Protokoll der Sitzung vom 24.09.2009

Der zweite Punkt ist Wohnen plus, Franziska EichstädtBohlig kennt diesen Begriff, das sind dann diese gewissen hervorragenden, absolut notwendigen ökologischen Reformen im Wohnungsbestand in Klimaschutz, Energie und darüber hinaus. Grundsätzlich ist zu diskutieren, ob bei dem – ich sage einmal – Staatsziel Klimaschutz, CO2Minimierung, Energieeinsparung die Investitions- und Modernisierungszulage das geeignete Instrument ist. Es ist im Grunde eine Kopfsteuer für Bewohner. Ich sage das ganz offen. Es trifft diejenigen mit dem schmalen Geld

beutel mehr als diejenigen mit einem dickeren. Ich frage mich, ob eine direktere Zuweisung, wie wir sie in der Koalition diskutieren, in diesem Zusammenhang nicht sinnvoller ist. Die Berliner Haushaltslage steht momentan dagegen, ich sage das ganz offen. Umgekehrt finde ich es richtig, dass die Berliner Grünen die Kritik an der Abwrackprämie angesetzt und gefordert haben, das Geld hätte man in die Modernisierung der Häuser, der Altbauten stecken sollen. Das wäre der richtige Weg gewesen.

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der SPD]

Dann hat für die CDU-Fraktion der Kollege Stadtkewitz das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Arndt! Ich habe nicht ganz verfolgen können, wie man das, was Sie sagten, als Begründung für den Antrag nehmen kann

[Christian Gaebler (SPD): War Begründung gegen den Antrag!]

oder jedenfalls für Ihr Abstimmungsverhalten zum Antrag. Es ging nicht darum, dass irgendetwas nach Düsseldorf getragen werden soll. Hier geht es um eine Bundesratsinitiative.

Ich denke, dass es wenig Sinn hat, die Ausschussdebatte hier im Parlament zu wiederholen. Dazu ist das, was vorgeschlagen ist, auch so, dass man wahrscheinlich zu detailliert auf die Dinge eingehen muss. Das können wir hier gar nicht leisten. Ich will aber mal auf zwei wesentliche Dinge eingehen. Der Vorschlag lautet, die elfprozentige Modernisierungsumlage, wie wir sie nach BGB haben – das ist also Bundesrecht, deswegen die Bundesratsinitiative –, durch eine neunprozentige Klimaschutzumlage zu ersetzen. Nun stellen wir uns einfach die Frage: Was ist das Ziel des Ganzen? – Wenn man den Antrag so liest, wie er zunächst im Ausschuss begründet wurde, geht es im Wesentlichen darum, die Modernisierungsmaßnahmen zu bündeln, auf energetische Sanierung zu konzentrieren. Das ist mit der Klimaschutzumlage in erster Linie gewollt. Zweitens soll es darum gehen, Modernisierungsumlagen insgesamt um 2 Prozent, also von 11 auf 9 Prozent, zu deckeln. Hierzu glaube ich zwei wesentliche Anmerkungen machen zu können, die vielleicht zeigen können, warum wir dagegen gestimmt haben.

Erstens: Ich glaube, mit einer Abschaffung der Modernisierungsumlage nehmen Sie den Anreiz für Modernisierung. Herr Arndt hat – jedenfalls habe ich es ein bisschen herausgehört – auf einige Punkte hingewiesen: altersgerechtes Wohnen, Einbau von Aufzügen, Verbesserung von Bädern – all diese Dinge sollen dann nicht mehr

stattfinden. Und sie werden nicht mehr stattfinden, weil ohne diesen Anreiz die Waage sozusagen nicht mehr im Lot ist. Ich glaube, diese Modernisierungsumlage hat sich über Jahrzehnte bewährt. Hier heranzugehen, würde Konsequenzen haben; es würde dazu führen, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr stattfinden. Das können wir aber nicht wollen, sowohl aus wohnungspolitischer Sicht wie auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht und auch nicht aus wirtschaftspolitischer Sicht, wenn wir an unsere Handwerksbetriebe denken. Dies muss ein Punkt sein, den Sie auch nicht wollen.

Die nächste Gefahr, die ich sehe, ist, dass viele Eigentümer Folgendes machen werden: Sie werden sich gar nicht mehr auf das Instrument Modernisierungsumlage und alles, was bürokratisch daran hängt, stützen, sondern sie werden warten, bis die Häuser leergezogen sind, oder darauf hinwirken, und werden Häuser nur dann sanieren, wenn sie leer sind. Auch das können wir aus wohnungspolitischer Sicht nicht wollen. Deshalb sind wir zu Recht dagegen.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Der zweite wesentliche Punkt – da gehe ich jetzt auf das Ziel ein, die energetische Sanierung. Wenn wir betrachten, wie das in der Praxis abläuft, dann wissen wir, dass Modernisierungsmaßnahmen oft in einem Paket – das ist eine Menge Aufwand, der dahintersteckt – durchgeführt werden. Die Modernisierung aus energetischer Sicht ist ein Teil davon. Die Gefahr ist jetzt, wenn Sie aufgrund dessen, dass Sie bestimmte Anlagen als nicht mehr umlagefähig werten wollen, dass energetische Sanierung auch nur noch weniger oder gar nicht mehr stattfindet. Das heißt, Sie könnten mit Ihrem Vorschlag das Gegenteil erreichen. Auch deshalb waren wir dagegen.

Jetzt bleibt also die Betrachtung Ihres Vorschlags aus Sicht der Mieter. Sie haben eben dargestellt, dass das für Mieter einen wesentlichen Vorteil bedeutet. Ich glaube, auch dies ist nicht der Fall. Das ist auch unsere Debatte zum Klimaschutzgesetz, wo wir sagen, der sinnvollste Weg ist immer der Weg des Anreizes. Natürlich muss man auch Druck ausüben, aber der Anreiz muss im Vordergrund stehen. Und das macht der Bund. Es gibt KfWProgramme, es gibt verschiedene Maßnahmen. Die reichen von Zinssubventionen bis hin zu Zuschüssen. Die werden auch in Anspruch genommen. Der wesentliche Aspekt dabei ist: Wenn die in Anspruch genommen werden, dann werden die von dem, was an Kosten aufgelaufen ist, abgezogen. Das heißt im Klartext: Diese Subventionen, diese Zuschüsse werden nicht in die Modernisierungsumlage eingerechnet. Und wenn Sie jetzt mal nachrechnen, dann werden Sie feststellen, dass es schon heute so ist, dass in puncto Modernisierung aus energetischer Sicht gar keine 11 Prozent der eingesetzten Kosten mehr erreicht werden, sondern weitaus weniger, manchmal sogar unter 9 Prozent. Deswegen wäre auch hier die Deckelung auf 9 Prozent kein Vorteil – kein Vorteil für die Mieter allemal, die am Ende auch von einer solchen Modernisierung profitieren, weil sie auf lange Sicht betrachtet eine

geringere Zweitmiete haben, und die müssen wir auch im Blick haben.

Dies alles gesehen war der Grund, weshalb wir es abgelehnt haben. Das war richtig. Ich denke, die anderen Parteien haben alle ebenfalls abgelehnt. Der Vorschlag in Ehren, aber er war eben abzulehnen. Deswegen haben wir es gemacht. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Stadtkewitz! – Für die Linksfraktion hat nunmehr Frau Platta das Wort. – Bitte schön, Frau Platta!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion des vorliegenden Antrags „Energetische Sanierung durch Klimaschutzumlage forcieren“ im Ausschuss für Bauen und Wohnen wurde verbunden mit der Diskussion zum Klimaschutzgesetz für Berlin. Tatsächlich ist die energetische Einsparung bei Gebäuden durch energetische Sanierung von besonderer Bedeutung bei der Erreichung von Klimaschutzzielen. Denn – und diese Zahl steht in der Öffentlichkeit – für die Bereitstellung von Wärme wird in der Bundesrepublik durchschnittlich 40 Prozent der Energie ge- und verbraucht. Hier Maßnahmen zur deutlichen Verringerung des Verbrauchs zu fordern, ist klimapolitisch längst als eine der notwendigen Aufgaben erkannt, und dies könnte auch schon mit den heutigen technischen Möglichkeiten umgesetzt werden. Zur flächendeckenden Lösung dieser Aufgabe bleibt die offene Frage der gerechten und sozial abgefederten Verteilung der Kosten zu beantworten.

Dabei geht es um Kosten, die selbst durch die Umsetzung der effizientesten Maßnahmen entstehen werden. Hier die in der Gesellschaft akzeptierbare Lösung zu finden, ist nicht unwesentlich von der Art und Weise der Finanzierung und Refinanzierung der Maßnahmen abhängig. Die ständige Behauptung, dass lediglich die eigentlichen Gebäudenutzer und Mieter Vorteile aus der energetischen Sanierung im Gebäudebestand durch geringere Betriebskosten und gesteigerten Behaglichkeitswert ziehen, ist mit der hohen CO2-Einsparungsrate und damit nachweislichen Klimarelevanz längst ad absurdum geführt. Den Nutzen tragen wir und unsere Nachkommen gemeinsam. Daraus ergibt sich die gesamtgesellschaftliche Aufgabe bei der anstehenden energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes. Es ist eine sozial gerechte Forderung, die wir stellen. Die heutige Regelung zur Umlage der Kosten der Modernisierungsmaßnahmen gehört endlich auf den Prüfstand.

Die im Antrag vorgeschlagene neunprozentige Klimaschutzumlage stellt aus unserer Sicht aber keine Lösung dar. Bekanntlich ist Mietenpolitik in erster Linie Bundespolitik. Deshalb spielt dieses Thema im gegenwärtig statt

findenden Wahlkampf eine nicht unwesentliche Rolle. Die Linke tritt dafür ein, dass nach Refinanzierung der Maßnahme die Modernisierungsumlage gänzlich ausläuft. Das bedeutet letztendlich auch, dass die Mieterinnen und Mieter nicht durch energetische Sanierung mit weiter steigenden Anforderungen bis hin zum Energieplushaus – dorthin müssen wir irgendwann einmal kommen – über die Maßen belastet werden. Warmmietenneutralität ist ein Ziel, das ehrgeizig ist, und zweifelsohne gerade im älteren Gebäudebestand durch weitere Anreiz- und Förderprogramme unterstützt werden muss. Nur so kann ein höherer energetischer Sanierungsgrad im überschaubaren Zeitraum erreicht werden.

Wir haben den Antrag auch hinsichtlich der Umsetzungsaussichten betrachtet und mussten nach längeren Debatten feststellen, dass auch in anderen Bundesländern eher nicht in dieser Art und Weise verfahren wird, sodass das Ansinnen ohne Erfolg bleiben würde. Aber solange eine breite öffentliche Meinung stets bemüht ist, alles so zu belassen, wie es ist, was auch die bisherige Diskussion zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes verdeutlicht, wird sich über Pilotprojekte und freiwillige Vereinbarungen hinaus wenig ändern. Und das, obwohl schon lange bekannt ist, dass gerade dann alles dem Klimawandel zum Opfer fällt, wenn wir in den heutigen Standards verharren und auf Zeit spielen.

Ich komme zum Schluss. Der Antrag bietet insgesamt keinen Lösungsansatz und ist daher wie im Ausschuss beschlossen abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion ist der Kollege Weingartner in Bereitschaft und hat das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei jedem der hier eingebrachten parlamentarischen Beiträge fragt man sich naturgemäß, welche Konsequenzen sie auslösen, wenn sie umgesetzt werden, und was die Initiative erreichen will, wohin sie zielt. Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen! Mit diesem Antrag haben Sie ordentlich daneben gezielt.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Sie stellen in diesem Antrag die Forderung, Modernisierung im Wohnungsbestand nur noch dann als wohnwertverbessernde Maßnahme im Sinne der Umlagefähigkeit gelten zu lassen, wenn sie im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes und des Erneuerbaren Energiewärmegesetzes und der Energieeinsparverordnung zur Einsparung von Primärenergie führt. Eine leichte Hürde ist das schon mal von Hause aus nicht. Wird diese genommen, soll der Sanierer oder Instandsetzer eine Vergütung von immerhin

9 Prozent statt der jetzigen 11 Prozent erhalten. Das ist eine Anreizverschlechterung von locker 18 Prozent des bisherigen, nämlich von 11 auf 9 Prozent. Ein mickriger Anreiz, den Sie sich da ausgedacht haben! Alle Modernisierungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit Energieeinsparungen in Verbindung stehen, wollen Sie damit unterbinden, also keine Verbesserungsinvestitionen mehr für Wohnungssituationen, für Wohnen im Alter, keine Investitionen mehr für das Herrichten von barrierefreiem Wohnen, keine Investitionen mehr für räumliche Verbesserungen, für Familien oder generationsübergreifendes Wohnen, Investitionen für nichts mehr außer Energiesparen.

Sind den Grünen eigentlich die demografische Entwicklung in Deutschland und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, gegenwärtig? Heißt das nach Ihrem Antrag, Energiesparen geht vor alters-, behinderten- und familiengerechtes Wohnen? Das wäre doch wohl zynisch zu nennen. Nicht überall, wo „Klima“ auf den Initiativen der Grünen steht, ist auch Gutes und sozial Durchdachtes drin. Oder ist dieser Antrag so zu verstehen, dass Sie durch Ihre unlukrative Vergabe das nutzbare Wohnungsangebot verknappen wollen? Wird Ihnen jetzt immer noch zu viel investiert oder instand gesetzt? Stehen Ihnen immer noch zu wenig Wohnungen leer?

Einige Ansätze in dieser Richtung haben Sie in dieser Legislaturperiode – es wurde schon angesprochen – gemacht. Sie haben einen Antrag Drucksache 16/1981 gestellt: „Mietsteigerungen bei Neuvermietungen begrenzen“. Oder Antrag Drucksache 16/2129: „Mietsteigerungen durch Absenkung der Kappungsgrenze reduzieren“. Nein! Die bisherige Modernisierungsumlage, die ja bekanntermaßen auch energetische Sanierung mit einbezieht, durch eine von Ihnen sogenannte Klimaschutzumlage zu ersetzen, ist realitätsfremd und würde die Modernisierungs- und Instandsetzungsintensitäten von Immobilien weitgehend zum Erliegen bringen. Ihr Antrag würde Investitionen verhindern, und das braucht unser Land garantiert nicht.

[Beifall bei der FDP]

Wir lehnen diese Initiative konsequent ab. Dem Antrag stimmen wir nicht zu. Wir fordern und fördern Impulse und Initiativen für eine nachhaltige Wohnungswirtschaft. Es besteht ein unglaublicher Investitionsbedarf an energetischer Sanierung, aber auch Bedarf an alters-, behinderten- und familiengerecht ausgestatteten Wohnungen. Die darf man nicht außen vor lassen, Herr Otto! Wir sind der Auffassung, intelligente und nachhaltige Investitionsanreize, nicht Verbote, nicht Intervention, nicht überzogenes Reglementieren sind die Mittel, energetische Sanierung und nachhaltige Modernisierung zu aktivieren, und das in allen, sowohl öffentlichen als auch privaten Wohnungsbeständen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Weingartner! – Jetzt hat der Kollege Otto das Wort zu einer Kurzintervention.

Danke schön, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weingartner! Die Debatte und insbesondere Ihr Beitrag haben, glaube ich, gezeigt, dass man über dieses Thema noch weiter diskutieren muss, denn so, wie Sie das hier darstellen, ist ja alles in Ordnung, dann hätten wir uns den Antrag vielleicht sparen können,

[Beifall bei der FDP – Beifall von Uwe Doering (Linksfraktion)]

denn es wird ja alles regelrecht modernisiert, die Mieter stehen ja Schlange bei Ihnen, um mit 11 Prozent Umlage ihre Wohnungen luxuriös verbessern zu lassen. Das ist doch aber überhaupt nicht so. Gucken Sie sich doch mal die Leute an, die mich anrufen

[Uwe Doering (Linksfraktion): Wer ruft Sie denn an?]

oder die vielleicht bei Herrn Arndt anrufen, bei Ihnen möglicherweise nicht! Das sind welche, die sagen, ich kann meine Miete nicht bezahlen, und jetzt habe ich einen Vermieter, der will mir hier ein Parkett in die Küche legen, und der will mir eine Einbauküche reinmachen, ich habe aber schon einen Herd und einen Kühlschrank. Das sind doch die Leute, um die es uns hier geht. Wir wollen hier tatsächlich die soziale Frage mit dem, was an Sanierung und energetischer Modernisierung notwendig ist, verbinden. Das ist der Ansatz. Darum geht es hier. Und das haben Sie vielleicht gar nicht erkannt.

Zu der Frage, was aus dem rausfällt, was nach § 559 BGB umlegbar ist: Da fällt in der Tat alles raus, was nicht mit Energie zu tun hat. Aber das heißt doch nicht, dass man so was nicht mehr machen kann. Herr Weingartner! Sie sind eine liberale Partei. Sie setzen darauf, dass Menschen was vereinbaren, was sie wollen, dass der eine eine Leistung bestellt und der andere die finanziert. Jeder kann doch in seiner Wohnung, wenn er was von seinem Vermieter gemacht haben will, dies bestellen und bezahlen. Darum geht doch dieser Antrag überhaupt nicht. Ich glaube, da haben Sie nicht richtig nachgelesen. Wir wollen in der Tat – und es steht ein ungeahntes Investitionsvolumen vor uns, das muss irgendwie gestemmt werden –, dass man sich darauf konzentriert, dass man bei den Leuten, die nicht mehr Geld haben, sagt, bei euch kann energetische Sanierung durchgeführt werden, die müsst ihr auch bezahlen, was ja nicht einfach ist, alles andere ist in zweiter Priorität. Darum geht es hier. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht.

Ich würde einfach vielleicht auch noch an die Adresse von Frau Platta darum bitten: Wenn Sie andere Vorschläge haben, dann schreiben Sie die doch mal auf!

[Uwe Doering (Linksfraktion): Haben wir!]

Sie erzählen uns das hier immer mündlich oder mal in der Zeitung. Da gibt es auch in der SPD Kandidaten, die das gelegentlich mal über den „Tagesspiegel“ streuen, aber hier auf den Tisch gelegt hat niemand was.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Internetseite Linksfraktion!]

Bündnis 90/Die Grünen haben sich Gedanken gemacht und einen Vorschlag unterbreitet. Den jetzt schnöde wegstimmen, das können Sie machen, aber dann legen Sie selbst was auf den Tisch! – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Herr Kollege Weingartner möchte replizieren? – Das ist nicht der Fall. Zwischenfragen sieht die Geschäftsordnung des Hauses bei Kurzinterventionen nicht vor.