Rainer-Michael Lehmann

Sitzungen

16/2 16/4 16/6 16/7 16/9 16/10 16/11 16/13 16/14 16/15 16/17 16/18 16/19 16/20 16/23 16/24 16/25 16/26 16/27 16/28 16/29 16/30 16/31 16/32 16/33 16/34 16/36 16/37 16/39 16/40 16/41 16/43 16/44 16/45 16/46 16/48 16/49 16/50 16/51 16/53 16/54 16/55 16/56 16/57 16/58

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich war zunächst überrascht, dass sich die Koalition bei der Festlegung des heutigen Themas für den Vorschlag der CDU entschieden hat,
müssen wir doch da über eine desaströse Entwicklung sprechen, für die der rot-rote Senat verantwortlich ist.
Aber was wäre die Alternative gewesen? – Der Vorschlag der Koalition hätte noch einmal verdeutlicht, wie die Justizverwaltung überfordert ist und wie sehr der rot-rote Senat die Polizei ausgetrocknet hat.
Die S-Bahn ist sowieso ein aktuelles Thema. A 100 – Uneinigkeit im eigenen Lager!
Ich komme schon noch dazu, nur keine Bange! –
Also befassen wir uns heute damit, wie der rot-rote Senat und die ihn tragende Koalition Berlin zum zweifelhaften Ruf der deutschen Armutshauptstadt verholfen haben und nun auch noch dabei sind, diese Armut in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen und in einigen Stadtteilen zu verfestigen.
Es ist bezeichnend, dass fast zeitgleich mit der Bertelsmann-Studie die Studie „Soziale Stadtentwicklung“ von Prof. Häußermann erschienen ist. Beide Berichte bestätigen, was viele andere Studien bereits belegt haben. Ich erspare es uns, die Zahlen und Indikatoren für die schlechte Lage aufzuzählen. Das ist alles hinlänglich bekannt und dazu in höchstem Maße frustrierend. Dafür trägt der rot-rote Senat seit 2002 die Verantwortung, und Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sollten sich fragen, was Sie in den nunmehr 21 Jahren, die Sie ununterbrochen im Berliner Senat vertreten sind, gegen die Entstehung dieser Situation getan haben.
Immer wenn solche Berichte die schlechte soziale Lage beleuchten, ist der Aufschrei groß, und es werden neue Maßnahmen und Programme angekündigt. Leider muss man dann beim nächsten Bericht feststellen, dass diese vollmundig angekündigten und darüber hinaus sehr teuren Maßnahmen und Programme nichts genützt haben. Das ist der Rhythmus, wie ihn diese Stadt seit Jahren kennt.
Mit diesem politischen Aktionismus werden Sie den Anforderungen in keiner Weise gerecht. Sie bieten den Menschen, die arbeiten wollen, keine Perspektiven.
Sie bieten den Menschen, von denen die Friedrich-EbertStiftung als abgehängtem Prekariat spricht, keinerlei Hoffnung, ihrer Lebenssituation zu entkommen. Den Kindern dieser Menschen geben Sie höchstens die Aussicht auf ein Leben mit Hartz IV mit beschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Es ist doch bezeichnend für diese Stadt und für das, was der rot-rote Senat aus ihr gemacht hat, wenn Jugendliche und junge Erwachsene einen Dreisatz oder das Ausrechnen einer Fläche nicht mehr beherrschen, dafür aber alle Kniffe kennen, wenn es um die Beantragung von Hartz IV geht.
Ihre sozialpolitische Unfähigkeit versuchen Sie hinter symbolischen Forderungen nach hohen Sozialtransfers zu verbergen. Sie wollen die Armut durch möglichst hohe Sozialtransfers lindern. Damit doktern Sie aber nur an den Symptomen herum.
Die Ursachen der Armut gehen Sie damit in keiner Weise an.
Diese Art von Sozialpolitik bestärkt mich in der Auffassung, dass Sie den Kampf gegen die Armut bereits aufgegeben haben. Für einen erlesenen Kreis der Massen von Arbeitslosen schaffen Sie künstliche, nicht wertschöpfende Arbeitsgelegenheiten. Diese sind nicht nur nicht wertschöpfend, sondern sogar wertvernichtend, indem sie reguläre Arbeitsplätze vernichten.
Die Menschen, die nicht das große ÖBS-Los gezogen haben, versuchen Sie durch hohe Sozialtransfers ruhigzustellen. Damit stellen Sie Menschen aber nicht nur ruhig, sondern Sie nutzen Sozialtransfers als gesellschaftliche Stilllegungsprämie. Damit wird sich die Lage insbesondere in den sogenannten Problemkiezen noch weiter verfestigen.
Nein, nein! – Das ist nicht nur in höchstem Maße unsozial, sondern volkswirtschaftlich töricht.
Wir können es uns jetzt nicht mehr leisten, das Potenzial, das diese von Ihnen stillgelegten Menschen bieten, brachliegen zu lassen. Diese Menschen – egal, ob mit oder ohne Migrationshintergrund – müssen wir in unsere Gesellschaft, aber auch in den Wertschöpfungsprozess unserer Volkswirtschaft integrieren.
Schön, dass das endlich auch unser Regierender Bürgermeister erkannt hat! Guten Morgen, Herr Wowereit! Ich hoffe, Sie haben gut geschlafen in den letzten Jahren.
Wie kann diese Integration funktionieren? Die vielen unkoordinierten Projekte und Maßnahmen, die teuer sind, aber keinerlei Wirkung zeigen, helfen uns schon mal nicht weiter. Sie sorgen nur für einen anhaltenden Boom in der sogenannten Sozial- und Integrationsindustrie, der deren Geschäftsführer und die daran hängenden Wasserköpfe gut ernährt.
Das ist gerade auch die hiesige Klientelpolitik der Grünen.
Über die von der Stadtentwicklungssenatorin angekündigten 50 Millionen Euro für die Aktionsgebiete Plus frohlocken doch bereits jetzt die Gesellschafter der dortigen Quartiersmanager.
Für uns Liberale gibt es zwei Schlüssel, um die sozialen Verwerfungen dieser Stadt nachhaltig zu bekämpfen: Wirtschaft und vor allem Bildung!
Schaffen Sie Rahmenbedingungen für die Entstehung von mehr Arbeitsplätzen! Sorgen Sie für klar identifizierbare Ansprechpartner, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer in Berlin Geld investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen! Hören Sie endlich damit auf, Gewerbetreibende zu schikanieren wie z. B. mit der Umweltzone!
Setzen Sie sich dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen von der immensen Steuer- und Abgabenlast befreit werden, die das Entstehen von Arbeitsplätzen ebenfalls verhindert.
Statt unnötiger Bundesratsinitiativen sollten Sie diejenigen unterstützen, die den überregulierten Arbeitsmarkt reformieren wollen.
Nicht Sozialtransfers schützen nachhaltig vor Armut, sondern Arbeitsplätze. Auch ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor, der heute wieder hoch gelobt wurde, schützt nicht vor Armut, sondern reguläre Arbeitsplätze auf dem ersten Beschäftigungsmarkt.
Der zweite wichtige Schlüssel im Kampf gegen Armut ist gute und früh einsetzende Bildung. Die Kinder derjenigen, die in dieser Stadt scheinbar ohne Perspektiven sind, müssen dazu beitragen, den Wohlstand dieser Stadt sicherzustellen. Sie müssen später die Patente entwickeln, aus denen sich die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft speist. Die Kinder, die heute ihr Mittagessen in Suppenküchen zu sich nehmen müssen, weil teilweise die Eltern sich nicht ihrer Verantwortung stellen, müssen zukünftig als Facharbeiter und Ingenieure aus diesen Patenten Produkte entwickeln und produzieren, mit denen dann Arbeitsplätze geschaffen werden können. Diejenigen, die jetzt nur die Perspektive Hartz IV haben, müssen sich zukünftig um die vielen älteren Menschen in dieser Stadt kümmern, die auf Betreuung angewiesen sein werden.
Doch wie sieht es mit dem Bildungssystem aus? Schlecht sieht es aus. Bei allen Bildungsvergleichen landet Berlin stets auf einem der letzten Plätze. Brandbriefe und Hilfeschreie aus Berliner Schulen werden frech ignoriert.
Der bauliche Zustand unserer Schulen spiegelt den gesamten Zustand des Berliner Bildungssystems wider.
Ein Campus Rütli macht noch keinen Sommer. Und auch hier muss noch bewiesen werden, dass Berliner Schulen ihren Besuchern eine Perspektive bieten können.
Der Schulsenator meint, dem Problem begegnen zu können, indem er die sogenannte Sekundarschule einführt. Das ist aber auch nur alter Wein in neuen Schläuchen, verbirgt sich doch dahinter die bereits in den 70er- und 80er-Jahren grandios gescheiterte Gesamtschule.
Sie werden damit keinem Jugendlichen mehr Lebensperspektiven verschaffen.
Auch in der frühkindlichen Bildung sieht es schlecht aus. Wenn, wie wir vorhin gehört haben, 25 Prozent der Berliner Schulanfänger – egal, ob mit oder ohne Migrationshintergrund – nur unzureichende Deutschkenntnisse vorweisen, zeigt uns das den erheblichen Nachholbedarf in der frühkindlichen Bildung.
Hören Sie endlich auf, Milliarden von Euro in unnötige und ineffektive Programme und Projekte zu pumpen! Nutzen Sie das Gelder lieber, um gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher einzustellen, die dafür sorgen, dass unsere Kinder lernen können!
Nutzen Sie das viele Geld, um Kitas und Schulen so zu gestalten, dass Kinder dort gern hingehen und Schulen zum Lernen einladen! Nur so legen Sie den Grundstein dafür, dass Berlin und seine armen Bürger aus dem Tal der Tränen herauskommen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man muss sich mal genüsslich anschauen, was für ein Koalition sich da zusammengetan hat, um mit diesem Entschließungsantrag gemeinsam arbeitsmarktpolitische Inkompetenz und Ignoranz zu zeigen.
Das sind auf der einen Seite diejenigen, die eine sinnvolle und für das Weiterbestehen unseres Sozialstaats dringend notwendige Reform so schlampig durchgeführt und in den Sand gesetzt haben. Diese Reform wurde zudem vom Bundesverfassungsgericht aufgrund der praktizierten Mischverwaltung für grundgesetzwidrig erklärt. Viele, nicht nur in meiner Partei, hatten auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit hingewiesen, als sich die Reform noch im politischen Entscheidungsprozess befand. Es war schon ein starkes Stück, dass der rot-grüne Gesetzgeber
seinerzeit die vielen Warnungen ignoriert hatte, was dann auch noch unter Rot-Schwarz fortgesetzt wurde.
Auf der anderen Seite ist der hier vorliegende Antrag von der PDS/Linkspartei unterzeichnet – der Partei, die die Arbeitsmarktreform am stärksten bekämpft und in den letzten Jahren mit den Ängsten der betroffenen Menschen in unverantwortlicher Weise gespielt hat. Diese glorreichen Drei wollen uns jetzt erklären, wie die Jobcenter organisiert werden müssen und wie die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen erfolgreich durchgeführt werden kann. Haha!
Rot-Grün auf der Bundesebene und Rot-Rot in Berlin haben bei der Umsetzung der Reform kläglich versagt. Warum stellen Sie denn die gemeinsame, verfassungswidrige Aufgabenwahrnehmung durch Bundesagentur und Kommunen als einzig seligmachende Möglichkeit hin? Ich habe viele Ausschusssitzungen in Erinnerung, in denen wir uns einig waren, dass etwas mächtig schief läuft in dem Modell, dessen Erhalt Sie so vehement fordern. Was ist mit den vielen beim Sozialgericht anhängigen Klageverfahren und den überforderten und alleingelassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter, die zu wenig Zeit haben, sich um die Betreuung und Vermittlung zu kümmern? Ist Ihnen noch nie in den Sinn gekommen, dass viele dieser Missstände wegen der praktizierten Mischverwaltung entstanden sind? Es handelt sich um zwei Verwaltungskulturen und -strukturen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Viele der bei den Sozialgerichten anhängigen Verfahren beziehen sich auf die Kosten der Unterkunft. Ich bin mir sicher, dass sich das verbessern wird, wenn künftig ganz klar ist, dass dafür die Kommunen zuständig sind – egal, ob in getrennter Aufgabenwahrnehmung oder im Optionsmodell.
Interessant sind auch die Logik und das Verfassungsverständnis, die die Koalition der Antragsteller hier an den Tag legen: Wenn mir das Verfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit nachweist, ändere ich nicht mein Verhalten, sondern passe das Regelwerk einfach meinem Verhalten an. – Was ist das für eine politische Kultur oder eher Unkultur?
Das ist verfassungspolitisch äußerst bedenklich.
Sie jammern, es gäbe zukünftig keine Hilfe aus einer Hand mehr. Nur so könne eine bürgerfreundliche, leistungsfähige und möglichst unbürokratische Aufgabenwahrnehmung gewährleistet werden. – Da bin ich durchaus ein gutes Stück bei Ihnen. Nur zieht meine Partei daraus andere Konsequenzen als Sie von der rot-rotgrünen Koalition.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen in die Hände der Kommunen gehört.
Das würde die von Ihnen geforderte Hilfe aus einer Hand sicherstellen. Zudem sind die Kommunen viel eher geeignet, auf unterschiedliche regionale Arbeitsmärkte zu reagieren als eine große Behörde wie die Bundesagentur oder die Mischverwaltung der bisherigen Arbeitsgemeinschaften. Die Kommunen hätten es am ehesten in der Hand, durch Wettbewerb innovative Modelle der Arbeitsvermittlung zu entwickeln – vorausgesetzt, sie werden nicht von einer rot-roten Koalition regiert.
Bereits jetzt beweisen 64 sogenannte Optionskommunen, dass sie sich erfolgreich um Langzeitarbeitslose kümmern können. Selbst eine so große Kommune wie Hamburg erwägt für sich das Optionsmodell. Zeigen auch Sie endlich Mut!
Wenn Ihnen die viel zitierte Hilfe aus einer Hand wirklich ernst ist, sollten Sie unserem Ersetzungsantrag zustimmen.
Das wäre im Interesse der arbeitslosen Menschen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bisherigen Jobcentern und im Interesse eines funktionierenden Arbeitsmarktes, den diese Stadt so dringend braucht. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der Witterungsbedingungen der letzten Wochen die Kältehilfe in diesem Winter?
2. Wo sieht der Senat aus den Erfahrungen dieses Winters Optimierungsbedarf in der Berliner Kältehilfe?
Danke schön! – Frau Senatorin! Wie kann aus Ihrer Sicht für die Berliner Kältehilfe noch besser geworben werden? Ich denke dabei vor allem daran, wie man wohnungslose Menschen, die psychische Erkrankungen aufweisen, noch besser erreichen kann.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie sind die Schneeräumpflichten in Berlin geregelt?
2. Gelten diese Pflichten auch für staatliche Institutionen, und wie beurteilt der Senat die Einhaltung der Schneeräumpflichten vor öffentlichen Gebäuden wie Polizeirevieren, Bezirksrathäusern und anderen Behörden während der Schneefälle der letzten Wochen insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherstellung von Barrierefreiheit für ältere und behinderte Menschen?
Danke schön, Frau Senatorin! Sie haben schon gesagt, dass Verstöße dann auch geahndet werden. Wie ist es denn nun in der Abfolge, wenn auf Verstößeberichte hier nicht reagiert wird? Werden Sie dann in zweiter Instanz als Senat tätig?
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren!
Sicherlich, Herr Brauer! – Die Aufstellung des Einzelplans 09 zeigt, wie wenig die Koalition und der durch sie getragene Senat noch in der Lage sind, nachhaltig Politik zu gestalten.
Ich hatte mit dem neuen Senator Nußbaum die Hoffnung verbunden, dass zukünftig die Gestaltung von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mit wirtschaftlicher Vernunft und haushaltspolitischer Nachhaltigkeit verbunden wird. Leider wurde ich da enttäuscht. Wie wenig nachhaltig Sie hierbei arbeiten, zeigt allein die Gegenüberstellung von Ausbildungsförderung und öffentlich geförderter Beschäftigung. Sie lassen es zu, dass die Ausgaben für Ausbildungsförderung von 42 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 26 Millionen Euro im Jahr 2011 sinken. Dagegen wollen Sie die Ausgaben für öffentlich geförderte Beschäftigung im selben Zeitraum von 65 Millionen auf 98 Millionen Euro steigern.
Den Bereich der Ausbildungsförderung, in dem die Grundlagen für gut ausgebildete Fachkräfte und die zukünftige Deckung des Fachkräftebedarfs einer innovationsfähigen Wirtschaft gelegt werden, wollen Sie verkümmern lassen. Diejenigen, die Sie damit von einer guten Ausbildung ausschließen, sind die potenziellen Kandidaten für Ihren öffentlichen geförderten Beschäftigungssektor. Es muss Ihnen doch arbeitsmarktpolitisch mehr einfallen, als 10 000 Stellen zu finanzieren, die teuer sind und deren Fortbestand über zwei Jahren hinaus Sie nicht sichern können. Zudem halte ich es für ungerecht, dass Sie von 234 000 Arbeitslosen 10 000 privilegieren wollen.
Frau Grosse! Ich lasse Ihnen auch nicht das Argument durchgehen, Sie würden damit Arbeit finanzieren. Ein großer Teil der Betroffenen ist trotz ÖBS-Stelle noch auf ergänzende Leistungen angewiesen. Also auch ein ÖBSMindestlohn schützt nicht vor Armut. Damit führen Sie auch Ihre Argumentation zur Einführung von Mindestlöhnen ad absurdum,
zumal ich gerade heute auch die Beantwortung einer meiner Kleinen Anfragen auf den Tisch bekommen habe. Da werden ganz andere Zahlen dargelegt als die, die Sie uns hier heute präsentiert haben.
Frau Bluhm! Sie mussten ja mit viel Rechenkunst auch Ihren für Finanzen zuständigen Kolleginnen und Kollegen belegen, wie günstig dieses Programm für das Land Berlin ist.
Sie sprechen da auch von positiven Effekten. Aber was ist denn mit den negativen Effekten? Was ist denn mit den Stellen, die dadurch auf dem ersten Arbeitsmarkt gefährdet oder sogar vernichtet werden? Es gibt doch Beispiele, wo sich normale Betriebe und ÖBS-Projekte auf dem Markt in die Quere gekommen sind und wo sich das ÖBS-Projekt aufgrund der subventionierten Personalkosten durchsetzen konnte. Damit ersetzen Sie sukzessiv Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarkts durch solche des zweiten und dritten. Damit finanzieren Sie nicht Arbeit, sondern Sie finanzieren die Vernichtung von Arbeit.
Jasenka Villbrandt
Gibt es in Ihrem Koalitionsvertrag eine geheime Zusatzvereinbarung, den VEB Knake-Werner-Bluhm zum größten Arbeitgeber der Stadt zu machen?
Sie kennen die Zahlen zur sozialen Lage dieser Stadt. Der Senat wird dem Hauptstadtstatus nur gerecht, wenn es um Zahlen zur Arbeitslosigkeit und Armut geht. Da ist Berlin führend. Sie klopfen sich dafür auf die Schulter, dass der Berliner Arbeitsmarkt nicht so stark von der Wirtschaftskrise betroffen sei. Wenn man schon am Boden liegt, kann man aber nicht noch tiefer fallen.
Dieser Haushaltsplan verdient den Namen Plan nicht. Denn er hat keinen Plan. Es gilt also das Prinzip der Gießkanne, mit der die Klientelprojekte der Berliner Sozialindustrie auch in den nächsten zwei Jahren bedacht werden sollen. Dort, wo gute Arbeit geleistet wird wie z. B. in den Stadtteilzentren dieser Stadt, halten Sie sich zurück.
Genauso traurig wie Ihre sozial- und arbeitsmarktpolitische Bilanz sind die Ergebnisse in der Integrationspolitik. Auch hier gibt es klare Indikatoren und Kennziffern, auf deren Aufzählung ich hier verzichten möchte. Diese spiegeln eine desaströse Lage, wenn es um die Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migranten geht. Sie schließen jedoch die Augen vor den Problemen. Dort, wo Menschen sich aus Verantwortungsbewusstsein zu Wort melden und Probleme aufzeigen, schalten Sie auf Durchzug. Ich rede hier nicht von den Herren Buschkowsky oder Sarrazin. Aber die Schulleiter von Berlin-Mitte hätten mehr Aufmerksamkeit und vor allem Ernsthaftigkeit des Senats und dessen Integrationsbeauftragten verdient, als sie ihren Hilferuf publik machten.
Das ist jedoch rot-rote Integrationspolitik. Dort, wo offensichtlich Probleme auftauchen, werden sie geleugnet oder einfach ignoriert. Stattdessen werden Kuschel- und Wohlfühlprojekte der Berliner Sozial- und Integrationsindustrie finanziert. Gute Integrationspolitik ist mehr, als eine Werkstatt oder einen Karneval der Kulturen zu finanzieren. Grundlagen für gute Integrationspolitik werden in den Kitas und Schulen gelegt.
Ihr Unvermögen in diesen Bereichen können Sie später mit noch so vielen Mitteln nicht wieder kompensieren.
Ich weiß auch nicht, ob wir so viele Mittel für Programme gegen Rechtsextremismus bereitstellen müssen, wo wir doch gerade in letzter Zeit ein besonderes Problem mit linksextremen Kräften haben.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Einzelplans zeigen Sie noch mal, dass Sozialpolitik für Sie nur die Bekämpfung
von Symptomen bedeutet. Arbeitslosigkeit und Armut sind die Symptome einer mangelhaften Bildungs- und Wirtschaftspolitik.
Für diese mangelhafte Politik trägt seit acht Jahren die rot-rote Koalition die Verantwortung, und dafür trägt seit über 20 Jahren die SPD in dieser Stadt Verantwortung.
Genauso wenig wie ein Bock ein guter Gärtner sein kann, können die Verursacher von Armut und Arbeitslosigkeit diese erfolgreich bekämpfen.
Meine Fraktion hat allein im Einzelplan 09 ein Einsparvolumen von 176 Millionen Euro aufgezeigt. Die Daseinsvorsorge dieser Stadt würde in keiner Weise darunter leiden, wenn man diese Einsparungen tatsächlich realisieren würde. Das zeigt noch mal, wie der Senat insbesondere für Klientelprojekte Geld verbrennt. Darum können wir diesem Einzelplan auch in diesem Fall nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich beschränke mich jetzt mal wieder auf die Haushaltsdebatte
und gehe noch mal zum Frauenkapitel zurück,
denn das ist ja eine Senatsverwaltung, denn schließlich dürfte das ja dann nicht so viele Schwierigkeiten bereiten.
Volker Ratzmann
Meine Damen, meine Herren von der Koalition! Ihnen müssen ja heute eigentlich schon ganz schön die Schultern wehtun vom vielen Draufklopfen.
Eine schlechte Politik machen Sie nicht dadurch besser, indem Sie permanent behaupten, es sei eine gute Politik. Sicherlich können Sie behaupten, bei den Mitteln im Kapitel 13 50 würde es einen Aufwuchs von 19,8 Millionen im Ansatz 2009 auf jeweils 21 Millionen in den Ansätzen 2010 und 2011 geben, eine Steigerung von 1,2 Millionen! Diese wird allerdings zu einem Minus von 800 000 Euro, wenn man berücksichtigt, dass die 2 Millionen Euro für die Fraueninfrastrukturstellen vorher im Kapitel 09 40 ausgewiesen waren. Nachdem der Bereich Frauen und Gleichstellung bereits in den letzten Jahren in unverantwortlicher Weise als Steinbruch zur Haushaltskonsolidierung dienen musste, setzen Sie diese Politik mit der aktuellen Haushaltsaufstellung fort. Sie verstecken sich immer hinter bürokratischen Berichten zur Frauenpolitik. Wenn es aber konkret wird, bleiben Sie hinter Ihren eigenen hochgesteckten Erwartungen zurück.
Lassen Sie mich bei den Fraueninfrastrukturstellen bleiben! Das Programm, mit dem die Fraueninfrastruktur im Ostteil der Stadt ausgebaut werden sollte, wurde nun in ganz Berlin ausgeschrieben – bei gleichbleibenden Mitteln. Sie haben hier also konkret gekürzt.
Das ist aber gar nicht das Schlimmste.
Sie haben versucht, sinnvolle Projekte in Ost und West gegeneinander auszuspielen. Das ist gleichstellungspolitisch unverantwortlich.
Frauen sind in besonderem Maße von den sozialen Verwerfungen in dieser Stadt betroffen, für die dieser Senat die Verantwortung trägt. Darum bekennen wir uns zu einer gut ausgebauten Infrastruktur zur Betreuung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die einen Migrationshintergrund haben oder andere spezielle Hilfen benötigen.
Nein, ich gestatte sie nicht. – Ich möchte den Frauenpolitikerinnen der Koalition auch gar keine Vorwürfe zu dem gleichstellungspolitischen Zustand dieser Stadt machen. Ich weiß nun, dass Sie selbst an der frauenpolitischen Ignoranz des zuständigen Senators und seiner Buddies in den öffentlichen Betrieben in der Stadt verzweifeln. Diese
haben sich zum Beispiel bei der Besetzung von Stellen bei der BVG über geltendes Recht hinweggesetzt. Ich bin gespannt, wie Sie den scheidenden BVG-Chef ersetzen werden.
Der öffentliche Druck insbesondere auch aus den Koalitionsparteien wird hoffentlich dafür sorgen, dass der Senat seinen vollmundigen Ankündigungen in Sachen Gleichstellung auch Taten folgen lässt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Eines vorweg: Menschen mit Migrationshintergrund bereichern unsere Stadt.
Sie bereichern unser Miteinander durch ihre Kultur. Insbesondere vor dem Hintergrund einiger „Säue“, die ein ehemaliges Senatsmitglied und ein Berliner Bezirksbürgermeister in letzter Zeit durchs Dorf getrieben haben, sollte dies deutlich festgestellt werden.
Benedikt Lux
Wir sind darauf angewiesen, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund aktiv in unsere Gesellschaft einbringen. Darum brauchen wir diese Menschen auch im öffentlichen Dienst, denn sie bringen besondere Kenntnisse und Qualifikationen mit, die wir gut gebrauchen können. Damit meine ich nicht nur Sprachkompetenzen, sondern auch andere Alltagskompetenzen. Wir müssen Barrieren abbauen, damit wir einen besseren öffentlichen Dienst bekommen. Da immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund die öffentlichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, benötigen wir mehr Menschen, die diese Dienstleistungen kulturnah erbringen können. Selbstverständlich müssen Eignung und Qualifikation weiterhin die maßgeblichen Einstellungskriterien sein. Wenn jemand mit Migrationshintergrund aber andere Qualifikationen mitbringt, die deutsche Bewerberinnen und Bewerber nicht vorweisen können, muss das auch berücksichtigt werden.
Interkulturelle Kompetenz benötigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung. Deshalb ist es richtig, diese auf unterschiedliche Art zu vermitteln und als Kriterium bei der Erstellung der Leistungsbeurteilung mit einzubeziehen.
Ich bin kein großer Freund von Anfragen, die dem Senat die Gelegenheit geben, sich selbst auf die Schulter zu klopfen. Dafür besteht nämlich gar kein Anlass, insbesondere nicht im Bereich der Integration und der interkulturellen Öffnung der Verwaltung.
Allein die Ankündigung, etwas tun zu wollen, reicht nicht aus. Messen lassen muss man sich an den geschaffenen Tatsachen.
In der Antwort auf die Fragen 1 bis 3 steht, dass die einzelnen Verwaltungs- und Organisationseinheiten selbst für die Steuerung und Ausgestaltung ihrer interkulturellen Öffnungsprozesse verantwortlich seien. Dementsprechend haben wir ganz unterschiedliche Ergebnisse, wenn es um die interkulturelle Öffnung geht. Sicherlich gibt es viele Organisationseinheiten, die gute Fortschritte gemacht haben. Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nicht ungenutzt lassen und auf eine Behörde hinweisen, die hier eine ganz schlechte Figur macht. In der Antwort des Senats wird das Leitbild der Ausländerbehörde zitiert. Das hört sich gut an. Würden wir aber eine Erhebung zur Kundenzufriedenheit mit dieser Behörde machen, erhielten wir wohl ein desaströses Ergebnis. Ich glaube nicht nur, sondern weiß: Nirgendwo sonst in der Berliner Verwaltung klafft eine solche Lücke zwischen dem Bedarf und dem Angebot an interkultureller Kompetenz wie in der Ausländerbehörde.
Viele Beschwerden, die wohl auch bei anderen hier aus dem Haus landen, bestätigen dies. Wir sollten anerkennen, dass in den letzen Jahren verstärkt um Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst geworben worden ist und erste Fortschritte feststellbar sind. Es ist aber noch ein weiter Weg bis sich der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung in der Verwaltung widerspiegelt. In der Antwort werden einzelne Zahlen über den Anteil an Auszubildenden und Nachwuchskräften genannt. Dabei fällt auf, dass der Anteil mit Zunahme der Bildungsanforderungen zurückgeht. So haben zwar 14,3 Prozent – die Zahl ist bereits genannt worden – der Auszubildenden einen Migrationshintergrund, von den 2008/2009 eingestellten 28 Juristinnen und Juristen jedoch nur zwei. Das liegt mit Sicherheit nicht am Unwillen der Verwaltung, mehr Juristen mit Migrationshintergrund einzustellen, sondern eher daran, dass es nicht mehr Bewerber gegeben hat. Das wiederum liegt daran, dass ein Teil der Menschen mit Migrationshintergrund in der Regel keine oder nur niedrige Bildungsabschlüsse vorweisen kann. Der ausgeprägteste Wille zur interkulturellen Öffnung nützt uns nichts, wenn es nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gibt, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Das selbe trifft auch auf die Schulen zu. Wir brauchen mehr Lehrerinnen und Lehrer mit Migrationshintergrund, die als Vorbilder dafür dienen, dass Integration und sozialer Aufstieg mit Bildung verbunden sind. Wenn es uns gelingt, die Schulen so zu stärken, dass auch die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund höhere Abschlüsse erreichen können, bereiten wir den Boden dafür, dass es mehr Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund in der Verwaltung gibt.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident! – Aufgrund der Bildungspolitik dieser Landesregierung sind wir aber meilenweit davon entfernt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Einzelfallhilfe ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil im System der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter und behinderter Menschen.
Diejenigen, die diese Arbeit leisten, erbringen täglich Höchstleistungen. Darum haben sie auch einen Anspruch darauf, dass ihre Arbeit ausreichend gewürdigt wird, auch finanziell. 20 Prozent der Eingliederungsmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen werden über die Einzelfallhilfe erbracht. Damit nimmt sie im Bereich der psychosozialen Versorgung eine wichtige Rolle ein. Trotzdem wird sie weder im Psychiatrieentwicklungsplan widergespiegelt, noch ist sie – Ausnahme im Bezirk Tempelhof-Schöneberg – in die bezirkliche Fallsteuerung einbezogen. Auch die Honorierung der Einzelfallhelfer unterscheidet sich, so z. B. von der der Familienhelferinnen und -helfer. Diese Situation haben wir übrigens mit und ohne das Rundschreiben Nr. 9/2009 der Senatsverwaltung für Soziales.
Ich bin auch gereizt, den Ball aufzunehmen und der von einer linken Politikerin geführten Senatsverwaltung die Förderung prekärer Beschäftigungen vorzuwerfen. Ich
habe nun gehört, dass sich da etwas bewegen wird. Ich bin frohen Mutes an dieser Stelle. Wie immer möchte ich aber sachlich bleiben und mich an den Tatsachen orientieren.
Seit die rot-grüne Bundesregierung den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit eingeführt hat, müssen Auftraggeber aufpassen, dass ihre Auftragnehmer sich nicht in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einklagen können und dass nicht nachträglich von den Sozialversicherungsträgern die Sozialversicherungspflicht festgestellt werden kann. Auch die Bezirke und der Senat sind davon betroffen und stehen in der Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, damit keine unerwarteten Kosten auf die sowieso schon belasteten Haushalte zukommen.
Es wird moniert, dass Einzelfallhelfer zukünftig höchstens 18 Stunden pro Woche im Auftrag der Bezirke tätig sein dürfen. Das dürfte an der jetzigen Situation nicht viel ändern. So ist doch bereits jetzt der überwiegende Teil der Einzelfallhelfer nicht länger als 20 Stunden in diesem Bereich tätig. Die meisten arbeiten nebenberuflich oder haben neben der Tätigkeit als Einzelfallhelfer einen oder mehrere Nebenjobs. Prekär dürfte es also bereits jetzt in diesem Bereich zugehen.
Problematisch ist auch, dass die Fluktuation in diesem Bereich sehr hoch ist. Das bedeutet, dass sich die zu Betreuenden oft an neue Bezugspersonen gewöhnen müssen. Auch das hochgelobte, teure Trägermodell im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist letzten Endes ein Honorarmodell. Nur 20 Prozent der dortigen Einzelfallhelfer sind fest angestellt, und den geringsten Teil ihrer Arbeitszeit verbringen diese fest Angestellten mit Tätigkeiten in der Einzelfallhilfe, den größten Teil verbringen sie in anderen Angeboten der Träger. Außerdem bleibt es den Einzelfallhelfern unbenommen, neben den 18 Stunden für die Bezirke auch für Träger oder im Rahmen des persönlichen Budgets tätig zu werden. Ganz nebenbei, das ist ein zusätzliches Argument dafür, die Rahmenbedingungen für das persönliche Budget weiter zu verbessern.
Trotzdem halte ich es für angezeigt, das Rundschreiben nochmals zu überarbeiten. Insbesondere die Frage, wann Scheinselbstständigkeit in der Einzelfallhilfe vorliegt, sollte nochmals überprüft werden.
Insgesamt sollte die Einzelfallhilfe gestärkt werden. Dazu gehören selbstverständlich fachlich-qualitative Standards und eine gerechte Vergütung. Grundsätzlich müssen wir uns fragen, was uns eine qualitativ hochwertige und verlässliche Versorgung psychisch erkrankter und behinderter Menschen wert ist.
In der jetzigen Form scheint es einen erheblichen Optimierungsbedarf in der Einzelfallhilfe zu geben, unabhängig von Träger- oder Honorarmodell, ob mit oder ohne Rundschreiben, beide Anträge geben dazu erste Vorstöße.
Elke Breitenbach
Wir sollten diese Fragen sachlich im Ausschuss weiterbehandeln, im Sinne der Betroffenen, der Menschen, die die Hilfe benötigen, und derjenigen, die die Hilfe leisten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für die Heimgesetzgebung auf die Länder übertragen. Die FDPFraktion im Bundestag hatte sich seinerzeit dagegen ausgesprochen, auch deshalb, weil viele andere Rechtsbereiche weiterhin in der Bundeszuständigkeit liegen. Dass der Senat das Wohnteilhabegesetz erst jetzt eingebracht hat, liegt sicherlich auch daran, dass bundesrechtliche Regelungen, z. B. Sozialgesetzbuch und Heimvertragsgesetz, beachtet werden mussten. Ob das gelungen ist, wage ich zu bezweifeln.
Wir müssen die Entwicklung des Wohnteilhabegesetzes als Chance betrachten, neue Entwicklungen in der Unterbringung und Pflege von alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen. Wir müssen endlich sicherstellen, dass diese Stadt in der Lage sein wird, eine qualitativ hochwertige und menschenwürdige Pflege für immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen sicherzustellen. Gute und menschenwürdige Pflege ist ein Bürgerrecht. Darum müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese menschenwürdige Pflege und Unterbringung die notwendigen Rahmenbedingungen bekommen. Wir Liberalen befürworten es, wenn Menschen auch im Falle einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im vertrauten Umfeld oder in anderen selbstbestimmten Wohnformen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind, ambulant leben können.
Glücklicherweise hat sich bei der Entwicklung neuer Wohnformen in den letzten Jahren schon einiges getan. Trotzdem wird es immer Menschen geben, die aufgrund ihrer Lebenssituation den Schutz der stationären Pflege benötigen. Darum muss das Gesetz auch dafür Sorge tragen, die Unterschiede zwischen dem Wohnen mit stationärer Pflege und dem Wohnen in eigener Häuslichkeit weiter zu verringern. Das Motto muss lauten: So viel Freiheit und Selbstbestimmung wie möglich, aber auch so viel Schutz und Sicherheit wie nötig.
Wichtig ist die Transparenz der Qualität der einzelnen Anbieter. Wir benötigen nicht nur mehr Qualität, sondern auch mehr Informationen über die Qualität in den einzelnen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, damit Betroffene und deren Angehörige mehr Unterstützung dabei erhalten, das passende Angebot zu finden.
Der Gesetzentwurf, den der Senat heute vorlegt, wird noch nicht allen Notwendigkeiten gerecht, da er viele neue Entwicklungen wie z. B. die Entwicklung neuer Wohnformen nicht ausreichend berücksichtigt. Man wird den Anforderungen einer stetig alternden Gesellschaft nicht mit einer kleinlichen oder überregulierten Heimgesetzgebung gerecht. Die Träger und Betroffenen brauchen
größere Spielräume, um innovative Wohnformen zu entwickeln und zu testen.
Aber auch in anderen Bereichen ist der Entwurf des Senats hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Seit Jahren reden wir davon, die ambulanten Strukturen zu unterstützen. Ambulant vor stationär! Auch dieses Leitbild ist vom Senat nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Gesetzentwurf des Senats stellt weiterhin das Heim in den Mittelpunkt der Betrachtung. Wir müssen uns aber am Subjekt der Pflege, dem älteren oder behinderten Menschen, orientieren, an dessen individuellen Bedürfnissen und Wünschen, die sich auch in individualisierten Pflegeleistungen und Wohnformen niederschlagen müssen.
Der Gesetzentwurf des Senats liefert dazu nicht den notwendigen Spielraum. Viele Träger, die sich in dem Bereich engagieren, tun dies über Berlin hinaus. Damit sich diese nicht auf zwei unterschiedliche Gesetze einstellen müssen, wäre es sinnvoll gewesen, das Gesetz mit dem Land Brandenburg abzustimmen. Das hat der Senat leider versäumt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Thema Pflege bei den meisten Menschen immer ein ungutes Gefühl verursacht, sie sogar ängstigt, wenn es um eigene anstehende oder vorhandene Pflegebedürftigkeit geht, sehe ich uns alle in der Pflicht, dieses Thema mit aller gebotenen Sachlichkeit zu behandeln. Ich hoffe, der Senat und die Koalition werden im Rahmen der weiteren Beratungen einigen Einwänden Rechnung tragen, damit wir ein Gesetz erhalten, in dem nicht nur im Titel der Begriff der Teilhabe vorkommt, sondern das Teilhabe ermöglicht. – Vielen Dank!
Schwarzarbeit ist eine Geißel der Berliner Wirtschaft. In Berlin haben Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit einen Anteil von 20 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Auch hier liegt Berlin mal wieder über dem Bundesdurchschnitt – wie so oft, wenn es um negative Kennziffern geht. Besonders betroffen ist davon das Baugewerbe. Fast 40 Prozent der Schwarzarbeit findet hier statt. Der Schaden ist immens, und unser Arbeitsmarkt wäre entspannter, wenn wir Schwarzarbeit endlich effektiver bekämpfen würden. Reguläre Beschäftigung und legale Unternehmen werden durch Schwarzarbeit verdrängt. Die Steuereinnahmen, die durch Schwarzarbeit wegfallen, fehlen uns auch im Berliner Haushalt. Aber auch die Schwarzarbeitnehmer sind letztlich betroffen. Dadurch, dass sie nicht dem Arbeitsrecht und Arbeitsschutz unterliegen, sind sie ihren Auftraggebern rechtlos ausgeliefert und zur Ausbeutung freigegeben.
Sicher gibt es Ursachen, die wir einer Landesregierung nicht oder nur bedingt anlasten können. Fakt ist, dass reguläre Arbeit durch hohe Steuern und Abgaben zu teuer ist. Schwarzarbeit ist hingegen billig und insbesondere bei gleichzeitigem Bezug von staatlichen Transferleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld, attraktiv. Daneben haben wir einen überregulierten Arbeitsmarkt, der Einstellungen verhindert, da Unternehmer nur bedingt auf Auftragsspitzen durch Neueinstellungen reagieren können. Auch Mindestlohnregelungen in bestimmten Branchen führen zu Schwarzarbeit, da sie die Lohnfindung von der Produktivität entkoppeln. Auch darum freue ich mich, dass die neue Bundesregierung endlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell entlasten wird und somit einen Anreiz für Schwarzarbeit mindern wird.
Neben Maßnahmen wie Steuerentlastung, Deregulierung des Arbeitsmarktes muss es aber viele flankierende Maßnahmen geben. Eine davon findet sich in unserem vorliegenden Antrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit hatte für bestimmte Berufsgruppen
Volker Ratzmann
obligatorische Schulungs- und Informationsveranstaltungen angeboten. 47 Prozent der Angeschriebenen haben sich daraufhin aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet. Anscheinend waren sie auf das Arbeitslosengeld nicht angewiesen. Vermutlich haben sie andere Einkünfte. Das Ergebnis dieser Maßnahme zeigt uns, dass man Schwarzarbeit bekämpfen muss, indem man den potentiellen Schwarzarbeitern die Ressource Zeit nimmt. Darum fordern wir, dass sich der Senat bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg auch für solche Maßnahmen einsetzt.
Um das hier ganz deutlich zu machen: Uns geht es nicht um die Stigmatisierung bestimmter Berufsgruppen oder Arbeitsloser, aber das Ergebnis dieser Maßnahme und auch andere Indikatoren zeigen uns, wie weit verbreitet Schwarzarbeit ist. Die Maßnahmen sollen auch keine Beschäftigungstherapie sein, sondern es sollen sinnvolle Inhalte angeboten werden, die den schnellstmöglichen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Diejenigen, die diesen Antrag ablehnen, verschließen aus falsch verstandener Rücksichtnahme die Augen vor dem drängenden Problem der Schwarzarbeit.
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie tun immer so fürsorglich. Sie stellen Mindestlöhne und hohe staatliche Transferleistungen in Aussicht. Arbeitslose dürften nicht stigmatisiert werden. Ihre vermeintliche Fürsorge führt aber genau zum Gegenteil. Arbeitsplätze verschwinden, Schwarzarbeit nimmt zu. Diejenigen, die diesen Antrag ablehnen, lassen zu, dass die Berliner Wirtschaft weiter gegeißelt wird. Sie lassen es aber auch zu, dass Menschen aus dem Arbeitsmarkt verdrängt werden oder auf dem regulären Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen können. Sie versuchen, das zu kompensieren, indem Sie einen öffentlichen Beschäftigungssektor schaffen, der aber auch die Berliner Wirtschaft geißelt, da hier Stellen gefördert werden, die reguläre Beschäftigung verdrängen.
Das Geißeln der Berliner Wirtschaft ist ja Programm dieses Senats. Er verhindert offene Geschäfte und zusätzlichen Umsatz für den Berliner Handel. Das Handwerk und das Gewerbe in dieser Stadt werden durch die Umweltzone unnötig belastet. Den Umgang mit potentiellen Investoren erwähne ich nur am Rande. Darum wundert es nicht, wenn Sie auch diesen guten Antrag ablehnen. Damit handeln Sie aber weder im Sinne der Arbeitslosen noch der Arbeitnehmer und auch nicht im Sinne der ehrlichen Arbeitgeber und der Berliner Wirtschaft.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich würde mich heute lieber über Armutsbekämpfung unterhalten als über Armutsberichterstattung.
Wenn ich mich am Titel des CDU-Antrags orientiere, kann ich es auch anders ausdrücken. Berlin braucht eine seriöse Sozialpolitik statt weiterer Armutsberichte. Ich hätte beide Anträge eher von den Koalitionsparteien erwartet, damit sie einen Vorwand haben, sich hinter Armutsberichten zu verstecken, statt mit sinnvoller Politik Armut zu bekämpfen. Wir wissen doch alle, was in dieser Stadt los ist. Jeden Monat bekommen wir Zahlen über Arbeitslosigkeit. Wir haben einen Sozialstrukturatlas vorliegen und vonseiten der Koalition wird immer auf die vielen Spezialberichte verwiesen, die auch Aufschluss über das Ausmaß von Armut in dieser Stadt geben.
Denjenigen, die dann noch nicht genug wissen, empfehle ich einfach, die Augen zu öffnen, wenn sie sich in bestimmten Teilen dieser Stadt bewegen. Auch dann wissen Sie was los ist. Wozu also noch weitere Berichte? Wir wissen, dass Berlin im Bundesvergleich Spitzenklasse ist,
wenn es um Arbeitslosigkeit geht. Dementsprechend ist auch die soziale Situation vieler Menschen in unserer Stadt. Laut Sozialstrukturatlas waren 2006 670 000 Menschen arm oder von Armut bedroht. Das ist übrigens eine desaströse Bilanz für eine Regierung, die doch das Soziale und den sozialen Ausgleich wie eine Monstranz vor sich herträgt. Das ist nicht sexy, sondern das ist ein Skandal!
Neben den Zahlen wissen wir doch auch bereits, welche Faktoren zu Armut führen, welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen oder gefährdet sind. Also nochmals: Wozu weitere Berichte? Geben Sie dem Senat doch keine weiteren Gelegenheiten, sich hinter Berichten zu verstecken, anstatt dass er beginnen muss, sich mit der Armutsbekämpfung zu beschäftigen! Solche Berichte sind überflüssig, wenn man die richtige Sozialpolitik betreibt. Davon ist dieser Senat jedoch meilenweit entfernt.
Wir wissen, dass Armut und mangelnde Bildung im Zusammenhang stehen. Was passiert in dieser Stadt in diesem Bereich? – Nichts oder das Falsche. Frühkindliche Bildung: Da sind die staatlichen Kitas schlecht aufgestellt. Schulbildung: Ich sage nur Brandbriefe, die konsequent ignoriert werden, Schüler und Schülerinnen, die aus Berliner Schulen kommen und nicht ausbildungsfähig sind. Ein großer Teil der Armut in dieser Stadt wird durch das Bildungssystem geschaffen, für das die SPD in dieser Stadt seit 20 Jahren Verantwortung trägt.
Was gegen Armut hilft, ist Arbeit, mit der man seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Stärken Sie die Wirtschaft und das Gewerbe in dieser Stadt, und schaffen Sie Anreize für mehr Arbeitsplätze!
Sorgen Sie dafür, dass insbesondere kleine Unternehmen weniger durch bürokratische Vorgaben gegängelt werden! Dieser Senat beschränkt sich jedoch auf symbolische Politik und schafft mit dem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor einen neuen Arbeitsmarkt, auf dem gerade einmal 8 000 Menschen mit einem Arbeitsplatz versorgt werden – und das bei einer Gesamtarbeitslosenzahl von 240 000. Diese Zahlen stehen in keinem Verhältnis zueinander. Zudem sind diese wenigen Arbeitsplätze mit über 400 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren sehr teuer erkauft. Wenn Sie so viel Geld in unser Bildungssystem investieren würden, könnten wir Armut bedeutend nachhaltiger bekämpfen.
Bei den Grünen kann ich solche Anträge noch verstehen, bei der CDU aber weniger, denn solche Berichte bieten dem linken Spektrum in diesem Haus stets wieder die Möglichkeit, ihre wenig nachhaltigen Instrumente der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ins Spiel zu bringen.
Von der Produktivität entkoppelte Mindestlöhne verschärfen jedoch insbesondere für gering qualifizierte Menschen
das Armutsrisiko noch, und die Forderungen nach höheren Regelsätzen bei Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind nur Placebos, mit denen der Senat die Betroffenen seiner falschen Politik ruhigstellen will.
Als der CDU-Antrag eingebracht wurde, hatte er vielleicht noch seine Berechtigung. Immerhin lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht der aktuelle Sozialstrukturatlas vor. Aber, liebe Frau Villbrandt, auch wenn es Sie verärgert und Sie dieses Mal vielleicht böse mit mir werden: Ihr Antrag geht gar nicht. Die Forderung nach weiteren und ständigen Berichten noch mit einem neuen Gesetz zu verbinden, schlägt dem Fass den Boden aus und zeigt, dass die Grünen immer noch ganz vorne dabei sind, wenn es um Überbürokratisierung geht.
Damit sorgen Sie dafür, dass aus Sozialpolitik Armutsbürokratie wird. Damit stellen Sie sich selbst ein Armutszeugnis aus. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Dr. Heidi Knake-Werner: Wie beurteilen Sie die ersatzlose Einstellung des Fun-Mobils durch die BVG? – Das Fun-Mobil ist ein Bus, der schwerstbehinderten Menschen in Berlin in den letzten Jahren zu einem guten Stück Teilhabe und Mobilität verholfen hat.
Danke schön! – Haben Sie sich diesbezüglich auch mit vereinten Kräften mit dem zuständigen Senator ins Benehmen gesetzt, um möglicherweise im Duo noch einmal positiv Einfluss nehmen zu können?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Ein großer Mann der deutschen Politik, der auch in diesem Parlament gewirkt hat,
ist der ehemalige Bundespräsident und Regierende Bürgermeister dieser Stadt Richard von Weizsäcker. Richard von Weizsäcker bekleidete das höchste Amt im Staat bis 1994, bis zu seinem 74. Lebensjahr. Ich glaube, wir sind uns weitestgehend darüber einig, dass er das Amt sehr gut ausgeübt hat. Ein guter Bundespräsident konnte Richard von Weizsäcker sein. Er hätte aber in dem Alter kein Schöffe sein können. Und er hätte ehrenamtlich keine juristischen Staatsexamenskandidaten prüfen können.
Für das höchste Amt im Staat war er geeignet. Hätte er sich aber neu in ein Berliner Bezirksamt wählen lassen wollen, hätte eine Altersbeschränkung dies verhindert.
Inzwischen sind wir im Jahr 2009 angelangt. Wir hören und reden viel über den demografischen Wandel und wie man mit dessen Herausforderungen umgehen soll. Viel ist auch von Chancen die Rede, die der demografische Wandel bietet. Wir sollten jedoch langsam anfangen, diese Chancen auch zu ergreifen. Unser hier vorliegender Antrag ist ein guter Beitrag dazu.
Ohne dass wir das groß fördern müssen, sind bereits sehr viele Senioren bis in das hohe Alter in vielfältigen Bereichen ehrenamtlich aktiv – in Sportvereinen und Kirchen, in sozialen Einrichtungen. Sie setzen sich mit viel Engagement, aber auch mit ihrer beruflichen und Lebenserfahrung für ihre Mitmenschen ein – für ihre Altersgenossen, aber auch für junge Menschen. Wir alle nehmen immer gern die Gelegenheit wahr, dieses Engagement zu würdigen, zumeist verbunden mit der Forderung, die Strukturen für dieses Engagement zu verbessern. Zugleich lassen wir es aber zu, dass diese Menschen von vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgegrenzt sind. Die Haltung zum Alter und Älterwerden hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Auch die Lebenswirklichkeit vieler älterer Menschen ist heute eine andere als noch vor 20, 30 oder noch mehr Jahren. Die meisten gesetzlichen Regelungen, die Altersbeschränkungen enthalten, sind bisher jedoch noch nicht darauf geprüft worden, ob sie noch der veränderten Lebenswirklichkeit tatsächlich entsprechen.
Die amtierende Bundesregierung erwartet künftig von Menschen, dass sie bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Wer fähig ist, bis ins Alter zu arbeiten, muss doch dann auch fähig sein, ein Ehrenamt auszuüben.
Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit sind inzwischen nicht Fragen des Alters. Künftig darf nicht mehr Lebensalter Maßstab dafür sein, ob jemand ein Amt oder einen Beruf ausüben kann, sondern allein die persönliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Menschen.
Wenn jemand 70, 75 oder 80 Jahre alt ist und er etwas tun möchte, er dazu in der Lage ist und wir vor allem auf sein Engagement angewiesen sind, dürfen wir ihn oder sie nicht daran hindern, sich für diese Gesellschaft einzusetzen.
Künftig werden wir noch mehr als heute auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der älteren Menschen angewiesen sein. Es wäre töricht, das zu ignorieren und ältere Menschen weiter von vielen Bereichen auszugrenzen.
Darum fordern wir den Senat auf, alle Altersbeschränkungen in Gesetzen und Verordnungen zu erfassen und zu prüfen, ob sie noch zeitgemäß sind oder etwa Senioren diskriminieren und sie von bestimmten Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe ausgrenzen. Die Kollegin Villbrandt hatte ja bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach solchen Altersbeschränkungen gefragt. Die Antwort des Senats war umfangreich, begrenzte sich jedoch vorrangig auf beamtenrechtliche Altersbeschränkungen. Die Frage nach Altersbeschränkungen im Ehrenamt wurde nicht beantwortet. Gerade in den letzten Wochen, als wir die einzelnen Haushaltspläne durchgearbeitet haben, stießen wir jedoch immer wieder auf Haushaltstitel mit der schönen Bezeichnung „Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige“. Es gibt also noch eine Reihe von Bereichen, in denen geprüft werden muss, ob Altersbeschränkungen aufgehoben oder verändert werden müssen.
Lassen Sie uns gemeinsam den Senioren in dieser Stadt signalisieren, dass ihr Engagement ohne unnötige Einschränkung gewürdigt und gewollt ist, dass wir bereit sind, auf ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zurückzugreifen, und dass es uns ernst ist mit der Schaffung größtmöglicher gesellschaftlicher Teilhabe für ältere Menschen!
Ich würde mich freuen, wenn wir in den nächsten Wochen sachlich und verantwortungsvoll mit diesem Antrag umgehen könnten. Die Einschläge des demografischen Wandels kommen mit jedem Jahr näher. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir aus den vermeintlichen Nachteilen des Älterwerdens der Gesellschaft die Vorteile herausziehen können! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Nicht immer ist es gut, wenn Gesetzgebungsbefugnisse auf die Länder übergehen. Im Zuge der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für die Heimgesetzgebung auf die Länder übertragen. Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte sich seinerzeit dagegen ausgesprochen, auch deshalb, weil viele andere Rechtsbereiche, die den Bereich der Pflege berühren, weiterhin in der Bundeszuständigkeit liegen. Dass der Senat bisher nur einen Referentenentwurf vorgelegt hat, liegt wohl auch an der Unsicherheit darüber, wie das Wohnteilhabegesetz mit bundesrechtlichen Regelungen, etwa mit dem Sozialgesetzbuch und dem Heimvertragsgesetz, vereinbart werden kann.
Auch deshalb kann man sagen, dass die Entwicklung von 16 Landesheimgesetzen ein großes Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen ist.
Nun haben wir es auf Landesebene. Daran kann man nichts mehr ändern. Jetzt müssen wir das Beste daraus machen. Das bedeutet, dass wir die Entwicklung des Wohnteilhabegesetzes als Chance betrachten müssen, neue Entwicklungen in der Unterbringung und Pflege von alten Menschen zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen des demographischen Wandels sind allen bekannt, auch wenn mir dazu beim Berliner Senat immer wieder Zweifel kommen, wenn ich sehe, wie langsam er sich bestimmter Themen annimmt – Beispiele: Pflegestützpunkte oder eben das ausstehende Wohnteilhabegesetz. Wir müssen endlich sicherstellen, dass diese Stadt in der Lage sein wird, eine qualitativ hochwertige und menschenwürdige Pflege für immer mehr ältere und pflegebedürftige Menschen sicherzustellen.
Wenn ich mir dann anschaue, wie schwer sich der Senat damit tut, bleibt nur festzustellen: Der Senat kommt einfach nicht aus dem Knick. Der Entwurf, den der Senat schließlich der Fachöffentlichkeit vorgestellt hatte, fiel größtenteils durch, da er viele neue Entwicklungen wie zum Beispiel die Entwicklung neuer Wohnformen nicht ausreichend berücksichtigt. Man wird den Anforderungen einer stetig alternden Gesellschaft nicht mit einer kleinlichen oder überregulierten Heimgesetzgebung gerecht. Die Träger und Betroffenen brauchen größere Spielräume, um innovative Wohnformen zu entwickeln und zu testen.
Aber auch in anderen Bereichen ist der Entwurf des Senats mangelhaft. Seit Jahren reden wir davon, Frau Senatorin, die ambulanten Strukturen zu unterstützen. „Ambulant vor stationär!“ – auch dieses ist Leitbild und vom Senat nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Der Gesetzentwurf des Senats stellt weiterhin das Heim in den Mittelpunkt der Betrachtung.
Wir müssen uns aber am Subjekt der Pflege, dem älteren oder behinderten Menschen, orientieren, an deren individuellen Bedürfnissen und Wünschen, die sich auch in individualisierten Pflegeleistungen und Wohnformen niederschlagen müssen. Der Gesetzentwurf des Senats liefert hierzu zu wenig Spielraum.
Viele Träger, die sich in diesem Bereich engagieren, tun dies über Berlin hinaus. Damit sich diese nicht auf zwei unterschiedliche Gesetze einstellen müssen, wäre es
Minka Dott
angezeigt gewesen, das Gesetz mit dem Land Brandenburg abzustimmen – auch hier Fehlanzeige.
Der Entwurf, den die Kollegen von der CDU hier vorgelegt haben, hat viele der Einwände, die sowohl meine Fraktion als auch große Teile der Fachöffentlichkeit gegen den Senatsentwurf vorgebracht haben, berücksichtigt. Das ist gut.
Nicht gut jedoch ist, dass Sie hier suggerieren, Sie hätten das mit der gesamten Liga abgestimmt. Zur Liga gehören neben der Diakonie noch andere Verbände, mit denen der Entwurf nicht abgestimmt ist.
Die gesamte Fachöffentlichkeit und die betroffenen Träger müssen endlich in die Entwicklung dieses Gesetzes eingebunden werden. Das hat bisher weder der Senat noch die CDU berücksichtigt.
Mit der Vorlage des Entwurfs hat die CDU-Fraktion aber vor allem dazu beigetragen, dass sich endlich auch das Parlament und die gesamte Öffentlichkeit mit diesem wichtigen Thema befassen können.
Viel zu lange hat der Senat die Vorlage seines Entwurfs zum Wohnteilhabegesetz hinausgezögert.
Hinzu kommen die inhaltlichen Mängel, die er bisher nicht aufgenommen hat. Sicherlich wird die Koalition diesem Antrag nicht zustimmen, immer mit dem Verweis darauf, dass doch vonseiten des Senats doch etwas in Vorbereitung sei. Doch immer wieder muss man dann auf den Ertrag warten. Ich prophezeie, dass Berlin in diesem Bereich zu den Ländern gehören wird, die als letzte ein Wohnteilhabegesetz haben werden.
Mein letzter Satz! – Damit zeigt der Senat ein weiteres Mal, wie wenig ernst er die Bedürfnisse der Menschen dieser Stadt nimmt. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Nach langen Jahren der integrationspolitischen Stagnation, in denen viele politische Akteure immer noch mit der überholten Vorstellung agierten, die Einwanderinnen und Einwanderer würden eines Tages wieder zurück in ihre Heimat gehen, besteht inzwischen Einigkeit, dass dem nicht so ist, sondern dass die Einwanderinnen und Einwanderer integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind.
Wir sind uns einig darüber, dass wir die Einwanderinnen und Einwanderer, gerade diejenigen, die gut ausgebildet sind, brauchen, um den demografischen und sozialen Herausforderungen begegnen und unseren ökonomischen Wohlstand auch künftig sichern zu können.
Leider haben wir noch ein gutes Stück Weg vor uns, bis wir das Potenzial unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund auch voll ausschöpfen können. Dass wir noch nicht so weit sind, liegt mit Sicherheit auch an der Politik der letzten Jahrzehnte, die entweder davon ausging, dass Deutschland kein Einwanderungsland ist, oder einer Politik, die Einwanderung förderte, ohne den Menschen Integration abzufordern.
Inzwischen haben die Akteure die Einsicht gewonnen, dass erfolgreiche Integration nur über das Prinzip des Forderns und Förderns funktioniert. Wir fordern von unseren zugezogenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Bereitschaft und Anstrengungen, sich zu integrieren. Dazu gehören das Erlernen der deutschen Sprache und die Beschäftigung mit und das Bekenntnis zu unserem Gesellschaftssystem und dessen Normen. Das ist der Bereich des Forderns.
Wir als aufnehmende Gesellschaft haben aber auch eine Bringschuld. Wir müssen zum Beispiel die Strukturen unserer sozialen Gesundheits- und Sicherungssysteme an die Bedürfnisse der hier lebenden Migrantinnen und Migranten anpassen. Dazu gehört auch, den Zugang zu diesen Bereichen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. So besteht in der Tat ein erhebliches Missverhältnis zwischen dem Anteil, den Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung haben, und ihrem Anteil bei der Gruppe der psychisch Betreuten. Dieses Missverhältnis wird noch deutlicher, wenn man davon ausgeht, dass Migrantinnen und Migranten aufgrund des Verlustes der ehemaligen Heimat und der Konfrontation mit einer neuen Kultur und Umgebung vielleicht stärker von psychischen Krankheiten betroffen sein können.
Eine der Ursachen für dieses Missverhältnis sind Sprachbarrieren und Unkenntnis über bestehende Angebote. Hier liegt noch erheblicher Bedarf an Aufklärung. Aus diesem
Grund geht der Antrag der Grünen auch in die richtige Richtung.
Leider hat der vorliegende Antrag aber auch einen Haken. Gleich in Punkt 1 des Antrags wird gefordert, die Zulassung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einzelnen Stadtgebieten zu vereinfachen. Eine solche Vereinfachung bedeutet auch immer eine Absenkung der qualitativen Anforderungen. Das würde aber der Zielrichtung des Antrags widersprechen. Wir sind uns einig, dass wir für Menschen mit Migrationshintergrund einen besseren Zugang zu einer guten psychischen Versorgung gewährleisten müssen. Mit einer Absenkung der qualitativen Standards erreichen sie das Gegenteil: Aus gut gemeint wird ein schlecht gemacht.
Ich betone, dass wir unsere sozialen und Gesundheitssysteme für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund öffnen müssen. Ich warne aber auch vor einem integrationspolitischen Aktionismus, der zu Strukturen führt, die den Erwerb deutscher Sprachkenntnis unnötig machen.
Abschließend noch kurz zum Antrag der CDU: Hier haben wir wieder den Fall, dass ein Bericht über einen bestimmten Sachverhalt – hier zur Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund – vorgelegt werden soll, die Tatsachen aber längst bekannt sind. Wir kennen die Situation von Menschen mit Migrationshintergrund aus vielen Studien wie zum Beispiel der des BerlinInstituts für Bevölkerung.
Schauen Sie sich die Zahlen in den Bildungsberichten oder die Arbeitslosenstatistiken an! Gehen Sie einfach mit offenen Augen durch bestimmte Teile dieser Stadt! Ein normaler Mensch weiß dann, dass dringender Handlungsbedarf besteht, und was getan werden muss.
Ich komme zum letzten Satz: Berichte gibt es genug. In Berlin haben wir eher das Problem, dass der Senat die offensichtlichen Probleme, zum Beispiel in dem Brandbrief der Schulleiter aus Mitte geschildert, ignoriert und integrationspolitisch die Schwerpunkte auf wenig nachhaltige Klientelprojekte setzt. Mit diesem Antrag spielen Sie dieser Senatspolitik in die Hände, und darum lehnen wir ihn ab. – Herzlichen Dank!
Eines vorweg: Wir sprechen heute über einen Politikbereich, in dem in den letzten Jahren besonders gründlich die finanzielle Ausstattung der Projekte und Maßnahmen beschnitten worden ist. Vor diesen haushaltspolitischen Rahmenbedingungen ist es umso wichtiger, die bestehende Struktur umfassend zu evaluieren. Wie wollen wir sonst die Effizienz und Effektivität der eingesetzten Mittel beurteilen?
In jedem System ist es inzwischen üblich, dass nach einer Weile bestimmte Maßnahmen evaluiert werden, um eventuell an den Stellschrauben nachzujustieren oder gegebenenfalls auch Programme zu beenden oder neue, bessere aufzulegen.
Ich frage mich, warum der Senat – trotz Bemängelung durch den Rechnungshof – daran festhält, die Fraueninfrastrukturstellen nicht zu evaluieren. Wie wir im zuständigen Ausschuss feststellen mussten, liefern die einzelnen Stellen fleißig Sachberichte an die beauftragten Servicegesellschaften. Warum werden diese Berichte nicht ausgewertet?
Entweder fehlt der politische Wille, weil es nicht opportun ist, oder es gibt Managementdefizite in der zuständigen Senatsverwaltung. Beides wäre gleichermaßen unbefriedigend und wäre ein weiteres Beispiel dafür, wie dieser Senat versucht, sich unmotiviert bis zum Ende der Legislaturperiode durchzuwursteln. Über den Stellenwert, den dieser Senat der Frauenpolitik und der Umsetzung seiner eigenen Koalitionsvereinbarung dazu beimisst, müssen wir hier gar nicht mehr sprechen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Trotzdem können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Erstens handelt es sich bei den Fraueninfrastrukturstellen um ein Instrumentarium des zweiten Arbeitsmarktes, mit dem meine Partei bekanntermaßen ein grundsätzliches Problem hat. Wir sind dafür, dass sinnvolle frauenpolitische Maßnahmen ordentlich ausfinanziert werden, und lehnen Hilfskonstrukte wie das arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm ab.
Zweitens trägt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen doch den strengen Geruch von Klientelpolitik. Die geforderte Evaluation soll doch nur verhindern, dass der Besitzstand der 58 Fraueninfrastrukturstellen neu verteilt wird. Sicherlich wäre es schlimm, wenn die betroffenen Stelleninhaberinnen ihre Stellen verlieren würden. Sie sollten sich aber auch bewusst sein, dass sie auf dem zweiten Arbeitsmarkt in den letzten Jahren eine privilegierte Stellung hatten, da ihre Stellen nicht auf ein oder zwei Jahre befristet waren.
Mir ist bewusst, dass der Senat hier versucht, unterschiedliche Frauenprojekte, aber auch Ost und West gegeneinander auszuspielen. Auch die rot-rote Koalition hat eine Klientel, die es zu bedienen gilt. Die FDP wird dieses Spielchen aber nicht mitmachen. Uns geht es um die frauenpolitische Sache, nicht um Posten und Stellen, die zu verteilen sind.
Wir erwarten eine neutrale und umfassende Evaluation aller frauenpolitischen Maßnahmen in dieser Stadt. Wenn diese Evaluation zu dem Ergebnis kommt, dass die Fraueninfrastrukturstellen sinnvolle Arbeit leisten – von vielen weiß ich das –, dann müssen diese – in welcher Form auch immer – selbstverständlich erhalten und gestärkt werden. Dort, wo es aber Defizite in der frauenpolitischen Zielerreichung gibt, müssen wir überlegen, wie und durch wen es verbessert werden kann und in welcher Form die Strukturen neu gestaltet werden müssen.
Diese Unvoreingenommenheit fehlt mir bei diesem Antrag. Am liebsten hätten die Verfasserinnen noch einen Punkt vier in den Antrag genommen mit der Forderung, die Evaluation müsse zwingend zu dem Ergebnis kommen, dass die Stellen unbedingt zu erhalten sind. In der jetzigen Fassung können wir das nur zwischen den Zeilen lesen. Das aber in Fettschrift.
Wir bekennen uns zur frauenpolitischen Struktur in dieser Stadt. Das aber sachbezogen und nicht in Form von Klientelpolitik. Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Keine Bange, ich rede heute noch, und zwar jetzt – weil ich das heute schon gefragt wurde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die soziale Entwicklung der letzten Jahre mit einer extrem hohen Arbeitslosigkeit hat leider dazu geführt, dass das Ausmaß an Armut in dieser Stadt gestiegen ist. Dies hat natürlich auch dazu geführt, dass mehr Menschen von Obdachlosigkeit betroffen oder zumindest – auch das ist wesentlich – bedroht sind. Wir sprechen über eine Zielgruppe, die keine große Lobby hat. Eine Regierung muss wenig Angst davor haben, dass diese Zielgruppe sie aufgrund einer verfehlten oder nicht vorhandenen Politik nicht wählt. Wahrscheinlich werden sich die betroffenen Menschen auch nicht organisieren und gemeinsam vor der Sozialverwaltung dafür protestieren, dass sich der Senat um ihre Belange kümmert.
Darum ist es in diesem Bereich ganz besonders unsere Pflicht, uns der Situation der betroffenen Menschen sachlich und anhand der aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen anzunehmen.
Wir müssen präventiv wirken, um es gar nicht erst zu Wohnungslosigkeit kommen zu lassen. Denn wenn es erst zu Wohnungslosigkeit gekommen ist, ist es schwierig, ihr wieder zu entkommen. Auch die sozialen Folgekosten sind dann höher als die einer gelungenen Prävention.
Dort, wo es aber zu Wohnungslosigkeit gekommen ist, brauchen wir ein breit aufgestelltes Instrumentarium der Reintegration, und dafür muss der Senat sorgen.