Auch wir – da stimme ich mit Herrn Otto überein – wollen eine nachhaltige Wohnungsmarktpolitik in unserer Stadt bewahren und behutsam an den Bedingungen eines gewandelten Wohnungsmarktes anpassen. Wir haben uns nach intensiven Abwägungen verschiedener Vorschläge auch unter Berücksichtigung der kurz-, mittel- und – das ist entscheidend – auch langfristigen Wirkungen für folgende Akzente entschieden: An erster Stelle steht für uns, den sozialen Wohnungsbau wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Es ist absurd, dass Sozialwohnungen aufgrund des Fördersystems im Westteil der Stadt teurer sind als ungeförderter Wohnungsbau.
Zweitens: Mit einer veränderten Liegenschaftspolitik werden wir für Baugruppen, Genossenschaften auch innovative und soziale Wohnkonzepte in Eigenregie verwirklichen. Das Konzept der Townhouses ist ein Konzept für einkommensstarke Schichten. Wir wollen etwas für mittlere und untere Einkommensschichten tun. Da erwarte ich, Herr Esser, dass Sie zustimmen, wenn wir die Verwirklichung des Möckernkiezes, wie ich hoffe, beginnen werden. Dieser hätte Modellfunktion und wäre gleichzeitig ein Best-Practice-Beispiel für eine neue soziale Wohnungspolitik in dieser wachsenden Metropole.
Die Frage ist, ob das Ziel Ihres Antrags von den Grünen in die richtige Richtung geht. Die SPD hat überhaupt nichts dagegen, wenn sich städtische Gesellschaften bei in Insolvenz gegangenen Objekten engagieren, wenn dies günstiger als ein innovatives Neubauprojekt oder die Sanierung angekaufter, maroder Wohnungsobjekte, ob im Nordosten, Südwesten oder sonst in der Stadt, ist. Das ist wünschenswert. Das wollen wir auch. Das sollte jedoch in der Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft liegen.
Sie wollen eine generelle Regelung. Ich wage zu bezweifeln, dass Ihr Ziel, auf diesem Weg eine Verknüpfung von haushalts- und wohnungspolitischen Zielen zu erreichen, trägt. Wir werden aber Ihren Antrag sorgfältig im Ausschuss beraten. Allerdings sollten Sie Ihre Argumente erheblich schärfen. Aber ich will nicht vorschnell urteilen. Lassen Sie uns im Ausschuss Ihren Antrag sorgfältig beraten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Dr. Arndt! Sie wissen, dass wir bei den Sozialwohnungen Erben der Westberliner Sozialbauförderung sind. Das ist ein großes Problem, das viel Geld kostete. Das kostet auch heute noch viel Geld. An jedem Objekt, das in die Insolvenz geht oder veräußert wird, ist Berlin mit einem Kredit und mit einer Bürgschaft beteiligt. All diese Objekte werden im Bürgschaftsausschuss behandelt, wenn sie verkauft werden oder wenn irgendetwas passiert. Wir haben Geld da hineingesteckt und geben weiter Geld hinein. Wir verfolgen die Idee, dass man im Einzelfall so ein Objekt kauft –
Wir haben im Ausschuss für Bauen und Wohnen eine Anhörung zu dem Thema gemacht, und die IBB war eingeladen. Wir wollten herausfinden, ob sich im Berliner Senat oder bei der IBB überhaupt schon einmal jemand mit diesem Gedanken beschäftigt hat, ob das schon einmal jemand geprüft hat. Da hat uns die Kollegin von der IBB gesagt: Nein, natürlich nicht, denn die IBB könnte ja keine Wohnungen verwalten. – An dieser platten Antwort konnten wir erkennen, dass weder die IBB noch der Senat – und dessen Aufgabe ist das meines Erachtens – sich überhaupt damit beschäftigt haben. Mit diesem Antrag wollen wir Sie zwingen, sich diesem Thema zu stellen und in der Tat im Einzelfall solche Objekte zu erwerben. Rechnen Sie uns das einmal vor, und dann kommen wir da weiter! – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Kollege Arndt eben dem Kollegen Otto vorgeworfen hat, dass er anscheinend noch nicht in der Westberliner Wirklichkeit der Wohnungswirtschaft angekommen sei, erlaube ich mir noch – –
Wir haben vom Westberliner sozialen Wohnungsbau geredet. Das ist auch ein Erbe von, ich glaube, 50 Jahren sozialdemokratischer Tätigkeit auf diesem Gebiet.
Aber lange Rede, kurzer Sinn: Es wurde Fleesensee zitiert. Mich interessiert vielmehr ein Zitat aus Eisenach, wo der „Tagesspiegel“ den Regierenden Bürgermeister mit den Worten zitiert:
Wer nach Berlin zieht und nicht den Berliner Tunnelblick hat, empfindet Berlin wegen seiner niedrigen Mieten fast als Paradies.
Dies ist ein Zitat. Ich habe auch noch nicht gehört, dass es falsch ist. Insofern zeigt das schon, dass man vielleicht doch mit etwas gespaltener Zunge redet, wenn man auf der einen Seite sicherlich objektiv sagt, dass die Mieten in Berlin im Vergleich zu anderen Ballungsgebieten sehr niedrig sind, und auf der anderen Seite aber auf die Fehlentwicklungen hinweist, dass die Sozialwohnungen weitaus teurer sind als normale Wohnungen. Das ist sicherlich eine Fehlentwicklung, der es entgegenzuwirken gilt.
Darum haben wir als CDU immer gesagt: Wir möchten für den gesamten Wohnungsmarkt und auch für die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften wirklich einmal ein geschlossenes Konzept haben. Auf dieses Konzept, das wir seit Jahren anfordern, warten wir, und ich hoffe, dass wir jetzt, wo die Debatte zum Thema Mieten Fahrt gewinnt, etwas Ähnliches wie ein Konzept bekommen.
Hinsichtlich des Ursprungsantrags, den wir im Bauausschuss diskutiert haben, hinsichtlich der Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung, insbesondere bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften, habe ich schon beim vorherigen Mal ausführlich Stellung genommen. Ich halte dies aus dem einfachen Grund für ein rein theoretisches Problem, weil die Wohnungsbaugesellschaften ihre guten Bestände bereits veräußert haben und dies höchstens in Einzelfällen sein kann. Ich glaube, dass es eine soziale Mischung verträgt, wenn ich dort die eine oder andere Wohnung, die es wirklich von der Lage und der Ausstattung her hergibt, etwas teurer vermiete, als sie jetzt ist, weil wir auf der anderen Seite von den Wohnungsbaugesellschaften auch verlangen, dass sie sich in anderen Bereichen über das hinaus, was ein Privateigentümer macht, um den Kiez kümmern und in sozial schwierigen Fällen eine entsprechende Wohnung vermieten. Da dies noch nicht beantwortet werden konnte und wir das Konzept bisher noch nicht gesehen haben, werden wir diesem Antrag weder zustimmen noch ihn ablehnen, sondern werden uns hier wie auch im Ausschuss enthalten.
Ich vermisse allerdings von Ihnen oder vom Senat zu den Problemen, die virulent geworden sind, eine Lösung. Herr Otto! Ich begrüße zum Teil den Antrag, den Sie hier gestellt haben. Wir erleben, dass durch den Beschluss, die Nachförderung nicht zu genehmigen und die Förderung abzubrechen, in vielen Bereichen sozial schwache Mieter wie im Fanny-Hensel-Kiez dazu gezwungen werden, ihre angestammten Kieze zu verlassen. Es gibt dort Mietergemeinschaften, die sich seit Jahren zusammengefunden haben, und einen sozialen Verbund, und dank Ihrer Mietenpolitik werden genau die Leute, von denen Sie hier vorgeben, dass Sie für sie sind, aus ihren Wohnungen vertrieben, müssen ausziehen und sich am Stadtrand ansiedeln. Das ist eine Angelegenheit, die nicht okay ist, und da vermisse ich Ihre Antwort.
Den Antrag, ob derartige Wohnungen vom Land Berlin aufzukaufen sind, werden wir sicherlich im Bauausschuss gut beraten und uns fragen, mit welchen finanziellen Größenordnungen wir dort ins Risiko gehen müssen.
Ich glaube, dass es prinzipiell möglich sein muss, dass landeseigene Wohnungsbaugesellschaften hier günstige Wohnungen erwerben, insbesondere dann, wenn ansonsten die Bürgschaften des Landes Berlin fällig geworden wären und wir durch Zwangsversteigerungen sogenannte erbbauzinslose Erbbaurechte bekommen. Das heißt, hier ist zu untersuchen, und zwar jeweils am Einzelfall: Lohnt es sich für die Wohnungsbaugesellschaften oder nicht? – Aber das ist keine Entscheidung, die wir als Ausschuss treffen, sondern die jeweiligen Geschäftsführungen der Wohnungsbaugesellschaften, denn wir wollen kein VEB Wohnungsbaukombinat für die Selbstbedienung von verdienten SPD-Genossen, sondern wir wollen wirtschaftlich vernünftig handelnde Gesellschaften, und diese Gesellschaften können dann auch entscheiden, ob der Zukauf Sinn hat. – Vielen Dank, meine Herrschaften!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den Antrag der Grünen zu den Neuvermietungsmieten haben wir schon in der ersten Runde hier gesprochen, aber ich wiederhole mich gern. Offensichtlich geht es darum, dass wir in bestimmten Stadtteilen der Stadt bei den Neuvermietungen Entwicklungen beobachten, wo Mieten abgeschlossen werden, die weit über dem Mietspiegel liegen. Das trifft für einen bestimmten Teil der Stadt zu, aber man muss auch sagen, nicht für die ganze Stadt. In den Gebieten, in denen die Nachfrage besteht, liegt das Wohnungsangebot – das wissen wir inzwischen auch – weit über den finanziellen Möglichkeiten breiter Berliner Bevölkerungskreise.
Um der sozialen Verdrängung entgegenzutreten, müssen wir für die gefragten Stadtteile und die Innenstadt mit mehreren Instrumenten arbeiten und nicht nur mit einzelnen Forderungen, die Sie aus unserem Papier herausgreifen. Sie müssen das als Gesamtpaket begreifen. Dazu werde ich gleich noch etwas sagen. Hier müssen wir mit mehreren Instrumenten hantieren, um das Problem steigender Neuvermietungsmieten anzugehen. Hier sind auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gefragt und ihr vom Senat erteilter Auftrag zu erhalten.
Herr Otto und Herr Heide fordern wieder einmal vom Senat ein Konzept, wie den mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften umzugehen ist. Ich möchte Sie diskret darauf hinweisen, dass der Senat bereits im Jahr 2007 genau dieses Konzept beschlossen hat. Darin steht
unter anderem, dass kommunales Wohneigentum eine wichtige Rolle zur Sicherung der Versorgung für Personengruppen spielt, die aus sozialen oder anderen Gründen keinen gleichberechtigten Zugang zum Wohnungsmarkt haben; also eine ganz klare Beschreibung.
Aber nach wie vor ist die Frage nicht geklärt, auch nicht in dieser Debatte, wo und in welchen Größenordnungen von den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nicht nur Angebote über dem Mietspiegel gemacht, sondern tatsächlich Verträge mit Mieten über dem Mietspiegel abgeschlossen werden. Wo ganz konkret, und in welchen Bereichen? Die wichtigste Frage ist für mich dabei: Wie viele Wohnungen lassen sich über dem Mietspiegel überhaupt in Berlin vermieten? Dazu liegen uns Zahlen vom BBU vor. Für uns alle als Merkposten: 40 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes werden von diesem BBU verwaltet, und der stellt fest, dass bei Neuverträgen nur fünf Prozent der Mieten den Mietspiegel übertreffen.
Das im Antrag der Grünen beschriebene Szenario kann man ja einmal durchspielen. Nehmen wir einmal an, wir nehmen als einziges Instrument – das Sie hier auch vorschlagen –, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ihre Wohnungen nur noch im Rahmen des Mietspiegels vermieten. Wir hätten also kein anderes Instrument. Wenn die kommunalen Gesellschaften dem folgen würden und entgegen dem Mietenmarkt die einzigen wären, die günstigen Wohnraum anbieten, können Sie sich ausmalen, was da passiert. Da würden sich nicht nur diejenigen für diese Wohnungen bewerben, die es nötig haben, sondern natürlich auch andere, solvente Mieterinnen und Mieter. Die logische Konsequenz wäre, dass die Wohnungsbaugesellschaften eventuell dann doch eher den solventen Mieter als den sozial schwachen nehmen würden. Das kann doch nicht Ziel Ihres Antrags sein!
Deswegen ist es, finde ich, besser, über Belegungsbindung in bestimmten Sozialräumen der Stadt nachzudenken. Denkbar wäre auch – soweit noch nicht geschehen – Zielvereinbarungen mit den Wohnungsbaugesellschaften zu treffen, wonach untere Einkommensgruppen bei der Vermietung besonders zu berücksichtigen sind. Wir stellen hohe Anforderungen an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Unsere Gesellschaften müssen in bestimmten Lagen auch überdurchschnittliche Mieten einnehmen dürfen, weil sie all das, was Sie von den Wohnungsbaugesellschaften fordern, auch irgendwie finanzieren müssen. Es war schon bei der ersten Beratung so: Ich habe gestaunt, dass die Haushälter in der Grünen-Fraktion solch einen Antrag, vor allem auch den zweiten Antrag über das Aufkaufen vom sozialen Wohnungsbau, überhaupt durchgehen lassen.
Sie müssen sich doch einmal die Frage stellen, was das kostet und wie die Wohnungsbaugesellschaften das finanzieren sollen! Das gehört auch zu dem Antrag, den Sie hier stellen.
Ich sehe in Ihrem Antrag auch, dass im Einzelfall die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau aufkaufen sollen. Was ist hier ein Einzelfall, was ist die Regel? Über wie viele Fälle reden wir denn überhaupt? Gibt es da konkrete Vorgänge? Mir ist da momentan keiner bekannt. Wenn Sie welche kennen, zeigen Sie sie doch auf!
In Ihrem Antrag steht nichts dazu. Es ist ja vollkommen klar, dass Sie mit Blick auf den Fanny-Hensel-Kiez und andere Gebiete in der Stadt solch einen Antrag gestellt haben. Das ist vollkommen logisch und durchsichtig. Aber ob diese Lösung, eine populistische Lösung, die richtige ist, das dürfen Sie sich ruhig einmal fragen. Vermutlich werden Sie dann auch sagen, dass sie das überhaupt nicht sein kann.
Ja, ich komme zum Schlusssatz. – Deswegen sollte man eher darüber reden, ob man die Verdrängung aus den Kietzen nicht dadurch verhindern oder besser gesagt eindämmen kann, indem zum Beispiel die Verwaltungsvorschrift zur Mietausgleichszahlung geändert wird oder wir für Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau wieder eine Belegungsbindung einführen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge der Grünen zusammengefasst. Der erste Antrag behandelt den Neuvermietungsunsinn bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften. Zu diesem Antrag haben sich alle schon in der ersten Lesung geäußert. Sie von den Grünen wollen hier Sozialpolitik zu Lasten der Wohnungswirtschaft machen. Die Durchsetzung Ihres Antrags würde bedeuten: die Ausheblung des nichtöffentlichen Wohnungsmarkts, aber auch des allgemeinen Bundesmietrechts, weitere Regulierungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt, Sonderpflichten für öffentliche und Marktverzerrung zu Lasten der nichtöffentlichen Wohnungsanbieter. Alles in allem wäre das eine Einschränkung der Investitionsfähigkeit in den Wohnungsbestand der jeweils betroffenen Unternehmen.
Insgesamt hat der Ausschuss da schon richtig gehandelt. Er hat Ihren Antrag zurecht abgelehnt. Das werden wir auch in dieser Runde so tun.
Zum zweiten Antrag über den Erwerb von CrashWohnungen wegen Wegfalls der Anschlussförderung ist unsererseits zu sagen, was wir von solchen Förderprogrammen wie eben dem öffentlichen Wohnungsbau halten: Wir halten davon sehr wenig. Insofern ist der Ausstieg aus diesem Geldfresserprogramm auch völlig richtig.
Nun wird in diesem Zuge der eine oder andere Investor natürlich schwach, und damit werden sicherlich Landesbürgschaften fällig. Verschärft wird die Situation noch durch die Kombination von Erbbaurecht und gescheiterten Förderobjekten, weil über Bürgschaftseintritt Verluste der Pachteinnahmen eintreten, wenn die Objekte versteigert werden und die Erbpachtzahlung dadurch wegfällt, weil diese Pachten nicht versteigerungsfest vereinbart worden sind. Das, in Verbindung mit dem Verkauf der Bebauung unter Marktwert, muss irgendwie ein Ende finden. Das denken wir auch. Das muss gemacht werden, um unnötige Verluste zu vermeiden und um sozusagen die Landeskasse zu retten.