Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Frau von Stieglitz! Danke schön, dass Sie das Thema Medienkompetenz immer wieder aufrufen. Aber muss es gerade um diese Zeit sein? – Egal! Wir sind ja nett, wir behandeln das auch jetzt noch.
Ich denke schon, dass das Thema Medienkompetenz immer wieder wichtig ist. Es ist nicht in dem Maße im öffentlichen Bewusstsein, wie wir es für nötig erachten. Aus der Sicht sagen wir ja. Wahrscheinlich ist dann wieder die Diskussion um Ihren Antrag ein Stück des Weges zum Ziel – und damit selbst ein Teil des Ziels. Aus der Sicht ist es in Ordnung, dass wir uns damit öfter beschäftigen.
Ziel ist es, mündige Bürger zu unterstützen, die modernen Medien eigenverantwortlich und selbstbewusst nutzen zu können. Die Bürger sollen nicht hilflos dem Mainstream ausgeliefert sein, sondern auch nein sagen und verantwortlich mit dem Internet umgehen können. Der Begriff der vierten Schlüsselkompetenz, den Sie auch verwenden, sagt es: Medienkompetenz ist viel mehr, als wahrscheinlich gegenwärtig im Bildungssystem unserer Schule vermittelt wird.
Die in Ihrem Antrag anklingende Kritik an der Vielfalt und unterschiedlichen Zuständigkeit in Bezug auf das Thema Medienkompetenz in Berlin teile ich. Es gibt Akteure in Bildungs- und Jugendverwaltung, im LISUM, in der Medienanstalt, bei freien Trägern und in Volkshochschulen. Da das Passgerechte für sich selbst herauszufinden – ob für Kind, Eltern oder Großmutter und Großvater –, das ist schwierig. Da eine Leitlinie zu finden, wäre
Noch wichtiger scheint mir, Multiplikatoren zu erreichen – Sozialarbeiter und Lehrer in erster Linie, die angesichts der neuen Medien oft überfordert sind, auch weil ihnen die Zeit fehlt, sich weiterzubilden. Da Möglichkeiten aufzuzeigen und z. B. konkret an der Schule vor Ort Fortbildungen zu machen, ist meines Erachtens wichtig. Dieser Aufgabe müssen wir uns widmen, und sicherlich müssen wir das auch finanzieren.
Es gibt sehr viele Angebote, und diese müssen zusammengeführt und an die möglichen Nutzer herangetragen werden, damit sie effektiv sind. Ihr Antrag liefert dazu Diskussionsmöglichkeiten. Er ist – und Herr Zimmermann sagte es bereits – zum einen eine Willensbekundung, und diesen Willen zur Entwicklung von Medienkompetenz teilen wir. Er ist zum anderen ein Stück weit Selbstfindungsprozess. Ich glaube aber nicht, dass wir das in Form eines Antrags beschließen müssen.
Die konkreten Maßnahmen allerdings stehen nicht im Antrag. Einige wenige werden in der Begründung angedeutet. Wir sollten im Ausschuss darüber diskutieren, und auf diese Diskussion freue ich mich. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss jetzt hier die Rausschmeißerin machen. – Liebe Frau von Stieglitz! Wir haben in dieser und in der vergangenen Legislaturperiode x-mal zum Thema Medienkompetenz gesprochen und auch Anhörungen durchgeführt. Alle Fraktionen, denke ich, sind sich über die Bedeutung dieses Themas definitiv einig, und es bleibt auch der ernste Kern, im Falle der Internetnutzung und im Umgang mit den eigenen Daten für eine größere Kompetenz zu sorgen. Keine Frage! Es besteht ein Auftrag an die gesamte Mediennutzungsgesellschaft, und zwar vom kleinen Kind bis zum Senior hin. Auch alle Multiplikatoren – wie Frau Dr. Hiller sagte –, Eltern, Lehrer usw. müssen einbezogen werden.
Der FDP-Antrag weist auf diesen Zusammenhang hin, und ich sehe es auch so: Medienkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz, die in einem Qualifizierungsnetzwerk verankert werden muss. Das sind alles vernünftige, aber eben auch – und das haben alle anderen auch schon gesagt – sehr allgemein gehaltene Vorschläge. Richtig ist auch, dass Sie die Kritik am 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Jugendmedienschutz formuliert haben.
Es bleibt aber folgenlos, wenn Sie oder wir alle da, wo wir jeweils in den Ländern Zuständigkeiten haben, dann zustimmen, während wir ihn hier ablehnen. Dann können wir uns diese ganze Geschichte schenken.
Ich muss an dieser Stelle auch sagen – und ich lobe den Senat selten –: Immerhin machen sie in Zusammenhang mit dem Thema Medienkompetenz eine Menge – vor allem in der Bildungsverwaltung. Es gibt den Medienführerschein, und es gibt den „eEducation Masterplan Berlin“. Das sind richtige Ansatzpunkte, an denen wir weiterarbeiten sollten. Wir sollten den Antrag im Ausschuss diskutieren, und ansonsten wünsche ich Ihnen jetzt von meiner Seite aus einen schönen Abend. – Danke schön!
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Drucksache 16/3461 federführend an den Medienausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann wird so verfahren.
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Dieser Tagesordnungspunkt steht eigentlich auf der Konsensliste. Nunmehr wird die zusätzliche Überweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Die lfd. Nr. 33 war Priorität der SPD unter der lfd. Nr. 4.2. Die lfd. Nr. 34 steht auf der Konsensliste. Die lfd. Nr. 35 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der lfd. Nr. 4.5.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Vom Antragsteller ist die sofortige Abstimmung beantragt worden. Die Koalitionsfraktionen haben jedoch die Überweisung an den Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten beantragt, worüber ich zuerst abstimmen lasse. Wer der Überweisung des Antrags Drucksache 16/3492 an den Kulturausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
steht ebenfalls auf der Konsensliste. Nunmehr wird die zusätzliche Überweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Dagegen höre ich keinen Widerspruch.
Meinen Damen und Herren! Das war unsere heutige Tagesordnung. Die 71. Sitzung findet am Donnerstag, dem 7. Oktober 2010 um 13 Uhr statt.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Online-Petition ermöglichen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz)