Nicolas Zimmer

Sitzungen

16/5 16/13 16/15 16/20 16/28 16/39 16/40 16/44 16/45 16/54 16/55 16/56 16/57 16/59 16/61 16/65 16/67 16/68 16/69 16/70 16/71 16/74 16/75 16/76 16/77 16/79 16/81 16/82 16/86

Letzte Beiträge

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Es ist plötzlich so ruhig geworden. Ich werde demnächst immer ein Glas Wasser vorher eingießen, es scheint ja die Spannung zu steigern. – Ich darf heute den Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin abgeben mit der Kurzbezeichnung HOWOGE. Dieser Untersu
chungsausschuss hat ja nur eine relativ kurze Lebenszeit gehabt. Der Einsetzungsbeschluss datiert vom 17. März 2011, die erste Sitzung hatten wir am 25. März 2011 und die letzte am 12. August 2011. Das bedeutete u. a. für die Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss, auch während der parlamentarischen Sommerferien zu tagen und zu arbeiten. Wir haben acht Beweiserhebungssitzungen durchgeführt und haben in der Zeit 18 Zeugen gehört, einige von denen auch öfter. Wir sind zu Erkenntnissen gelangt, zu denen ich jetzt einiges ausführen möchte. Aber – das will ich auch vorwegschicken – ich gebe den Bericht als Ausschussvorsitzender, nicht als Mitglied einer Fraktion, auch wenn ich Mitglied einer Fraktion bin. Die politische Bewertung überlasse ich den Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Fraktionen.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Dieser Ausschuss hat neben der Tatsache, dass er ein sehr kurzer Ausschuss gewesen ist, auch in gewisser Hinsicht Untersuchungsrechtsgeschichte geschrieben. Jedenfalls ist mir nicht bekannt gewesen, dass es das vorher einmal gab. Wir haben nämlich auch einen Unterausschuss zum Zweck der Beweiserhebung eingesetzt und sind dann mit diesem bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorstellig geworden und haben dort Unterlagen gesichtet. Auch dies ist etwas, was sehr ungewöhnlich ist. Zu den Hintergründen werde ich dann im weiteren Verlauf meines Berichts noch etwas sagen.
Bevor ich nun in den eigentlichen Bericht eintrete, möchte ich vorweg den Dank an das Ausschussbüro richten.
Ja, das ist auch einen Applaus wert. – Ich glaube, da kann ich für alle Fraktionen sprechen. Ich als Vorsitzender kann es insbesondere tun und möchte also an der Stelle quasi auch für die weiteren Mitarbeiter Frau Dr. Reiter und Herrn Hellriegel danken, die uns stets sach- und fachkundig und vor allen Dingen auch tatkräftig zur Seite gestanden haben und innerhalb kürzester Zeit einen umfangreichen Berichtsentwurf erstellt haben, der zwar dann in der weiteren Verhandlung einen etwas anderen Schicksalsweg eingeschlagen hat als von mir gedacht, vielleicht nicht erwartet, aber erhofft. Aber dennoch vielen Dank dafür!
Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken. Keine Sorge, es ist heute nicht meine Abschiedsrede, das hoffe ich jedenfalls. Aber trotzdem ist es an der Zeit, Dank zu sagen. Ich sage deswegen auch Dank, weil es für den Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses nicht immer einfach ist. Ein Untersuchungsausschuss ist per Definition ein auf Konflikt angelegtes Gremium, denn in der Regel geht es darum, dass eine Seite des Hauses der Auffassung ist, dass von der anderen Seite des Hauses gestellte Senatsmitglieder sich nicht konform welcher Regelung auch immer entsprechend verhalten haben. In diesem Zusammenhang möchte ich mich dafür bedanken, dass wir stets in diesem Ausschuss fair miteinander umgegangen sind. Auch das hat dazu
beigetragen, dass wir in der Lage waren, unser Arbeitspensum in dieser Zeit zu erledigen.
Nun aber Schluss mit dem Lob. Ich möchte nicht den Eindruck entstehen lassen, dass dies eine rein harmonische Veranstaltung gewesen wäre. Denn obwohl wir alle die gleichen Zeugen gehört haben, obwohl wir alle die gleichen Unterlagen lesen konnten, sind wir doch zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt, wie ich eingangs schon sagte. Ich habe als Ausschussvorsitzender einen Berichtsentwurf vorgelegt, der ist in einigen Teilen mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgeändert worden. Ich werde an verschiedenen Stellen darauf eingehen. Aber wie gesagt, ich gebe den Bericht in der Fassung ab, in der er beschlossen worden ist.
Was unstreitig war, war die Ausgangslage. Die HOWOGE hat als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Aufträge vergeben, ohne dass hierfür die erforderlichen und vorgeschriebenen Ausschreibungen vorgenommen worden sind. Und, das ist nicht das Einzige, das ist ja per se eigentlich schon ein Umstand, der einer Untersuchung wert gewesen wäre, auch ein Kollege unseres Hauses, Herr Hillenberg, ist in diesem Zusammenhang nicht nur in die Schlagzeilen geraten, sondern auch in den Genuss ungefähr der Hälfte der Aufträge, die in diesem Zusammenhang auf diese Art und Weise vergeben worden sind. Das Ganze wurde politisch diskutiert, Sie haben es möglicherweise noch in Erinnerung.
Und dann betritt der ehemalige Berliner Finanzsenator Sarrazin die Bühne, wie er es so oft tut, und nimmt in einem Schreiben vom 8. September 2010 Bezug auf ein Gespräch mit den damaligen Geschäftsführern der HOWOGE, Adam und Kirschner, will sie unterstützen im Rahmen ihres Verfahrens vorm Landgericht um Kündigungsschutz und sagt dann, aus seiner Sicht sei die Direktvergabe an ausgewählte Planungsbüros unter Umgehung des Wettbewerbsrechts die wirtschaftlichste Lösung und deswegen von ihm uneingeschränkt gebilligt worden. Das hat dann natürlich zu einer lebhaften Diskussion geführt – in den Medien, in der Stadt und im Parlament, u. a. auch im Hauptausschuss. Und nachdem ein Antrag der Oppositionsfraktionen am 26. Januar 2011, Herrn Sarrazin dazu zu hören, mit der Mehrheit der Koalition abgelehnt worden ist, haben die Oppositionsfraktionen diesen Untersuchungsausschuss beantragt.
Er wurde eingesetzt. Was hat er festgestellt? – Nun, im Zeitraum zwischen 2002 und 2010 ist es bei der Vergabe von Aufträgen durch die HOWOGE fortgesetzt zu Vergaberechtsverstößen gekommen. Das ist eine Tatsache, die nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden kann. Die ehemaligen Geschäftsführer Adam und Kirschner haben sich zwar mit der Auffassung verteidigt, die HOWOGE sei kein öffentlicher Auftraggeber gewesen, denn schließlich sei sie eine GmbH. Nur, es war – das ist im Ausschuss im Rahmen der Beweiserhebung deutlich geworden – von verschiedensten Seiten darauf hingewiesen worden, dass diese Auffassung irrig gewesen ist. Zum einen gab es im
Juli 2002 ein Schreiben der damaligen Staatssekretärin Junge-Reyer an die HOWOGE, wo sie der HOWOGE mitteilt, dass sie sich an das Vergaberecht zu halten habe. Dann wird im Februar 2003 ein Beschluss des Kammergerichts gefasst, in dem selbiges auch noch einmal festgehalten wird. Aber trotzdem hat die Geschäftsführung der HOWOGE ein anderes Verfahren bei der Vergabe gewählt. Sie hat statt einer Ausschreibung für sie bekannte und für sie bewährte Unternehmen mit der Durchführung von Projekten beauftragt.
Das muss man sich folgendermaßen vorstellen: Es ist noch nicht mal so gewesen, dass dort Teillose ausgeschrieben worden sind, sondern man hat sich einen Projektverantwortlichen ausgeguckt – damit ist ein drittes Unternehmen gemeint gewesen –, der sollte eine komplette Planung machen, und diese Planung wurde dann in einer sogenannten Projektverteidigung in der HOWOGE vorgestellt. Dann wurde derjenige als Projektverantwortlicher damit beschäftigt bzw. beauftragt, dieses Projekt von Anfang bis zum Ende durchzuführen. Daraus versprach man sich Wirtschaftlichkeitsgewinne, weil man nicht in einzelnen Phasen unterschiedliche Unternehmen zu beauftragen hatte, alles in eine Hand geben konnte und vor allen Dingen dann diesem Unternehmen auch eine Preisvorgabe machen konnte, sodass die HOWOGE im Ergebnis der Auffassung war, günstigere Ergebnisse erzielt zu haben.
Wie kam man in diesen Club der Auserwählten? – Da gab es unterschiedliche Wege. Herr Hillenberg hat uns gesagt, dass es für ihn jedenfalls nicht hinderlich gewesen ist, zu dem Zeitpunkt Mitglied der SPD gewesen zu sein, wie dies auch die Geschäftsführer der HOWOGE waren. Aber man muss ehrlicherweise dazu sagen: Auch Unternehmer, die nicht der SPD angehört haben, sind in diesen exklusiven Club aufgenommen worden und sind ebenso begünstigt worden. Also, es war nicht hinderlich, SPD-Mitglied gewesen zu sei, aber nicht der einzige Weg – um dies klar und deutlich zu sagen.
Was einen dabei wundert, ist, dass auf formaler Ebene innerhalb der HOWOGE durchaus das Problem erkannt worden ist, dass man bestimmte Aufträge ausschreiben muss. Das ist auch bei diesen Planungsleistungen der Fall. Es gibt eine Grenze von 200 000 Euro. Man hat dann eine Organisationsanweisung innerhalb der HOWOGE erlassen, in der darauf hingewiesen worden ist, dass man eine zentrale Vergabestelle eingerichtet hat, man hat sich nur bei den Planungsleistungen nicht daran gehalten. Man hat es bei den Bauleistungen konsequent durchgeführt, aber bei den Planungsleistungen hat man dies nicht getan. Die Begründung dafür war, dass man dafür keine ausdrückliche Gesellschafterweisung bekommen habe. Darauf haben sich jedenfalls die Geschäftsführer zurückgezogen.
Deswegen haben wir uns im Untersuchungsausschuss auch relativ lange mit der Frage auseinandergesetzt, wie Briefe von Senatsverwaltungen zu bewerten gewesen sind. Muss man sich als Geschäftsführer daran halten,
wenn nicht „Gesellschafterweisung“ darüber steht? Man muss dazu sagen, was ein bisschen dazu geführt hat, dass die Geschäftsführer dann auf diese Interpretation verfallen sind, war möglicherweise auch die Einlassung von Herrn Sarrazin, der gesagt hat: Als er angetreten ist, hat er den Wohnungsbaugesellschaften gesagt: Was nicht meine Unterschrift trägt, ist für euch nicht verbindlich. Da können euch andere Senatsverwaltungen so viel schreiben, wie sie wollen. – Das war in dem Zusammenhang nicht wirklich förderlich, ebenso wenig der Umstand, dass Herr Sarrazin offensichtlich immer wieder deutlich gemacht hat, dass er dieses Verfahren auch für richtig hält. Er hat uns dazu als Abwägungskriterium genannt: Man muss, wenn es um die Wirtschaftlichkeit geht, immer Recht und Vernunft gegeneinander abwägen – wie ich finde, eine erstaunliche Einlassung. Aber dies war der Maßstab des Handelns, den sich die Geschäftsführer auch zu eigen gemacht haben, sodass sie sich jedenfalls von Herrn Sarrazin offensichtlich unterstützt gefühlt haben.
Dann haben wir innerhalb der HOWOGE verschiedene Hinweise darauf gehabt – neben den Kontrollmechanismen, die ja an sich eingerichtet worden sind –, dass es auch Mitarbeitern aufgefallen ist. Es gab Protokollnotizen. Es gab für den Risikobericht im Jahr 2009 eine entsprechenden schriftlichen Vermerk, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Planungsleistungen öffentlich und europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen. Aber die Geschäftsführung hat dort handschriftlich verfügt, dieses Thema solle nicht in den Risikobericht aufgenommen werden. Es solle nicht weiterbehandelt werden, es solle damit im Ergebnis auch dem Aufsichtsrat nicht zur Kenntnis gegeben werden, sodass man davon ausgehen musste, dass proaktiv von den Geschäftsführern versucht wurde, dieses von ihnen gewählte Verfahren nicht weiter zu kommunizieren.
Ich weiß, dass meine Redezeit längst abgelaufen ist. Entschuldigung! – Ich möchte nur einen letzten Satz sagen, und zu den weiteren Details werden sicher die Kolleginnen und Kollegen Stellung nehmen. Man kann eines aus diesem Vorgang schlussfolgern: Es ist aus meiner Sicht sicherlich eine nicht ganz so dramatisch verfilzte Aktion gewesen, wie der eine oder andere am Anfang vermutet hat. Aber dieses Aktion hat eines deutlich gemacht: Wenn man Wirtschaftlichkeit vor Recht und Gesetz stellt und wenn man versucht, Kontrollmechanismen, die gesetzlich und in anderer Form vorgegeben worden sind, zu umgehen, dann passiert so etwas, wie in der HOWOGE passiert ist, und dafür braucht es auch ein bestimmtes Klima, dass solche Dinge funktionieren.
Daraus müssen wir für uns den Schluss ziehen: Zukünftig müssen Kontrollmechanismen besser funktionieren, müssen aus meiner Sicht Aufsichtsräte besser besetzt werden,
dass sie ihrer Verpflichtung zur Kontrolle auch besser nachkommen müssen. Wir müssen uns auch als Parlament fragen, wie wir zukünftig mit der Frage umgehen wollen, wie es im Zusammenspiel von Parlamentariern und landeseigenen Unternehmen aussieht. Auch da gibt es, glaube ich, Handlungsbedarf. – Ich möchte mich für die mir gewährte Überziehung bedanken und schließe damit. Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat, die jüngst bekannt gewordene Überlegung der Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan, zukünftig eine Mitfinanzierung der Charité aus Mitteln des Bundes bereitzustellen?
2. Empfindet der Senat dieses Angebot nicht auch als Armutszeugnis für seine bisherige Politik, die offensichtlich die international renommierte Charité nicht ausreichend und angemessen finanziert und damit gewürdigt hat?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Zöllner! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass nämlich eine gemeinsame Finanzierung dieser Einrichtung Charité im Ergebnis auch zu einem größeren Finanzierungsvolumen führen muss, damit diese Konstellation überhaupt sinnvoll ist, können Sie heute hier garantieren, dass ein zusätzliches Engagement des Bundes nicht dazu führt, dass der Landeszuschuss für die Charité abgesenkt wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war ja ein Lehrstück in Sachen Autosuggestion, das der Herr Oberg hier gerade abgeliefert hat.
Also mal im Ernst: Kollege Oberg! Mir ist nun wirklich kein Gesetz erinnerlich – und ich gehöre diesem Parlament schon eine ganze Weile an –, das eine so breite Ablehnung durch wirklich alle Betroffenengruppen erfahren hat. Es gibt außerhalb der Linksfraktion und der SPDFraktion wirklich niemanden, der Ihr Gesetz gut und richtig findet – und Herr Zöllner natürlich auch noch, ich nehme an, auch seine Staatssekretäre.
Die Studierenden haben heute demonstriert. Die Hochschulpräsidenten und -rektoren haben sich in mehreren Stellungnahmen deutlich artikuliert, die sie im Übrigen schriftlich abgegeben und weitergegeben haben, weil sie offensichtlich von denjenigen, die sie eigentlich hätten lesen sollen und die mit den Hochschulpräsidenten darüber hätten reden sollen, nicht ernst oder zur Kenntnis genommen wurden. Wir haben eine sehr lange Anhörung mit vielen Anzuhörenden im Wissenschaftsausschuss durchgeführt. Ich habe dann die Anzuhörenden gefragt, wer von ihnen eigentlich dieses Gesetz will oder braucht. Und Sie waren ja dabei, Sie wissen, die Antwort lautet: Niemand von den Anzuhörenden wollte es, die Präsidenten nicht, die Studierenden nicht, die Arbeitnehmervertreter nicht, der akademische Mittelbau nicht, die Vertreter der Wirtschaftsverbände nicht, die privaten Hochschulen nicht. Alle lehnen Ihren Gesetzentwurf ab, und Sie lavieren hier rum und sagen, man kann es eben nicht jedem recht machen, Herr Oberg! Die Frage ist nur: Wem machen Sie es denn überhaupt recht?
Ich nehme mal an, es geht darum, wenigstens an dieser Stelle ein Häkchen an Ihren Koalitionsvertrag zu machen. Da war es in der Tat so, dass man ja einiges zu befürchten hatte, geradezu revolutionäre Veränderungen. Das ist ja nicht passiert. Sie haben es nur im Detail verschlimmert, aber Sie haben keine Revolution geschafft, in der Tat. Man muss aber über das Verfahren des Zustandekommens dieses Gesetzes noch mal reden, denn Sie haben darüber gesprochen, dass es lange Diskussionen gegeben hätte. Das ist sicherlich richtig, es ist viel geredet worden, aber es ist offensichtlich aneinander vorbeigeredet worden und nicht miteinander geredet worden. Es ist tatsächlich nicht zu einem Dialog gekommen. Anders ist doch nicht zu erklären, dass alle diejenigen, mit denen Sie angeblich geredet haben, dann danach sagen, mit ihnen ist nicht geredet worden, sondern ihre Einwände und Bedenken sind auf taube Ohren gestoßen. Was soll man denn davon eigentlich halten? – Herr Oberg, das ist doch nur Besserwisserpolitik anstatt Wissenschaftspolitik. Es geht darum, dass Sie meinen, Sie wüssten, was für die Hochschulen und die Studierenden am besten ist, aber tatsächlich, wenn es denn darum geht, auch Ergebnisse zu produzieren, die umsetzbar sind, scheitern. Es geht hier nämlich nicht nur um Stilfragen. Es gibt keine substanzielle Verbesserung durch Ihren Gesetzentwurf für die Situation der Studierenden nach Bologna. Vieles von dem, was nach den Studierendenprotesten noch Common Sense war, hat dann in Ihrem Gesetz doch keinen Niederschlag mehr gefunden. Sie verursachen Bürokratiekosten für die Hochschulen. Autonomieeinschränkungen, ja Misstrauen gegen die Hochschulen, wenn es darum geht, ihnen mehr Autonomie einzuräumen. Nicht mal zu kleineren Konzessionen sind Sie dort bereit gewesen.
Und was ich am dramatischsten finde: Sie finden keine Lösung für das Problem, das sich mittlerweile in der deutschen Wissenschaftslandschaft immer deutlicher abzeichnet, nämlich die Spaltung geradezu zwischen Lehre und
Forschung. Der starke Fokus auf eine exzellente Wissenschaft und Forschung ist sicherlich richtig. Aber es kann nicht der alleinige Fokus in der Wissenschafts- und Hochschulpolitik sein. Die Verschiebung der Gewichte hin zu der Frage, wo exzellente Wissenschaft im Sinne von Forschung angeboten wird, und weg von der Frage, wo eigentlich exzellente Lehre angeboten wird, führt zu einem Ungleichgewicht. Und dieses Ungleichgewicht kann dazu führen, dass insgesamt vieles von dem, was in den vergangenen Jahren aufgebaut worden ist, scheitern wird, umkippen wird, in die Bedeutungslosigkeit versinken wird.
Ich will jetzt hier nicht den Teufel an die Wand malen. Aber was wird eigentlich passieren, wenn der Hochschulpakt ausgelaufen ist und die Exzellenzinitiative vorüber ist? – Dann bleibt nur noch das übrig, was an den Hochschulen nachhaltig aufgebaut worden ist. Die Frage ist: Wie viel von dem, was im Augenblick passiert, ist eigentlich nachhaltig? Mit der Einführung einer neuen Personalkategorie mit dem Schwerpunkt Lehre werden Sie das Problem meines Erachtens nicht lösen können, denn was Sie dort machen, ist, Sie bieten so eine Art Discountlehrkräfte ohne wissenschaftliche Rückbindung an. Damit verstärken Sie im Endeffekt das Problem der Spaltung zwischen Angebot von Lehre für die Massen auf der einen Seite und sicherlich exzellente Forschung auf der anderen Seite nur noch. So kann man keine vernünftige und ausgewogene Wissenschaftspolitik in Berlin machen.
Auch deswegen lehnen diejenigen, die eingangs zitiert habe, Ihr Gesetz ab. Das sind diejenigen, die sich mit Wissenschaftspolitik beschäftigen, sich damit auseinandersetzen und an ihren Folgen in Berlin teilweise tagtäglich leiden müssen. Wir schließen uns dieser Ablehnung aus Überzeugung an und werden daher gegen Ihren Gesetzentwurf stimmen. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege Oberg! Wir waren, glaube ich, beide relativ wach bei der Anhörung. Jedenfalls das Protokoll zeigt, dass wir uns auch zu Wort gemeldet und durchaus auch gehört haben, was man uns dort gesagt hat. Was mich wundert: Wenn Sie es mir nicht glauben, warum glauben Sie es denn nicht wenigstens den Hochschulpräsidenten?
Warum glauben Sie es denn nicht der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen, die es schriftlich niedergelegt hat? Es geht doch nicht darum, dass ich hier meinen Kleinkrieg gegen Ihren Gesetzentwurf führe. Darum geht es überhaupt nicht,
sondern es geht darum, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eine große Chance verpasst haben, nämlich notwendige Weichenstellungen vorzunehmen, die man gerade jetzt hätte stellen können und müssen. Diese Diskussion über Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen und über die Frage, was da weiter oder nicht weiter geht, bin ich wirklich leid zu führen.
Im Ergebnis ist es jedenfalls so: Hätten Sie den Hochschulen wirklich Autonomie geben wollen, dann hätten Sie ein Verfahren gewählt, das anders ist, als Sie es jetzt haben. Dann wäre es so gewesen, dass man mit Eingriffsrechten operiert hätte, an der Stelle, wo es Probleme gegeben hätte. Was Sie aber tatsächlich machen: Sie wollen den Finger drauf haben, und Sie wollen auf Prozesse der internen Willensbildung der Hochschulen Einfluss nehmen. Anders ist dieses Verfahren nicht zu erklären.
Da sage ich Ihnen heute auch: Das ist meines Erachtens ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Hoch
schulen, und es ist eine Einschränkung der Autonomie der Hochschulen.
Es gibt auch einen weiteren Beleg dafür. Wir haben uns über das Berufungsrecht unterhalten. Da gibt es in diesem Haus unterschiedliche Auffassungen. Es gibt die einen, die sagen: Lass das doch die Hochschulen ganz allein machen! Wir haben vorgeschlagen: Lassen wir es doch nach einer Verfahrensweise ablaufen, dass die Hochschulen einen Vorschlag machen, und wenn es nach einer bestimmten Zeit keine Einwendungen gibt, dann ist dieser Vorschlag der Hochschulen auch der Vorschlag, der durch eine Berufung umgesetzt wird! Das hat nicht nur mit der Beschleunigung von Verfahren zu tun, sondern es hat auch etwas damit zu tun, wer Herr des Verfahrens ist. Es hat etwas damit zu tun, wer tatsächlich die Berufung vornimmt. Obwohl es im Grunde genommen für die Senatsverwaltung jede Möglichkeit offen gelassen hätte, an der Stelle, wo sie meint, dass Probleme auftauchen, einzugreifen, haben Sie gesagt: Nein, das wollen Sie nicht! – weil es notwendig sei, dass man den Daumen drauf habe und drauf schauen wolle, dass die Hochschulen dort keinen Blödsinn machen. Da sage ich Ihnen: Das ist so etwas von symptomatisch, dass Sie sich offensichtlich in einer klaren Gegnerschaft gegenüber den Hochschulen befinden und nicht in einer Partnerschaft, dass es mir leid tut, dass wir heute vermutlich dieses Gesetz beschlossen bekommen werden, denn es wird dem Land Berlin mehr schaden als nutzen. Das ist mit dem heutigen Tag schon klar!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Verlegung des Drogenfachbereichs der Jugendstrafanstalt Plötzensee nach Lichtenrade bewegt die Gemüter und stößt auf größte Ablehnung:
1 602 Unterschriften der Lichtenraderinnen und Lichtenrader gegen dieses Vorhaben! 1 602 mal Nein zu Ihren Plänen, Frau Senatorin!
Und diese 1 602 Nachbarinnen und Nachbarn der Justizvollzugsanstalt Kieferngrund haben gute Gründe, gegen Ihre unsinnige, verschwenderische und rechtswidrige Planung zu sein. Immer wieder wird gern das Argument vorgebracht, dass die Inhaftierten ja irgendwo bleiben
müssen. Ja, das ist richtig. Sie sind aber derzeit nicht obdachlos, sondern sitzen warm und trocken, wenn auch nicht schön, in Plötzensee. Da gehören sie auch hin.
Dort haben sie die Möglichkeit einer angemessenen Beschulung. Dort haben sie die Möglichkeit einer Ausbildung. Dort haben sie Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung und sportlichen Betätigung, und dort haben sie auch eine angemessene medizinische Versorgung. In Lichtenrade haben sie das alles nicht. Entweder brauchen Sie dort erhebliche Neubauten oder einen Transport, zweimal täglich quer durch die Stadt, für rund 70 Inhaftierte im Drogenfachbereich – eine wahnsinnige Aktion.
Und Ihre Planungen sind verschwenderisch. Der Instandsetzungsbedarf für das Haus 8 soll 3,5 Millionen Euro betragen. Da muss man sich natürlich erst einmal fragen: Sind diese 3,5 Millionen Euro eigentlich eine realistische Einschätzung? Wir lesen nämlich andererseits, dass Sie dieses Haus 8 für die Arrestanten, die während der von Ihnen geplanten Bauarbeiten in Lichtenrade irgendwo untergebracht werden sollen, für 350 000 Euro das besagte Haus herrichten wollen. Da frage ich mich, wenn 10 Prozent für die Arrestanten reichen und es dann 3,5 Millionen Euro für die Inhaftierten im Drogenfachbereich sein sollen, da stimmt doch irgendetwas nicht!
Selbst wenn es so sei: Der geplante Neubau der Jugendarrestanstalt in Lichtenrade soll laut Auslobung 6 Millionen Euro kosten. Das macht schon einmal eine Differenz von 2,5 Millionen Euro aus. Die Umbauten in Lichtenrade, die Sie brauchen, wenn Sie dort den Drogenfachbereich unterbringen wollen, können wir überschlägig mit 1 Million Euro ansetzen. Sie brauchen ein neues Besucherzentrum, Sie brauchen eine Sporthalle für sportliche Betätigung, Sie brauchen sonstige Sicherungsmaßnahmen vor Ort. Und wenn wir die Mehrausgaben des logistischen Aufwands einmal auf zehn Jahre rechnen, dann haben Sie dort auch in zehn Jahren mindestens einen weiteren Aufwand von 1,5 Millionen Euro, den Sie sich ersparen könnten. Das macht ein Delta von 5 Millionen Euro, und das, obwohl – wie ich schon ausgeführt habe – die Sanierung des Hauses 8 mit Sicherheit auch günstiger darstellbar wäre. Deswegen haben wir Ihnen ja eine kostengünstige und sinnvolle Lösung vorgeschlagen. Verlegen Sie die Jugendarrestanstalt in das derzeitige Gebäude der Jugendstrafanstalt Untersuchungshaftbereich Kieferngrund! Lassen Sie die Inhaftierten des Drogenfachbereichs in Plötzensee, und sanieren Sie dort das Haus kostengünstig und angemessen für die Inhaftierten!
Ich sage Ihnen eines voraus, Frau Senatorin, wenn Sie an Ihren Plänen festhalten: Schon allein auf Grundlage dieser Zahlen wird Ihr Vorhaben mit Sicherheit auch ein Vorgang für den Rechnungshof von Berlin werden.
Hinzu kommt, dass das ganze Vorhaben natürlich auch rechtlich höchst fragwürdig ist. Wir haben es im Fachausschuss schon diskutiert. Es gibt eine Jugendarrestvollzugsordnung, die sagt in § 1 Absatz 2 ganz deutlich:
Jugendarrestanstalten … dürfen nicht in Straf- oder Untersuchungshaftanstalten, auch nicht im Verwaltungsteil dieser Anstalten, eingerichtet werden.
Sie haben vor, die Arrestantinnen und Arrestanten aus Lichtenrade für mindestens drei Jahre dort hinzubringen. Das ist meines Erachtens – und nicht nur meines Erachtens – unzulässig und rechtswidrig.
Man sollte annehmen, dass eine Justizverwaltung so etwas auch weiß, aber unabhängig davon: Schließlich ist ein Drogenfachbereich nicht verträglich mit einem Wohngebiet. Sie haben dort anders als im Untersuchungshaftbereich einen erheblichen Besucherverkehr, und Sie haben im Drogenfachbereich Vollzugslockerung.
Dazu einmal eine Zahl: Die Hälfte aller Missbrauchsfälle bei Vollzugslockerung im Bereich der Jugendstrafanstalt geht auf die 70 Insassen der Drogenfachabteilung zurück. Das zeigt doch, dass es auch ein ganz erhebliches Risiko eines Missbrauchs von Vollzugslockerungen in Lichtenrade gibt.
Zusammengefasst: Es gibt justizfachliche Bedenken, es ist unwirtschaftlich und eine Verschwendung von Steuergeldern, was Sie vorhaben.
Ich komme zum Schlusssatz, Herr Präsident! – Es gibt rechtliche Hindernisse, und es gibt den erklärten Bürgerwillen. Frau Senatorin! Lenken Sie ein, werden Sie nicht ein weiteres Opfer der Arroganz der Macht im Berliner Senat, und respektieren Sie den Willen der Bürgerinnen und Bürger in Lichtenrade!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen ganz wesentlichen Baustein der Wissenschaftspolitik der Koalition, nehme ich an, jedenfalls war er das mit Blick auf das von Ihnen gemeinsam vereinbarte Programm für diese Legislaturperiode. Kurz vor Schluss kommen Sie dann auch mit einem Gesetzentwurf für eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes. Sie haben lange dafür gebraucht, fast fünf Jahre. Das Ergebnis, muss ich sagen, ist mehr als enttäuschend.
Man kann das in drei Blöcke gliedern, was man an Kritik an diesem Gesetz haben kann. Der erste Punkt ist der, wie ich finde, der am deutlichsten heraussticht. Das ist die Frage: Wie gehen Sie eigentlich mit der Autonomie unserer Hochschulen in Berlin um? Dass Autonomie wichtig ist, das dürfte jedem klar sein, wenn es darum geht, wissenschaftliche Exzellenz zu entwickeln, aber auch qualita
tiv hochwertige Lehre anzubieten, aber auch im Wettbewerb zu bestehen. Gerade die Exzellenzinitiative zeigt, mittlerweile ist Wissenschaft auch ein harter Wettbewerb um Ressourcen in Deutschland. Gerade da müssen unsere Hochschulen zu bestehen in der Lage sein. Wenn ich mir einzelne Punkte an Ihrer Novelle ansehe, dann hat man den Eindruck, dass Sie eher von dem Bestreben angetrieben sind, weniger Autonomie zu gewährleisten. Sie wollen stärker in die Hochschulen eingreifen, in die Ausgestaltung des Lehrangebots und in die innere Organisation.
Ich will es an einigen Punkten festmachen. Zunächst gibt es die Frage: Wie sieht es aus mit der Zulassung zum Master? – Da gibt es ein ausdrückliches Verbot fachlich begründeter Zulassungsbeschränkungen bei nichtkonsekutiven Masterstudiengängen, und man fragt sich warum. Nun kann man natürlich argumentieren, dass man sagt, es sei ein größtmögliches Maß an Chancengleichheit, die sich damit verbinde. Nur: Um Chancen allein des Hochschulzugangs geht es doch nicht, sondern darum, dass diejenigen, die sich für ein Studium entscheiden, auch in der Lage sind, dieses Studium gut zu absolvieren. Das heißt, es muss im Vorfeld die Möglichkeit bestehen, bestimmte Anforderungen zu definieren, um in so einem Studium erfolgreich zu sein. Genau das soll den Hochschulen untersagt werden. Da frage ich mich warum. Wem dienen Sie damit? – Sie dienen damit weder den Studierenden, die zuvor die Möglichkeit haben, dann auch festzustellen, ob sie eigentlich geeignet sind für das, was sie anstreben. Und sie dienen auch nicht den Hochschulen, weil Profilbildung damit deutlich erschwert wird.
Wir haben dann die Rahmenstudien- und Prüfungsordnungen. Nunmehr solle es auch – neu geregelt in § 90 – einen Bestätigungsvorbehalt für Rahmenstudienordnungen geben. Richtig ist, Prüfungsordnungen sind auch vorher schon unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmigung der Senatsverwaltung im Rahmen der bisherigen Fassung des BerlHG gewesen, aber nun kommen auch Rahmenstudienordnungen hinzu. Warum wollen Sie die genehmigen? Was wollen Sie damit erreichen? Ich nehme an, die Begründung dafür wird sein, dass Sie bestimmte Standards sicherstellen wollen. Ich glaube, dass die Standards an den Hochschulen in Berlin anerkanntermaßen hoch sind.
Was aus meiner Sicht nur dahinter stecken kann, ist eigentlich das Bestreben, zu sagen, ich will den Hochschulen noch vorgeben, was sie im Rahmen der Studien anzubieten haben. Sie wollen damit ein Korsett, Korsettstangen einziehen. Und damit greifen Sie in einen Kernbereich der Autonomie unserer Hochschulen ein.
Es gab natürlich auch andere Punkte wie z. B. die Frage: Kann man den Hochschulen nicht mehr Autonomie gewähren? Da gab es Gespräche mit den Vertretern der Hochschulen, da ging es um die Frage eines Berufungsrechts, das an die Hochschulen selbst zu delegieren wäre. Das haben Sie letztendlich dann nicht aufgenommen, Sie lehnen es auch politisch ab. Sie sagen, das Berufungsrecht
soll nicht bei den Hochschulen sein, denn man müsse ja sicherstellen, dass da keine Schweinereien passieren.
Wenn ich das jetzt mal zusammennehme mit dem, was ich vorher aufgeführt habe, dann wird daraus eines deutlich: Sie haben offensichtlich ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber den Hochschulen und ihrer Fähigkeit, tatsächlich eigenverantwortlich ihr Angebot, ihr Personal und ihre Studierendenschaft zu organisieren. Dieses Misstrauen teilen wir nicht, um das ganz klar und deutlich zu sagen. Ich möchte den Hochschulen lieber mehr Autonomie gewähren als weniger, denn da, wo sie Autonomie bekommen und genutzt haben, haben sie auch bewiesen, dass sie in der Lage sind, daraus etwas zu machen. Nicht umsonst haben wir exzellente Universitäten in Berlin.
Sie wollen den Hochschulen diverse neue Verpflichtungen aufbürden. Da geht es um die Frage Teilzeitstudium, um einen gesetzlichen Anspruch darauf. Nicht dass ich etwas dagegen hätte! Teilzeitstudium halte ich an sich für eine gute Idee. Die Frage ist nur: Wie organisieren Sie das? Wie organisieren Sie die Möglichkeit, dann Teilzeitstudien völlig asynchron innerhalb einer Hochschule anzubieten bzw. die notwendigen Module aufeinander abzustimmen? – Das geht alles, erfordert aber einen immensen Aufwand. Wie sieht es mit den Kosten aus? Werden diese Kosten in irgendeiner Form abgebildet? Werden sie den Hochschulen erstattet? Oder müssen sie das im Rahmen der ihnen bislang zur Verfügung stehenden Mittel realisieren? Müssen sie die Beratungsleistungen aus den ihnen bislang zur Verfügung stehenden Mitteln realisieren? – So sieht es jedenfalls aus. Ich habe nichts dagegen, dass es eine Finanzierungsberatung an Hochschulen gibt, wenn es darum geht, das eigene Studium zu finanzieren. Nur, es muss irgendjemand bezahlen. Sollen das die Hochschulen aus ihrem Budget bezahlen? Oder bezahlt der Senat zusätzlich? – Ich gehe davon aus, so, wie die Hochschulverträge gestrickt sind, müssen die Hochschulen das selbstverständlich selbst bezahlen. Das heißt, es geht auf Kosten anderer Angebote.
Genauso wie die Frage beruflich Qualifizierter: Das finde ich gut. Nur, wer definiert denn die Zulassungsvoraussetzungen? Wer prüft das Ganze? Das kostet doch auch Zeit und Geld. Das bindet doch Ressourcen. Wie viele Studienplätze kostet das hohe Maß an bürokratischem Aufwand, das Sie den Hochschulen jetzt aufbürden wollen? Haben Sie das mal ausgerechnet? – Ich habe es noch nicht ausgerechnet. Ich bin gespannt, ob wir dazu im Rahmen der Beratungen einmal eine Zahl hören. Aber ich gehe davon aus, es kostet jedenfalls Geld. Das ist nicht umsonst zu haben. Und dieses Geld fehlt dann, wenn es darum geht, Studienangebote in Berlin zu machen.
Und dann haben wir noch den dritten Block, die Qualität. Und da muss ich sagen, diese Vorstellung, dass man mit Wissenschaftlichen Mitarbeitern mit einem Aufgabenschwerpunkt Lehre die Kapazitätsprobleme an den Berliner Hochschulen damit lösen könnte, dass man quasi eine
Form von Discountlehrkräften einführt, das finde ich nachgerade absurd.
Es führt nämlich dazu, dass Sie selbstverständlich zum einen ein qualitativ geringerwertigeres Angebot haben. Das lässt sich gar nicht von der Hand weisen. Ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist nicht so qualifiziert wie ein Juniorprofessor oder ein Professor, klar und deutlich, sonst wäre er kein Wissenschaftlicher Mitarbeiter, sondern Professor. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter ist in der Regel auf einer bestimmten Stufe seiner wissenschaftlichen Karriere und Ausbildung. Er kann also per se nicht die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Professors besitzen. Das heißt also, Sie nehmen billigend in Kauf, dass die Qualität dort geringer ist.
Aber nicht nur das. Spiegelbildlich dazu stellt sich die Frage: Was das heißt das eigentlich für diese Wissenschaftlichen Mitarbeiter? Was soll bitte ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt Lehre danach werden? Ist er denn danach markttauglich außerhalb des akademischen Betriebes? Natürlich nicht! Das glaube ich jedenfalls nicht, weil ihm nämlich genau die praktische Qualifikation fehlt, die sich notwendigerweise damit verbindet, dass man als Wissenschaftlicher Mitarbeiter auch vollständig in die Arbeit eines Lehrstuhls eingebunden ist.
Also im Fazit: Ich finde den Gesetzentwurf enttäuschend. Er ist kein großer Wurf, nachdem sie fünf Jahre dafür Zeit gehabt haben. Er ist vor allen Dingen auch keine angemessene Reaktion auf die Proteste der Studierenden im vergangenen Jahr. Ich halte ihn für gefährlich, weil Sie nämlich die Rechte der Hochschulen in einer Form von Salamitaktik beschneiden. Und ich finde ihn damit auch im Ergebnis standortfeindlich, wer er Wettbewerbsnachteile mit sich bringen wird. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich im Rahmen der Anhörung, bei der diese Kritik mit Sicherheit nicht nur von mir, sondern auch von anderen wiedergegeben werden wird, eines Besseren besinnen und von diesem Vorhaben Abstand nehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich verspreche auch, dass ich die drei Minuten nicht ausschöpfen werde, weil es nicht notwendig ist. – Lieber Kollege Oberg! Ich schätze die sachliche Auseinandersetzung mit Ihnen, nur was ich mir von Ihnen nicht sagen lasse, ist, dass ich einen Antrag nicht gelesen hätte. Das habe ich nämlich. Ich nehme an, dass Sie ihn auch gelesen haben.
Das Gesetz, sei es drum! – Der Unterschied zwischen uns beiden ist nur, ich habe es nicht nur gelesen, ich habe es auch verstanden, denn in § 24, den Sie zitiert haben, ist eine Anzeigepflicht seitens der Hochschulen definiert. Das ist erkennbar etwas anderes als die Notwendigkeit einer Bestätigung durch die Senatsverwaltung, damit diese Rechtskraft erlangt. So gesehen ist es natürlich ein Rückschritt, denn wollte man daran nichts ändern, müsste man die Formulierung auch nicht ändern, lieber Herr Oberg! Also ist klar, damit ist natürlich ein weiter gehender Eingriff gemeint. Insofern ist es natürlich so, es ist ein Einschnitt in die Autonomie.
Ein zweiter Punkt noch, den Sie angesprochen haben: Finanzierungsberatung. Auch da haben Sie gemeint, ich hätte es nicht gelesen und nicht die Begründung gelesen. Ich habe auch die Begründung gelesen. Wir beide wissen doch, spätestens bei Ihnen seit Jusozeiten, ich seit JU
Zeiten, Begründung ist nicht Teil des Antrags. Ergo ist das völlig irrelevant. Relevant ist eine gesetzliche Verpflichtung der Hochschulen, etwas zu tun. Die Frage, wie eine Finanzierung oder wie der innere Ablauf dann abgewickelt wird, das steht im Gesetz so nicht drin. Und was Sie in die Begründung reinschreiben, was als Möglichkeit sich dann ergibt, ist völlig belanglos für die Frage: Müssen die Hochschulen es anbieten? – Ja! Und wer finanziert es? Das beantworten Sie nicht. Nein!
Also halte ich fest, Herr Oberg, in der Sache haben Sie an der Stelle überhaupt nichts von dem widerlegen können, was ich hier vorgetragen habe. Vielleicht hätten Sie sich dann auch die vollmundige Ankündigung am Anfang sparen sollen. So was ist nur peinlich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kohlmeier! Wenn ich mich nicht täusche, sind Sie auch Jurist, und da lernt man schon im ersten Semester: Lesen fördert die Rechtsfindung. In diesem Fall hätte es Ihnen auch geholfen, den Antrag zu lesen, dann hätten Sie mitbekommen, was wir fordern, nämlich dass der Drogenfachbereich dort bleibt, wo er im Augenblick ist, in Plötzensee. Dafür gibt es auch gute Gründe. Hier zu sagen, wir wollten den Drogenfachbereich in Berlin gar nicht haben, ist entweder Unkenntnis
oder unredlich, Herr Kohlmeier! Lesen Sie einfach mal den Antragstext!
Zu der Verlagerung der Haftplätze muss man sagen, es gibt gute Gründe dagegen, Frau Senatorin! Fangen wir einmal mit den notwendigen Umbaukosten an! Es ist ja nicht so, dass man die Inhaftierten aus dem Drogenfachbereich ohne Weiteres nach Lichtenrade verlegen könnte, ohne dort zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Sie wissen, Sie haben für 2,7 Millionen Euro in Plötzensee eine Überwurfanlage errichtet, und eine solche brauchen Sie auch in Lichtenrade. Das Problem dort ist doch bekannt: Jeden Morgen gehen die Vollzugsbeamten dort das Umfeld der Haftanstalt ab, um die übergeworfenen Dinge einzusammeln, die sie finden. Was glauben Sie, was da los ist, wenn Sie dort den Drogenvollzug haben! Sie können davon ausgehen, dass diejenigen, die – auf einem Wege, der eigentlich nicht vorgesehen ist – dafür sorgen, die Versorgung der Insassen sicherzustellen, dort Schlange stehen.
Zweiter Punkt: Sie brauchen Besucherräume. Diese haben Sie in der Untersuchungshaftanstalt bislang nur in geringem Umfang, denn Untersuchungshäftlinge haben in der Regel Kontakteinschränkungen. Das ist, wenn Sie Inhaftierte mit einem Drogenhintergrund haben, nicht der Fall. Sie haben in Plötzensee Gruppenbesucherräume. Die Häftlinge haben die Möglichkeit, sich in größeren Gruppen zu unterhalten. Sie haben Räume, in denen Sie entsprechende Überwachung haben. Das alles haben Sie in Lichtenrade nicht. Da entstehen Kosten.
Sie haben im Drogenfachbereich Inhaftierte, die in der Regel ein pathologisches Befundbild haben, entweder weil sie drogenabhängig sind oder es waren oder entsprechende Begleitkrankheiten haben. Sie haben in Plötzensee das Haftkrankenhaus um die Ecke. In Lichtenrade haben Sie gerade mal eine Krankenstation, die halbtags besetzt ist. Auch das führt doch dazu, dass Sie das Problem bekommen, beispielsweise bei der Verabreichung von Substitutionsstoffen, dass Sie die dort vor Ort ohne die entsprechenden Änderungen nicht sicherstellen können.
Dritter Punkt: Die Inhaftierten müssen geschult werden und zur Ausbildung. In Lichtenrade ist es im Augenblick so, da findet keine richtige Schulung bei den Untersuchungshäftlingen statt. Da kommen mal ein oder zwei Lehrer von der Elisabeth-Rotten-Schule und machen so eine Art Unterricht. Sie müssten also dann die Inhaftierten jeden Morgen aus Lichtenrade nach Plötzensee schaffen, um sie dort zu beschulen und einer Ausbildung zuzuführen. Ein unglaublicher Zirkus, den Sie dort veranstalten wollen!
Nein, möchte ich nicht! – Vollzugslockerungen gibt es natürlich bei den Inhaftierten mit einem Drogenhintergrund anders als per Definition bei den Untersuchungshäftlingen. Es ist natürlich so, dass sie dort Freigang haben werden. Das können Sie gar nicht ausschließen. Und daher kommen natürlich auch die begründeten Ängste der Lichtenraderinnen und Lichtenrader, weil sowohl der Besucherverkehr hinein, der bekanntermaßen auch durchaus szenetypisch ist, als auch der Verkehr heraus aus der Haftanstalt möglicherweise Probleme mit sich bringt. Diese Sorgen muss man ernst nehmen. Dann stellt man sich natürlich schon die Frage, wenn wir im unmittelbaren Umfeld die Drogenhilfeeinrichtung Tannenhof haben, ob das so eine glückliche Konstellation ist, dann daneben den Vollzug der Drogenhäftlinge hinzustellen.
Zu der Frage Arrest und ob Sie zusätzliche Arrestplätze brauchen, möchte ich nur Folgendes anmerken: Sie könnten die Arrestplätze natürlich sinnvoller ausnutzen, wenn man sich nicht nur an zwei Tagen zum Arrest stellen könnte. Dann könnten Sie nämlich die Kapazitäten dieser Anstalt ganz anders nutzen, als wenn diejenigen, die für einen Tag kommen, am Donnerstag sich stellen, dann bis zum nächsten Dienstag einen leeren Haftplatz hinterlassen. Damit könnten Sie einige Probleme lösen. Sie könnten einige Probleme lösen, wenn Sie sich mal angucken, wie hoch der Anteil des Beugearrests an den Arrestanten ist. Das sind nämlich diejenigen, die gar nicht zu einer entsprechenden Maßnahme verurteilt worden sind, sondern die, weil sie andere Maßnahmen nicht befolgen, zum Beugearrest dann dort hingebracht werden bzw. dort antreten müssen.
Das Problem der Geschlechtermischung haben Sie natürlich. Darauf hatte ich Sie schon mal angesprochen. Eine völlig aberwitzige Vorstellung, mit dem Haus 8 mitten in der Justizvollzugsanstalt in Plötzensee plötzlich Männlein und Weiblein in diesem Umfeld zu haben! Wollen Sie denn da meterhohe Sichtblenden hinbauen? – Ja, gut, klar, mit Ihrem Shuttleservice, den Sie planen, um dann auch die Arrestanten quer durch die Justizvollzugsanstalt zu fahren, damit sie auch gar nicht mit den Inhaftierten in Kontakt kommen, was Sie aber durch die unmittelbare Nähe nicht werden vermeiden können. Da frage ich mich natürlich auch: Ist das eigentlich mit den Vollzugszielen des Arrests vereinbar, dass Sie das mitten in eine Jugendstrafanstalt stellen? Ist es das, was Sie mit dem Arrest erreichen wollen? So habe ich ihn während meiner Ausbildung nicht verstanden. Ich glaube, dass das wirklich kontraproduktiv ist.
Wenn ich mir das alles angucke, dann sage ich: Es hat logistisch und vom Vollzug her wenig Sinn, was Sie dort vorhaben. Wenn ich dann aber auch noch höre, dass offensichtlich der Neubau der Jugendarrestanstalt aus Ihrem Hause infrage gestellt wird und es in Ihrem Hause Planungen gibt – von einem Abteilungsleiter, der dafür zuständig ist, so gesagt –, das Haus 8 zu sanieren, in dem
der Drogenfachbereich ist, um dort die Arrestanten zu belassen, dann frage ich Sie, Frau von der Aue: Warum machen Sie dann diesen ganzen Zirkus und machen nicht das, was sinnvoll und richtig ist? Bringen Sie die Untersuchungshäftlinge aus Lichtenrade nach Plötzensee zu den anderen, wo sie hingehören, sorgen Sie dafür, dass das Haus 8 saniert wird, damit der Drogenfachbereich dort ist, wo er hingehört, und nutzen Sie in Lichtenrade die dann frei werdende Jugendstrafanstalt für die Arrestanten, dann haben die eine ordentliche Unterbringung, da haben sie auch schöne Freizeitmöglichkeiten, können Sie sich die entsprechenden Investitionskosten auch sparen!
Und alle wären zufrieden. Eine sachgerechte Lösung, der Sie sich nicht verschließen sollten! – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Frau Haußdörfer! Beinahe wäre die Senatorin bei Ihrer Rede eingeschlafen, wenn sich nicht zwischendurch Ihre Fraktion doch einmal zu einem Applaus durchgerungen hätte.
Zum Antrag der Grünen kann man zunächst Folgendes sagen: Es gibt einen richtigen Punkt, und den teile ich vollständig. Es braucht ein Konzept für Tempelhof, und erst, wenn das vorliegt, kann man in die Planung eintreten. Da sind wir uns einig. Richtig ist auch, dass der Senat bis zum heutigen Tag völlig ziel- und planlos über das Tempelhofer Feld irrt. Aber da enden auch schon die Gemeinsamkeiten, denn eine Fläche von 4 Millionen Quadratmetern im Herzen der Stadt muss auch der Stadt dienen, und zwar der gesamten Stadt, und nicht zu einem Millionengrab werden, nämlich für Millionen von Euro.
Mit der Schließung des Flughafens Tempelhof wurde ein immenses wirtschaftliches Potenzial unserer Stadt vernichtet.
Mit der Vermietung von Teilen des Flughafengebäudes wird eine vernünftige zukünftige Nutzung der Immobilie unnötig erschwert.
Was wir jetzt aber brauchen, ist ein ganzheitliches Konzept für die Entwicklung der Immobilie, und dieses kann nun wahrlich nicht darin bestehen, mit Gartenbau und Bauausstellungen – sofern diese überhaupt nach Berlin kommen – nur Stückwerk zu produzieren, so, wie es der Senat im Übrigen auch ohne Ihren Antrag zur Diskussion gestellt hat.
Frau Eichstädt-Bohlig, Sie verzetteln sich bei der Planung und mit der Zukunft für Tempelhof. Was wollen die Grünen denn im Kern, wenn man sich den Antrag anschaut? – Im wesentlichen eine große Parklandschaft, und das Ganze angereichert um eine Diskussionsplattform für die Anwohner und ein paar Kommentare zum derzeitigen Planungsstand des Senats. – Wir wissen, seitdem sich
Altkommunarde Rainer Langhans im Dschungelcamp in der Gruppentherapie engagiert hat, dass solche Konzepte durchaus marktgängig sind, zumal in Ihrer Zielgruppe. Aber das kann doch nicht ernsthaft Ihre Antwort für Tempelhof sein.
Seit Jahren haben Sie für die Schließung gekämpft und mehr kommt jetzt nicht rüber nach all den Jahren des Nachdenkens.
Liebe Grüne! Letztlich ist das doch nur eines: Die Fortsetzung des derzeitigen Zustands. Hier brütet die Feldlerche von April bis Juli. Wer das nicht kennt: Auf dem Flughafen Tempelhof finden Sie an verschiedenen strategisch interessanten Stellen das farblich aufreizende Schild. Das ist die Form der Gestaltung von 4 Millionen Quadratmetern im Herzen Berlins. Hier brütet die Feldlerche von April bis Juli.
Der Senat ist endlich aufgefordert, seine Verantwortung für das größte Stadtentwicklungsprojekt in Berlin in diesem Jahrhundert wahrzunehmen und vor allen Dingen auch ein diskussionsfähiges Konzept vorzustellen. Aus unserer Sicht muss es dafür auch einen klaren Fahrplan geben. Zunächst brauchen wir die Vorlage eines Gutachtens zur Altlastenbelastung des Flugfeldes, und zwar ein nachvollziehbares und glaubwürdiges Gutachten. Meinen Sie denn im Ernst, nachdem jahrzehntelang Millionen Flugbewegungen dort stattgefunden haben, dass der Boden wirklich unbedenklich ist? Würden Sie Ihre Kinder mit einer Buddelschippe an den Rand des Flugfeldes setzen und sie dort buddeln lassen?
Aber wie unterscheidet sich die Situation vom InlineSkater, der sich vielleicht ungeschickt in selbigen Boden hineinbohrt? Der Boden ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kontaminiert, und mit diesem Problem muss man sich als Erstes auseinandersetzen, bevor ich mich mit der Frage auseinandersetze: Wie geht es weiter?
Dann wollen wir auch nicht mehr dieses Larifari von irgendwelchen mal in den Raum gestellten Diskussionsgrundlagen. Wir sind der Auffassung, es braucht einen ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, der sich mit allen planerischen und architektonischen Nachnutzungsfragen befasst, damit wir dort auch mal einen institutionellen Rahmen über die Fortentwicklung von Tempelhof haben. Wir wollen weiterhin einen international ausgeschriebenen Stadtentwicklungswettbewerb, der vor allen Dingen auch mal große Ideen für ein großes Gebiet vorbringen kann. Wir wollen für die Flächen einen Nutzungsmix von mindestens 20 Prozent gewerblicher und Wohnnutzung, 20 Prozent kultureller bzw. wissenschaftlicher Nutzung und maximal 50 Prozent Sport- und Freizeitnutzung. Es muss bei der
Entwicklung des Flughafengebäudes endlich eine klare Priorität auf dem Gebäudekomplex liegen, weil dieser bis zum heutigen Tag und auch für die Zukunft die höchsten Instandhaltungskosten verursacht.
Vor allen Dingen, meine Damen und Herren vom Senat, wo ist eigentlich Ihre systematische Akquise von potenziellen Partnern und Investoren, außer Ihren Pioniernutzern, die dort Pommesbuden aufstellen? Ich meine ernsthafte Partner und ernsthafte Investoren. Sie haben bis zum heutigen Tag keinen einzigen präsentiert.
Tempelhof ist ein emotionaler Ort von Tradition, dem ein Konzept auch gerecht werden muss, sagt Detlev Ganten. Tempelhof ist ein Ort, den man weltweit kennt, und das muss auch der Maßstab für die Entwicklung und der Rahmen für die Suche nach Konzepten sein. Wir brauchen keine Wiesn mehr, keine Riesen-BUGA und vor allen Dingen auch keine grüne Spielwiese im Herzen Berlins.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben die geplanten Umzüge mit Blick auf die Jugendstrafanstalt angesprochen. Es ist ja nicht nur so, dass die Drogenabteilung aus dem Haus 8 nach Lichtenrade verlegt werden soll und aus Kieferngrund dann die Untersuchungshäftlinge ins Haus 9, sondern es soll auch die Jugendarrestanstalt ausgebaut werden. Halten Sie denn in diesem Zusammenhang für sachgerecht, wenn Ihre Verwaltung plant, in der Zwischenzeit, die für den Ausbau der Arrestanstalt benötigt wird, die Arrestanten und damit auch die weiblichen Arrestanten in dem von Ihnen eben als sanierungsbedürftig beschriebenen Haus 8, also unmittelbar neben den Untersuchungshäftlingen in der JSA Plötzensee, unterzubringen? Man kann sich vorstellen, was dort passiert, wenn man einfach mal als weibliche Person über den Hof gegangen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Anträge, die man auch getrennt voneinander diskutieren muss! Es ist jetzt ein bisschen durcheinandergegangen. Allerdings muss man auf eine Aussage des Kollegen Oberg doch schon vorweg eingehen: Lieber Herr Oberg! Die Attraktivität der Berliner Hochschulen ist mit Sicherheit nicht das Werk von Rot-Rot, sondern höchstens das Ergebnis der Überlebensfähigkeit und des Überlebenswillens der Berliner Hochschulen,
die es unter den von Ihnen gesetzten schwierigen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren geschafft haben, trotzdem attraktive Angebote zu machen, was ein erheblicher Unterschied ist.
Ein weiterer Grund für die Attraktivität Berlins als Studienstandort ist sicherlich die Gebührenfreiheit. Darüber könnte man auch diskutieren. Ein dritter Punkt ist günstiger Wohnraum in der Stadt, und der ist unter anderem deswegen so günstig, weil die wirtschaftliche Entwicklung Berlins deutlich hinter der der restlichen Metropolen
europaweit liegt und dementsprechend nicht so sonderlich viel Bedarf da ist. Das ist schön für die Studierenden, aber sicherlich auch kein Qualitätsausweis der Berliner Politik.
Die Frage, inwieweit man mit Drittmitteln Kapazitäten erhöhen muss oder ob man Qualitäten erhöhen kann, ist meines Erachtens schon eine ganz entscheidende, auch für die Zukunft des Wissenschaftsstandorts Berlin. Es ist ein grundsätzliches Problem: Finanzieren wir Qualität, oder finanzieren wir Quantität? Die Sorge ist doch berechtigt, dass mit Blick darauf, dass wir natürlich steigende Studierendenzahlen haben – durch doppelten Abiturjahrgang, durch Wegfall der Wehrpflicht –, die Qualität an den Hochschulen leidet. Jeder, der einen Blick auf das Lehrangebot an unseren Hochschulen wirft, weiß, dass es dort bessere und schlechtere gibt, aber insgesamt die Betreuungsrelation verbesserungsfähig ist.
Sie werden sie nur dann verbessern können, wenn es tatsächlich möglich ist, mehr Lehrende zu beschäftigen, ohne dass damit automatisch die Kapazitäten steigen und sich Studierende dann auf die Studienplätze einklagen, die sie haben wollen. Es funktioniert einfach nicht anders. Das sind kommunizierende Röhren. Wenn Sie nicht die Verbindung zwischen beiden Röhren in irgendeiner Form verändern – und das ist ja der Antrag der FDP, der meines Erachtens in die richtige Richtung geht, deswegen haben wir ihm im Wissenschaftsausschuss auch mit einer Änderung zugestimmt –, dann werden Sie überhaupt keine Chance haben, auch qualitative Verbesserungen im Berliner Hochschulwesen zu erreichen, insbesondere durch Finanzierungsbeiträge Dritter, der Drittmittel Privater.
Dementsprechend müssten Sie doch wenigstens prüfen, wie Sie die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen dazu schaffen. Sie können sich doch nicht einfach hinstellen und sagen: Nein, machen wir nicht, wir wollen Massen statt Klasse. Dies ist wirklich eine Aussage, die man immer wieder festmachen kann an Ihrer Art und Weise, wie Sie Hochschulpolitik in Berlin machen. Aber ich sage Ihnen eins: Wir wollen exzellente Hochschulen in Forschung und Lehre haben. Wir wollen keine Massenveranstaltungen und keine Volkshochschulen zweiter Klasse.
Wie man sich zum zweiten Antrag der FDP, den wir heute in der ersten Runde zu beraten haben, im Ergebnis zu verhalten hat, bin ich mir noch nicht hundertprozentig sicher. Grundsätzlich stimmt es: Wir brauchen auch private Hochschulen in Berlin. Das ist gar keine Frage. Das ist eine sinnvolle und richtige und notwendige Ergänzung des öffentlichen Angebots. Und es sind nicht, Herr Oberg, alles nur auf Gewinnstreben orientierte Unternehmen, die versuchen, ein bisschen Geld von Studierenden abzuzocken. Das ist die typische Ideologie, mit der Sie in Berlin – gehen wir mal auf eine andere Stufe des Bildungssystems – auch den Kampf gegen die Schulen in freier Trägerschaft führen.
Das ist nun mal nicht ein und dasselbe, sondern wir brauchen ein überwiegendes und gut ausgestattetes Angebot von öffentlichen Hochschulen. Aber wir brauchen genauso gut Hochschulen in privater oder in freier Trägerschaft. Das sind keine Eliteuniversitäten, wo man nur mit hohen Studienbeiträgen studieren kann. Das sind teilweise Nischenangebote, wo Studierende eine Chance bekommen und gerade in einem Bereich, wo sie möglicherweise aufgrund ihrer vorherigen Qualifikation Schwierigkeiten haben, den Zugang im Wettbewerb mit anderen Studierenden an den öffentlichen Hochschulen zu finden, die Möglichkeit haben, auch eine Ausbildung abzuschließen, eine Hochschulbildung zu erfahren. Was ist denn dagegen einzuwenden? – Man wird den Antrag der Kollegen der FDP zu prüfen haben.
Es ist richtig, wer eine Leistung im öffentlichen Interesse erbringt, der sollte auch einen Anspruch darauf haben, dass jedenfalls ein Teil seiner Kosten erstattet wird. Natürlich muss er auch selbst einen Anteil der Kosten aufbringen, sonst macht es keinen Sinn, von privatem Engagement zu reden.
Das darf natürlich nicht dazu führen, dass wir bei der Frage der Kontrolle der Qualität Einschnitte machen. Deswegen ist die Frage, wie man mit der öffentlichen Anerkennung umgeht, durchaus diskussionswürdig.
Ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident! – Wir haben auch schon erlebt, dass Hochschulen in freier Trägerschaft nicht in der Lage waren, ihr Angebot fortzusetzen, und qualitative Schwierigkeiten hatten. Darauf muss man ein Auge haben. Aber insgesamt ist das doch ein diskussionswürdiger Ansatz, und den wollten wir auch dementsprechend behandeln. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Oberg! So ist es nun mal in einer Demokratie. Man muss in der Tat auch solche Anträge ertragen. Man muss über sie diskutieren, und man muss auch über sie abstimmen. Ich habe mich dazu schon in der ersten Runde geäußert. Ich habe es im Wissenschaftsausschuss getan. Ich will es hier auch tun. Liebe FDP-Fraktion! Ihr Antrag ist – wie soll ich sagen – insofern schwierig, weil ich ihn schon intellektuell schwierig finde. Wenn Sie sagen, Sie wollen Demokratie in einer Körperschaft stärken, dann erreichen Sie das nicht damit, dass Sie jemandem als Notausgang die Tür aufmachen, um sich völlig aus dem politischen Diskurs zu entfernen. Wenn Sie wollen, dass
politische Auseinandersetzung stattfindet, dann müssen Sie zu dieser Auseinandersetzung motivieren und nicht demotivieren und so tun, als wenn die Studierendenschaft ein Fitnessclub wäre, aus dem man nach einem halben Jahr wieder austreten kann, wenn es einem nicht passt.
Aus diesem Grund, so schwer es mir an dieser Stelle auch fällt, weil wir uns ansonsten in vielen Dingen auch hochschulpolitisch in einer, wie ich finde, richtigen Richtung miteinander bewegen, kann ich hier an dieser Stelle nur sagen: Wir werden diesen Antrag ablehnen, und auch ich werde dem Beispiel meines Vorredners folgen und nicht noch mehr Zeit darauf verwenden und verschwenden, weil alles gesagt ist. – Herzlichen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das dritte Mal, dass wir uns heute über ein hochschulpolitisches Thema unterhalten. Dieses Mal stehen wir sozusagen am Anfang der Hochschulkarriere von Abiturientinnen und Abiturienten. Es ist in den vergangenen Reden bereits
angeklungen. Wir und insbesondere unsere Hochschulen stehen im nächsten Jahr vor einer großen Herausforderung, denn nicht nur die verdoppelten Abiturjahrgänge, sondern auch die Aussetzung der Wehrpflicht werden zu einem zusätzlichen Andrang auf unsere Hochschulen führen.
Man kann davon ausgehen, dass eine große Anzahl dieser Studienplätze dann auch in Berlin wird geschaffen werden müssen, da Berlin bislang ohnehin im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich ausbildet. Deswegen brauchen wir, um auch ein sachgerechtes Angebot machen zu können, aktuelle Daten, um für die Abiturientinnen und Abiturienten, insbesondere unsere Berliner Abiturientinnen und Abiturienten, Perspektiven zu schaffen.
Wir wollen, dass wir mit einer Umfrage bei den Abiturientinnen und Abiturienten zum einen ermitteln, wo der größte Bedarf ist, welche Studienfächer nachgefragt werden, zum anderen aber auch herausfinden, wie es mit Ausbildungsplätzen aussieht, welche Schwerpunkte dort zu finden sind. Eine solche Zahlengrundlage ist auch eine Hilfe in der Auseinandersetzung im Rahmen der Verhandlungen bei der Aufstockung des Hochschulpaktes, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass dem Land Berlin auch entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Man darf dabei aber auch eines nicht vergessen: Das Land Berlin wird dort auch 50 Prozent zu den Studienplätzen mitfinanzieren müssen. Ich bin gespannt, auf welcher Grundlage dies im Landeshaushalt abgebildet werden wird. Dazu wird wohl ein Nachtragshaushalt notwendig sein. Anders wird man es nicht machen können. Herr Zöllner sagt nein, da hat er offensichtlich eine andere Idee. Gut, was zwielichtige Finanzierungen im Hochschulbereich angeht, gibt es ja eine gewissen Kreativität im Berliner Senat. Dann gründet man wieder einmal eine Stiftung oder Ähnliches, keine Ahnung, aber Sie werden uns sicherlich darüber aufklären.
Jedenfalls finde ich, dass dabei ein Gesichtspunkt nicht zu kurz kommen darf. Und er kommt, meine ich, zu kurz in der aktuellen hochschulpolitischen Diskussion. Wenn wir als Land Berlin diese Studienplätze mitfinanzieren, sollten wir auch unser Augenmerk darauf legen, dass diese Studienplätze auch den Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin zugute kommen. Nun weiß ich natürlich auch, dass eine Landeskinderregelung verfassungsrechtlich nicht zulässig ist. Das ist mir schon klar. Und ich weiß auch – dieses Argument wird mit Sicherheit heute auch kommen, weil ich es schon einmal gehört habe –, dass es durchaus jungen Menschen guttut, wenn sie sich auf den Weg machen auf der Suche nach einem Studienplatz, auch in anderen Bundesländern zu gucken. Auch das ist richtig.
Ich frage aber umgekehrt: Warum ist es eigentlich für einen Studierenden aus einem anderen Land nur abhängig von seinem Studiendurchschnitt, ob er die Chance hier in
Berlin bekommt, und wir argumentieren damit, Berlin sei ja so attraktiv, weil wir attraktive Hochschulen, ein attraktives Umfeld, eine attraktive Partyszene, attraktive Wohnquartiere und billige Wohnungen haben, und lassen dabei außen vor, dass auch junge Menschen familiäre Bindungen haben, dass sie sich möglicherweise auch um ihre Eltern, ihre Geschwister mit kümmern, dass sie sich dort, wo sie groß geworden und verwachsen und aufgewachsen sind, auch eine Grundlage schaffen wollen. Ich meine, dass das auch ein Gesichtspunkt ist, der in einer Form einfließen sollte.
Deswegen ist es auch richtig nachzufragen, wo eigentlich die Schwerpunkte in der Studienwahl sind, weil ich meine, dass man dann auch ein entsprechendes Angebot in Berlin schaffen kann. Je passgenauer das Angebot an den Berliner Hochschulen für die Bedürfnisse der Berliner Abiturientinnen und Abiturienten ist, desto größer ist aus meiner Sicht die Chance, dort tatsächlich einen Studienplatz zu finden, der den eigenen Bedürfnissen gerecht wird. Ich finde, das sollte sich die Berliner Landespolitik mit als Ziel setzen.
Man darf vor allen Dingen eines nicht vergessen: Das, was an Studienplätzen vereinbart ist, und das, was an Studienplätzen besetzt wird, sind zwei unterschiedliche Dinge. In Berlin insbesondere verdienen mittlerweile ganze Hundertschaften an Anwälten ihr Honoraraufkommen damit, dass sie Klagen machen, um festzustellen, dass überkapazitäre oder außerkapazitäre Studienplätze zur Verfügung stehen. Auch das halte ich nicht für richtig, denn dort geht schon zum ersten Mal ein Selektionsmechanismus los, der nicht richtig sein kann, dass derjenige, der sich das leistet, sich einen Anwalt zu nehmen, die Chance hat, einen Studienplatz zu bekommen, jemand anderes, der weder den Mut noch die finanziellen Mittel aufbringen kann, diesen Weg zu beschreiten, außen vor bleibt. Auch das ist eine Ungerechtigkeit, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.
Deswegen sage ich: Lassen Sie uns diese Gelegenheit nutzen, nicht nur etwas darüber zu erfahren, was unsere Abiturientinnen und Abiturienten wollen, sondern auch mit ihnen in einen Dialog zu treten, sie möglicherweise auch besser darauf vorzubereiten, was sie an den Hochschulen erwartet, welches Angebot in Berlin gemacht werden kann und auch für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, wenn es darum geht, in Berlin zu studieren. – Herzlichen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Laborfusion ist, wenn auch zu später Stunde, ein Thema, das über den
eigentlichen Anlass, nämlich die Gründung von zwei GmbHs, hinausweist. Es geht im Wesentlichen darum, wie in Berlin die Zukunft unserer beiden Krankenversorgerunternehmen Vivantes und Charité gestaltet wird. Ich glaube, was man vor die Klammer ziehen kann und wozu hier im Hause auch Einigkeit besteht, ist, dass eine Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen wichtig ist. Sie ist notwendig. Sie ist sogar überlebensnotwendig für beide Einrichtungen. Denn das, was wir uns in der Vergangenheit erlaubt und geleistet haben, wird man sich in der Zukunft nicht mehr leisten können, nämlich Unternehmen dieser Größenordnung parallel und unabgestimmt nebeneinanderher wirtschaften zu lassen.
Das vor die Klammer gezogen, müssen wir uns heute über die vorliegende Vorlage und die entsprechenden Prognosen, was die Wirtschaftlichkeit der zu gründenden Gesellschaften, die Gesellschaftsverträge und die Kooperationsverträge angeht, unterhalten. Und da gibt es natürlich Bedenken. Diese Bedenken kommen nicht nur von der Opposition. Diese Bedenken kommen beispielsweise von den Personalvertretungen der beiden beteiligten Unternehmen, von Vivantes und der Charité. Da ist zum einen die Sorge der Beschäftigten groß: Was passiert eigentlich, wenn sie aus den bisherigen Unternehmen in diese neuen Labor-GmbHs überführt werden? – Da kann man ihnen sagen, da müssen sie eigentlich keine große Angst haben. Das deutsche Arbeitsrecht gibt ihnen da mit dem § 613a BGB die Möglichkeit, bei ihrem alten Arbeitgeber zu bleiben. Aber nun wird es, finde ich, schon schwieriger. Denn die Personalvertretungen stellen in Abrede, dass die prognostizierten Einsparungen tatsächlich zu erzielen sind in der Labor-GmbH und in der Laborservices-GmbH. Die Personalvertretungen weisen darauf hin, dass die Kosten für den Laborneubau unrealistisch sind, denn ursprüngliche Planungen sind einmal von 23 Millionen ausgegangen; jetzt sind es in den Planungen nur noch 11 Millionen. Und dann gibt es noch rechtliche Bedenken hinsichtlich der Frage, inwieweit Umsatzsteuerneutralität, Zulassung als medizinisches Versorgungszentrum und andere Dinge tatsächlich vorher valide geklärt worden sind.
Auch der Fakultätsrat der Charité hat die Gründung des Labors abgelehnt. Das sollte uns zu denken geben. Was uns aber auch zu denken geben sollte, ist die Frage: Ist denn das, was da eigentlich passiert, ein gutes Geschäft für beide Seiten? Ich rede jetzt von der Charité und Vivantes. Das ist allein deswegen fraglich, weil, wenn Sie sich einmal diese Konstruktion angesehen haben – ich vermute mal, es wird nicht jeder getan haben; es lohnt sich, die Vorlage einmal anzusehen –: Da wird prognostiziert, dass bis zum Jahr 2015 mit der Labor-servicesGmbH – das ist die, die neben dem Labor existiert – 5,6 Millionen Euro im Jahr zusätzliche Erlöse generiert werden sollen – durch externe Laboreinsendungen, durch Research and Development, klinische Forschung etc. Wie werden denn diese 5,6 Millionen Euro zukünftig aufgeteilt werden? – Nun, da muss man kein großer Prophet sein, denn Anteilseigner an beiden Gesellschaften sind Vivantes und Charité zu gleichen Teilen, jeweils 50 Pro
zent. Das klingt eigentlich erst mal relativ normal, wenn man zusammengeht. Und wenn man sich dann mal ansieht, wie denn tatsächlich das Anlagevermögen verteilt ist, das in diese Labor-GmbH hineingeht, dann stellt man fest, dass von Vivantes Anlagen im Wert von 230 000 Euro eingebracht werden, von der Charité aber von 1 Million Euro. Das heißt also, sie haben tatsächlich ein Verhältnis von ein Fünftel Vivantes und vier Fünftel Charité am Anlagevermögen dieser Gesellschaft, die später 5,6 Millionen Euro verdienen soll, und diese 5,6 Millionen Euro sollen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
Da muss ich sagen, ich kenne einen, der dieses Geschäft mit Sicherheit gut findet, das ist der Herr Bovelet. Das ist nämlich der Vorstandsvorsitzende der Geschäftsführung von Vivantes. Ich habe im Wissenschaftsausschuss Herrn Einhäupl gefragt, ob er denn mit dieser Aufteilung auch zufrieden ist. Denn wir wissen, dass die Charité Geld braucht, und wir wissen, dass die Charité ihre Potenziale bislang noch nicht genutzt hat, Drittmittel in dem Umfang einzuwerben, wie sie es könnte. Herr Einhäupl hat darauf geschwiegen; ein beredtes Schweigen. Und das ist mein Hauptproblem mit der hier vorliegenden Konstruktion. Ich fürchte vor allen Dingen, weil immer wieder betont wird, dass das die Blaupause für eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen Vivantes und Charité sein soll, dass die Charité bei dieser Zusammenarbeit den Kürzeren zieht. Und das wäre für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Berlin fatal.
Wenn man dann noch die kleinkarierte Kampagne mit dazunimmt, die der Berliner Finanzsenator gegen den Vorstandsvorsitzenden der Charité Einhäupl seit Wochen und Monaten fährt, –
Dann komme ich zum Schlusssatz. – dann muss man sich vor Augen führen: Wer den Vorstand der Charité demontiert, der ist auf dem besten Wege, auch die Charité zum Kentern zu bringen.
Und wenn ich mir dann daneben noch angucke, dass wir eine extreme Verlagerung der Gewinne nach Vivantes haben werden, dann muss ich sagen: Dieser Beschluss könnte der Anfang vom Ende der Charité sein. Deswegen können wir dem heute nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Senator Zöllner. – Herr Zöllner! Vor dem Hinter
grund, dass seit Beginn des laufenden Schuljahres neu eingestellte Lehrkräfte mit einer fachwissenschaftlichen Ausbildung in zwei Fächern nicht mehr in die Entgeltgruppe 13, sondern nur noch in die Entgeltgruppe 11 eingeordnet werden, sofern sie einen Masterabschluss haben, glauben Sie, dass durch diese Abwertung des Masters die Position Berlins im Wettbewerb um junge Lehrer mit den anderen Bundesländern gestärkt wird?
Ja, vielen Dank! – Herr Zöllner! Unabhängig von der Frage, wie das jetzt möglicherweise in anderen Bundesländern geregelt ist, glauben Sie, dass dieses Vorgehen gegenüber den Masterabschließenden im Vergleich zu den Studienratsabschließenden gerechtfertigt und fair ist?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Warum wurde die Zulassung für die Internationale Hochschule für Exekutives Management Berlin als staatlich anerkannte Hochschule widerrufen, und welche Gründe waren dafür maßgeblich?
2. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Hochschule über den Widerruf informiert, und wie wurde sichergestellt, dass die Studierenden rechtzeitig informiert wurden?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Dann frage ich mich schon, warum auf den meisten Webseiten des Landes Berlin diese Hochschule immer noch aufgeführt ist. Wäre es nicht richtig gewesen, sie dann zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Rückgabe der Zulassung von den Webseiten zu löschen, um keine Verwirrung bei potenziellen Studierenden zu erzeugen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Regierende Bürgermeister hat uns jetzt in sehr langatmigen 30 Minuten mehr oder weniger erhellende Ausführungen über das Verwaltungsverfahren dargeboten. Aber ich
glaube, dass die interessierten Berlinerinnen und Berliner wenig mitnehmen konnten, inwieweit Sie sich tatsächlich für ihre Bedürfnisse einsetzen. Und das ist der Kern des Problems der Politik des Senats. Wollen wir doch mal zu den Fakten zurückkommen, jenseits der Frage: Wie sieht es aus mit den Förmlichkeiten des Verfahrens? – Wir reden hier über die schon angesprochenen Vorgaben der International Civil Aviation Organization, der Internationalen Zivilen Luftfahrtbehörde. Und diese Vorschriften sind immer dann einschlägig, wenn man unabhängigen Parallelbetrieb auf zwei Start- und Landebahnen fahren möchte. Wer hat diesen unabhängigen Parallelbetrieb beantragt? – Die Flughafengesellschaft. Das heißt, wir haben hier einen Besteller. Dieser Besteller ist meines Erachtens verantwortlich dafür, sich darüber Gedanken zu machen, welche Auswirkungen das Bestellte eigentlich auf die Berlinerinnen und Berliner im Umfeld des Flughafens hat.
Und nun ist es nicht so, dass es sich dabei um irgendwelche geheimen und nicht wirklich bekannten Vorgaben handeln würde. Es gibt einmal den sogenannten Annex 14 zum Internationalen Luftfahrtübereinkommen, in dem ist geregelt, wie bei parallelen Starts und Landungen zu verfahren ist – neben anderen Dingen, 400 Seiten ungefähr. Dann gibt es die Procedures for Air Navigation Services – Air Traffic Management, ein blaues Büchlein. In dem finden Sie die 15 Grad-Regelung, die häufig missverstanden wird. Diese 15 Grad-Regelung sagt nämlich: Wenn Sie zwei parallele Start- und Landebahnen haben, muss in der Abflugroute bei einem bestimmten Abstand der Start- und Landebahnen zwischen den Routen 15 Grad Abstand gehalten werden. Das heißt also: entweder auf der einen Seite 15 Grad oder auf der anderen Seite 15 Grad oder auf beiden Seiten 7,5 Grad. Da ist vieles möglich. Aber das erklärt noch lange nicht, warum die Deutsche Flugsicherung nun auf beiden Seiten mit 15 Grad Betriebsrichtung West abfliegen möchte. Diese Frage muss in der Tat beantwortet werden, das ist korrekt.
Was mich aber sehr wundert in dem Zusammenhang ist, wenn ich aus dem Plenarprotokoll der letzten Sitzung zitieren darf: Da fragt der Kollege Felgentreu ganz besorgt die nicht anwesende Bürgermeisterin und zuständige Senatorin, Frau Junge-Reyer nach der Diskussion um die Flugrouten. Und dort sagt Frau Junge-Reyer:
Überrascht worden ist die Fluglärmkommission durch die Darstellung der Deutschen Flugsicherung, dass nunmehr nach dem Verlassen der Landebahn verhältnismäßig kurzfristig ein 15 GradWinkel geflogen werden müsste.
Seit 2004 ist dies verbindlich. Das Land Berlin sitzt in der Betreibergesellschaft des Flughafens. Das Land Berlin sitzt in der gemeinsamen Planungsbehörde. – Was macht diese Planungsbehörde eigentlich? Lesen denn die Mitarbeiter die einschlägigen Vorschriften? Ich weiß es nicht, aber der Regierende Bürgermeister antwortet auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Görsch zum Thema Lärmschutz BBI im Mai 2010:
Der Berliner Senat geht davon aus, dass die Berliner Ämter über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lärmschutz informiert sind.
Da muss ich sagen: Das scheint mir ja nicht so. Das kann ja gar nicht so sein, wenn Sie jetzt plötzlich davon überrascht sind, dass die von Ihnen bestellte Leistung dazu führt, dass die Routen nicht wie im Planfeststellungsbeschluss skizziert über das Berliner Stadtgebiet geführt werden.
Das ist aber gar nicht so schwer zu verstehen, Herr Nußbaum, wenn Sie gerade dazwischenfragen. Es gibt klare Vorgaben. Diese Vorgaben lauten: 15 Grad abgeknickte Flugrouten.
Sie rechnen sich das Ganze schön, indem Sie sagen, bislang sind es parallele Abflugrouten gewesen, Berlin wäre nicht betroffen gewesen. Sie hätten doch einkalkulieren müssen, dass diese Routen anderweitig verschwenkt werden. Warum haben Sie das eigentlich nicht getan? Ich will es Ihnen sagen: weil Sie es nicht im Blick hatten. Das ist doch aus den Aussagen von Frau Junge-Reyer klar und deutlich, sie ist überrascht worden davon.
Umso wichtiger ist es offensichtlich gewesen, dass die Berlinerinnen und Berliner ihren Protest lautstark artikuliert haben. Die Frage ist, was hätten Sie eigentlich getan, wenn sich keine Bürgerinitiativen gebildet hätten? Hätten Sie weiter Warteschleifen über dem Flughafen BBI gedreht und gehofft, dass die Diskussion um die Flugrouten erst nach dem Wahltermin im nächsten Jahr stattfindet? – Meine Damen und Herren des Senats! Ich kann Sie nur auffordern: Es reicht nicht, Fragen zu stellen. Es reicht nicht, potenzielle Akteure zu identifizieren wie Frau Matuschek. Es reicht nicht, Herr Gaebler, zu behaupten, an allem sei die CDU schuld, wo doch die Berliner SPD seit zehn Jahren verantwortlich ist für Stadtentwicklung im Land Berlin. Meine Damen und Herren des Berliner Senats und der Regierungskoalition! Sie müssen Ihre Verantwortung an dieser Stelle ernst nehmen und wahrnehmen. Sie dürfen nicht nur Fragen stellen, Sie müssen Forderungen erheben, und Sie müssen diese vor allen Dingen auch durchsetzen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Kollege Dragowski! Ich fürchte, es wird heute in der Tat recht einsam bleiben, wenn es um die Unterstützung Ihres Antrags geht.
Zunächst muss man vielleicht eines klarstellen, denn ich habe den Eindruck, hier geht einiges vom Verständnis her durcheinander: Wir haben die Studierendenschaft. Das ist die Gesamtheit der Studierenden an einer Hochschule. Dann haben wir Gremien und Organe. Nun kann man daran Kritik üben, wie sich Gremien und Organe organisieren und wie sie in ihrem Binnenverhältnis miteinander umgehen. Das Problem liegt doch aber nicht bei dem Umstand, dass wir eine Studierendenschaft haben, sondern darin, wie sich möglicherweise Mehrheiten in Parlamenten bilden und diese mit Minderheiten umgehen. Sie setzen aber meines Erachtens an der falschen Stelle an.
Man ist nahezu zwangsläufig Mitglied der Studierendenschaft, wenn man Student ist, und das ist auch richtig so. Genauso wie es richtig ist, dass man mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft Staatsbürger ist. Wenn man Ihren Gedanken konsequent weiterführen würde, dann müsste man im Endeffekt sogar Steuererleichterungen anbieten, wenn man auf sein Wahlrecht verzichtet. Und das kann nicht richtig sein, Kollege Dragowski! Ich erkenne die Missstände auch, die wir an den Hochschulen haben. Ich weiß auch, dass es viel Kritik daran gibt, wie zum Beispiel allgemeinpolitisches Mandat verstanden wird. Auch das ist richtig! Es gibt auch Leute, die sagen, allgemeinpolitisches Mandat sagen die einen, Untreue sagen die anderen. Das ist richtig, das mag so sein. Aber wenn man
es verändern möchte, dann muss man Mehrheiten dafür gewinnen, dann muss man sich in den Parlamenten durchsetzen. Was man nicht machen kann, ist zu sagen, es gefällt mir nicht, was dort passiert, ich verabschiede mich aus dem demokratischen Prozess. So gesehen zugegebenermaßen eine ungewöhnliche Allianz, die sich heute hier zeigt, aber leider kann ich Ihnen an der Stelle nicht folgen. Vor allen Dingen eingedenk des Umstandes, dass wir alle die Diskussion um Bologna, die Proteste der Studierenden noch genau vor Augen und in den Ohren haben. Dort ging es um mehr Beteiligung, dort ging es um mehr Mitbestimmung.
Das Ergebnis kann doch nicht sein, dass man sagt: Wir stellen das denjenigen, die desinteressiert sind, frei, sich dem Meinungsbildungsprozess zu entziehen. Nein, andersherum ist es richtig! Diejenigen, die sich bislang an den Hochschulen nicht engagiert und organisiert haben, müssen aufgerufen sein, das zukünftig anders zu handhaben.
Das hat nichts mit DDR zu tun, sondern das hat etwas damit zu tun, dass unsere Hochschulen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Diese Körperschaften haben Mitglieder, und diese Mitglieder organisieren sich selbst. Diese Mitglieder gehören unterschiedlichen Statusgruppen an. Das sind Professoren, das sind Studierende, das sind Angestellte. Diese haben unterschiedliche Rechte und Pflichten in einem gedeihlichen Zusammenleben in einer Körperschaft. Nur wenn sie diese Struktur auch beibehalten, kann es funktionieren. Wenn Sie ein alternatives Modell wollen, dann kann man das haben. Nur ist es dann nicht mehr die Hochschule in Form einer Körperschaft, so wie wir sie kennen. Man kann einen Lehrbetrieb, einen Studienbetrieb anbieten, wo jemand nur hingeht, eine Dienstleistung in Anspruch nimmt und dafür Geld zahlt. Das ist ein Modell, aber das ist nicht mein Modell, wie ich mir vorstelle, dass wir unsere Studierenden an unseren Hochschulen ausbilden sollten.
So gesehen, lange Rede, kurzer Sinn: Liebe FDP! Ich glaube, dass dieser Antrag leider völlig an der aktuellen gesellschafts- und auch hochschulpolitischen Diskussion vorbeigeht. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines sollte in diesem Haus unstreitig sein, nämlich dass die Dresdner Bahn in Lichtenrade in den Tunnel gehört.
Denn auch das dürfte genauso unstreitig sein: Der ebenerdige Ausbau der ICE-Strecke quer durch den Ortsteil ganz im Süden von Tempelhof hätte katastrophale Folgen. Lärm- und Erschütterungsbelastungen der Anlieger werden bei einer ebenerdigen Lösung in diesem dichtbesiedelten Gebiet unerträglich sein.
Man muss es sich bildlich vorstellen. Wer Lichtenrade nicht kennt – und das war ja am Anfang der Diskussion offensichtlich ein wesentliches Problem derjenigen, die die Planung betrieben haben –, sollte zur Kenntnis nehmen, dass Lichtenrade ein dichtbesiedelter, grüner, attraktiver Ortsteil im Süden von Tempelhof ist. Wenn Sie nun den ICE ebenerdig durch Lichtenrade hindurchbauen – quer durch die Haupteinkaufsstraße, die Bahnhofstraße –, vernichten Sie damit nicht nur Lebensqualität, sondern auch erhebliche Werte, nämlich die Werte derjenigen, die ihren Arbeitsplatz dadurch verlieren, dass Betriebsstätten
geschlossen werden müssen, sowie die Werte, die sich die Menschen dort dadurch aufgebaut haben, dass sie sich Eigenheime in der Nähe der Bahntrasse geschaffen haben.
Man darf bei der gesamten Diskussion um den Lärm und die Lärmbelastung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch eines nicht vergessen: Es mag sein, dass es Berechnungen gibt, die sagen, dass bestimmte Lärmbelastungen auch unter Einbeziehung von Lärmschutzmaßnahmen zulässige Grenzwerte nicht erreichen. Aber es gibt einen Schienenbonus. Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich schon einmal mit der Frage, was der Schienenbonus ist, auseinandergesetzt hat. Schienenbonus bedeutet, dass Lärm- und Erschütterungsbelastungen bei Schienenfahrzeugen und Schienenanlagen anders berechnet werden als beispielsweise bei einem Flugzeug oder bei einer Autobahn. Nun frage ich Sie: Was macht es eigentlich für einen Unterschied für einen Betroffenen, ob der Lärm von einem ICE oder von einem Airbus über seinem Grundstück ausgeht? – Deswegen mehren sich mittlerweile auch in der Umweltmedizin die Stimmen, die sagen, dass der Schienenbonus als solcher nicht mehr gerechtfertigt ist.
Eine Lärmschutzwand wird dieses Problem im Wesentlichen nicht beheben können, denn zum einen breitet sich Schall glockenförmig aus, sodass auch Anlieger, die nicht unmittelbar an der Bahntrasse leben, davon betroffen sein werden – unabhängig davon, ob dort eine entsprechende Lärmschutzwand errichtet wird. Zum Zweiten ist es auch ein optisches Problem – ohne Frage. Das ist in Berlin an vielen Stellen zu besichtigen. Auch das gehört zur Lebensqualität mit dazu, dass durch Lichtenrade nicht wieder eine fünf Meter hohe Mauer gebaut wird.
Wer Lichtenrade kennt, der weiß, dass es dort zwei Straßen gibt, die die Bahnstrecke kreuzen. Das ist im Wesentlichen die schon erwähnte Bahnhofstraße, die Haupteinkaufsstraße. Um unter der ICE-Strecke hindurchzukommen sind dort Steigungen von über 8 Prozent geplant. Das bedeutet, es wird alpine Verhältnisse in Lichtenrade geben. So etwas haben Sie sonst nur in Parkhäusern. Nun könnte man sagen, das ist alle kein Problem. Es wird aber dann zum Problem, wenn beispielsweise starke Regenfälle – wir haben sie alle erlebt – dazu führen, dass die Unterführung überflutet wird. Dort könnten dann noch nicht einmal Rettungsfahrzeuge unter der ICE-Trasse durchfahren. Zum Zweiten fahren dort BVG-Busse durch, und bei 8 Prozent Steigung ist auch dort das Chaos vorprogrammiert. Diese Busse halten dann auch noch in der Unterführung an viel zu schmalen Haltebuchten. Auch ein Dauerstau ist dann zukünftig in Lichtenrade vorprogrammiert – mit allen negativen Folgen, die das auch mit Blick auf die Belastung der Umwelt mit sich bringt.
Deswegen ist unser Antrag – im Übrigen auch der Antrag der FDP – heute richtig und notwendig. Ein Planfeststellungsbeschluss über die Führung der Dresdner Bahn sollte schon längst gefasst sein. Für diejenigen, die die Geschichte der Dresdner Bahn nicht kennen: Das Planfeststellungsverfahren zieht sich nun mittlerweile seit 13 Jah
ren hin. Und warum zieht es sich seit 13 Jahren hin? – Weil es eine Fülle von Einwendungen gibt und vor allem schlampig durchgeführte Planungsverfahren seitens des EBA und der Deutschen Bahn!
Es sind vor allem die falschen Berechnungen der Deutschen Bahn, die immer wieder dazu geführt haben, dass Berechnungen korrigiert werden mussten und dass Einwendungen auch zukünftig durchgreifen werden. Spätestens seit der S-Bahn-Affäre wissen wir ja, dass es die Bahn mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Das ist im Übrigen auch bei der Berechnung der Alternativkosten der Fall – wenn man nicht ebenerdig, sondern im Tunnel bauen will. Man darf dabei nicht vergessen, dass wir in Deutschland ohnehin europaweit den geringsten ProKopf-Beitrag für Investitionen in das Schienennetz ausgeben. In der Schweiz ist es beispielsweise der sechsfache Betrag.
Es gibt in Lichtenrade eine Bürgerinitiative „Dresdner Bahn“, und diese wird bis in die letzte Instanz gerichtlich kämpfen, wenn es zu dem Planfeststellungsbeschluss für eine ebenerdige Lösung durch Lichtenrade kommt. Das bedeutet, dass die Anbindung an den BBI, die wir alle wollen, auf Jahre hin nicht kommen wird. Deswegen spricht sich beispielsweise auch der VBB für eine Tunnellösung aus. Wir brauchen an dieser Stelle keine Entscheidung durch die Gerichte, die mit Unsummen an Geld und mit einer weiteren Verzögerung verbunden ist. Wir brauchen eine politische Entscheidung.
Sehr wohl, Herr Präsident! Ich komme zum Schluss: Und diese politische Entscheidung ist natürlich auch auf einen Beitrag des Landes Berlin angewiesen. Der Senat kann es dabei nicht bei Lippenbekenntnissen belassen, sondern das Haus und der Senat müssen sich klar bekennen. Deswegen rufe ich an dieser Stelle insbesondere den Kollegen der Koalition zu: Springen Sie über Ihren Schatten, und stimmen Sie den Anträgen zu! Lehnen Sie sie nicht nur deshalb ab, weil sie von der Opposition gestellt sind! Zeigen Sie, dass Sie wirklich an der Seite der Bürgerinnen und Bürger in Lichtenrade stehen und eine lebenswerte Zukunft in diesem Ortsteil ermöglichen! – Herzlichen Dank!
Lieber Kollege Gaebler! Ich will es kurz machen. Wenn wir über Lauterkeit reden – zu Lauterkeit gehört, nicht nur Lippenbekenntnisse abzugeben, sondern auch klare Beschlüsse zu fassen.
Wir kennen doch alle die Historie der einst vom Land eingestellten Mittel, um eine entsprechende Kofinanzierung sicherzustellen, die aus dem Landeshaushalt hinausgestrichen worden sind, sodass wir nicht mal mehr einen Cent im Berliner Landeshaushalt hätten, um als Land eine entsprechende Finanzierung darzustellen. Es ist mir unverständlich, dass die Mittel von der Koalition hinausgestrichen worden sind. Da ist es nicht zu viel verlangt, dass Sie nicht immer nur alle Jahre wieder sagen: Wir sind ja alle für den Tunnel, und wir haben uns alle lieb –, sondern dass Sie Ihren Senat jetzt mit einem Beschluss des Abgeordnetenhauses darauf festlegen, dass er es nicht bei seinen Sonntagsreden belässt, sondern sich aktiv dafür einsetzt, dass in Lichtenrade endlich ein Tunnel gebaut wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Warum hat der Senat es seit November 2009 nicht geschafft, ein Konzept für die Berliner Hochschulmedizin vorzulegen, damit die wirtschaftliche und exzellente Weiterentwicklung der Charité möglich wird?
2. Seit wann und auf welcher Grundlage wird mit der Charité über den Ende des Jahres auslaufenden Hochschulvertrag und dessen Verlängerung verhandelt, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe eine Nachfrage. – Herr Staatssekretär! Nachdem nun eine Arbeitsgruppe getagt hat, zehn Gutachten eingefordert wurden, die auch bezahlt wurden, erhebliche Kosten entstanden sind und sehr viel Zeit ins Land gegangen ist, frage ich Sie: Wenn nun das Ergebnis ist, dass wieder der Vorstand der Charité beauftragt wird, ein Konzept zu entwickeln, warum ist man dann diesen Weg nicht gleich gegangen? Man hätte auf diese Art und Weise dem Land Berlin auch einiges an Geld und der Charité an Unsicherheit erspart.
Zweitens: Was passiert eigentlich, wenn der Senat mit dem dann vorzulegenden Konzept der Charité nicht einverstanden ist? Was ist dann Ihre Alternativstrategie?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Oberg! Es ist eine ganz schön schwache Leistung, mit einer allgemeinen und völlig unsachlichen Kritik am BAföGSystem zu antworten, wenn es um die Frage geht, Defizite in Berlin aufzuarbeiten.
Dann fangen Sie an, über Studiengebühren zu diskutieren. Die haben wir doch in Berlin gar nicht. Wieso kommen Sie denn nicht mit Berliner Themen, sondern mit allgemeinen, aus der Luft gegriffenen? – Ich sage es Ihnen: weil Sie sich dem Problem nicht stellen wollen! Ich verstehe nicht, wie man auf Anträge der FDP, die ich vom Grundsatz her für begrüßenswert halte, wo es um Information geht, wo es um eine bessere Vermittlung von Information geht, wo es darum geht, wie Mittel zielgerichteter eingesetzt werden können, mit solch einer pauschalen Kritik antworten kann.
Nein, es geht überhaupt nicht am Problem vorbei. Denn es ist richtig: Es gibt bei der Frage des Hochschulzugangs materielle Barrieren. Und es ist auch richtig, dass das, was verfügbar ist, auch dort erst einmal hinkommen muss, wo es gebraucht wird. Da kann man doch nicht sagen, uns ist das BAföG im Allgemeinen zu niedrig, wenn wir tatsächlich den Befund haben, dass BAföG-Berechtigte es nicht beziehen, weil sie nicht in der Lage sind, wegen fehlender Informationen ordnungsgemäße Anträge zu stellen. Nein, das Problem besteht primär erst einmal darin, dass die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden.
Weiterhin ist richtig, es ist auch eine Frage des Landes: Wie stellen wir uns als Berliner dazu? – Wissen Sie, wir haben so etwas wir die Einstein-Stiftung. Da geht es darum, dafür Mittel einzusetzen – obwohl es, soweit ich weiß, ja nicht mehr dazu kommen wird, es klingt jedenfalls so, als bekomme die Einstein-Stiftung kein Geld mehr.
Aber warum nehmen Sie nicht dieses Geld und fördern damit die Lehre?
Warum setzen wir nicht ein paar Millionen Euro dafür ein, um diese materielle Barriere, die wir offensichtlich alle zur Kenntnis nehmen und für ein Problem halten, aus der Welt zu schaffen? Das wäre ein diskussionswürdiger Punkt.
Man könnte sich die Sache im Übrigen auch noch etwas einfacher machen – neben der Frage der Beratung in den Schulen: Warum gibt es nicht ein einheitliches Beratungsportal im Land Berlin, mit einem Finanzierungsrechner, wo Studierende sich selbst ausrechnen können, worauf sie Anspruch haben, wie sie in der Lage sind, dieses Geld einzusetzen und gegebenenfalls auch zurückzuzahlen, wenn auch alternative und ergänzende Studienfinanzierungen in Anspruch genommen werden? – Das ist eine konstruktive Antwort, nicht eine pauschale Kritik.
Bei der Frage der Kompetenzhürden ist der Antrag der FDP noch geradezu an der Oberfläche geblieben: Wo das Problem eigentlich liegt, lieber Kollege Dragowski, ist doch – ich denke, da werden Sie mir auch zustimmen – die zum großen Teil mangelnde Qualität der Ausbildung an unseren Schulen. Es ist richtig, an sich wäre es naheliegend und selbstverständlich: Man sollte in der Kursphase diejenigen Kurse wählen, die man später für sein Studium braucht, aber die Ergebnisse, die man immer wieder aus dem Schulbereich hört, weisen darauf hin, dass es in den MINT-Fächern ein Defizit gibt. An den Schulen wird nicht die Qualität vermittelt, die notwendig wäre, um einen geordneten Übergang an die Hochschulen zu ermöglichen.
Bei der Frage der frühzeitigen Orientierung muss man natürlich auch eines zur Kenntnis nehmen: Häufig wählen
Schülerinnen und Schüler ihre Kurse nicht unbedingt nach dem, was sie danach machen wollen,
sondern sie versuchen, ihre Note zu optimieren. Sie machen das, was sie am besten können, was ihnen am leichtesten fällt und haben dann am Ende eine für sie optimale Durchschnittsnote. Dass diese sie dann trotz der nominellen Qualifikation durch das Abiturzeugnis möglicherweise nicht dazu befähigt, das erfolgreich zu studieren, was sie sich danach aussuchen, ist primär nicht ein Problem der Beratung, welche Kurse sie wo brauchen, sondern eine Frage des Selbstverständnisses von vielen Schülerinnen und Schülern und Studierenden. Daran muss man auch arbeiten. Um diese Verschiebungen und Verzerrungen im Vorfeld auszuräumen, sollte man – auch im Sinne der Studierenden – darüber nachdenken, inwieweit man durch weiter vorgeschaltete Tests für den Hochschulzugang vor Eintritt in die Hochschule eine Profilierung der Schülerinnen und Schüler sicherstellt. Nach dem Absolvieren von standardisierten Tests wie etwa SAT oder ACT in den USA weiß der Schüler wenigstens, wo seine Qualifikationen liegen und wo gegebenenfalls noch eine Nacharbeit notwendig ist, um dann im Nachgang einen Studienerfolg zu gewährleisten. Das ist ein Ansatzpunkt, der grundsätzlich die Frage stellt, ob die Art und Weise, wie wir unser Abitur in Deutschland ableisten, mit Blick auf die Bologna-Reform noch zeitgemäß ist. – Auch darüber wird man sprechen müssen.
In den letzten Sekunden noch ein Satz zu der Frage Drittmittel/Betreuungsrelationen. Man muss natürlich sagen, die Zahlen, die im FDP-Antrag genannt worden sind, sind eher die positiven. Es gibt Betreuungsrelationen, die sind deutlich ungünstiger. Nehmen Sie Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften, da kommen über hundert Studierende auf einen Professor.
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mein letzter Satz: Es ist allerdings so, dass Drittmittel nicht immer in den gleichen Fächern verfügbar sind. Deswegen muss dort nachgesteuert werden. Auch das ist Aufgabe des Senats. – Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss, aber ich kann an dieser Stelle schon sagen: Die Anträge gehen in die richtige Richtung, wir werden sie unterstützen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Große Anfrage zum Life-Science-Center, da wird sich der eine oder andere vielleicht gefragt haben, der sich nicht im Ortsteil Buch auskennt oder sich mit der Wissenschaftspolitik im Land Berlin beschäftigt: Was ist denn überhaupt ein Life-Science-Center? Was soll dort passieren? – Die Vermittlung von Wissen, nämlich Wissen über den Menschen, über seinen Körper und über Lebenswissenschaften. Wir sind uns alle einig, dass Lebenswissenschaften per se ein Zukunftsthema sind. Und ich glaube, da wird man hier im Saal schnell Einigkeit herstellen können, dass eine Institution, die mit Exponaten, Experimenten und Mitmachlaboren ein wissenschaftlich fundiertes Kennenlernen möglich machen soll, eine Einrichtung ist, die dem Land Berlin gut zu Gesicht steht. Ich finde es allein deswegen wichtig, weil wir auch alle wissen, das ist ein Thema, das kommerzialisiert wird, als Alternative zu der aus meiner Sicht auch ethisch höchst fragwürdigen, aber leider kommerziell sehr erfolgreichen Arbeit, beispielsweise des Plastinators von Hagens.
Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, an wissenschaftlich Interessierte, aber darüber hinausgehend auch
an den Kreis der nach Berlin kommenden Touristen. Es wäre eine weitere Attraktion, die dort geboten wird, mehr über das kennenzulernen, was unser Leben eigentlich ausmacht. Und die Frage stellt man natürlich: Funktioniert so etwas? Man kann sie einfach beantworten: Ja, das funktioniert sehr gut. Das gibt es auch andernorts, in Bremen beispielsweise: das Universum Science Center. Seit der Eröffnung am 9. September 2000 kamen in den ersten neun Jahren bereits fast 9 Millionen Gäste nach Bremen, um die Ausstellung besuchen zu können. Gegenüber den fast 400 000 Besuchern in Bremen pro Jahr nehmen sich die Schätzungen, die man in Berlin angestellt hat für das Life-Science-Center mit 275 000 Besucherinnen und Besuchern fast bescheiden aus.
Wer steht hinter diesem Projekt? – Neben der Entwicklungsgesellschaft Zentrum für erlebnisorientiertes Lernen in den Lebenswissenschaften mit der sehr engagierten Geschäftsführerin Frau Dr. Erzgräber gibt es an sich einen ganz breiten Konsens für das Forscherschloss, so heißt das Gebäude, in dem das LSC untergebracht werden sollte. Die BVV Pankow fasste entsprechende Beschlüsse. Der Wissenschaftsausschuss unseres Hauses war dort, hat sich das Projekt vorstellen lassen. Prof. Zöllner begrüßt das LSC. Prof. Stock als Präsident der Akademie glaubt, dass das LSC Berlin als Zentrum der Lebenswissenschaften bundesweit und international noch bekannter machen wird. Es gibt Sponsoring und Unterstützungszusagen, um ein paar Beispiele zu nennen, um deutlich zu machen, dass das nicht irgendein Thema ist, das nur in den Hinterzimmern der Bezirkspolitik Pankows diskutiert worden ist, wenn es denn solche überhaupt geben sollte: Die Helmholtz-Gesellschaft, die Charité, das Max-DelbrückCentrum für molekulare Medizin in Berlin-Buch, die Technologiestiftung Berlin, Helios-Klinikum Berlin-Buch und auch Private wie z. B. die Eckert-und-Sidler-AG, die sich verpflichtet hat, den Privatanteil zu sponsern als Eigenanteil der Investitionsmittel, die für die Maßnahmen erforderlich gewesen wären.
So weit, so gut. Warum jetzt diese Große Anfrage? – An diesem Projekt wurde zehn Jahre gearbeitet. Es gab eine Steuerungsgruppe auf Staatssekretärsebene, ein einhellig begrüßtes und sinnvolles Konzept mit erheblichen positiven Auswirkungen auf den Berliner Tourismus – und trotzdem sieht es so aus, als ob das LSC zum Scheitern verurteilt wäre. Wie kann so etwas passieren? Das wollen wir heute herausfinden.