nämlich wie man einem guten und wichtigen und im Grunde auch richtigen Anliegen aus rein taktischen Manövern heraus schaden kann.
Ich muss Ihnen ganz offen sagen: Gehen Sie mit uns den Weg, den dieser Senat bereits 2007 einmal beschritten hat, nämlich den Weg einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes! Dann werden Sie auf Dauer mit uns Erfolg haben, davon bin ich überzeugt, und Sie werden den Verdacht los, dass Sie hier aus blankem Opportunismus handeln. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke schön, Herr Kollege Dörstelmann! – Für die CDUFraktion hat nunmehr der Kollege Wansner das Wort. – Bitte schön, Herr Wansner!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bayram! Ihr Antrag zur Änderung der Verfassung von Berlin – Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu Bezirksverordnetenversammlungen – ist, seien Sie mir nicht böse, kurz vor der Landtagswahl in dieser Stadt, hier in diesem Parlament, für mich Wahlkampf pur auf Kosten der Menschen, die das BVV-Wahlrecht nicht haben. Wenn Sie ein bisschen mehr Kontakt zu den Menschen hätten, Frau Bayram,
würden Sie wissen, dass das nicht ihr Thema ist. Das Thema diese Menschen sind die Arbeitslosigkeit, die Zukunftsängste ihrer Kinder und das gleichberechtigte Nebeneinander in dieser Stadt.
Die Anhörung, die wir dazu am 23. Mai im Innenausschuss durchgeführt haben, liebe Frau Bayram, hat doch eindeutig gezeigt, dass dieser Antrag, den Sie hier heute gestellt haben, gegen das Grundgesetz verstößt. Das be
deutet doch, dass wir zu einem kommunalen Wahlrecht für Ausländer, die nicht Bürger der EU sind, nur dann kommen können, wenn es eine Grundgesetzänderung gibt. Liebe Frau Bayram! Das ist doch eigentlich ganz einfach, und ich verstehe manches Mal nicht, weshalb Sie diese Diskussion hier so führen.
Das Grundgesetz über die Berliner Verfassung verändern zu wollen, ist rechtlich nicht möglich. Es ergibt sich doch eindeutig aus der Berliner Verfassung, dass Landesrecht bundestreu sein muss. Sicherlich ist Ihnen das auch klar. Wenn Sie dieses so wollen, dann müssen wir, das ist schon von dem sozialdemokratischen Vertreter so gesagt worden, im Bundestag und im Bundesrat eine Verfassungsänderung einbringen. Aber dafür benötigen Sie eine Zweidrittelmehrheit. Liebe Frau Bayram! Diese werden Sie nicht bekommen, weil wir dieses Gesetz so nicht wünschen.
Im Übrigen habe ich damit auch meine Probleme, weil wir, wie wir wissen, einen Einfluss der derzeitigen türkischen Regierung durch solch eine Verfassungsänderung ermöglichen könnten.
Frau Bayram! Wenn Sie noch niemals aufgearbeitet haben, welche Reden Erdogan in Köln und in Duisburg gehalten hat, dann sollten Sie sich das überlegen.
In Ihrem Antrag steht, wer in Deutschland Steuern bezahlt, der muss auch wählen können. Das ist falsch. Steuern werden dafür bezahlt, um Schulen, Kitas, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und Straßen zu finanzieren und einkommensschwache Bevölkerungsschichten zu unterstützen. Diese Möglichkeiten und diese Hilfen haben alle in Deutschland lebenden Menschen, im Übrigen auch Bürger, die in Deutschland Wahlrecht haben und die keine Steuern zahlen, Frau Bayram. Alle in diesem Lande werden in dieser Richtung gleich behandelt.
Wenn wir ehrlich sind, was bleibt von Ihrem Antrag übrig? – Zum Schluss nichts, denn Wahlrecht ist Staatsbürgerrecht. Der Erwerb des Wahlrechts und die damit verbundene politische Mitbestimmung müssen Anreiz für die Integrationsanstrengung der Zuwanderer bleiben. Diese müssen wir einfordern.
Unser Ziel ist eine kulturell vielfältige Gesellschaft vollberechtigter Bürger, deren einendes Band die deutsche Staatsbürgerschaft und das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung ist.
Herr Mutlu! Was meine Partei von Ihrer möglicherweise ein wenig unterscheidet, ist die Aufgabe, alle Bevölkerungsschichten in dieser Stadt zusammenzuführen, liebe Frau Bayram, und sie nicht gegeneinander auszuspielen.
Das ist der wichtigste Punkt, den wir insgesamt haben. Und dazu gehört auch, die eingebürgerten Zuwanderer sowie die deutsche Innenpolitik einer politischen Einflussnahme durch die Regierung der Herkunftsländer zu entziehen, beispielsweise wie es einige Länder zwischenzeitlich machen. Deshalb ist der Ansatz der CDU der richtige. Wir fordern die Menschen, die seit Jahrzehnten in diesem Land leben, auf, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, mit all ihren Problemen,
lieber Herr Mutlu, aber auch mit all Ihren Vorteilen. Glauben Sie mir, Herr Mutlu, warum haben Sie eigentlich Ihren Wahlkreis in Friedrichshain-Kreuzberg verloren?
Deshalb, weil Sie nämlich im Nachhinein die Interessen der Menschen in diesem Bezirk möglicherweise aus den Augen verloren haben
Glauben Sie mir, wenn man sich vor Ort, liebe Frau Bayram, mit Menschen mit Migrationshintergrund unterhält, die dieses Wahlrecht nicht haben, stellt man fest: Sie haben zwischenzeitlich die gleichen Probleme wie die Menschen hier in dieser Stadt, die Deutschen insgesamt, die haben Probleme mit dem System hier in Berlin, aber sie wollen sicher nicht eines, sie wollen nicht, wie Sie es in Ihrer Rede getan haben, diese Gesellschaft spalten. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Wansner! – Zur Kurzintervention hat die Kollegin Bayram das Wort. – Bitte schön, Frau Bayram!
[Mario Czaja (CDU): Warum macht das nicht Immobilien-Mutlu? – Christian Gaebler (SPD): Eine Selbstdarstellerin!]
Weil hier der Eindruck entsteht, nicht alle Innenausschussmitglieder haben auch wirklich zugehört, können Protokolle lesen und wissen, worum es geht,
will ich ein paar Passagen vorlesen. – Herr Gram! Sie waren doch dabei. Ich lese es Ihnen noch mal vor, dann können Sie sich noch mal erinnern.
Ich möchte in aller Kürze versuchen, diese Bedenken zu zerstreuen. Ich möchte versuchen, Ihnen darzulegen, warum dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Berliner Verfassung nicht nur keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen, sondern die nationalen, europäischen und internationalen Rechtsentwicklungen in den letzten 21 Jahren, also seit den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1990, der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige entgegenkommen.
Das hat er gesagt, und er hat auch dargestellt, dass es in dieser Form, wie wir es hier vorgeschlagen haben, möglich ist.
Entscheidende Faktoren für die Chancen einer positiven Neubewertung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige in Karlsruhe
ist demnach nicht allein der bloße Zeitablauf seit 1990, sondern es sind Veränderungen der Gesellschaft, Entwicklungen im internationalen, europäischen und nationalen Verfassungsrecht, eine personell veränderte Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts sowie die in der Vergangenheit mehrfach zu beobachtende Tatsache, dass das Gericht in Karlsruhe seine eigene Rechtsprechung zu ändern in der Lage ist und das auch tut.
Was Sie hier alle schuldig geblieben sind zu beantworten, ist: Warum haben Sie denn nicht eigene Sachverständige benannt?