Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

Ein Punkt, der uns in dieser Beschlussempfehlung immer wieder beschäftigt hat, ist die Frage, wie die Pflicht zur

Unterrichtung bei neu einzuführenden IT-Projekten und wesentlichen Änderungen an bestehenden automatisierten Datenverarbeitungssystemen so umgesetzt wird, dass noch vor der Umsetzung ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme vorhanden ist. Es gab da im einen oder anderen Fall recht abenteuerliche Vorstellungen davon.

Deswegen haben wir zwei Projekte – eines bei der Finanzverwaltung und ein anderes bei der Schulverwaltung – in unsere Beschlussempfehlung aufgenommen.

Wie an anderen Punkten zu erkennen, nehmen wir die Stärkung von Bürgerrechten, insbesondere wenn es darum geht, Daten zu vermeiden, Speicherdauer zu verkürzen und den Bürgerinnen und Bürgern nicht mit generellem Misstrauen zu begegnen, außerordentlich ernst.

Auch zur Informationsfreiheit haben wir dieses Mal drei Punkte, die insbesondere darauf zielen, dass verstärkt darauf hingearbeitet wird, dass alle öffentlichen Stellen Aktenverzeichnisse führen, die allgemein zugänglich sind. Aber wir fordern auch dazu auf, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seiner Arbeit dadurch unterstützt wird, dass dessen Informationsmaterial bei Bedarf über die elektronischen Verteiler der Verwaltungen verbreitet wird.

Im Namen des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit will ich mich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit Dr. Dix und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses bedanken.

[Allgemeiner Beifall]

Aber auch die anderen Senatsverwaltungen nehmen diesen Ausschuss augenscheinlich ernst, was wir an der Stärke ihrer Anwesenheit wie auch an der Auskunftskompetenz ablesen können. Ich bedanke mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen aller Parteien, die durch viel guten Willen dieses einstimmige Votum im Interesse der Sache möglich machen. Das ist beileibe nicht überall so. Vielen Dank dieses Mal an die SPD für die Prioritätensetzung, sodass der Datenschutzbeauftragte mit seinem wichtigen Thema nicht erst zu nachtschlafender Zeit zu Wort kommt. – Vielen Dank!

[Beifall]

Vielen Dank! – Eine weitere Beratung ist nicht vorgesehen.

Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme unter Maßgabe der Beschlüsse gemäß Drucksache 16/2467. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind in der Tat allmählich alle Fraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Dr. Alexander Dix

lfd. Nr. 5:

a) II. Lesung

Gesetz zur Inregressnahme von Mitgliedern des Senats (Senatorenregressgesetz – SenRegrG)

Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 16/2476 Antrag der FDP Drs 16/2168

b) I. Lesung

Gesetz zur Erhöhung der Abstimmungsbeteiligung durch sinnvolle Terminierung von Volksentscheiden

Antrag der FDP Drs 16/2457

Ich eröffne die II. Lesung hinsichtlich der Drucksache 16/2168 und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden und höre dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III – Drucksache 16/2168. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zum Senatorenregressgesetz empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag Drucksache 16/2168 dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der Grünen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion enthält sich. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Gesetzesantrag über Volksentscheide Drucksache 16/2457 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung federführend an den Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, wozu ich keinen Widerspruch höre.

Jetzt sind wir bei

lfd. Nr. 5 A:

Dringliche II. Lesung

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009 – 2. NHG 09)

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/2530 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2451

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der Grünen vor, Drucksache 16/2451-1.

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden, höre und sehe keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3, Drucksache 16/2451.

Für die Beratung stehen den Fraktionen jeweils fünf Minuten zur Verfügung. Bei Überschreitung der Redezeit werden wir dies vom Präsidium aus großzügig auslegen. Es beginnt die Fraktion der CDU. Das Wort hat der Kollege Goetze.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Nachtragshaushalt gilt es zu beraten und möglicherweise, allerdings auch gegen unsere Stimmen, zu beschließen. Es handelt sich um einen Nachtragshaushalt, der in vier Titeln eine Nettoneuverschuldung um 710 Millionen Euro für 2009 auf 1,6 Milliarden Euro anhebt – so einfach, so banal, vier Positionen, vier Zahlen, plus 710 Millionen Euro. Von der Haushaltskonsolidierung ist nichts übrig geblieben. Wir haben einen neuen Weg in die Verschuldung. Dieser Weg wird deswegen bewusst gegangen, weil es die Koalition versäumt hat, die Einnahmeausfälle planerisch korrekt darzustellen. Wir wissen nicht, welche Steuerarten ausfallen, sondern müssen sozusagen dem Senator und den ihn tragenden Parteien vertrauen, dass das schon alles so richtig sei, wie man sich das dachte. Es wird eben einfach pauschal ein bisschen abgesetzt und ein bisschen neu verschuldet. Und es gibt bei der Gegenfinanzierung auch keine Ansätze zur Ausgabensenkung.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Liebich?

Nein, bei fünf Minuten bitte ich um Verständnis, dass ich erst einmal im Zusammenhang vortragen möchte.

[Stefan Liebich (Linksfraktion): Die Redezeit wird großzügig ausgelegt! – Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Wird doch angerechnet auf die Zeit!]

Es gibt auch keine Gegenfinanzierungsvorschläge, die uns hätten glauben machen können, dass man sich auch damit beschäftigt, vielleicht die eine oder andere Ausgabe nicht zu tätigen oder abzusenken. Das ist das eigentliche Problem dieses Haushalts, deswegen auch ein Grund dafür, ihn abzulehnen.

Das Thema Flughafen ist mit aufzurufen. Sie kaufen für 35 Millionen Euro plus Nebenkosten ein Grundstück, das in einem nicht bekannten Maß kontaminiert ist. Sie wollen darauf – das ist das Ergebnis der Senatsklausur – aus dem klammen Landeshaushalt eine Landeszentralbibliothek im Wert von ungefähr 300 Millionen Euro bauen. Den Betrag kann man ohne Weiteres so ansetzen, denn die vom Senat genannte Zahl ist künstlich heruntergerechnet. Und Sie wollen eine Parklandschaft mit einer Größe von 1,1 Millionen Quadratmetern errichten, das ist ungefähr doppelt so viel wie die Hasenheide.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns

Das ist nicht das, was Berlin nottut. Nottut Berlin wirtschaftliche Entwicklung. Wir brauchen wirtschaftliche Impulse, wir brauchen nicht Investitionen in ein Denkmal für den Regierenden Bürgermeister, sondern wir brauchen etwas, was den Menschen nutzt, was wirtschaftliche Entwicklung generiert und nicht Unterhaltskosten und Pflegekosten für Gebäude und Grünanlagen.

[Beifall bei der CDU]

Dieses Geld zum Beispiel hätte man ohne Weiteres zur Senkung der Neuverschuldung einsetzen können, oder man hätte es eben da investieren können, wo man es gebraucht hätte: in den Schulen, in der Hochschulmedizin oder in den Universitäten. Was sagt uns die Haushaltsklausur darüber hinaus? – Kein Geld für Sozialgerichte, kein Geld für Polizei und Feuerwehr, kein Geld für die Wissenschaft, das wurde ganz deutlich gestern. Vielmehr wird darüber philosophiert, das UKBF zu schließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Denkmäler mehr, sondern Investitionen für die Bürgerinnen und Bürger!

Damit sind wir beim Thema Personal. Auch da setzt dieser Nachtragshaushalt keine Akzente, aber auch die Senatsklausur, mit der darf man sich ja wohl schon perspektivisch bei dieser Debatte beschäftigen, bleibt uns Antworten schuldig. In welchem Maß will sich denn Berlin weiter verschulden im Zusammenhang mit einer auskömmlichen Bezahlung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes? Wie will Berlin mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen? Wollen wir uns einen relativ hohen, aber möglicherweise preiswerten Personalbestand leisten, um personalintensive Dienstleistungen ordnungsgemäß erbringen zu können? Oder wollen wir Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst abbauen? Sarrazin hat ja gesagt, es müssten noch rund 10 000 Stellen gestrichen werden, um Spielräume für signifikante Tarif- und Besoldungserhöhungen zu haben. Oder geht es uns darum, die Qualität insgesamt der Beschäftigten und der Arbeit im öffentlichen Dienst zu heben? Oder wollen wir die Beschäftigten zu noch stärkeren Leistungen motivieren? – All das, das ist klar, erfordert Entscheidungen, erfordert hier da und dort auch Geld in noch nicht bekannten Höhe. Diese Antworten ist uns der Senat absolut schuldig geblieben.

So geht es nicht weiter mit den Berliner Landesfinanzen. Eine Haushaltsstruktur, die darauf abzielt, zu einer Zeit, wo wir null Prozent Inflation haben, trotzdem 1,3 Prozent mehr ausgeben zu wollen, das ist eine sehr ungesunde Struktur. Sie laufen zu auf 65 Milliarden Euro Schulden am Ende dieser Legislatur. 70 Milliarden sind prognostiziert für Ende 2013. Sie rudern Berlin in ein Gewässer hinein, aus dem die Stadt niemals mehr aus eigener Kraft herauskommt. Und das muss hier abgelehnt werden.

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Zackenfels.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2009 ist ja nun ein Jahr – das muss man als Finanzpolitiker einfach mal feststellen –, das eigentlich unglaublich spannend ist. Wir haben zum einen die Frage der Konjunkturpakete, die umgesetzt werden müssen und die verabschiedet worden sind. Wir haben die Nachtragshaushalte, konkret ist dieser schon der zweite in diesem Jahr. Und wir haben eine Reihe von grundsätzlichen Fragen, die dieses Jahr geklärt werden: Schuldenbremse, Umgang mit Föderalismus II und so weiter und so fort.

Dabei ist das, was uns heute hier beschäftigt, der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2009, in Berlin eigentlich ein sehr unspektakuläres Thema – das muss man fairerweise sagen, Kollege Goetze. Ich glaube, das haben auch die sachlichen und – wie ich finde – sehr guten Debatten zwischen I. und II. Lesung gezeigt. Dieser Nachtragshaushalt ist im Wesentlichen nichts anderes als eine Folge der Steuerschätzung. Das hatten Sie bereits angesprochen. Infolge der Steuerschätzung des Mai, 480 Millionen weniger Einnahmen, musste reagiert werden. Das ist erfolgt. Da schenke ich Ihnen auch die Diskussion, die wir teilweise, wie ich finde, relativ kleinlich geführt haben und die Sie zum Glück heute nicht noch einmal aufgeführt haben, wie die Frage des Sicherheitsabschlags – ja oder nein –, die Höhe der Einnahmeerwartung des Liegenschaftsfonds etc. Im Kern – ich glaube, das ist das, was heute zählt bei der Verabschiedung dieses Haushalts, der II. Lesung – ist dieser Nachtragshaushalt ein sauberer, ein ordentlicher und vor allen Dingen ein ehrlicher Umgang mit den Finanzen des Landes Berlin.

Ich will aber die Gelegenheit nicht verstreichen lassen und habe das in der Vorbereitung meiner Rede schon vermutet, dass auch Sie das nicht tun würden, auf einige der aktuellen Debatten kurz einzugehen. Ich finde, dass wichtig ist, noch mal aus unserer Perspektive herauszuarbeiten, dass wir es auch mittelfristig nicht versäumen, den Kurs zu halten. Das Problem ist letztendlich, in den kommenden Monaten und Jahren diesen Weg zu finden einerseits zwischen den Impulsen für Konjunktur, die wir benötigen, und der notwendigen Konsolidierung und Infragestellung von Strukturen andererseits. Das tun wir, und das tun wir auch in diesem Doppelpack, dass wir sagen: einerseits nicht nachsparen zu wollen und andererseits doch strukturelle Änderungen angehen zu wollen; nicht nachsparen wollen im Bereich Hilfe zur Erziehung zum Beispiel, bei dem Kompromiss, den Dr. Nußbaum mit den Bezirken gefunden hat; nicht nachsparen auch bei der Charité mit dieser absurden Debatte gestern – ich glaube, das war von den Grünen Lisa Paus oder wer auch immer, die dort behauptete, man wolle der Charité Geld entziehen, oder ich weiß nicht, ob das die FDP war –, auf jeden Fall so oder so absurd; aber andererseits auch dem