Wir kommen zu zwei Abstimmungen. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der FDP „Für ein tolerantes Berlin, gegen politischen Extremismus – linke Gewalt endlich wirksam bekämpfen“. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungsschutz, wozu ich keinen Widerspruch höre. – Dann wird so verfahren.
Jetzt kommen wir zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3105. Hier ist die sofortige namentliche Abstimmung beantragt worden. Es ist jedoch ebenfalls die Überweisung federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungsschutz beantragt worden, worüber ich zuerst abstimmen lasse. – Wer für diese Ausschussüberweisung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Dagegen ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich?
[Volker Ratzmann (Grüne): Wir haben auch dafür ge- stimmt! Wir sind in der Koalition nicht eingemeindet. Wir sind hier nur der Puffer zwischen beiden Fraktionen!]
Ich wiederhole: Für die Ausschussüberweisung sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der Grünen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? – Das ist die FDPFraktion. Wer enthält sich? – Es gibt keine Enthaltung. Das wird es so an die Ausschüsse überwiesen.
Die lfd. Nr. 4 e war Priorität der Fraktion der SPD und wurde als gemeinsame Priorität mit der Linksfraktion unter dem Tagesordnungspunkt 4 c behandelt.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatungen der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II Drucksache 16/1170. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei En
thaltung der Fraktion der CDU die Ablehnung des Antrags. Wer dem Gesetzesantrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist erwartungsgemäß die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 9 Berliner Richtergesetz die Mitglieder des Richterwahlausschusses. Aufgrund des Verzichts auf die Mitgliedschaft gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Berliner Richtergesetz durch Frau Richterin Dr. Möcke ist eine Nachwahl aus der Vorschlagsliste der ordentlichen Gerichtsbarkeit erforderlich geworden. Nach § 9 Abs. 3 Satz 3 bedarf die Wahl der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten.
Nach der Reihenfolge der Vorschlagsliste der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird der Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtsführender Richter Ahmet Alagün vorgeschlagen. Wer Herrn Alagün wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen. Aber ich mache noch die Gegenprobe. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist einstimmig zu beschlossen. Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit festgestellt. Somit ist Herr Alagün als Mitglied im Richterwahlausschuss gewählt. Gleichzeitig wird er als Mitglied im Fall des § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Berliner Richtergesetz bestimmt.
Wir kommen zu einer einfachen Wahl durch Handaufheben. Für die Wahl zu Mitgliedern des Beirats der Einstein-Stiftung Berlin sind folgende Personen vorgeschlagen: Abgeordneter Michael Müller von der Fraktion der SPD, Abgeordneter Nicolas Zimmer von der Fraktion der CDU und Abgeordneter Dr. Wolfgang Albers von der Linksfraktion. Von den Fraktionen ist die Zustimmung zu einer verbundenen Wahl signalisiert worden.
Wer die drei genannten Personen zu Mitgliedern des Beirats für die Einstein-Stiftung Berlin wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen. Die Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig so beschlossen worden. Ich
Das Wort zur Begründung erhält die Fraktion der FDP mit einer Redezeit bis zu fünf Minuten. Herr Kollege Thiel hat das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten heute mit Ihnen im Rahmen einer Großen Anfrage über die Pläne des Senats für neue Landesbeteiligungen oder zur Rekommunalisierung in Berlin reden. Warum? – Bereits 2008, als bekannt wurde, dass sich Anteilseigner der GASAG von wesentlichen Teilen trennen wollten, hatte Herr Senator Wolf, so wurde er zumindest in der „Morgenpost“ vom 5. Dezember zitiert, gesagt, dass
es vor dem Hintergrund der landes- und sogar europaweiten Diskussion über die Trennung der Energienetze von den Erzeugern auch in der Koalition Überlegungen zum Thema Landesbeteiligung an der GASAG gibt, die aber noch den Charakter interner Abstimmungen tragen.
Ich lasse derzeit prüfen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen ein solches Engagement des Senats denkbar wäre.
Nur, Herr Senator, ein Jahr später, am 22. Dezember 2009, antworten Sie auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Henner Schmidt:
Da die Diskussion über die Frage eines kommunalen Energieversorgers ganz am Anfang steht, wird um Verständnis gebeten, dass die in der Kleinen Anfrage aufgelisteten Detailfragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können.
Herr Senator! Wir möchten nicht unbedingt nur die Detailfragen von Ihnen beantwortet haben, sondern wir würden gern einmal eine grobe Gesamteinschätzung haben. Deswegen haben wir diese Große Anfrage gestartet. Denn zwischenzeitlich waren Sie sehr aktiv. Sie haben als Koautor mit dem Kollegen Lederer zusammen eine sehr lesenswerte Schrift verfasst „Berlins Unternehmen der Daseinsvorsorge: öffentlichen Einfluss wiedergewinnen und erhöhen“. Da haben Sie eine klare Position bezogen,
sicherlich als Politiker und nicht als Senator, aber immerhin, denke ich, wird und soll ja auch das, was Sie als Politiker denken, Einfluss auf Ihre Senatspolitik finden.
Auch der Beschluss der Fraktion Die Linke in Groß Gölln zur sozialen Wohnungspolitik hat eine sehr eindeutige Sprache. Ich habe mich heute im Rahmen der Debatte ein bisschen gewundert, dass da infrage gestellt wurde, dass man Wohnungspolitik auch betreiben will, um unter Umständen auch Sozial- und Stadtpolitik zu betreiben. Die Linke hat dazu eindeutige Aussagen getroffen, die man zumindest in Ihrem Beschluss gut nachlesen kann.
Wir möchten also ganz allgemein von Ihnen wissen: Welche Pläne verfolgen Sie, und vor allem, warum verfolgen Sie sie? Welche Ziele wollen Sie erreichen? Glauben Sie, dass Sie durch eine Rekommunalisierung oder durch die Erweiterung von Landesbeteiligungen gegebenenfalls Kosten senken können? Glauben Sie, dass Sie Preise senken können, dadurch dass Sie zum Beispiel Netzanteile bekommen? Glauben Sie, dass Sie den Service erhöhen können oder dass Sie durch mehr Investitionen – Klammer auf, wie finanzieren Sie die? – sowohl in den Erhalt als auch in die Erweiterung zum Beispiel von Netzen beitragen können und dadurch auch neue Arbeitsplätze schaffen? Oder glauben Sie, dass Sie letztlich neue Einnahmen für das Land generieren können, wenn Sie bestimme Unternehmen rekommunalisieren?
Wir möchten gern von Ihnen berlinspezifisch wissen, an welche Unternehmen Sie ganz konkret denken, und vor allem, wie Sie die Finanzierung sicherstellen wollen. Wie stellen Sie die Investitions- und Infrastrukturfinanzierungen sicher, die sich, wie wir es aus der BVG und anderen Anstalten öffentlichen Rechts kennen, durchaus in die Hunderte von Millionen summieren lassen? Wie ist der Sachstand für ein nettes, kleines, landeseigenes Stadtwerk, das auch immer mal wieder im Gespräch ist? Können wir dazu von Ihnen Antworten erwarten?
Ich hoffe, dass wir durch die Beantwortung der Großen Anfrage anschließend eine inhaltlich profundere Debatte führen können und dass vor allem Ihre Antworten zu einer Erkenntnismehrung beitragen. – Vielen Dank!