Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Das ist nach der Formulierung des Staatsvertrages nicht eindeutig, auslegungsfähig, und das finden wir nicht toll. Das zweite ist, dass wir sicherstellen wollen, dass die Web-2.0-Teilnehmer, dass die Plattformbetreiber, die Facebooks und Twitters und alle anderen nicht verpflichtet sein können, 8 oder 10 Millionen Einträge daraufhin zu überprüfen, ob sie jugendfrei sind. Das kann nicht funktionieren, und das ist angeblich auch nicht gewollt, nach der Formulierung des Vertrags ist es aber nicht ganz eindeutig geregelt. Auch da hätten wir Klärungsbedarf, dass man eine rechts- und normenklare Regelung hat, um für Sicherheit im Netz zu sorgen.

Es gibt einige andere Kleinigkeiten, und das alles bewegt uns dazu, nach wie vor diesen Vertrag nicht berauschend zu finden. Aber wir werden etwas machen müssen, und ich prognostiziere uns, dass wir am Ende der Sache zustimmen werden. Ich empfehle aber, dass wir die Kritikpunkte, die wir gemeinsam im Einzelnen haben, die wir als Berliner Parlament auch im Medienausschuss frühzeitig bundesweit geäußert haben, dass wir diese Kritikpunkte mit auf den Weg geben, dass wir in irgendeiner Form deutlich machen, dass wir bei der Evaluation dieses Staatsvertrags – wenn er denn gilt, und er soll innerhalb von drei Jahren evaluiert werden – diese schwierigen und auslegungsfähigen Punkte ganz genau beobachtet wissen wollen und einen Bericht haben wollen, ob es funktioniert, wie es funktioniert. Dann kann man in einer gewissen Zeit der Erprobungsphase schauen, ob man daran erneut was ändern muss.

Also: vorsichtiger Umgang mit dieser Materie, es ist auch ein bisschen Neuland, wir sollten uns nicht verschließen, wir sollten uns aber unsere kritische Haltung an diesem Punkt bewahren und es kritisch weiter begleiten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Kollege Zimmermann! – Für die CDU-Fraktion spricht nunmehr der Kollege Goiny. – Bitte schön, Herr Goiny, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in der Tat ein Staatsvertrag im Rundfunkrecht, der einer intensiven politischen Beratung bedarf. Diesem Anspruch ist das Berliner Abgeordnetenhaus in den letzten Monaten gerecht geworden: Wir waren das erste Landesparlament, das sich im Wege einer Anhörung intensiv mit diesem Jugendmedienstaatsvertragsentwurf beschäftigt hat, und der Kollege Zimmermann hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wir durchaus eine Reihe von Kritikpunkten im Rahmen einer Anhörung herausgearbeitet und über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam festgehalten haben.

Dieser Staatsvertragsentwurf hat drei Problembereiche: einmal den Bereich des Jugendmedienschutzes, dann die Frage, welche Auswirkungen diese Regelungen auf die Internetwirtschaft in Deutschland und gerade auch in Berlin haben, und schließlich die Frage, welche Bedeutung Landesparlamente eigentlich im System der Rundfunkstaatsverträge haben.

Die inhaltliche Diskussion haben wir recht ausführlich im Ausschuss geführt, deswegen muss man das jetzt hier nicht vertiefen. Kollege Zimmermann hat schon die zwei zentralen Problembereiche angesprochen, die wir gemeinsam im Ausschuss herausgearbeitet haben, nämlich die Frage der Einbeziehung der reinen Zugangsprovider in den Geltungsbereich des Jugendmedienstaatsvertrages und die Frage der Vorabüberwachungspflichten. Das sind Punkte, von denen ich glaube, dass wir sie fraktionsübergreifend als zentrale Schwachpunkte dieses Vertrags ansehen. Es heißt zwar, das sei alles so nicht gemeint, aber stutzig macht einen schon, dass man sich vonseiten der Staatskanzleien in Deutschland nicht in der Lage gesehen hat, den Entwurf in diesen Punkten zu überarbeiten.

Auch die Altersklassifizierung ist fraglich: Wenn jede Jugendorganisation, jeder Jugendverband, der einfach nur über seine Arbeit berichten und zielgruppengerechte Angebote für Jugendliche machen möchte, nun auch in die Klassifizierung gehen muss, sind die damit völlig überfordert. Damit schadet man der Intention dieses Gesetzes mehr als dass man ihr wirklich nutzt.

Wenn wir Uhrzeitbeschränkungen im Internet einführen möchten, dann darf ich nur darauf hinweisen, dass es irgendwo auf dieser Welt immer 22 Uhr ist und insofern die Systematik des Internets an dieser Stelle verkannt wird. Hier gibt es genügend Schwachpunkte, die wir sehen müssen, insbesondere die Auswirkungen auch auf die Internetwirtschaft. Auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Internetbranche, von denen wir in Berlin Gott sei Dank und erfreulicherweise inzwischen eine Reihe haben, empfinden, wie die Anhörung im Medienausschuss erbracht hat, diesen Staatsvertrag als nicht hilfreich, ja sogar als schädlich. Insofern sind wir der Auffassung, dass das nicht das ist, was wir uns im Bereich Jugendmedienschutz politisch gewünscht und vorgestellt haben. Für unsere Fraktion kann ich heute sagen, dass es fraglich ist, ob wir diesem Entwurf des Staatsvertrages so zustimmen werden.

[Beifall bei der CDU]

Lassen Sie mich zuletzt noch die Frage ansprechen, welche Rolle eigentlich die Landesparlamente bei Rundfunkstaatsverträgen spielen. Als Berliner Parlament haben wir uns mit unserer Anhörung und der Diskussion frühzeitig inhaltlich mit dem Entwurf beschäftigt und im Ergebnis aufgezeigt, dass auch Rundfunkstaatsverträge, die in 16 Landesparlamenten verabschiedet werden müssen, parlamentarisch diskutiert und begleitet werden können und man sogar zu einer gemeinsamen Verabredung kommen kann, was den Gesetzestext angeht. Nur leider hat das,

was hier parteiübergreifend von Gremien der CDU, der SPD und der anderen Parteien beschlossen worden ist, die Staatskanzleien nur wenig bis gar nicht interessiert. Das sollte ein bisschen auch das Selbstverständnis des Parlaments berühren: Es ist möglich, Rundfunkstaatsverträge in den Parlamenten zu diskutieren und zu Änderungen zu kommen – leider ist diese Chance hier nicht aufgegriffen worden. Bei der Schlussabstimmung und dem weiteren Umgang mit dem Staatsvertragsentwurf sollten wir uns überlegen, welche Konsequenzen wir als Berliner Landesparlament daraus ziehen. Ich glaube, dass wir in der Ausschussberatung noch die Möglichkeit haben, uns das eine oder andere des Verfahrens zu überlegen. Es wäre insofern eigentlich richtig gewesen, wir hätten diesen Tagesordnungspunkt erst in der Rückrunde, bei der abschließenden Beschlussfassung, ausführlich diskutiert, weil wir uns dann, so hoffe ich jedenfalls, einig sind, wie wir als Parlament damit umgehen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Danke schön, Herr Kollege Goiny! – Für die Linksfraktion hat nunmehr Frau Hiller das Wort. – Bitte schön, Frau Hiller!

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags stellt den Versuch dar, Regelungen, wie sie sich bei Film und Fernsehen bewährt haben, auf das Internet zu übertragen. Es ist der Versuch, bildlich gesprochen, in Zeiten des Handys in die Münzfernsprecherepoche zurückzukehren.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Deshalb, Herr Goiny, finde ich es richtig, wenn wir das Parlament in seiner Gesamtheit beizeiten informieren, dass wir als Medienfachpolitiker damit ein Problem haben, und dem dient auch die Behandlung hier im Plenum.

Politisch ist es der Ansatz, das von der Leyensche Netzsperrengesetz wiederzubeleben; ein Versuch, der zumindest von den Fachpolitikern dieses Hauses in einer Anhörung recht deutlich kritisiert, ja abgelehnt wurde. Zu den wesentlichen Kritikpunkten, die wir als Linke haben – Sendezeitenbegrenzung, Alterskennzeichnung und Filtereinsatz –, ist hier schon einiges gesagt worden. Es ist doch lächerlich, anzunehmen, dass man in Zeiten von Cloud Computing, in denen der Betreiber eines Webdienstes oft selbst nicht genau weiß, in welcher Zeitzone sein Surfer sich befindet, dass man da genau festlegen kann, wann er welchen Inhalt für welches Land ausliefern kann – das ist praxis- und realitätsfern!

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen]

Auch die Aufforderung an Anbieter, ihre Inhalte mit einer Alterskennzeichnung zu versehen, ist naiv. Sie belastet die Anbieter und ganz besonders nichtkommerzielle,

kleine Anbieter. Sie ist kaum leistbar bei der Menge an Informationen, die im Internet sind.

Der im Gesetz geforderte Filtereinsatz suggeriert, dass Filtersysteme Sicherheit bieten können. Wir alle wissen aber, dass diese Systeme zu umgehen sind – pfiffige Kinder werden sich sogar einen Spaß daraus machen, Filtersysteme auszutricksen. Filter sind unzuverlässig. Sie filtern auch Unbedenkliches und lassen problematische Inhalte durchgehen, weil die Software den tatsächlichen Inhalt von Webangeboten nicht erkennen kann. Filter sind teuer. Man muss sich politisch fragen, ob man mit diesem Gesetz möglicherweise nicht entsprechenden Herstellern einen Markt schaffen will.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen]

Das grundlegend Kritikwürdige an diesem Gesetzentwurf für uns als Linke liegt in dem Ansatz begründet, das Internet in erster Linie als Gefahr für Kinder und Jugendliche zu betrachten. Möglichkeiten und Chancen dieses modernen Medium für Lernen und Kommunikation werden völlig verdrängt. Das Ziel unserer Erziehung, Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten, autonom agierenden Menschen und Persönlichkeiten zu erziehen, bleibt unbeachtet. Mit diesem Gesetz wird versucht, in die Meinungsfreiheit, in die Freiheit des Internets hinein zu reglementieren. Es sollen Abmahnbestände geschaffen werden. Eine Einschüchterung von Netz- und Blockbetreibern soll erfolgen. Frank Zimmermann, es steht darin, dass eine Strafe von 500 000 Euro bei Verstoß angedroht wird. Wo werden da Grenzen gezogen? Ich nehme an, dass Rechtsanwälte viel zu tun bekommen.

Diesen kontrollwütigen Ansatz des Gesetzes halten wir für nicht hinnehmbar. Er entlässt Eltern aus der Pflicht, sich um ihre Kinder und die Art und Weise, wie sie sich mit dem Internet beschäftigen, zu kümmern. Internetanbieter und -dienstleister können aber Eltern die Verantwortung für das Internetgebaren ihrer Zöglinge nicht abnehmen. Darum müsste es doch nach meiner Auffassung im Gesetz gehen. Es muss um die Verbesserung der Medienkompetenz von Eltern und ihren Kindern gehen. Dazu muss der Staat – Frau Stieglitz sagte es – Rahmenbedingungen schaffen. Das könnten natürlich auch vielfältige, auch finanziell zu unterlegende Bedingungen sein.

Kinder brauchen Begleitung beim Umgang mit dem Internet. Das betrifft eine viel breitere Themenpalette, als sie im Gesetz berührt wird. Neben Interessantem und Lehrreichem gibt es viel Schmutz und Abstoßendes im Internet. Oft liegen gewaltverherrlichende und pornografische Seiten nur einen Klick neben Kochrezepten und Musikseiten. Kinder müssen lernen, dieses abzulehnen und sich zu schützen. Wir haben eine Chance in Berlin. Hier gibt es die kreative Szene – schade, der Bürgermeister weiß es nun gerade nicht als Verantwortlicher für Medien. Wir haben die Chance, den Diskussionsprozess in die Gesellschaft hineinzuführen. Niemand zwingt uns. Es gibt keinen Zeitdruck, dieses Gesetz jetzt durchzuziehen. Deshalb sollten wir uns die Zeit nehmen, wissend, dass wir 16 Parlamente sind, aber auch wissend, dass

eines dieser Parlamente ablehnen kann und damit dieser Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt ist. Lassen Sie uns diese Chance nutzen! Ich appelliere ganz besonders an meinen sozialdemokratischen Koalitionspartner, dieses noch einmal auszuschreiben. Nur Mut! – Danke schön!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD – Beifall von Stefan Ziller (Grüne)]

Danke schön, Frau Kollegin Hiller! – Für die Fraktion der Grünen hat nunmehr Frau Ströver das Wort. – Bitte schön, Frau Ströver!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Runde fünf ist eingeläutet, Runde fünf, in der fünf Mal die gleichen kritischen Bemerkungen zu diesem Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gemacht wurden. Der Regierende Bürgermeister ist schon gleich geflohen.

[Christian Goiny (CDU): Der surft im Internet!]

Wahrscheinlich konnte er das fünfte Mal die kritischen Worte zu einem Entwurf, den er uns als ein Ergebnis der Aushandlungen der Ministerpräsidenten vorgelegt hat, nicht mehr ertragen. Wer weiß?

[Beifall bei den Grünen]

Wir spielen als Medienpolitiker immer in einer Extrarunde. Es ist aber vielleicht wirklich einmal gut, dass wir uns hier alle einig sind.

[Andreas Gram (CDU): Ströver ruft, und der Regierende erscheint!]

So soll es sein. Es ist aber wirklich so, dass man gemeinsam kritische Worte – das haben wir in der Vordiskussion im Ausschuss schon nachhaltig deutlich gemacht – zu diesem Entwurf sagen muss. Niemand aus der Runde der Medienpolitiker hat etwas gegen Jugendschutz. Aber dieses Instrument, das uns hier vorgelegt wird, ist dafür nicht geeignet. Schon allein die Frage, wer für was zuständig ist, stellt sich. Der Jugendmedienstaatsvertrag ist erst seit 2003 ein eigener Staatsvertrag. Schon jetzt wird er grundlegend reformiert. Daran, dass hier die umfangreiche Änderung nötig ist, merkt man schon, dass das Instrument überhaupt nicht greift.

Das liegt auch schon an der ungeklärten Rechtszuständigkeit. Wir haben ein bundesweites Jugendschutzgesetz, wir haben den Jugendmedienstaatsvertrag. Hier müsste es endlich einmal eine Angleichung der Rechtsvorschriften geben. Die sollten allgemein rechtsverbindlich wirken. So ist es hier beispielsweise so – nur um Ihnen das, falls es Interessierte gibt, zu verdeutlichen –, für DVDs gilt das Bundesjugendschutzgesetz, aber für Inhalte im Netz und für Rundfunk ist der Jugendmedienstaatsvertrag zuständig. Wer soll dem noch folgen? Kein Mensch kann das. Man muss einfach sagen, dass die Konvergenz der Medien überhaupt keine Trennung in diesem Bereich zulässt.

Alle meine Vorrednerinnen haben das gesagt. Man kann nicht mit analogen Mitteln eine digitale Welt steuern wollen. Das ist hochgradig absurd.

[Beifall bei den Grünen – Beifall von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]

Auch von meiner Seite möchte ich es noch einmal sagen, damit es auch in einigen Köpfen ankommt: Diese freiwillige Altersbewertung von Inhalten ist als freiwillige Leistung gekennzeichnet, aber setzt natürlich jeden kleinsten Anbieter absolut unter Druck. Wer nicht die Mittel einbringt zu sagen, welche Altersgruppe sein Programm ansprechen soll, wird hier sozialem und politischem Druck ausgesetzt. Das ist gerade bei kleinen, unabhängigen Anbietern extrem zu groß. Alle Access Provider sind verpflichtet, ein Jugendschutzprogramm anzubieten. Man muss sagen, dass hier im Netz die Anbieter privilegiert werden sollen, die ein Klassifizierungssystem anbieten. Wir finden das schwierig. Frau Dr. Hiller hat es gesagt.

Herr Zimmermann! Ich finde es keine Kleinigkeit, wenn jedem Verantwortlichen für einen Internet-Blog 500 000 Euro Strafe angedroht wird, wenn er nicht selbst ununterbrochen dafür Sorge trägt, dass sein von ihm verantwortetes Angebot, in das sich jeder einklinken kann, nicht den Jugendschutzbestimmungen dieses Staatsvertrages entspricht. Diese Blogs und Foren sollen sich jetzt der freiwilligen Selbstkontrolle unterwerfen. Wer soll das leisten? Es greift in die Offenheit des Internets extrem ein.

[Beifall bei den Grünen]

Die Verpflichtung zur Sperrung einzelner Angebote war zunächst sogar mit der Abschaltung einer kompletten Website sanktioniert. Davon ist man jetzt abgekommen. Machen wir uns nichts vor. Es ist technisch, juristisch und gesellschaftlich bedenklich, was mit diesem Staatsvertrag gemacht werden soll. Er ist ein untaugliches Mittel, um einen echten Jugendschutz im Netz zu gewährleisten. Die Regelung betrifft nur die deutschen Seiten. Ich habe es bereits gesagt: Die Web-2.0-Anbieter sollen die Inhalte ihrer Nutzer überwachen. Das ist technisch überhaupt nicht zu handeln. Jugendschutzgesetz, Jugendmedienstaatsvertrag und die Kommission für Jugendmedienschutz, das sind alles ausschließlich nationale Regelungen. Besser wäre es, eine verbesserte Medienkompetenzerziehung und Eigenverantwortung im Elternhaus zu aktivieren und bei den Kindern und Jugendlichen selbst. Was hier vorliegt, ist ein ganz, ganz kleiner Wurf. Ich muss sagen, dass dieser Staatsvertrag an der digitalen Realität definitiv vorbeigeht. Wenn uns Frau Dr. Hiller das Angebot unterbreitet, sollten wir wirklich noch einmal überlegen, ob wir das nicht den Rundfunkreferenten und den Ministerpräsidenten zur Nachbesserung zurückgeben. – Vielen Dank!

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Kollegin Ströver! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Gesetzesinitiative an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg, wozu es keinen Widerspruch gibt. Dann wird so verfahren.

Die Tagesordnungspunkte 11, 12 und 13 befinden sich auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14:

Wahl

Wahl von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Humboldt-Universität zu Berlin sowie deren Stellvertreter(innen)