Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Ich schlage vor, die unter Tagesordnungspunkt 3 b beschlossene Verfassungsänderung mit der soeben beschlossenen Änderung in einem Zehnten Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin zusammen auszufertigen und zu verkünden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Zum Gesetzesantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Linke Drucksache 16/2804 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne und FDP die Annahme. Wer dem Gesetzesantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, SPD und CDU. Wer ist dagegen? – Grüne und FDP. Dem Gesetzesantrag ist zugestimmt, das Neunte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes ist angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 3 D:

Dringliche II. Lesung

Viertes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes und Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/2856 Antrag der SPD, der CDU, der Grünen, der Linksfraktion und der FDP Drs 16/2808

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Auch hierzu gibt es keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis III, Drucksache 16/2808. Beratung ist nicht vorgesehen. Die beiden Ausschüsse empfehlen einstimmig, im Rechtsausschuss

bei Nichtteilnahme der FDP, den Gesetzesantrag Drucksache 16/2808 mit Änderungen anzunehmen. Wer dem Antrag unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bei vier Gegenstimmen ist dann so beschlossen und das Vierte Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes und das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes angenommen.

Ich möchte dann noch feststellen, dass zwei persönliche Erklärungen zum Abstimmungsverhalten gemäß § 72 GO Abghs schriftlich abgegeben worden sind.

Sven Kohlmeier (SPD) [schriftliche Erklärung zur Abstimmung gem. § 72 GO Abghs]:

Ich habe heute gegen meine erhebliche Bedenken für die Erhöhung der Diäten gestimmt. Wenn ich auch eingehend feststellen muss, dass die Bezüge der Abgeordneten weder unangemessen hoch noch unverschämt sind.

Die Diäten der Berliner Abgeordneten liegen im Bundesländervergleich am unteren Rand. Wir nennen uns Teilzeitparlament; in der Realität sind wir jedoch ein Vollzeitparlament. Anstelle einer ehrlichen, nachvollziehbaren Reform der Abgeordnetendiäten, haben wir heute mit dem Stimmen aller Fraktionen eine Entscheidung getroffen, die ich für falsch und nicht vermittelbar halte.

Gegen eine Erhöhung sprechen drei Gründe. Erstens: Wir haben 2001 einen Verzicht auf eine Erhöhung der Abgeordnetendiäten geübt, weil wir Solidarität mit dem Öffentlichen Dienst üben wollten und die damalige Haushaltslage diese Entscheidung gebot. Denn aus der finanziellen Sackgasse kann das Land Berlin nur herauskommen, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen solidarisch handeln. Der damalige Verzicht war deshalb zu Recht nicht als Stundung formuliert.

Dennoch wird nun wieder eine Angleichung an die Hälfte der Besoldungsgruppe B 4, vorgenommen. Damit würden wir den Verzicht von 2001 rückgängig machen. Das halte ich – bei allem Respekt vor dem Präsidenten und der Mehrheitsentscheidung in diesem Haus – für falsch. Verzichtet ist verzichtet. Man könnte es auch mit dem Volksmund sagen: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.

Mein zweites Argument gegen eine Diätenerhöhung liegt darin, dass wir eine Diätenkommission beim Präsidenten haben. Diese unabhängige Diätenkommission hat eine deutlich niedrigere Anpassung der Diäten vorgeschlagen und dies auch begründet. Wenn wir schon eine Diätenkommission beim Präsidenten haben, dann sollten wir sie auch ernst nehmen. Und ich kann deshalb Kritik nachvollziehen, die meinen, wir würden uns einen „großen Schluck aus der Pulle genehmigen“. Ich sehe das genauso.

Das dritte Argument gegen eine Diätenerhöhung in diesem Ausmaß und zum jetzigen Zeitpunkt ist die aktuelle

wirtschaftliche Situation. In Zeiten von Lohneinbußen durch Kurzarbeit und steigender Arbeitslosigkeit ist eine Diätenerhöhung nicht gerechtfertigt. Es ist ein Gebot der gesellschaftlichen Solidarität, dass wir uns nicht selbst genehmigen, was große Teile der Bevölkerung an ihren Gehältern nicht feststellen können – eine Erhöhung um 9,6 Prozent. Deshalb habe ich vorgeschlagen, die Diäten künftig nur im Rahmen der allgemeinen Lohnentwicklung steigen zu lassen. Ich habe meiner Fraktion und meiner Partei sowie der Öffentlichkeit meine Haltung in dieser Frage frühzeitig und unmissverständlich dargelegt. Leider konnte ich mich innerhalb meiner Fraktion nicht durchsetzen. Dem Antrag zur Erhöhung habe ich trotz meiner erheblichen Bedenken und gegen meine tiefe Überzeugung dennoch zugestimmt.

Ich habe demokratisches Verständnis genug, anzuerkennen, dass eine von meinen Fraktionskollegen mit großer Mehrheit getroffene Entscheidung auch im Plenum zu vertreten ist. Und mit meiner Zustimmung will ich auch deutlich machen, dass die rot-rote Koalition sich auf eine eigene Mehrheit stützen kann.

Denn Rot-Rot hat für diese Stadt in schwierigen Zeiten Vieles geleistet. Berlin wird zur Stadt der Bildung: Keine Studiengebühren, längeres gemeinsames Lernen, mehr Investitionen in Kitas, gute und exzellente Hochschulen sind Folgen unserer Politik. Berlin erhält seinen sozialen Zusammenhalt: Quartiersmanagement, eine gute soziale Infrastruktur und nicht zuletzt unsere Politik für bezahlbare Mieten machen Rot-Rot zu einem Modell der Zukunft.

Mit dem Flughafen BBI, guten Rahmenbedingungen für die Kreativ-Industrie und unserer Politik für grüne Arbeitsplätze stehen uns Aufgaben bevor, die nicht durch Einzelfragen gefährdet werden dürfen. Rot-Rot trägt die soziale und wirtschaftliche Verantwortung für Berlin. Das verpflichtet mich zur Solidarität mit Rot-Rot – auch im Irrtum.

Rot-Rot und alle Fraktionen in diesem Haus irren sich in der Frage der Diätenerhöhung und machen einen Fehler. Dennoch bleibe ich meiner Fraktion solidarisch. Denn diese Koalition kämpft Tag für Tag für gute Bildung, sozialen Zusammenhalt und Arbeitsplätze.

Ich finde es richtig, dass wir ab der nächsten Legislaturperiode die Entwicklung der Diäten an die allgemeine Einkommensentwicklung koppeln. Dagegen ist es meiner Meinung nach eine falsche Entscheidung, zu einem zufälligen Zeitpunkt sich das wiederzuholen, was wir bisher nicht erhalten haben und über die Empfehlung der Diätenkommission erheblich hinauszugehen.

Bei meiner Kritik und Ablehnung der Diätenerhöhung bleibe ich. Ich lasse mir gerne vorhalten, gegen meine Überzeugung doch für meine eigene Diätenerhöhung gestimmt zu haben. Ich will und werde jedoch nicht meine Einzelmeinung über die Meinungsfindung der fast

vollständigen Mehrheit in meiner Fraktion und in diesem Haus stellen. Meine gestiegenen Bezüge werde ich Netto an eine soziale Einrichtung bzw. sozialen Zweck in Marzahn-Hellersdorf spenden.

Stefan Ziller (Grüne) [schriftliche Erklärung zur Abstimmung gem. § 72 GO Abghs]:

In der heutigen Plenarsitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine Änderung des Landesabgeordnetengesetzes beschlossen. Mit dieser Änderung werden unter anderem die Entschädigungen – Diäten – für Abgeordnete um 282 Euro auf 3 233 Euro erhöht. Ich halte diese Erhöhung genau wie in den letzten Jahren für falsch. Die Konstruktion, dass die Abgeordneten jedes Jahr neu über eine Anpassung zu entscheiden haben, halte ich nicht für sinnvoll. Ich setze mich dafür ein, transparente und nachvollziehbare Kriterien für eine Anpassung festzulegen. Diese müssen sich an der Entwicklung der Einkommenssituation der Menschen orientieren.

Die heute beschlossene Änderung enthält für zukünftige Anpassungen eine Regelung, dass diese nach Maßstab der gewogenen Maßzahl der Einkommensentwicklung in Berlin stattfinden. Ich finde dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Über die Frage der Diäten hinaus, sehe ich dringenden Änderungsbedarf hinsichtlich der Altersversorgung – Pensionen –. Die bisherige Privilegierung der Abgeordneten muss beendet werden. Ich setze mich für ein Rentensystem ein, in das alle – wie im Modell einer Bürger-/ Bürgerinnenversicherung – einzahlen und aus dem jeder eine Mindestrente erhält. Auch eine Begrenzung in der Höhe finde ich überlegenswert. Hier können wir von unseren Nachbarländern lernen!

Bisher ist es nicht gelungen, hierzu über die Fraktionen hinweg Einigung zu erzielen. Nach inzwischen über drei Jahren der Legislatur bin ich jedoch nicht bereit, diese Frage weiter aufzuschieben, gleichzeitig aber eine Erhöhung der Diäten mitzutragen. Nach intensiven Diskussionen in der Fraktion haben wir uns daher verständigt, nochmals auf die anderen Fraktionen zuzugehen und gemeinsam die Frage der Altersversorgung anzugehen. Sofern es nicht gelingt, sich mit den anderen Fraktionen zu verständigen, werden wir noch in dieser Legislatur einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen.

Schon in der Vergangenheit habe ich deutlich gemacht, dass mir dieses Ziel wichtig ist. Ich stimme der heutigen Gesetzesänderung mit großen Bedenken und in der Erwartung zu, dass noch in dieser Legislatur eine Debatte um ein Ende der Privilegierung der Altersversorgung geführt wird.

Ich komme zur

Sven Kohlmeier

lfd. Nr. 3 E:

Dringliche II. Lesung

Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes

Beschlussempfehlungen GesUmVer und Haupt Drs 16/2857 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2154

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zehn Artikel miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 10, Drucksache 16/2154. Wird Beratung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU, die Gesetzesvorlage Drucksache 16/2154 mit Änderungen anzunehmen. Wer der Vorlage unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich sehe – – Wie ist es eigentlich mit der CDU-Fraktion? – Die enthalten sich, gut. Dann wollen wir noch einmal abstimmen. – Dafür stimmen Linke und SPD. Wer ist dagegen? – Grüne und FDP. Wer enthält sich? – Die Fraktion der CDU. Damit ist gleichwohl das Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes angenommen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Ich komme zur

lfd. Nr. 3 F:

a) Dringliche II. Lesung

Letztes Kitajahr vor der Schule für alle Kinder kostenfrei – auch für Antrags-Kinder! Gesetz zur Änderung des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes

Beschlussempfehlungen BildJugFam und Haupt Drs 16/2859 Antrag der Grünen Drs 16/0460

b) Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Einführung der beitragsfreien Förderung im Kindergarten und zur Änderung weiterer Vorschriften

Beschlussempfehlungen BildJugFam und Haupt Drs 16/2860 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2756

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, Drucksache 16/2756-1.

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.