Darüber hinaus gibt es, wie Sie wissen, das Angebot der Deutschen Bahn, mit dem Land Berlin in Vereinbarungen über – ich nenne es so – rahmenvertragliche Gestaltungen für die Fahrzeugbeschaffung einzutreten. Ich sage aber auch, dass sich das Land Berlin dadurch nicht die Wahrung der Wettbewerbsoption nehmen lässt. Die Vergabeautonomie eines Vertrages kann durch solche Verhandlungen nicht beeinträchtigt werden. Dies würden wir aus rechtlichen, aus tatsächlichen und auch aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulassen können.
Im Übrigen geht es darum, dass die Deutsche Bahn mit der Zusicherung der Beschaffung von Fahrzeugen nicht von der Notwendigkeit ablenken kann, das vorhandene Potenzial schließlich einigermaßen sicher zu sanieren, auch wenn, wie gesagt, vom Vorstandsvorsitzenden nicht in Aussicht gestellt wurde, dass dies in absehbarer Zeit erfolgreich sein wird.
Die stabile und qualitätsgerechte Erbringung ist von der Deutschen Bahn zu sichern. Im Rahmen der Diskussionen, die wir zurzeit mit der Deutschen Bahn führen, gibt es und kann es noch keine Entscheidung über die Vergabeoption ab 2017 geben. Eine Zusicherung, die Deutsche Bahn zum Anbieter oder gar zum alleinigen Anbieter ab 2017 zu machen, kann damit nicht verbunden werden. Der Senat hält sich deshalb zurzeit die Entscheidung über die Vergabe im Wettbewerb oder eine Direktbeauftragung an ein landeseigenes Unternehmen offen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Aufgrund Ihrer Ausführungen und zu den Pressemeldungen über Entschädigungen habe ich noch eine Nachfrage. Sind Sie in Anbetracht der tiefgreifenden, sehr ernsten aktuellen Probleme, die bei der S-Bahn seit Anfang Dezember bestehen und die sicherlich noch weit in das Jahr 2011 hineinreichen werden, damit einverstanden bzw. damit zufrieden, dass eine Entschädigungsleistung von lediglich zwei Monaten von der S-Bahn in Aussicht gestellt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! Bisher gibt es keine offizielle Mitteilung über das, was in Aussicht gestellt wird. Ich erwarte eine förmliche Mitteilung des Vorstandsvorsitzenden. Sie wissen, was ich deutlich gemacht habe. Ich glaube, dass eine Entschädigungsleistung erforderlich ist, die sich über diesen einen Baustein der Entschädigung für zwei Monate wie im Jahr 2010 definiert. Alles, was darunter bleibt, ist unbefriedigend.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin JungeReyer! Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass auch Sie für eine Entschädigung sind. Warum haben dann die Regierungsfraktionen bzw. Sie unseren Antrag zu Fahrgastentschädigungen vor acht Wochen noch abgelehnt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hämmerling! Es steht dem Senat nicht zu, die Frage zu beantworten, warum Fraktionen einen bestimmten Antrag gut oder schlecht finden. Ich darf Ihnen aber sagen, dass vor zwei Monaten – und zwar exakt vor zwei Monaten; das war Ende November – niemand hier in diesem Hause – auch Sie nicht – damit gerechnet hat, dass es wieder einen so katastrophalen Leistungseinbruch bei der S-Bahn geben würde.
Wird es dem Senat gelingen, seine beiden Energiekonzepte so lange zu verschleppen, dass die Legislaturperiode vorbei ist, bevor auch nur eine der Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden kann, die sich aus diesen Programmen ergeben?
Kollege Michael Schäfer! Das ist genau genommen keine Überschrift, sondern eine Frage. Aber wenn ich sie hier stelle, muss sie nicht beantwortet werden. Sie haben jetzt jedenfalls das Wort. – Bitte schön!
Die Überschrift ist so lang, damit ich in der Zwischenzeit auf jeden Fall rechtzeitig an das Pult finde. – Ich frage den Senat:
1. Angesichts dessen, dass der Regierende Bürgermeister sich am 23. September 2010 im Abgeordnetenhaus „sehr unzufrieden“ darüber gezeigt hat, dass das am Beginn der Legislaturperiode angekündigte „Energiekonzept 2020“ noch immer nicht fertig ist, was hat der Regierende Bürgermeister seitdem unternommen, um das Verfahren zu beschleunigen?
2. Warum hat der Senat im Jahr 2010 kein Landesenergieprogramm verabschiedet, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schäfer! Ich beantworte Ihre beiden Fragen zusammen. Dem Senat wird im Frühjahr dieses Jahres der Entwurf eines Energiekonzeptes 2020 vorgelegt. Es wird Szenarien und Handlungsfelder enthalten, mit denen das Ziel erreicht werden kann, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu senken. Die Festlegungen und Vorhaben des Bundesenergiekonzeptes mit zu erwartenden deutlichen Belastungen von Mieterinnen und Mietern hatten zu der Entscheidung geführt, in dieser Legislaturperiode kein Klimaschutzgesetz vorzulegen. Das Energiekonzept, das bereits fertig ausgearbeitet war, wird ambitionierte Herausforderungen enthalten, musste jedoch vor dem Hintergrund des Bundesenergiekonzeptes noch einmal überarbeitet werden.
Das Landesenergieprogramm 2006 bis 2010 ist zum Jahresende 2010 abgelaufen. Auf der Basis der Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht zur Halbzeit des Programms wird gegenwärtig die Datenbasis verbessert. Zusätzlich wird unter Einbeziehung der Öffentlichkeit definiert, mit welchem Erwartungshorizont und mit welchen Maßgaben das Programm fortzuschreiben ist. Die verschiedenen, in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen, angefangen bei den dokumentierten Daten über den Bedarf bei der energetischen Gebäudesanierung bis zu den Analysen zur Nutzung erneuerbarer Energien, dienen dabei als Grundlage. Gegenwärtig wird im Hause von Senatorin Lompscher der Abschlussbericht geschrieben.
Danke, Frau Staatssekretärin! – Angesichts dessen, dass es ein Gesetz gibt, wonach der Senat alle vier Jahre ein Landesenergieprogramm vorlegen muss, das letzte Landesenergieprogramm älter als vier Jahre ist und Sie somit dieses Gesetz gebrochen haben, frage ich Sie, mit welchen Recht Sie von den Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie sich an Gesetze halten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schäfer! Die Fristen für das Landesenergieprogramm sind in der Zwischenzeit immer wieder verschoben worden. Es wird jetzt am Abschlussbericht gearbeitet, und der wird dann auch aus dem Hause der Senatorin Lompscher vorgelegt werden.
Danke schön! – Damit hat die Fragestunde wegen Zeitablaufs ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Fragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Fragesteller. Es beginnt die SPDFraktion in Person von Herrn Gaebler. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister. – Sie konnten den Pressemeldungen entnehmen, dass die Spitzenkandidatin der Grünen, Frau Künast, weiterhin auf einer Überprüfung der Planungen für den Großflughafen pocht. Nun macht sie vage Aussagen, welche Flüge doch geeignet wären. Wie beurteilen Sie dieses Hin und Her in der für Berlin wichtigen Frage?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses zu beurteilen fällt mir immer schwerer. Ich glaube, dass es hier eine große Verantwor
tung für alle Politikerinnen und Politiker in Berlin gibt, dieses große Projekt Berlin-Brandenburg International Willy-Brandt-Flughafen nicht zu gefährden und nicht immer wieder durch neue, dann auch verwirrende Positionierungen in Frage zu stellen. Ich freue mich natürlich einerseits, dass es hier eine absolute Wende innerhalb kürzester Zeit gegeben hat, von einem von den Grünen geforderten Provinzflughafen nun von einem internationalen Flughafen zu sprechen. Gleichzeitig wird aber gefordert, dass die Planungen überarbeitet werden sollen. Wie und in welche Richtungen dies geschehen soll, wird aber nicht gesagt. Hier ist doch ziemlich viel Chaos am Werk. Es ist aber noch Zeit bis zu den Wahlen, hier eine klare Positionierung einer Oppositionspartei hinzubekommen.
Für uns ist ganz klar: Wir wollen den Flughafen BerlinBrandenburg International haben. Wir wollen ihn für die Zukunft ausbauen. Wir sind mit dem jetzt Erreichten nicht zufrieden. Wir erwarten, dass die Fluggesellschaften, nicht nur Air Berlin, die das schon begonnen hat, sondern auch Lufthansa und andere viel mehr die Kapazitäten und Möglichkeiten eines Standortes in Berlin nutzen. Es gibt Signale, die uns hoffnungsfroh stimmen, damit Berlin auch als Hauptstadt dieses großen Landes in Europa den Rang bekommt, den die Stadt auch verdient, nämlich den, den Standort als Metropole mitten in Europa mit wichtigen Funktionen nicht nur für Berlin und die Bundesrepublik, sondern auch im europäischen Sinne wahrzunehmen. Dies geht nur mit internationalen Verbindungen, die nicht nur in Europa durchgeführt werden dürfen, sondern in die ganze Welt. Dort gibt es Defizite, die zur Zeit den Wirtschaftsstandort schädigen. Dies muss beseitigt werden; dafür setzt sich der Senat ein.
Herr Regierender Bürgermeister! Wir beurteilen Sie die erhobenen Vorwürfe, es wäre nicht transparent geplant worden, und die Menschen seien bei diesem Flughafenprojekt von der Bürgerbeteiligung abgehalten worden angesichts Hunderttausender von Einwendungen und von Bürgeranhörungen, die stattgefunden haben?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allem Verständnis für Wahlkampfrhetorik
Ich wundere mich, dass Sie gleich so munter werden. Sie können mir zwar Wahlkampfrhetorik vorwerfen, aber ich habe es anders gemeint. Ich habe Verständnis für Ihre Wahlkampfrhetorik gehabt. Die Neigung, sich als Oppositionspartei bei aufgebrachten Bürgern hinzustellen und über den trügerischen und verbrecherischen Senat zu schimpfen, ist groß. Der sollte man jedoch widerstehen, wenn man seriöse Politik macht.
Wir hatten im Planfeststellungsverfahren, und das ist etwas, was offenbar einige nicht begreifen wollen, Bürgerbeteiligungsverfahren. Sie sind festgelegt. Nun kann man sagen, sie seien nicht ausreichend und müssten erweitert werden. Ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren hätte man, als man im Bund in der Regierung war, tun können. Das ist offensichtlich nicht erfolgt. Ich kann mich auch noch erinnern, wie viele Kapazitäten wir für die Bürgerbeteiligung zur Verfügung gestellt haben, weil man dachte, dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen würden als nachher tatsächlich in Anspruch genommen worden sind. Es sind richtige Hallen angemietet und Raum geschaffen worden. Sie waren alle überdimensioniert. Trotzdem hat es eine sehr intensive, auch stellvertretende Bürgerbeteiligung durch die entsprechenden Bürgerinitiativengruppierungen gegeben, die sich sehr kritisch mit diesem großen Infrastrukturprojekt auseinandergesetzt haben.
Das ist das legitime Recht von Bürgerinnen und Bürgern. Viele Bürgerinnen und Bürger haben gesagt, dass sie massiv und grundsätzlich gegen diesen Standort sind und haben diesen von Anfang an bekämpft. Diese Bürgerinitiativen gibt es auch heute noch. Sie haben jüngst auch wieder ihren grundsätzlichen Protest, ihre grundsätzliche Ablehnung gegen diesen Standort zum Ausdruck gebracht. Es ist ein ganz legitimes Verfahren.
Wir haben hier in diesem Haus – die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen haben das an ihrer Stelle getan – jahrelang sehr intensiv über die Frage des Standortes miteinander diskutiert. Dann gab es den sogenannten Konsensbeschluss; der Standort ist festgelegt worden. Er ist in Abwägung auch der Interessenlagen zwischen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und denen, die entlastet werden, auch letzten Endes vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft und für rechtmäßig erklärt worden. Da war immer mit dabei, dass das Thema Flugrouten natürlich eine Rolle spielt und das Thema, so, wie es auch im Planfeststellungsbeschluss steht, erst mit einer späteren Festlegung durch die Flugsicherung und dem Bundesaufsichtsamt per Rechtsverordnung behandelt wird, wie es das Gesetz sagt. Dies ist keine Geheimniskrämerei, und ist auch Teil des Verfahrens gewesen. Viele haben sich gerade gegen den Fluglärm und die Flugrouten ausgesprochen.
Zu unserer Überraschung – das mögen Sie nun glauben oder nicht, aber es war so – hat die Flugsicherung dann in der zuständigen Fluglärmkommission ihre Vorschläge unterbreitet. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass wir davon erfahren hätten, bevor es nach draußen geht. Das ist nicht der Fall gewesen.
Sie können herumkrähen, Frau Hämmerling. Dadurch wird Ihre Behauptung nicht wahrer! Entweder Sie wollen eine Antwort haben oder nicht. – Dann ist diese Debatte entbrannt, wie sie entbrannt ist. Ich freue mich – die Kollegin Junge-Reyer hat es gerade mitgeteilt –, dass jetzt in der Fluglärmkommission auch unsere Anträge sowie Anträge anderer hin Alternativen geprüft werden. Ich bin sicher, dass dabei bessere Lösungen herauskommen als es jetzt der Fall ist. Es ist ein komplexes Verfahren. Ich habe den Eindruck, dass auch die Flugsicherung nicht apodiktisch auf ihren bisherigen Vorschlägen beharrt, sondern einsieht, dass es Alternative gibt, insbesondere das zweimalige Abknicken um 15 Grad ist nicht notwendig. Dementsprechend bin ich sicher, dass es auch im Sinne des Vertrauensschutzes – das muss man in diesem Verfahren auch sagen – von Bürgerinnen und Bürgern, die sich 10 Jahre lang auf bestimmte Routen eingestellt haben, hier veränderte Vorschläge geben wird. Das ist aber leider noch nicht abgeschlossen. Ich bin sicher, dass viele daran arbeiten, zu besseren Ergebnissen zu kommen als es bislang der Fall ist.