Drittens zur Entlastung der Tarifkunden durch Effizienzsteigerung bei den BWB: Der Senat hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, und die Berliner Wasserbetriebe haben an der Prozessoptimierung intensiv gearbeitet und werden es weiter tun. In diesem Zusammenhang aber auch noch ein Wort zur Kritik an fehlenden Investitionen: Den Wasserbetrieben werden durch die Rendite für die privaten Anteilseigner über die Kapitalverzinsung Mittel entzogen, die sie für Investitionen brauchen würden. Dazu waren die Ausführungen von Senator Wolf damals in der Plenarberatung zu den FDPAnträgen ja sehr erhellend: Nicht die Privaten haben 2,5 Milliarden Euro in Netze und Anlagen investiert, wie die CDU hier vorgetragen hat. Nein, die Privaten haben einen Kaufpreis von 1,7 Milliarden Euro gezahlt, und die Investitionen wurden von den Berliner Wasserbetrieben selbst erwirtschaftet oder zum Teil auch vom Land finanziert. Wenn die FDP also mehr Investmittel in den Wasserbetrieben halten will, dann muss sie Vorschläge machen, wie die vertragliche Verzinsung reduziert werden kann. Oder noch besser – und für diesen Schritt steht
Senator Wolf, und dafür steht die Linke – soll die FDP Vorschläge dazu machen, wie eine Rekommunalisierung möglich werden könnte.
Verbraucherfreundlich sind Wasserpreise dann, wenn das Wasser eine gute Qualität hat und wenn die Wasserpreise a) bezahlbar und gerecht sind und b) in ihrer Kalkulation transparent und nachvollziehbar sind – und das betrifft alle Kosten, z. B. auch die für Tariferhöhungen für die Beschäftigten oder Aufwendungen für gestiegene Energiekosten oder für die Lösung ökologischer Probleme.
Die Vorschläge, die die FDP hier macht, sind nicht verbraucherfreundlich, und sie sind auch nicht zu gebrauchen für die Lösung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die BWB. Die Vorschläge sind vor allem dazu geeignet, dem Land Berlin Mittel zu entziehen und den Privaten ihre Verantwortung zu nehmen. Den FDPAnträgen können und werden wir nicht zustimmen, wir lehnen sie ab.
Wasser muss bezahlbar bleiben. Darum setzen wir Grünen uns ein für eine transparente Gebührengestaltung, für Wasserpreise, die zum Wassersparen auffordern und für eine Wasserinfrastruktur, die der tatsächlichen rückläufigen Wassernachfrage entspricht.
Wir haben den rot-roten Senat 2007 für die Neugestaltung der Wassertarife heftig kritisiert. Mit der neuen Aufteilung in Grundpreis und gestaffelten Mengenpreis werden die Wasservielverbraucher belohnt und die Berliner Wasserbetriebe – BWB – haben mit dem Grundpreis eine sichere Einnahme für die fixen Kosten einer überdimensionierte Infrastruktur. Darum lehnen wir auch die im FDPAntrag geforderte Wahlfreiheit, die im Tarifsystem Großverbraucher belohnen soll, ab. Wasser muss bezahlbar bleiben – für alle. Aber ich füge auch hinzu: Gute Qualität hat ihren Preis. Und der Preis muss einen Anreiz setzen für den sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser. Wassertarife sollen, anders als das neue Tarifsystem, ein Signal für eine zukunftsfähige ökologische Wasserpolitik setzen.
So klar wie das Wasser sollte auch die Gebührengestaltung der Wasserpreise sein. Die aktuelle Rechtsprechung hat den „Berliner Wassertisch“ in seiner Forderung unterstützt, dass die BWB-Privatisierungsverträge offengelegt werden müssen. Den Vorwurf, dass die Privatisierung und die Zusicherung fester, überhöhter Renditen den Wasserpreis hochtreiben, hat der Senat bis heute nicht widerlegen können. Das Land Berlin darf sich jetzt nicht mit Hinweis auf den privaten Anteilseigner aus der Verantwortung stehlen. Nicht zuletzt wird die Frage der Offenlegung der Privatisierungsverträge auch der Gradmesser dafür sein, wie ernst es Rot-Rot mit der Rekommunalisierung der Wasserbetriebe ist.
Den grundsätzlichen Ansatz der FPD, den rot-roten Senat für die Wasserpolitik und die Wasserpreise stärker in die
Verantwortung zu nehmen, begrüßen wir. Den beantragten Maßnahmen können wir nicht zustimmen. Die Einrichtung einer unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Wasserpreise ist eine alte bündnisgrüne Forderung. Wir begrüßen es, dass dies jetzt auch von der FDP unterstützt wird. Denn die Doppelrolle des Senats als Anteilseigner und Aufsichtsbehörde u. a. auch bei den Wasserpreisen sehen wir sehr kritisch.
Das Land Berlin profitiert über die Gewinne der BWB vom Wasserverkauf. Wir Grünen fordern, dass diese Einnahmen nicht im Landeshaushalt versickern dürfen, sondern zweckgebunden für Investitionen im Wasserbereich verwendet werden müssen. Um die anspruchsvollen Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für eine gute Wasserqualität von Berliner Flüssen und Seen umzusetzen, werden bis 2010 Investitionen von mehr als 90 Millionen Euro notwendig sein. In diesem Sinne begrüßen wir auch die Zweckbindung der Abwasserabgabe und würden eine solche auch – anders als die FDP – für das Grundwasserentnahmeentgelt befürworten. Wasser muss Wasser finanzieren.
Zum Antrag auf Drucksache 16/1597 – Stichwort: Wassertarifsystem – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen CDU und FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke! Das sind FDP und CDU. – Die Gegenprobe! – Das sind die drei anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.
Zum Antrag auf Drucksache 16/1598 – Stichwort: Wasser muss bezahlbar bleiben – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen FDP und bei Enthaltung der CDU – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind SPD, Bündnis 90 und Linke. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Enthaltung der CDU!
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme der Drucksache 16/2652. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag so beschlossen. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich keine.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme der Drucksache 16/2671. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke! Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich keine.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des Vermögensgeschäftes Nr. 19/2009. Wer der Vorlage auf Drucksache 16/2777 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer Bündnis 90/Die Grünen. Das ist auch die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Jetzt kommt die Gegenprobe. – Es gibt keine Gegenstimmen. – Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen! – Danke!
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der FDP die Annahme des Vermögensgeschäftes Nr. 21/2009. Wer der Vorlage auf Drucksache 16/2778 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90 und die Linke. Gegenstimmen? – Keine! Enthaltungen? – Enthaltung der FDP!
Das ist die Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen. Mir liegen folgende Überweisungswünsche vor: Lfd. Nr. 2 – VO-Nr. 16/196 – Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen – wird auf Antrag der FDP an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen überwiesen.
Lfd. Nr. 4 – VO-Nr. 16/198 – Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung über die Pauschalförderung nach dem Landeskrankenhausgesetz – wird auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Hauptausschuss überwiesen.