Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Wahl von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)

Wahlvorlage Drs 16/3382

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Wer die vorgeschlagenen Personen gemäß der Anlage zur Drucksache 16/3382 zu Mitgliedern sowie deren Stellvertreter zu Mitgliedern des ruhenden Kuratoriums der Humboldt-Universität zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke! Das sind alle Fraktionen und auch der fraktionslose Abgeordnete Ueckert. – Dann sind die Personen so gewählt.

Wir kommen nunmehr zu

lfd. Nr. 15:

Wahl

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die neunte Legislaturperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)

Wahlvorlage Drs 16/3407

Auch hierbei können wir mit einfacher Wahl durch Handheben abstimmen. Als stellvertretendes Mitglied für die IX. Legislaturperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat wird von der Fraktion der SPD der Abgeordnete Günther Krug vorgeschlagen. Wer den Kollegen Krug zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind alle Abgeordneten, auch der fraktionslose Kollege Ueckert, also einstimmig. Damit ist der Kollege Krug gewählt. Gratulieren müssen wir ihm beim nächsten Mal, weil er heute durch ein privates Ereignis leider verhindert ist.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 16:

Antrag

Abwahl des Ausschussvorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck

und den umliegenden Grundstücken, insbesondere Friedrichstraße 100 - 103 (UntA Spreedreieck), Herrn Dr. Köhler

Antrag der Grünen Drs 16/3437

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute den formellen Abwahlantrag mit der Drucksachennummer 16/3437 nachgereicht.

Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung an den Rechtsausschuss. Dazu meldet sich der Kollege Gaebler zur Geschäftsordnung, der das begründen will. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in der letzten Sitzung vor der Sommerpause das Vergnügen gehabt, kurz über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Abwahl zu diskutieren. Wir haben damals gesagt, dass wir den da vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen in den Rechtsausschuss überweisen wollen, um dort die rechtlich bedenkenswerten Fragen zu klären. Nun ist diese Abwahl heute erneut auf die Tagesordnung gesetzt worden. Dieses Mal die Abwahl unter der Überschrift „Wahlen“, ganz ohne Begründung. Der Antrag, bei dem man zumindest versuchen konnte, eine Begründung zu finden, ist zurückgezogen worden. Sprich: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt heute ohne Begründung die Abwahl eines Untersuchungsausschussvorsitzenden. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Wir sind der Auffassung, dass dies nach wie vor einer Klärung im Rechtsausschuss bedarf.

Sowohl das Untersuchungsausschussgesetz wie auch die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses treffen keine Regelungen über die Abwahl von Untersuchungsausschussvorsitzenden. Es gibt allerdings im Untersuchungsausschussgesetz Regelungen, die klar machen, unter welchen Umständen ein Abgeordneter dem Ausschuss nicht mehr angehören oder nicht mehr mitwirken darf und auch, mit welchem Quorum die Mitglieder des Ausschusses eine solche Befangenheit, wie sie vorliegen muss, feststellen müssen. Insofern stellt sich die Frage, ob es sein kann, dass ein Untersuchungsausschussvorsitzender, ein herausgehobenes Mitglied eines Untersuchungsausschusses, einfach ohne Vorliegen substanzieller Gründe

[Ha, ha! bei den Grünen – Özcan Mutlu (Grüne): Du widersprichst dir selbst!]

mit einfacher Mehrheit hier im Plenum abgewählt werden kann. Weil Sie gerade in Gelächter ausbrechen, zitiere ich Ihren eigenen zurückgezogenen Antrag. Dort wird auf das Ausscheiden von Ausschussmitgliedern rekurriert – das wird dort ausdrücklich erwähnt –, was im Untersuchungsausschuss an möglichen Befangenheitsgründen dargelegt ist. Sie schreiben selbst:

Unstreitig liegen diese Voraussetzungen für den Ausschussvorsitzenden nicht vor.

Das bedeutet, so gravierend, dass er ausscheiden muss, sind die Gründe nicht. Aber andere Maßstäbe kann es gar nicht geben.

[Ramona Pop (Grüne): Wir werden doch niemanden abwählen ohne Grund!]

Denn wenn Sie dem folgen, kommen Sie dazu, dass offensichtlich eine Mehrheit in diesem Haus nach Gutdünken den Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses abwählen kann. Das kann nicht nur nicht im Interesse von Oppositionsfraktionen liegen, liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen, FDP und CDU, sondern es ist zu überprüfen, ob es im Interesse des gesamten Hauses liegt, weil man damit den Untersuchungsausschussvorsitzenden oder die Untersuchungsausschussvorsitzende unter Druck setzt, weil er jederzeit Angst haben muss, dass ihn die Mehrheit dieses Hauses einfach abwählt – und dies ohne jeden Grund oder Anlass, der sich aus gesetzlichen Verfehlungen ergibt. Deshalb glauben wir, dass es richtig ist, eine Klärung im Rechtsausschuss herbeizuführen. Der ist nach § 89 unserer Geschäftsordnung dafür zuständig, bei Streitigkeiten oder grundsätzlichen Fragen der Auslegung der Geschäftsordnung und der damit verbundenen Dinge tätig zu werden. Wir wollen diese Stellungnahme des Rechtsausschusses nach wie vor einholen. Sie haben das jetzt dadurch verzögert, dass Sie ihren Antrag zurückgezogen und diesen neu eingebracht haben. Deshalb beantragen wir jetzt nochmals die Überweisung des Antrags auf Abwahl in den Rechtsausschuss und eine dortige Klärung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Kollege Gaebler! – Das Wort hat der Kollege Ratzmann, der dagegen sprechen wird.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass jeder hier im Haus die Causa, die unserem Abwahlantrag zugrunde liegt, hinreichend kennt und weiß, worum es geht. Ich will es noch einmal sagen: Der von mir sehr geschätzte Kollege Köhler ist Vorsitzender dieses Untersuchungsausschusses. Nach unserem Dafürhalten hat er Fehler bei der Führung der Zeugenbefragungen gemacht, die zu unserer Ansicht geführt haben, dass er dieses Amt nicht mehr unparteiisch ausüben kann.

Herr Gaebler, Sie haben eben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in unserem Untersuchungsausschussgesetz in der Tat gesetzliche Regelungen haben, die per Gesetz die Unvereinbarkeit einer bestimmten beruflichen oder sonstigen Verhaltensweise mit dem Ausschussvorsitz postuliert. Das bedeutet, es bedarf gar keines Aktes dieses Hauses, sondern es ist per Gesetz festgeschrieben, dass dieses Amt nicht ausgeübt werden kann, wenn die dort postulierten und festgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Davon zu unterscheiden ist der politische Akt einer Abwahl und einer Wahl. Wir sehen es so, dass wir

eine Lücke in unserem Untersuchungsausschussgesetz haben. Ich empfehle den Blick in andere Untersuchungsausschussgesetze, etwa das des Landes Thüringen, die sehr wohl mit einer qualifizierten Mehrheit ohne die Konditionierung die Abwahl eines Vorsitzenden vorsehen. Ich glaube, dass es gute Gründe gibt, auch jenseits der gesetzlichen Festschreibung von Gründen den politischen Akt, den eine Wahl beinhaltet, dergestalt zum Ausdruck zu bringen, dass man einen Vorsitzenden in dieser Funktion nicht mehr haben will.

Herr Gaebler! Aus meiner Sicht ist Ihr Vorhaben mit unserer Geschäftsordnung nicht vereinbar. Sie haben beim letzten Mal argumentiert, unser Antrag sei ein Sachantrag, der laut unserer Geschäftsordnung der Überweisung zugänglich ist. Wir haben jetzt jedoch einen Wahlvorgang. Wir haben eben gerade zwei Wahlvorgänge durchgeführt. Darin haben wir auf gesetzlicher Grundlage zwei Personen gewählt. Jetzt stelle man sich einmal vor, wir wären auf die Idee gekommen zu sagen, wir gehen erst einmal in den Ausschuss und debattieren darüber. Was wollen Sie darüber debattieren? Wir haben hier im Plenum die Regel, so auch in der Geschäftsordnung festgeschrieben, dass über Personalentscheidungen keine Aussprache stattfindet. Jetzt haben wir diese Lücke im Gesetz. Aufgrund dieser Lücke muss man die Frage beantworten: Wenn es eine Wahl gibt, kann es dann auch eine Abwahl geben? Ich habe gerade noch einmal im Protokoll nachgesehen. Sie haben mir beim letzten Mal gesagt, Sie könnten mir nicht widerlegen, dass es die Abwahl als Actus contrarius zur Wahl ganz selbstverständlich als Grundsatz geben muss. Wenn Sie nicht geregelt ist, auch mit einfacher Mehrheit. Will man sie regeln und will man Qualifizierungen haben, muss man von diesem Grundsatz der einfachen Mehrheit abweichen und Qualifizierungen in das Gesetz schreiben. Deshalb sagen wir: Mit diesem Vorgang, den wir jetzt wirklich als Wahl postuliert haben, so wie der Senat Personen zur Wahl vorschlägt, schlagen wir jetzt vor, einen Abwahlvorgang einzuleiten und hier die Mehrheiten festzustellen. Wenn Sie der Meinung sind, dass es keinen Grund gibt – Sie haben die Mehrheit hier im Haus –, dann stimmen Sie doch einfach dagegen. Dann bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie das als ein grundloses Abwahlansinnen ansehen.

[Christian Gaebler (SPD): Es geht doch um das Verfahren! Das ist auch in Ihrem Interesse!]

Nein, das ist nicht in unserem Interesse. Sie wissen genau, in welchem Zeitfenster wir uns befinden und dass sich der Ausschuss seinem Ende zuneigt, es geht jetzt an die Erstellung des Berichts, einem sehr wichtigen Dokument. Sie wissen ganz genau, wenn wir das jetzt noch einmal durch den Rechtsausschuss laufen lassen, dann ist das erledigt. Das ist Ihr Ansinnen. Sie machen mit Ihrem Überweisungsantrag nichts anderes, als das Ganze zu verschleppen.

Wir fordern: Stellen Sie sich dem! Stimmen Sie dagegen, dann ist der Drops gelutscht, wie man so schön sagt, und die Sache vorbei. Wenn das Haus davon überzeugt ist, dass keine Gründe vorliegen, muss sich das in dem Wahl

verhalten widerspiegeln. Das ist ein ganz einfacher Akt, wie jede andere Wahl auch. Deshalb lassen Sie uns die Wahl ganz schnell durchführen. Dann werden wir sehen, wer die Mehrheit im Haus bekommt und ob Herr Köhler weiter Untersuchungsausschussvorsitzender sein soll oder nicht. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP]

Danke schön, Herr Kollege Ratzmann! – Ich lasse nun über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen. Wer der Überweisung an den Rechtsausschuss zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke! Das sind die Regierungsfraktionen – einschließlich des Kollegen Ueckert. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist die Ausschussüberweisung so beschlossen.

[Zuruf von Andreas Otto (Grüne)]

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 16 A:

Dringliche Wahl

Nachwahl eines Mitglieds der G10-Kommission des Landes Berlin

Drs 16/0066

[Volker Ratzmann (Grüne): Wir beantragen Ausschussüberweisung!]

Wird der Dringlichkeit der Nachwahl widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Die Fraktion der SPD schlägt für das bisherige stellvertretende Mitglied Dr. Fritz Felgentreu – SPD – Frau Abgeordnete Anja Hertel – SPD – vor. Die Stellvertretung bezieht sich auf das Mitglied Tom Schreiber – SPD. Kollege Dr. Felgentreu hat mir gegenüber schriftlich sein Mandat als stellvertretendes Mitglied in dem Ausschuss niedergelegt.

[Özcan Mutlu (Grüne): Was ist die Begründung?]

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Wer Frau Kollegin Hertel zum stellvertretenden Mitglied der G10-Kommission zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig – einschließlich des Kollegen Ueckert. Danke schön! Dann ist das so beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt lfd. Nr. 17 war bereits Priorität unter Tagesordnungspunkt 4.3. Er wird also nicht mehr behandelt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18: