Marion Platta
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Meine Frage geht an die Senatorin Lompscher. – Am Dienstag ist der German Green City Index vorgestellt worden, der auch Berlin beurteilt hat. Meine Frage lautet: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse, die dort vorgestellt worden sind, für Berlin? Und weitergehend: Welche guten Eigenschaften aus anderen Städten will Berlin übernehmen?
Nur eine Nachfrage: Das Umweltmanagement ist schon angesprochen worden. Wie werden wir erreichen, dass sich noch mehr Bürger an diesen Prozessen der Umweltfragen beteiligen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn manche im Parlament gemunkelt haben, auch in dieser Legislaturperiode komme kein Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Abfallwirtschaftskonzept zustande, können wir heute – möglicherweise um 18.30 Uhr – verkünden: Es ist geschafft!
Die zielstrebige Arbeit im Ausschuss hat gezeigt, dass das Thema nicht emotionsfrei abzuhandeln war. Im Nachtrag dazu erscheint der heute vorliegende Antrag der FDPFraktion nur logisch. In diesem Antrag spiegelt sich auch der Schwerpunkt der Debatte wider. Es geht um Marktanteile der gewerblichen und kommunalen Abfallentsorgung, konkreter: Wer zieht den Nutzen aus der Wertstoffsammlung und -verwertung? Um es deutlich zu sagen: Die Linke steht für eine Abfallwirtschaft in Berlin, die nicht nach dem sonst üblichen Muster konservativliberaler Wirtschaftspolitik funktioniert, wonach Gewinne privatisiert, Risiken und Verluste sozialisiert werden. Klar ist, Profitabschöpfung durch Private zahlt am Ende immer der Bürger oder die Bürgerin. Wir wollen, dass die möglichen Erlöse aus der Wertstoffsammlung zu Abfallgebührensenkung und zur ökologischen Ausrichtung der Abfallwirtschaft genutzt werden, und das sollen auch die Bürger spüren. Jeder weiß, dass die Verringerung der Restmüllmengen sofort betriebskostensenkend wirkt. Mit dem erstmals übergebenen CO2- und Recyclingpass der BSR an das Wohnungsunternehmen Stadt und Land ist nun sichtbar, was durch Beratung von Mietern und einem konsequenten Abfallmanagement möglich ist. 95 Prozent CO2-Einsparung pro Wohnung und 10 Prozent weniger Entsorgungskosten im Jahr sind dort fixiert! Ich hoffe, dass dieses Beispiel aus dem Rollbergviertel in der ganzen Stadt Schule macht.
Alle sind sich darüber einig, dass Berlin sich als Land in das längst fällige Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene mit seinen vielschichtigen Erfahrungen bei der Wertstoffsammlung einbringen muss. Nur die Ziele gehen wieder einmal diametral auseinander. Die Koalition steht dafür, dass die festgesetzten kommunalen Entsorgungspflichten für Abfälle aus privaten Haushalten der Kommune Berlin auch zur Stärkung des Einflusses des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf die Entsorger genutzt wird. Das landeseigene Unternehmen der Abfallwirtschaft stellt Dienstleistungen der Daseinsvorsorge bereit und soll wirtschaftlich, sozial und ökologisch wirken können. Dazu bieten wir mit dem Abfallwirtschaftskonzept eine gute und sichere Grundlage, die wir auch in den Paragrafen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Bundesebene verankert sehen wollen.
Berlin wird, festgelegt mit dem Abfallwirtschaftskonzept, wie wir es vorschlagen, eine einheitliche Wertstofftonne in kommunaler Verantwortung einführen, die Biogutsammlung und -verwertung weiter voranbringen und jährlich Abfallbilanzen mit vollständigen Stoffströmen, Umwelt- und Klimabilanzen erbringen. Den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Ausschusse werden wir ablehnen, da es in der Summe der Argumente keinen Zugewinn zu der intensiv geführten Debatte im Ausschuss gibt. Auch wenn die Bundesebene mit ihrem Gesetzesvorhaben noch nicht zu einem Ende gekommen ist – wer daran schuld ist, ist auf dieser Seite zu finden –,
steht aber schon fest, dass das Berliner Abfallwirtschaftskonzept die wesentlichen Ziele und Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie beachtet und deshalb beispielgebend ist.
Mit der heutigen Beschlussfassung haben wir ein Konzept für die Entsorgungssicherheit der anfallenden Abfälle in Berlin bis zum Jahr 2020, das zugleich für eine weitere Verbesserung des Klima- und Ressourcenschutzes Handlungsansätze bietet, für die Bürger günstige Gebühren und – was auch wichtig ist – gute Arbeitsplätze in der Entsorgungs- und Wertstoffverarbeitungswirtschaft sichert. Ich bitte deshalb um Zustimmung für die Beschlussempfehlung. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Nach den Beratungen im Ausschuss Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist klar, dass wir uns als
Koalition mit unserem Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eindeutig für eine Biogutvergärungsanlage als klimafreundlichste stoffliche Verwertungsanlage von Berliner Bioabfällen aussprechen, und unsere Prüfaufträge dazu auch genau in diese Richtung zielen. Mit der öffentlichen Erörterung der Einwendungen als Teil des emissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist ebenso klar, dass sowohl die BSR als künftige Anlagenbetreiberin als auch die Genehmigungsbehörde die bundesweit klimafreundlichste Anlage dieser Art für Berlin haben wollen. Die ernsthafte Herangehensweise mit den aufgeworfenen Problemen gerade auch zum Thema unerwünschter Methanschlupf entspricht unseren Forderungen beim Ringen um eine so klimafreundlich wie mögliche Biogutvergärungsanlage.
Selbstverständlich wissen wir auch, dass die künftigen Aufgaben für den Klima- und Ressourcenschutz nicht beim heutigen Stand der Technik stehenbleiben dürfen und sich auch nicht an eine TA Luft heften lassen können, die nach Aussagen von Juristen nicht speziell für alle Emissionen gerade dieser Anlagenarten ausgelegt ist. Die Entwicklung von neuen Technologien bei den stofflichen und energetischen Verwertungsverfahren in der Abfallwirtschaft muss sich weiterhin verstärkt auf Klimaentlastung beziehen. Verordnungen und technische Regelwerke müssen kurzfristig auch für bestehende Anlagen angepasst werden. Da ist die Bundesebene aufgefordert, schneller als gegenwärtig die eingeleiteten Überarbeitungsphasen der Vorschriften zum Ergebnis zu führen.
Dass die Aufgabe der klimaentlastenden Abfallwirtschaft ernst genommen wird, erwarten wir als Koalition natürlicherweise insbesondere auch von der landeseigenen BSR, daraus ergibt sich auch die geforderte Vorbildfunktion. Die Erörterung der Einwendungen am 24. März hat sehr deutlich gezeigt, dass die BSR sehr wohl diese Aufgabe angehen will. Die BSR hat externe Gutachter beauftragt, sich die Anlage genau unter diesen Aspekten anzusehen und Vorschläge zu unterbreiten. Die von den externen Gutachtern vorgestellten ersten Untersuchungsergebnisse zur Minderung des Methanausstoßes in der Abluft und zur weiteren Behandlung der Abluft haben den Blick auch auf die Gesamtbetrachtung der Klimawirksamkeit der vorgeschlagenen Verfahren gelenkt.
Dabei ist schnell klar geworden – das werden auch Sie, Frau Kubala, nicht verneinen können –, dass diese ersten Ergebnisse zeigen, dass weitere Maßnahmen zur Restmethanminderung in der Abluft möglich sind, dennoch aber zu Lasten des Gesamtergebnisses beim Energieverbrauch führen. Eine Steigerung des Strombedarfs der Anlage um 176 Prozent bei unterirdischer Leitungsführung bzw. 55 Prozent bei oberirdischer Leitungsführung der belasteten Abluft zum Müllheizkraft ist nicht unerheblich für die Klimabilanz einer solchen Anlage. Nur durch Verwendung von erneuerbaren Energien auch für die zusätzlichen technischen Anlagen ist dann ein klimapolitischer Schaden zu vermeiden. Hier kann also nachweisbar nachgebessert werden. Daher ist unser Antrag mit den Prü
faufträgen auch nützlich, denn wir haben hier unseren sehr deutlichen Anspruch zur Nutzung erneuerbarer Energien deutlich gemacht.
Ich bitte Sie also, dieser Beschlussempfehlung, die im Ausschuss mehrheitlich getroffen wurde, auch zuzustimmen. Dann haben wir sicherlich auch bis zum 31. Mai genügend Antworten, um weiter über das Verfahren zur Genehmigung zu diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nur natürlich, dass nun nach der Katastrophe in Japan und dieser durchaus gelungenen Großdemonstration am 26. März dieses Jahres mit dem klaren Auftrag der Bürgerinnen und Bürger der Ausstieg aus der Atompolitik heute auch hier in diesem Haus eine Debatte wert ist.
Dass die Kollegen der antragstellenden Fraktion aber nun mit diesem Antrag wieder einmal so tun, als ob sich in Berlin in der Energiepolitik nichts getan hätte, ist doch verwunderlich. Herr Buchholz ist darauf schon eingegangen. Gerade gestern erst ist wieder eine Inbetriebnahme einer großen Photovoltaikanlage vorgenommen worden, deren Vorbereitung wesentlich länger gedauert hat als das Niederschreiben des schnellen Antrags unserer Kollegen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Überlegungen und Taten zur Energieeinsparung, Energieeffizienz sowie dem Ausbau und Einsatz von erneuerbaren Energien gibt es schon lange,
auch mit den Anträgen unserer Koalition zur Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz.
Die Beschlusslage in diesem Haus ist spätestens seit 2007 klar. Ich nenne Ihnen auch gerne noch einmal den Titel des ersten Antrags aus dieser Reihe:
Atomenergie bleibt draußen, stattdessen mehr Strom aus erneuerbaren Energien und Lieferverträge mit verpflichtender Energieeinsparung.
Es gibt also die Grundlagen zum Umstieg auf erneuerbare Energien in Berlin, aber die Ereignisse in der Welt zeigen, dass wir schneller werden müssen und breiter aufgestellt für den konsequenten Weg ins Zeitalter der 100 Prozent erneuerbaren Energien. Die Voraussetzungen in Berlin sind gut. Viele wissenschaftlichen Einrichtungen und Firmen haben die Zukunftstechnologien im Blick. Und was für ein schnelles Vorankommen wichtig ist, eine gute Zusammenarbeit, ist durch Kompetenzzentren geschaffen. Erst gestern wurde der Baubeginn für das Zentrum für Photovoltaik gefeiert. So kann auch auf diesem Gebiet der Dünnschicht- und Nanotechnologie für Photovoltaik mit mehr Effizienz geforscht und produziert werden.
Auch das Themengebiet der Erdwärmenutzung wird vorankommen. Dabei geht es nicht nur um Untersuchungen auf dem Tempelhofer Feld, sondern auch um Potenzialanalysen für die ganze Stadt. Wenn die Forschung für Kleinwindkraftanlagen weitere Fortschritte erzielen, wird es auch Investoren geben, die diese Technik in die Stadt bringen. Da können wir genauso optimistisch sein wie bei der schon praktizierten Abwärmenutzung aus Berliner Schmutzwasserleitungen.
Auf alle Einzelheiten des Antrags kann ich bei der vorgegebenen Redezeit nicht eingehen. Dafür bleibt ja noch genügend Zeit in den Ausschüssen.
Dennoch interessant ist, dass Sie, werte Kollegen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, uns und dem Senat ein zusätzlichen Junitag schenken wollen, nämlich den 31., um ein Klimaschutzrahmengesetz vorlegen zu können, das sich allerdings schon Ihre Spitzenkandidatin Renate Künast als Ziel nach der Wahl gestellt hat. Soll sie es dann etwa abschreiben? Oder sind Sie sich schon sicher, dass Sie sich nicht auf die Landesebene herablassen wird?
Ein anderer Punkt soll wohl auch verdeutlichen, dass Sie mit dem Internet auf Kriegsfuß stehen. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie mit diesem Punkt „Berliner Energiekampagne“ noch mehr wollen. Es gibt diese Internetseite des Landes mit Energiespartipps einschließlich Energietest und Link-Hinweisen, auch zur Verbraucherzentrale.
Sprechen wir also in den Ausschüssen weiter über das Wie, denn darüber, dass der Umstieg in erneuerbare Energien gelingen kann und auch gelingen muss, sind wir uns in diesem Haus offensichtlich mehrheitlich einig.
Wir werden noch viel Kraft und Energie brauchen, um Berlin für den Klima- und Ressourcenschutz weiter fit zu machen und möglichst alle Bürgerinnen und Bürger dabei mitzunehmen. Ein Aufruf zum Stromanbieterwechsel ist da nicht ausreichend. Klar ist aber, am Ostermontag, den 25. April wird die nächste große Demo gegen Atomkraft
sein. Und wir, die Linken, sind auch wieder dabei. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion zur Durchsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz in Berlin wurde mit der Zurückstellung des Beschlusses über ein Klimaschutzgesetz nicht beendet. Und: Ja, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Geregelt ist: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflichten treffen alle, egal, ob privat, Staat oder Wirtschaft.
Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel das Haus stärker dämmen, Fernwärme beziehen oder Wärme aus Kraft-WärmeKopplung nutzen. Mit oder ohne Kontrollen stehen diese Pflichten für die Verpflichteten. Sowohl die Kammern der
Architekten und Ingenieure als auch die Institutionen Berliner Energieagentur und „Berliner ImpulsE“ haben Informationen und Schulungen zur Anwendung dieses Bundesgesetzes angeboten. Der Umsetzung dieses Gesetzesziels, erneuerbare Energien im Wärmebereich bei Neubauten verpflichtend einzusetzen, steht also auch in Berlin nichts im Wege.
Erinnern wir uns! Es war der richtige Ansatz nach dem schon in der letzten Wahlperiode gescheiterten Versuch, das seit 1990 gültige Berliner Energiespargesetz den veränderten Anforderungen zum wirksamen Klimaschutz anzupassen, sich auf die Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes zu konzentrieren. Dass dieses Vorhaben durch die gegebenen Bedingungen zurückgestellt werden musste, heißt noch lange nicht, dass alle Teile daraus nicht weiter vorangetrieben werden. Ihnen ist bekannt, dass der Entwurf des Gesetzes zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich im Land Berlin längst auf den Weg gebracht wurde. Die Verbändebeteiligung hat begonnen. Gleichzeitig mit den Verbänden sind auch alle Fraktionen dieses Hauses über den Inhalt des Gesetzes informiert worden. Damit wird das Land Berlin den notwendigen verwaltungstechnischen Vollzug regeln und damit auch den hoheitlichen Pflichten aus dem Bundesgesetz Rechnung tragen.
Auch zum zweiten Punkt des vorliegenden Antrags sollte den Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen längst alles bekannt sein. Weit vor der Abfassung Ihres Antrags hat Frau Senatorin Lompscher den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Senat kein neues Energieprogramm aufstellen wird. Denn jetzt ist schon bekannt, dass es kein Landesenergieprogramm 2011 und Folgejahre geben wird, weil es ein den heute notwendigen Anforderungen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen Energiepolitik gerecht werdendes Landesklimaschutzprogramm werden muss.
Diesen qualitativen Mehrwert gegenüber dem Landesenergieprogramm sieht die Koalition als wichtig an.
Und der Senat hat sich genau zu dieser Verfahrensweise in seinem Klimapolitischen Arbeitsprogramm verpflichtet. Die Zwischenbilanz des Landesenergieprogramm 2006 bis 2010 liegt uns in Kurzfassung vor. Die Fertigstellung der Gesamtbilanz ist in der Mitteilung für den zuständigen Ausschuss terminisiert. Es steht für uns außer Frage, dass diese Bilanz und die neuen Ziele und Maßnahmen für ein Berliner Klimaschutzprogramm in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Nein, danke. –
Der Auftakt dazu kann wie oft jährlich bei den stattfindenden Berliner Energietagen im Mai auch in breiter Beteiligung erfolgen.
Der dritte Punkt im Antrag macht aus meiner Sicht besonders deutlich, was bisher offensichtlich in allen Jahren zuvor mit der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich vorgelegten Energie- und CO2-Bilanz wohl genügt hat, reicht nun im Wahljahr nicht mehr. Jeder weiß, dass für alle Bundesländer einheitlich geregelte Aufstellungen von Bilanzen angefertigt werden und dadurch eben unabhängige und vergleichbare Ergebnisse gebracht werden. Die Bilanzen für das Jahr 2008 werden ab April 2011 zur Ansicht im Netz stehen. Damit können wir uns dann wieder ausführlich beschäftigen. Die Linksfraktion wird also dem Antrag bei der nun vorgesehenen Sofortabstimmung nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gesamte Antrag ist gekennzeichnet durch Vermutungen und soll wohl auch bedeuten, dass das vorgesehene Verfahren zur emissionsrechtlichen Genehmigung, zur Errichtung und zum Betrieb der ersten und dann auch noch landeseigenen Biogasanlage in Berlin nicht mit rechten Dingen zugeht. Das ist ungeheuerlich und zeigt zudem die Einstellung der einreichenden Fraktion zur Arbeitsweise der zuständigen Verwaltung und tiefes Misstrauen.
Bisher waren wir uns in dieser Stadt weitestgehend einig, dass wir, um den Klima- und Ressourcenschutz weiter voranzubringen, alle Möglichkeiten nutzen müssen. Die Abfallwirtschaft trägt schon heute in der Gesamtheit der Bundesrepublik ein Fünftel der geleisteten CO2-Reduktion und hat in Berlin bekanntlich noch weitere Reserven. Deshalb hat die Koalition im November 2007 einen Antrag mit dem Titel „Zur Optimierung der Sammlung und Verwertung von Bioabfall in Berlin – gut für das Klima und die Stadt“ ins Parlament eingebracht, der nach der Beratung im Ausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Auch wenn wir damals davon ausgegangen sind, dass spätestens im Sommer 2010 mit dem Regelbetrieb dieser Anlage begonnen werden kann, so haben die bisher inzwischen sechs erstellten Zwischenberichte die kontinuierliche und zielstrebige Arbeit des Senats und der BSR an diesem für diese Stadt so wichtigen Vorhaben gezeigt.
Als beispielgebend für die Kommunikation und Information möchte ich zusätzlich noch auf die Zusammenarbeit der BSR mit der Interessengemeinschaft Ruhleben hinweisen. Es ist in dieser Interessengemeinschaft vor Ort gelungen – da widerspreche ich dem Kollegen Wilke –, den Menschen die möglichen Auswirkungen der Baumaßnahme und die Betriebsweise der künftigen Anlage zu erläutern und sie damit vertraut zu machen – gerade auch, um unnötige Belastungen abzumildern. In dieser transparenten Arbeitsweise zeigt sich auch wieder der Mehrwert eines landeseigenen Unternehmens für die Berliner Bevölkerung und darüber hinaus.
Die Unterlagen der emissionsrechtlichen Genehmigung, zusammengestellt nach den notwendigen Voruntersuchungen, lagen nun vom 6. Januar bis einschließlich 7. Februar d. J. in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Rathaus Spandau aus. Sie konnten eingesehen werden, und der Termin für eine Veranstaltung zur Erörterung der Einwendungen wurde bereits im Dezember 2010 auf den 24. März 2011 festgelegt. An diesem Tag werden die eingegangenen Einwendungen öffentlich erörtert. Da dieser Tag nicht mit einer Plenarsitzung zusammenfällt, empfehle ich allen, die sich für nachhaltige Technologien interessieren, sich diesen Termin vorzumerken. Wir gehen davon aus, dass ausführlich auf die im Antrag verwiesenen vermeintlichen Alternativen zur Minderung der doch noch vorhandenen unkontrollierten und klimaschädlichen Methanemissionen
eingegangen wird, da die hier angemahnten Untersuchungen bereits Gegenstand der Anhörung zum Abfallwirtschaftskonzept Anfang des Jahres im Ausschuss waren und nach meinen Informationen auch Bestandteil einer zu behandelnden Einwendung sind. Da für eine geplante zweite Anlage eine Standortkonzeption existiert, bleibt die Aufgabe einer weiteren Suche nach einer von Müllverbrennungsanlagen unabhängigen Lösung bestehen.
Die vorgesehene Überweisung des nun vorliegenden Antrags in den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist aus dieser Sicht und aus Sicht des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens folgerichtig. Die Linksfraktion hat keine Zweifel daran, dass es für die vollständige stoffliche Verwertung des Berliner Bioguts eine erste klimafreundliche Anlage in Berlin spätestens im nächsten Jahr geben wird. Wir werden mit dieser Anlage einen bedeutenden Schritt zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien machen, den wir uns durch offensichtlich unsachliche Anwürfe nicht werden kleinreden lassen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Urberliner haben sich im Warschau-Berliner-Urstromtal angesiedelt, gerade weil die Wasserversorgung als eine der wichtigen Lebensgrundlagen hier gesichert schien. Nun erleben wir die Vor- und Nachteile dieser Ansiedlung in Wassernähe.
Der Antrag zum Schutz der Menschen vor steigendem Grundwasser im Rudower Blumenviertel liegt vor. Es ist bekannt, dass noch in den Sechziger- und Siebzigerjahren durchschnittlich über 60 000 Kubikmeter Wasser pro Tag im Wasserwerk Berlin-Johannisthal gefördert wurden und zusätzlich noch Grundwasserentnahmen im Zuge größerer Baumaßnahmen wie der U-Bahn die Grundwasserstände absenkten. Dann verringerte sich seit Beginn der Neunzigerjahre die Entnahme auf 30 000 bis 45 000 Kubikmeter pro Tag. So sind die Grundwasserstände im Blumenviertel schrittweise in Richtung natürliches Niveau angestiegen und verursachen nun durch zusätzlich vermehrte Niederschläge die nassen Keller.
Genauso langwierig wie dieser Vorgang ist die Befassung des Abgeordnetenhauses mit diesem Thema – das Jahr 2001 ist im Antrag genannt. In der im April 2009 von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vorgelegten Mitteilung – zur Kenntnisnahme – „Wasserbewirtschaftungsplan vorlegen...“ – den Rest des Titels schenke ich mir – ist der gesamte geschichtliche und rechtliche Abriss dieser Situation aufbereitet. Es wurde klargestellt, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen abgesenkten Grundwasserstand gibt, aber mit dem Instrument der zu genehmigenden Wasserfördermenge für die einzelnen Wasserwerke ein geeigneter Einfluss auf die Siedlungsverträglichkeit der damit erreichten Grundwasserstände erzielt wird.
Bis zur Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal setzen wir aus dem Landeshaushalt jährlich 645 000 Euro für den Betrieb der Brunnengalerie zur Unterstützung der Grundwasserregulierung im Rudower Blumenviertel ein. Es steht für die Linksfraktion außer Frage, dass alle Wasserfördereinrichtungen unter dem Gesichtspunkt der Siedlungsverträglichkeit, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewogen und aufeinander abgestimmt betrieben werden müssen. Das gilt für die Anlagen der Berliner Wasserwirtschaft wie für die der Privatwirtschaft.
Es steht aber ebenso außer Frage, dass der Schutz der vorhandenen Gebäude vor Vernässung dauerhaft nur mit nachträglichen baulichen Maßnahmen gegeben ist und
Neubauten von Anfang an die Besonderheiten des Baugrunds berücksichtigen müssen. Dazu sind die Bauherren nicht nur durch die Berliner Bauordnung angehalten. Hier entscheidet sich, ob man sich in seinem Haus wohlfühlt und Freude hat oder überwiegend von Kummer geplagt ist. In der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sind zur Unterstützung und verantwortlichen Entscheidung über Baumaßnahmen Informationsmaterialien wie zum Beispiel die kleine Broschüre „Wie schütze ich mein Haus gegen Grundwasser?“ erarbeitet worden, die den künftigen und heutigen Hausbesitzern kostenfrei zur Verfügung stehen.
Wir haben durch die Überweisung des Antrags in den Ausschuss noch Gelegenheit, über die aktuelle Situation in den anderen Gebieten mit problematischen Grundwasserverhältnissen zu sprechen. Wir werden als Linksfraktion – und hier spreche ich auch für die Koalition – darauf achten, dass die noch zu ergreifenden Maßnahmen ausgewogen bleiben und der berechtigte Informationsbedarf der Bevölkerung zur wasserwirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Gebieten gedeckt wird. Wir wollen und werden den Konflikt zwischen der geringer werdenden Trinkwassermenge, die notwendig für die Stadt zu fördern ist, und den möglichen siedlungsverträglich geregelten Grundwasserständen lösen. Ich spreche mich aber auch grundsätzlich gegen eine dauerhafte energie- und materialverbrauchende teure Technik lediglich zur Regulierung der Grundwasserstände aus. Dies insbesondere, wenn durch einmalige Investitionen dauerhafter Schutz vor steigendem und eindringendem Grund- und Stauwasser möglich ist. Wir stehen für nachhaltige Lösungen, für die Umwelt, für nutzbare Gebäude und für die Gesundheit von Menschen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Senatorin Lompscher zu dem Thema Bioguttonne. – Wie bewertet der Senat die Praxis der BSR, Bioguttonnen, deren Inhalt festgefroren ist, mit einem Anhänger „Tonne vereist“ und dem darauf befindlichen Rat: „Wenn möglich Tonne in der Nähe einer wärmenden Hauswand aufstellen“ zu versehen – und diese ungeleert stehen zu lassen?
Da schließt sich eine Nachfrage an. Es gibt ja immer Übergangszeiten. Bevor es kalt wird, hat man möglicherweise die Tonne mit irgendetwas gefüllt. Papier gehört meines Erachtens in eine Papierrecyclingtonne und nicht in die Bioguttonne.
Meine zweite Frage lautet: Was bedeutet diese Praxis denn letztendlich für die zu zahlenden Gebühren, wenn der Zustand der vereisten Tonne sich möglicherweise sogar über die ganze Winterzeit erstreckt, was jetzt nach Klimawandel drei Monate sein könnten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu den Schutzfristen von Kleingartenanlagen, die bisher nicht durch Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne dauerhaft gesichert sind, haben wir hinreichend in mehreren Ausschussberatungen und auch in verschiedenen Veranstaltungsrunden mit den Kleingartenfreunden diskutiert. Inzwischen hat sich auch einiges getan.
So haben wir als Koalitionspartner auch die bisherigen Erfolge im Prozess der Verlängerung der Schutzfristen – nun bis überwiegend 2020 – als eine richtige Etappe festgehalten und gleichzeitig für die Linksfraktion die Zielsetzung zur weiteren Überführung von Kleingartenanlagen aus der Schutzfristenregelung in den Dauerbestand deutlich erklärt. Wenn wir heute betonen, 82 Prozent der landeseigenen Kleingartenanlagen sind dauerhaft gesichert, dann wissen wir auch, dass uns der Fortbestand von 18 Prozent der Kleingartenanlagen, die im Übrigen 12,5 Prozent der Fläche betragen, weiter beschäftigen wird, nicht nur, weil es um einzelne Persönlichkeiten geht, sondern auch, weil es uns am Herzen liegt. Wir stellen uns dieser Aufgabe auf Landesebene und sehen bei der Schaffung von verbindlichem Planungsrecht auch die Verantwortung in den Bezirken.
Heute bestreitet – das haben wir auch wieder gehört – keiner mehr die ökologische und soziale sowie kulturelle Bedeutung von Kleingärten als Teil der urbanen Landschaft, was als moderner Begriff auch getragen wird. Sie sind – das wird auch durch viele Studien belegt – Orte der Bildung und des regionalen Wirtschaftens. Sie tragen durch ihre heterogenen Struktur auch ganz wesentlich zum Erhalt der Biodiversität in der Stadt bei. Gerade in dieser Frage versagen oft die einfach nur schön gestalteten Vorgärten der Wohnungsbauten, die dann als Ersatz für die Kleingartenanlagen in der Innenstadt wachsen.
Das halten wir für kurzsichtig, und deshalb denke ich, dass wir das eine oder andere noch gestalten müssen. Gegen die Kurzsichtigkeit gibt es nämlich Hilfsmittel. Diese stärker zu nutzen, dafür setzt sich auch die Linksfraktion ein.
Dass es gelingen kann, Flächen, die ursprünglich für andere Nutzungen geplant waren, doch im Bestand der Kleingartenflächen zu belassen, hat der lange Diskussionsprozess zu den Planungen um das Gleisdreieck gezeigt. Die letzte noch verbliebene Kleingartenanlage des Altbezirkes Kreuzberg muss nun nicht dem Sport und der Erweiterung einer Parkanlage weichen.
Es ist nach intensiven Bemühungen gelungen, auch mit Hilfe privater Investoren für den Sport wettkampfgerechte Flächen zu erschließen, die neben den Möglichkeiten auf dem Tempelhofer Feld vorhandenen Fehlbedarf decken können. An diesem zielorientierten Prozess war und ist Die Linke im Bezirk beteiligt und nimmt ihre bezirkliche Verantwortung in dem Fall nicht nur bei der Erstellung der verbindlichen Bauleitplanung selbstbewusst wahr. Dieser Arbeit gehört auch unsere ganze Unterstützung auf Landesebene.
Fassen wir zusammen: Die Linke Berlin setzt sich dafür ein, dass dieser auch mit den Bezirken und dem Landesverband der Kleingartenfreunde verhandelte Kleingartenentwicklungsplan der letzte Plan mit Schutzfristen bleibt. Die nun festgelegten Zeiträume wollen wir zur Unterstützung der Bezirke bei der Sicherung der bestehenden Kleingartenanlagen durch entsprechende Feststetzungen in Bebauungsplänen nutzen. Die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Klima soll neben notwendigen Änderungen im Flächennutzungsplan fachliche Grundlagen für den dauerhaften Bestand von Kleingartenanlagen in der Gesamtstadt und die zusätzliche Festsetzung von Dauerkleingartenanlagen – hoffentlich erschließen wir noch welche – geben. Die Zukunftsfähigkeit der weiteren Vermarktung von Kleingartenflächen durch den Liegenschaftsfonds ist aus dieser Sicht heute schon zu hinterfragen. Das sind Aufgaben, die wir auf Landesebene zu erfüllen haben. Die Aufgaben der Bezirke sollen auch dort verbleiben. Deshalb bleibt es auch bei den Beschlüssen, wie sie in den Ausschüssen gefasst worden sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir auch als Land Berlin ein qualifiziertes, koordiniertes und umfassend wirkendes Gesamtkonzept für Klimaschutz und Klimaanpassung brauchen. Der Senat hat daher 2008 sein klimapolitisches Arbeitsprogramm verfasst und beschlossen. An der Umsetzung wird nach wie vor gearbeitet. Wir haben es immer wieder hier im Plenum diskutiert. Teilergebnisse sind hier und anderswo in der Öffentlichkeit diskutiert worden.
Die Aufgabe, integrierte Konzepte zu erstellen, steht international schon länger. Auch Rio de Janeiro 1992 hatte sich, als der Begriff Agenda 21 aufkam, dieser Aufgabe verschrieben. Heute wissen wir nicht zuletzt auch aus den Berliner Erfahrungen zum Prozess der lokalen Agenda, dass uns gerade die konzertierte Arbeit nun also für den Klimaschutz vor scheinbar unüberwindbare Hindernisse stellt. Die vorhandenen Strukturen in den Verwaltungen – auf allen Ebenen, auch auf dem Bund – zeigen sich dafür zu schwerfällig und schotten sich oftmals gegenseitig voneinander ab. Ich möchte jetzt nicht auf subjektive Verhaltensweisen und objektive Bedingungen eingehen.
Über die Ziele beim Klimaschutz sind wir uns weitestgehend einig – auch hier im Haus. Jeder will zur Rettung der Lebensgrundlagen beitragen. Gestritten wird um zulässige und wirksame Instrumente wie Konzeptionen, Gesetze, Verordnungen, Entwicklungspläne, Kampagnen und Selbstverpflichtungen, die selbstverständlich zueinander passen und sich ergänzen sollen. Hinzu kommt die Diskussion über eine Durchsetzungsfähigkeit von notwendigen und unabweisbaren Maßnahmen. Alles zusammen – und dazu steht die Linke – muss bei Entstehung und Wirkung den breiten demokratischen Grundsätzen gerecht werden.
Der Stadtentwicklungsplan Klima ist ein Planungsinstrument, das in Berlin bisher nicht besteht. Wir haben hier an dieser Stelle – das ist schon erwähnt worden – im Mai dieses Jahres über dieses Thema debattiert und den Antrag der Koalition zum Stadtentwicklungsplan Klima Drucksache 16/3201 – damit Sie es nachschlagen können – in die Ausschüsse Stadtentwicklung und Verkehr sowie Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Beratung übergeben.
Bitte sehr!
Die große Aufgabe ist ja, das zu koordinieren.
Ich denke, dass wir als Parlament auch dahinterstehen und dafür sorgen müssen, dass es sich, wenn es letztendlich alle Häuser verlässt, auch koordiniert darstellt.
Nun zu Ihrem Antrag, der aus meiner Sicht die Dringlichkeit der Behandlung des Koalitionsantrags bekräftigt und die Frage aufwirft, warum wir seit Mai nicht dazu gekommen sind, uns mit diesem Antrag zu beschäftigen.
Wir haben uns in den letzten Beratungen mit ebenso wichtigen Themen beschäftigt wie Verbraucherschutz, Ladenöffnungsgesetz, Vergabegesetz, Schuleingangsuntersuchungen und Tierschutz. Welches dieser Themen hätten Sie gerne gegen den STEP Klima eintauschen wollen? Ihr Neun-Punkte-Programm, das die Ziele für den STEP Klima aus Ihrer Sicht umreißen soll, werte Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, schneidet wichtige Aspekte für eine integrierte Klimaschutzpolitik an. Und doch geht es in Ihrem Antrag zu wie bei Kraut und Rüben.
Alle Planungsinstrumente von Regelwerken bis Bauleitplanung werden irgendwie darin untergebracht. Für mich entstand der Eindruck, Sie haben Schlagwörter gesammelt, die zwingend im Antrag unterzubringen waren, als ob es Ihr letzter Antrag zu diesem Punkt sei.
Das, denke ich, wollen Sie sicher nicht. Ich hoffe doch, dass wir darüber auch weiter diskutieren werden.
Eine der wichtigsten Aufgaben, die auch wir als Linke – allerdings nicht nur für die Bewältigung der Maßnahmen für den Klimaschutz – sehen, verstecken Sie mal kurz unter Pünktchen acht der Ziele. Denn dort geht es um den Umgang mit schon vorhandenen Planungsunterlagen zum Beispiel Stadtentwicklungsplänen und Flächennutzungsplan. Der STEP Klima ist ein noch zu erstellendes Planungsinstrument, das selbstverständlich – und darauf habe ich schon im Mai dieses Jahres großen Wert gelegt – mit breiter Beteiligung bis Anfang 2011 aufgestellt werden soll. Das steht bereits so im Koalitionsantrag. Daran halten wir fest. Dabei können Sie sich auch mit Ihren Vorschlägen beteiligen. Beraten wir es also in den nächsten Ausschusssitzungen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeit von: Igittigitt, Müll! – ist vorbei. Ein gewinnträchtiger Wirtschaftsbereich rückt mehr und mehr ins Blickfeld der Wirtschaft und der Öffentlichkeit. Denn heute und in Zukunft geht es verstärkt um die Rückgewinnung von immer knapper werdenden Rohstoffen aus den unterschiedlichsten Produkten, um Brauchbares wieder zu benutzen, um Wertstoffe stofflich zu verwerten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Sammelsystem verändert werden. Darüber sind wir uns in diesem Haus auch heute einig.
Die Vernichtung von Wertstoffen durch Verbrennung, die schon heute wieder in den Stoffkreislauf zurückgegeben werden könnten, steht auch in Berlin seit Langem in der Kritik. Die Ablehnung von weiteren Standorten für Müllverbrennungsanlagen in den Neunzigerjahren wurde auch von der Linken – damals noch PDS – aktiv betrieben.
Abhilfe gegen Wertstoffvernichtung ist dringend geboten.
Durch die Pilotprojekte Gelbe Tonne plus eines privaten Entsorgers und seit Kurzem die Orange Tonne des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers BSR sind in dieser Stadt nun weitere Möglichkeiten zur Trennung echten
Mülls von Wertstoffen gegeben. Für diese Erstinitiative durch den privaten Betreiber für dieses Projekt, gekoppelt an die Wertstofferfassung von Verpackungen, möchte ich mich hier ausdrücklich bedanken. Denn ohne diesen Anfang zur verbesserten Trennung wären wir ehrlicherweise heute noch nicht so weit beim öffentlich-rechtlichen.
Nun gibt es die Orange Tonne der BSR. Sie wird das Farbspiel auf den Müllstandsplätzen ergänzen, denn es ist ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, die Trennung von Wertstoffen wohnortnah und flächendeckend weiter voranzubringen.
Für Pilotprojekte läuft die Zeit aus. Regelmäßigkeit muss so früh wie möglich eingeleitet werden. Nun sieht die Gesetzgebung auf Bundesebene im Entwurf des novellierten Kreislaufwirtschaftgesetzes die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne auch vor, wobei Berlin mit unserer Unterstützung diese Tonne unter kommunaler Regie gestellt sehen will. Warum also warten, wenn Voraussetzungen Stück für Stück schon jetzt geschaffen werden?
Halten wir uns die Zahlen noch einmal vor Augen: Der Berliner Abfallbericht 2008, der mit der Hausmüllanalyse die verschiedensten Anteile von Wertstoffen aufführt, macht deutlich, wie hoch das Potenzial der Wertstoffrückgewinnung aus und in der Stadt ist. Über Bio haben wir schon lange gesprochen – fast 42 Prozent steckt im Hausmüll. Dazu kommen immer noch 11,4 Prozent Papier und Pappe, fast 7 Prozent Kunststoffe usw. Obwohl Wertstoffe schon lange in der Stadt auf den 15 BSRRecyclinghöfen in vielen Fraktionen abgegeben werden können, bietet ein Abholsystem – aus ökologischer Sicht ist es dann eigentlich auch egal, ob als Gelbe oder Orange Tonne – für Bürger einen Komfortvorteil, der neben der realen Kostenersparnis beim Restmüll das Trennen erleichtert. Allein deshalb war es schon lange unsere Forderung, die Abfallentsorgung so haushaltsnah wie möglich zu gestalten.
Neben diesem ökologischen Ansatz auf Vermeidung von Abfällen sowie dem Ansatz, soviel wie möglich zu verwerten, steht aber auch die Wirtschaftlichkeit und die Frage, wie mit den Kosten und den Gewinnen aus den Erlösen der Wertstoffe umgegangen wird. Es ist allgemein bekannt: Wird die Abfallentsorgung oder auch nur die Entsorgung werthaltiger Abfallbestandteile liberalisiert, droht eine Privatisierung der Gewinne und die Verstaatlichung der Verluste. Das ist mit uns so nicht zu machen! Die Koalition will die Trennstadt Berlin und den Mehrwert aus landeseigenen Unternehmen bestmöglich für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt nutzen. Mit der Beratung des Antrags und natürlich auch des Abfallwirtschaftskonzepts können wir uns dem Thema im Ausschuss weiter abfallarm und gut sortiert bis zum nachhaltigen Abschluss widmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich dachte, jetzt kommt noch eine ordentliche Gegenrede, aber nein, das ist nicht geschehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dem Deckmäntelchen der Klimadebatten hat die Bundesregierung mit der Atomlobby die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke verabredet und gegen die Interessen der zukünftigen Generationen, die auf dem weiter wachsenden Atommüll sitzen bleiben werden, dies auch für längere Zeit geplant.
Geplant sind zusätzlich anfallend 10 000 Kubikmeter radioaktive Abfälle. Das ist kein Pappenstiel. Das sind strahlende Aussichten für gefüllte Geldbeutel bei den Energiekonzernen trotz der neuen Kernbrennstoffsteuer und den angedrohten Zahlungen aus den zusätzlichen Gewinnen.
Wir werden heute als Linke dem Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen, auch wenn sie uns eigentlich von den Stimmen her nicht bräuchten, zustimmen, denn es ist kleinlich und der Bedeutung des Anliegens unwürdig, gemeinsame Anliegen auf diese Art zu verhandeln.
Der Koalitionsantrag steht auf der Basis des verabredeten Mindestkonsenses, denn jedem Interessierten an diesem Thema ist die aktuelle Positionierung der Linken bekannt. Gerade erst am vergangenen Wochenende fand die linke Energiekonferenz statt.
Im Ergebnis der Beratungen wurde eine klare Position formuliert, die über den 2000 unterzeichneten Atomausstiegvertrag zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Atomkraftwerkbetreibern mit einer Sicherung von garantierten Reststrommengen weit hinausgeht. An der Konferenz haben auch zahlreiche Gäste aus Politik und Wissenschaft teilgenommen, was im übrigen auch dafür spricht, dass gesellschaftliche Probleme dieser Di
mension nur unter Beteiligung breiter Schichten einer Lösung zugeführt werden können.
Völlig indiskutabel ist daher auch die beabsichtigte Umgehung des Bundesrats bei der Entscheidung zur Laufzeitverlängerung der 17 Atomkraftwerke.
Hier liegt der Schwerpunkt des Koalitionsantrages, über den wir heute abstimmen werden. Wir wollen und müssen die aktuellen Anforderungen an den Klimaschutz berücksichtigen und die erneuerbaren Energien konsequent zu einer zukunftsfähigen Energiewirtschaft vorantreiben. Die bisher erreichten Ergebnisse sprechen für sich. Seit der Zeit des sogenannten Atomkonsenses, inzwischen sind rund zehn Jahre vergangen, hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch fast verdreifacht. Die Zahl ist schon genannt worden: 2009 waren es 16,3 Prozent. Die Förderpolitik für erneuerbare Energien auf Bundesebene hat sich zwar negativ verändert, dennoch wird es weiter deutliche Zuwächse gekoppelt mit guter Arbeit in vielen Kommunen geben.
Atomstrom lag 2009 noch bei 22,6 Prozent aus lediglich 16 aktiven Kernkraftwerken. Auch da muss man sich überlegen, wo Wertschöpfung entsteht.
Die Position der Linken lautet daher folgerichtig: Atomkraft abschaffen. Die Zukunft ist erneuerbar.
Die Energiekonferenz fordert daher, alle Atomreaktoren müssen durch ein Atomstilllegungsgesetz unverzüglich und endgültig stillgelegt werden. Deutschland muss vollständig aus der globalen Atomwirtschaft aussteigen. Es ist ein Atommüllkonzept zu erstellen, das die ständige Kontrolle des abgelagerten Materials auch ermöglicht. Für die Ausrichtung der Zukunft mit erneuerbaren Energien stellen wir folgende Forderungen auf: Das Energiesystem – dazu zählen Produktion, Speicherung und Netze – muss endlich konsequent auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Die Energieversorgung ist eine Frage des Allgemeinwohls und muss daher wieder in öffentliche Verantwortung überführt werden. Demokratisch geführte Stadtwerke in öffentlicher Hand müssen die Energiewende konsequent und nach festem Zeitplan vorantreiben. Sie werden auch heute schon durch Energiegenossenschaften und Energieinitiativen, die sich das Ziel setzen, ihre Region vollständig regenerativ zu gestalten, unterstützt.
Die Anti-AKW-Bewegung geht weiter. Die dezentrale Energieversorgung stellt sich den Großkraftwerksbetreibern entgegen.
Für eine zukunftsfähige Energiewirtschaft werden wir uns auch weiter in einem breiten Bündnis einsetzen und mit
sicherlich vielen Akteuren – das ist schon angesprochen worden – am 18. September hier in Berlin gegen Atomkraft auf die Straße gehen, um ab 13.00 Uhr vor dem Reichstag weitere Zeichen zu setzen.
Heute setzen wir mit diesen Beschlüssen deutliche Zeichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Meine Frage geht auch an Senatorin Junge-Reyer, allerdings nicht als Verkehrssenatorin, sondern als Wächterin unseres Grüns. Gestern haben die Berliner Forsten durch Pressemitteilungen auf die extrem hohe Waldbrandgefahr aufmerksam gemacht. Kleingärtner gießen wieder morgens und abends ihre Flächen, weil die Trockenheit um sich greift. Die Straßenbäume leiden inzwischen. Deshalb meine Frage: Wird es auch in diesem Jahr von Ihrer Seite wieder einen Aufruf an alle Berlinerinnen und Berliner geben, zur Bewässerung der Straßenbäume beizutragen?
Welche Maßnahmepläne und Pflegekonzepte sind denn inzwischen für den Erhalt von Grün- und Freiflächen bei lang anhaltender Trockenzeit erarbeitet worden? Ich verweise auf die Studie „Klimawandel und Kulturlandschaft“, die in Ihrem Haus erarbeitet wurde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! Ich denke, Berlins Zukunft wird nicht am Bau der Autobahn entschieden, sondern an vielen anderen Punkten.
Die Vorgänge zur Flächenvorbereitung für das Autobahnprojekt gehören aus meiner Sicht – das sage ich deutlich auch im Namen vieler aus der Partei Die Linke – nicht zu den Leistungen des rot-roten Senats, die im vollen Umfang auf die Liste der guten Taten gehören. Die geplante Verlängerung der A 100 ist in breiten Teilen der Bevölkerung und auch bei Vertretern der Koalition weiterhin umstritten.
Mit jeder neuen Debatte über Kosten und Nutzen, über Klimawandel und zukunftsweisende Technologien, Transport- und Wirtschaftsabläufe in Metropolen und nicht zuletzt über Maßnahmen des sozial-ökologischen Umbaus des Landes wird deutlich, dass bei einem mögli
chen Nachhaltigkeits-Check hinsichtlich der positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens auf soziale, kulturelle, ökologische und wirtschaftliche Belange das Autobahnprojekt den Beweis für ein positives Gesamtergebnis bisher nicht erbracht hat.
Das zeigt sich auch im Verfahren selbst. Bisher ist das Planfeststellungsverfahren nicht abgeschlossen. Nach der Erörterung der über 2 500 Einwendungen im November 2009 müssen die Planungsunterlagen in weiten Teilen überarbeitet werden. Es wird eine besondere Kunst sein – abgesehen von der Freigabe der Mittel im Hauptausschuss –, die Unterlagen so aufzubereiten, dass der vorgesehene Zeitplan zum Planfeststellungsbeschluss – zweites Quartal dieses Jahres – eingehalten werden kann. Klagen gegen diesen Beschluss sind von mehreren Seiten heute schon mehrfach angekündigt worden.
Die geschaffenen Tatsachen lassen heute keine Umkehr der Entscheidung in Sachen aufgegebene Kleingartenparzellen mehr zu. Sie wissen, dass bereits viele der betroffenen Kleingärtner nach Abwägung und auch aus verschiedenen anderen Gründen den goldenen Handschlag angenommen haben. Hier und heute brauchen wir über Macht und Wirkung von Finanzmitteln nicht zu reden. Klar ist, entsprechende Vereinbarungen wurden schon weit vor der Befassung mit diesem Antrag geschlossen. Hier im Parlament wurde erstmals im März darüber informiert, dass Vereinbarungen mit den Bezirken bereits im Januar getroffen wurden. Einige Umzüge sind inzwischen – auch mit Pflanzen – erfolgt. Wir haben dazu in der Juni-Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ernüchternde Zahlen gehört – Frau Ellen Haußdörfer hat sie auch schon angedeutet: Von den 350 Unterpächtern haben 291 Aufhebungsverträge unterschrieben. Für ein Zurück fehlen daher momentan alle Voraussetzungen. Deshalb muss es bei der Entscheidung zur Ablehnung Ihres Antrags – wie im Ausschuss – von unserer Seite bleiben. Die komplette Räumung des Geländes kann jedoch hinausgezögert werden, um der Natur so lange wie möglich Raum zu lassen, und dabei denke ich nicht nur an die sechs Fledermausarten.
Berlin verliert mit jeder aufgegebenen Parzelle mehr als nur eine kleine grüne Oase. Für den einen oder anderen Kleingärtner ist die Aufgabe seiner Parzelle wie ein kleiner Weltuntergang.
Martin Luther kannte keine Autobahnen, als er seinen Ausspruch tätigte: Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt zugrunde geht, würde ich heute noch einen Apfelbaum pflanzen.
Unsere ganze Achtung gehört jenen, die auf den Flächen auch in diesem Jahr wieder Samen und Jungpflanzen in die Erde bringen bzw. natürlich schon gebracht haben und bis zum rechtsgültigen Beschluss ausharren. Eins kann ich jetzt schon sagen – da nehme ich den TOP 12 vorweg –:
Die Linksfraktion wird sich nicht zuletzt auch wegen der Klimadebatten, die weiter zunehmen werden, und der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Aspekte des Kleingartenwesens für eine Neuausrichtung bei dem Umgang mit den Flächen einsetzen, die immer noch als Vorhalteflächen für Nutzungen dastehen, die mit der nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt nicht in Einklang zu bringen sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Anträge von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zu den Schutzfristen von Kleingartenanlagen, die bisher nicht durch Flächennutzungsplan oder Bebauungspläne dauerhaft gesichert sind, haben wir hinreichend im Ausschuss und auch in verschiedenen Veranstaltungsrunden diskutiert. So konnten wir als Koalitionspartner auch die bisherigen Erfolge im Prozess der Verlängerung von Schutzfristen bis 2020 festhalten und für die Linksfraktion die Zielsetzung zur weiteren Überführung von Kleingartenanlagen aus der Schutzfristenregelung in den Dauerbestand erklären. Wenn wir heute betonen, 82 Prozent der Kleingartenanlagen sind dauerhaft gesichert, dann wissen wir auch, dass uns der Fortbestand von 18 Prozent der Kleingartenanlagen – 12,5 Prozent der Fläche – weiter beschäftigen wird. Wir stellen uns dieser Aufgabe hier auf Landesebene, sehen aber auch die Verantwortung in den Bezirken bei der Schaffung von verbindlichem Planungsrecht.
Das Thema der übergroßen Lauben durchzieht die Debatten zum Erhalt der Kleingartenanlagen seit Beschlussfassung des Bundeskleingartengesetzes – 1983 für den Westteil der Stadt und seit dem Anschluss 1990 auch den Ostteil der Stadt. Gerichte haben sich dem Thema gewidmet, und Kommentare zur Beurteilung von Bestandschutz rechtmäßig errichteter Gebäude werden immer wieder herangezogen, wenn es um Lösungsfindung geht, die einerseits ermöglichen, an den Vorteilen der Kleingartennutzung zu partizipieren, aber andererseits auch die Annehmlichkeiten von größeren Baulichkeiten wie auf Erholungsgrundstücken zu genießen. Grund sind die im Bundeskleingartengesetz unzureichend untersetzten Über
gangsbestimmungen für Kleingartenanlagen, die vor der Gesetzesanwendung bestanden und dennoch an diesem Gesetz gemessen werden.
In unseren Gesprächen im vergangenem Jahr mit verschiedenen Bezirksverbänden und dem Landesverband der Gartenfreunde ist in Vorbereitung der damals neu zu fassenden Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken auch dieses Thema diskutiert worden. Wir haben gemeinsam festgestellt, die neue Verwaltungsvorschrift des Landes Berlin enthält nun eine kompromissfähige Formulierung, die die Berliner Bestandssituation berücksichtigt und auf lange Sicht die Erfüllung der Bestimmungen aus dem Bundeskleingartengesetz anstrebt. Baulichkeiten in Kleingartenanlagen sollen die Größe von 24 m² nicht überschreiten. Diese Größe für Baulichkeiten wurde als Zielmarke auch in die Verwaltungsvorschrift von Ende 2009 gesetzt. Die angestrebte Reduzierung von Lauben auf 24 m² kann nun über mehrere Pächterwechsel gestreckt werden – damit herrscht de facto weiterhin Bestandsschutz. Einzelheiten sollen gesondert festgelegt und Vereinbarungen zur Finanzierung der möglichen Abrisskosten können getroffen werden. So ist es möglich auf die Besonderheiten jeder einzelnen Anlage in den jeweiligen Bezirken einzugehen und bedarfsorientiert zu handeln.
Die nun geltende Verordnung hat eine Laufzeit bis 2019 und ist so Ende letzten Jahres, also auch nach den Beratungen mit den Kleingartenverbänden, durch den Rat der Bürgermeister als handhabbar abgesegnet worden. Da ist es schon verwunderlich, dass Sie, werte Kollegen der CDU, jetzt mit diesem Antrag kommen, mehr als ein halbes Jahr zu spät. Durch die Überweisung des Antrages in den Ausschuss Bauen und Wohnen – wie vorgeschlagen – haben wir die Möglichkeit, die Erfahrungen mit dieser neuen Verordnung zu besprechen, und bis dahin vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss all diejenigen enttäuschen, die eine lange Rede von mir erwartet haben. Ich werde keine lange Rede zum Klimaschutzgesetz halten.
Die Unruhe hier im Saal war schon bei meinem Vorredner beträchtlich, und offensichtlich wollen viele nach Hause. Einige von uns wollen auch noch in den „Container“ ziehen, um zu merken, wie dort die Energie wirkt. Ich lade Sie ein zu schauen, was Barackenklima bedeutet.
Zurück zum eigentlichen Thema: An uns wird die Beschlussfassung zum Klimaschutzgesetz nicht scheitern, nur weil es um die Einführung eines Stufenmodells gehen soll. Die Denkweise allgemein ist ja schon in Stufen, wenn man die Machbarkeit der CO2-Emmissionssenkung bis zur Jahrhundertmitte anschaut, wonach wir bis 2020 40 Prozent senken wollen, bis 2030 60 Prozent und bis 2050 – darüber wird noch gestritten – 85 oder 90 Prozent. Das sind bereits Stufen. Wenn wir also jetzt – ich habe natürlich auch meine Gesprächspartner beim BUND und anderswo – über die Möglichkeit reden, Stufen in das Klimaschutzgesetz einzubringen, dann können wir das als Parlamentarier durchaus tun, wenn die Vorlage aus dem Senat zurückkommt.
Ich stimme demnach auch für die Ausschussüberweisung und nehme die Einladung von Herrn Schäfer an, das zu tun, weil ich es für sicher halte, dass wir uns dann über die einzelnen Stufen unterhalten können. Momentan liegen sie noch nicht vor. Wenn Sie sich mit dem BUND unterhalten haben, wissen Sie, dass man noch drei Wochen braucht, um dieses Stufenmodell konkret niederzuschreiben und es so zu formulieren, dass es verständlich ist und auf die jeweiligen Gebäudetypen anwendbar ist. Gegenwärtig ist das noch nicht so. Sie kennen die Tabelle. Sie hat sehr viele leere Felder. Um die Ausfüllung dieser Felder und um die Verständlichkeit geht es momentan. Das bedarf noch einiger Wochen. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen.
Ja!
Ein Problem ist, dass wir bisher nicht wissen, wie das Stufenkonzept konkret gestaltet wird. Wir wissen also nicht, ob es besser ist als das, was im jetzigen Gesetzentwurf steht. Wir möchten eine Gegenüberstellung. Das können wir mit einer Anhörung von Baufachleuten verbinden, die sich mit Energieeinsparverordnungen auskennen. Sie kennen die Debatten, dass man es eigentlich auch an die Regularien der Energieeinsparverordnung anhängen muss. Das geschieht gegenwärtig in der Überarbeitung des BUND und der Partner, die dort im Gespräch sind. Das kommt noch. Dann können wir über ein Stufenmodell im Ausschuss reden. Ob und insbesondere wie wir es in die Gesetzesfassung übernehmen können, beraten wir, wenn wir das Gesetz vor uns haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über Herrn Wilkes Abschlussworte. Ich denke, dass wir da ein Stück vorankommen, wie bei all den anderen Themen, die wir zum Thema Klimaschutz schon auf der Tagesordnung hatten. Denn bisher haben wir uns ja überwiegend mit den Schwerpunkten der Energieeinsparung und des zügigen Umstiegs auf den Einsatz erneuerbarer Energien beschäftigt und weniger Augenmerk auf die optimale Anpassung an den nun nicht mehr aufzuhaltenden Klimawandel gelenkt.
Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Koalitionsanträge zur Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz und der anderen Anträge haben wir uns also schon viel mit den Punkten auseinandergesetzt und werden nun heute zum ersten Mal über Anpassungsstrategien reden. Den Stadtentwicklungsplan Klima
als Grundlage für die Anpassung an Klimafolgen bei der räumlichen Planung mit breiter Beteiligung aufstellen,
das ist der besondere Ansatz, den wir als Koalition haben. Wir wollen die breite Beteiligung bei der Erarbeitung dieses Plans.
Leitlinien, wie nachhaltige Lebensräume für Mensch und Natur gestaltet werden müssen, gibt es zuhauf und waren auch bisher Grundlage etwa für Lärmminderungsplanung, Luftreinhalteplanung oder Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Sie alle folgen den Ergebnissen aus Wissenschaft und Forschung.
Maßnahmenpakete und Leitlinien für eine klimaangepasste Stadt, die auch CO2-Senkungspotenziale hat und aufzeigen muss, müssen noch erarbeitet werden. Letztlich soll daher sichergestellt werden, dass zukünftige Bauvorhaben und Bauleitpläne den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen mehr und mehr gerecht werden und in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz entwickelt werden. Die Studie des PotsdamInstituts – sie ist vorhin schon angesprochen worden – hat uns aber schon aufgezeigt, dass die Jahresdurchschnittstemperatur bis zur Mitte des Jahrhunderts in Berlin um 2,5 Grad steigen wird. Diese Nachricht rüttelt all jene auf,
die das 2-Grad-Ziel als Grenze für den weltweiten durchschnittlichen Temperaturanstieg bis zum Jahrhundertende verstanden haben.
In dieser Studie werden aber auch Anregungen zum Handeln gegeben, die allerdings auch verdeutlichen, dass es nicht ausreichen wird, wie seit den 80er-Jahren punktuell Hoch- und Fassadenbegrünung durchzuführen, um den heute schon vorhandenen und sich in Zukunft verstärkenden innerstädtischen Wärmeinseleffekten zu begegnen. In einer hochverdichteten und kompakten Stadt, wie sich Berlin uns heute schon in vielen Ecken darstellt, haben sich zwangsläufig Gebiete mit einer spürbaren klimatologischen Benachteiligung entwickelt. In Verbindung mit sozialer Benachteiligung entstehen nunmehr Handlungsgebiete, die auch beim sozialökologischen Umbau der Stadt, für den sich die Linksfraktion ausdrücklich einsetzt, Beachtung finden müssen.
Der Stadtentwicklungsplan Klima ist bereits in Vorbereitung. Erste Impressionen über Inhalte konnten Interessierte im Januar dieses Jahres beim Stadtforum hören und sehen, wie Herr Wilke schon angeführt hat. Die Koalitionsfraktionen sehen die Notwendigkeit und Chancen dieses Stadtentwicklungsplans und unterstützen die Intention seiner Erarbeitung. Der sommerlichen Innenstadtflucht von Mensch und Natur und den überlaufenden Abflüssen nach Starkregenereignissen und anderen Klimafolgen müssen wir mit intelligenten und effektiven Maßnahmen begegnen. Wir brauchen die Ausweisung von Flächenreserven für Maßnahmen zur CO2-Reduktion, die in einem zusätzlichen Instrument der Planungsgrundlagen, dem Stadtentwicklungsplan Klima, zusammengefasst werden. In der Erarbeitung des Plans in breiter Abstimmung senatsintern bis hin zu Fachverbänden und dem Land Brandenburg sehen wir als Koalition auch eine weitere Möglichkeit, die Zusammenhänge um den Klimaschutz breiter zu streuen und für mehr Akzeptanz und Aktivitäten bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu werben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Obwohl meine Frage auch etwas mit Finanzen zu tun hat, möchte ich sie an Frau Lompscher richten. – Wie bewerten Sie die Auswirkungen der Sperrung und Kürzung der Bundeshaushaltsmittel für die Programme der nationalen Klimaschutzinitiative, die für kleine Anlagen der KWK, also KraftWärme-Kopplung, und für das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen sogar rückwirken sollen – wie in dieser Woche vom Bundesumweltministerium verkündet wurde?
Meine Nachfrage richtet sich auf die Auswirkungen auf das Land Berlin. Wenn kommunale Förderprogramme mit betroffen sind, wann werden die Auswirkungen für Berlin klar sein?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir uns auch in dieser Plenarsitzung, die eher durch die Geschichtsdebatten geprägt ist, mit den Themen Ressourcenschonung und Klimaschutz sowie den Be
lastungen für Bürgerinnen und Bürger befassen. Wir haben schon in mehreren Ausschüssen über diese Anträge der FDP debattiert, sodass man den Worten meiner Vorredner eigentlich nichts mehr hinzufügen braucht. Deshalb will ich mich beschränken
auf aktuelle Dinge.
Die Aktivitäten – oder soll ich hier von der Rolle rückwärts sprechen – in Sachen Klimaschutzförderung, die in diesem Monat bereits von der Bundesregierung aus FDP und Union verkündet wurden, lassen die Belastungen für notwendige Investitionen wieder anschwellen. Somit wird wieder so manche Investitionsentscheidung durch die Bewertung der Wirtschaftlichkeit in die Zukunft verschoben oder schlägt ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln – zum Beispiel durch die Höhe der Umlage von Modernisierungskosten – auch stärker auf die Mieterinnen und Mieter auch unserer Stadt zurück. Das ist eigentlich das, was Sie von der FDP vermeiden wollen.
Die Nachricht zum Stopp des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien auf dem Wärmesektor zum 3. Mai 2010 wird Lähmungen bei kleinen Investoren und dem betroffenen Handwerk verursachen, und das bei einem Sektor, der gerade die größten Einsparpotenziale für den Klimaschutz bietet. Letztlich wird wieder klar, dass verlässliche Unterstützung durch die Bundesregierung nur Großinvestoren zuteil wird. Die Energiekonzerne werden die Nutznießer sein. Das ist etwas, was dem Klima und den vielen Arbeitsplätzen – gerade im Berliner Handwerk – nicht gut tun wird.
Mein – aus Ihrem Bekenntnis, werte Kollegen von der FDP, für den Klimaschutz genährten – Optimismus aus der Debatte im letzten Oktober, als wir das erste Mal über diese Anträge sprachen, die FDP werde sich in Regierungsverantwortung auf Bundesebene genau auf die vielfache und nachhaltige Wirkung von zusätzlichen Unterstützungsmitteln besinnen und weitere Anreizprogramme für die zukunftssichernden, erneuerbaren Energien sowie für die weiteren Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand auf den Weg bringen, ist den Realitäten gewichen. Umso wichtiger wird es, unsere Entscheidung auf Landesebene richtig zu treffen. Wir werden an unserem sozialökologischen Umbau festhalten.
Die Unterstützung für die Firmen der Zukunftstechnologien ist – das zeigt auch die letzte Meldung zur Errichtung des Lean-Technik-Business-Parks im Nordosten Berlins mit 21 Millionen Euro – ein Schritt in die richtige Richtung und sorgt auch für nachhaltige Arbeitsplätze.
Das künftige Klimaschutzgesetz befindet sich im Zeitplan, der hier im März zugesagt wurde, um noch in diesem Jahr als Beschluss in diesem Haus abschließend behandelt zu werden. Auch das Energiekonzept 2020 wird rechtzeitig fertig sein. In der nächsten Woche sind die Berliner Energietage, und Sie können dort einiges dazu
erfahren. Die Koalition hält an ihrem Anspruch fest, dass sowohl nachhaltiger Klima- und Ressourcenschutz als auch Sozialverträglichkeit im Berliner Klimaschutzgesetz und im Berliner Vergabegesetz ihren wirksamen Niederschlag finden.
Da wir am Montag im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wieder diese Themen auf der Tagesordnung haben und diskutieren und heute ein anderes wichtiges Ereignis die Stadt bewegt, nämlich die Eröffnung des Dokumentationszentrums der Stiftung Topografie des Terrors, zu der auch einige von uns Abgeordneten gehen wollen, beendet ich jetzt meine Rede und wünsche uns noch einen angenehmen Abend. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Welche Gewässer in welchen Berliner Bezirken sind am stärksten von dem Fischsterben während der langen Frostperiode betroffen, und wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Beseitigung der Folgen?
2. Welche Auswirkungen hat das Fischsterben auf die Qualität der betroffenen Gewässer, und welche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen, um ein solches Ausmaß des Fischsterbens rechtzeitig verhindern zu können?
Vielen Dank für die Antwort! Mich interessiert dann noch: In anderen Ländern gibt es Vereinbarungen mit Anglervereinen, die sich um das Offenhalten von Teilbereichen von Gewässern kümmern. Wie sieht das in Berlin aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es ja so, dass Abgeordnete bis zur letzten Minute arbeiten, und so können wir heute noch diesen Dringlichkeitsantrag von vier Fraktionen mitbehandeln. Mit dem jetzt vorliegenden Dringlichkeitsantrag werben wir im Parlament um eine eindeutige Positionierung für die Fortführung einer verlässlichen Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien, in diesem Fall für Solarstrom.
Worum geht es? – Die jährliche Absenkung der Vergütung auch für Solarstrom je nach Anlagenart und Leistung der Anlage ist in § 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unter der Überschrift Degression geregelt. Regelmäßig zum 31. Dezember ist auch in den vergangenen Jahren die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen gesenkt worden. Mit der letzten Novellierung des Gesetzes, 2008, kam es zu einer moderaten Anpassung der Absenkungsrate, da die Preisentwicklung und die Zunahme der installierten Anlagen diese Absenkung der Energieeinspeisevergütung ermöglichte, ohne die Wirtschaftlichkeit der Investitionsentscheidung zu gefährden. Diese Absenkungen sind bekannt, auch die Zusatzregelung zur Veränderung der Prozentsätze um jeweils einen Prozentpunkt nach oben oder unten in Abhängigkeit von der installierten Leistung. So konnten sich sowohl die Anlagenhersteller als auch die potenziellen Anlagenbetreiber darauf einstellen.
Die langfristige Planung und Finanzierung von Solarstromanlagen sollten so auf verlässlicher Grundlage basieren. Seit Monaten aber breiten sich Unsicherheit und berechtigte Proteste in der Solarbranche und bei den potenziellen Betreibern aus, denn zusätzliche Absenkungen im zweistelligen Bereich, angekündigt einmal zum April, dann zum Juli, aber vorgenommen vielleicht doch erst im Oktober, zeugen von allem anderen als von Verlässlichkeit. Da ist es gut, wenn sich auch die Berliner CDU über Entscheidungen Sorgen macht, die die Bundesregierung aus FDP und Union gegen den positiven Entwicklungstrend in einer der Schlüsseltechnologien für Berlin fällt, wie in ihrem heute vorgelegten Antrag und nun auch in der gemeinsamen Entschließung formuliert.
Ja, es geht um eine Wachstumsbranche, um grüne Wirtschaft, um nachhaltige Entwicklung, um die Sicherung und den weiteren Ausbau qualifizierter Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung, in Industrie und Handwerk für viele Menschen, nicht nur in Berlin und Brandenburg. Als Argument für die zusätzliche Anpassung der Vergütungssätze wird die steigende EEG-Umlage auf den Preis der Kilowattstunde bemüht, der bei ungebremster Entwicklung – so lautet es zumindest in der Begründung des Regierungsentwurfs – von 2,11 Cent/kWh im Jahr 2011 auf 2,9 Cent/kWh im Jahr 2015 steigen würde, um bis 2030 dann wiederum auf 0,5 Cent/kWh zu sinken. Bei der Argumentation wird aber völlig unterschlagen, dass der Solarstrom neben dem Strom aus Geothermie immer noch den geringsten Anteil bei den erneuerbaren Energien aufweist. Insgesamt lag der Anteil des regenerativ erzeugten Stroms 2009 bei rund 16 Prozent des Stromverbrauchs.
Wir haben also für die Erreichung der jeweiligen CO2Minderungsziele bis 2020 oder, wenn wir noch weiter denken, bis 2050 noch ein erhebliches Maß an Arbeit vor uns. Dazu gehören auch schlüssige Konzepte und Programme, wie sie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingefordert und seit dem klimaschutzpolitischen Arbeitsprogramm 2008 des Senats auch beauftragt sind.
Das Energiekonzept steht kurz vor der Fertigstellung. Wir werden demnächst auch darüber debattieren können.
Die Forsa-Umfrage 2009 zur Akzeptanz der erneuerbaren Energien belegt, dass 80 Prozent der Deutschen den Strom am liebsten aus erneuerbaren Energien beziehen wollen.
Dazu braucht es die Anlagenbauer und -betreiber auch in der Solarbranche, die bei der Stromerzeugung trotz des kostenlosen und heimischen Energieträgers, für den kein kostspieliges Endlager und mit Waffengewalt abgesicherte Transportwege notwendig sind, immer noch einen relativ kleinen Anteil hat – im Vergleich zur Windenergie nur ein Zehntel.
Das bisherige Erfolgskonzept der Solarförderung spiegelt sich besonders in der Verzehnfachung der Arbeitsplätze in nur sechs Jahren wider. Diesem ökologischen und sozialen Zukunftsaspekt gehören die Steine aus dem Weg geschafft und nicht die Knüppel zwischen die Beine geworfen. Deshalb plädieren wir für die Abstimmung und die Zustimmung zu dem Entschließungsantrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wilke! Ich bin erstaunt darüber, wie detailliert Sie hier einen Entwurf zitieren, den es eigentlich noch gar nicht gibt. Ich weiß nicht, aus welchen Quellen Sie zitiert haben, aber viele Punkte entsprechen nicht dem Stand, den die Koalition hat. Wir sind wahrscheinlich eine Arbeitsetappe weiter als Sie in Ihrem Denken.
Wenn sich die FDP Sorgen über den Zustand der Koalition mit der CDU/CSU auf Bundesebene machen würde, wäre dies berechtigt, denn die letzte Umfrage unter der Bevölkerung zeigt 84 Prozent Unzufriedenheit mit dieser Regierungskoalition. Hier in Berlin gestaltet sich die Zusammenarbeit der Koalitionspartner anders. Wir haben eine klare zeitliche Zielsetzung auch bei der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes vereinbart. 2010, im Jahr des 20. Jahrestags des ersten Energieeinspargesetzes von Berlin,
Carsten Wilke
werden wir ein Klimaschutzgesetz verabschieden und damit eine deutliche Richtschnur für die erklärte CO2Minderung von 40 Prozent gegenüber den Emissionen von 1990 haben.
Diese CO2-Minderung ist übrigens nicht das erste Mal im Gesetz verankert, sondern wir haben sie auch schon in den Zielen der lokalen Agenda 21 verankert und beschlossen.
Bitte schön!
Das ist nicht der Zeitplan für die Erarbeitung des Gesetzes insgesamt. Vielmehr haben wir uns vorgenommen, bis zum Ende des Jahres auch im Abgeordnetenhaus dazu einen Beschluss zu fassen. Wie lange der Senat letztendlich dafür noch braucht, weiß ich nicht. Da hoffen wir nur, dass er ambitioniert und zielgerichtet daran arbeitet.
Die öffentliche Debatte über die Inhalte des Klimaschutzgesetzes läuft schon länger. Seit der Versendung des Referentenentwurfs vom 6. Juli 2009 an eine Vielzahl von Verbänden und Vereinen hat sich die Debatte auch am Text qualifiziert. Wie erwartet reichten die Stellungnahmen und Reaktionen je nach Vertretungsanspruch von hilfreicher Kritik und Verbesserungswünschen für mehr Klimaschutz bis zur vollständigen Ablehnung. Da entscheidet in Berlin der Wille zum Klimaschutz genauso wie in der großen Welt. An den Reaktionen zum Verlauf und zum mageren Ergebnis der Klimakonferenz von Kopenhagen konnten wir sehr eindrucksvoll sehen, wie die Welt damit umgeht.
Die Debatten um einzelne Passagen im Referentenentwurf haben aber auch gezeigt, dass es nicht ausreicht, Ziele zu haben. Wir in der Koalition wissen, dass es notwendig ist, die Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt als Wohn- und Lebensort auch für Menschen mit kleinem Geldbeutel klar und nachvollziehbar zu betrachten.
Wir wissen, dass es nicht ausreicht zu sagen, die Nutzung der Sonne und der Umweltwärme wird uns in der Zukunft zu erheblichen Kosteneinsparungen bei den warmen Betriebskosten sowohl für die Eigenheimbesitzer als auch
für die Mieter führen, die die Mehrzahl der Berliner stellen. Die Koalitionspartner haben deshalb die Verwaltung beauftragt, für unterschiedliche Gebäudetypen und Wohnungsgrößen Modellrechnungen vorzulegen und die Folgekostenabschätzung voranzutreiben, die es uns ermöglichen soll, über Abfederungen für soziale Härtefälle zu entscheiden.
Wir nehmen in der Koalition auch solche angrenzenden Themen nicht aus wie beispielsweise die Anpassung der AV Wohnen und die Prüfung von Möglichkeiten weiterer Förderinstrumente zur Unterstreichung unserer Anforderung an die Sozialverträglichkeit der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes. Dies auch, weil es uns eben nicht darum geht – wie von den Kollegen aus der Fraktion Bü 90/Grüne immer wieder behauptet –, möglichst viele Ausnahmetatbestände zu ermöglichen.
Es geht auch nicht darum, ob neue Heizkessel und Wärmedämmung in Berlin das Abschmelzen der Gletscher im Himalaja verhindern, wie es kürzlich erst in einer Tageszeitung zu lesen war. Hier geht es vielmehr in erster Linie um die Kostendämpfung bei den warmen Betriebskosten. Um hier Erfolge zu erzielen, ist es notwendig, den weiter steigenden Kosten für fossile Energieträger, an denen heute wohl niemand mehr zweifelt, etwas entgegenzusetzen. Den kleinen Beitrag für den Klimaschutz wollen wir natürlich trotzdem leisten, den wir hier in der Stadt erbringen können.
Dieses Etwas, das wir einsetzen wollen, um die Senkung der Kosten zu erreichen, lässt sich konkretisieren: massive Reduzierung des Verbrauchs, effiziente Energienutzung und eben der zügige Umstieg auf kostengünstige, erneuerbare Energien. Innerhalb dieser Bereiche sehen wir auch die Technologieoffenheit und Wahlmöglichkeit für die Hauseigentümer und Unternehmer gewahrt.
Letztendlich holen wir mit dem Klimaschutzgesetz nach, was die Bundesregierung bisher vernachlässigt hat, nämlich die Betrachtung des Bestandes an Gebäuden, abgesehen von den wenigen Ausnahmen nach der Energieeinsparverordnung. Allen ist klar, dass die bisherige jährliche Sanierungsrate von 0,7 Prozent nicht die zügigen Erfolge bei der notwendigen energetischen Sanierung der Gebäude bringt. Hier brauchen wir mehr Tempo im Kampf gegen die steigenden Energiepreise und damit eben auch für den Klimaschutz.
Der Berliner Gebäudebestand bietet das größte Energieeinsparpotenzial. Nach ersten Berechnungen könnten mit dem Klimaschutzgesetz ca. 20 Prozent der jährlich erforderlichen CO2-Einsparungsraten im Umfang von ca. 4,8 Millionen Tonnen erreicht werden. Wir verkennen aber nicht die Potenziale, die in anderen Sektoren, zum Beispiel in Industrie, Verkehr, Ernährungswirtschaft und Lebensweise stecken. Deshalb sind die Teile des Gesetzes genauso wichtig, die sich mit der Erarbeitung von Konzeptionen und Programmen beschäftigen. Hier kommen wir dann auch zu den Entwicklungen, die mit dem Stu
fenmodell von BUND, Mieterverein und IHK angedacht sind. Wenn auch das langfristige Ziel von 2050 momentan im Arbeitsstand noch nicht verankert ist, haben wir es trotzdem schon in den Leitlinien für das Berliner Energiekonzept finden können.
Wir werden die Debatte zum Klimaschutz und zum Klimaschutzgesetz mit der Stadtöffentlichkeit zielgerichtet weiterführen. Davon versprechen wir uns mehr Akzeptanz bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen und die breite Bereitschaft vieler, auch mit eigenen Aktivitäten und Selbstverpflichtungen für den Klimaschutz zu wirken. Für die Fertigstellung des rechtssicheren Gesetzestextes erwarten wir nunmehr eine konzentrierte und sachdienliche Zusammenarbeit der angrenzenden Senatsbereiche wie Stadtentwicklung, Wirtschaft, Soziales und Finanzen – das dann auch noch vor der Sommerpause, damit die Diskussion am konkreten Text einschließlich aussagekräftiger Begründung in den Gremien des Abgeordnetenhauses beginnen kann. Dann lohnt es sich auch für die Medien, über einen Text zu berichten, der der Presse offiziell zugänglich gemacht wurde. Jeden weiteren, nicht abgestimmten Zwischenstand zu kommentieren, schafft eher Langeweile statt Aufmerksamkeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten endlich wieder einen Winter in der Stadt, mit allem drum und dran. Eine große Freude, nicht nur für Kinder, denn Schlitten fahren, Schneeballschlacht, Schneemann bauen, riesige Eiszapfen zählen – das macht Spaß.
Kälte, Schnee und Eis bringen aber auch negative Seiten mit sich, und über die wollen wir heute diskutieren.
Wir haben schon darüber diskutiert, im Zusammenhang mit Kältehilfe, schon vor einigen Monaten. In diesem Jahr beraten wir zusätzlich zur Kältehilfe über ein Sofortprogramm gegen Schnee und Glätte, nicht nur in den Ausschüssen wie am Montag dieser Woche. Es wurde nicht nur gesprochen, sondern auch gehandelt. Gehandelt haben verantwortungsbewusste Verantwortliche. Diese charakteristische Feinheit müssen wir in diesen Wochen wohl mehrmals wiederholen. Gehandelt haben viele engagierte Bürgerinnen und Bürger und die BSR. Die Linksfraktion möchte sich an dieser Stelle ausdrücklich für die vielen freiwilligen Leistungen bedanken.
Ohne diesen freiwilligen Einsatz wäre die Situation in der Stadt noch verheerender gewesen. Drei Tote und mehrere Hundert Verletzte – viele sind zu beklagen. Das ist keine rühmliche Bilanz für Berlin, zumal in den Tagen der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Berlinale, als wir viele Gäste hier hatten.
In der Anhörung am Montag im Ausschuss wurde deutlich, dass Änderungen am Straßenreinigungsgesetz erforderlich sind. Ein besonderes Augenmerk muss auf die zügige Umsetzung von notwendigen Ersatzmaßnahmen gelegt werden, wenn Firmen ihrer Pflicht nicht nachkommen. Schon bei Vertragsabschluss muss den beauftragten Firmen klar sein, dass Sanktionen sofort greifen. Ein Warten auf die nächste Tauperiode ist völlig unverantwortlich, auch wenn die Sonne unweigerlich und ohne Zusatzversicherung die Kosten dämpfen wird.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthält viele Punkte, die bereits geregelt und/oder schon umgesetzt sind. Daher sind wir auch davon ausgegangen, dass uns heute, wie im Ausschuss versprochen, ein Änderungsantrag vorliegen wird. Es gab Gespräche in den Behörden von Land und Bezirken zur eigenen Verantwortung. Es gibt in Zusammenarbeit mit Jobcenter und BSR zusätzliche Kräfte für den Winterdienst – im Übrigen schon seit dem 14. Dezember 2009. Die BSR hat kostenlos Streusplitt zur Verfügung gestellt. Die Behördenhotline exis
tiert bereits; die Nr. 115 haben wir auch im Plenum schon besprochen. Jedes Ordnungsamt hat die Hinweise zu Gefahrenstellen entgegengenommen. Und es sind in allen Bezirken unzählige Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Hier ist der Antrag also schon abgearbeitet.
Die Einladung von Frau Senatorin Lompscher zur Gesprächsrunde am 3. März zum Thema „Konsequenzen zu Schnee und Eis in Berlin“ ist nicht erst gestern an Bezirke, BSR, Eigentümer, Wirtschaft, Winterdienstfirmen, BVG und andere gegangen. Über Tatenlosigkeit beim Senat kann in diesem Fall also nicht gesprochen werden.
Konsequenzen werden wir im Parlament auch bei der angekündigten Änderung des Straßenreinigungsgesetzes ziehen. Dazu haben wir schon einiges im Ausschuss gehört. In jedem Fall geht es auch um die Regelung zur Übernahmeerklärung, da sie sich offensichtlich in der Praxis nicht bewährt hat.
Und selbstverständlich geht es nach dem Schnee- und Eiseinsatz nun auch wieder darum, eine saubere Stadt zu erreichen. Daher begrüßen wir es, dass es in der nächsten Woche ein Treffen zwischen dem Senat und der Spitze der BSR gibt, um die Stadt möglichst schnell von den Hinterlassenschaften von zwei Wintermonaten mit Schnee und Eis zu befreien. – Wir werden in Auswertung der Anhörung den überholten Antrag ablehnen müssen und dennoch die notwendigen Konsequenzen ziehen. Dazu sind wir in der Koalition auch verpflichtet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicher, Kollegin, wir haben die Debatte hier im Parlament erst vor einem Jahr aufgrund Ihrer Anträge aus der CDU-Fraktion begonnen. Aber seit dieser Zeit sind die Abgeordneten
hart an der Sache und haben in vier Ausschüssen Beschlüsse gefasst. Die Ausschüsse haben sich mit unterschiedlichen Aspekten beschäftigt, weil sie eben unterschiedlich angelegt sind, im Rechtsausschuss etwa mit dem Recht der Kinder, oder wir im Umweltausschuss mehr mit dem Lärm. Daran wird auch ersichtlich, dass dieses Thema kein Randthema ist, sondern viele Aspekte berührt.
Der überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt ist das Leben mit Kindern nicht fremd, sondern eine Selbstverständlichkeit und daher ist ihr auch der Umgang mit Geräuschen, die Kinder verursachen, eher kein Problem. Heute wollen wir mit diesen Beschlüssen klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass diese Stadtgesellschaft bewusst für ein Klima der gesunden Entwicklung von Kindern in der Stadt steht.
Dazu braucht es Toleranz und Akzeptanz gegenüber Verhaltensformen, die Menschen im späteren Leben verloren haben, was nicht immer von Vorteil ist. Der bekannte Ruf „Kinder an die Macht“ verdeutlicht dies sinnbildlich.
Der Anregung der CDU-Fraktion in ihrem ersten Antrag, den Kinderlärm in Einrichtungen im Landes-Immissionsschutzgesetz den Ausnahmen wie Maschinen von landwirtschaftlichen Betrieben und dem Läuten von Kirchenglocken gleichzusetzen, konnte die Koalition nicht folgen. Folgerichtig war also der eigene Gesetzesänderungsantrag der Koalition im September letzten Jahres, denn nun wird das Thema grundsätzlich betrachtet. In diesem Gesetzesänderungsantrag erklären wir deutlich, dass Kinderlärm – juristisch ausgedrückt: störende Geräusche, die von Kindern ausgehen – in einer Stadt wie Berlin als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und der Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar ist, genauso wie auf dem Dorf das Krähen eines Hahnes am frühen Morgen.
Toleranz, Akzeptanz und auch Respekt sollen keine Einbahnstraße sein. Unterstützende Maßnahmen gibt es bereits. Wir müssen sie nur nutzen, beispielsweise bauliche Lösungen bei Bolz- und Spielplätzen. Längst gibt es dort schalldämpfende Maßnahmen. Hier ist besonders bei Nutzungsänderungen der vorhandene rechtliche Rahmen voll auszuschöpfen. Selbstverständlich müssen Kinder auch durch Vorbildwirkung zu Rücksichtnahme auf Mitmenschen hingeführt werden.
Deshalb werden wir als Koalition weiter auch das generationsübergreifende Wohnen und den weiteren Ausbau der Kinder- und Jugendeinrichtungen in unserer Stadt unterstützen. Mit dem Gesetzesänderungsantrag wird Berlin nicht lauter und nicht wesentlich leiser – da haben Sie Recht –, aber der Umgang mit scheinbar störendem Kinderlärm wird sich verändern. Wir bitten um Zustimmung für die Beschlussempfehlungen! Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit großen Schritten naht der 1. Januar 2010. Und nach und nach wird die zweite Stufe der Einführung der Umweltzone in
Heiko Melzer
Berlin Wirklichkeit. Die neuen Ausnahmeregelungen für Härtefälle und bisher fehlende Nachrüstbarkeit wurden bereits im April bekanntgegeben. So konnten und können sich Betroffene auf die Situation langfristig einstellen. Die positiven Wirkungen der ersten Stufe – auch wenn sie von Herrn Melzer bezweifelt werden – sind für 2008 öffentlich dargelegt worden.
Und dennoch wird 2009 nicht zuletzt durch die Misswirtschaft auch bei der S-Bahn und des dadurch erhöhten Individualverkehrsaufkommens in der Stadt eher verhalten abschneiden. Die Überschreitungstage haben zugenommen. Wir haben es zumindest für die Frankfurter Allee schon verzeichnen können, es sind mehr als erlaubt.
Allen Verfechtern der Abschaffung bzw. Verschiebung der zweiten Stufe der Umweltzone sollte aber seit den Analysen zur Entwicklung der Emissionen in Berlin klar sein, dass ohne Verschärfung der Maßnahmen die von der EU geforderten Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide aus der Richtlinie des letzten Jahres nicht eingehalten werden können.
Es geht hier nicht um irgendwelche Werte, sondern es geht um die Gesundheit von Menschen. Oft sind es sozial Benachteiligte, die diesen Emissionen ausgesetzt sind. Die Wirkungsforschung zu den Luftschadstoffen hat weitergearbeitet, auch der Feinstaub wurde präzisiert. Letztendlich haben wir es künftig mit kleineren Partikelgrößen auch bei den Grenzwerten zu tun.
Wenn er möchte.
Ich denke, Herr Schmidt, Sie wissen selbst, dass es immer ein Mix von Maßnahmen ist und die Umweltzone nur ein kleiner Bestandteil des großen Plans zur Luftreinhaltung, den wir vom Senat vorgelegt bekommen haben.
Dazu kommen wir noch.