Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann sicher bei dem vorliegenden Antrag der CDU über die eine oder andere Formulierung streiten. Aber ich habe bisher von keinem meiner drei Vorredner einen einzigen Grund gehört, weswegen man diesem Antrag nicht zustimmen kann.
„Nie wieder Kommunismus! – Gewalt gegen Andersdenkende ist zu ächten!“ – wir teilen die Inhalte dieses Antrags, und deswegen werden wir diesem Antrag auch zustimmen.
Die deutliche Ächtung von Gewalt ist notwendig. Wir müssen aber gerade im linken und im linksextremen Spektrum aufpassen, dass die Ächtung von Gewalt nach erfolgten Taten nicht zum bloßen Ritual wird.
Wir sehen leider nicht zum ersten Mal, dass das Demonstrationsrecht von einigen Gruppen und Gutmenschen nur geachtet wird, wenn es um die eigene Meinung geht. Nicht zum ersten Mal müssen wir hier in diesem Haus feststellen, dass gewaltbereites Verhalten bei den linkspolitisch zu verortenden Gruppen immer deutlicher ausgeprägt ist. Dies ist eine Entwicklung, die wir ernst nehmen müssen, und sie darf nicht relativiert oder beschönigt werden.
An dieser Stelle möchte ich im Namen meiner Fraktion den Opfern der gewalttätigen Übergriffe mein Mitgefühl ausdrücken und die besten Genesungswünsche übersenden.
Im März 2010 wollte meine Fraktion eine Erklärung gegen linksextremistische Gewalt nicht nur seitens der Fraktionsvorsitzenden hier im Haus, sondern aller Mitglieder des Abgeordnetenhauses und vor allem auch der Landesverbände, die dahinter stehen, verabschieden. Damals hat sich leider die CDU noch nicht so konsequent positionieren können, sondern hat dies zusammen mit RotDunkelrot und Grün abgelehnt. Ich war gespannt, wie sich heute die SPD und die Grünen zu dem vorliegenden Antrag verhalten – entweder ein klares Zeichen gegen Kommunismus und gegen Gewalt oder wieder nur ein: Wir wissen nicht genau. –, um potentielle Wähler im linken Spektrum nicht zu verprellen.
Wenn ich den vorliegenden Antrag von den Grünen und auch die Änderungen, die Rot-Rot vorgenommen hat, lese, dann muss ich sagen, es ist genau die Form von Relativierung, die wir nicht mehr gebrauchen können.
Das Abgeordnetenhaus wolle feststellen, dass Meinungsbeiträge auch zu dieser Debatte grundsätzlich unter dem Schutz der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit stehen.
Damit implizieren Sie, dass auch die Debattenbeiträge von Frau Viett auf dem Kongress unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen.
Frau Viett hat formuliert, dass, wenn Deutschland Krieg führe, es legitim wäre, Aktionen gegen die Bundeswehr durchzuführen. Es wäre legitim, Sabotageakte durchzuführen, und es wäre legitim, wenn linksmilitante Gruppen und Aktionen hier tätig sind. Das ist nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes, und deswegen können wir diesen Anträgen auch nicht zustimmen.
Nun zu Frau Lötzsch: Wir wissen alle, dass es in der Partei den einen oder anderen Wirrkopf gibt. Wenn sich die Bundesvorsitzende nach Kommunismus sehnt, während der andere Bundesvorsitzende mit seinem Porsche den ehemaligen Bundesvorsitzenden auf seinem Schloss besucht,
Die Entwicklung ist aber zu ernst. Man hat das Gefühl, dass über den porschefahrenden Ernst ein Hauch von Wandlitz weht: oben die revolutionäre Elite und unten das Volk.
Wenn wir uns mal angucken, was das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschland ausgeführt hat – ich zitiere:
Eine Partei ist schon dann verfassungswidrig, wenn sie eine andere soziale und politische Ausprägung der freiheitlichen Demokratie als die heutige in der Bundesrepublik deshalb erstrebt, um sie als Durchgangsstadium zur leichteren Beseitigung jeder freiheitlichen demokratischen Grundordnung überhaupt zu benutzen, …
Wenn man sich dann anschaut, was Frau Lötzsch alles in ihrem Aufsatz geschrieben hat, dann muss man festhalten: Frau Lötzsch zitiert in ihrem Artikel aus einer Rede zum Gründungsparteitag der KPD, mit der Einleitung – ich zitiere:
... als schon klar war, dass an eine unmittelbare Machtübernahme nicht zu denken war, formulierte sie als Hauptweg sozialistischer Politik: „So soll die Machteroberung nicht eine einmalige, sondern eine fortschreitende sein, indem wir uns hineinpressen in den bürgerlichen Staat, bis wir alle Positionen besitzen und sie mit Zähnen und Nägeln verteidigen.“
Das Ganze wurde dann revolutionäre Realpolitik genannt. Und ein paar Zeilen darunter führt Frau Lötzsch aus: –
Für mich steht linke Politik insgesamt und die Politik der Partei Die Linke in dieser herausfordernden Tradition gesellschaftsverändernder, radikaler Realpolitik.
Dies stellt damit einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Partei Die Linke und den damals auf dem Gründungsparteitag der KPD beschlossenen Ziel der Machtübernahme her.
Hier hätten wir von Ihnen nicht nur den am Anfang zitierten Satz dieses Aufsatzes, sondern, wenn Sie diesen Aufsatz zu Ende gelesen haben, deutliche Worte hören müssen, dass Sie im Zweifel für die Freiheit stehen und dieses Gedankengut Ihrer Bundesvorsitzenden nicht mitragen.
Zu dem Antrag der Fraktion der CDU ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisit
zerinnen und Beisitzer nach vorn. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Die Stimmkarten werden durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist ein reibungsloser und geordneter Wahlgang möglich. Sie finden die Urnen, die eindeutig gekennzeichnet sind, vor. Eine Urne ist für die Ja-Stimmen, eine für die Nein-Stimmen und eine Urne für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge.
Ich eröffne die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3763 und bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Hat jeder seine Stimme abgegeben? – Das ist offenbar der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte um die Auszählung der Stimmen. Die Sitzung wird so lange unterbrochen.