Herr Schäfer! Das gilt nur für erbrachte Fahrleistungen. Für nicht erbrachte Fahrleistungen wird nichts gezahlt.
Selbstverständlich werden nicht erbrachte Fahrleistungen nicht bezahlt. Deshalb ist es richtig, dass der Senat jetzt 15 Millionen Euro allein für September einbehält. Das sind 75 Prozent der vertraglich vereinbarten Zahlungen. Nicht fünf, nicht fünfzehn, 75 Prozent! Also, Frau Hämmerling, hören Sie mit der Lüge auf, es gäbe keine Abzüge, und die wären so knapp begrenzt, dass sie für die Bahn nicht wirksam wären! 75 Prozent von der – –
Herr Kollege Gaebler! Es wird beanstandet, dass Sie das Wort Lüge mehrfach gebraucht haben. Ich darf Sie bitten, das Wort Lüge durch das Wort Unwahrheit zu ersetzen. Das ist dann parlamentarisch.
Herr Präsident! Wenn Frau Hämmerling versichert, dass sie dann das Wort Lüge, das sie mindestens drei Mal benutzt hat, ebenfalls zurücknimmt, dann können wir darüber reden. Aber da haben Sie es nicht beanstandet, wenn ich Ihnen das mit auf den Weg geben darf.
Noch einmal dazu, wie Franziska Eichstädt-Bohlig sich Verkehrsverträge vorstellt und zu ihrer Vorstellung, was man alles in einem Vertrag regeln kann: von der Anzahl der Werkstattmitarbeiter bis hin zu Wartungsintervallen und vermutlich auch den Anzugsdrehmomenten für Dichtungsschrauben.
Wenn Sie eine detaillierte Einflussnahme auf den Betriebsablauf wollen, müssen Sie ein Unternehmen beauftragen, das dem Land Berlin gehört. Dann können Sie das über Aufsichtsrat, über Eigentümerweisung, über die Gesellschafterversammlung machen. Alles andere wäre eine staatsgelenkte Wirtschaftsphilosophie, die ich von Ihnen, aber insbesondere von der FDP und der CDU nicht erwartet hätte.
Sollen sie Handlungsanweisung für jeden Mitarbeiter sein, der morgens erst einmal bei der Senatsverwaltung anrufen muss, ob er jetzt die Schraube so herum oder so herum anbringen soll?
Herr Gaebler, Entschuldigung! Gestatten Sie Zwischenfragen? – Frau Eichstädt-Bohlig und Frau Hämmerling haben dann das Wort. – Bitte!
Erstens frage ich Sie, ob Sie mitbekommen haben, dass ich das so detailliert nicht gefordert habe. Aber wäre es bei dieser S-Bahn, bei der offenbar mehr Schrauben locker sind, als man es sich überhaupt vorstellen kann, nicht notwendig? Frau Junge-Reyer hat eben deutlich gesagt, dass sie die Nichtbegrenzung der Sanktionen ihrerseits für notwendig hält. Wie wollen Sie das erreichen, wenn nicht durch Kündigung und Neuverhandlung dieses Vertrages? Es gibt überhaupt kein anderes Instrument! Machen Sie sich endlich ehrlich, dass es nicht anders geht!
Man kann einen Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen auch nachverhandeln, ohne dass er gekündigt werden muss. Wenn ich ihn kündige, habe ich keine Grundlage mehr für Verhandlungen, dann gibt es keinen Vertrag mehr. Deshalb ist das, was Sie gesagt haben, schon von sich aus schlicht Unsinn.
Das Zweite, Frau Kollegin Eichstädt-Bohlig, Sie haben das nicht gesagt. Sie betreiben die gesamte Zeit ein perfides Spiel.
Sie sagen immer: Man müsste mal, man sollte mal, der Senat hat dies und jenes nicht gemacht. – Wenn man Ihnen dann einmal erzählt, wie es nach Ihrer Logik aussehen würde, bis hin zu den Drehmomentanzugsstärken, dann sagen Sie: So habe ich das nicht gesagt. – Aber so haben Sie es gemeint, denn alles andere steht in dem Vertrag drin.
Schönen Dank! – Herr Gaebler! Kennen Sie den S-Bahnvertrag? Wenn ja, wie erklären Sie, dass fünf Prozent Pönale von 230 Millionen Euro Ihrer Meinung nach 15 Millionen Euro sind? Meiner Meinung nach sind es 11 Millionen Euro.
Halten Sie es zweitens für eine besondere Ruhmestat, dass man für nicht erbrachte Leistungen kein Geld zahlt? Oder zahlen Sie, wenn Sie in die Regionalbahn nicht einsteigen, vorher ein Ticket?
Sagen wir einmal so: Das ist immer das Problem bei Suggestivfragen, die auch noch Doppelfragen sind, dass man sie nicht mehr beantworten kann.
Deshalb sage ich Ihnen: Sie haben doch die Behauptung aufgestellt, dass man der S-Bahn nichts abziehen könnte für nicht erbrachte Fahrleistungen, nicht ich!
Zu wenig für nicht erbrachte Fahrleistungen? Ich habe doch gerade gesagt, nicht erbrachte Fahrleistungen werden nicht bezahlt. Dann können Sie nicht sagen, es wird ihnen zu wenig für nicht erbrachte Fahrleistungen abgezogen.
Man kann ja nicht mehr abziehen, als im Vertrag vorhanden ist. Frau Hämmerling! Belegen Sie mal ein Semester Betriebswirtschaft oder Vertragsrecht oder etwas in dieser Richtung, und wenn Sie dann wiederkommen, können wir uns vielleicht darüber unterhalten! Denn auch Ihr Vorschlag, das Verhältnis zwischen Gewinnen und Strafgeld solle im Vertrag verankert werden, ist eine spannende Sache. Erstens: Wie stellen Sie Gewinne eines Unternehmens fest? – Das ist schon mal schwierig. Zweitens: Wenn Sie bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren einen möglichen Gewinn in das Verhältnis zu einem möglichen Strafgeld setzen wollen, stellt sich die Frage, wie Sie das überprüfen wollen. Das ist eine völlig absurde Forderung. Die kann nur von jemandem kommen, der überhaupt keine Ahnung hat, wie ein Verkehrsvertrag aussieht und wie ein Betriebsablauf organisiert ist.
Deshalb sollten Sie sich einmal bei Herrn Dr. Lindner erkundigen. Der erklärt Ihnen vielleicht, wie das geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der die Gewinne in das Verhältnis zu den Strafgeldern setzen und eine Gewinnbegrenzung vertraglich festschreiben will. Das kann ich mir nicht vorstellen, und an dem Punkt ist Jamaika auch schon am Ende.
Abschließend – weil Sie immer sagen, sie möchten das Geld der S-Bahn wieder zurückhaben –: Das möchte ich auch. Aber ich möchte es in das Unternehmen investiert sehen. Sie sagen, man könne durch Ausschreibung mit weitaus weniger Geld auskommen. Aber das ist absurd. Die Deutsche Bahn hat doch gerade gezeigt, dass Sicherheitsmängel auftreten und der Betrieb in die Katastrophe geht, wenn man versucht, mit weniger Geld als dem durch den Vertrag vorgesehenen auszukommen.