Das greift viel zu kurz. Das ist nicht adäquat. Wir finden, dass wir hier ein besseres Gesetz brauchen. Abschließend möchte ich noch sagen: Wenn Sie dieses Gesetz hier heute beschließen, ist die nächste Koalition, egal wie sie heißt, –
in der schwierigen Lage, damit umgehen zu müssen. Man wird es nicht zurücknehmen können. Man muss es überarbeiten und novellieren. Alle Rechtsansprüche, die
in der Zwischenzeit vielleicht schon entstanden sind, erschweren diesen Prozess. Nehmen Sie das Gesetz zurück. Wir können hier heute nicht zustimmen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Otto! Willkommen bei den Heuschrecken in dieser Stadt, die den Menschen Angst und Furcht einflößen. Mit dem Wohnraumgesetz werden wir die Mieten vieler Sozialwohnungen binden und deren Mieten senken. Das ist gut für die weitere Mietentwicklung in unserer Stadt. Mit dem Wohnraumgesetz schaffen wir zudem die Grundlagen für eine zukünftige angepasste auf Berliner Verhältnisse zugeschnittene Wohnungspolitik.
Das vorliegende Wohnraumgesetz enthält sicher nicht alle Wünsche, da gebe ich Ihnen recht. Vielleicht waren wir zu ehrgeizig. So gelingt es in der Tat nicht, eine vollständige Ablösung aus der Kostenmiete innerhalb eines zehnjährigen Zeitraums zu erreichen. Verfassungsrechtliche Bedenken – das haben wir im Ausschuss auch diskutiert – standen dem entgegen. Der jetzige Entwurf in einer etwas reduzierten Form ist aber trotzdem wichtig. Vor allem ist er haushaltskonform, rechtssicher, gerichtsfest und damit ein wesentlicher Aspekt in der neuen Wohnreform in Berlin.
Das Wohnraumgesetz stellt alle Sozialmieterhaushalte durch die Verlängerung der Überlegungs- und Kündigungsfristen besser als bisher, schützt durch den Wegfall des Kostenmietrechts bei Veräußerung von Objekten ohne Anschlussförderung viele der Bestandsmietparteien vor finanziellen Überforderungen, verdoppelt die Anspruchsfristen für die Geltendmachung von Härtefallregelungen von fünf auf zehn Jahre und ermöglicht eine langfristige Mietsicherheit, Mietsenkungsspielräume bei Bargeldablösung. Ist das wenig? – Das ist eine Menge, Herr Otto.
Auch der Vorwurf, es sei ein Hauruck-Gesetz, ein Wahlkampfgesetz, trifft fehl. Seit zwei Jahren diskutieren wir über das Gesetz im Ausschuss für Bauen und Wohnen und in den Fraktionen. Ich musste mir in der Beziehung immer die ironischen Bemerkungen vom Vorsitzenden anhören. Es ist kein Hauruck-Gesetz. Auf der Ebene des Bundes gibt es ganz andere Beispiele aus dem letzten Jahr. Wir benötigten ein bis zwei Jahre für die Erstellung dieses Gesetzes, für das wir früher nicht die originäre Zuständigkeit hatten. Dies findet meine Anerkennung. Ich möchte einen Dank an die Senatorin und ihre Verwaltung aussprechen. Gleichzeitig Rechtssicherheit, Gerichtsfestigkeit und Mieterfreundlichkeit zu erklären, war die
Ich möchte noch zu Ihren anderen Anträgen Stellung beziehen. Zum Antrag Mietminderung bei schlechter Dämmung: Wir werden ihn im Bauausschuss ablehnen. Die Intention des Antrags mag gut gemeint sein, aber gut gemeint ist nicht immer gut. Die generelle Stoßrichtung führt in die Irre. Erstens führt sie bei denkmalgeschützten Gebäudebeständen zu unzumutbaren Mieterhöhungen. Wir wollen nicht wie Sie die Mieter aus diesem Bereich vertreiben. Zweitens würde der Antrag diejenigen treffen, die in der Vergangenheit schon sehr vorbildlich gewesen sind.
Die neue Kündigungsschutzregelung ist ein neuer Weg, den wir begonnen haben. Wir haben auch hier in der Beziehung auf Rechtssicherheit geachtet. Deshalb haben wir eine siebenjährige Frist vorgesehen. Wir haben den Kündigungsschutz für viele Wohnungen in Berlin ausgeweitet, über die bisherigen vier Bezirke hinaus. Sechs Bezirke haben nun diese Kündigungsschutzregelung. Hinzu sind Pankow und Steglitz-Zehlendorf gekommen.
Hier zeigt sich, dass die Wohnungs- und Mietpolitik der Grünen nicht mehr auf einem Bein stehen kann. Sie scheinen in einer anderen Stadt zu leben, Herr Otto, wenn Ihre Spitzenkandidatin fordert, den Anteil der Mietwohnungen im städtischen Besitz auf 15 Prozent zu erhöhen. Sie wollen de facto eine einprozentige Reduzierung. Sie werben eben noch in der Rede für eine Bundesratsinitiative zum Mietrecht, die den Anteil der Mieter bei energetischen Sanierungen von elf auf neun Prozent verringert. Dies ist identisch mit dem Antrag der Berliner rot-roten Koalition, allerdings ohne die von uns geforderten Aussagen zur Abmilderung von Mieterhöhungen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Otto! Ihre Partei will auch in Kreuzberg einen ganz anderen Weg in der Mietpolitik in der Stadt. Deutlicher wird dies bei dem amtierenden Senatsmitglied Dr. Reinhard Loske von den Grünen in Bremen. Er plädiert für eine Ablehnung aller Bundesratsinitiativen zum Mieter- und Klimaschutz. So wird die Vorlage „Pflicht für Energieausweise“ abgelehnt, weil sie unwirksam erscheint. Die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Modernisierung von energetischen Investitionsanreizen führt zur Begrenzung der Umlagefähigkeit bei der Sanierung von Gebäuden. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung und die damit einhergehende Reduzierung der Betriebskosten wird abgelehnt, weil es die Bürgerinnen und Bürger überfordert.
Die Verlängerung der Fristen zur Mieterhöhung wird abgelehnt, weil das Land Bremen in seiner Funktion als Mieter betroffen wäre. Das ist Ihre Politik im Land Bre
men, und das war auch das Resultat, wie Sie hier in Berlin agiert haben. Mieten- und wohnungspolitische Kompetenz für unsere Stadt sieht anders aus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Arndt! Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Brauner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Vor uns liegt ein Reparaturgesetz – ein Reparaturgesetz, auf das wir seit dem Jahr 2003 warten. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2011. Wir hätten dieses Reparaturgesetz gar nicht gebraucht, wenn dieser rot-rote Senat nicht so überhastet aus der Anschlussförderung ausgestiegen wäre.
Bevor ich zu dem Gesetz komme, vielleicht ein paar Worte zur Wohnungspolitik. Wir haben hier diverse Anträge zusammengefasst. – Insgesamt können wir feststellen, auch wenn die Zahlen unterschiedlich sind: Erstens – der Leerstand ist gesunken. Zweitens – wir haben deutlich mehr Haushalte, als erwartet. Drittens – die Mieten steigen deutlich. Viertens – noch deutlicher steigen die Betriebskosten, dank hoher Grundsteuern zum Beispiel. Kurzum: Es besteht wohnungspolitischer Handlungsbedarf. In der Tat, Herr Otto hat es vorhin schon deutlich gemacht: Was wir in den letzten Jahren gesehen haben, war sehr wenig. Am Ende der Legislatur bekommen wir dann ein Gesetz vorgelegt, ein Reparaturgesetz, und dazu noch ein solches, das dauernd geändert wurde. Kurzum: Sie haben die Chance verpasst, hier zu gestalten. Da hilft es auch wenig, dass Sie sehr, sehr lange brauchen, x Vertagungen vonnöten sind, um nachher einen Auftrag an den Senat zu geben, die Kündigungsschutzverordnung zu verlängern. Auch das haben wir intensiv gefordert. Das machen Sie auf den letzten Drücker. Weitsichtige Politik sieht anders aus. Und weitsichtige Politik ist wahrlich vonnöten, wenn wir derzeit bei einem Neubauvolumen von 3 000 Wohnungen angekommen sind, wo wir eigentlich 6 000 Wohnungen im Jahr neu brauchten. Insofern muss man sagen: Hier ist der Handlungsbedarf sehr deutlich. Hier ist er wohnungspolitisch sehr deutlich. Das ist eine Aufgabe, derer sich der neue Senat auf jeden Fall annehmen muss.
Kommen wir zurück zu dem Gesetz, das ja im Kern unserer Diskussion heute steht! Vor über einem Jahr haben Sie einen Gesetzentwurf vorgetragen – das war ein Referentenentwurf –, der aber nie über dieses Stadium hinausgekommen ist. Dann haben Sie uns vor einigen Wochen einen neuen Entwurf vorgelegt, drastisch gekürzt, dras
tisch verringert – ein klassisches Reparaturgesetz! Und dann, kurz vor Ende der Beratung, kurz vor einer Legislaturperiode stricken Sie das Ganze noch einmal um, ganz klar mit heißer Nadel. Das ist keine weitsichtige und schon gar keine konsequente Wohnungspolitik.
Wir haben dieses Gesetz eigentlich nur, weil wir die öffentlich diskutierten Fälle wie Fanny-Hensel-Kiez oder Kochstraße hatten. Ohne diese öffentliche Diskussion wäre gar nichts passiert. Sie hätten die Mieter einfach vergessen!
Und jetzt zitiere ich Ihnen mal aus einer ganz frischen Mitteilung – zur Kenntnisnahme – zum Thema Ausstieg aus der Anschlussförderung. Da steht: 340 Millionen Euro haben Sie bisher für Bürgschaften bezahlt. 290 Millionen Euro an Aufwendungsdarlehen sind ausgefallen. Das macht rund 630 Millionen Euro Vermögenswerte. In derselben Mitteilung – zur Kenntnisnahme – schreiben Sie, Sie sollten 479 Millionen Euro sparen. Ich kann zumindest dreistellig rechnen. Danach haben Sie jetzt einen Verlust von 151 Millionen Euro zu erleiden. Und das ist bei dem größten Sparvorhaben schlicht und einfach ein negatives Ergebnis. Sie haben nicht gespart, Sie haben Vermögen des Landes vernichtet!
Für dieses Reparaturgesetz waren uns folgende Punkte wichtig: Erstens, dass die negativen Folgen aus dem brachialen Ausstieg aus der Anschlussförderung abgemildert werden, zweitens, dass das aktuelle Geschäftsmodell zum Missbrauch des Kostenmietrechts eingedämmt wird und drittens, dass wir vernünftige, kooperative Verhandlungen mit Investoren führen können, um Sozialwohnungen für die Stadt zu erhalten. Leider ist das mit Ihrem aktuellen Wurf nicht möglich. Die Verwaltung sagt selbst: Abschlüsse mit Investoren wird es kaum geben. Sie führen ein kompliziertes Recht ein, das nach dem Eigentumsbegriff höchst fraglich ist, ob es nachher realisiert werden kann. Und gleichzeitig muss jede Wohnung einzeln nach dem Mietspiegel eingestuft werden. Kurzum: Sie produzieren eine Klage nach der nächsten. Es wird keine Rechtssicherheit geben, wie Herr Arndt sagt, sondern Sie produzieren Rechtsunsicherheit.
Deshalb haben wir einen Entwurf eingebracht, der deutlich stärker im bisherigen Recht bleibt, der die Möglichkeiten des Kostenmietrechts ausnutzt, der vor fiktiver Berechnung von Kosten schützt und gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Darüber hinaus ermöglicht er, dass Sie seitens des Senats vernünftige Vereinbarungen mit Investoren schließen können, um Wohnungen im sozialen Wohnungsbereich zu halten. Deshalb appellieren wir noch mal: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Ihr Gesetz führt nur in ein Rechtschaos und hilft keinem! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brauner! – Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Matuschek das Wort für eine Kurzintervention.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brauner! Zur Geschichte Ihrer Partei gehört die Erfindung dieses Fördersystems, das Berlin in den letzten Jahrzehnten – nur seit 1972 gerechnet – eine hohe zweistellige Milliardensumme gekostet hat.
Und für die nächsten fünf Jahre – nur die nächsten fünf Jahre! – hat Berlin noch 1,5 – anderthalb! – Milliarden Euro zu zahlen – für dieses Fördersystem, für das Ihre Partei die Verantwortung trägt!
Unter Bausenator Klemann wurde dieses Fördersystem auch noch so pervertiert, dass die Mondpreise, die man da angegeben hat, auch noch gefördert wurden. Je höher man die Rechnung angelegt hat, umso teurer war die Förderung.
Das Ergebnis dieser Förderung ist, dass die Wohnungen aus den Jahrgängen seit 1972, die jetzt im sozialen Wohnungsbau sind, teilweise in vielen Bereichen, und zwar in über zwei Dritteln, weit über der Vergleichsmiete aus dem Vergleichsmietensystem liegen.
Das ist das Ergebnis Ihrer Förderpraxis! Tun Sie nicht so, als ob wir jetzt den Sumpf trockenlegen müssen oder es nicht können! Sie wollen doch gar nicht wahrhaben, dass Sie den Sumpf gelegt haben! Das sei Ihnen mal gesagt!
Und zu dem Wohnraumgesetz sage ich ganz deutlich: In einer Situation, wo die Bausenatorin nicht in der Lage ist, den Tsunami an Mietsteigerungen als solchen zu erkennen und eher den Eigentümern noch Geld hinterherschmeißt, als sozialräumliche Lösungskonzepte aufzuzeigen, in einer Situation, wo man es mit einem wohnungspolitischen Sprecher der SPD zu tun hat, der meint, die SPD sei nach Hartz IV und den ganzen Bau- und auch Förderskandalen die mieterfreundlichste Partei der Stadt, ist es nicht verwerflich, dass Die Linke dafür steht, dass der Rettungsring für die Ertrinkenden, nämlich die Kündigungsfrist, die Frist, in der Zwangsumzüge vollzogen werden müssen, von zwei auf sechs Monate ausgedehnt wird.
Dafür hat sich Die Linke eingesetzt. Dafür haben wir gekämpft. Da kommen Sie mir nicht mit dem Sumpf, den Sie gelegt haben, Herr Brauner!