Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/3924

in Verbindung mit

lfd. Nr. 8:

Beschlussempfehlung

Berliner Schülerinnen und Schülern Wege ins Studium und Möglichkeiten der Studienfinanzierung rechtzeitig eröffnen

Beschlussempfehlung WissForsch Drs 16/3817 Antrag der FDP Drs 16/3279

in Verbindung mit

lfd. Nr. 13:

Beschlussempfehlungen

Berlins Hochschulen im Wettbewerb stärken – Berufungsverfahren beschleunigen

Beschlussempfehlungen WissForsch und Haupt Drs 16/3917 Antrag der FDP Drs 16/3754

Ich eröffne die erste Lesung hinsichtlich der Gesetzesvorlage. Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen und stelle hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung fest. Für die gemeinsame Beratung der drei Tagesordnungspunkte hat man sich auf eine Redezeit von bis zu acht Minuten pro Fraktion verständigt. Es beginnt die Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Zimmer hat das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen ganz wesentlichen Baustein der Wissenschaftspolitik der Koalition, nehme ich an, jedenfalls war er das mit Blick auf das von Ihnen gemeinsam vereinbarte Programm für diese Legislaturperiode. Kurz vor Schluss kommen Sie dann auch mit einem Gesetzentwurf für eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes. Sie haben lange dafür gebraucht, fast fünf Jahre. Das Ergebnis, muss ich sagen, ist mehr als enttäuschend.

Man kann das in drei Blöcke gliedern, was man an Kritik an diesem Gesetz haben kann. Der erste Punkt ist der, wie ich finde, der am deutlichsten heraussticht. Das ist die Frage: Wie gehen Sie eigentlich mit der Autonomie unserer Hochschulen in Berlin um? Dass Autonomie wichtig ist, das dürfte jedem klar sein, wenn es darum geht, wissenschaftliche Exzellenz zu entwickeln, aber auch qualita

tiv hochwertige Lehre anzubieten, aber auch im Wettbewerb zu bestehen. Gerade die Exzellenzinitiative zeigt, mittlerweile ist Wissenschaft auch ein harter Wettbewerb um Ressourcen in Deutschland. Gerade da müssen unsere Hochschulen zu bestehen in der Lage sein. Wenn ich mir einzelne Punkte an Ihrer Novelle ansehe, dann hat man den Eindruck, dass Sie eher von dem Bestreben angetrieben sind, weniger Autonomie zu gewährleisten. Sie wollen stärker in die Hochschulen eingreifen, in die Ausgestaltung des Lehrangebots und in die innere Organisation.

Ich will es an einigen Punkten festmachen. Zunächst gibt es die Frage: Wie sieht es aus mit der Zulassung zum Master? – Da gibt es ein ausdrückliches Verbot fachlich begründeter Zulassungsbeschränkungen bei nichtkonsekutiven Masterstudiengängen, und man fragt sich warum. Nun kann man natürlich argumentieren, dass man sagt, es sei ein größtmögliches Maß an Chancengleichheit, die sich damit verbinde. Nur: Um Chancen allein des Hochschulzugangs geht es doch nicht, sondern darum, dass diejenigen, die sich für ein Studium entscheiden, auch in der Lage sind, dieses Studium gut zu absolvieren. Das heißt, es muss im Vorfeld die Möglichkeit bestehen, bestimmte Anforderungen zu definieren, um in so einem Studium erfolgreich zu sein. Genau das soll den Hochschulen untersagt werden. Da frage ich mich warum. Wem dienen Sie damit? – Sie dienen damit weder den Studierenden, die zuvor die Möglichkeit haben, dann auch festzustellen, ob sie eigentlich geeignet sind für das, was sie anstreben. Und sie dienen auch nicht den Hochschulen, weil Profilbildung damit deutlich erschwert wird.

Wir haben dann die Rahmenstudien- und Prüfungsordnungen. Nunmehr solle es auch – neu geregelt in § 90 – einen Bestätigungsvorbehalt für Rahmenstudienordnungen geben. Richtig ist, Prüfungsordnungen sind auch vorher schon unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmigung der Senatsverwaltung im Rahmen der bisherigen Fassung des BerlHG gewesen, aber nun kommen auch Rahmenstudienordnungen hinzu. Warum wollen Sie die genehmigen? Was wollen Sie damit erreichen? Ich nehme an, die Begründung dafür wird sein, dass Sie bestimmte Standards sicherstellen wollen. Ich glaube, dass die Standards an den Hochschulen in Berlin anerkanntermaßen hoch sind.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Was aus meiner Sicht nur dahinter stecken kann, ist eigentlich das Bestreben, zu sagen, ich will den Hochschulen noch vorgeben, was sie im Rahmen der Studien anzubieten haben. Sie wollen damit ein Korsett, Korsettstangen einziehen. Und damit greifen Sie in einen Kernbereich der Autonomie unserer Hochschulen ein.

Es gab natürlich auch andere Punkte wie z. B. die Frage: Kann man den Hochschulen nicht mehr Autonomie gewähren? Da gab es Gespräche mit den Vertretern der Hochschulen, da ging es um die Frage eines Berufungsrechts, das an die Hochschulen selbst zu delegieren wäre. Das haben Sie letztendlich dann nicht aufgenommen, Sie lehnen es auch politisch ab. Sie sagen, das Berufungsrecht

soll nicht bei den Hochschulen sein, denn man müsse ja sicherstellen, dass da keine Schweinereien passieren.

Wenn ich das jetzt mal zusammennehme mit dem, was ich vorher aufgeführt habe, dann wird daraus eines deutlich: Sie haben offensichtlich ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber den Hochschulen und ihrer Fähigkeit, tatsächlich eigenverantwortlich ihr Angebot, ihr Personal und ihre Studierendenschaft zu organisieren. Dieses Misstrauen teilen wir nicht, um das ganz klar und deutlich zu sagen. Ich möchte den Hochschulen lieber mehr Autonomie gewähren als weniger, denn da, wo sie Autonomie bekommen und genutzt haben, haben sie auch bewiesen, dass sie in der Lage sind, daraus etwas zu machen. Nicht umsonst haben wir exzellente Universitäten in Berlin.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Sie wollen den Hochschulen diverse neue Verpflichtungen aufbürden. Da geht es um die Frage Teilzeitstudium, um einen gesetzlichen Anspruch darauf. Nicht dass ich etwas dagegen hätte! Teilzeitstudium halte ich an sich für eine gute Idee. Die Frage ist nur: Wie organisieren Sie das? Wie organisieren Sie die Möglichkeit, dann Teilzeitstudien völlig asynchron innerhalb einer Hochschule anzubieten bzw. die notwendigen Module aufeinander abzustimmen? – Das geht alles, erfordert aber einen immensen Aufwand. Wie sieht es mit den Kosten aus? Werden diese Kosten in irgendeiner Form abgebildet? Werden sie den Hochschulen erstattet? Oder müssen sie das im Rahmen der ihnen bislang zur Verfügung stehenden Mittel realisieren? Müssen sie die Beratungsleistungen aus den ihnen bislang zur Verfügung stehenden Mitteln realisieren? – So sieht es jedenfalls aus. Ich habe nichts dagegen, dass es eine Finanzierungsberatung an Hochschulen gibt, wenn es darum geht, das eigene Studium zu finanzieren. Nur, es muss irgendjemand bezahlen. Sollen das die Hochschulen aus ihrem Budget bezahlen? Oder bezahlt der Senat zusätzlich? – Ich gehe davon aus, so, wie die Hochschulverträge gestrickt sind, müssen die Hochschulen das selbstverständlich selbst bezahlen. Das heißt, es geht auf Kosten anderer Angebote.

Genauso wie die Frage beruflich Qualifizierter: Das finde ich gut. Nur, wer definiert denn die Zulassungsvoraussetzungen? Wer prüft das Ganze? Das kostet doch auch Zeit und Geld. Das bindet doch Ressourcen. Wie viele Studienplätze kostet das hohe Maß an bürokratischem Aufwand, das Sie den Hochschulen jetzt aufbürden wollen? Haben Sie das mal ausgerechnet? – Ich habe es noch nicht ausgerechnet. Ich bin gespannt, ob wir dazu im Rahmen der Beratungen einmal eine Zahl hören. Aber ich gehe davon aus, es kostet jedenfalls Geld. Das ist nicht umsonst zu haben. Und dieses Geld fehlt dann, wenn es darum geht, Studienangebote in Berlin zu machen.

Und dann haben wir noch den dritten Block, die Qualität. Und da muss ich sagen, diese Vorstellung, dass man mit Wissenschaftlichen Mitarbeitern mit einem Aufgabenschwerpunkt Lehre die Kapazitätsprobleme an den Berliner Hochschulen damit lösen könnte, dass man quasi eine

Form von Discountlehrkräften einführt, das finde ich nachgerade absurd.

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Es führt nämlich dazu, dass Sie selbstverständlich zum einen ein qualitativ geringerwertigeres Angebot haben. Das lässt sich gar nicht von der Hand weisen. Ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist nicht so qualifiziert wie ein Juniorprofessor oder ein Professor, klar und deutlich, sonst wäre er kein Wissenschaftlicher Mitarbeiter, sondern Professor. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter ist in der Regel auf einer bestimmten Stufe seiner wissenschaftlichen Karriere und Ausbildung. Er kann also per se nicht die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Professors besitzen. Das heißt also, Sie nehmen billigend in Kauf, dass die Qualität dort geringer ist.

Aber nicht nur das. Spiegelbildlich dazu stellt sich die Frage: Was das heißt das eigentlich für diese Wissenschaftlichen Mitarbeiter? Was soll bitte ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt Lehre danach werden? Ist er denn danach markttauglich außerhalb des akademischen Betriebes? Natürlich nicht! Das glaube ich jedenfalls nicht, weil ihm nämlich genau die praktische Qualifikation fehlt, die sich notwendigerweise damit verbindet, dass man als Wissenschaftlicher Mitarbeiter auch vollständig in die Arbeit eines Lehrstuhls eingebunden ist.

Also im Fazit: Ich finde den Gesetzentwurf enttäuschend. Er ist kein großer Wurf, nachdem sie fünf Jahre dafür Zeit gehabt haben. Er ist vor allen Dingen auch keine angemessene Reaktion auf die Proteste der Studierenden im vergangenen Jahr. Ich halte ihn für gefährlich, weil Sie nämlich die Rechte der Hochschulen in einer Form von Salamitaktik beschneiden. Und ich finde ihn damit auch im Ergebnis standortfeindlich, wer er Wettbewerbsnachteile mit sich bringen wird. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich im Rahmen der Anhörung, bei der diese Kritik mit Sicherheit nicht nur von mir, sondern auch von anderen wiedergegeben werden wird, eines Besseren besinnen und von diesem Vorhaben Abstand nehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmer! – Für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Oberg das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Zimmer! Es hat sich gelohnt, dass ich erst nach Ihnen reden darf, weil ich so die Möglichkeit habe, auf das einzugehen, was Sie gesagt haben. Und das war durchaus bemerkenswert.

Sie haben zu Beginn und zu Ende Ihrer Rede mit großen Kanonen auf doch recht kleine Spatzen, das heißt Re

gelungen des Gesetzes, geschossen. Das, was Sie dazwischen aber geboten haben, waren im Folgenden drei Dinge. Entweder haben Sie Dinge kritisiert, die heute schon geltendes Recht sind, und haben skandalisiert, dass das nun eingeführt werde; sehr merkwürdig. Oder Sie haben erklärt, dass Sie das Ziel teilen, aber rumgemäkelt, wie das denn gehen soll. Oder, das Dritte – und das ist das, was ich Ihnen eigentlich am übelsten nehme –, Sie haben Dinge behauptet, die nicht im Gesetz stehen. Ich werde in den weiteren Ausführungen darauf eingehen. Und ich hoffe, dass Sie sich die Zeit nehmen bis zum nächsten Mittwoch, wenn wir die Anhörung im Wissenschaftsausschuss haben, das Gesetz dann vielleicht doch mal zu lesen.

Wir sehen die Modernisierung des Hochschulgesetzes als erforderlich an. Und es ist auch richtig, dass wir das in dieser Legislaturperiode machen. Anders als andere Fraktionen und Parteien haben wir uns noch nicht in den Wahlkampf verabschiedet. Nein, wir werden unserer Verantwortung bis zum 18. September gerecht und auch darüber hinaus und werden darum dieses Hochschulgesetz jetzt beraten und aller Voraussicht nach dann auch verabschieden.

[Beifall bei der SPD]

Warum brauchen wir dieses Hochschulgesetz bzw. die Modernisierung des Hochschulgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt? – Unser Berliner Hochschulgesetz kennt in der heutigen Fassung weder den Bachelor noch den Master. Es stammt aus einer Zeit vor Bologna. Und wenn wir das Hochschulgesetz und die Berliner Hochschule fit für Bologna machen wollen, dann brauchen wir dieses Modernisierungsgesetz. Und es ist klar: Es gab bei der Einführung und Umsetzung des Bolognaprozesses Probleme. Auch hierfür brauchen wir das Gesetz, um eben diese Probleme abzustellen. Wir wollen die Öffnung der Hochschule, und wir teilen das nicht nur so als Randbemerkung wie Sie, Herr Zimmer: Ist ja nett, aber wo sollen denn die Studienplätze herkommen?, sondern wir bekennen uns dazu. Wege an die Hochschule müssen zahlreich und vielfältig sein. Neben dem Abitur muss es weitere breite und offene Zugänge für junge und auch ältere Menschen an die Berliner Hochschulen geben. Deshalb ist es gut, dass das vorliegende Gesetz diese Wege weit aufmacht. Klar ist aber auch, dass die Hochschulen sich auf diese neuen Studierenden vorbereiten müssen und dass das eine Aufgabe ist, die wir nicht allein mit diesem Gesetz lösen können.

Und, Herr Zimmer, es war mir klar, Sie würden sich hier hinstellen und Krokodilstränen vergießen, dass die Autonomie mit diesem Gesetz eingeschränkt wird. Das Erstaunliche an der Sache ist, dass das Gegenteil richtig ist

[Mirco Dragowski (FDP): Das stimmt nicht!]

und Sie das eigentlich auch wissen müssten. Die Autonomie wird mit diesem Gesetz ausgebaut. Das ist richtig, und das ist auch gut. Ich werde Ihnen das anhand eines schönen Beispiels belegen, das Sie zu skandalisieren versucht haben. Künftig, so möchte es das Gesetz, sollen nur

noch die Rahmenstudienordnung und die Rahmenordnung der Senatsverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden. Wie ist es denn heute? – Heute ist es so, dass in § 24 geregelt ist, dass jede Studien- und Prüfungsordnung dem Senat zur Genehmigung vorzulegen ist. In § 90 ist geregelt, dass jede übrige Ordnung außer den Studienordnungen, da das in § 24 geregelt ist, auch zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Gegenwärtig muss also jede Ordnung der Senatsverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden. Was macht das Modernisierungsgesetz? – Es streicht § 24 und beschränkt in § 90 die Genehmigung allein auf die Rahmenordnungen. Das heißt, die Hochschulen erlassen einen Rahmen, und innerhalb dieses Rahmens, der von der Senatsverwaltung genehmigt wurde, sind sie frei. Das ist eine Entlastung für die Hochschule. Das ist ein Bürokratieabbau in ganz erheblichem Umfang. Das ist mehr und nicht weniger Autonomie. Und Herr Zimmer, ich bin mir sicher, Sie wissen es besser, als Sie es hier dargestellt haben.

Richtig ist aber auch, dass Autonomie immer mit Verantwortung einhergehen muss und mit Rückbindung an die Gesellschaft. Verantwortung, da sind die Hochschulen vor allem gefragt, wenn es darum geht, Studienberatung sicherzustellen und den Studierenden zu helfen, ihren Weg durch die Hochschule erfolgreich zu gehen. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf dort eine Stärkung vorsieht. Die gesellschaftliche Rückbindung findet sich an anderer Stelle, z. B. in § 5a, wo es darum geht, dass Gleichstellungsstandards etabliert werden sollen.

Und, Frau Schillhaneck, heute Morgen oder heute Nachmittag haben Sie in einer anderen Rederunde gesagt, dass das „Berliner Programm zur Stärkung von Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre“ ja hübsch sei, aber im Hochschulgesetz, da müsste was gemacht werden. Und dann haben Sie hinzugefügt, in der Novelle, da haben Sie es aber verpasst. Ja, Frau Schillhaneck, dann empfehle ich Ihnen gemeinsam mit Herrn Zimmer, vielleicht bei einem guten Glas Wein: Werfen auch Sie doch mal einen Blick in das Gesetz und schauen sich den § 5a an! Er ist neu und beinhaltet genau das. Wir finden das richtig.

Insgesamt schlägt der vorliegende Gesetzentwurf die richtige Richtung ein. Aber es gibt auch noch Gesprächsbedarf. So wollen wir mehr Beratung, ja, das ist richtig, aber Beratung soll helfen und unterstützen und nicht als Drohung funktionieren. Wir wollen nicht, dass die drohende Exmatrikulation infolge von Beratung zum Damoklesschwert über jeder Studentin, über jedem Studenten in dieser Stadt wird. Hier haben wir Beratungsbedarf, und hier denken wir auch über Änderungen nach.

Auch der Spielraum des einzelnen Studenten bei der Gestaltung des Studiums ist ein Wert, der uns sehr am Herzen liegt. Wir wollen die Anhörung dafür nutzen, um mit den Betroffenen genau diese Frage zu erörtern. Insgesamt soll es ein Gesetz für die Hochschulen und für die Studierenden werden und nicht gegen sie. Deshalb möchten wir die

sehr ausführlichen Beratungen und Anhörungen der nächsten Wochen dafür nutzen, in Details darüber zu beraten, wie man dieses Gesetz so machen kann, dass es unseren hohen Ansprüchen gerecht wird und wie es tatsächlich am Ende für Hochschulen und für Studierende eine Verbesserung darstellt.

Jetzt haben wir in der Beratung dieses Gesetz verbunden mit zwei Anträgen der FDP zur Studienberatung und zur Studienfinanzierungsberatung und zur Frage des Berufungsverfahrens. Und auch hier haben Sie, Herr Zimmer, Einlassungen gemacht. Und auch hier haben Sie beide Male sich nicht zutreffend geäußert. Erstens: Finanzierungsberatung, steht im Gesetz, sollen die Hochschulen machen. Ja, hätten Sie die Begründung gelesen, dann wüssten Sie, dass da ausdrücklich drinsteht, auf Finanzierungsberatungen, da sollen keine eigenen Infrastrukturen etabliert werden, da soll nichts Neues gemacht werden, sondern da sollen die bestehenden Möglichkeiten eingebunden und soll darauf verwiesen werden.

[Mirco Dragowski (FDP): Abrakadabra!]

Sie haben sich hier hingestellt und haben gesagt: Skandal! Die Hochschulen sollen ohne mehr Geld neue Strukturen aufbauen. – Das ist falsch. Richtig ist, dass die bestehenden Strukturen eingebunden werden sollen. Und, Herr Dragowski, die FDP fordert nun, vor dem Mittleren Schulabschluss eine Beratung für Schülerinnen und Schüler anzubieten, wie das nun mit dem Studium ist.