Was CDU und FDP bezüglich der Bekämpfung von Schwarzarbeit heute mit den Anträgen zu bieten haben, ist peinlich: Der CDU-Antrag ist mit der pauschalen Aufforderung, die Voraussetzungen für die Einführung der Chipkarte zu prüfen, von gestern. Das Projekt der Einführung einer Chipkarte wurde von der großen Koalition im Bund – an der ja auch die CDU beteiligt war – zugunsten der Ausweislösung gekippt. Es gibt schlichtweg kein Chipkartensystem, das funktioniert. Von der Datenschutzproblematik will ich gar nicht sprechen.
Der Antrag der FDP wiederum stellt alle unter den Generalverdacht der Schwarzarbeit, nur weil sie mal im Baugewerbe oder Handwerk tätig waren, und betreibt damit eine haltlose Stigmatisierung von ganzen Berufsgruppen. Damit nicht genug, die FDP will alle, so pauschal zu Verdächtigen erklärt, von der Bundesagentur zwangsbeschulen lassen. Hier offenbart die FDP, wie sie sich Arbeitsmarktpolitik vorstellt: zur Abschreckung von Arbeitslosen. Ziel von Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Qualifizierung und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosen. So bekommen wir doch gleich einen Vorgeschmack, was wir von der schwarz-gelben Bundesregierung zu erwarten haben. Eine derartige Politik lehnen wir ab.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist ein zentrales Anliegen von Bündnis 90/Die Grünen. Wir halten die Mitführungspflicht von Personalausweis und Sozialausweis, die seit dem 1. Januar 2009 gilt, für einen richtigen Schritt. Jetzt muss diese Pflicht auf andere Branchen ausgeweitet werden. Ebenso richtig finden wir die Sofortmeldung bei der Sozialversicherung am ersten Werktag nach Beschäftigungsaufnahme. Nach wie vor unzureichend gelöst ist in unseren Augen das Problem, dass das Mitführen von Personaldokumenten für viele Menschen, die in den betroffenen Branchen beschäftigt sind, ein
unzumutbares Risiko bedeutet. Ausländerinnen und Ausländer haben leider zu Recht große Angst vor dem Verlust ihrer Papiere. Manchmal ist die Wiederbeschaffung schlicht unmöglich, und aufenthaltsrechtliche Probleme sind die Folge. Auch hier versperrt sich die CDU einer Lösung im Sinne der Betroffenen. Wir schlagen weiterhin vor, ein bundesweites Korruptionsregister einzuführen, das auch die Unternehmen listet, die schwarzarbeiten lassen und beispielsweise keinen Mindestlohn zahlen. Aufträge zu ergattern, muss für diese Unternehmen schwieriger werden – aber auch dies wurde ebenfalls von der CDU ablehnt.
Kommen wir zur Verantwortung des rot-roten Senats, denn nicht alles liegt hier in der Verantwortung des Bundes: Ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – kurz FSK. Sie wird vom Senat gerne genannt, wenn es darum geht darzustellen, was der Senat denn alles tut, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Beim genaueren Hinschauen fällt aber auf, das es große Schwachpunkte gibt. Besonders skandalös: Die Vollstreckung der Bußen und Strafen ist sehr gering – das wird auch regelmäßig vom Rechnungshof kritisiert. Bei den Bußen sind es nur 15 bis 20 Prozent, und bei den nachzuzahlenden Steuern und Abgaben sind es nur 5 bis 10 Prozent, die tatsächlich fließen. Wie soll denn da eine Abschreckung funktionieren? Anstatt bei den Hintermännern und den Auftraggebern von Schwarzarbeit streng zu sein, werden hauptsächlich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verfolgt, weil das der einfachere Weg ist. Die Lösung des Problems bringt das aber nicht. Die Folgen für die Unternehmen, denen Schwarzarbeit nachgewiesen wird, müssen spürbar und abschreckend sein. Geldstrafen, die verhängt werden, müssen auch rigoros eingetrieben werden, und Unternehmen, die bei Schwarzarbeit erwischt werden, müssen zukünftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.
Wir sind aber auch alle gefragt im privaten Bereich, im Bekannten- und Freundeskreis, wo es nicht unüblich ist, Putzhilfen und Handwerker ohne Rechnung zu beschäftigen. Wir müssen kritisch sein, wenn Schwarzarbeit im privaten Bereich als selbstverständlich angesehen wird. Wenn die Zuverdienstgrenzen von der Bundesregierung erhöht werden, wird diese Beschäftigungsform noch attraktiver. Besonderes Problemfeld, das immer stärker ansteigt: Schwarzarbeit in der Pflege. Wenn die Bundesregierung auf eine weitere Privatisierung der Pflegeversicherung drängt, wird die Flucht in die schwarz bezahlte Pflegekraft das sein, was sich die Menschen noch werden leisten können. Der wichtigste Punkt aber ist, dass insgesamt die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt so gesetzt werden, dass faire Löhne gezahlt werden und dass legales Arbeiten attraktiv ist. Mit einer Politik der Bundesregierung, die auf steigende Sozialabgaben setzt – das wird so kommen, in der Gesundheitsversorgung, in der Rentenpolitik usw. –, werden Menschen in die Schwarzarbeit abgedrängt – allen Lippenbekenntnissen zum Trotz.
Zum Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/0634 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP und die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungsfraktionen und die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 16/0105 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU und bei Enthaltung der Grünen und der FDP – die Ablehnung, und zwar auch mit Änderungen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind SPD und die Linken. Enthalten haben sich die FDP und Bündnis 90. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir als FDP vertreten hier eine klare Forderung: Wasser muss bezahlbar bleiben. Denn gerade die Wasserpreise in Berlin sind ein anschauliches Beispiel dafür, wie die Bürgerinnen und Bürger durch staatliche Abgaben auf Leistungen der Daseinsvorsorge völlig unverhältnismäßig belastet werden. Wasser ist in Berlin deutlich zu teuer. Anders als die Grünen sehen wir als FDP nämlich künstlich überhöhte Wasserpreise nicht als geeignete Maßnahme zur Steuerung des Wasserverbrauchs an. Wir wollen Wasserpreise, die die Kosten des Wassers widerspiegeln. Und genau das beantragen wir hier mit den beiden Anträgen.
Die überhöhten Wasserpreise in Berlin haben nicht nur mit der misslungenen halben Privatisierung der Wasserbetriebe durch den Diepgen-Senat zu tun – das selbstverständlich auch. Die Abzocke bei den Wasserpreisen hat vor allem aber damit zu tun, dass der Senat jährlich bis zu 200 Millionen Euro den Bürgern allein über die Wasserrechnung aus der Tasche zieht, um den Landeshaushalt zu füllen.
Gerade weil Rot-Rot immer wieder die Bedeutung der öffentlichen Daseinsvorsorge hervorhebt, muss deshalb hier von Seiten der FDP Fraktion klar gesagt werden: Die öffentliche Daseinsvorsorge ist nicht dazu da, dass sich Länder und Kommunen auf Kosten der Bürger bereichern und ihre Haushalte mit Abgaben auf Wasser, Strom und Abfall aufbessern. Die öffentliche Daseinsvorsorge soll den Bürgern dienen, nicht dem Finanzsenator.
Erstens: Der rot-rote Senat will allein über das Grundwasserentnahmeentgelt in den nächsten beiden Jahren über 100 Millionen Euro von den Bürgern einziehen. Das Grundwasserentnahmenentgelt ist in Berlin mit Abstand das höchste in Deutschland. Zum Vergleich: Berlin nimmt 31ct/m3, NRW 4 ct/m3, Hessen 0 ct/m3. Die FDP-Fraktion hat deshalb vorgeschlagen, diese Sondersteuer schrittweise um 10 Prozent pro Jahr zu reduzieren – um 5 Millionen Euro in 2010, um 10 Millionen Euro. in 2011 und so weiter. Wir wollen die Bürger von diesen übertriebenen Abgaben entlasten.
Zweitens: Die Verträge zur halben Privatisierung der Wasserbetriebe sehen hohe Renditen vor, die in die Wasserpreise hineingerechnet werden. Der Senat legt diese Renditen per Verordnung fest, die Bürger müssen sie dann bezahlen. Die Renditen sind also zu 100 Prozent garantiert – vollkommen risikofrei. Die vom Senat festgelegten Renditen liegen dabei weit über üblichen Eigenkapitalrenditen – sie liegen übrigens genau in der Größenordnung, für die einzelne Banken als Heuschrecken diffamiert wurden. Der Senat ist beim Wasser also „heuschreckiger“ als die sogenannten Heuschrecken. Und das hat auch gar nichts mit den geheimen Wasserverträgen zu tun: Die exakt gleiche übertriebene Gewinnfestsetzung gibt es nämlich z.B. auch für die Abfallgebühren der BSR. Wir als FDP fordern deshalb den Senat auf: Beenden Sie die Festsetzung überhöhter Gewinne bei Leistungen der Daseinsvorsorge!
Die FDP-Fraktion will für die Verbraucher und die Unternehmen die überhöhten Wasserpreise senken. 20 bis 25 Prozent Absenkung sind nach unserer Rechnung realistisch möglich. Das ist viel. Um so viel werden die Bürger derzeit abgezockt. Das muss schleunigst beendet werden. Dafür stehen unsere beiden Anträge.
Frau Senatorin Lompscher ist seit wenigen Tagen Mitglied im Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe. Frau Lompscher, Glückwunsch zu diesem Amt! Sie sind damit die zweite Senatsvertreterin, denn mit Senator Wolf ist schon seit vielen Jahren ein Regierungsmitglied Aufsichtsratsvorsitzender der Wasserbetriebe.
Ihr Engagement begründen Sie mit dem Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“. Das ist nachvollziehbar, schließlich ist das Land Berlin auch Haupteigentümer und
Mehrheitsgesellschafter der Wasserbetriebe. Gleichzeitig fordert die CDU-Fraktion Sie aber auf: Kommen Sie endlich dem öffentlichen Interesse und Ihrer Verantwortung als Mehrheitsgesellschafter und als Aufsichtsrat nach! Wir fordern von der Koalition ein klares Bekenntnis und eine eindeutige Strategie und Perspektive für das Unternehmen Berliner Wasserbetriebe.
Es ist schlicht nicht hinnehmbar, wenn Sie morgens im Aufsichtsrat weitere Effizienzsteigerungen und Personalreduzierungen einfordern und abends bei Ihrem Parteitreffen diejenigen beschimpfen, die ihre Vorgaben umsetzen sollen. Diese Doppelzüngigkeit werden wir Ihnen auch weiterhin nicht durchgehen lassen. Und bitte verschonen Sie uns mit Ihrer reflexartigen Forderung der Zwangsverstaatlichung. Nach jetzt zehnjähriger Partnerschaft zwischen dem Land Berlin und den privaten Investoren ist es vielmehr an der Zeit, systematisch auszuwerten und die Vor- und Nachteile sowie das Optimierungspotenzial, für das Land Berlin transparent zu diskutieren.
Nun nehmen Sie es mit der Transparenz bei den Wasserbetrieben ja bekanntlich ohnehin nicht so genau – Stichwort: Volksbegehren. Wir werden aber in der Gesamtschau auch eine Bilanz einfordern zur Kooperation mit der Berliner Wissenschaftslandschaft, zum Engagement im Bereich ökologische Nachhaltigkeit, zum Know-howErhalt und -Ausbau bei den Mitarbeitern und auf die Zusage, Aufträge in der Region zu vergeben und in das Unternehmen zu investieren. Wir lassen nicht zu, dass die ohne Frage auch bestehenden Erfolge der Privatisierung zerredet werden.
Wer wie die Koalition im Doppelhaushalt keinen einzigen Cent für den Rückkauf von Unternehmensanteilen bereitstellt, hat auch das Recht verwirkt, dass sein Vorschlag der „Rekommunalisierung“ ernst genommen wird. Reden und Handeln ist wie so oft bei Ihnen meilenweit auseinander. Das ist Heuchelei.
Bei der ganzen Diskussion darf nicht vergessen werden, dass der Senat in erheblichem Umfang von seiner Beteiligung an den Wasserbetrieben profitiert. Der Senat ist großer Nutznießer der Wasserbetriebe. Der Senat hat den Wasserbetrieben vor zwei Jahren 270 Millionen Euro Stammkapital entzogen, um alte Schulden bei den landeseigenen Wasserbetrieben aufgrund eines Streits um die Regenentwässerung der Straße abzugelten. Diese 270 Millionen Euro hätten aus dem laufenden Haushalt erbracht werden müssen. Darüber hinaus sind für die Gewinnablieferung der BWB für die nächsten beiden Jahre mehr als 220 Millionen Euro im Haushalt eingeplant – 2010: 107,8 Millionen Euro und 2011 114,1 Millionen Euro.
Die FDP-Anträge haben einen insgesamt konstruktiven Ansatz. Sie sind eine Aufforderung, die Wasserbetriebe zukunftsfähig zu machen und über die besten Wege und Konzepte zu diskutieren. Nicht alle Details finden die Zustimmung der CDU, wir haben dies in den Ausschüs
sen und in unserem Abstimmungsverhalten dokumentiert. Die CDU-Fraktion hat immer wieder Vorschläge für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Tarife vorgelegt, und dabei spielt eine große Rolle, dass der Senat bei den Wassertarifen gar nicht ein solch enges Korsett hat, wie Senator Wolf immer behauptet. Sie können etwas am Verordnungszinssatz machen, und Sie können die Abschreibungsmethode verändern. Ihre Einflussfaktoren machen 44 Prozent des Wasserpreises aus. Nutzen Sie diese Stellschrauben, denn das sind die Kosten von SPD und Linkspartei!
Wir haben als CDU-Fraktion in den Haushaltsberatungen 2008/2009 bereits einen Schwerpunkt gesetzt mit dem Ziel, die Wasserpreise zu senken. Denn die Wasserpreise sind in Berlin seit Anfang der 90er-Jahre kontinuierlich gestiegen. Verglichen mit den Tarifen des Jahres 2003 ist der Wassertarif um mehr als ein Fünftel gestiegen. Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelt um 29 Prozent bzw. 32 Prozent! Diese Preissteigerungen, die auch bei einer jährlichen Glättung stark überdurchschnittlich sind, belegen einen Handlungsbedarf beim Berliner Wassertarifsystem.
Im Wettbewerb der Regionen um wirtschaftliche Aktivitäten und Arbeitsplätze sind Ver- und Entsorgungskosten standortrelevante Faktoren. Privatverbraucher und Wirtschaftsunternehmen sind auf ein attraktives Tarifsystem vor Ort angewiesen. Insofern besteht die Herausforderung der Senkung durch ein flexibles und gerechtes Tarifsystem, im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Wirtschaftspolitik und im Sinne der privaten Verbraucher.
Fünf wesentliche Punkte sind hierbei: Einstieg in die Umstellung des Tarifsystems auf ein Modell aus Grund- und Arbeitspreis statt jährlich überproportional steigender Wassertarife! Der Grundpreis dient dazu, den Erhalt der technischen Infrastruktur auf Dauer sicherzustellen. Die Umstellung des Tarifsystems darf nicht zu Preissteigerungen missbraucht werden.
Spürbare Senkung des Arbeitspreises! Der Arbeitspreis muss im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Wirtschaftspolitik und im Sinne der privaten Verbraucher spürbar gesenkt werden. Die von Rot-Rot beschlossene kosmetische Senkung reicht nicht aus. Notwendig ist eine nachhaltige Absenkung des Arbeitspreises, um den Wasserverbrauch spürbar zu erhöhen.
Langfristige Orientierung statt kurzfristiger Effekt! Eine in den Folgejahren mögliche Erhöhung des Grundpreises findet nur bei gleichzeitiger, deutlich spürbarer Senkung des Arbeitspreises die Zustimmung der CDU-Fraktion.
Einführung eines „Grün-Tarifs“ für Sprengwasser mit dem Ziel einer pauschalen Tarifabsenkung von 20 bis 30 Prozent in der Vegetationsperiode!
Kein Anschluss- und Benutzerzwang für eigene Brunnen! Diejenigen, die sich für eine Wasserversorgung mittels
Der Senat bleibt insgesamt dringend aufgefordert, als Mehrheitsgesellschafter und als Regierung der Berliner im Sinne des „öffentlichen Interesses“ ein tragfähiges Konzept für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Tarife umzusetzen.
Über die beiden Anträge, die uns hier vorliegen, wurde hier im Plenum und in den Fachausschüssen bereits ausführlich debattiert. Ich möchte in meinen Ausführungen einen Blick speziell aus Verbrauchersicht auf die Anträge werfen, denn die FDP stellt ja die Verbraucherinteressen in den Fokus ihrer Anträge.
In den bisherigen Debatten wurde im Grunde noch einmal bestätigt, was eigentlich schon hinlänglich bekannt ist und inzwischen auch von der FDP und sogar einzelnen Abgeordneten der CDU so gesehen wird: Die hohen Berliner Wasserpreise sind eine Folge der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und der Gewinngarantien für die privaten Investoren. Und da sollte auch niemand mehr drumherum reden. Es sind die Gewinngarantien für RWE und Veolia, es ist die hohe kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals, und es sind die kalkulatorischen Kosten auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte, die die Preise für das Berliner Wasser in die Höhe treiben.
Genau dies spielt in den FDP-Anträgen aber gar keine Rolle. Hier werden somit die wichtigsten Gründe für die Höhe der Berliner Wasserpreise völlig ignoriert. Um die Wasserpreise zu senken, schlägt die FDP stattdessen vor, das Land Berlin solle auf seine Gewinnanteile verzichten wie auch auf das Grundwasserentnahmeentgelt und die Sondernutzungsentgelte. Abgesehen davon, dass ein Verzicht auf die Gewinnanteile überhaupt keine Auswirkung auf Wassertarifsenkungen hätte, denn die Mittel würden einfach im Unternehmen und damit auch in dessen privaten Teil bleiben und ausschließlich die Einnahmen des Landes reduzieren, wäre die Folge des Verzichts auf Gebühren noch mehr Einnahmeverluste für den Berliner Haushalt und damit auch noch weniger Mittel für Kitas, Schulen, Kultur und vieles mehr.
Bei diesen Vorschlägen der FDP kann also von Verbraucherfreundlichkeit gar keine Rede sein. Denn was auf der einen Seite nicht eingenommen wird, kann auf der anderen nicht ausgegeben werden – wieder zulasten der Berlinerinnen und Berliner. Dabei sollte die FDP bezüglich des Grundwasserentnahmeentgelts auch wissen, dass in den Haushaltsberatungen 2008/2009 das Parlament die Erhebung dieses Entgelts als ökologisches Lenkungsinstrument anerkannt hat. Es soll insbesondere vordringlich zum Schutz der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder zur Beseitigung von Schäden
an diesem verwendet werden. Und dies ist Aufgabe der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Liebe FDP, da kann man Ihnen nur raten: Informieren Sie sich besser, bevor Sie hier solche Verzichtsvorschläge machen! Und da eine Ihrer Empfehlungen zur Tarifsenkung ja auch ist, dass einfach mehr Wasser verbraucht werden soll, anstatt schonend und sparend mit diesem kostbaren Gut umzugehen: Gehen Sie mal auf die Internetseiten der Berliner Verbraucherzentrale! Da gibt es ganz andere Empfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger, und da können Sie auch gleich noch was über die aktuellen und künftigen Wasserprobleme lernen.
Wie sehen die weiteren FDP-Vorschläge aus? Drei Punkte möchte ich ansprechen. Erstens: Da wird die Einführung einer Konzessionsabgabe auf Wasserpreise erwähnt, auf die der Senat verzichten soll. Aber es gibt eine Konzessionsabgabe bereits, und zwar an die Bezirke in Form des Sondernutzungsentgeltes. Aktuell in den Verhandlungen geht es um die künftige Höhe dieser Abgabe, nicht um eine neue Abgabe.
Zweitens: Es wird eine unabhängige Kommission als Genehmigungsbehörde der Wassertarife gefordert: Hier sollte die FDP zur Kenntnis nehmen, dass von Rot-Rot mit der Neufassung des Berliner Betriebe-Gesetzes 2006 bereits eine klare Anforderung sowohl an die Tarifkalkulation als auch das Tarifgenehmigungsverfahren geschaffen wurde. Die Tarife unterliegen dem Kostendeckungsprinzip. Kostenabweichungen von den geplanten Werten werden durch Nachkalkulationen in den nachfolgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen, d. h. dass die Verbraucherinnen und Verbraucher immer nur die tatsächlich entstandenen Kosten tragen. Die neutrale Tarifgenehmigungsbehörde überprüft außerdem im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten wurden. Eine neue unabhängige Kommission ist nicht erforderlich.
Drittens zur Entlastung der Tarifkunden durch Effizienzsteigerung bei den BWB: Der Senat hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, und die Berliner Wasserbetriebe haben an der Prozessoptimierung intensiv gearbeitet und werden es weiter tun. In diesem Zusammenhang aber auch noch ein Wort zur Kritik an fehlenden Investitionen: Den Wasserbetrieben werden durch die Rendite für die privaten Anteilseigner über die Kapitalverzinsung Mittel entzogen, die sie für Investitionen brauchen würden. Dazu waren die Ausführungen von Senator Wolf damals in der Plenarberatung zu den FDPAnträgen ja sehr erhellend: Nicht die Privaten haben 2,5 Milliarden Euro in Netze und Anlagen investiert, wie die CDU hier vorgetragen hat. Nein, die Privaten haben einen Kaufpreis von 1,7 Milliarden Euro gezahlt, und die Investitionen wurden von den Berliner Wasserbetrieben selbst erwirtschaftet oder zum Teil auch vom Land finanziert. Wenn die FDP also mehr Investmittel in den Wasserbetrieben halten will, dann muss sie Vorschläge machen, wie die vertragliche Verzinsung reduziert werden kann. Oder noch besser – und für diesen Schritt steht