Ich gehe davon aus, dass es das Jugendamt ist. Aber ich werde das noch einmal genau nachprüfen. Da Sie den Fall offensichtlich so genau kennen, werden ich Ihnen die Information direkt zukommen lassen.
Ich habe eine Frage an den Finanzsenator: Der Kollege Doering hat sich vorhin mit der Senatorin Junge-Reyer über das Wohnungswesen unterhalten. Wir haben im Untersuchungsausschuss gelernt, dass Sie dort der entscheidende Mensch sind. Gibt es eine Gesellschafterweisung an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, sich bei Neuvermietungen an den Mietspiegel zu halten oder sich daran zu orientieren? Wenn sie sich daran orientieren, möchte ich wissen, was das bedeutet. Gibt es eine solche Weisung?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege! Das kann ich Ihnen nicht sagen, kann ich aber nachliefern.
Es ist natürlich sehr ehrlich zu sagen, dass Sie das nicht wissen. Wir haben hier einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gefasst. Ist der Ihnen bekannt? Was haben Sie mit dem getan? Normalerweise müsste das bei Ihnen im Zuge der Arbeitsverteilung auf dem Tisch gelandet sein.
Dann geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Trapp von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Trapp!
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Justizsenatorin: Gibt es derzeit Pläne, die Teilnehmer des Justizverwaltungslehrganges nach der Ausbildung nicht zu übernehmen, oder werden alle Teilnehmer nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss übernommen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Trapp! Ich bin Ihnen für diese Frage sehr dankbar, weil offenkundig im Vollzug, obwohl wir mehrere Informationen über die Personalvertretung gegeben haben, Unsicherheit darüber besteht. Wir werden den allergrößten Teil der zurzeit in Ausbildung befindlichen Anwärter übernehmen können, wenngleich ich gesagt habe, dass wir diese nicht sofort im Beamtenverhältnis, sondern zunächst im Wege von Zeitverträgen übernehmen können. Wir rechnen etwa mit zehn Personen, die das womöglich übertrifft, die nicht übernommen werden können. Das ist auch mit den entsprechenden Vertretungen kommuniziert worden, wie ich es bereits gesagt habe.
Es gibt ein Schreiben an Personen, die eine Ausbildungszusage haben. Das betrifft den im September beginnenden Lehrgang. Dort haben wir ausdrücklich gesagt – unabhängig davon, dass wir nie Übernahmezusagen erteilen –, dass es in diesen Fällen unwahrscheinlich ist, dass sie übernommen werden können. Deswegen haben wir noch
einmal abgefragt, ob noch Interesse an einer Ausbildung besteht. Gleichwohl haben einige weiterhin Interesse bekundet. Der Lehrgang wird auch durchgeführt. Das überwiegende Gros der jetzt in Ausbildung befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Anwärter, wird auch übernommen werden können.
Ich habe noch eine Verständnisfrage an die Frau Senatorin. Es geht um den Justizverwaltungslehrgang und nicht um den Vollzugslehrgang.
Entschuldigung! Das ist ein Missverständnis. – Bei den Verwaltungsangestellten haben wir ein Defizit, Herr Abgeordneter Trapp. Wir werden natürlich einstellen können, entsprechend den Stellen, die wir zur Verfügung haben. Wir haben sogar – das kann ich Ihnen auch sagen – große Mühe gehabt, entsprechend Anwärterinnen und Anwärter zu finden, die für diese Ausbildung geeignet sind.
Danke schön, Frau Senatorin! – Wegen Zeitablaufs hat damit die Aktuelle Fragestunde ihr Ende gefunden.
Über 340 verbrannte Autos seit Januar 2011 sind genug! Endlich effektiv gegen Autobrandstifter vorgehen!