Protokoll der Sitzung vom 17.02.2011

Beschlussempfehlung StadtVerk Drs 16/3826 Antrag der FDP Drs 16/0986

c) Beschlussempfehlung

Brachflächenkataster für Zwischennutzungen in Berlin einrichten

Beschlussempfehlung StadtVerk Drs 16/3827 Antrag der FDP Drs 16/1542

d) Beschlussempfehlung

Änderungen des Flächennutzungsplans für die Öffentlichkeit noch transparenter gestalten

Beschlussempfehlung StadtVerk Drs 16/3829 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3303

e) Beschlussempfehlung

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

Beschlussempfehlung StadtVerk Drs 16/3831 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3742

Die vorgesehenen Reden sollen nun zu Protokoll gegeben werden. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Der Flächennutzungsplan, auf dem heutige Planungsentscheidungen fallen und Grundstückspreise gehandelt werden, stammt aus der Zeit des großen Metropolenrauschs 1994. Auch wenn er in vielen Details immer

wieder angepasst wurde und auch heute wieder geändert wird, die Grundannahmen sind immer noch die großspurigen Wachstumsprognosen von 1994 für das Jahr 2010. Diese haben sich aber längst als völlig überzogen erwiesen.

Der Flächennutzungsplan ging von einem regionalen Bevölkerungszuwachs von 1 Million Einwohnern bis 2010 aus, davon plus 300 000 Einwohnern in Berlin, also einem Zuwachs von ca. 3,4 auf 3,7 Millionen Einwohnern in 2010. Tatsächlich ist die Bevölkerungszahl heute mit 3,45 Millionen Einwohnern etwa genauso hoch wie 1994 – 3,472 Millionen Einwohner. Im Umland ist die Bevölkerungszahl um 235 000 Einwohner gestiegen, von 660 000 Einwohnern in 1990 auf heute knapp 895 000 Einwohner. Im weiteren Brandenburg ist sie in dieser Zeit aber um 300 000 Einwohner gesunken. Das heißt: Die Metropolregion hat zwar eine leichte Stärkung des Speckgürtels, stagniert im Saldo aber.

Nun sagen die Prognosen bis 2030 für Berlin eine Zunahme um 60 000 Einwohner voraus, im Falle von starkem Wachstum bis maximal 179 000 Einwohner. Für das Umland wird auch ein Zuwachs von 60 000 Einwohnern vorausgesagt, für ganz Brandenburg wiederum ein Rückgang um 300 000 Einwohner bis 2030.

Was sind die Folgen? – Das Hemd, das Berlin sich geschneidert hat und nach wie vor trägt, ist viel zu groß mit dem Effekt: Berlin genehmigt ständig neuen Leerstand und jagt seine Wirtschaft in immer größere, unverträgliche Konkurrenzen. Und: Berlin handelt mit überteuerten Grundstückswerten. Das Problem liegt heute nicht mehr im Wohnungsbau. Da hatten wir lange genug mit den überdimensionierten und überteuerten Entwicklungsgebieten zu tun. Das Hauptproblem in Berlin sind die völlig überzogenen Kerngebietsausweisungen: Der Flächennutzungsplan weist viel zu große Areale aus rund um den Alex, beiderseits der Friedrichstraße, an der Leipziger Straße, am Ostbahnhof, eine riesige City-West etc. Mit diesen Flächenausweisungen sind die Grundstückspreise hochgezont worden. Der Bodenwertatlas spiegelt den Flächennutzungsplan.

Und nun werden jahrein, jahraus Überangebote an Einzelhandelsflächen, an Büros, an Hotels geschaffen, von denen viel zu viele leerstehen. Sinnvoller Wohnungsbau in zentralen Lagen wird dabei verhindert, weil er bei den Bodenpreisen für Kerngebietsnutzung nicht rentabel ist. Der Mittelstand wird im Einzelhandel ebenso wie bei Hotels und Pensionen systematisch von den kapitalstarken Investoren kaputt gemacht – zumal immer wieder eine Übernutzung der Grundstücke genehmigt wird, die mit den Vorgaben der Baunutzungsverordnung überhaupt nichts mehr zu tun hat. Das Ganze ist rot-roter Wildwuchskapitalismus, wie ihn sich eigentlich nur die FDP wünscht. Realitätstaugliche und stadtverträgliche Planungs- und Investitionspolitik sehen anders aus.

Dass wir uns heute mit einer Vielzahl von Anträgen sowie Vorlagen zur Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan befassen, ist angesichts der umfangreichen Beratungen im Fachausschuss hier im Parlament eigentlich nicht mehr zwingend erforderlich. Alle Fraktionen haben in den Ausschussberatungen hinlänglich Gelegenheit gehabt, ihre Positionen vorzutragen. Sicher sind Fragen zum Flächennutzungsplan insbesondere für die Stadtentwicklungspolitik von größter Bedeutung. Deshalb ist auch der Antrag der Grünen, den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1994 an die aktuellen Bevölkerungsprognosen anzupassen, wichtig und richtig.

Die grundlegende Überarbeitung des Flächennutzungsplans von 1994 ist nicht zuletzt aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bevölkerungsentwicklung und des inzwischen allgemein anerkannten demographischen Wandels geboten. Insbesondere die neuen städtebaulichen Entwicklungen im Zusammenhang mit der grundlegenden Nutzungsänderung der Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof und des heutigen Flughafens Tegel stellen die Stadtentwicklungspolitik vor neue Herausforderungen, die den Flächennutzungsplan von 1994 überfordern würden. Hinzu kommt, dass es auch große ehemals industriell bzw. gewerblich genutzte Flächen gibt, die für die allgemeine Stadtentwicklung zur Verfügung stehen, wie z. B. das Gelände an der Heidestraße in Berlin-Mitte. Dieses Gebiet wird unter der Überschrift „Europacity“ vollkommen neu beplant und im Ergebnis ein neues Stadtquartier entstehen lassen. Gerade Entwicklungen in dieser Größenordnung machen eine grundsätzliche Neuausrichtung der Berliner Flächennutzungsplanung erforderlich. Auch wenn mit Anpassungen bereits gewisse Entwicklungen gesteuert werden können, so sind sie nicht in der Lage, dem ganzheitlichen Ansatz einer integrierten Stadtentwicklungspolitik Rechnung zu tragen.

Deshalb haben wir uns in den Ausschussberatungen im Ergebnis für die Unterstützung des Antrages der Grünen entschieden. Auch wenn die eigentliche Intention der Grünen darin besteht, die Verkehrsplanung neu auszurichten, sprich sinnvolle Planungen, wie die Verlängerung der A 100 bzw. jeglichen Ausbau der straßenverkehrlichen Infrastruktur abzulehnen, meinen wir trotzdem, dass nach fast 20 Jahren eine grundlegende Überarbeitung des FNP ratsam wäre.

Leider können wir dem Antrag der FDP-Fraktion nicht folgen, der die Existenz der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg infrage stellt. Bei allen Schwierigkeiten einer effizienten Abstimmung zwischen beiden Ländern muss es aufgrund des engen Verflechtungsraums eine koordinierende Stelle geben, die die Interessen beider Länder berücksichtigt. Dies hat sich in der Vergangenheit insgesamt auch bewährt.

Zum Antrag zu dem Brachflächenkataster werden wir uns enthalten. Es ist nicht unbedingt die Aufgabe einer Landesbehörde, von einzelnen Grundstückseigentümern zu verlangen, über beabsichtigte Zwischennutzungen Auskünfte zu geben. Diese Forderung gerade von der FDPFraktion zu hören, ist an dieser Stelle nicht nachzuvollziehen.

Dagegen werden wir, wie auch schon im Ausschuss, dem Antrag der Koalition zu mehr Bürgerfreundlichkeit bei Beteiligung der Öffentlichkeit an Flächennutzungsplanänderungen zustimmen. Wie wichtig Information und Transparenz im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen und Verwaltungshandeln sind, haben wir in der jüngsten Vergangenheit hinreichend erfahren dürfen. Durch die heutigen Möglichkeiten der Nutzung von elektronischen Medien wurde die Kommunikation zwischen Politik und Bürgern massiv vereinfacht, dies gilt es zu nutzen.

Schließlich gilt es noch, über die Vorlage zur Beschlussfassung abzustimmen. Die CDU-Fraktion wird auch dieser Vorlage zustimmen. Die vorgesehen Änderungen des Flächennutzungsplans halten wir für richtig.

Wir kommen zu den Abstimmungen: Zum Antrag der Fraktion der Grünen „Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1994 den aktuellen Bevölkerungsprognosen anpassen“. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen und der CDU. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/0986 – Stichwort: Landesplanung – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne und FDP die Ablehnung auch mit Änderung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FDP und der Grünen. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der FDP Drucksache 16/1542 – Stichwort: Brachflächenkataster – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU die Ablehnung auch mit Änderung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und Grünen. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen sind dagegen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion enthält sich. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke Drucksache 16/3303 – Stichworte: FNP. Änderungen transparenter gestalten – empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei

chen. – Das ist in der Tat bei allen Fraktionen der Fall. Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 16/3742 – Stichwort: FNP Berlin – empfiehlt der Fachausschuss einstimmig bei Enthaltung der Grünen die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? – Die Grünen enthalten sich. Dann ist das bei Enthaltung der Grünen beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23:

Beschlussempfehlung

Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht (III): Spielsucht vorbeugen, Prävention ausbauen

Beschlussempfehlung GesUmVer Drs 16/3850 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3777

Die Drucksache 16/3850 ist durch die Drucksache 16/3850 Neu ersetzt worden. Die Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses und des Hauptausschusses sind bereits unter Punkt 6 A d) behandelt worden.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 23 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 24/2010 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/3875 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme des Vermögensgeschäfts Nr. 24/2010. Wer dieser Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind in der Tat, zögernd aber doch, alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 23 B:

Dringliche Beschlussempfehlungen

Umgehend Kitaplatzbedarfsplanung vorlegen

Beschlussempfehlungen BildJugFam und Haupt Drs 16/3879 Antrag der CDU Drs 16/3686

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss und der Hauptausschuss empfehlen einstimmig bei Enthaltung der CDU die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Wer dem Antrag im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie Drucksache 16/3879 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wie ist das mit den Koalitionsfraktionen, stimmen die noch mit? Die stimmen also auch dafür. Die Fraktion der Grünen auch. Wer enthält sich? – Es enthält sich die Fraktion der CDU. Dann ist der Antrag in der veränderten Fassung angenommen.