Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Gemäß Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 Verfassung von Berlin wird die Präsidentin des Rechnungshofs vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt, und nach § 6 Abs. 4 Rechnungshofgesetz werden Sie, Frau Claßen-Beblo, vor dem Abgeordnetenhaus vereidigt. Ich bitte Sie, zur Ernennung und Vereidigung nach vorn zu kommen!

[Marion Claßen-Beblo kommt nach vorn.]

Frau Claßen-Beblo! Ich ernenne Sie hiermit zur Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin und verlese die Ernennungsurkunde:

Ernennungsurkunde

Frau Marion Claßen-Beblo wird gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 779, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2006, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 710, mit Wirkung vom 10. Dezember 2009 unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Präsidentin des Rechnungshofes von Berlin ernannt.

Berlin, den 10. Dezember 2009

Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dann folgt meine Unterschrift.

Marion Claßen-Beblo: Danke schön!

[Allgemeiner Beifall]

Nach § 6 Abs. 4 des Rechnungshofgesetzes hat die Präsidentin des Rechnungshofs vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin den folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

Mit dieser Formel haben Sie das gewünscht. – Bitte schön, Frau Claßen-Beblo!

Marion Claßen-Beblo:

Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.

Nun haben Sie den Eid geleistet. Nun sind Sie wirklich im Amt. Ich wünsche Ihnen alles Gute zum guten Nutzen Berlins und natürlich als große Hilfe für das Abgeordnetenhaus. Alles Gute! Viel Erfolg!

[Anhaltender allgemeiner Beifall]

Vielen Dank!

Wir unterbrechen nun die Sitzung für fünf Minuten, sodass jeder die Gelegenheit zur Gratulation hat.

[Kurze Unterbrechung]

Meine Damen und Herren! Wir fahren mit der Sitzung fort. – Mit der eben erfolgten Wahl hat sich die Vorlage des Senats Drucksache 16/2719 erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 1 B:

Dringliche Nachwahl

Ein Mitglied für den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck

Drs alt 16/1445 Neu

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Präsident Walter Momper

Die CDU-Fraktion schlägt den Abgeordneten Stadtkewitz vor.

[Zurufe]

Den Abgeordneten Andreas Statzkowski!

[Gelächter bei den Grünen und bei der Linksfraktion]

Jetzt komme ich zur Abstimmung. Wer diesem Vorschlag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich sehe, ist das einstimmig. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen. – Vielen Dank! Gratulation für Herrn Statzkowski!

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

II. Lesung

Gesetz zur Änderung des Berliner Nachbarrechtsgesetzes (NachbG Bln)

Beschlussempfehlung BauWohn Drs 16/2817 Antrag der CDU Drs 16/2594

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

[Unruhe]

Ich darf Sie bitten, wenn überhaupt, etwas leiser zu reden.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie Artikel I und II, Drucksachen 16/2594 und 16/2817. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetzesantrag Drucksache 16/2594 in neuer Fassung anzunehmen. Wer dem Antrag entsprechend der Fassung Drucksache 16/2817 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest, alle Fraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das Gesetz zur Änderung des Berliner Nachbarrechtsgesetzes in neuer Fassung angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 3:

II. Lesung

Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/2819 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2572

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.

[Unruhe]

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III, Drucksache 16/2572. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

[Unruhe]