Dem Ankauf des ca. 72 850 m2 großen Grundstücks Place Molière 1-4 in Berlin-Reinickendorf zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 21. April 2010 zur Urkundenrolle Nr. 68/2010 der Notarin Barbara Erdmann in Berlin wird zugestimmt.
Dem Verkauf des insgesamt 4 163 m2 großen Grundstücks Gierkezeile 5, 7, 9, 11 in Berlin CharlottenburgWilmersdorf zu den vom Liegenschaftsfonds im Kaufvertrag vom 23. März 2010 zur Urkundenrolle Nr. 76/2010 des Notars Peter Flügge in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2007 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2007 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung.
Der Unterausschuss „Haushaltskontrolle“ des Hauptausschusses hat in fünf Sitzungen den Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs von Berlin – Drs 16/2392 – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie
der Haushaltsrechnung 2007 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme – Drs 16/2729 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende
1. Versäumnisse der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung und unwirtschaftliches Verhalten einer Anstalt öffentlichen Rechts
T 69-74 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat eine angemessene Herabsetzung des Eigenkapitals des ITDZ und die Rückführung der Mittel in den Landeshaushalt veranlasst, ohne die erforderliche Liquidität zu gefährden.
2. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt aufgrund verspäteten Abrufs von Bundesmitteln für das Investitionsprogramm Pflegeeinrichtungen
T 97-102 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Soziales zuständige Senatsverwaltung die Finanzhilfen des Bundes erheblich verzögert abgerufen und eine zeitnahe Verwendungsnachweisprüfung unterlassen hat.
3. Schäden und Nutzungsbeeinträchtigungen durch nicht sachgerechte Dachabdichtungsarbeiten an Sporthallen eines Oberstufenzentrums
T 130-136 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass im Interesse einer wirtschaftlichen sowie sach- und termingerechten Ausführung von Baumaßnahmen im Bestand aufgrund geeigneter vorbereitender Untersuchungen die ermittelbaren Risiken bereits in der Planung berücksichtigt werden und fachgerechte Verfahren Anwendung finden.
Es erwartet insbesondere, dass bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, bei denen aufgrund des Errichtungszeitraums mit der Verwendung von KMFProdukten zum Wärme-, Kälte-, Schall- bzw. Brandschutz gerechnet werden muss, bereits im Rahmen der Bauvorbereitung die erforderlichen Untersuchungen angestellt und Entsorgungskonzepte erarbeitet werden.
T 145-161 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auch bei der Vorbereitung und Durchführung von sonderfinanzierten öffentlichen Baumaßnahmen die haushalts-, vergabe- und baurechtlichen Bestimmungen beachtet und künftig Sondernutzungsgebühren ordnungsgemäß erhebt.
5. Schwerwiegende Versäumnisse bei Abschluss eines Mietvertrages für die Verkehrsregelungszentrale sowie vergaberechtswidriges Verhalten der Verkehrslenkung Berlin
T 162-176 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass
— Aufträge unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften im Wettbewerb vergeben werden.
6. Grundlegende Mängel bei der Förderung des Projekts Borsighafen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
T 177-187 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
— bauliche Maßnahmen zur Revitalisierung des sog. Borsighafens auf dem Grundstück eines privaten Unternehmens mit 4,2 Millionen Euro Fördermitteln wie eine öffentliche Infrastrukturmaßnahme gefördert hat, ohne die für den Fall eines Grundstücksverkaufs zwingend erforderliche Abschöpfung einer förderbedingten Grundstückswertsteigerung verbindlich zu regeln und damit
— das Risiko in Kauf genommen hat, dass vermögenswerte Vorteile aus der geförderten öffentlichen Infrastrukturmaßnahme bei dem privaten Unternehmen verbleiben und der Bundesanteil an den Fördermitteln durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zurückgefordert wird.
— darauf hinwirkt, dass die förderbedingte Grundstückswertsteigerung des Borsiggeländes nunmehr konkret bestimmt und abgeschöpft wird, und
— bei zukünftigen vergleichbaren Fördermaßnahmen die gebotene Abschöpfung förderbedingter Grundstückswertsteigerungen gemäß der
T 188-195 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Arbeit und für Frauen zuständigen Senatsverwaltungen seit 16 Jahren eine haushaltsrechtlich unzulässige Ausschnittsförderung der Kosten sog. Fraueninfrastrukturstellen zur Ergänzungsfinanzierung von Frauenprojekten im Ostteil Berlins betrieben und keine ordnungsgemäßen Erfolgskontrollen durchgeführt haben.
8. Gravierende Mängel bei der Gewährung von Zuwendungen an die Zoologischer Garten Berlin AG und bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen
T 222-227 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen versäumt hat, die Zuwendung von der Zoo AG zurückzufordern.
T 233 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die über den Bedarf einer Fehlbedarfsfinanzierung hinausgehende für das Geschäftsjahr 2007 und ggf. für weitere Geschäftsjahre gewährte Zuwendung entsprechend der Vorgaben des Zuwendungsrechts zurückfordert.
9. Deutlich überhöhte Vergütungen für Geschäftsführer und weitere Führungskräfte einer landeseigenen GmbH
T 240-242 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Jahresvergütungen der Geschäftsführer des Beteiligungsunternehmens angemessen abgesenkt werden. Hierzu hat der Senat darauf hinzuwirken, dass die jährlichen Zielvereinbarungen, die zu überhöhten Bonuszahlungen führen, überarbeitet werden.
einen Vergütungsrahmen für die Angestellten der zweiten Führungsebene anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien zu entwickeln, der die Angemessenheit der Jahresvergütungen gewährleistet, und
künftig von überhöhten Bonuszahlungen sowie von garantierten und vorzeitig ausgezahlten Boni an diesen Personenkreis abzusehen.
T 251-261 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Gesellschaftsvertrag den Vorgaben der Mustersatzung entsprechend angepasst wird, damit künftig wieder der gesamte Aufsichtsrat Eilentscheidungen zu genehmigen hat.
11. Fehlerhafte Zuwendungsvergabe durch den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
T 274 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei der Förderung des Berliner Fördervereins – e. V. – für die klare Abgrenzung zu anderen Stellen des Verbandes in personeller, finanzieller, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht sorgt.
12. Unwirtschaftliche Unternehmensentscheidungen zum Betrieb eines Blockheizkraftwerks auf einem Grundstück der Berliner Stadtreinigungsbetriebe