Dienst, z. B. auch zur Polizei gefunden haben. Wir werben mit diesen Vorbildern für dieses Vorhaben, das wir uns gemeinsam vorgenommen haben, nämlich bis zum Jahr 2013 25 Prozent der Ausbildungsplätze Jugendlichen mit igrationshintergrund zur Verfügung zu stellen. M
Wir haben im öffentlichen Dienst – mit den nachgeordneten Einrichtungen – eine Kapazität von etwa 2 000 Ausbildungsplätzen im Jahr. Die sogenannten Mehrwertunternehmen – das sind 12 Unternehmen des Landes bzw. mit Landesbeteiligung – steuern weitere 3 000 Ausbildungsplätze bei. Das heißt, wir haben eine Gesamtkapazität von etwa 5 000 Ausbildungsplätzen, bei denen es jetzt darum geht, den Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Wenn wir unsere Zielzahl im Jahr 2013 erreichen wollen, bedeutet das, dass wir jedes Jahr 400 Jugendliche mit Migrationshintergrund neu in die Ausbildung aufnehmen müssen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber wir sind alle gemeinsam wild entschlossen, dieses Ziel zu erreichen. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Lehmann! Ich habe von dieser geplanten Einstellung – sie ist noch nicht vollzogen – gehört. Das ist ein großzügiges Zusatzangebot der BVG gewesen, was man noch einmal sehr deutlich unterstreichen muss. Wir haben Kontakt zum BVG-Vorstand aufgenommen, um die Möglichkeiten zu prüfen, diesen Bus zu erhalten. Wir hoffen, dass eine solche Möglichkeit noch besteht.
Wir machen es immer mit vereinten Kräften, Herr Lehmann. Ich traue mir aber durchaus zu, dieses so mit Nachdruck zu vertreten, dass es auch gehört wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Nach Angaben der Betreiberin der Aufnahmeeinrichtung in der Motardstraße sind voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 26 000 Euro für die Unterkunft und Verpflegung der Roma-Gruppe entstanden. Das bezieht sich auf den Zeitraum vom 29. Mai bis zum 11. Juni. Darüber hinaus sind im Wesentlichen Folgekosten im Zusammenhang mit dieser Personengruppe entstanden. Dabei geht es zum einen um Hygieneartikel für Kleinkinder, Getränke und Lebensmittel in Höhe von etwa 450 Euro. Es sind Kosten für den Einsatz von Mediatoren in der Aufnahmeeinrichtung, das ist die von Ihnen angesprochene Beratung, sind 1 000 Euro angefallen. Für die gewährte Rückkehrhilfe sind Kosten in Höhe von etwa 25 000 Euro entstanden.
Nun komme ich zur Ihrer zweiten Frage: Dem Senat ist nicht bekannt, ob gegen einzelne Personen dieser Gruppe Ermittlungsverfahren geführt wurden oder werden. Eine entsprechende Abfrage bei der Staatsanwaltschaft geht nur auf der Grundlage konkreter Personenangaben. Ein solches Auskunftsersuchen ist natürlich an datenschutzrechtliche Vorschriften und Voraussetzungen gebunden. Eine bloße Verdachtsanfrage ist unzulässig. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde bisher keine Veranlassung gesehen, das Landesamt für Gesundheit und Soziales um die Übermittlung von Personendaten zu bitten und eine Straftat zu verfolgen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wansner! Wir haben nun schon mehrfach über dieses Problem gesprochen. Sie wissen natürlich ganz genau, was in diesem Fall passiert ist. Ich will es Ihnen noch einmal deutlich sagen, damit Sie es auch entsprechend weitertragen. Was haben wir hier gemacht? – Wir haben hier in diesem Fall dazu beigetragen, einer akuten Notlage von Kindern, von Frauen und Familie zu begegnen und abzuhelfen. Das haben wir
erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Menschen nun auch mit unserer Unterstützung in die Lage versetzt worden sind, jetzt wieder für sich selbst sorgen zu können.
Es ist üblich und durchaus mit rechtlichen Vorschriften zu vereinbaren, dass die Menschen, die in unserer Stadt in eine Notlage geraten, ob sie sich nun als Touristen oder in einer anderen Funktion hier in der Stadt aufhalten, Hilfe in dem Land erwarten können, in dem sie sich gerade aufhalten. Daran haben wir uns orientiert. Dem sind wir gefolgt. Ich finde es für eine Metropole wie Berlin durchaus angemessen, wenn klar ist, dass es in Notfällen hier humanitäre Hilfe gibt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wansner! Ich habe weder über die Presse „verkünden lassen“ noch bin ich selber der Meinung, dass wir Vorschläge zu machen haben. Das ist gar nicht unsere Aufgabe als Behörde. Unsere Aufgabe ist es, über die rechtliche Situation von Menschen, die hier als Touristen nach Deutschland einreisen, aufzuklären. Genau das habe ich getan. Das habe ich Ihnen übrigens schon das letzte Mal im Plenum hier erklärt.
Diese rechtliche Situation bedeutet, dass seit der EU-Osterweiterung für Rumänien bis zum Jahr 2013 – also noch zwei Jahre länger als bei anderen osteuropäischen Ländern – eine eingeschränkte Freizügigkeit besteht, in der sehr deutlich ist, dass man sich hier als abhängig Beschäftigter nicht verdingen kann. Diese Möglichkeit besteht nicht für Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass man sich als Gewerbetreibender, als Unternehmer, als Selbstständiger niederlassen kann. Das fällt nicht unter die eingeschränkte Freizügigkeit. Darüber sind die Menschen informiert worden. Das ist sozusagen auch meine Aufgabe. Genau die haben wir erfüllt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Da bin ich Ihnen aber sehr dankbar, Herr Wansner, dass Sie dieses Problem ansprechen. Wir haben es hier in der Tat mit einem euro
päischen Problem zu tun, dass weder in Deutschland und erst recht nicht in Berlin zu lösen ist. Wir haben in der Vergangenheit einen Umgang mit einer ausgesprochen schwierigen Situation gesucht und gefunden.
Ich habe natürlich mehrfach mit dem rumänischen Konsul gesprochen. Auch mein Kollege Körting hat inzwischen Gelegenheit gehabt, mit ihm zu sprechen. Ich habe mit aller Deutlichkeit auf die Situation hingewiesen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass sich die Rumänische Botschaft in der Pflicht sieht, in irgendeiner Form für ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger finanziell einzustehen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Seit vielen Monaten befassen sich Bund und Länder mit der Neuorganisation der Jobcenter. Wir haben hier bereits mehrfach darüber diskutiert. Ideen und Wege zu einer besseren Arbeit waren dabei immer willkommen. Der Vorstoß der CDU nun kommt leider viel zu spät, um den Bürgerinnen und Bürgern und auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter mehr Sicherheit über ihre Zukunft zu vermitteln.
Ehrlich gesagt finde ich es einigermaßen mutig, wenn die CDU jetzt einen Berliner Weg zu verfassungsmäßigen Jobcentern vorschlägt, nachdem über ein Jahr Expertinnen und Experten, Fachministerinnen und Fachminister der Länder intensiv an einer Lösung gearbeitet haben, übrigens – das will ich hier betonen – ausgesprochen konstruktiv über alle Parteigrenzen hinweg.
Auch deshalb ist es schließlich zu einem einstimmig beschlossenen Konsens über die Neuorganisation gekommen, ein Vorschlag, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts standhält und – das betone ich auch hier ausdrücklich – im Interesse der betroffenen Menschen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter ist. Umso unverständlicher ist es deshalb aus meiner Sicht, dass die CDU-Bundestagsfraktion diesen Lösungsweg im letzten Moment blockiert hat.
Jeder Vorschlag zur Neuorganisation der Jobcenter muss sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts messen lassen. Beim Anlegen dieser Messlatte fällt der Vorschlag der CDU aus dieser Sicht durch. Nach diesem Vorschlag sollen künftig die Länder bzw. auch die Kommunen bestimmen, wer die Jobcenter führt. Ein Flickenteppich aus verschiedenen Organisationsformen wäre die Folge, von den Verantwortlichkeiten her für die Bürgerinnen und
Mirco Dragowski
Bürger kaum mehr zu durchschauen. Das ist, glaube ich, eine Lösung, die nicht besonders bürgerfreundlich ist. Die verfassungsrechtlich gebotene Herstellung gleicher Lebensverhältnisse wäre auf diese Weise nur schwer zu erreichen. Die einheitliche Arbeitsmarktpolitik, zu der wir uns alle verpflichtet haben, würde auf diese Weise zerschlagen.
Was sind jetzt die Konsequenzen für die Erwerbslosen? Danach hatten Sie gefragt, Frau Grosse! Ich will einige wenige Anmerkungen machen. – Je nach gewählter Organisationsform, für die sehr viele Varianten in dem Vorschlag der CDU aufgeführt sind, müssen die Erwerbslosen mit einer Verschlechterung des Zugangs entweder zu den Leistungen der Arbeitsförderung oder zu den kommunalen sozialen integrativen Leistungen rechnen. Bei Jobcentern in der Regie der Bundesagentur würde die Möglichkeit des Landes, auf regionale Besonderheiten der Arbeitsmarktpolitik Einfluss zu nehmen, gänzlich entfallen. Bei den Jobcentern in Landes- und kommunaler Zuständigkeit würde die Gefahr, dass die Arbeitsmarktpolitik kommunalisiert würde und damit vor allen Dingen auch die Kosten kommunalisiert würden, steigen, was für strukturschwache Regionen wie Berlin wirklich alles andere als attraktiv sein kann. Und schließlich ist bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung natürlich das Postulat, den Erwerbslosen Leistungen aus einer Hand zu vermitteln, überhaupt nicht mehr möglich. – Kurz gesagt: Aus meiner Sicht ist der Berliner Weg nicht geeignet, die Probleme unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger angemessen zu lösen.
Ich finde jede zeitliche Verzögerung bedauerlich. Wir alle hatten uns ja große Mühe gegeben und sehr engagiert dafür auch miteinander gestritten, dass wir möglichst frühzeitig zu einer Lösung kommen, weil das erstens ein Stück mehr Sicherheit für die Beschäftigten, die natürlich
um die Zukunft ihrer Arbeitssituation bangen, aber natürlich auch mehr Sicherheit für Erwerbslosen ist, die wissen müssen, wo eigentlich künftig ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind und wie sie Leistungen möglichst auch aus einer Hand bekommen. Insofern, glaube ich, brauchen wir eine schnelle Lösung, auch angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise, weil auch hier natürlich funktionierende Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung unabdingbar notwendig sind.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Henkel! Sie haben völlig recht, ich habe das immer sehr beklagt, und deshalb war ich auch sehr froh, dass wir mit der Lösung, die wir gefunden hatten, einerseits eine Verfassungsänderung hinbekommen hätten, andererseits aber ein Gesetz zum SGB II zu reformieren, das die Möglichkeiten des regionalen Einflusses für die Länder absichert – das war genau eine unserer ganz zentralen Bedingungen bei einer Reform, die auch verfassungsgemäß und verfassungsfest ist. Insofern, muss ich leider feststellen, hätte eine Zustimmung der CDU-Bundestagsfraktion unser beider Anliegen durchaus realisieren lassen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Wolf! Ein Teil Ihrer Frage ist schon von Herrn Senator Körting beantwortet worden, insbesondere was die rechtliche Betrachtung angeht. Ich will nur zwei kleine Ergänzungen machen. Es gibt nach dem EU-Recht eine eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, das heißt, dass diejenigen, die als Touristen nach Deutschland einreisen, nicht das Recht haben, als abhängig Beschäftigte tätig zu sein. Sie haben
Udo Wolf
allerdings das Recht, sich als Gewerbetreibende niederzulassen.
Dann gibt es eine Regelung, die auch durch die EURechtsetzung abgesichert ist, nämlich, dass EU-Bürger während eines Aufenthalts in jedem Fall einen Anspruch auf Hilfe zur Behebung einer akuten Notsituation haben. Das gilt insbesondere auch für medizinische Betreuung.
Das, glaube ich, muss allen klar sein. Der Bezirk und wir haben eingeschätzt, dass es sich um Nothilfe handelt, die hier geleistet werden muss.
Zur zweiten Frage von Herrn Wolf: Wir haben eine Notsituation insbesondere deshalb eingeschätzt, weil in Begleitung der Roma sehr viele Kinder sind, teilweise sehr kleine Kinder, auch Kinder, die krank sind. Die Unterbringung, die sie im Bethanien gewährt bekommen haben, ist als Notsituation zu bezeichnen. Es schien uns deshalb richtig, unbürokratisch und kurzfristig, eine Hilfe anzubieten. Deshalb haben wir vorgeschlagen, die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Berlin in der Motardstraße für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Dort ist die medizinische Betreuung gesichert, die Betretreuung der Kinder gesichert und auch die Verpflegung.
Das ist von den Roma-Familien abgelehnt worden. Es hat einen weiteren Runden Tisch gegeben, wo über Möglichkeiten mit Bezirk und unserem Landesamt für Gesundheit und Soziales diskutiert worden ist. Die Bezirke sind nach ASOG für die Unterbringung Obdachloser – auch Ausländerinnen und Ausländer – zuständig. Es gibt in diesem Zusammenhang Plätze in Wohnheimen und Pensionen. Auch hier haben wir Unterstützung und Hilfe angeboten. Auch zu dieser Maßnahme ist es nicht gekommen. Nach meiner jetzigen Kenntnis haben die Roma – zum Teil zumindest – im Moment das Bethanien verlassen.
Wir haben in den Gesprächen immer wieder erklärt, dass wir zur Behebung einer akuten Notsituation selbstverständlich Gesprächs- und auch Unterbringungsangebote aufrechterhalten.
Sehr geehrter Herr Wansner! Ich habe selbstverständlich mit der Rumänischen Botschaft gesprochen, die selbst auch ein Interesse hatte, mit uns darüber zu sprechen, weil es sich in der Tat um rumänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger handelt. Die Rumänische Botschaft sieht sich überhaupt nicht in der Verantwortung, irgendwelche Art von Kosten zu übernehmen. Das hat sie striktweg abgewiesen als nicht zu ihrem Verantwortungsbereich gehörend.
Herr Mutlu! Zunächst einmal ist der Status von Touristen völlig klar. Wenn dieser Status von den rumänischen Touristen – von den Roma – aufgegeben werden sollte,
dann müssten sie einen entsprechenden Antrag stellen. Ein solcher Antrag liegt aber nicht vor. Ich darf noch einmal eine Einschätzung der Botschaft weitergeben: Das wird auch nicht passieren. – Insofern sehe ich mich gemeinsam mit dem Bezirk – wir haben ja auch ein wenig Amtshilfe und Unterstützung für den Bezirk geleistet – in der Verantwortung, einer akuten Notsituation zu begegnen. Dieses Angebot erhalten wir aufrecht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann! Ein Großteil der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist bereits mit der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage, die Sie unlängst von uns bekommen haben, beantwortet. Deshalb verstehe ich im Moment gar nicht das Defizit, das Sie in Ihrem Wissensstand zu verzeichnen haben. Aber lassen Sie mich zunächst einmal zu der heutigen Diskussion kommen.
Wohnungslosigkeit ist heute in der Bundesrepublik und erst recht in Berlin kein Ausdruck mehr von Wohn
Präsident Walter Momper
raumnot, sondern eine Folge sozialer Desintegration. Das ist das Ergebnis prekärer Lebensverhältnisse und der mangelnden Fähigkeit, die Alltagsprobleme aus eigener Kraft zu bewältigen. Genau hier müssen die Hilfen für die Wohnungslosen ansetzen. Entsprechend haben wir in den letzten Jahren die Wohnungslosenpolitik in unserer Stadt ausgerichtet. Es ist dabei gelungen, professionelle und ehrenamtliche Hilfe sinnvoll und wirksam zu verknüpfen, und dank gemeinsamer Anstrengungen von Land und Bezirken verfügt Berlin heute über ein gut ausgebautes abgestuftes Hilfesystem. Die Sicherung und Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten ist dabei vorrangiges Ziel. Die Schwerpunktsetzung auf Wohnungserhalt und Prävention wird auch zukünftig im Zentrum der Arbeit des Senats stehen.
Für wohnungslose Menschen muss viel Zeit, viel Arbeit, aber auch viel Geld aufgewendet werden, weil ihre Probleme vielschichtig sind und dennoch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und das Erwerbsleben angestrebt werden muss. Wohnungslose Personen brauchen häufig nicht nur eine Wohnung, sondern sie brauchen Schuldnerberatung, Eingliederungshilfe für Behinderte, Erziehungshilfe, medizinische oder pflegerische Leistungen, berufliche Qualifizierung und Arbeit. Deshalb muss die Wohnungslosenhilfe stärker als bisher als ressort- und institutionsübergreifende Aufgabe verankert werden. Ein solcher Arbeitsansatz wird auch die Grundlage der Leitlinien für die Wohnungslosenpolitik sein, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden, in intensiver Diskussion mit den entsprechenden Arbeitskreisen.
Mit der veränderten Gesetzeslage – Herr Hoffmann hat es schon gesagt – aus dem Jahr 2005 haben sich die Ausgangsbedingungen der Wohnungslosenpolitik grundlegend verändert. Bis zum Jahr 2005 gab es für Wohnungslose Leistungen aus einer Hand. Heute sind die Zuständigkeiten bei zwei Behörden, und mehrere Ansprechpartner sind für die Leistungsberechtigten verantwortlich, 12 Sozialämter und/oder 12 Jobcenter. Sie kennen das alles.
Nun zu den von Ihnen gewünschten Daten, Herr Hoffmann. Sie wissen, dass genau seit dem Jahr 2005, nach der Veränderung der Sozialgesetze, das Merkmal Wohnungslosigkeit in keiner statistischen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen ist. Demzufolge fehlen auch entsprechende Erkenntnisse darüber, wie viel Fallmanagement für Wohnungslose zur Verfügung steht und was die größten Vermittlungshemmnisse sind. Aus meiner Sicht wird – und das sage ich ausdrücklich – der besonderen Lebenslage von Wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen bis heute in den Jobcentern nicht ausreichend Rechnung getragen. Immerhin konnten wir mit der Regionaldirektion einige wichtige Verhandlungsergebnisse erzielen.
So ist es zum Beispiel so, dass die notwendige Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und den sozialen Diensten der Bezirke erleichtert und gefördert werden konnte.
Zweitens ist es jetzt nicht mehr möglich, den Ausschluss von SGB-II-Leistungen bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen zu verordnen. Das heißt, die Leistungen laufen auch dort weiter, weil sie als ambulante Einrichtungen anerkannt sind, und schließlich haben wir spezielle Kriterien in der AV Wohnen, gerade auch für Wohnungslose, vorgesehen, was die Entschuldungsregelung angeht, aber zum Beispiel auch, was die direkte Abgabe der Miete an den Vermieter angeht.
Nun haben wir natürlich einige verlässliche Daten über die zentrale Unterbringungsstelle der Bezirke, die bei mir im Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt ist. Ich will Ihnen gerne einige Daten über die Wohnungslosigkeit und die Entwicklung in Berlin darstellen. – Herr Hoffmann! Die Zahl der Wohnungslosen hat sich zwischen 2005 und 2006 nur marginal verändert, von 2 926 Personen auf 3 100. Die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beanspruchen, wuchs dagegen enorm, und zwar im gleichen Zeitraum um 20 Prozent.
Was bedeutet das jetzt? – Das bedeutet, dass es sich hier überwiegend um ambulante Hilfen für Menschen handelt, denen Wohnungsverlust droht. Damit zeigt sich ganz deutlich, nicht die Zahl der Wohnungslosen steigt in Berlin, sondern die Zahl derjenigen, die rechtzeitig um Hilfe nachsuchen, um erst gar nicht in die Situation der Wohnungslosigkeit zu kommen. Damit ist ein zentrales Ziel des Senats eingelöst: Prävention ist damit Schwerpunkt der Wohnungslosenhilfearbeit geworden. Ich denke, dass ist ein gutes Ergebnis. Es zeigt, dass Wohnungslosigkeit durch gute präventive Praxis vermieden werden kann.
Dreizehn Projekte der Wohnungslosenhilfe werden vom Senat über den Ligavertrag gefördert. Alle anderen Finanzierungen der Wohnungslosenhilfe – das habe ich hoffentlich gerade deutlich gemacht – laufen über das Bundesgesetz, SGB II oder SGB XII. Diese dreizehn Projekte, Herr Hoffmann, sind ohne jede finanzielle Kürzung in den letzten Jahren gefördert worden – auf meine ausdrückliche Intervention auch bei der Aufstellung der Projekte in dem Ligavertrag. Das war auch ganz bewusst so, weil ich es richtig fand, dass genau in diesem Bereich erst einmal genau geschaut wird, wie die Wohnungslosenhilfe aufgestellt ist und was nötig ist.
Deshalb haben wir in Abstimmung mit den Ligaverbänden eine Evaluation dieser niedrigschwelligen Wohnungslosenhilfeangebote vorgesehen. Diese Evaluation soll im September dieses Jahres vorliegen. Danach werden wir sicher auch gemeinsam über die Ergebnisse und die notwendigen Konsequenzen daraus diskutieren.
Die Wohlfahrtsverbände übermitteln darüber hinaus jährlich die Daten der Personen, die die Leistungen der Wohnungslosenhilfe im Einzelnen in Anspruch nehmen. Sie erinnern sich, dass wir bei der Bilanzkonferenz regelmäßig gemeinsam über diese Ergebnisse diskutieren. Ich will Ihnen dennoch ein paar aktuelle Zahlen nennen: Das
Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner
Platzangebot für ambulante Maßnahmen nach SGB XII hat sich insgesamt stark erhöht, zum Beispiel bei dem betreuten Wohnen seit 2004 sogar verdoppelt. Im Jahr 2004 gab es 6 555 Leistungsberechtigte, die Hilfen in ambulanten Maßnahmen von betreuten Einzel- und Gruppenwohnungen oder stationären betreuten Wohnformen wie Übergangshäusern und Kriseneinrichtungen nach SGB XII in Anspruch genommen haben. Im Jahr 2007 waren es 8 628.Sie können unschwer erkennen, dass es hier einen deutlichen Anstieg gegeben hat.
Woran liegt dieser Anstieg? – Er hat auch damit zu tun, dass Hilfen zum Wohnungserhalt oder zur Wohnungserlangung genutzt worden sind. Dies ist auch ein sicheres Zeichen, dass es hier vor allen Dingen um Wohnungserlangung geht, die im Zentrum unserer Arbeit steht. Von den 5 628 Nutzerinnen und Nutzern im Jahr 2007 waren übrigens 40 Prozent junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren. Das hat sehr viel mit der SGB-II-Änderung zu tun, wonach es ein Auszugsverbot für junge Menschen in diesem Alter aus den elterlichen Wohnungen gibt. Das tun sie dann trotzdem, und leider führt das dann häufig dazu, dass sie über kurz oder lang im Bereich der Wohnungslosenhilfe landen. Auch hier entstehen entsprechende Steigerungen.
Die Frauenquote der Leistungsempfangenden liegt bei etwa 30 Prozent. Die Ausgaben – die haben Sie eben schon angesprochen – beim SGB XII sind in der Tat von 22,4 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 33,4 Millionen Euro im Jahr 2008 gestiegen. Da sage ich Ihnen: Das ist gut angelegtes Geld, weil es verhindert, dass die Menschen wohnungslos werden, dass die Menschen auf der Straße leben, sondern mit diesen Leistungen rechtzeitig für Wohnraumsicherung gesorgt wird.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden Angebote der Wohnungslosenhilfen in Berlin in ihrer Differenzierung vollständig ausreichend sind. Die Kapazitäten werden darüber hinaus von den Leistungsanbietern ständig angepasst. 2004 gab es 3 830 Plätze in ambulanten und stationären Wohnformen. 2007 waren es 5 136, und die tatsächlichen Auslastungsquoten liegen jährlich deutlich über der Platzkapazität. Sie ist also höher als die tatsächliche Nachfrage.
Meine Senatsverwaltung hat darüber hinaus eine Studie in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, welche Kriterien im positiven Verlauf der Hilfen nach § 67 SGB XII befördern oder aber auch behindern. Die Studie wird vor der Sommerpause vorliegen, und wir werden sehr schnell gemeinsam mit Ihnen und anderen Fachleuten die Ergebnisse dieser Studie diskutieren, auch darüber, welche Weiterentwicklungen im Hilfesystem sich möglicherweise daraus ergeben.
Die CDU-Fraktion hat auch gefragt, welche Empfehlungen die Anbieter zu Veränderungen der Wohnungslosenhilfeangebote gegeben haben. Da gab es in der Tat vom Diakonischen Werk die Initiative, gesondertem Betreu
ungsbedarf für wohnungslose SGB-II-Berechtigte nachzukommen. Wir haben daraufhin seit Mitte 2008 speziell drei ESF-Projekte, die das zum Schwerpunkt gemacht haben. Zwei davon werden vom Diakonischen Werk durchgeführt und ein Projekt von der Berliner Treberhilfe. Sie tragen dazu bei, wohnungslose Menschen in Beschäftigung zu integrieren bzw. sie auf Beschäftigung vorzubereiten.
Schließlich haben wir noch einen Aspekt, der sich aus meiner Sicht lohnt, genannt zu werden – in aller Kürze: Mit der Gesundheitsreform 2004 hat sich auch die Situation wohnungsloser Menschen deutlich verbessert. Erstens gibt es das Recht, dass sie in stationären Einrichtungen von den Pflegediensten gepflegt werden können, die Sozialstationen diesen Anspruch auch erheben können. Darüber hinaus sind alle SGB-II-Empfangenden seit dieser Gesundheitsreform bei der Krankenkasse versichert. Das gilt auch für Wohnungslose. Wenn sie bei irgendeinem Träger eine Adresse hinterlassen haben, sind sie automatisch krankenversichert. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Schritt zur Verbesserung ihrer Situation. Darüber hinaus gibt es über das SGB XII die Möglichkeit, auch bei Wohnungslosen und Pflegebedürftigkeit die Kostenübernahme zu regeln.
Das heißt insgesamt: Wir haben eine umfassende gesundheitliche und pflegerische Versorgung der wohnungslosen Menschen in Berlin, und das ist gut und richtig so. Dennoch gibt es die Forderung des AK Wohnungslosenhilfe zu einer sehr niedrigschwelligen Einrichtung einer Krankenwohnung, nachdem die Krankenstation in der Stadtmission geschlossen worden ist. Wir sind zu dieser Frage in Gesprächen auch mit Trägern.
Abschließend: Es gibt auch Projekte für Wohnungslose mit Migrationshintergrund. Auch das ist wichtig, um auf die unterschiedlichen kulturellen und ethnischen Wertmaßstäbe einzugehen. Sie sind im Leistungskatalog aller Angebote verbindlich vereinbart, wie eben auch die geschlechtsspezifischen. Drei Leistungsanbieter haben sich speziell die Wohnungslosen mit Migrationshintergrund zum Thema gemacht und entsprechende Angebote gemacht.
Zum Schluss möchte ich darauf verweisen, dass Berlin auch im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, das geben viele Studien her, ein beispielhaftes Hilfesystem hat. Bei Untersuchungsergebnissen bundesweiter Forschung im Rahmen der Wohnungslosenhilfe erhält das Berliner Angebotesystem durchweg gute Noten. Berlin war und ist bundesweit Vorreiter bei der Etablierung von bedarfsgerechten Angeboten unter anderem der ambulanten medizinischen Versorgung von Obdachlosen, beispielsweise der ambulanten betreuten Wohnform mit Schwerpunkt auf Präventionsleistung im eigenen Wohnraum. Auch das ist ein zentraler Punkt. Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit steht im Zentrum der Arbeit des Senats. Das wird auch so bleiben. – Danke schön!
Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Radziwill! Ja, das Land Berlin und die Kranken- und Pflegekassen haben sich auf die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Berlin verständigt. Das hat ein bisschen gedauert, denn es waren auch sehr viele beteiligte Partner mit am Tisch. Aber es war ein sehr konstruktiver Prozess, und ich bin sehr froh, dass wir jetzt diese Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben. Die Rahmenvereinbarung regelt die Aufgaben der Pflegestützpunkte, die Finanzierung und selbstverständlich auch die Standorte. Wir können mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein, weil zentrale Forderungen eingelöst worden sind, über die wir auch eine ganze Weile miteinander gestritten haben.
Erstens wird es uns gelingen, eine wohnortnahe, umfassende Informations- und Beratungsstruktur zu allen Fragen rund um die Pflege zu gewährleisten.
Zweitens: Die seit zwei Jahrzehnten in Berlin erfolgreich arbeitenden Koordinierungsstellen rund um das Altern mit einem ungeheuren Erfahrungsschatz werden in diese Beratungs- und Informationsstruktur integriert, und – das Wichtige dabei ist – sie bereichern durchaus das Beratungsangebot der künftigen Pflegestützpunkte ganz entscheidend.
Darüber hinaus besteht die Aufgabe aller Pflegestützpunkte vor allen Dingen darin, die wohnortnahe Versorgung in den Bereichen um die künftigen Pflegestützpunkte herum zu koordinieren und zu vernetzen. Auch das ist ein ganz Aspekt der zukünftigen Arbeit. Über die Fragen muss regelmäßig auch mit den Bezirksstadträten verhandelt werden.
Drittens ist die gemeinsame Trägerschaft der Pflegestützpunkte vom Land Berlin und den Pflegekassen gesichert. Wir haben uns als Träger gemeinsam auf ein gemeinsames Steuerungsgremium geeinigt. Wir haben uns darauf
geeinigt, einen Fachbeirat einzurichten. Es gibt natürlich auch eine verbindliche Vereinbarung über die Konzeption und vor allem auch über die Mindeststandards der künftigen Pflegestützpunkte. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Bis Juli dieses Jahres werden 24 Pflegestützpunkte in Berlin eingerichtet. „Wohnortnah“ war eine der wichtigen Auflagen, die das Land Berlin gemacht hat. Für die Bezirke Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick war allerdings mit dieser ersten Entscheidung die Sicherung einer ausreichend wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung aller rat- und hilfesuchenden Berlinerinnen und Berliner nicht gewährleistet. Deshalb haben wir nachverhandelt. Die Kranken- und Pflegekassen haben sich daraufhin verpflichtet, über die bis zum Sommer 2009 einzurichtenden Pflegestützpunkte – 24 eben – hinaus zum Ende des Jahres drei weitere Pflegestützpunkte in den von mir genannten Bezirken zu schaffen. Damit ist gewährleistet, dass wir nunmehr in allen Bezirken eine Mindestausstattung von zwei Pflegestützpunkten haben werden. Das ist eine gute Aussicht. Am Ende des Jahres werden es insgesamt 28 sein. Damit haben wir eine vernünftige Grundlage zur Versorgung der Hilfe- und Pflegebedürftigen älteren Berliner Bevölkerung geschaffen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Radziwill! Die Standorte liegen mit Name und Adresse fest – das hatten Sie vorhin auch gefragt. Die kann man abfragen; darüber kann man sich informieren. Wir haben Informationen über den Fortgang der Diskussion in den anderen Bundesländern. Grundlage dieser ganzen Debatte war das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das Mitte letzten Jahres verabschiedet worden ist. Nach unserer Übersicht gibt es bislang Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz. Dort gab es eine sehr ausgebaute und entwickelte Beratungsstruktur vorab. Darauf ist zurückgegriffen worden. Es gibt
zwei Pflegestützpunkte in Bremen, einen in Bremerhaven. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher noch keine Arbeit mit den Pflegestützpunkten. Es gibt in drei Bundesländern, in Bayern, in Thüringen und Sachsen die Entscheidung, keine Pflegestützpunkte einzurichten. Rahmenverträge, vergleichbar mit dem unseren, gibt es inzwischen in Baden-Württemberg, in Hamburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Soweit kann ich Ihnen eine Übersicht geben. Ich glaube, wir stehen ganz gut da. Ich bin froh darüber, vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Hoffmann! Ich verstehe Ihre Diskussion über die Bezirke nicht. Das wiederholen Sie regelmäßig. Wir gehen davon aus, dass die Bezirke gut in diese Debatte eingebunden sind. Sie haben im Übrigen keinerlei Verpflichtungen im Rahmen der Pflegestützpunkte. Sie sind für die Räumlichkeiten nicht verantwortlich. Das sind allein die Kassen oder das Land Berlin. Die Pflegestützpunkte werden entweder die Koordinierungsstellen, die wir jetzt bereits mit Namen und Adresse haben oder die Stellen, die räumlich auch von den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein ausgesprochen wichtiger Punkt.
Was die Pflege- und Hilfebedürftigen angeht: Herr Hoffmann, ja, es ist so: Bisher mussten Sie ungefähr 25 Stellen anlaufen, wenn Sie einen einheitlichen Versorgungsplan über alle Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe brauchten. Jetzt sind es zwei. Sie werden umfassend im Pflegestützpunkt beraten. Sie bekommen dort auch einen Empfehlungs- und Beratungsnachweis. Sie gehen dann zu Ihrer Kasse, weil in den Pflegestützpunkten neutral über die Möglichkeiten und Angebote, die es in unserer Stadt gibt, beraten wird, und Ihre Kasse entscheidet dann über den Leistungsbescheid. Das muss man bei der Vielfalt der Kassen, die wir in Deutschland haben, leider auch zukünftig gewährleisten. Das ist ein aufwändiges Verfahren,
aber im Verhältnis zu dem bislang vorhandenen eine großartige Erleichterung für die hilfe- und unterstützungssuchenden Menschen in dieser Stadt.
Nein, die Integrationssenatorin antwortet. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wolf! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Zunächst will ich feststellen, dass auch der Berliner Senat die Attraktivität der Einbürgerung in Berlin erhöhen will und es sehr bedauert, dass die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren bundesweit deutlich zurückgegangen sind. Da hat Berlin – eine Zeit lang zumindest – gegen den Trend arbeiten können, aber auch wir haben in den letzten zwei Jahren einen leichten Rückgang zu verzeichnen.
Warum wollen wir die Einbürgerung attraktiv machen? – Weil über die Einbürgerung Menschen mit Migrationshintergrund vor allen Dingen auch rechtlich gleichgestellt sind. Das ist gut für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt, und das befördert ein Klima, das Vielfalt als Selbstverständlichkeit und Bereicherung begreift.
Das hatten wir doch schon, dass man auch zulassen muss, dass Fragen so beantwortet werden, wie man sie selbst einschätzt.
Durch die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts 1999 und 2000 gab es zunächst einen Aufschwung an Einbürgerungszahlen. Es ist gerade in Berlin sehr stark genutzt worden, dass die Erleichterung der Einbürgerung vor allen Dingen von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern ermöglicht wurde. Dadurch sind die Zahlen deutlich gestiegen. Im Unterschied zum Bund hielt dieser positive Trend in Berlin lange Zeit an, aber 2007 und 2008 haben auch wir einen leichten Rückgang zu verzeichnen.
Wir sagen, dass die sinkenden Einbürgerungszahlen auf bundesgesetzliche Neuregelungen zurückgehen, die eher Hemmnisse für die Einbürgerung sind. Dazu zählt aus meiner Sicht einerseits die Einführung des Einbürgerungstests. Er hat eine abschreckende Wirkung, egal, wie leicht oder wie schwer er ist. Viele der hier lebenden Menschen haben auch nach wie vor nicht die vorgesehenen wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Auch die neue Regelung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn eine ausländische im
Inland erworben wird, ist nicht hilfreich, ebenso wenig die Gebühren, die nach wie vor ziemlich hoch sind.
Zur zweiten Frage: Wir brauchen bundesgesetzliche Regelungen, Staatangehörigkeitsrechte, die die Einbürgerung attraktiv machen. Ein Land, das Fortschritte machen will, muss für Zuwanderung offen sein, das hat gestern die Bundeskanzlerin gesagt. Da kann man ihr nur zustimmen. Das heißt aus meiner Sicht, dass die Zulassung von Doppel- und Mehrstaatsangehörigkeit unbedingt nötig ist, dass die Abschaffung der Optionspflicht für junge Menschen erforderlich ist. Dazu gab es vom Land Berlin gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz schon eine Bundesratsinitiative. Auch die Sinnhaftigkeit der Einbürgerungstests müsste aus meiner Sicht anhand der aktuellen Entwicklung überprüft werden.
Wir werden unsere Anstrengungen, die wir in Berlin in den vergangenen Jahren mit der Einbürgerungskampagne unternommen haben, unvermindert fortsetzen. Wir haben damit in den letzten Jahren einen großen Erfolg erzielt. Wir haben seit 2005 offensiv für Einbürgerung und Vereinfachung der Verfahren geworben durch öffentlich wirksame Einbürgerungskampagnen, insbesondere unter jungen Menschen. Die Einbürgerungskampagne „PASSt mir“ ist gerade vor wenigen Monaten neu aufgelegt worden. Das war ein vernünftiger Vorgang. Wir werden das fortsetzen und verstärkt auch in den Schulen verbreiten. Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Bezirken über Zielvereinbarungen ist es uns gelungen, die Bearbeitungszeiten von Anträgen ganz deutlich zu reduzieren und damit auch die schnelle Einbürgerung zu ermöglichen. Das sind die wichtigsten Punkte, die wir uns vorgenommen haben. Damit versuchen wir, einen Trend nach unten bei der Einbürgung gegenzusteuern, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass es unser großes Interesse sein muss, die elementaren Bürgerrechte für Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt für alle zugänglich zu machen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Wolf! Wir werden im Juni eine Integrationsministerkonferenz haben. Wir haben schon die Absicht als Berliner Senat, dort auch die Einbürgerungskampagne vorzuschlagen und über die Erfahrungen mit ihr zu berichten. Wir werden sicherlich auch dort weiter über bundesgesetzliche Veränderungen miteinander diskutieren. Jedenfalls erwarten wir einen Bericht des Landes Schleswig-Holstein über notwendige gesetzliche Veränderungen, den sie im Rahmen der Integrationsministerkonferenz übernommen hatten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Lux! Das ist immer wieder eine probate Frage. – Bundesgesetze werden wir nicht abschaffen können, sie bleiben Bundesgesetze, sie regeln ganz zentrale Bereiche, die wir im Land umzusetzen haben. Das dürfte Ihnen nicht ganz unbekannt sein. Deshalb werde ich auch weiterhin dort, wo ich Bundesgesetze falsch oder unzureichend finde, sagen, dass sie falsch sind.
Nun kann ich nur einmal feststellen: Rot-Grün hat zwar 1999 und 2000 zu einer Verbesserung des Staatsbürgerschaftsrechts beigetragen, aber das ist im Vermittlungsausschuss durch die Intervention der CDU zu verwässert worden, sodass wir heute diese Hürden haben. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen.
Was wir hier tun können, ist, dass wir für Einbürgerung werben, dass wir die Vorzüge einer Einbürgerung darstellen. Das tun wir sehr umfangreich, übrigens mit großem Erfolg im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wir werden diesen Weg ganz sicherlich fortsetzen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Monteiro! Zunächst ist einmal die Feststellung richtig, dass die Amtszeit des Landesbehindertenbeauftragten Ende Februar 2010 endet. Das heißt, wir werden dort eine Neubesetzung vornehmen müssen. Wir haben als Senat auch keine Alternativen, weil dieses Verfahren im Landesgleichberechtigungsgesetz, das wir 1999 erlassen haben, klar geregelt ist. Dort gibt es eine Stärkung der Rechtsstellung des Landesbehindertenbeauftragten, und dort heißt es, dass der Senat im Einvernehmen mit dem Landesbehindertenbeirat den Landesbehindertenbeauftragten beruft; so ist das Verfahren, und wir werden uns an dieses natürlich halten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Monteiro! Natürlich müssen das Landesgleichberechtigungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz miteinander kompatibel sein. Wir werden in dem Verfahren ganz sicher auch überprüfen, wie die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes einzuhalten sind.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hoffmann! Lassen Sie mich vorab eine Bemerkung machen und feststellen, dass es in Berlin in den letzten Jahren gelungen ist, ein Berlinweites Netz an Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu schaffen und vor allem zu erhalten. Derzeit gibt es 22 anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungen in allen Bezirken des Landes Berlin. Überall können Ratsuchende kostenfrei Informationen und Beratung erhalten.
Zur Entwicklung dieser Schuldner- und Insolvenzberatung ist im März in meinem Haus ein Bericht vorgelegt worden. Er ist auf unserer Website abzurufen. Sie erhalten dort noch eine Menge Zusatzinformationen.
Zu Ihrer Frage nach den Wartezeiten: Zunächst ist es notwendig festzustellen, dass jeder, der sich in einer Krisensituation befindet, der aktuellen Beratungsbedarf hat, kurzfristig Beratung bekommt. Das ist in allen Stellen der Schuldner- und Insolvenzberatungen gewährleistet, und zwar binnen weniger Tage.
Die Wartezeiten, die Sie nennen, sind in der Tat sehr unterschiedlich. Sie beziehen sich vor allen Dingen auf längerfristige Beratungen und Betreuungen. Sie beträgt durchschnittlich 5,3 Monate. Viele Ratsuchende, die sich zu Kurzberatungen anmelden und diese auch erhalten, verzichten auf weitergehende Beratung und bemühen sich, ihre Schuldenprobleme aus eigener Kraft zu lösen.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich über das Online-Beratungsportal, das wir Ende 2005 innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberater geschaffen haben, ganz kurzfristig an eine Beratungsstelle zu wenden.
Die Lage in den Bezirken ist höchst unterschiedlich. Das hängt vom Standort, der Beratungskonzeption der jeweiligen Beratungsstelle und des Bezirks und den Vorgaben – das Bezirksamt ist Zuwendungsgeber für die Schuldner- und Insolvenzberatungen, was die Situation vor Ort beeinflusst – ab.
Wir wissen, dass in Neukölln seit vielen Jahren eine schwierige Sozialstruktur existiert, die einen erheblichen Beratungsbedarf erforderlich macht. Deshalb – das begrüße ich sehr – engagiert sich der Bezirk sehr kontinuierlich in der Präventionsarbeit in Schulen. Aber das führt auch dazu, dass die Fachberatung in den Beratungsstellen geringer wird. Ich will das an wenigen Zahlen verdeutlichen: Im zweiten Halbjahr 2007 befanden sich in Neukölln 1 340 Ratsuchende in laufender Beratung. Die Wartezeit betrug damals 3,5 Monate. Inzwischen sind es weniger Ratsuchende, nämlich Anfang 2008 1 177. Die Wartezeit lag bei 7,9 Monaten. Im 2. Halbjahr 2008 ist die Wartezeit auf die von Ihnen genannten 9,3 Monate angestiegen, und zwar bei gleich bleibender Zahl an Ratsuchenden.
Das macht deutlich: Es gibt Bezirke, in denen es keine Wartezeiten gibt, und in Neukölln sind sie sehr lang. Das hängt mit der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung der Bezirke zusammen, die in Neukölln auf der Prävention liegt. Die von vielen Bezirken vorgehaltene Beratung in den Jobcentern verändert auch die Beratungssituation vor Ort.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben uns, seit wir als RotRot Regierungsverantwortung tragen, stets für eine stabile Finanzierung der anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen eingesetzt. Wir haben uns auch – unter Rot-Rot, Herr Hoffmann – darauf eingestellt, dass nach der Einführung der neuen Sozialgesetze – populär Hartz IV genannt – eine höhere Anforderung an Schuldner- und Insolvenzberatung nötig sein wird. Wir haben die Fachberatungsstellen entsprechend ausgebaut, was zu einer Reduzierung von Wartezeiten geführt hat. Ende des Jahres 2007 standen 5,09 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, zudem 1,127 Millionen Euro aus den Bezirkshaushalten. Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses wurde der Anteil der Landesmittel um eine halbe Million Euro für den Doppelhaushalt 2008/2009 erhöht. Diese knapp 7 Millionen Euro fließen in die Globalhaushalte der Bezirke. Im Rahmen der Projektförderung verteilen die Bezirke diese Mittel entsprechend ihrer Schwerpunktsetzung. Dadurch können in den Bezirken erhebliche Verschiebungen bezüglich der Wartezeiten entstehen.
Herr Abgeordneter Hoffmann! Die erste wichtige Maßnahme, die wir ergriffen haben, ist die Aufstockung der Mittel für die Schuldnerberatung. Das führt allerdings in den Bezirken zu sehr unterschiedlichen Reaktionen. Wir haben mehr Landesmittel eingebracht, aber bei den Schuldnerberatungsstellen kommen weniger Mittel an. Das ist beispielsweise in Neukölln der Fall. Im Unterschied zu fast allen anderen Bezirken sind dort für die Beratungsstelle die Mittel um 130 000 Euro abgesenkt worden. Das kann damit zu tun haben, dass mehr in andere Bereiche, beispielsweise die Prävention, gesteckt worden ist, aber das ist erst einmal Fakt. Natürlich führt das zu einem Anstieg der Wartezeiten. Das ist in HellersdorfMarzahn anders. Dort gibt es kaum Wartezeiten. Dort sind die Mittel entsprechend der Landeszuwendung erhöht worden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Kollegin Breitenbach! Genau das heißt das. Es ist in fast allen Bezirken entsprechend der Zuweisung des Parlaments aufgestockt bzw. zum Teil aber mit bezirklichen Mitteln verrechnet worden. Es gibt zum Beispiel in Lichtenberg eine Absenkung der Mittel, und in Neukölln beträgt die Absenkung erhebliche 130 000 Euro. Ich muss demnach davon ausgehen, dass nicht alle Mittel, die vom Parlament für die Schuldner- und Insolvenzberatung zur Verfügung gestellt wurden, an der vorgesehenen Stelle angekommen sind.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Zunächst will ich feststellen, dass ich mich über dieses Urteil sehr freue. Ich habe diesen Antrag auf Feststellung der Tariffähigkeit gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vor etwa einem halben Jahr an das Arbeitsgericht in Berlin gestellt. Erstmals ist es in der Bundesrepublik gelungen, die Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften festzustellen.
Damit ist den Christlichen Gewerkschaften bescheinigt worden, dass sie nicht im Interesse der Beschäftigten agieren, sondern dass sie über Gefälligkeitstarifverträge die Interessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wahrnehmen. Auf diese Weise tragen sie aus meiner Sicht dazu bei, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend Dumpinglöhne ausbreiten. Damit werden soziale Standards unterlaufen, damit werden Schutzstandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infrage gestellt. Dem einen Riegel vorzuschieben, das finde ich, ist eine wichtige Sache. Das haben wir im ersten Schritt erreicht.
Ich will etwas zum Hintergrund dieser Entwicklung sagen, denn die Christlichen Gewerkschaften gibt es noch nicht so lange, und ihr Aufwuchs hat gerade in den letzten Jahren enorm zugenommen. Das hat damit zu tun, dass im Jahr 2003 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert worden ist. Hier ist der Grundsatz des Equal Pay, der gleichen Bezahlung der Stammbelegschaften und der Beschäftigten, die über die Leiharbeitsfirmen im Unternehmen beschäftigt sind, aufgenommen worden. Allerdings gab es eine Tariföffnungsklausel, die besagt, dass immer dann, wenn ein Tarifvertrag besteht, der unterhalb der Bezahlung der Stammbelegschaften abgeschlossen worden ist, dieser gilt.
Das hat dazu geführt, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – nicht faul! – ein sehr großes Interesse daran entwickelt haben, solche Vertragspartner zu finden, die mit ihnen gemeinsam einen solchen Unterbietungstarifvertrag realisieren. Insofern glaube ich, ist es ein wichtiger Schritt im Interesse der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass dieses Urteil gefällt worden ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bedauere heute ausnahmsweise, dass die CDU-Fraktion nicht anwesend ist, insbesondere deshalb, weil ich gerade gehört habe, dass sich die Brandenburger CDU zur Unterstützung der Bundestagsfraktion CDU/CSU aufgeschwungen hat. Insofern hätte ich gern gehört, was die Berliner CDU heute nach dem Besuch von Frau Merkel zu diesem Sachverhalt zu sagen hat.
In diesem Haus haben wir schon sehr häufig über die Jobcenter in Berlin gestritten. Es hat eine Vielzahl von Anträgen gegeben, die sich damit beschäftigt haben, wie den Betroffenen am besten geholfen werden kann und wie selbstverständlich auch die Arbeit der Jobcenter verbessert werden kann.
Immer wieder sind wir dabei an Grenzen gestoßen, und zwar an Grenzen des lausigen Kompromisses, der 2004 ausgehandelt worden ist. In Richtung FDP sage ich mit aller Klarheit: Sie können sich gar nicht herausziehen, Herr Lehmann. Im Vermittlungsausschuss waren Sie voll dabei und haben das voll mitgetragen.
Entstanden ist das SGB II, ein Gesetz mit vielen Tücken und einer Organisationsreform, die uns bis heute große Probleme macht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die gemeinsame Betreuung, der einzig richtige und wichtige Punkt, von Arbeitslosengeld-IIBerechtigten durch Bund und Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Die Verfassungswidrigkeit wird damit begründet, dass gesagt wird, Bund und Kommunen
Rainer-Michael Lehmann
müssen eine eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben machen. Genau diesen Grundsatz erfüllen die Jobcenter nicht.
Deshalb gab es den Auftrag an die Politik, bis zum Ende des Jahres 2010 für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen eine verfassungskonforme Situation auf die Füße zu stellen. Die Länder sind gemeinsam mit dem Bund in einen Verhandlungsmarathon eingetreten. Für das Land Berlin war dabei das Wichtigste, die Betreuung und die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen weiter aus einer Hand zu gewährleisten.
Ich will die verschiedenen Stufen und Modelle unserer Verhandlungen gar nicht aufzählen. Am Ende unzähliger Runden waren jeweils Beschlüsse zustande gekommen, an denen sich die Länder mit großer Mehrheit beteiligt haben. Umstritten blieb bis zum Schluss die Rolle der Optionskommunen. Das ist auch gut so, Herr Lehmann! Wer sich dafür einsetzt, dass wir dem verfassungsgemäßen Ziel der gleichen Lebensverhältnisse näher kommen, kann unmöglich die Arbeitsmarktpolitik vollständig kommunalisieren. Insofern habe ich immer gegen die Optionskommunen argumentiert und bin froh, dass es auch dabei geblieben ist.
Bei allen Schwierigkeiten und politischen Unterschieden haben aber die Landesminister offenbar nicht den Blick für die Auswirkung unserer Entscheidung auf Millionen Arbeitslose verloren, was man von der CDU/CSUBundestagsfraktion offenbar nicht sagen kann. Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister. Auf dieser Grundlage hat der zuständige Bundesarbeitsminister ein Gesetzespaket mit einer Grundgesetzänderung und einer neuen Organisationsstruktur eingebracht. Das ist aus meiner Sicht ein vernünftiger Kompromiss, ohne dass ich sagen könnte, dass mir daran alles gefällt. Wir hätten aber genügend Zeit gehabt, im Gesetzgebungsverfahren die strittigen Fragen noch miteinander zu klären. Letztlich hätte sicher auch das Land Berlin dem von Ministerpräsidenten Rüttgers, Beck und dem Bundesarbeitsminister Olaf Scholz ausgehandelten Vorschlag zugestimmt.
„Eine arbeitsmarktpolitische Katastrophe“ nannte mein nordrhein-westfälischer Amtskollege von der CDU die Weigerung der CDU/CSU-Fraktion, diesem Gesetzespaket zuzustimmen. Ich kann meinem langjährigen Kollegen schon aus Bundestagszeiten Karl-Josef Laumann, endlich einmal aus vollstem Herzen zustimmen.
Was die Union gegenwärtig unwidersprochen vor den Augen der Kanzlerin in dieser Frage betreibt, ist wirklich verantwortungslos. Es ist aber nicht nur verantwortungslos, sondern eine bodenlose Ignoranz angesichts der vor uns stehenden weltweiten Wirtschaftskrise mit all den katastrophalen Folgen insbesondere für die Menschen, die noch Arbeit haben oder die schon arbeitslos sind und den vielen Problemen, mit denen wir fertig werden müssen.
Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen spricht eine deutliche Sprache: Kurzarbeit als Vorzeichen der Krise, Rückgang der offenen Stellen, Anwachsen der Zahl der Arbeitslosen als Ausdruck der wirtschaftlichen Talfahrt. In diesen Zeiten ist aktive Arbeitsmarktpolitik gefragt und nicht ein weiteres jahrelanges Gerangel um Organisationsfragen.
In den 12 Berliner Jobcentern werden 565 000 Menschen betreut. Es braucht überhaupt kein bisschen Phantasie, sich vorzustellen, was es bedeutet, die gesamte Organisationsstruktur wieder auseinander zu nehmen und neu zu sortieren, Fragen zum Personal, zur finanziellen Ausstattung, zu den Liegenschaften, der Verwendung einer eigenen Software, des Datenaustauschs zwischen Bund und Ländern und vieles andere mehr. All das würde auf der Tagesordnung stehen. Aber wer sich nicht auf die Niederungen dieser Fragen einlassen will, so, wie offensichtlich Bundestagsabgeordnete, der entscheidet so unvernünftig wie die CDU/CSU auf Bundesebene es getan hat.
Vor allen Dingen wird die Trennung der Aufgaben wieder Verschlechterungen bringen. Ein wenig anders als Frau Pop würde ich sagen, es passiert gerade zu einem Zeitpunkt, wo wir dabei sind, Fortschritte in der Zusammenarbeit bei den Vermittlungsaufgaben feststellen zu können. Deshalb finde ich das auch besonders problematisch.
Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, mit welchen Kernpositionen der Senat in diese Verhandlungen gegangen ist. Wir wollten klare Zuständigkeitsregelungen. Das bedeutet auch einen einheitlichen Personalkörper in Personalverantwortung des jeweiligen Geschäftsführers oder der jeweiligen Geschäftsführerin, gleiche Tarifstrukturen und gleiche Entwicklungsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Wir wollten sicherstellen, dass das Land und die Kommunen einen stärkeren Einfluss auf die aktive regionale Arbeitsmarktpolitik bekommen. Auch das bleibt nach wie vor auf der Strecke.
Drittens wollten wir natürlich Leistungen aus einer Hand erhalten. Das bleibt auch unser Kernziel. Und schließlich wollten wir das finanzielle Risiko für Arbeitslosigkeit für Länder und Kommunen minimieren.
Die Weigerung der Bundestagsfraktion der CDU führt aus meiner Sicht nun zwangsläufig in Richtung der getrennten Aufgabenwahrnehmung. Wir werden gar nicht umhinkommen, dieses Modell umzusetzen, von dem alle der Auffassung sind und von dem alle wissen, dass es das denkbar schlechteste ist.
Was bedeutet die getrennte Aufgabenwahrnehmung? – Das wurde hier schon geschildert: keine Leistungen mehr aus einer Hand. Wir müssen Doppelstrukturen aufbauen: zwei Ämter, zwei Bescheide, zwei Widerspruchsstellen
Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner
und vieles andere mehr. Und wir verlieren darüber hinaus noch das bisschen Einfluss auf aktive Arbeitsmarktpolitik, das wir jetzt noch haben.
Das sind keine guten Aussichten für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, vor allen Dingen nicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und die vielen, vielen Betroffenen, die auf die Förderung der Jobcenter dringend angewiesen sind. Ich hätte mir heute ein deutliches, einheitliches Signal des Berliner Abgeordnetenhauses an die Bundeskanzlerin gewünscht,
damit klar wird, was auf dem Spiel steht und was parteiinternen Machtspielchen geopfert wird.
Weil wir gerade beim Thema Machtspielchen sind, will ich Ihnen gern eine Petitesse am Rande schildern. In den letzten Tagen erreichte die Arbeits- und Sozialminister der Länder ausgerechnet aus Bayern ein Vorschlag zu einer weiteren Sondersitzung. Die Kollegin Haderthauer wollte – ich zitiere – „eine andere vernünftige Umsetzungsform prüfen“. Das ist deshalb besonders pikant, weil es gerade das Land Bayern war, das mit eigenen Vorschlägen wochenlang vernünftige Ergebnisse blockiert hat. Wie meine Kolleginnen und Kollegen der A-Länder halte ich diesen Vorschlag aus Bayern für ein durchsichtiges Manöver. Profilieren kann man sich damit jetzt nicht.
Unsere Antwort ist deutlich. Wir haben Frau Haderthauer aufgefordert, bei der CDU/CSU-Fraktion dafür zu werben, den einstimmigen Vorschlag der Bundesländer mitzutragen. Auf eine Sondersitzung der ASMK haben wir gemeinsam verzichtet.
Frau Pop! Ein Wort zu Ihrem Antrag und zum Bundesrat: Ich habe die Befürchtung, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt im Bundesrat keinen 16:0-Beschluss mehr hinbekommen. Dafür ist die Lage in der CDU/CSU inzwischen viel zu unübersichtlich, selbst wenn einige Ministerpräsidenten sich anders verhalten. Für mich ist das Verhalten der CDU in Brandenburg ein deutliches Signal. Das kommt doch nicht zufällig! Außerdem dürfen wir nicht vergessen, dass die FDP schon ihre Blockadehaltung für den Bundesrat angekündigt hat und einige Länder unter diesem Aspekt ausfallen werden. Ich habe im Moment große Zweifel, ob der Kompromiss im Bundesrat jetzt noch mehrheitsfähig ist.
Zum Schluss will ich noch einmal deutlich unterstreichen: Wenn ein schlechtes Gesetz nicht noch schlechter werden soll, dann müssen wir auf das Wissen, auf die Erfahrung, auf die Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern zurückgreifen, dann müssen wir das nutzen, und wir müssen weitere Perspektiven für sie entwickeln. Wenn wir in der Zeit der Krise, statt Arbeit zu fördern, Arbeitslosigkeit finanzieren wollen, sind wir schlecht beraten. Deshalb brauchen wir die gesicherte Zukunft der Jobcenter. Und wenn wir wollen, dass der
Einfluss der Kommunen und der Länder auf die Arbeitsmarktpolitik stärker wird, dann müssen wir jetzt den Weg des Kompromisses gehen, statt Wahlkampf auf dem Rücken der Betroffenen und der Beschäftigten zu machen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Erstens teile ich selbstverständlich die Besorgnis über den Anstieg rassistisch motivierter Gewalttaten in Berlin. Ebenso beunruhigt es mich ausgesprochen, dass es
im Bereich rechtsextremer, aber auch homophober und antisemitischer Gewalttaten einen Anstieg gibt. Das jedenfalls sind die Ergebnisse der Opferberatungsstelle ReachOut für das Jahr 2008. Die Beratungsstelle hat 148 derart motivierte Gewalttaten registriert. Der übergroße Teil davon – das haben Sie richtig gesagt – ist danach rassistisch motiviert.
Ich habe überhaupt keinen Anlass, an diesen Zahlen zu zweifeln. Die Opferberatungsstelle ReachOut hat diese Gewalttaten öffentlich dokumentiert. Aber damit hat ReachOut eine andere Methode zur Erfassung solcher Angriffe als die Staatsschutzpolizei oder der Verfassungsschutz. Insofern ist es nicht lohnend und auch nicht sinnvoll, die Zahlen zu vergleichen. Wichtig ist mir, dass die Dokumentation der Gewalttaten durch ReachOut ein zentraler Bestandteil zivilgesellschaftlich organisierter Öffentlichkeit ist. Das ist auch eine Möglichkeit, der mancherorts vorherrschenden Beschwichtigungspolitik, insbesondere von Sicherheitsbehörden, entgegenzuwirken.
Der von ReachOut ermittelte hohe Anteil rassistischer Tatmotive bestätigt i. Ü. meine Auffassung, dass die Probleme des Rassismus nicht auf den organisierten Rechtsextremismus zu reduzieren sind, sondern dass sie weitere Teile der Gesellschaft erfassen. Das muss auch die Grundlage für weitere Überlegungen sein. Das zeigt i. Ü. auch die gestern bekannt gewordene bundesweite Studie über rechtsextreme Einstellungen bei Jugendlichen, die Prof. Pfeiffer aus Niedersachsen herausgegeben hat. Ich will die Zahlen nicht im Einzelnen bewerten, aber das ist eine Entwicklung, die uns insgesamt sehr aufmerksam machen muss.
Der Berliner Senat begegnet rechtsextremer und antisemitischer Gewalt mit einer Mischung von Maßnahmen, die einerseits auf die Reduzierung von Gewaltdelinquenz zielen – das ist dann mehr der Bereich von Inneres und Justiz –, andererseits – das ist eher mein Schwerpunkt – mit auf Prävention zielenden Projekten. Zentrales Element dabei ist die Stärkung der Zivilgesellschaft. Rassistische, antisemitische, homophobe Haltungen und Positionen brauchen genauso wie Gewalttaten ganz allgemein die gesellschaftliche Ächtung. Es muss deutlich werden: Das darf bei uns nicht akzeptiert werden; dem müssen wir uns in allen Teilen unserer Gesellschaft entgegenstellen. Dazu braucht es eine starke Zivilgesellschaft. Deshalb fördern wir solche Projekte wie ReachOut und andere, die dazu beitragen, zivilgesellschaftliche Gegenstrukturen aufzubauen und den öffentlichen Diskurs über diese zivilgesellschaftlichen Strukturen zu fördern. Dazu zählen z. B. die mobilen Beratungsteams. Sie leisten – um nur ein Beispiel dieser umfangreichen Arbeit zu nennen – wichtige Arbeit, insbesondere in den Bezirken, wo Rechtsextreme in die BVV eingezogen sind.
Das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus ist insgesamt ein Bestandteil der Gesamtstrategie des Berliner Senats für Gewaltprävention. Aber – das sage ich noch
einmal in aller Deutlichkeit – der Kampf gegen den Rechtsextremismus und rassistische Gewalt ist nicht nur Sache des Senats, sondern auch der Zivilgesellschaft. Insbesondere darf die Bekämpfung des Rechtsextremismus und rassistischer Gewalt nicht konjunkturabhängig sein, sondern muss dauerhaft bestehen.
Das unterstützen wir. Deshalb fördern wir z. B. Projekte, die diesen Prozess begleiten. Das sind vor allen Dingen Projekte, die wir verstärkt fördern müssen, weil die Bundesförderung am Ende des Jahres 2010 auslaufen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Mutlu! Wenn man die Daten, die Pfeiffer vorgelegt hat, ein bisschen genauer anschaut, dann sieht man, dass es regional sehr unterschiedliche Entwicklungen gibt. Insbesondere im Süden unseres Landes nehmen die rechtsextremistischen Tendenzen erheblich zu. Aber nichtsdestotrotz haben wir in Berlin eine Verantwortung, und wir nehmen die Verantwortung wahr. Deshalb haben wir das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus aufgestellt. Deshalb führen wir die unterschiedlichsten Projekte, die ich schon genannt habe, durch. Mobile Beratungsstrukturen sind ein zentraler Bestandteil des Landesprogramms, aber auch die Opferberatung. Es gibt eine ganze Fülle an Projekten, die wir zur Aufklärung, zur Begleitung, zur Stabilisierung von Gegenstrukturen, insbesondere im Jugendbereich, fördern. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass Aufklärung in der Schule passiert, dass das Gegenstand im Unterricht ist und hier auch ein Schwerpunkt gesetzt wird. Der Berliner Ratschlag für Demokratie, wo sich sehr viele Prominente unserer Stadt aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen haben, hat eine Respektkampagne aufgelegt, mit der auch für Respekt andersdenkender, anderslebender, andersliebender Menschen geworben wird. Auch das alles gehört dazu, dass wir in unserer Stadt eine Gegenkultur gegen Rechtsextremismus und rassistische und – meinetwegen auch wichtig zu nennen – homophobe Denke hinbekommen. Ich will abschließend noch sagen, wir sind gerade dabei, einen Landesaktionsplan gegen Rassismus vorzubereiten. Er wird in Zusammenarbeit mit unserer Landesstelle gegen Diskriminierung erstellt. Das ist ein weiterer Baustein in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Demirbüken-Wegner! Im Unterschied zur Bundesregierung sind wir ganz schön langatmig.
Das ist jetzt genau unser Problem. Wir haben darauf gesetzt, dass wir Strukturprojekte, Opferberatung und andere Maßnahmen langfristig fördern und verstetigen,
insbesondere dort, wo die Bundesregierung zum Ende 2010 sich aus der Förderung zurückzieht. In diesen Zeiten, wo sich rechtsextremistisches Denken in allen Teilen Deutschlands entwickelt, das finde ich schon ziemlich verantwortungslos.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Villbrandt! Mit den Pflegestützpunkten geht es heftig voran. Ich will noch einmal den Hintergrund zu dieser neuen Struktur auch in Berlin beschreiben:
Mit einer weiteren Reform der Pflegeversicherung hatte die Bundesregierung festgelegt, dass es künftig eine bessere Informations- und Beratungsstruktur rund um das Alter und die Pflege geben soll. Dazu soll es Pflegestützpunkte in allen Bundesländern geben. Berlin hat sich an dieser Beratung – auch im Bundesrat – intensiv beteiligt und deshalb auch sehr zügig entschieden, dass wir in Berlin Pflegestützpunkte haben wollen – allerdings immer unter der Maßgabe des Gesetzes: keine Doppelstrukturen.
Was tun wir zurzeit? – Zurzeit verhandeln wir mit den Pflege- und Krankenkassen – als Land Berlin; jetzt ist meine Verwaltung dafür zuständig – darüber, wie die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung von Pflegestützpunkten aussehen sollen. Es geht vor allen Dingen darum, die Arbeitsinhalte, die Arbeitsaufgaben und die Finanzierung in diesen Verträgen festzulegen. Vertragspartner – um das auch deutlich zu sagen – sind die AOK, die Ersatzkassen, die Bundesinnungskrankenkasse, der IKK-Landesverband Berlin-Brandenburg. der BKKLandesverband Ost und die Knappschaft. Es sind ein paar mehr, die hier an einen Tisch gehören und die eigentlich insofern die Hauptakteure sind, als sie die Finanziers dieser neuen Pflegestützpunktstruktur sind.
Meine Verwaltung hat in einer Bestimmung für die Kassen deutlich gemacht, dass wir in Berlin beabsichtigen, 36 Pflegestützpunkte zu haben. Wir haben das sozusagen geteilt. Wir haben gesagt, innerhalb des ersten Halbjahrs wollen wir 24 Pflegestützpunkte einrichten und bis zum Jahr 2011 weitere 12. Spätestens bis zum 1. Mai müssen dafür die entsprechenden Rahmenverträge abgeschlossen sein. Um die Verhandlungen, die sehr kompliziert sind und auch sehr ins Detail gehen, voranzubringen, haben wir einzelne Verhandlungsbereiche auch in Arbeitsgruppen gegeben. Das läuft im Prinzip gut. Wichtig ist uns – daran hängt viel, und da ergibt sich auch die eine oder andere Schwierigkeit –, wie wir die Integration der Berliner Koordinierungsstellen rund um das Alter vertraglich sichern. Darauf kommt es an, wenn wir keine Doppelstrukturen haben wollen. Wir wollen mit den Verträgen auch die Basis dafür legen, dass wir die Pflegestützpunkte in den nächsten Jahren qualitativ weiterentwickeln können. Wir werden zum Punkt Einrichtung nicht das an Qualität und Beratungsstruktur haben, was wir uns alle wünschen.
Jetzt zu den anderen Ländern: Mit Stand vom Februar haben bisher lediglich vier Bundesländer einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen. Das sind BadenWürttemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Interessanterweise gibt es drei Bundesländer – nämlich Bayern, Sachsen und Thüringen –, die noch keine Entscheidung getroffen haben, ob sie überhaupt Pflegestützpunkte in ihren jeweiligen Ländern einrichten wollen.
Nun zu Ihrer zweiten Frage: Auch unter anderem auf Betreiben Berlins ist gesetzlich festgelegt worden, dass bei der Einrichtung der Pflegestützpunkte auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen zurückzugreifen ist. Es geht bei uns nicht nur um die Koordinierungsstellen Rund ums Alter, sondern auch darum, was es an Beratungsstrukturen in den Bezirken gibt. Es geht uns bei der künftigen Struktur darum, dass wir die Kompetenz und Erfahrung aus zwanzigjähriger Arbeit der Koordinierungsstellen mit einbeziehen und das, was in den Bezirken geleistet wird, selbstverständlich auch. Deshalb sind auch zwei Vertreter von Bezirken in die Verhandlungen einbezogen, sitzen also regelmäßig mit am Tisch und beraten darüber, wie die verschiedenen Beratungsnetze vertraglich mit in die künftige Struktur einbezogen werden können. Wir sind darüber hinaus im dauerhaften Dialog mit den Trägern der Koordinierungsstellen, aber auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Villbrandt! Wir haben die Zahl 36 deshalb gewählt, weil wir einen bestimmten Schlüssel haben wollten. Sie wissen, im Gesetz steht, dass die Beratungsstruktur flächendeckend und wohnortnah sein soll. Wir haben damals den Schlüssel gewählt: ein Pflegestützpunkt auf 95 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das hat die Zahl von 36 begründet.
Ich finde das nach wie vor richtig, aber wir haben uns natürlich auch vorgenommen, mit denen, die Akteure in diesen ganzen Beratungen sind, dass wir auch bereit sind, nach den ersten Erfahrungen zu schauen, wie sich die Pflegestützpunkte entwickeln, was nötig ist, um die jeweilige Qualität der bestehenden Pflegestützpunkte weiter auszubauen, weiterzuentwickeln und dann auch noch einmal über die Zahl der Pflegestützpunkte zu sprechen. Ich will kein Geheimnis daraus machen, dass es bei den Kassen äußerst unterschiedliche Ambitionen gibt, was sie selbst in die Pflegestützpunkte investieren. Das wird ein ganz entscheidender Punkt sein. Ich bin aber sicher, dass wir ab Mitte des Jahres 24 Pflegestützpunkte bekommen. Ich glaube, da sind sich die jeweiligen Hauptakteure einig, dass das funktioniert.
Herr Abgeordneter Birk! Ich bin ganz sicher, dass die bewährten Kräfte in den Koordinierungsstellen künftig in den Pflegestützpunkten ein wichtige Rolle spielen werden, weil sie die eigentlich Qualifizierten sind. Sie kennen das Fallmanagement sozusagen rund ums Alter, sie haben Erfahrung in diesem Bereich gesammelt, auch mit der Breite der Beratung, die wir in den Pflegestützpunkten haben. Wir wollen eben nicht eine reine Pflegeberatung entsprechend der Ambitionen von Kassen, sondern eine kassenunabhängige umfassende Beratung rund ums Alter,
rund um die Pflege. Deshalb denken wir durchaus über den Begriff „Pflegestützpunkte“ nach, der aus meiner Sicht ein bisschen irreführend sein kann. Hier bin ich sicher, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstellen eine wichtige Rolle spielen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Berlin werden zur Grundfinanzierung – das wissen Sie natürlich – zwei Instrumente der Arbeitsmarktpolitik genutzt. Zum einen handelt es sich um den Beschäftigungszuschuss, der heute §16e SGB II heißt, die sogenannte Jobperspektive, zum anderen um das Bundesprogramm der Kommunalkombi.
Am Ende des Jahres 2008 waren insgesamt 5 138 Menschen im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäf
tigungssektors beschäftigt, sozialversicherungspflichtig, langfristig – wie Sie wissen. Davon wurden 3 877 mit dem Beschäftigungszuschuss der Jobperspektive gefördert und 1 261 über das Bundesprogramm Kommunalkombi. Für das Jahr 2008 sind wir weit über unsere ursprünglich Planung hinausgekommen. Mit den jetzt erzielten Zahlen haben wir diese Planung weit übertroffen. Wir sind damit schon ein gutes Stück auf dem Weg zum Ziel im Jahr 2010, dem bisher geplanten Ziel von 7 500 Stellen, vorangekommen.
Gerade im letzten Quartal 2008 hat es eine förmliche Welle an bewilligten Maßnahmen gegeben. Das kann man auch ganz gut nachvollziehen, weil bei Anlaufen dieses Programms eine ganze Reihe an Widerständen zu überwinden waren, insbesondere die anfängliche sehr rigide Zuweisungspraxis in den Jobcentern. Inzwischen hat sich das ein Stück weit in der Praxis verändert. Es sind inzwischen eine Fülle an sinnvollen und guten Projekten entwickelt worden. Es sind geeignete und motivierte Langzeitarbeitslose gefunden worden, um diese angebotenen Stellen auch zu besetzen.
Nun komme ich zu Ihrer Frage 2, die das Jahr 2009 betrifft. Zunächst möchte ich deutlich machen, dass die im Jahr 2008 eingerichteten Stellen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor natürlich im Jahr 2009 weiterfinanziert werden. Sie sind mindestens über zwei Jahre bewilligt worden. Es gibt also überhaupt keinen Absturz oder einen Rückgang, sondern nach wie vor wie geplant einen moderaten Aufwuchs im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Nach der Haushaltsfestlegung, die wir für 2009 getroffen haben, können wir im Jahresdurchschnitt 2009 6 100 Förderfälle finanzieren. Das bedeutet mindestens 1 400 Neueintritte. Die Rechnerei ist immer etwas kompliziert und nicht identisch, weil diese nicht immer über das ganze Jahr laufen. Die Neueintritte erfolgen vielmehr nach und nach im Jahr 2009. Es wird also zusätzlich 1 400 Neueintritte geben. Damit ist der Aufbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors planmäßig. Allerdings – das sage ich jetzt hier ergänzend – gibt es im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung, über das noch zu verhandeln sein wird, ein Programm des Bundesarbeitsministers ergänzend. Einsatz für Arbeit heißt das Programm, das zusätzliche Mittel für die Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stellt.
[Özcan Mutlu (Grüne): Wir sind in der Fragestunde. Wenn wir alle eine halbe Stunde lang reden, kommen wir nie zum Ende! – Stefan Liebich (Linksfraktion): Kann sich einfach nicht benehmen, der Mutlu!]
Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Mutlu. Sie können aber gern ergänzend fragen. Es hat ausnahmsweise einmal nicht mit Schule zu tun. Dann wird es immer schwierig. – Es gibt also zusätzliche Mittel für den Eingliederungstitel im SGB II. Das bedeutet 400 Millionen Euro bundesweit und 800 Millionen Euro in 2010. Das gilt bundesweit und bedeutet damit auch Geld für das Land Berlin. Wir werden uns natürlich bemühen. Das haben wir auch mit dem Nachtragshaushalt versucht abzusichern, die zusätzlich
notwendige Kofinanzierung des Landes Berlin dafür bereitzustellen.
Ich wünsche mir, dass, wenn der Nachtragshaushalt so verabschiedet wird, wir dann über diese Mittel auch verfügen und sie einsetzen können. Das bedeutet, dass wir die Zahl der möglichen Neueintritte deutlich erhöhen können. Dazu sind wir zurzeit vor allen Dingen mit den Jobcentern in den Planungsgesprächen. Wir wollen das auch gern tun, weil das Interesse der Bezirke an einem weiteren Aufbau des ÖBS groß ist. Wir wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten dieses Interesse auch befriedigen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Grosse! Sie haben gesagt, so ungefähr 10 000. Damit bin ich sehr einverstanden. Wir bewegen uns deutlich weiter, wenn wir die Möglichkeiten des Konjunkturprogramms einsetzen, auch auf diese Marke zu, ohne dass ich mich jetzt auf eine Zahl festlegen will. Es hat immer etwas damit zu tun, wann welche Maßnahme beginnt und wie sie ausfinanziert werden kann.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ja, mir ist sozusagen ein Rest geblieben, weil Herr Hoffmann interessanterweise nicht nach dem Chaos in den Bürgerämtern, sondern nach dem Chaos in den Sozialämtern fragt. Ich hoffe, dass dies ein Irrtum ist und wir uns darüber einig sind, dass es hier um die Bürgerämter geht. Dazu hat der Innensenator schon das Entscheidende gesagt, dass es einen langen Vorbereitungsvorlauf zur Übertragung dieser Aufgabe an die Bürgerämter gegeben hat, dass den Bürgerämtern dafür zusätzliche Personalmittel zur Verfügung gestellt wurden und sie schlussendlich schauen mussten, wie sie diese Aufgabe vor Ort lösen.
Zu der Frage, die Sie, Herr Hoffmann, noch gestellt haben, was das mit den Jobcentern auf sich habe, ob wir mit ihnen vorher gesprochen hätten: Erstens ist es so, dass der
Berlin-Pass bekanntermaßen das Sozialticket S ablöst. Dieses Sozialticket S wurde bisher – mit Ausnahme der Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg – in den Jobcentern ausgestellt. Dieses ist auch von Ihnen hier im Haus immer kritisiert worden, weil das Sozialticket eine landeseigene Leistung ist. Wir mussten deshalb an die Jobcenter hohe Verwaltungskosten im Umfang von 639 000 Euro zahlen, damit sie dieses Ticket ausstellen.
Deshalb haben wir alle gemeinsam gesagt, es macht Sinn, dass diese wichtige Aufgabe, eine weitere Dienstleistung des Landes, auch an die Bürgerämter übertragen wird, die eine solche Dienstleistung wahrnehmen können. Das ist in umfänglichen Gesprächen und in einer Rahmenvereinbarung mit den Bezirken abgeschlossen worden. Insofern brauchte es keine weiteren Gespräche mit den Jobcentern, sondern mit denen ist fristgerecht der Vertrag, der damals bestand, aufgelöst worden. Das Geld, das vorher an die Jobcenter ging, bekommen jetzt die Bürgerämter.
Nun gibt es zweifelsohne, was die Belastung angeht, eine ganze Reihe an Schwierigkeiten in den Bürgerämtern. Ich habe heute alle Verantwortlichen in den Bezirken zu mir zu einem Gespräch eingeladen, um mich mit ihnen auszutauschen, aber auch, um darüber zu sprechen, welche unterschiedliche Praxis es in den Bürgerämtern gibt und ob man sich gegenseitig mit guten Ideen aushelfen kann. Eines ist klar geworden: Die Belastung ist hoch. Das hat niemand bestritten. Das Zweite ist, dass diese Belastung nicht nur durch die Ausgabe der Berlin-Pässe kommt, sondern eine Reihe von Fragestellungen hinzukommen, nämlich: Bürgerbegehren, Wahlen, Wohngeldnovelle und dann auch der Berlin-Pass. Daran hat es sich festgemacht, weil der Ansturm gerade zu Beginn des Jahres ziemlich groß war. Insofern ist es richtig, darüber zu reden, wie man dieses Problem löst. Wir haben jetzt verabredet, dass wir ein halbes Jahr auswerten und uns im Juni erneut treffen wollen, um dann den Umfang des Arbeitsaufkommens zu analysieren und gemeinsam darüber zu sprechen, welche Veränderungen nötig sind.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Lieber Herr Birk! Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal in einem Jobcenter waren.
Die Langzeitarbeitslosen sind leider ganz offensichtlich nicht in der komfortablen Situation der Studierenden, die etwas zugeschickt bekommen. Nein, zum Jobcenter muss jeder für jeden einzelnen Bescheid hingehen.
Ja, das ist einfach so.
Das kann man ja bedauern, man kann sagen, man müsse das alles reformieren, aber das steht hier im Moment nicht zur Diskussion.
Nun war es in den Jobcentern keineswegs so, dass Arbeitslose automatisch mit ihrem Leistungsbescheid auch die Bescheinigung für ein Ticket S bekommen haben, sondern sie mussten innerhalb des Hauses in eine andere Warteschlange gehen. Es war keineswegs so komfortabel wie Sie sich das vorstellen, sondern es war belastend. Ohnehin sind die Jobcenter für viele Langzeitarbeitslose häufig belastend. Deshalb kam mit den Vertretern der Bürgerämter zusammen die gemeinsame Idee auf, dass wir eine bürgerfreundliche, einheitliche Lösung wollen; der Senat solle prüfen, ob das bei den Bürgerämtern nicht sinnvoller gegeben ist.
Verehrter Herr Hoffmann! Bei allem Respekt, aber ich bin nicht für die organisatorischen Fragen in den Bürgerämtern verantwortlich.
Wir haben es gemeinsam beschlossen, der Senat in Absprache mit dem Rat der Bürgermeister.
Hören Sie einfach zu! – Der Rat der Bürgermeister hat im Mai 2008 festgelegt, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist. Sie können das im Protokoll der Sitzung des Rats der Bürgermeister vom 28. Mai 2008 gerne nachlesen. Dort ist ausformuliert, dass es eine sinnvolle Sache ist, diese Aufgabe den Bürgerämtern zu übertragen,
weil die Bürgerämter Ämter sind, wo alle Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt unabhängig von ihrem sozialen Status und ihrer sozialen Situation geleistet werden können.
Die Bezirke – das haben Sie, glaube ich, auch noch nicht verstanden – haben dafür zusätzliches Geld bekommen, entsprechend der Zahl der Berechtigten in dem jeweiligen Bezirk. Wir haben heute gemeinsam festgestellt: Es gibt zwar zusätzliches Geld – das kann zu wenig sein, darüber kann man sprechen –, aber die Stellen sind nicht besetzt. Darüber hinaus ist eine ganze Reihe weiterer Stellen in den Bürgerämtern nicht besetzt, was damit zu tun hat, dass es offensichtlich ungeheuer schwer ist, diese aus dem Stellenpool zu besetzen. Deshalb muss sicherlich auch darüber geredet werden. Aber es ist nicht so, dass wir alles laufenlassen, sondern dass wir uns da, wo wir als Senat Möglichkeiten haben, einklinken. Das werden wir auch in Zukunft tun.
Frau Villbrandt! Die kundenfreundliche Lösung haben wir ja mit den Bürgerämtern versucht. Wahrscheinlich sind alle mit mir der Meinung, dass das in den Jobcentern so auch nicht immer gewährleistet ist. Aber was wir heute besprochen haben, was möglicherweise auch Ihrem Anliegen entgegenkommt, ist, dass die Grundsicherungsbezieherinnen und -bezieher den Berlin-Pass auch in den Sozialämtern bekommen sollen. Das wird in einzelnen Bezirken schon so gehandhabt. Das scheint sich dort bewährt zu haben. Wenn das alle organisatorisch so regeln wollen, ist das eine weitere Möglichkeit, das zu tun, auch um aktuell die Situation ein wenig zu entspannen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hoffmann! Lassen Sie mich vor der Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen zunächst eine Vorbemerkung machen! Wir haben uns im Parlament schon sehr viele Male mit den Problemen beim Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen befasst. Deshalb bin ich heute sehr froh, dass sich der Sonderfahrdienst inzwischen zu einem sehr leistungsfähigen, stabilen und verlässlichen Servicesystem entwickelt hat. Im Monat werden 15 500 Fahrten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.