Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

Ich habe vorhin nicht gesagt, dass ich glaube, dass man Spielsucht mit einem staatlichen Monopol bekämpfen könne. Ich habe gesagt, dass es ein Spannungsfeld sei, es gehe um Einnahmen und um die Bekämpfung von Spielsucht. Aber wenn wir uns als Deutschland hinstellen würden und sagten, es gehe nur um Einnahmen, bräuchten wir diesen Weg gar nicht anzutreten. Deshalb wird jedes Bundesland klug beraten sein, immer auch auf die Bekämpfung der Spielsucht zu verweisen.

Zum Konzessionsmodell nur noch ein Wort: Das, was Sie hier vorschlagen, ist genau das, was gerade in Italien gescheitert ist. Dort gibt es ein Konzessionsmodell, da werden von Seiten des Staates Konzessionen mit der Begründung vergeben, damit kriminelle Machenschaften zu verhindern. Deshalb hat sich dort der Staat ein Konzessionsrecht gesichert. Das schlagen Sie hier vor. Das ist vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert, also wird auch das wohl kein Königsweg sein.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Kollege Liebich! – Das Wort für Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Behrendt. – Bitte schön, Herr Behrendt, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Goetze hat bereits darauf hingewiesen: Es geht um viel Geld. Das zeigen zum einen die Einflussnahmeversuche interessierter Kreise – Sie haben sicher wie ich auch, mehrere Anschreiben bekommen. Das zeigt zum anderen das Wettvolumen in Großbritannien, wo schon lange liberalisiert ist, das um den Faktor zehn höher ist als das gegenwärtige Wettvolumen in Deutschland

[Dr. Martin Lindner (FDP): Na also! – Volker Ratzmann (Grüne): Ganz Großbritannien ist spielsüchtig!]

Dies lässt erahnen, was eine Freigabe des Wettmarkts mit sich bringen würde.

Nun aber zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Dienstag dieser Woche: Dieses Urteil hat uns nur wenig schlauer gemacht. Nun wissen wir zwar, dass das italienische Konzessionssystem in seiner konkreten Ausformung europarechtswidrig ist. Die konkrete Ausformung sah vor, dass Wettanbieter mit unklarer Eigentumslage keine Konzession erwerben können. Das betrifft vor allem die englischen Anbieter. Die Folgen dieses Urteils auf die deutsche Rechtslage sind noch etwas nebulös, jedenfalls nicht eindeutig. Entsprechend war die Kommentierung in der Presse. Das ging von „das Monopol hat keine Chance mehr“ – also eher die FDP-Position – bis hin zu „das Urteil gibt keinerlei Anlass, vom Weg des Glücksspielmonopols abzuweichen“ – eher die Position der hiesigen Regierungsfraktionen.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Kommt jetzt Ihre Position?]

Ich halte es durchaus für erforderlich, dass einige schlaue Juristen noch einmal darüber nachdenken, welche Folgen dieses Urteil wirklich hat. Darum hat die FDP mit dem ersten Teil ihres Antrags recht. Es hat wenig Sinn, diesen Lotteriestaatsvertrag jetzt schnell abzuschließen,

[Beifall bei den Grünen]

wo heute noch niemand beurteilen kann, ob sich die Gesamtkonzeption oder aber auch die Einzelregelungen, die darin enthalten sind, alle halten lassen.

Zur deutschen Rechtslage: Da ist es einfacher, da gibt es nicht die Frage, ob man das italienische Recht auf Deutschland übertragen kann, sondern nur, ob man die bayerische Rechtslage, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmonopol in Deutschland zugrunde lag, auf die Berliner Rechtslage übertragen kann. Da hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Sportwettenmonopol in seiner konkreten Ausprägung und Anwendung verfassungswidrig ist. Es ist deshalb verfassungswidrig, weil der staatliche Wettanbieter Oddset zwar sagt, er wolle Prophylaxe und Jugendschutz, aber anders handelte. Dieses andere Handeln führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, so könne es nicht weitergehen: Ihr könnt nicht einerseits sagen, aus Gründen des Jugendschutzes, des Verbraucherschutzes wollen wir das Monopol, und dann aber am Markt auftreten und beispielsweise besonders gefährliche Wettangebote machen und Werbung machen, die bei weitem das übertroffen hat, was die Privaten gemacht haben. Oddset ist also mitnichten ein Waisenknabe auf dem Wettmarkt, auch was die Manipulationsmöglichkeiten angeht. Hier soll das Stichwort „Café King“ ausreichen.

[Uwe Doering (Linksfraktion): Ah!]

Zwischenzeitlich hat Oddset das Angebot zurückgefahren, hat beispielsweise Halbzeitwetten und die Wettmöglichkeiten durch SMS reduziert und will damit Anreiz und Ermunterung für die Wettleidenschaft zurückfahren. Da wird man aber abwarten müssen, ob es wirklich konkret weitergeführt wird.

Für uns Bündnisgrüne steht vor allem der Schutz im Vordergrund. Wir fordern, dass der Jugendschutz – da hat Oddset jetzt nachgebessert – auf dem Wettmarkt beachtet wird, dass es einen konsequenten Verbraucherschutz gibt, dass die erheblichen Suchtgefahren, die auch von Sportwetten ausgehen, bekämpft werden und dass natürlich auch Betrug vorgebeugt wird. Ohne dieses alles kommt für uns weder eine Aufrechterhaltung der jetzigen OddsetAktivitäten noch einen Marktöffnung in Betracht.

[Beifall bei den Grünen]

Wir hatten angeregt, zur Klärung dieser schwierigen Rechtsfrage, der Folgewirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, den Antrag zurückzuüberweisen, damit wir uns in den Ausschüssen mit dieser Frage noch einmal konkret beschäftigen können. Die Antragsteller sind dieser Anregung leider nicht gefolgt. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Antrag enthalten. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Herr Kollege Behrendt!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag der FDP Drucksache 16/0096-1 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Gegenstimmen sehe ich nicht, dann ist das so beschlossen.

[Unruhe]

Nun frage ich noch nach Enthaltungen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD

[Heiterkeit]

und die CDU auch. Die Linksfraktion hat dazu kein Stimmverhalten erkennen lassen. Ein viertes Abstimmungsverhalten gibt es nicht, Herr Doering.

[Heiterkeit]

Aber ich rechne Sie den Enthaltungen zu. Ist das richtig?

[Zurufe von der Linksfraktion: Ja!]

In Ordnung. – Dann bleibt es bei drei Abstimmungsverhalten. Dann ist dem Antrag zugestimmt worden.

Nun lasse ich über den so veränderten Antrag abstimmen. Im Ausschuss war der Ursprungsantrag mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden. Wer dem nun

geänderten Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind CDU, SPD und die Linksfraktion.

[Zurufe: Ah!]

Letzteres war die Mehrheit, dann ist der Antrag abgelehnt. Und Bündnis 90/Die Grünen enthält sich, wie Herr Behrendt angekündigt hat. – Danke schön, dann ist der Antrag abgelehnt!

Die lfd. Nrn. 17 bis 20 stehen auf der Konsensliste.

Ich komme zur

lfd. Nr. 20 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2005

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/0320 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/0009

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer der Beschlussvorlage Drucksache 16/0009 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen sehe ich nicht, Enthaltungen auch nicht. Dann war das einstimmig.

Ich komme zur

lfd. Nr. 20 B:

Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 1/2007 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/0321 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 1/2007 Drucksache 16/0321 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen sehe ich nicht, Enthaltungen auch nicht. Dann ist das einstimmig.

[Zuruf]

Eine Enthaltung? – Alles klar! Eine Enthaltung hat es gegeben.

Die lfd. Nr. 21 steht auf der Konsensliste.