Wir werden über die geplanten Änderungen in Bezug auf die Förderung von Fraueninfrastrukturstellen im Ausschuss weitere Einzelheiten diskutieren müssen. Da bin ich für konkrete Vorschläge offen. Wichtig ist mir vor allem, dass die bisherige erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich gesichert bleibt.
Fraueninfrastrukturstellen sind seit fast 20 Jahre ein bewährtes Mittel – ergänzend vor allem –, um die Infrastruktur der Frauen im Osten der Stadt funktionsfähig zu gestalten.
Diese werden zunehmend in die Verantwortung einzelner Gruppierungen wie z. B. dem DFB – Demokratischer Frauenbund, früher DFD – im Ostteil übertragen.
Beschäftigung von Frauen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten in den ersten Arbeitsmarkt bei Frauenprojektträgern besonders fördern
Stelleninhaberinnen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Kriterien bzgl. Vermittlungshemmnissen in den ersten Arbeitsmarkt sind: mindestens 45 Jahre und älter oder schwerbehindert oder Migrantinnen. Arbeitsförderung erfolgt aber jetzt über die Jobcenter. Die Zukunft im Zentrum GmbH ist eine von wenigen Einrichtungen, die exklusiv mit der Einrichtung von Fraueninfrastrukturstellen und deren Finanzierung mit Landesmitteln in Berlin beauftragt waren und noch sind.
Prüfung der inhaltlichen und zahlenmäßigen Nachweise am Projektende – das als abschließender wichtiger Punkt.
Der Antrag ist längst überfällig. Es geht um relativ viel Geld – 2,1 Millionen Euro im Jahr. Die Kritik des Rechnungshofes ist berechtigt, dass das Geld überwiegend für Personalstellen ausgegeben wurde und nicht für förderfähige Projekte. Die Rechnungshofkritik erweckt auch Begehrlichkeiten, die Fraueninfrastrukturstellen in ein eigens dafür gestricktes Programm zu übertragen. Der Antrag der Grünen ist unterstützenswert, aber es fehlt die Forderung: Kein neues Programm, bevor die Evaluation abgeschlossen ist!
Hier ist nun festzustellen: Wenn seit 16 Jahren keine Evaluierung vorgenommen und keine Zielerreichung kontrolliert wurde, dann haben die beauftragten Einrichtungen ihre gemäß arbeitsmarktpolitischem Rahmenprogramm geförderten Aufgaben, Projekte und Stellen unzureichend oder gar nicht geprüft und ausgewertet.
Sachberichte, die bei den Servicegesellschaften – Zukunft im Zentrum oder gsub – vorliegen, wurden nie ausgewertet bzw. nie dokumentiert. Die Folge sind Unkenntnis über die Auslastung und Wirksamkeit der Stellen sowohl in Projekten als auch bei Einzelfällen. Deshalb sind kontrollfähige Ziele und kontrollierte Abläufe vor Streichung von Infrastrukturstellen unumgänglich. Nicht Abschaffung ist das primäre Ziel, sondern Bewertung von Effizienz der Stellen nach Prüfung und Zielvorgaben mit Kontrollen zum Schutz vor Schließung von Einrichtungen oder Umstrukturierung
Falls Neuausschreibungen notwendig werden sollten, sollte das erst nach gründlicher Prüfung und mit transparentem Verfahren geschehen. Die Arbeitsweise der bisherigen Servicegesellschaften – gsub und ZiZ – wurde dem nicht gerecht, sodass eine andere Verantwortung für diesen Service ebenfalls zu prüfen ist. Neuausschreibungen
frauenpolitische Infrastruktur und zielgruppenorientierte Förderung von Mädchen und Frauen sind weiter zu stabilisieren,
Planungssicherheit durch mehrjährige Verträge und die Sicherung der sogenannten Fraueninfrastrukturstellen,
evtl. muss ein Frauenbeirat untereinander vernetzen und ist die Brücke zwischen den Projekten, Politik und Verwaltung.
Dazu gehört aber auch eine Absage an jene Traditionalisten, die starr am Bewährten klammern und keine Veränderung wollen:
die Arbeitsstellen in Frauenprojekten nicht mit Frauen besetzen wollen , die ein Vermittlungshemmnis haben,
die eine Festlegung von Quoten bei Stellenbesetzungen, die auch Behinderung oder Migrationshintergrund beleuchten und prüfen, als Diskriminierung verstehen,
die ausschließlich und einseitig Vereine fördern wollen, die schon bisher in der Entwicklung und Umsetzung frauenpolitischer Infrastruktur aktiv waren.
Wer solch „klare“ Vorgaben gibt, diktiert schon vorab das Ergebnis der Evaluation: „Alles erhalten!“ und kann sich den ganzen Aufwand sparen!
dass die nunmehr zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen die unzulässige Ausschnittsförderung der Kosten sog. Fraueninfrastrukturstellen zur Ergänzungsfinanzierung von Frauenprojekten im Ostteil Berlins einstellt.
Das steht dick gedruckt in seinem Bericht. Nun ist der Rechnungshof ausschließlich eine Instanz der Finanzkontrolle, die jetzt ebenfalls die Grünen in ihrem Antrag einfordern.
Ich folge dieser reinen Kosten-Nutzen-Logik nicht. Immerhin geht es hier um Menschen und diejenigen, die von ihrer Arbeit profitieren. Aber ich stimme Ihnen zu, Frau Kofbinger: Die Inhalte der Arbeit, die mithilfe dieser Stellen geleistet wurde, sind von der Senatsverwaltung weder ausreichend fachlich begleitet worden, noch hat es im Grunde einen fachlichen Austausch dazu oder eine Bewertung der Arbeit gegeben. Es gab keine mit allen beteiligten Vereinen und Projekten vereinbarten Qualitätskriterien für dieses ARP-Programm, also auch keine bewertbaren fachlichen Ziele. Das ist durchaus zu kriti
sieren. Das dient ja auch nicht dem angestrebten Ziel, Frauen über 45 mithilfe der ARP-Stellen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Aber trotz aller Kritik – auch der aus den Bezirken –, dass einige Projekte keine ausgewiesene Frauenarbeit machen: 16 Jahre ARP-Stellen haben einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Infrastruktur von Frauenprojekten geleistet. Darauf möchte ich hier ausdrücklich verweisen und den vielen engagierten Frauen danken. Ich selbst habe mich jahrelang für die Finanzierung eingesetzt und viele dieser Projekte besucht.
Leider haben die Grünen in ihrem Antrag nicht ausreichend dazu Stellung genommen, was sie von dieser nachträglichen Evaluierung erwarten. Genauso wenig haben sie erklärt, ob sie eine interne oder externe Evaluation fordern und wie die Finanzierung aussehen soll. Welche Schlussfolgerungen sie aus der Evaluierung ziehen wollen, bleibt ebenso offen. Nehmen wir einmal an, die Evaluation ergibt, dass der größte Teil der ARP-Stellen sich als erfolgreich und sinnvoll herausstellt. Ich habe daran keinen Zweifel. Dazu brauche ich nicht einmal eine Evaluation. Daraus ließe sich aber nur eine Schlussfolgerung ableiten: Die ARP-Stellen müssen bleiben, und eine Ausdehnung auf Frauenprojekte im Westteil müsste unterbleiben, es sei denn, die Grünen wollen den Etat erhöhen, damit auch diese Projekte am ARP-Programm partizipieren können. Das müssten Sie dann nur noch Herrn Esser schmackhaft machen, der ja eine Haushaltssperre fordert.
Wir dagegen wollen in erster Linie die 58 Stellen, für die 2,08 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung stehen, erhalten. Diese sollen über Ausschreibungen allen Frauenprojekten dieser Stadt zugänglich gemacht und durch eine Neukonzipierung des Programms an den Schwerpunkten des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms ausgerichtet werden. Das bedeutet auch nicht zwangsläufig das Ende der bisherigen Stellen. Gerade durch die zukünftig einzurichtende Jury, über deren Zusammensetzung wir noch diskutieren müssen, kann doch über die Prüfung der eingereichten Konzepte die fachliche Ausrichtung sowie der zu erwartende Erfolg evaluiert und die bisherige Arbeit ausgewertet werden. Gleichzeitig wird damit die Möglichkeit eröffnet, wichtige Angebotslücken zu schließen, die sich in den letzten Jahren neu ergeben haben.
Die Ausschreibung wird, wie auch schon die Debatte um die Neustrukturierung, in enger Abstimmung mit den kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erfolgen. Über das Auswahlgremium wird für Transparenz und Ausgleich gesorgt. Es geht um die Stärkung der frauenpolitischen Infrastruktur insgesamt, es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen für Frauen. Auch die sozialen Folgen der Neukonzipierung des Programms werden bedacht, und im Einzelfall sollen besondere Lösungen und Übergangsregelungen möglich und nötig sein. Die Linksfraktion hat sich immer dafür eingesetzt, diesen
Eines vorweg: Wir sprechen heute über einen Politikbereich, in dem in den letzten Jahren besonders gründlich die finanzielle Ausstattung der Projekte und Maßnahmen beschnitten worden ist. Vor diesen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger, die bestehende Struktur umfassend zu evaluieren. Wie wollen wir sonst die Effizienz und Effektivität der eingesetzten Mittel beurteilen?
In jedem System ist es inzwischen üblich, dass nach einer Weile bestimmte Maßnahmen evaluiert werden, um eventuell an den Stellschrauben nachzujustieren oder gegebenenfalls auch Programme zu beenden oder neue, bessere aufzulegen.
Ich frage mich, warum der Senat – trotz Bemängelung durch den Rechnungshof – daran festhält, die Fraueninfrastrukturstellen nicht zu evaluieren. Wie wir im zuständigen Ausschuss feststellen mussten, liefern die einzelnen Stellen fleißig Sachberichte an die beauftragten Servicegesellschaften. Warum werden diese Berichte nicht ausgewertet?
Entweder fehlt der politische Wille, weil es nicht opportun ist, oder es gibt Managementdefizite in der zuständigen Senatsverwaltung. Beides wäre gleichermaßen unbefriedigend und wäre ein weiteres Beispiel dafür, wie dieser Senat versucht, sich unmotiviert bis zum Ende der Legislaturperiode durchzuwursteln. Über den Stellenwert, den dieser Senat der Frauenpolitik und der Umsetzung seiner eigenen Koalitionsvereinbarung dazu beimisst, müssen wir hier gar nicht mehr sprechen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Trotzdem können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Erstens handelt es sich bei den Fraueninfrastrukturstellen um ein Instrumentarium des zweiten Arbeitsmarktes, mit dem meine Partei bekanntermaßen ein grundsätzliches Problem hat. Wir sind dafür, dass sinnvolle frauenpolitische Maßnahmen ordentlich ausfinanziert werden, und lehnen Hilfskonstrukte wie das arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm ab.
Zweitens trägt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen doch den strengen Geruch von Klientelpolitik. Die geforderte Evaluation soll doch nur verhindern, dass der Besitzstand der 58 Fraueninfrastrukturstellen neu verteilt wird. Sicherlich wäre es schlimm, wenn die betroffenen Stelleninhaberinnen ihre Stellen verlieren würden. Sie sollten sich aber auch bewusst sein, dass sie auf dem zweiten Arbeitsmarkt in den letzten Jahren eine privilegierte Stellung hatten, da ihre Stellen nicht auf ein oder zwei Jahre befristet waren.
Mir ist bewusst, dass der Senat hier versucht, unterschiedliche Frauenprojekte, aber auch Ost und West gegeneinander auszuspielen. Auch die rot-rote Koalition hat eine Klientel, die es zu bedienen gilt. Die FDP wird dieses Spielchen aber nicht mitmachen. Uns geht es um die frauenpolitische Sache, nicht um Posten und Stellen, die zu verteilen sind.
Wir erwarten eine neutrale und umfassende Evaluation aller frauenpolitischen Maßnahmen in dieser Stadt. Wenn diese Evaluation zu dem Ergebnis kommt, dass die Fraueninfrastrukturstellen sinnvolle Arbeit leisten – von vielen weiß ich das –, dann müssen diese – in welcher Form auch immer – selbstverständlich erhalten und gestärkt werden. Dort, wo es aber Defizite in der frauenpolitischen Zielerreichung gibt, müssen wir überlegen, wie und durch wen es verbessert werden kann und in welcher Form die Strukturen neu gestaltet werden müssen.
Diese Unvoreingenommenheit fehlt mir bei diesem Antrag. Am liebsten hätten die Verfasserinnen noch einen Punkt vier in den Antrag genommen mit der Forderung, die Evaluation müsse zwingend zu dem Ergebnis kommen, dass die Stellen unbedingt zu erhalten sind. In der jetzigen Fassung können wir das nur zwischen den Zeilen lesen. Das aber in Fettschrift.
Wir bekennen uns zur frauenpolitischen Struktur in dieser Stadt. Das aber sachbezogen und nicht in Form von Klientelpolitik. Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.