1. Inwieweit sieht der Senat durch vorliegende Sozialstudien über Sanierungsgebiete die These bestätigt, dass es durch Sanierungsgebiete zu Verdrängungsprozessen kommt?
2. Werden in den kürzlich neu festgelegten Sanierungsgebieten Konzepte für eine soziale Durchmischung entwickelt?
Danke schön! – Jetzt hat dazu die Stadtentwicklungssenatorin das Wort. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Karci! Es gibt in den Sanierungsgebieten Veränderungsprozesse. Die Studien, die die Bezirke im Rahmen der Abschlussuntersuchungen erarbeiten ließen, belegen allerdings die von Ihnen dargestellten Verdrängungsprozesse nicht. Die Untersuchungen zeigen vor allen Dingen, dass es, wenn wir das Kriterium des Anteils der Bewohnerinnen und Bewohner nehmen, die geblieben sind, einen hohen Anteil von Bewohnerinnen und Bewohnern gibt, die nach dem Abschluss der Sanierung noch in ihrem alten Kiez leben. Es wird dazu z. B. das Wanderungsvolumen beobachtet. Wir haben hohe Wanderungsvolumen in der östlichen Innenstadt. In den vergleichbaren angrenzenden Gründerzeitquartieren im Prenzlauer Berg stellen wir fest, dass die Wanderungsvolumen in etwa gleich sind. Das hängt vor allen Dingen damit zusammen, dass es einen erheblichen Zuzug von jungen Menschen in solche Gebiete in der Innenstadt gibt.
Die Veränderung der Bevölkerungsstruktur in den Sanierungsgebieten hat aber auch andere Gründe. Zum einen hat z. B. in den Sanierungsgebieten im Ostteil der Stadt die Zahl der Menschen ganz erheblich zugenommen, durchschnittlich um 25 Prozent. Die größten Zuwächse gibt es bei Familien mit kleinen Kindern. Das ist gewollt und wird außerordentlich begrüßt. Wir wollen ja, dass sich in den innerstädtischen Quartieren Familien mit Kindern entscheiden, zu bleiben oder zuzuziehen. Wir wollen die lebendige Innenstadt. Und wenn wir dann diese lebendigen Quartiere wollen, dann bedeutet das, dass wir die Voraussetzungen schaffen wollen, damit ältere Frührentnerinnen genauso wie junge zugezogene Anwältinnen mit ihren Familien gerne in einem solchen Kiez bleiben. Wenn wir in den neuen Sanierungsgebieten deshalb den Handlungsbedarf betrachten, dann ist er durchaus anders zu definieren als in den bisherigen Sanierungsgebieten im Ostteil der Stadt. Während damals im Vordergrund vor allen Dingen die Unterstützung auch Privater bei der Sanierung von Wohnungen stand, geht es jetzt darum, sich um die soziale Infrastruktur zu kümmern. Es geht darum, in Schulen, in Kindertagesstätten, in Kultureinrichtungen qualitätsvolle öffentliche Räume zu schaffen, Wohn- und Lebensqualität damit zu verbessern. Deshalb kommt es darauf an, dass wir Verfahren entwickeln, die eine breite Mitwirkung und Beteiligung der Bevölkerung sichern. Wir haben insbesondere in den Voruntersuchungen zur Festsetzung der Sanierungsgebiete ganz wesentlich festgestellt, dass die Gebiete, in denen es ein solches Engagement der Bevölkerung durch engagierte Gruppen schon gibt, uns positiv gestimmt sein lassen, wenn es darum geht, dass Abstimmungen vorgenommen werden, die zu einer sozialverträglichen Verfahrensweise bei den Sanierungen führen. Ich glaube, die städtebaulichen Verbesserungen dienen vor allen Dingen dazu, auch die Attraktivität der Gebiete, aber eben für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner und für diejenigen, die zuziehen, zu verbessern. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier mit all dem, was wir tun, ganz wesentlich einen Bei
trag dazu leisten, dass die Bevölkerung in den umfassenden Sanierungsgebieten ihre neue Situation als verbesserte erlebt und sich deshalb entschließt zu bleiben. – Vielen Dank!
Danke schön! – Aus gegebenem Anlass möchte ich noch mal sagen, dass Nachfragen nur dann möglich sind, wenn sie eingegeben werden, nachdem die Senatorin geantwortet hat. – Bitte, Herr Otto!
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich möchte Sie fragen, ob Sie denn planen, für die neuen Sanierungsgebiete den Bezirken zu ermöglichen, eine Umwandlungsverordnung zu nutzen, die dafür sorgen könnte, dass man die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die beispielsweise in Prenzlauer Berg oder Friedrichshain doch eine gewisse Verdrängungswelle ausgelöst hat – – Wollen Sie den Bezirken mit so einer Umwandlungsverordnung ermöglichen, diese Prozesse besser zu steuern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto! Ich habe Ihnen auf die etwa gleiche Frage im letzten Ausschuss, in dem wir diese Frage diskutiert haben, geantwortet, dass ich die Anhörung aus dem Ausschuss auswerten werde. Sie wissen, dass wir uns Hamburger Beispiele angehört haben. Und Sie wissen, dass damit vor allen Dingen die Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin verbunden sein soll. Ich bin außerordentlich skeptisch, wenn ich betrachten soll, dass wir öffentliche Mittel in die Hand nehmen sollen, um Wohnungen bzw. ganze Häuser und ganze Bestände zu kaufen, um eine solche Umwandlungsverordnung auch durchzusetzen. Lassen Sie uns sie qualifizierte fachliche Diskussion, die wir beim letzten Mal begonnen haben, weiterführen. Ich warne allerdings vor Illusionen. Eine solche Umwandlungsverordnung ist etwas ganz anderes als das, was wir im Augenblick herstellen, nämlich den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner solcher Gebiete bei einem Umwandlungsgeschehen, insbesondere dann, wenn die Wohnungen bereits verkauft sind, vor einer vorzeitigen Kündigung. Hier einen Schutz zu schaffen, insbesondere in den Gebieten, in denen es ein umfangreiches Umwandlungsgeschehen und umfangreiche Verkäufe von Wohnungen gibt, vor der Kündigung der Erwerber. das ist das wesentliche Ziel, das wir gemeinsam verfolgen können.
Besten Dank! – Wie bewertet der Senat private Investitionen im Rahmen von Sanierungsgebieten? Ist nicht eine Aufwertung der neuen Sanierungsgebiete, gestützt durch den Zuzug von Bevölkerung mit höherem Einkommen, geradezu gewünscht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat begrüßt ausdrücklich, dass Private in Sanierungsgebieten z. B. von den Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h Gebrauch machen können. Dies ist ein Anreiz für die private Sanierung und Modernisierung von Wohnraum. Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir uns wünschen, dass in einem bestimmten Gebiet – bleiben wir bei den Gebieten, die jetzt Sanierungsgebiete geworden sind, bei der Turmstraße in Moabit z. B. – zukünftig nicht mehr 60 oder 70 Prozent der Kinder auf Transfereinkommen angewiesen sind. Aber wir wollen nicht erreichen, dass es hier eine Umwandlung durch den Wegzug der Bevölkerung gibt. Wir wollen erreichen, dass die Menschen, die jetzt dort leben, an der Lebensqualität in ihrem Kiez stärker Anteil haben können. Das bedeutet auch, dass der Kiez lebendiger werden muss, z. B. für die Beschäftigung und die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten bieten muss, schlicht z. B. dadurch, dass Handel und Gewerbe im Kiez wieder aufleben. Wenn wir z. B. mit den Mitteln in den Sanierungsgebieten die Standortgemeinschaften unterstützen, damit es hier lebendiger wird, damit Ladenwohnungen wieder genutzt werden, damit eine lebendige Gewerbestruktur entsteht, dann ist das etwas, was Anlass dazu gibt, Kindern und Jugendlichen eine Aussicht zu geben, teilzuhaben. Das, was wir in Sanierungsgebieten, vor allen Dingen aber in den Gebieten des Quartiersmanagements feststellen, dass Kinder und Jugendliche dann eben an der zunehmenden Ausbildungsfähigkeit ganz positiv persönlich teilhaben, das ist ein Ziel – nicht der Austausch der Bevölkerung.
Ich frage den Senat: 1. Inwieweit spiegelt sich der von der Gesundheitssenatorin und der Landeskrankenhausgesellschaft ermittelte Investitionsbedarf der Berliner Plankrankenhäuser in der Finanzplanung des Senats wider?
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Gersch! Wie Sie wissen, beschreiben die vom Senat beschlossenen Eckwerte der Finanzplanung den generellen Finanzierungsspielraum des Landes für Personal-, konsumtive Sach- und auch Investitionsausgaben insgesamt. Vor der Sommerpause 2011 wird der Haushaltsentwurf für die Jahre 2012/2013 durch den Senat konkretisiert werden und damit auch die zur Verfügung stehenden Fördermittelvolumina. Inwieweit es dabei gelingen kann, den Bedarf für substanzerhaltende Investitionen angesichts landesweiter Prioritätensetzungen zu berücksichtigen, das muss politisch diskutiert und entschieden werden. Erlauben Sie mir dabei den Hinweis, dass eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung dann gelingen kann, wenn man nicht nur kurzfristig Einsparungen vornimmt, sondern in manchen Bereichen auch Investitionsmaßnahmen durchführt, die nämlich notwendig sind, um mittel- und langfristig Entlastungen zu erreichen. Zu einem solchen Bereich gehören mit hoher Priorität nach meiner Wahrnehmung die Krankenhäuser.
Zu Ihrer Frage 2: Eine mangelhafte Synchronität besteht hier nicht. Die in jährlichen Abständen fortzuschreibende Finanzplanung des Landes ist an der Einnahmeentwicklung des Landes ausgerichtet. Sie hat auch die Aufgabe, die Ausgaben damit in Einklang zu bringen. Die Krankenhausplanung dagegen dient dem Ziel der Sicherstellung des stationären Versorgungsbedarfs und wird in der Regel alle fünf Jahre aufgestellt. Soweit sich daraus Investitionsbedarf ergibt, wird er für die Finanz- und Investitionsplanung angemeldet. Vor dem Hintergrund des erheblichen Rückgangs der Investitionen im Krankenhausbereich in den vergangenen Jahren muss in Zukunft verstärkt in die Krankenhäuser investiert werden. Das meint auch Zeiträume jenseits des Doppelhaushalts 2012/2013. Dies hat auch damit zu tun, dass wir in diesem Bereich einen erheblichen Strukturwandel erlebt haben und erleben, der durch demografische Entwicklungen, medizinischen Fortschritt, neue Vergütungs- und Versorgungsmodelle immer noch weiter vorangetrieben wird.
Die Krankenhäuser in Berlin sind gut aufgestellt, aber die Einbeziehung der Erfordernisse der Krankenhausplanung und der notwendigen Investitionsfinanzierung für die Plankrankenhäuser in die Finanzplanung des Landes Berlin muss diesen Sachverhalt genauso berücksichtigen wie die Finanzierungsmöglichkeiten des Landes insgesamt. – Vielen Dank!
Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Gersch. – Sie haben das Wort – bitte schön!
Danke! – Frau Senatorin! Das klingt alles sehr wolkig, was Sie hier gesagt haben. Aber wie wollen Sie es denn konkret anstellen, einerseits wieder massiv in die Krankenhäuser zu investieren, was richtig ist, andererseits hier aber auch noch einen Bettenaufwuchs hinzubekommen? Wie wollen Sie das wirklich schaffen, oder ist das, was Sie uns hier erzählt haben, eher Wahlkampf?
Herr Gersch! Sie haben die Unterlagen ja erhalten und werden feststellen, dass die Analysen auf sehr solider Basis vorgenommen worden sind. Erlauben Sie mir die Korrektur, dass wir nicht über Zuwachs von Betten reden, sondern dass wir über eine Stabilisierung von Betten reden und dass wir über eine Anpassung der Planungsvorstellungen reden, denn da war man bisher davon ausgegangen, dass man weiter senken könnte, und das hat sich bei der genaueren Prüfung des Sachverhalts als nicht möglich erwiesen. Die konkreten Vorstellungen habe ich auch gesagt: Wir haben uns darüber unterhalten, wie man mit den Mitteln aus einem Darlehensprogramm umgeht, was wir für frühere Investitionen verwendet haben und wie wir im Zuge der Diskussion über die Zukunftschancen Berlins diesen Sektor einzuordnen haben. Das ist letztlich eine politische Frage, an deren Beantwortung wir uns alle konstruktiv beteiligen sollten.
1. Wie bewertet der Senat die Empfehlungen der Fluglärmkommission vom vergangenen Montag zu den geplanten Flugrouten für den Flughafen BBI?
2. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der weiteren Planung und Abstimmung über die Flugrouten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Die Interventionen des Landes Berlin und das Engagement der Bürgerinitiativen hat sich gelohnt. Nach den ersten, sehr bedauerlichen Darstellungen, die wir Anfang September durch die Flugsicherung hatten, sind wir froh darüber, dass nunmehr ein Verfahren gefunden worden ist, bei dem die Beschlüsse der Fluglärmkommission eine ganz wesentliche Veränderung in Aussicht stellen. Die Beschlüsse der Fluglärmkommission sind ja ganz wesentlich auf die Interventionen, Darstellungen und Vorschläge des Landes Berlin zurückzuführen.
Ich will kurz darauf eingehen: Was vom letzten Montag berichtet worden ist, macht sehr deutlich, dass die Abflüge von der Nordbahn in Richtung Westen geradeaus geführt werden sollen, dass die Abflüge von der Südbahn in Richtung Westen eine Abknickung um 15 Grad nach Süden darstellen sollen und dass die Abflüge von der Nordbahn in Richtung Osten geradeaus geführt werden sollen. Ich bin sicher, dass wir, wenn es denn darauf geht, die Abflüge von der Südbahn Richtung Osten zu betrachten, eine Kurve, die hier vorgeschlagen worden ist – für die Fachleute, die sogenannte Hoffmann-Kurve –, eine Möglichkeit gefunden worden ist, für den ganz überwiegenden Teil der Fluggeräte eine angemessene Lösung zu finden.
Wenn wir uns jetzt vorstellen, wie es weitergeht, dann bin ich sicher, dass die Deutsche Flugsicherung diese sehr vernünftigen und qualifizierten Vorschläge der Fluglärmkommission außerordentlich ernst nimmt. Sie entlasten den wesentlichen Teil des Südwestens Berlins und sie gehen fair mit dem Südosten der Stadt um. Mir ist wichtig zu sagen, dass wir in den weiteren Beratungen, die stattfinden, erwarten, dass diese Vorschläge zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden.
Vor dem Hintergrund des schwierigen Diskussionsprozesses, den es gegeben hat, wird es zu der Frage der Flughöhe und der Flugbahnen von einer Höhe von 5 000 Fuß, das heißt 1 500 Metern, einen weiteren Diskussionsbedarf geben. Die Frage des sogenannten Münchner Modells, also die Frage der unabhängigen parallelen Abflüge mit Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, wird ebenfalls im weiteren Verfahren noch betrachtet werden.
Ich gehe also davon aus, dass mit den Empfehlungen der Fluglärmkommission die Deutsche Flugsicherung jetzt zu einer sehr zügigen Entscheidung in der Lage ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Inwieweit hat denn der Senat auf diese Arbeit in der Fluglärmkommission hingewirkt, wie hat er da mitgewirkt, und wie hat er insbesondere das Agieren der verschiedenen Beteiligten von Berliner Seite koordiniert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Uns ist wichtig, dass sich der Senat hier völlig unabhängig von der Frage, wer wofür zuständig ist, eingesetzt hat. Es ist uns wichtig gewesen, dass die Berliner Bezirke sehr zügig in der Fluglärmkommission vertreten sind, dass z. B. das Bezirksamt TempelhofSchöneberg in der Fluglärmkommission einen Vorschlag gemacht hat, der vom Land Berlin ganz erheblich unterstützt wurde.
Es ist mir aber auch wichtig, dass es einen sehr engen Kontakt zu den Bürgerinitiativen gegeben hat. Wir haben als Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jeweils vor den Sitzungen der Fluglärmkommission in engem Kontakt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative beraten, auch fachlich beraten. Ich achte sehr den hohen Fach- und Sachverstand, der dort vorhanden ist. Der Austausch hier, aber auch das gegenseitige Beeinflussen, wenn es darum ging, wiederum Einfluss in der Fluglärmkommission zu nehmen, hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Vorschläge des Landes Berlin durchsetzen konnten. Ich bin allen dankbar, die sich daran beteiligt haben. Auch wenn es darum geht, dass wir als Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nur Gast in einer solchen Fluglärmkommission sind, bin ich doch der festen Überzeugung, dass es Möglichkeiten gegeben hat,