Protokoll der Sitzung vom 26.05.2011

Zugleich hat das entsprechende Institut in Hamburg – das hat die Hamburger Gesundheitsbehörde heute bestätigt – bei drei von vier überprüften Salatgurken einen EHECErreger festgestellt. Es liegen also für die Salatgurke erste Informationen als Erregernachweis vor.

Die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund erfolgt auf der Ebene der Infektionsschutzbeauftragten. – Herzlichen Dank!

[Andreas Gram (CDU): Gemüse ist halt tödlich!]

Danke schön!

Es folgt die Frage Nr. 7 des Kollegen Steuer von der CDU-Fraktion zum Thema

Neuer Oberstufenkurs „Studium und Beruf“ – wieder eine schlecht vorbereitete Reform

Bitte schön, Herr Steuer!

Danke sehr, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Lehrer wurden in wie vielen Stunden fortgebildet, um den Kurs „Studium und Beruf“ unterrichten zu können?

2. Wie viele Lehrer wurden hierzu zusätzlich eingestellt, bzw. auf Kosten welcher anderen Fächer wird der Kurs angeboten?

Für den Senat antwortet der Kollege Staatssekretär Dr. Nevermann. – Bitte schön, Herr Nevermann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steuer! Lassen Sie mich zunächst zu Frage Nr. 1 sagen, dass die Einführung eines Oberstufenkurses „Studium und Beruf“ ausdrücklich von vielen Seiten gewünscht und begrüßt wird – vonseiten der Schulen, vonseiten der Universitäten, aber auch seitens der Wirtschaft. Die Vorgaben für die Unterrichtsgestaltung wurden unter großer öffentlicher Beteiligung fertiggestellt; die Schulen sind nicht verpflichtet, den Kurs anzubieten, sie tun dies nur, wenn sie sich ausreichend darauf vorbereitet fühlen.

Weil uns viel an der Einführung des Kurses liegt, wurden große Anstrengungen unternommen, um eine Vielzahl von hoch qualifizierten Fortbildungsanbietern für die Schulen zu gewinnen. So werden bis Juni mehr als 150 Lehrkräfte an einer oder mehreren ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen zum Ergänzungskurs „Studium

und Beruf“ teilgenommen haben. Unterrichten können den Kurs aber auch Lehrkräfte, die an ihren Schulen bereits in Kooperation mit externen Anbietern außerhalb des regulären Unterrichtsangebots Arbeitsgemeinschaften oder ähnliches zu dem Thema durchgeführt haben.

Die Fortbildungsmaßnahmen gehen unmittelbar nach den Sommerferien weiter. Nochmals: Der Kurs kann bereits im kommenden Schuljahr angeboten werden – das heißt nicht, dass er angeboten werden muss. Die Schulen entscheiden selbst, zu welchem Zeitpunkt sie ihren Schülerinnen und Schülern das Angebot erstmals unterbreiten.

Zur zweiten Frage: Für die Durchführung eines Ergänzungskurses müssen keine zusätzlichen Lehrkräfte eingestellt werden. Er wird im Rahmen des regulären Kursangebotes von Lehrkräften unterrichtet, wenn die Schülerinnen und Schüler den Kurs gewählt haben.

Der Kurs wird auch nicht auf Kosten anderer Fächer angeboten, weil gerade im Zusammenhang mit der erhöhten Belegverpflichtung im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium der Wunsch entstand, weitere, auf die Belegverpflichtung anrechenbare Kurse anzubieten, die motivierende inhaltliche Ergänzungen zu verpflichtenden Rahmenlehrplaninhalten bieten. Viele Schulen haben deshalb bereits ihr Angebot an Zusatzkursen, die die Arbeit in den Unterrichtsfächern ergänzen, erweitert. Der Ergänzungskurs „Studium und Beruf“ ist eine weitere Möglichkeit, das Kursangebot der Schule zu bereichern. – Danke schön!

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Steuer? – Bitte schön, Herr Steuer!

Danke sehr, Herr Staatssekretär! Senator Zöllner ist ja heute nicht da. Ich nehme an, sein Rücktritt galt nicht ab sofort. Würden Sie ihm ausrichten, er könne in den letzten Sitzungen gerne kommen, ich sei auch nicht so ruppig zu ihm?

[Heiterkeit]

Das ist keine echte Frage, aber wir werten es mal als eine solche. – Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Ich werde es ihm gerne ausrichten. Ich wäre Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie Mitteilungen des Präsidenten zu Beginn der Sitzung ernst nähmen, nämlich dass Herr Senator Zöllner offiziell entschuldigt ist. – Danke schön für Ihr Zuhören!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 8 des Kollegen Schruoffeneger von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema

Was tut der Senat gegen den Fachärztenotstand in Berlin?

Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Danke sehr, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit als Aufsichtsbehörde über die Kassenärztliche Vereinigung unternommen, um dem zunehmenden Fachärztenotstand in mehreren Berliner Bezirken – insbesondere im Berliner Osten – abzuhelfen?

2. Wie hat der Senat auf den eklatanten Versorgungsnotstand in der Rheumatologie – 24 niedergelassene internistische Rheumatologen betreuen rund 150 000 an Rheuma erkrankte Menschen mit teilweise monatelangen Wartezeiten – reagiert?

Danke schön! – Es antwortet Herr Staatssekretär Prof. Hoff. – Bitte schön, Herr Hoff! Sie haben das Wort!

Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Schruoffeneger! Als Vorstandsmitglied einer Gesundheitsorganisation sind Sie selbst mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen betraut, insofern kennen Sie auch die Kompetenzen, die die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat, und die Kompetenzen, die eine Institution wie ein Senat hat. Ich nehme an, dass Sie das auch in Wahlkampfzeiten nicht vergessen. Insofern möchte ich Sie auf etwas, was Sie sicherlich wissen, hinweisen – dass die Feststellung des Ärztebedarfs in der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Feststellung von Über- oder Unterversorgung, wie im Berliner Landesausschuss zusammengesetzt durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen im ambulanten Sektor, in diesem Fall der Kassenärztlichen Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen obliegt, die hierüber nach den Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses, ein ähnliches Gremium auf Bundesebene, entscheiden. Berlin wird dabei nach wie vor als ein Planungsgebiet behandelt, wobei zwischenzeitlich der Landesausschuss auf Initiative der Senatsverwaltung, auch durch intensives Werben der Senatsverwaltung, die in diesem Gremium nicht beschlussfähig ist, die auch in diesem Gremium nicht eigenständig als ein Mitglied vertreten ist, wie Sie sicherlich auch wissen, weil es, wie gesagt, eine Selbstorganisation im Gesundheitswesen ist, am 2. Februar 2010 den Beschluss gefasst hat, Berlin nicht mehr als einen

einzigen Planungsraum zu sehen, sondern sich die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber geboten hat, auch in Räumen, die als Gesamtraum eine Überversorgung haben, lokale Unterversorgungsmöglichkeiten festzustellen, vorzubehalten. Das ist hier als lokaler Versorgungsbedarf auch das Ziel des Senats von Berlin, sich genau diese Regelung zunutze zu machen.

Selbst Überprüfungen nach diesem lokalen Versorgungsbedarf aufgrund einer identifizierten Unterversorgung haben aber ergeben, dass gemäß der Bedarfsplanungsrichtlinie in keinem Berliner Bezirk eine hausärztliche oder fachärztliche Unterversorgung gegeben ist, da diese vorliegt, das muss man dazusagen, wenn im hausärztlichen Bereich der ausgewiesene Bedarf um mehr als 25 Prozent und im fachärztlichen Bedarf um mehr als 50 Prozent unterschritten wird. Insofern sind wir uns darüber einig – das wissen Sie auch, weil wir darüber schon an verschiedenen Stellen diskutiert haben –, dass wir eine sehr unterschiedliche Arztverteilung in der Stadt Berlin haben und dass bestimmte Stadtteile von Ärztinnen und Ärzten als Praxisstandorte bevorzugt werden. Man kann das im Prinzip machen, wenn man eine Folie auf alle Stadtteile, nicht nur auf die Stadtbezirke, sondern auf die Stadtteile, legen würde. Immer dort, wo der Grad der Selbstzahler und Privatpatienten am höchsten ist, ist – und das ist sicherlich kein Zufall – auch der Grad der Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten und die Konzentration von Arztpraxen am höchsten, während Ortsteile, in denen es wenig Privatpatienten und Selbstzahler gibt und die Zahl der chronisch Kranken und multimorbiden Kranken höher ist, an einer zunehmenden Ausdünnung leiden, was Ärztinnen und Ärzte, insbesondere was Fachärzte betrifft. Insofern besteht ein verbreiteter Konsens darüber, dass das System der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Bedarfsplanung einer Reform bedarf. Sie wissen auch, dass zwischen Bund und Ländern hierüber eine intensive Diskussion stattfindet, dass eine Sondergesundheitsministerkonferenz sich genau diesem Thema gewidmet und einen Konsens als Ländersicht herbeigeführt hat. Bedauerlicherweise wurde dieser Konsens der Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium einen Tag später durch die schwarz-gelben Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag aufgekündigt. Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen Konsens mit den Ländern aufgegeben und gesagt: Nun können wir nichts machen, weil Schwarz-Gelb im Bundestag uns diese Möglichkeit nicht gibt. – Es hat vor Kurzem ein entsprechendes Gespräch mit dem Ziel der Klärung zwischen den schwarz-gelben Bundestagsfraktionen und den Ländern gegeben, bei dem die schwarz-gelben Bundestagsfraktionen nur eingeschränkt bereit waren, die Gestaltungsziele, die die Länder verfolgen – was auch mit einer Gestaltungsstärkung der Länder einhergeht –, zu akzeptieren.

Im Hinblick auf den Berliner Landesausschuss hat dies zur Folge, dass wir als Land Berlin möglicherweise bis auf Weiteres außer der Rechtsaufsicht über die Geschäftsordnung keine unmittelbaren Eingriffsrechte bezogen auf die Bedarfsplanung haben. Unter dem Gesichts

punkt, dass wir in Berlin eine unterschiedliche Versorgungslage haben, sehen wir das als einen Mangel an. Darauf hat die Senatorin schon an verschiedenen Stellen hingewiesen, nicht zuletzt auch im Plenum des Abgeordnetenhaus.

Sie haben dann die These aufgestellt, dass es in Berlin einen eklatanten Versorgungsnotstand in der Rheumatologie gebe. Es gibt tatsächlich eine Versorgungssituation, die in Berlin wie im gesamten Bundesgebiet aus der Sicht der Betroffenen grundsätzlich und immer als nicht ausreichend wahrgenommen werden wird. Die Zahl von 24 niedergelassenen Rheumatologen ist jedoch eine Zahl, von der Sie möglicherweise aufgrund einer unzureichenden Faktenlage annehmen, dass dies die einzige Zahl sei. Das trifft aber nicht ganz zu. Deshalb würde ich Ihnen zahlenmäßig den aktuellen Stand geben wollen. Die Versorgung von an Rheuma erkrankten Menschen wird nicht nur durch internistische Rheumatologen gewährleistet. Hinzu kommen noch Kinderärztinnen und Kinderärzte mit der Zusatzweiterbildung Kinderrheumatologie, Orthopädinnen und Orthopäden mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie sowie die im Rahmen der Rheumavereinbarung mit der AOK Nordost, damals noch AOK Berlin, besonders qualifizierten rheumatologischen Praxen. Die Internetplattform der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, Stichwort „Arztsuche“, weist 74 – nicht 24; möglicherweise handelt es sich bei Ihnen um einen Zahlendreher – Fachärztinnen und Fachärzte mit dem Schwerpunkt Rheumatologie aus. Ferner gibt es seit 2006 die Facharztqualifikation Innere Medizin und Rheumatologie. Diese erfordert aber eine Weiterbildungszeit von sechs Jahren. Der Ärztekammer Berlin liegen zurzeit keine Zahlen darüber vor, weil es auch keine Notwendigkeit gibt, der Ärztekammer gegenüber deutlich zu machen, dass man eine solche Weiterbildung wahrnimmt. Wir gehen aber davon aus, dass diese seit 2006 laufende Ausbildung mit dem Jahr 2012 als Weiterbildungszeit abgelaufen sein wird, sodass die Facharztqualifikation Innere Medizin und Rheumatologie dann auch im entsprechenden Fachärztepool zu finden sein wird.

Auf die Bedarfsplanung von Rheumatologinnen und Rheumatologen, die in der Bedarfsplanungsrichtlinie bisher kein eigenes Fach darstellen, sondern anderen Facharztdisziplinen zugeordnet sind, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit aus den Gründen, die ich in der Antwort auf Frage 1 dargestellt habe, keinen Einfluss. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger? – Bitte schön!

Herr Hoff! Ich habe bewusst nach den internistischen Rheumatologen gefragt. Da ist die Zahl 24 richtig.

Ich frage Sie noch mal: Sie werden nicht abstreiten, dass es insbesondere bei Neuerkrankungen monatelange Wartezeiten gibt, unabhängig davon, ob es auch andere Berufsgruppen gibt. Warum haben Sie, als Sie den Krankenhausplan verabschiedet haben, nicht die Möglichkeit genutzt, die es damals bei der Psychiatriereform gab, und – auch als politisches Signal – sehr deutlich im Krankenhausplan – in Anführungszeichen – angedroht, mittelfristig auch so etwas wie Rheumatologische Ambulanzen oder Institutsambulanzen an Krankenhäusern einzurichten, um ambulante Versorgungsstrukturen auch von dort aus zu sichern und zu stärken, wenn sich die Situation nicht bessert?

Herr Staatssekretär! Bitte

Ihre Annahme würde dann zutreffen, wenn wir nicht § 116b SGB V hätten, der genau jedem Krankenhaus die Möglichkeit gibt. Sie wissen, dass diese Möglichkeit, Anträge auf entsprechende Institutsermächtigung zu stellen, um im ambulanten Bereich als Krankenhaus tätig zu werden, durch die Krankenhäuser intensiv genutzt wird. Unter den Anträgen, die derzeit nach einem Verfahren behandelt werden, das wir gemeinsam mit der Selbstverwaltung festgelegt haben, befinden sich auch Krankenhausanträge bezogen auf rheumatologische Ambulanzen. Insofern bedurfte es dieser „Drohung“ der Senatsgesundheitsverwaltung nicht.

Sie wissen auch, dass das Verfahren der Zulassung nach § 116b ein schwieriges ist, weil wir unterschiedliche Probleme damit haben. Erstens ist es ein grundsätzlicher Konflikt zwischen den Krankenhäusern, eine Reihe von Fachorganisationen im ambulanten Bereich und den gesetzlichen Krankenkassen, zum zweiten aber das Dilemma, dass § 116b mittlerweile übergreifend als eine unglückliche Gesetzesformulierung dahingehend angesehen wurde, dass man versucht hat, ein Flächenlandproblem zu lösen, die Stadtstaaten damit aber mitgeregelt hat und bestimmte urbane Spezifika nicht adäquat abgebildet werden können. Wir geraten deshalb möglicherweise in Gefahr, in Bereichen, wo wir schon eine ausgesprochen intensive Schwerpunktambulanzpraxenstruktur entwickelt haben – ich nenne hier den Bereich HIV/Aids –, dass durch § 116b eine Struktur in Frage gestellt wird, die mit dem Geld der Versicherten intensiv aufgebaut worden ist. Insofern bewegen wir uns hier in einem Spannungsverhältnis.

Es gibt den Konsens zwischen den Ländern, § 116b entsprechend zu überarbeiten. Der Bund sieht diese Notwendigkeit bedauerlicherweise nicht in den Intensität, wie das die Länder tun. Ich hoffe, dass wir hier aber zu einer Klärung kommen und dann auch ergänzend zu den von mir genannten Zahlen im ambulanten Bereich – und dort sollte auch weiterhin der Schwerpunkt liegen, Sie haben

uns letztens erst den Vorwurf gemacht, wir hätten den Schwerpunkt ambulant vor stationär aufgegeben – möglicherweise auch Krankenhäuser ein ergänzendes und flankierendes Angebot zur Verfügung stellen. Aber der Schwerpunkt sollte weiterhin im originär ambulanten Bereich liegen.

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Dann ist der Kollege Ziller mit einer Nachfrage dran.

Ich möchte nachfragen, wie Sie die Hausarztversorgung bewerten. Sie sagen, nach Ihren Statistiken gebe es in Berlin keine Unterversorgung. Wenn man sich aber anguckt, dass eine Altersgewichtung bei der Bewertung der medizinischen Versorgung relevant ist: Bleiben Sie dann bei Ihrer These, dass es keine Unterversorgung gibt, oder sehen Sie das Problem, dass es gerade in den Ostbezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick eine deutliche Unterversorgung gibt? Welche Perspektive können Sie den dort lebenden Menschen geben, dass sich in den nächsten Jahren etwas bessert? Oder bleiben Sie dabei, dass solange Schwarz-Gelb auf Bundesebene regiert, das so bleiben wird?

Herr Staatssekretär Dr. Hoff – bitte!

Sie werden mir zugestehen, dass mein Optimismus, dass, solange Schwarz-Gelb regiert, etwas besser wird, ausgesprochen gedämpft ist. Das zu der Unterfrage, die Sie gestellt haben.

Zu den anderen Punkten, die Sie angesprochen haben: Ich habe nicht darauf hingewiesen, dass die Statistiken von uns aussagen, dass es keine Unterversorgung in einzelnen Ortsteilen geben kann, sondern dass es nach der Bedarfsplanungsrichtlinie erst ab Versorgungsmängeln von minus 25 Prozent und minus 50 Prozent keine Unterversorgung gibt. Dass wir eine deutlich andere Wahrnehmung haben, ist an verschiedenen Stellen in der Landesgesundheitskonferenz, insbesondere durch die Senatorin, die das zu einem ihrer Schwerpunktthemen gemacht hat, deutlich geworden. Nicht zuletzt hat sich die Senatorin deshalb intensiv in die Beratung der Gesundheitsministerkonferenz eingebracht, um bezogen auf das Versorgungsgesetz die Handlungsmöglichkeiten der Länder zu verbessern. Sie hat vorgestern ein entsprechendes Gespräch mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Stand des Versorgungsgesetzes geführt, auch um Schlussfolgerungen für Berlin zu ziehen.

Sie haben völlig recht, dass wir auch in Ortsteilen im Ostteil der Stadt, zum Teil haben wir das aber auch – für