Protokoll der Sitzung vom 08.03.2012

Das größte Problem des städtischen Wohnungsbaus ist, dass er stadträumlich ungleich verteilt ist – Hauptursache dafür ist der Verkauf der GSW. Jetzt zeigt sich, wie verheerend diese Entscheidung damals war. Um also die Gefahr einer Konzentration in den Wohngebieten mit großen sozialen Problemen nicht noch zu verstärken, sollte man es dringend angehen, Wohnungen der auslaufenden, insolventen Sozialwohnungen zu kaufen, damit in der Innenstadt für diesen Teil der Bevölkerung mehr Wohnraum geschaffen wird. Die zentrale Frage der zukünftigen Wohnungsversorgung bleibt, wie die Versorgungslücke zwischen dem deutlich begrenzten Angebot an preiswertem Wohnraum und der dieses Angebot übersteigenden Nachfrage durch Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen geschlossen werden kann. SPD und CDU haben darauf keine Antwort. Stattdessen schauen sie dem Problem weiter zu. Aber wir werden Sie da nicht aus der Verantwortung entlassen!

Der Wohnungsmarkt in Berlin hat sich in der Tat verändert. Die größere Nachfrage zeigt das gestiegene Interesse an unserer Hauptstadt. Diese Entwicklung begrüßen wir grundsätzlich. Um jedoch damit verbundene Mietsteigerungen sozialverträglich zu gestalten, hat die SPDFraktion bereits frühzeitig mehrere Maßnahmen für eine bezahlbare Mietenentwicklung ergriffen. So wurden auf Initiative der SPD mehrere Bundesratsinitiativen – wie zur Kappungsgrenze oder zur Modernisierungsumlage – eingebracht. Auch bei den Sozialmieten ist durch die Einführung des Wohnraumgesetzes vor einem Jahr eine sozialverträgliche Entwicklung eingeleitet worden.

Dem Ansinnen des Antrags kann man positiv gegenüberstehen. Auch die SPD sieht die Notwendigkeit regulierender Maßnahmen. Hierfür kann die Einführung einer Belegungsbindung sinnvoll sein. Die Wiedereinführung des WBS ist in der öffentlichen Diskussion, insofern kann der Antrag der Grünen als Beitrag gesehen werden, greift aber zu kurz. Ziel muss doch sein, dass nicht einzig

und allein unsere Wohnungsbaugesellschaften für die soziale Durchmischung in der Stadt zuständig sind, sondern ich erwarte auch von den Genossenschaften und privaten Vermietern entsprechendes Engagement. Das Prinzip, in einzelnen Häusern zu differenzieren, wie es in Pankow durch Zielvereinbarungen mit GESOBAU und HOWOGE bereits praktiziert wird, finde ich sehr überlegenswert. Wir erwarten vom Senat Vorschläge in seinem neuen Konzept.

Der Antrag zielt darauf, Vermietungspraxis und Miethöhen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften stärker auf den Bedarf von Menschen mit geringem Einkommen auszurichten. Das ist dringend nötig und zu unterstützen. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen dafür allerdings ausreichen, muss leider bezweifelt werden.

Aus Gesprächen und der Beantwortung Kleiner Anfragen wissen wir, dass auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei Neuvermietung in der Regel eine SchufaAuskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen, außerdem Verdienstnachweise – teilweise mit einem Einkommen, das dreimal so hoch ist wie die Miete. Bei entsprechenden Miethöhen wird dann das zulässige Einkommen für die WBS-Berechtigung häufig überschritten.

In der Konkurrenz der Mietinteressentinnen und -interessenten um die wenigen freien und bezahlbaren Wohnungen sehen wir die Gefahr, dass diejenigen bevorzugt behandelt werden, die schnell die erforderlichen Nachweise erbringen, und diejenigen benachteiligt sind, die nicht alle Nachweise erbringen können. Für die Vermietung in den städtischen Wohnungsunternehmen bedarf es einheitlicher Standards für alle Wohnungsbaugesellschaften, die sicherstellen, dass Diskriminierung und Benachteiligung ausgeschlossen werden. Ein negativer SchufaEintrag darf aus unserer Sicht kein pauschales Ausschlusskriterium sein.

Der zweite Punkt ist die Höhe der Neuvertragsmiete. Derzeit gilt für die städtischen Vermieter noch die alte Gesellschafterweisung von der Vorgängersenatorin, Neumieten bis maximal 20 Prozent über Mietspiegel zu deckeln. Diesen Spielraum von 20 Prozent über Mietspiegel können die Unternehmen ausnutzen, und sie tun dies auch, wo es geht. Die Forderung der Grünen, ein Mietenkonzept für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu erstellen und die Neuvermietungen stärker nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter auszurichten, ist richtig und auch bereits Teil der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU:

Bei Neuvermietungen soll ein für das jeweilige Quartier bzw. den jeweiligen Wohnblock verträglicher Anteil der frei werdenden Wohnungen vorrangig an Personengruppen vermietet werden, die

aufgrund ihrer Einkommens- oder Haushaltssituation weniger Alternativen bei der Auswahl von Wohnungsangeboten haben. Die Höhe der jeweiligen Neuvermietungsmiete soll sich dabei jeweils an der Tragbarkeit der Mietbelastung ausrichten. Die übrigen freien Wohnungen sollen an Wohnungssuchende vermietet werden, die aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Lage und bereit sind, auch höhere Neuvermietungsmieten zu zahlen.

Die Koalitionsvereinbarung bleibt sowohl bei der Bestimmung des Anteils belegungsgebundener Wohnungen als auch bei der tragbaren Miethöhe vage, während die Grünen eine Drittelung nach Transferleistungen, WBSBerechtigung und Übrigen vorschlagen. Die Zahlen – über 300 000 Bedarfsgemeinschaften für ALG II, über 1 Million WBS-berechtigte Haushalte – machen bereits deutlich, dass ein Mietenkonzept allein für die städtischen Gesellschaften bei Weitem nicht ausreichend sein wird.

Angesichts sinkender Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt – Senator Müller sprach jüngst von 6 Prozent bei belegungsgebundenen Wohnungen – entfaltet das hier vorgeschlagene Modell nur eine geringe Wirkung, anders als bei der hohen Fluktuation früherer Jahre. Wenn in Zukunft schlicht weniger Wohnungen frei werden, dann greift der Vorschlag nur bedingt. Daher wird stärker als das Thema Reaktivierung alter Belegungsbindungen die Gewinnung neuer von Bedeutung sein. Außerdem geht es darum, Neuvermietungszuschläge generell zu kappen – deshalb unser Vorschlag zur offiziellen Erklärung der angespannten Wohnungsmarktlage. Dann greift bei Überschreitung von 20 Prozent das Wirtschaftsstrafrecht. Im Mietenkonzept mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften muss verbindlich vereinbart werden, dass bei Mieterhöhungen, insbesondere infolge energetischer Sanierung, die Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter individuell zu berücksichtigen ist.

Die Berliner Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine liegen bekanntlich um 40 Prozent über dem bundeseinheitlichen Richtsatz. Das soll zum einen den Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Versorgung breiter Bevölkerungsschichten unterstreichen, reduziert aber deutlich die wohnungspolitische Steuerungsfunktion des WBS. Die Bezirksämter sind zudem personell kaum in der Lage, Wohnberechtigungen zu verwalten und Belegungen zu steuern – nach dem Antrag der Grünen müssten zwei Drittel der städtischen Wohnungen mittelbar von den bezirklichen Wohnungsämtern vergeben werden. Die Linke strebt an, dass die Wohnberechtigungsscheine zielgerichteter Haushalten mit niedrigeren Einkommen und tatsächlicher Dringlichkeit ausgestellt werden und die Bezirksämter finanziell und personell in die Lage versetzt werden, Belegungen schnell zu organisieren. Fazit: Wir brauchen schnell Vereinbarungen zwischen Senat und landeseigenen Vermietern, auch wenn klar ist, dass das wohnungspolitisch nicht

ausreichen wird. Die Linke unterstützt daher das Ansinnen des Antrags und fordert schnell ein neues Mietenkonzept.

Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften haben genau einen Auftrag: bezahlbaren Wohnraum in Berlin anzubieten – nicht Gewinnabführung, sondern Bereitstellung von Wohnraum für sozial Schwächere! Sie sollen preisdämpfend auf den Markt einwirken.

Stattdessen soll Rendite eingefahren werden, um mit privaten Anbietern konkurrieren zu können. Und während die Einkommen der Berliner im Schnitt nicht mal mehr die Inflationsrate auffangen können, steigen die Mieten und steigen. Und wer jetzt nicht in der Lage ist, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, weil er eventuell im Winter gern heizt, etwas isst oder Kleidung trägt, der sitzt halt auf der Straße. Denn auch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften fordern Mietschuldenfreiheitsbestätigung, Schufa-Selbstauskünfte – Datenschutz – usw. Wer das nicht liefern kann, bleibt leider draußen, egal ob die Mietschuldenfreiheit nicht vom Vermieter geliefert werden kann oder ob der dieses letzte Mittel nur nutzt, um seinen Ex-Mieter unter Druck zu setzen. Wir kennen diverse Fälle auch aus Berlin.

Und an dieser Stelle kommen die Wohnungsbaugesellschaften ins Spiel. Die sollen auf dem Wohnungsmarkt für Ruhe sorgen und für sozial Schwache den benötigten Wohnraum bieten. Stimmen wir für den Antrag und sorgen dafür, dass die dieser Verantwortung auch gerecht werden können und müssen!

Zu dem Antrag wird die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfohlen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Ich komme zur

lfd. Nr. 24:

Integration voranbringen – jetzt!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0202

Dieser Tagesordnungspunkt soll heute vertragt werden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Die Tagesordnungspunkte 25 und 26 stehen auf der Konsensliste.

Damit komme ich zur

lfd. Nr. 27:

Entwurf des Bebauungsplans I-219 (Humboldt-Forum) für das Gelände zwischen Schlossbrücke, Schlossplatz, Liebknechtbrücke, Spree, Rathausbrücke, Schlossplatz, Schleusenbrücke und Spreekanal sowie die Rathausbrücke, einen Abschnitt der Spree und eine Teilfläche des Schlossplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/0183

Ich habe die Vorlage vorab an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hierzu feststellen. Die Vorabüberweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird aufgehoben.

Statt der vorgesehenen Beratung können auch hierzu die Reden zu Protokoll gegeben werden.

Es wundert mich schon sehr, dass einzig die Grünen Besprechungsbedarf zum Humboldt-Forum angemeldet haben. Schließlich beschäftigen wir uns heute nicht mit irgendeinem Nullachtfünfzehn-B-Plan, sondern mit dem bedeutendsten kulturellen Bauvorhaben für Berlin und darüber hinaus sogar für ganz Deutschland. Denn mit dem B-Plan-Entwurf für das Humboldt-Forum beschließen wir den Wiederaufbau des ehemaligen Berliner Schlosses. Darüber hinaus wird hiermit aber auch das Einheitsdenkmal, die sogenannte „Einheitswippe“ im B-Plan festgeschrieben. Alleine zu diesem hat vor gut einem Jahr die bündnisgrüne Fraktion ein öffentliches Diskursverfahren mit einem Antrag eingefordert. Bis heute wurde diese Diskussion nicht geführt.

Jahrelanges Schweigen im Walde, und jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen: Heute wird der B-Plan ins Parlament eingebracht, in 14 Tagen soll dieser bereits beschlossen werden. Wie eine ernsthafte Befassung so möglich sein soll, ist mir schleierhaft. Konkret bedeutet das: Die Abgeordneten müssen die 118 Seiten Bebauungsplan ab heute lesen, nächste Woche mal kurz im Bauausschuss anberaten und in zwei Wochen das Ganze dann wieder hier im Plenum abnicken. Die von uns beantragte angemessene Beratungszeit in den Fachausschüssen für Stadtentwicklung, für Bauen und Wohnen und im Kulturausschuss wird von der rot-schwarzen Koalition verhindert.

Gerade mal eine halbe Stunde zwischen der Beratung über das „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes“ und der Anhörung zum Volksbegehren „Initiative für ein Nachtflugverbot“ soll für die Beratung des B-Plans reichen. Die Möglichkeit, sich tiefgründig mit dem Plan zu befassen oder gar Änderungen anzuregen ist somit nicht gegeben. Das Ergebnis steht im Prin

zip schon vorab fest. Denn nachdem der Berliner Senat den Bebauungsplan des Humboldt-Forums beschlossen hat, brach ein Wettbewerb zu der Frage los, wer den frühesten Baubeginn für das Schloss verkünden kann. Senator Müller meinte, das Abgeordnetenhaus werde den B-Plan noch im März beschließen. Die Presse schrieb, das Parlament werde den B-Plan – ich zitiere – „abnicken“. Der Leiter der Stadtschloss-Stiftung, Manfred Rettig, hat das Parlament sogar vollkommen vergessen. Er sagte der Presse, der Baustart sei nur noch vom Wetter abhängig.

Die Entscheidungsmacht über den Bebauungsplan für das Humboldt-Forum hat aber das Berliner Abgeordnetenhaus und sonst niemand – kein Senator, keine Stiftung, nicht die Presse und schon gar nicht das Wetter! Das Parlament sollte hier weniger als letzte Hürde und mehr als konstruktiver Diskussions- und Austauschort verstanden werden. Der Senat peitscht hier wieder einmal einen Bebauungsplan mit einem Prestigeobjekt in Berlins Zentrum durch ohne wirkliche Möglichkeit der Beteiligung des Parlaments. Das ist schlechter Stil. Wer ein kultur- und baupolitisch derart relevantes Projekt einfach nur „durchpeitschen“ will oder gar nur „abnicken“ lassen möchte, der hat die Bedeutung des Humboldt-Forums eindeutig verkannt.

Und dann wirft uns die CDU per Pressemitteilung vor, wir hätten die Debatten der letzten 20 Jahre zum Humboldt-Forum verschlafen. Da kann ich nur erwidern: Haben die Kollegen von der CDU denn verschlafen, was die Aufgaben des Parlaments sind? Kennen Sie denn überhaupt Ihre Pflichten als Abgeordnete? Wo wurden denn die angeblichen Debatten zum vorliegenden B-Plan geführt? – Jedenfalls nicht hier im Parlament. Und weder die Entscheidung noch die Diskussion über die Bauleitplanung in dieser Stadt kann und darf uns hier jemand abnehmen – nicht der Bundestag, keine Stiftungen und auch nicht der Senat. Das Recht, einen Bebauungsplan zu beschließen, haben nur die Parlamente. Wer sich dieses Rechts selbst beschneidet oder es nicht ernst genug nimmt, wird seiner Verantwortung als gewählter Abgeordneter für diese Stadt nicht gerecht.

Deshalb fordern wir eine angemessene Beratungsmöglichkeit in allen relevanten Fachausschüssen. Nicht nur im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss, sondern auch im Kulturausschuss muss eine Diskussion stattfinden. Senator Müller schimpfte unlängst auf den Bund und forderte Beteiligung ein. Nun beschneidet der Senat die Beteiligung des Parlaments. Mein Fazit ist: Der Senator für Stadtentwicklung wird seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht.

In meiner Jungfernrede am 26. April 2007 habe ich zu einem CDU-Antrag: „Schneller Baubeginn für das Humboldt-Forum“ gesprochen, und damals sagte ich, dass ich

mich freue, dass ich dabei sein werde, wenn im Jahr 2010 der Grundstein für das Humboldt-Forum gelegt wird. Leider, wie Sie alle wissen, hat sich die Grundsteinlegung glatt um drei Jahre verschoben, und das ist etwas, was wir alle zutiefst bedauern. Und ich freue mich immer noch, dass es nun im Jahr 2013 sein wird.

Nicht nur, dass dieses Forum bildungspolitisch fehlt und einen großen Baustein für die kulturelle Identität der Stadt legen wird, nein, es öffnet auch Tor und Tür für Diskussionen, die rückwärts und nicht vorwärts gerichtet sind. Vorwärts gerichtet ist allerdings jetzt die Vorlage des Bebauungsplans. Uns ist es wichtig, dass wir auch hier schnell zu einer Entscheidung kommen. Ja, Frau Kapek, Sie haben recht: Das Berliner Abgeordnetenhaus entscheidet über den B-Plan und schafft hier Baurecht. Und ja, die schnelle Entscheidung bedeutet auch, dass wir kurzfristig über dieses wichtige Bauprojekt entscheiden. Thematisch wurde die letzten 15 Jahre diskutiert, im früheren Stadtentwicklungsausschuss haben wir episch und facettenreich über das Bau- und Planungsrecht rund um das Humboldt-Forum diskutiert – der jetzt vorliegende B-Plan ist hier der nötige Schlussstrich.

Grundsätzlich unterstützen wir die Bemühungen von Senator Müller beim Bundesbauministerium, bei Bundesbauten entsprechend früher und umfänglicher eingebunden zu werden. Da gab es jetzt eine Reihe von B-Plänen, die wir zügig und unter Zeitdruck beraten haben und wo auch ich mir mehr Beratungszeit gewünscht hätte. Allerdings gilt dies nicht für das Humboldt-Forum. Das Humboldt-Forum gibt hier einen Glanzpunkt für das historische Zentrum der Stadt, was sich in einem grün geprägten Raum zwischen Alexanderplatz und Forum zeigt, in einer angepassten Rathausbrücke und schließlich auch in den Bemühungen, im Rahmen der Haushaltsberatungen zu einer Finanzierung des archäologischen Zentrums am Petriplatz zu kommen. Das Humboldt-Forum, zusammen betrachtet mit der Museumsinsel, wird städtebaulich und kultur- und bildungspolitisch Maßstäbe setzen. Wir sollten dies kritisch und fachlich, in diesem Falle zudem auch noch zügig begleiten.

Der heutigen Einbringung des Bebauungsplanes wird ein zeitlich rasantes parlamentarisches Beratungsverfahren folgen. Bauherr und Koalition haben verlautbart, dass sie eine schnelle Beschlussfassung und einen Baustart noch Ende März wollen. Damit gibt es für eine sorgfältige Beratung im Parlament unter Einbeziehung der Öffentlichkeit praktisch keinen Raum. Das ist bei einem derart bedeutsamen und weit über Berlin hinaus kontrovers diskutierten Vorhaben nicht akzeptabel.

Die kritische Position meiner Fraktion zum Vorhaben generell und auch speziell zu diesem Bebauungsplan wird Sie nicht überraschen. Aber es ist nach dem Verlauf der

Ereignisse müßig, hier noch einmal grundsätzlich zu diskutieren. Ein Humboldt-Forum als Zentrum der Weltkulturen und des gesellschaftlichen Austauschs mitten in der deutschen Hauptstadt ist kein schlechtes Konzept. Dessen inhaltliche und institutionelle Ausgestaltung ist nicht Gegenstand eines B-Planverfahrens und soll hier daher nicht vertieft werden.

Das Humboldt-Forum soll und wird Tausende Besucherinnen und Besucher anziehen. Dafür muss baulich und infrastrukturell Vorsorge getroffen werden. Hier müssen die Stadt Berlin, der Bauherr und die künftigen Nutzer an einem Strang ziehen. Offenbar knirscht es hier gegenwärtig, und der Senat ist gefragt, ausgleichend und konstruktiv zu wirken.

Die Kosten für die im B-Plan konzipierten Maßnahmen – Freiraumgestaltung, Erschließungsstraßen, Sanierung Sockel des Denkmals – werden auf rund 17,3 Millionen Euro geschätzt und sollen als Teil der Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel finanziert werden. Die Zukunft wird zeigen, ob die derzeitigen Schätzungen tragfähig sind.

An den B-Plan I-219 grenzen im Südosten die B-Pläne I-218 und I-205 an. Da ist die Frage naheliegend: Warum wird mit dem B-Plan nicht der gesamte Platz, sondern nur eine Teilfläche des Schlossplatzes erfasst? Warum verbleibt dadurch der Bereich „An der Stechbahn“, bekanntlich mit einer umstrittenen Baufläche für ein Gebäude vor dem Staatsratsgebäude, außen vor – ebenso wie der Vorplatz des Staatsratsgebäudes und die Fläche vor dem Marstall im B-Plan I-218? Warum wird der Schlossplatz planungsrechtlich „zerstückelt“? Hier wäre ein Neuzuschnitt der Plangebiete auch für die angestrebte hochwertige Gestaltung der öffentlichen Freiflächen sinnvoll. Dann wäre es im Übrigen auch möglich gewesen, auf eine kritische, von uns geteilte Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen einzugehen: „Das öffentliche Interesse, das denkmalgeschützte Staatsratsgebäude zu sehen, sei ignoriert worden.“ (S. 83)

Und es stellen sich weitere planungsrechtlich relevante Fragen. Warum werden die an den B-Plan angrenzenden Baudenkmale mit unmittelbarer Wirkung im Geltungsbereich – Marstall, Staatsratsgebäude – nicht nachrichtlich übernommen, wie es das Landesdenkmalamt gefordert hat? (S. 60) Warum werden Art und Umfang der Einrichtung archäologischer Fenster nur im Rahmen der weiteren Planung und nicht bereits im B-Plan geklärt? (S. 60, 82)

Als öffentlicher Streitpunkt zwischen Berlin und dem Bauherrn bereits wahrnehmbar geworden ist die Stellplatzfrage. Aus den Ausführungsvorschriften zu § 50 BauO Bln über Kfz-Stellplätze in öffentlich zugänglichen Gebäuden – AV Stellplätze – ergibt sich die Pflicht, 49 Stellplätze für schwer Gehbehinderte im B-Plan zu berücksichtigen. Dafür werden eine Tiefgarage festge

setzt und zugleich oberirdische Stellplätze mittels textlicher Festsetzungen ausgeschlossen. Begründet wird dies mit gestalterischen Aspekten. Inwieweit ist die Festsetzung einer Tiefgarage mit dem Bauherrn abgestimmt? Es dürfte auch dem Senat bekannt sein, dass der Bauherr nicht beabsichtigt, eine Tiefgarage zu bauen. Warum? Droht das die ohnehin fragile Kostenobergrenze zu sprengen? Und warum soll es nicht möglich sein, die gestalterische Frage alternativ zu lösen? Es gibt genug gute Beispiele.

Es ist nicht überzeugend und erklärungsbedürftig, dass ein großer Teil des Platzes zum Lustgarten hin Teil der Sondernutzungsfläche und damit nicht Teil der öffentlichen Verkehrsfläche sein soll. Es ist gut, dass öffentliche Gehrechte im Uferbereich und durch das Gebäude in Nord-Süd-Richtung gesichert werden. Das sichert aber noch keine hochwertige und den öffentlichen Interessen gerecht werdende Gestaltung. Die öffentliche Nutzung und Bewirtschaftung in unterschiedlicher Trägerschaft birgt vermeidbare Gefahren für künftige Reibungsverluste und Interessenkonflikte. Die künftige Gestaltung der Freiflächen ist eine herausragende stadtkulturelle Aufgabe. Spätestens dabei wird auch konkret zu klären sein, wie die Anlage eines Busterminals zwischen Breite Straße und Rathausbrücke integriert werden kann.